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IR Notes 214 — 21 septembre 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Christophe Teissier, Projektleiter beim Verband ASTREES
Am 13. September haben Sie mit
Unterstützung des Amts für Arbeits-bedingungen in Portugal eine
spezifische Arbeitsgruppe im Rahmen des Projekts Eurodetachement
(*) organisiert, die sich mit der Problematik der
Arbeitnehmerentsendung aus verschiedenen Ländern
auseinandersetzte. Was waren die wichtigsten
Punkte? Bei
dieser Gelegenheit kamen mehrere am Projekt beteiligte Länder und
Akteure zusammen: Die Arbeitsaufsichtsbehörden aus Belgien,
Bulgarien, Finnland, Frankreich, Norwegen, Portugal, Rumänien,
Slowenien und Spanien als Vertreter der öffentlichen Verwaltungen,
EFBH und FIEC für die europäischen Sozialpartner und Arbeit und
Leben sowie PICUM als Vertreter der NROs. Diese Akteure konnten ihre
Ergebnisse, Problembereiche und Praktiken anhand konkret erlebter
Situationen austauschen. Sie haben auch von Beiträgen Dritter
profitiert, insbesondere durch die Diskussion einer neueren Studie
der europäischen Sozialpartner im Baugewerbe zu diesem Thema
(Projekt FELM). Aus diesem fruchtbaren Austausch lassen sich eine
Reihe erster Erkenntnisse ziehen: die – im Vergleich zu
Beschäftigten in der EU – größere Vulnerabilität der Beschäftigten
aus Drittstaaten, die in den Entsendeprozess geraten; die
Notwendigkeit der Zusammenarbeit mehrerer Akteure, einerseits
zwischen den unterschiedlichen Behörden (Polizei, Arbeitsaufsichts-
und Sozialversicherungsbehörden), andererseits zwischen Behörden,
Sozialpartnern und NROs, die über die Ressourcen verfügen,
Wanderarbeitnehmer zu unterstützen, um eine größtmögliche
Ausgewogenheit zwischen der Regulierung der Migration und dem Schutz
der Menschen zu erreichen. Die Schlussfolgerungen dieser
Schwerpunktgruppe werden Anfang Dezember in einem erweiterten Kreis
aus den am Projekt beteiligten Ländern und Akteuren geteilt und
diskutiert. Letztendlich geht es darum, den Akteuren konkrete
Orientierungspunkte zu dieser Problematik an die Hand zu
geben.
(*)
Das seit 2010 von INTEFP und ASTREES koordinierte und von der
Europäischen Kommission finanzierte Projekt Eurodetachement
zielt darauf ab, die Entwicklung wirksamer länderübergreifender
Zusammenarbeit zum Schutz der Beschäftigten zu unterstützen.
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Kommission
lüftet den Schleier über künftigen Nachhaltigkeitsberichten
Nach Annahme der Richtlinie
2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und IR Notes 196) hat
die Europäische Kommission am 31. Juli europäische Standards für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung (Environmental and Social Reporting
Standards – ESRS) in Form einer Delegierten
Verordnung veröffentlicht, die durch zwei Anlagen ergänzt wird (Anlage 1 mit einer
Zusammenfassung des Berichts und Erläuterungen zum Ausfüllen jedes einzelnen Punktes
und Anlage 2 mit
Definitionen). Diese Texte müssen noch von Rat und Parlament angenommen (oder
zumindest nicht abgelehnt) werden. Danach treten sie nach ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt in Kraft (s. Fragen
und Antworten). Diese gemeinsamen Standards müssen von den rund 50.000
Unternehmen angewendet werden, die verpflichtet sind, bestimmte
Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen – für die größten Unternehmen gilt
dies ab 2025. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in der gesamten EU
vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Im
Bericht werden 12 verbindliche Standards festgelegt, sogenannte ESRS, mit denen die
Auswirkungen von Unternehmen und Nachhaltigkeitsaspekte bewertet werden können. Die
Berichte müssen dem von der Richtlinie eingeführten Grundsatz der „doppelten
Wesentlichkeit“ entsprechen: Es geht darum, „die Art und Weise zu bewerten, in der
äußere Ereignisse die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen
beeinträchtigen, aber auch die Auswirkungen von Unternehmen auf ihr
wirtschaftliches, soziales und natürliches Umfeld sichtbar zu machen und zu
quantifizieren“, sagt Soziologin Dominque Méda (s. französische Tageszeitung Le
Monde, 9.09.23). Zwei ESRS beziehen sich direkt auf Beschäftigte
(Arbeitnehmer und Selbständige) der Unternehmen und ihre Wertschöpfungskette:
ESRS S1 Own workforce und ESRS S2 Workers in the value chain. Es
ist anzumerken, dass das Dokument der Kommission hinter der vom Parlament
verabschiedeten Richtlinie zurückbleibt. So haben die Unternehmen für eine Reihe von
Sozialindikatoren (Schulungen und Entwicklung von Kompetenzen, Zahl der Tage, die
durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten ausfallen, Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben etc.) ein zusätzliches Jahr, um sie in ihren Bericht aufzunehmen.
Ebenfalls müssen die Unternehmen im ersten Jahr nicht die Zahl der tariflich
abgedeckten Beschäftigten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums
angeben.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Gefährdung durch Blei und Diisocyanate: :
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments hat am 7. September mit großer Mehrheit seinen Berichtsentwurf
für den Richtlinienvorschlag über den Gesundheitsschutz von Beschäftigten durch
Verringerung der berufsbedingten Gefährdung durch Blei und Diisocyanate
angenommen (s. Pressemitteilung
und IR Notes 202).
Die Verhandlungen mit dem Rat, der seinen Standpunkt im Juni festgelegt hat, können
beginnen, sobald das Parlament den Bericht im Plenum angenommen hat. Bislang gibt es
für Diisocyanate noch keine Grenzwerte. Die Abgeordneten akzeptieren die von der
Kommission festgelegten Belastungsgrenzwerte, fordern sie aber eine Überprüfung
dieser Grenzwerte bis 2029 in die Wege zu leiten. In Bezug auf Blei hat die
Kommission die derzeit geltenden Grenzwerte herabgesetzt, doch den Abgeordneten
zufolge sind sie für Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter immer noch zu hoch. Sie
schlagen vor, diese Werte alle fünf Jahre zu überprüfen und fordern verbindliche
Vorschriften zum besseren Schutz von Frauen, insbesondere von Schwangeren. Im
Berichtsentwurf enthalten ist auch die Einführung einer Gesundheitsüberwachung für
alle Beschäftigten, die Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind.
Für Beschäftigte, die einen Blutbleispiegel aufweisen, der erheblich über den neuen
Grenzwerten liegt, müssen Maßnahmen ergriffen werden um sicherzustellen, dass die
Bleiwerte in ihrem Blut abnehmen, z. B. indem diesen Beschäftigten andere Aufgaben
zugewiesen werden. Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, neue
Vorschriften für Grenzwerte für Stoffe wie Lithium, Cobalt und Benzol vorzuschlagen
(s. Carcinogens directive
revision). Der Berichterstatter, der dänische Abgeordnete
Nikolaj Villumsen (Die Linke) freut sich über einen „Sieg im Kampf gegen neue
Stoffe“.
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Reaktionen: Der Arbeitgeber der
Metallindustrie im CEEMET zeigen sich besorgt über die Einführung eines
Belastungsgrenzwerts von 0,03 mg/m3, der über das hinausgeht, was von der
Arbeitgeberdelegation im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz der Europäischen Kommission vereinbart worden war. Der Dachverband
bedauert, dass die Abgeordneten für die neuen Blei-Grenzwerte keine Übergangszeit
vorgesehen haben, „was sich auf die Beschäftigung in unserer Branche auswirken
könnte“ (s. Beitrag
auf LinkedIn).
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Aktuelle
soziale Themen
Rede zur Lage der Union : Die
Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat am 13. September
ihre letzte Rede zur Lage
der Union gehalten, da ihre Amtszeit nach der Europawahl im Juni 2024 endet.
Sie begrüßte die von der Kommission geleistete Arbeit im sozialen Bereich mit der
Annahme der Richtlinien über Frauen in Aufsichtsräten und zur Lohntransparenz sowie
zum historischen Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention. Sie hob hervor, dass
„der Arbeits- und Fachkräftemangel Rekordstände erreicht‟ hat, sodass „statt
Millionen von Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen, suchen jetzt Millionen von
Arbeitsplätzen nach Menschen‟. Dabei waren nach Angaben von Eurostat im Juli 2023
immer noch fast 13 Millionen Menschen arbeitsuchend. Ein Lösungsansatz wäre es,
Eltern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, indem das Betreuungsangebot für
Kinder verbessert wird, oder auch „die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte“ zu
fördern. Sie lobte ferner den europäischen sozialen Dialog, der auf Initiative von
Jacques Delors vor fast vierzig Jahren auf Schloss Val-Duchesse bei Brüssel ins
Leben gerufen wurde, (s. European social dialogue) und
kündigte am selben Ort einen Gipfel des sozialen Dialogs im ersten Halbjahr 2024 mit
der belgischen Präsidentschaft an. In einer Absichtserklärung zur Rede
kündigte von der Leyen schließlich „Folgemaßnahmen“ zum Gipfel von Val-Duchesse und
eine „Initiative mit Bestimmungen zum Europäischen Betriebsrat“ an.
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Reaktionen: Die Gewerkschaften
bedauerten insgesamt, dass die Situation der Bürger, insbesondere die von
Beschäftigten, nicht erwähnt wurde, die aufgrund der Inflation Mühe haben, über die
Runden zu kommen (s. Mitteilungen des EGB,
des spanischen Verbands UGT
sowie des dänischen Verbands FH).
CEEMET
von der Arbeitgeberseite bedauert die Anhäufung verbindlicher Standards für
Unternehmen während der Amtszeit von Ursula von der Leyen, begrüßt aber die
Bereitschaft der Präsidentin, die Kompetenzen der europäischen Beschäftigten zu
verbessern.
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Europäischer
Sozialdialog
- Telearbeit : Die
europäischen Sozialpartner sind am 19. September nach zweitägigen Verhandlungen
auseinandergegangen, ohne sich auf eine europäische Rahmenvereinbarung über
Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit einigen zu können. Ein weiteres
Treffen zu diesen Punkt ihres Arbeitsprogramms ist nun für den 23. Oktober
angesetzt.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Stärkung der Tarifbindung :
Arbeitsminister Hubertus Heil (foto, © Jana
Legler),will bis Ende des Jahres ein Gesetz vorlegen, mit dem die
Tarifbindung gestärkt und die ausgehandelten Löhne eingehalten werden sollen. Er
beklagt, dass nicht einmal die Hälfte der deutschen Beschäftigten durch einen
Tarifvertrag abgedeckt ist. Eine der wichtigsten Maßnahmen dieses Vorhabens besteht
darin, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur noch tarifgebundene Unternehmen zu
berücksichtigen (s. Rede).
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Österreich
Verkürzung der Elternzeit : Zur
Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
hat der Sozialausschuss des Nationalrats am 13. September mit Unterstützung der
Regierung beschlossen, dass zwei Monate der Elternzeit für jeden Elternteil nicht
mehr übertragen werden können. Ziel ist eine gerechtere Aufteilung der
Betreuungsaufgaben zwischen Mann und Frau. Für die Gewerkschaften bedeutet das eine
Verkürzung der Elternzeit von 24 auf 22 Monate, wenn nur ein Elternteil sie in
Anspruch nimmt, was eine Benachteiligung der Mütter wäre, die größtenteils die
Elternzeit nehmen. Die Gewerkschaften halten dies für eine Verkürzung der
Elternzeit: „Es schaut so aus, als ob die Regierung durch die Verkürzung der
arbeitsrechtlichen Karenz den Fachkräftebedarf zu lösen versucht‟, beklagt
ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann (s. Pressemitteilung).
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Finnland
Reform des Arbeitsmarkts : Die
Gewerkschaften mobilisieren gegen die Arbeitsmarktreform. SAK beanstandet die
Einführung eines Karenztags, die Lockerung der Entlassungsbedingungen, den Wegfall
der Begründung für befristete Arbeitsverträge von unter einem Jahr, die Kürzung der
Arbeitslosenleistungen sowie die Einführung von Sanktionen gegen einzelne
Beschäftigte, die an Streiks teilnehmen, die als illegale Aktionen gewertet werden
(Geldbuße von 200 Euro) sowie die Erhöhung der Strafen für Gewerkschaften (s. Mitteilung).
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Frankreich
Recht auf bezahlten Urlaub : Der
Kassationshof hat in mehreren Urteilen befunden, dass die französischen Bestimmungen
über bezahlten Urlaub vom EU-Recht abweichen. Gemäß der unmittelbaren Wirkung von
Artikel 31 (2) der Charta der Grundrechte findet für den Einzelnen die Lösung
Anwendung, die mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang steht. Somit haben künftig
kranke oder verunglückte Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit
ihrer Abwesenheit, und im Fall eines Arbeitsunfalls ist die Berechnung des bezahlten
Urlaubs nicht mehr auf das erste Jahr der Arbeitsunterbrechung beschränkt (Urteile
s. Mitteilung
und Merkblatt des Gerichts).
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Luxemburg
- Arbeitskräftemangel : Seit
dem 1. September 2023 ist ein neues Gesetz zum Abbau des Fachkräftemangels in
Kraft. Es enthält wesentliche Erleichterungen für die Einstellung von
Beschäftigten aus Drittstaaten (s. Mitteilung).
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Tschechien
Arbeitsrecht geändert : Das
Abgeordnetenhaus hat am 12. September einen vom Arbeitsministerium vorgeschlagenen
Änderungsantrag zum Arbeitsrecht gebilligt, der laut Ministerium „nach Gesprächen
mit Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgearbeitet wurde“ (s. Mitteilung).
Mit diesem Änderungsantrag werden mehrere EU-Richtlinien umgesetzt und „positive
Änderungen für schwangere Arbeitnehmerinnen, Eltern von Kindern bis zu 9 Jahren und
Beschäftigte, die Familienmitglieder betreuen, [geschaffen], die bei ihrem
Arbeitgeber Telearbeit beantragen können“, so Minister Marian Jurečka. Ferner werden
die allgemeinen Vorschriften für Telearbeit festgelegt, die nur auf der Grundlage
einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Beschäftigten möglich ist. Diese Änderungen
geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Beschäftigten eine Pauschale für die
gängigsten Ausgaben im Zusammenhang mit Telearbeit anzubieten, um etwa Energie-,
Heiz- und Wasserkosten abzudecken. Der Betrag ist steuerlich absetzbar.
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3.
Drittstaaten
Großbritannien
Endometriose, Adipositas und Diabetes :
Die Regierung wird sechs neue Forschungsprojekte finanzieren, um
mögliche Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt besser zu verstehen. Eins davon
betrifft die Auswirkungen der Endometriose auf die Beteiligung und Entwicklung von
Frauen am Arbeitsmarkt. Ziel ist es, Frauen, die an dieser Krankheit leiden, in
ihrer Arbeitslaufbahn zu unterstützen. Rund jede zehnte Frau ist von Endometriose
betroffen. Symptome wie chronische Schmerzen und Müdigkeit können tägliche
Aktivitäten, Fruchtbarkeit sowie psychische Gesundheit beeinträchtigen und
Arbeitsunterbrechungen erforderlich machen, um mit diesen Symptomen zurechtzukommen.
Ein weiteres Projekt befasst sich damit, wie Programme zur Bekämpfung von Adipositas
und Typ-2-Diabetes die Beteiligung am Arbeitsmarkt verbessern können (s. Mitteilung).
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Brexit : Zum ersten Mal hat das
britische Berufungsgericht ein Urteil in Bezug auf das Schicksal von
Eurobetriebsräten von Unternehmen gefällt, die ihren Hauptsitz im Vereinigten
Königreich haben Urteil. Bei
der Rechtssache ging es um die Luftfahrtgesellschaft EasyJet und ihren EBR, der ohne
Vereinbarung nach den subsidiären Vorschriften des britischen EBR-Gesetzes (TICER)
errichtet wurde, das die EU-Richtlinie umsetzt. Der EBR hat bei der Zentralen
Schlichtungsstelle, dem Central Arbitration Committee (CAC) geklagt, weil
er sein Recht auf Unterrichtung und Anhörung bei einer Umstrukturierung verletzt
sah. Die Unternehmensleitung zweifelte die Zuständigkeit des CAC in dieser Sache an,
da das TICER-Gesetz aufgrund des Brexits nicht mehr anwendbar sei. EasyJet zufolge
unterliege der EBR deutschem Recht, da ihre deutsche Tochter zur Vertretung der
Gesellschaft im EBR ernannt worden war. Das Berufungsgericht bestätigt, dass
Eurobetriebsräte von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die vor Ende
der Übergangszeit des Brexits errichtet wurden, weiterhin in Funktion sind und dass
bei Streitigkeiten das CAC zuständig ist. Das Unternehmen hat daher nun zwei
verschiedene EBR, einen, der dem TICER-Gesetz nach britischem Recht unterliegt, und
einen EBR nach deutschem Recht, auch wenn dies das Unternehmen vor praktische
Probleme stellen dürfte.
> Vor
kurzem bei IR Share online gestellt: die globale
Rahmenvereinbarung von Aker,
siehe IR Notes 213.
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Soziale
Verantwortung
Gemeinsame soziale Grundsicherung: :
Die Veolia-Gruppe (213.000
Beschäftigte) kündigte den Start eines Programms an, das jedem Beschäftigten eine
gemeinsame Grundsicherung gewährleistet. Im Rahmen dieses einseitig eingeführten
Schutzes hat jeder Beschäftigte Anspruch auf einen mindestens 10-wöchigen
Elternurlaub, einen mindestens einwöchigen Urlaub gemeinsamer Elternschaft, eine
Kranken- und Todesfallversicherung (Todesfallleistung in Höhe von mindestens sechs
Monaten Lohn), eine Unterstützung der Beschäftigten, die Angehörige pflegen, oder
auch die Möglichkeit, einen bezahlten Tag im Jahr in einer Wohltätigkeits- oder
Umweltschutzorganisation zu arbeiten (Pressemitteilung).
„Dieses Vorhaben war vor rund einem Jahr im EBR angekündigt worden, doch das Gremium
war an der Ausarbeitung dieses Programms nicht beteiligt“, sagt Michaëla
Sofer-Ayadi, EBR-Vorsitzende (CFDT). „Auch wenn es nicht das Ergebnis des sozialen
Dialogs ist, ist es natürlich eine gute Nachricht für die Beschäftigten, vor allem
für diejenigen außerhalb der EU, die davon besonders profitieren.“
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