IR Notes

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IR Notes 218 – Angenehmere Arbeitsplätze für die Hälfte der Menschheit

  IR Notes 218 – 15 November 2023
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Kathleen Riach, Professorin für Organisationsforschung an der Universität von Glasgow

Sie haben eine Studie mit 6.000 Mitarbeiterinnen des schottischen Gesundheits-systems NHS Scotland durchgeführt (s. In den Schlagzeilen). Welche Maßnahmen sollten in Unternehmen umgesetzt werden, um die Beschwerden bei der Menstruation oder der Menopause zu berücksichtigen?
Wenn die Arbeitsplatzqualität durch die Berücksichtigung der Beschwerden bei der Menopause oder der Menstruation verbessert wird, ist das nicht nur eine Frage des persönlichen Wohlbefindens. Es geht auch darum, dass Gesundheits- und Pflegedienste, in denen Frauen in der Überzahl sind, funktionieren und die Arbeitskraft erhalten bleibt, die wir für die Wirtschaft so dringend benötigen. Frauen wollen während der Menopause arbeiten. Oft müssen sie auch aus finanziellen Gründen arbeiten. Daher haben wir untersucht, warum manche Frauen aufhören zu arbeiten. Es hat sich herausgestellt, dass sie nicht wegen ihres Körpers aufhören, sondern wegen ihres feindseligen Arbeitsumfelds.

Um hier Abhilfe zu schaffen, schlagen wir fünf Maßnahmen vor, die leicht umzusetzen sind: 1. Kleinstanpassungen, die so gut wie nichts kosten, aber die Arbeitsbedingungen enorm verbessern können – z. B. ist zu prüfen, ob sich eine Mitarbeiterin problemlos einen Ventilator organisieren oder ihre Pausenzeit auf zwei Pausen aufteilen kann. 2. Einbeziehung von Führungskräften und Managern, damit sie ihre Unterstützung zeigen. 3. Verbesserung der Vorrichtungen, wie Bereitstellung von Toiletten, Anpassung der Uniformen oder die Möglichkeit, die Temperatur am Arbeitsplatz zu regulieren. 4. Sensibilisierung der unmittelbaren Vorgesetzten, deren Beitrag für die Förderung einer Unterstützungskultur wesentlich ist. 5. Aus- und Weiterbildung für alle.
Einmal durchgeführt werden diese Maßnahmen zu großen Verbesserungen führen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmervertreter an der „Entstigmatisierung“ dieser Themen beteiligt sind und entsprechende Anpassungen einfordern, wenn die Führungsebene dem nicht nachkommt.

 
  Agenda

 


15. November
Paris
Podiumsdiskussion der Université Paris Dauphine: „Europäischer Betriebsrat & europäischer Sozialdialog“



16. und 17. November
Brüssel
Zweites European Employment & Social Rights Forum zum Thema Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkung auf die Arbeitswelt.


27. und 28. November
Brüssel
Tagung des Rats für „Beschäftigung und Sozialpolitik“.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 260,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Angenehmere Arbeitsplätze für die Hälfte der Menschheit

Regelmäßig weist IR Notes auf innovative Initiativen hin, die vor allem in Schweden und Großbritannien den Arbeitsplatz für Frauen angenehmer gestalten, indem sie ihre Leiden im Zusammenhang mit Menstruation, Endometriose, Wechseljahren, Schwierigkeiten bei der Fortpflanzung (künstliche Befruchtung, Fehlgeburten) sowie häusliche Gewalt berücksichtigen. Die schwedische Industriegewerkschaft IF Metall (300.000 Mitglieder) startete 2021 ihre jährliche Kampagne für die Rechte der Frauen, um den Arbeitsplatz für menstruierende Frauen angenehmer zu gestalten (s. IR Notes 164). Seit 2019 stellt die Organisation Mensen „Menstruationszertifikate“ für Unternehmen aus, die sie nach einer internen Prüfung, der Organisation von Schulungen und der Annahme eines Maßnahmenplans ausstellt (s. IR Notes 131). In Großbritannien ist die Menopause ein Schwerpunkt der öffentlichen Gesundheit geworden (s. IR Notes 176, IR Notes 184 und IR Notes 186). Die Gewerkschaften haben für ihre Mitglieder praktische Leitfäden herausgegeben (s. Leitfäden von TUC und Unisson), darunter ist auch ein Bericht des TUC über die Gesundheit von Frauen (s. IR Notes 205), andere Organisationen wiederum haben Empfehlungen an Arbeitgeber verfasst (s. Leitfäden des NHS, von ACAS, CIPD oder auch der Standardisierungsbehörde BSI (s. IR Notes 210). Die Anwaltskanzlei Lewis Silkin, die Unternehmen berät, hat eine Mitteilung herausgegeben, in der sie Arbeitgeber auffordert, ihren Arbeitnehmerinnen in den Wechseljahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken (s. IR Notes 194), um mögliche Klagen wegen Diskriminierung zu vermeiden. Eine neue Initiative wurde jüngst in Schottland gestartet. Dort hat das öffentliche Gesundheitssystem NHS Scotland am 31. Oktober eine  nationale Richtlinie für Menopause und Menstruationsgesundheit am Arbeitsplatz in Umlauf gebracht, die für sein gesamtes Personal gilt. Die Anweisungen, die sich an alle Verantwortlichen des NHS richten, enthalten zwei, von der schottischen Regierung erstellte Leitfäden: Einer betrifft den äußeren Rahmen (Line Managers Guide) und gibt Ratschläge zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen, deren Menstruationsgesundheit oder Symptome der Menopause ihr Wohlergehen am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Damit sind Führungskräfte in der Lage, eine gute Menstruationsgesundheit und eine Sensibilisierung für die Menopause zu fördern. Der zweite Leitfaden (Workplace Adjustments Guide) beschreibt die verschiedenen Symptome und mögliche Erleichterungen für Mitarbeiterinnen, deren Symptome ihr Arbeitsleben beeinträchtigen. Die Regierung weist darauf hin, dass sich diese Richtlinie zwar gezielt an das Personal des NHS Scotland richtet, die Leitfäden jedoch für eine breite Anwendung in einer Vielzahl von Beschäftigungsbereichen vorgesehen sind. Die Richtlinie wurde auf der Grundlage der Forschungsarbeiten von Wissenschaftlern der Universität Glasgow erstellt (s. Eine Frage an …. Kathleen Riach). Ihre Studie basiert auf den Erfahrungen von mehr als 6.000 im NHS Scotland beschäftigten Frauen. In den Niederlanden wiederum hat die Arbeitsstiftung (StvdA) zusammen mit dem Gewerkschaftsverband CNV und weiteren Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen am 7. November einen Leitfaden herausgegeben, der Beschäftigten und Arbeitgebern Werkzeuge an die Hand gibt, um die Zeit der Menopause zu erkennen, darüber zu sprechen und zu bewältigen. Ziel ist es, das Tabu um diese Themen zu brechen und eine inklusive und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten (s. Mitteilung des Gewerkschaftsbunds CNV).


1. Europäische Union
Vorhaben

Bekämpfung von Diskriminierungen : Die im Rahmen der Antidiskriminierungsrichtlinien (s. Discrimination) geplanten neuen Vorschriften zur Unterstützung nationaler Gleichstellungsstellen wurden in den Ausschüssen des EU-Parlaments angenommen (s. Pressemitteilung). Jetzt muss das Plenum den Text noch billigen, bevor die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Annahme beginnen können. Die Vorschriften zielen darauf ab, Mittel und Unabhängigkeit dieser Einrichtungen zu stärken, die u. a. bei Fragen zur Diskriminierung am Arbeitsplatz tätig werden. Die Mitgliedstaaten würden dafür sorgen müssen, dass Gleichstellungsstellen den Opfern von Diskriminierungen kostenlos helfen können. Die Stellen sollen die Befugnis erhalten, aufgrund einer Klage oder aus eigener Initiative Untersuchungen zu möglichen Verletzungen der Gleichbehandlung durchzuführen (s. Merkblatt).


Rechtsprechung

Übertragungszeitraum für bezahlten Urlaub befristet : Der Gerichtshof hat ein Urteil zur Frage erlassen, wie lange Beschäftigte, die über einen langen Zeitraum krankgeschrieben waren, ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub übertragen dürfen. Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, „die Übertragungsfrist festzulegen, die auf den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub […] anwendbar ist“, da dies Sache der Mitgliedstaaten ist. Der Gerichtshof kann jedoch prüfen, ob die vom Mitgliedstaat festgelegte Übertragungsfrist den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht beeinträchtigt. Wie bereits in einem früheren Urteil 2011 bewilligt er in diesem Fall einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten. Er stellt jedoch klar, „dass es nicht mehr dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub entspräche“, wenn ein Arbeitnehmer, der „während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähig ist“, im Prinzip das Recht hat, „unbegrenzt alle während des Zeitraums seiner Abwesenheit von der Arbeit erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln“  (EuGH, 9. November 2023, Rs. C‑271/22 à C‑275/22, Keolis Agen).



  • Bezahlter Urlaub eines entlassenen und wieder eingestellten Arbeitnehmers: Der Gerichtshof hat ein Urteil in einer Rechtssache erlassen, in der ein gekündigter Arbeitnehmer wieder eingestellt wurde, nachdem eine Gerichtsentscheidung seine Kündigung für nichtig erklärte. Nach Auffassung des Gerichtshofs kann der Arbeitnehmer, der vor seiner Wiedereinstellung keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht hat, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verlieren (s. Annual leave), auch wenn er zwischen dem Tag der Entlassung und dem Tag der Wiederaufnahme bereits durch einen Lohnausgleich für die nicht erhaltene Vergütung entschädigt wurde (EuGH, 12. Oktober 2023, Rs. C-57/22, YQ.).


Branchenübergreifender sozialer Dialog

Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit : Den europäischen Sozialpartnern ist es bei ihrer letzten Verhandlungsrunde am 9. November nicht gelungen, sich auf eine Rahmenvereinbarung über Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit zu einigen. „Alle Organisationen denken jetzt über mögliche nächste Schritte nach“, so ein Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite. Es ist eine Gelegenheit, Abstand zu gewinnen – denn wenn die Verhandlungen zu einem relativ einvernehmlichen Thema nach 15 Arbeitstreffen und drei Monaten intensiven Austauschs nach der Sommerpause mit der logistischen Unterstützung der EU-Kommission scheitern, wäre der branchenübergreifende europäische soziale Dialog klinisch tot, es sei denn, er kann auf dem von der Kommission organisierten Sozialgipfel in Val Duchesse im Januar wiederbelebt werden.


Sektoraler sozialer Dialog

Gewalt und Belästigung : Der europäische Gewerkschaftsverband UNI-Europa hat mit den europäischen Arbeitgeberverbänden verschiedener Branchen (Telekommunikation, Finanzen und Glücksspiele) am 7. November Leitlinien zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz unterzeichnet (s. Mitteilung). Darin geht es um häusliche Gewalt im Zusammenhang mit der Arbeitswelt, Gewalt gegen Dritte und psychosoziale Risiken bei Telearbeit. Der Leitfaden, der für die Akteure des sozialen Dialogs auf allen Ebenen, einschließlich EBR, zur Anregung dienen kann, schlägt Maßnahmen vor, die in die zukünftige EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aufgenommen werden sollen.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Arbeit auf Abruf : Das Bundesarbeitsgericht weist darauf hin, dass aufgrund fehlender Regelung im Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin, die „auf Abruf“ in einem Unternehmen der Druckindustrie beschäftigt ist, die Referenzarbeitszeit der in § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegte Arbeitszeit entspricht, nämlich 20 Stunden wöchentlich. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiterin über mehrere Monate länger als 20 Stunden beschäftigt hat, verpflichtet ihn rechtlich nicht dazu, dies auch künftig zu tun. Ebenso wenig rechtfertigt allein die Bereitschaft der Arbeitnehmerin, in diesem bestimmten Zeitraum mehr als 20 Stunden zu arbeiten, die Annahme, dass sie sich dauerhaft in einem höheren zeitlichen Umfang als gesetzlich vorgesehen binden wolle (s. Pressemitteilung).



Tarifbindung : Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hat eine Kampagne gegen die Tarifflucht gestartet. Immer mehr Unternehmen scheren aus dem Anwendungsbereich der Branchentarifverträge aus, um Arbeitskosten zu verringern.  „Aktuell profitieren nur noch rund die Hälfte aller Beschäftigten hierzulande von tarifvertraglichen Regelungen und ihrem Schutz“, sagt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. Der DGB beziffert den Verlust für die Sozialversicherungen auf jährlich rund 43 Milliarden Euro, Staat und kommunalen Stellen entgehen Steuergelder von ca. 27 Milliarden Euro. Wenn alle Beschäftigten nach Tarif bezahlt würden, hätten sie „insgesamt rund 60 Milliarden Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie“ (s. Pressemitteilung).



  • Betriebsrat : Am 1. November hat die Regierung einen Entwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes angenommen, um die Vergütung der Arbeitnehmenden zu regeln, die Mitglied eines Betriebsrats sind. Ziel ist es, Betriebsratsmitglieder weder zu benachteiligen noch zu begünstigen, d. h. ihr Arbeitsentgelt soll sich analog zu dem Arbeitsentgelt von Beschäftigten entwickeln, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben.

Belgien

Burnout im Job : Am 8. November haben die Sozialpartner im Nationalen Arbeitsrat eine Empfehlung an Unternehmen und Sektoren zur Burnout-Prävention angenommen. Darin werden Unternehmen aufgefordert, im Dialog mit den Interessenträgern eine auf ihr Unternehmen zugeschnittene Strategie zu entwickeln. Beschäftigte und ihre Vertreter sollen dabei eine Schlüsselrolle übernehmen und Arbeitsgruppen zu diesem Thema einrichten.


Dänemark

Pflichtarbeitsstunden : Die Regierung hat beschlossen, ab 1. Januar 2025 Pflichtarbeitsstunden einzuführen, um Anspruch auf eine Mindestsicherung zu haben. Personen, die weder die Wohnsitzvoraussetzung erfüllen (sie müssen in den letzten zehn Jahren mindestens 9 Jahre in Dänemark gewohnt haben) noch die Beschäftigungsvoraussetzung (sie müssen in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein), müssen 37 Stunden pro Woche für die Kommunen arbeiten, um Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung zu haben. Zeiten für Dänischkurse, Arbeitssuche und den Transport zwischen den Aktivitäten können davon abgezogen werden (s. Pressemitteilung).


Frankreich

Informationen für Beschäftigte : Mit einem Gesetz vom 9. März 2023 wird die Auskunftspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die wichtigsten Elemente des Beschäftigungsverhältnisses verschärft. Eine Verordnung vom 30. Oktober 2023 legt die Durchführungsbestimmungen fest. Die neuen Verpflichtungen gelten ab 1. November. Die Verordnung legt auch fest, wie befristet Beschäftigte oder Leiharbeitnehmer über offene, unbefristete Stellen informiert werden.



Ökologischer Wandel : Arbeitgeberverband LEEM und die Gewerkschaften CFDT, FO, Unsa und CFTC haben eine gemeinsame Vereinbarung zum ökologischen Wandel und nachhaltiger Mobilität in der Pharmaindustrie unterzeichnet – die erste Branchenvereinbarung zu diesem Thema in Frankreich. Um die Verpflichtungen der Branche zur Dekarbonisierung einzuhalten, müssen die Unternehmen innerhalb von 12 Monaten einen CO2-Fußabdruck ihrer Tätigkeiten erstellen und anschließend einen Maßnahmenplan umsetzen. Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten müssen einen Umweltausschuss einrichten, der „die Auswirkungen der strategischen Unternehmensentscheidungen auf die Umwelt oder die Umweltstrategie untersucht“.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Europäische Betriebsräte : Die britische Justiz hat über einen bislang noch nie dagewesenen Antrag zur Übernahme der Prozesskosten eines Arbeitgebers in einem Verfahren geurteilt, das sein eigener EBR gegen ihn angestrengt hatte. Nachdem das britische Berufungsgericht die Klage des EBR der Adecco Group, im Rahmen einer Umstrukturierung nicht angehört worden zu sein, abgelehnt hatte (s. IR Notes 149 und IR Notes 213), fordert die Unternehmensleitung nun von den EBR-Mitgliedern die Erstattung der Gerichtskosten. Dieser Antrag wurde vom Berufungsgericht (s. Urteil) abgewiesen. Der Anwalt des EBR brachte folgende Argumente vor: „Wenn die Mitglieder wüssten, dass sie Gefahr liefen, in diesen Fällen zur Übernahme der Kosten verurteilt zu werden […], könnte dies dazu führen, dass sie 1. davor zurückschreckten, ihre Rechte einzuklagen, und 2. ernsthaft davon abgehalten würden, dem EBR beizutreten. Dies widerspräche dem Ziel der Richtlinie“. Das Berufungsgericht gibt dem Anwalt Recht und weicht von der üblichen Regel ab, wonach die Partei, die das Verfahren verliert, die Anwaltsgebühren der Gegenpartei übernimmt. Das Gericht weist darauf hin, dass die Adecco Group die Berufungskosten beider Parteien übernommen hätte und es jetzt inkonsequent von ihr wäre, ihre Berufungskosten zurückzuverlangen. Darüber hinaus gehe es bei dem Rechtsstreit darum, „einen unternehmensinternen Konflikt zu lösen“, wobei die EBR-Mitglieder „lediglich eine Gruppe von Beschäftigten sind, die sich bereit erklärten, eine Zeitlang diese Rolle zu übernehmen“.


Sozialkonflikt

Druck für Verhandlungen : Schwedische Gewerkschaften aus verschiedenen Sektoren haben Solidaritätsaktionen gestartet, um die Unternehmensleitung von Tesla zu zwingen, mit der Industriegewerkschaft IF Metall einen Tarifvertrag auszuhandeln (s. Mitteilung von IndustriAll Europe und Hintergrundinformationen von IF Metall). Teslas geringe Bereitschaft zum sozialen Dialog zeigt sich auch in Deutschland, wo das Management des Werks bei Berlin sich weigert, den Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie anzuwenden. Die IG Metall prangert schwere Missstände bei Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz an sowie um 20 % niedrigere Löhne als bei anderen Autobauern in Deutschland (s. Mitteilung). Das Management hat den 11.000 Beschäftigten jetzt eine Ausgleichszahlung von 1.500 Euro angekündigt, 2024 werde es weitere 2.500 Euro geben. „Behauptungen, dass ein Zusammenhang zwischen den Gehaltsanpassungen von Tesla und gewerkschaftlichen Aktivitäten bestehe, entbehren jeglicher Wahrheit“, sagte der Konzern (s. Artikel der WirtschaftsWoche).


Betriebsvereinbarung

Ökologischer Wandel : Der Konzern TotalEnergies hat mit allen Gewerkschaften eine Vereinbarung unterzeichnet: Darin ist die Zahlung von 2.000 Euro brutto an alle 35.000 französischen Beschäftigten vereinbart als Erstattung von Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit umweltfreundlicher Mobilität und einer besseren Energieeffizienz ihrer Wohnung entstehen (s.  Pressemitteilung des Konzerns und Mitteilungen CGT).


4. Studien und Berichte

Systemrelevante Beschäftigte : Nach einem von Eurofound veröffentlichten Bericht über die Arbeitsbedingungen systemrelevanter Beschäftigter vom 10. Oktober gelten 45 % alle Beschäftigten in der EU als systemrelevant. Die Studie stellt sechs Gruppen heraus, in denen mehr Beschäftigte „belastende“ Arbeitsstellen hatten als der EU-Durchschnitt (30 %) – d. h. sie befinden sich in einer Situation, in der die Anforderungen ihrer Arbeit größer sind, als die beruflichen Ressourcen, die sie dafür zur Verfügung haben. Es handelt sich um Reinigungskräfte und Müllabfuhrpersonal, Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, im Transportwesen, der Lebensmittelbranche, Schutzdienste und Hilfsarbeitskräfte. Um künftige Krisen in der EU besser in den Griff zu bekommen, halten es die Autoren für ausschlaggebend, die Arbeitsbedingungen in systemrelevanten Berufen zu verbessern.



Gleichstellung von Frauen und Männern : Der letzte vom unabhängigen Ressourcenzentrum Eige veröffentlichte Gleichstellungsindex verzeichnet den „bisher größten jährlichen Sprung […], der jemals in der Geschichte des Indexes gemacht wurde“. Die EU liegt bei 70,2 von 100 Punkten: +1,6 Punkte im Vergleich zu 2022, seit 2010 ein durchschnittlicher Anstieg von +0,6 Punkten pro Jahr. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Ländern, wobei einige zwischen 2023 und 2022 auch stagnieren oder abrutschen. Eine gute Nachricht: Zum ersten Mal seit zehn Jahren entspricht der Anteil der Frauen in Leitungsorganen der Anzahl der Frauen in Landesparlamenten (33 %). Eine gesonderte Studie beschäftigt sich mit der Geschlechtergleichstellung beim ökologischen Wandel und dem europäischen Green Deal (s. Mitteilung).

 


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