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IR Notes 218 – 15 November 2023
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Kathleen Riach, Professorin für Organisationsforschung an der Universität
von Glasgow
Sie haben eine Studie mit 6.000
Mitarbeiterinnen des schottischen Gesundheits-systems NHS
Scotland durchgeführt (s. In den
Schlagzeilen).
Welche Maßnahmen sollten in Unternehmen umgesetzt werden, um
die Beschwerden bei der Menstruation oder der Menopause zu
berücksichtigen? Wenn die
Arbeitsplatzqualität durch die Berücksichtigung der Beschwerden bei
der Menopause oder der Menstruation verbessert wird, ist das nicht
nur eine Frage des persönlichen Wohlbefindens. Es geht auch darum,
dass Gesundheits- und Pflegedienste, in denen Frauen in der Überzahl
sind, funktionieren und die Arbeitskraft erhalten bleibt, die wir
für die Wirtschaft so dringend benötigen. Frauen wollen während der
Menopause arbeiten. Oft müssen sie auch aus finanziellen Gründen
arbeiten. Daher haben wir untersucht, warum manche Frauen aufhören
zu arbeiten. Es hat sich herausgestellt, dass sie nicht wegen ihres
Körpers aufhören, sondern wegen ihres feindseligen
Arbeitsumfelds. Um hier
Abhilfe zu schaffen, schlagen wir fünf Maßnahmen vor, die leicht
umzusetzen sind: 1. Kleinstanpassungen, die so gut wie nichts
kosten, aber die Arbeitsbedingungen enorm verbessern können – z. B.
ist zu prüfen, ob sich eine Mitarbeiterin problemlos einen
Ventilator organisieren oder ihre Pausenzeit auf zwei Pausen
aufteilen kann. 2. Einbeziehung von Führungskräften und Managern,
damit sie ihre Unterstützung zeigen. 3. Verbesserung der
Vorrichtungen, wie Bereitstellung von Toiletten, Anpassung der
Uniformen oder die Möglichkeit, die Temperatur am Arbeitsplatz zu
regulieren. 4. Sensibilisierung der unmittelbaren Vorgesetzten,
deren Beitrag für die Förderung einer Unterstützungskultur
wesentlich ist. 5. Aus- und Weiterbildung für
alle. Einmal durchgeführt
werden diese Maßnahmen zu großen Verbesserungen führen. Es ist
wichtig, dass Arbeitnehmervertreter an der „Entstigmatisierung“
dieser Themen beteiligt sind und entsprechende Anpassungen
einfordern, wenn die Führungsebene dem nicht nachkommt.
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Agenda
15. November
Paris
Podiumsdiskussion der Université Paris Dauphine: „Europäischer
Betriebsrat & europäischer Sozialdialog“
16. und 17.
November Brüssel
Zweites European
Employment & Social Rights Forum zum Thema Künstliche
Intelligenz und ihre Auswirkung auf die Arbeitswelt.
27. und 28.
November Brüssel Tagung des
Rats für „Beschäftigung
und Sozialpolitik“.
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Über uns
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Das Team: Diese
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Frédéric
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Angenehmere
Arbeitsplätze für die Hälfte der Menschheit
Regelmäßig weist IR Notes auf innovative Initiativen hin, die vor allem in Schweden
und Großbritannien den Arbeitsplatz für Frauen angenehmer gestalten, indem sie ihre
Leiden im Zusammenhang mit Menstruation, Endometriose, Wechseljahren,
Schwierigkeiten bei der Fortpflanzung (künstliche Befruchtung, Fehlgeburten) sowie
häusliche Gewalt berücksichtigen. Die schwedische Industriegewerkschaft IF Metall
(300.000 Mitglieder) startete 2021 ihre jährliche Kampagne für die Rechte der
Frauen, um den Arbeitsplatz für menstruierende Frauen angenehmer zu gestalten (s. IR Notes 164). Seit
2019 stellt die Organisation Mensen „Menstruationszertifikate“ für Unternehmen aus,
die sie nach einer internen Prüfung, der Organisation von Schulungen und der Annahme
eines Maßnahmenplans ausstellt (s. IR Notes 131). In
Großbritannien ist die Menopause ein Schwerpunkt der öffentlichen Gesundheit
geworden (s. IR Notes
176, IR Notes
184 und IR Notes
186). Die Gewerkschaften haben für ihre Mitglieder praktische Leitfäden
herausgegeben (s. Leitfäden von TUC
und Unisson),
darunter ist auch ein Bericht des TUC über die Gesundheit von Frauen (s. IR Notes 205),
andere Organisationen wiederum haben Empfehlungen an Arbeitgeber verfasst (s.
Leitfäden des NHS,
von ACAS, CIPD
oder auch der Standardisierungsbehörde BSI
(s. IR Notes 210).
Die Anwaltskanzlei Lewis Silkin, die Unternehmen berät, hat eine Mitteilung
herausgegeben, in der sie Arbeitgeber auffordert, ihren Arbeitnehmerinnen in den
Wechseljahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken (s. IR Notes 194), um
mögliche Klagen wegen Diskriminierung zu vermeiden. Eine neue Initiative wurde
jüngst in Schottland gestartet. Dort hat das öffentliche Gesundheitssystem NHS
Scotland am 31. Oktober eine nationale Richtlinie für
Menopause und Menstruationsgesundheit am Arbeitsplatz in Umlauf gebracht,
die für sein gesamtes Personal gilt. Die Anweisungen, die sich an alle
Verantwortlichen des NHS richten, enthalten zwei, von der schottischen Regierung
erstellte Leitfäden: Einer betrifft den äußeren Rahmen (Line
Managers Guide) und gibt Ratschläge zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen,
deren Menstruationsgesundheit oder Symptome der Menopause ihr Wohlergehen am
Arbeitsplatz beeinträchtigen. Damit sind Führungskräfte in der Lage, eine gute
Menstruationsgesundheit und eine Sensibilisierung für die Menopause zu fördern. Der
zweite Leitfaden (Workplace
Adjustments Guide) beschreibt die verschiedenen Symptome und mögliche
Erleichterungen für Mitarbeiterinnen, deren Symptome ihr Arbeitsleben
beeinträchtigen. Die Regierung weist darauf hin, dass sich diese Richtlinie zwar
gezielt an das Personal des NHS Scotland richtet, die Leitfäden jedoch für eine
breite Anwendung in einer Vielzahl von Beschäftigungsbereichen vorgesehen sind. Die
Richtlinie wurde auf der Grundlage der Forschungsarbeiten von Wissenschaftlern der
Universität Glasgow erstellt (s. Eine Frage an …. Kathleen Riach). Ihre Studie
basiert auf den Erfahrungen von mehr als 6.000 im NHS Scotland beschäftigten Frauen.
In den Niederlanden wiederum hat die Arbeitsstiftung (StvdA) zusammen mit dem
Gewerkschaftsverband CNV und weiteren Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen am
7. November einen Leitfaden
herausgegeben, der Beschäftigten und Arbeitgebern Werkzeuge an die Hand gibt, um die
Zeit der Menopause zu erkennen, darüber zu sprechen und zu bewältigen. Ziel ist es,
das Tabu um diese Themen zu brechen und eine inklusive und gesunde Arbeitsumgebung
zu gewährleisten (s. Mitteilung
des Gewerkschaftsbunds CNV).
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Bekämpfung von Diskriminierungen :
Die im Rahmen der Antidiskriminierungsrichtlinien (s. Discrimination) geplanten
neuen Vorschriften zur Unterstützung nationaler Gleichstellungsstellen wurden in den
Ausschüssen des EU-Parlaments angenommen (s. Pressemitteilung). Jetzt muss das Plenum den Text
noch billigen, bevor die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Annahme
beginnen können. Die Vorschriften zielen darauf ab, Mittel und Unabhängigkeit dieser
Einrichtungen zu stärken, die u. a. bei Fragen zur Diskriminierung am Arbeitsplatz
tätig werden. Die Mitgliedstaaten würden dafür sorgen müssen, dass
Gleichstellungsstellen den Opfern von Diskriminierungen kostenlos helfen können. Die
Stellen sollen die Befugnis erhalten, aufgrund einer Klage oder aus eigener
Initiative Untersuchungen zu möglichen Verletzungen der Gleichbehandlung
durchzuführen (s. Merkblatt).
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Rechtsprechung
Übertragungszeitraum für bezahlten Urlaub
befristet : Der Gerichtshof hat ein Urteil zur Frage
erlassen, wie lange Beschäftigte, die über einen langen Zeitraum krankgeschrieben
waren, ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub übertragen dürfen. Es ist nicht
Sache des Gerichtshofs, „die Übertragungsfrist festzulegen, die auf den Anspruch auf
bezahlten Jahresurlaub […] anwendbar ist“, da dies Sache der Mitgliedstaaten ist.
Der Gerichtshof kann jedoch prüfen, ob die vom Mitgliedstaat festgelegte
Übertragungsfrist den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht beeinträchtigt. Wie
bereits in einem früheren Urteil
2011 bewilligt er in diesem Fall einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten. Er
stellt jedoch klar, „dass es nicht mehr dem Zweck des Anspruchs auf bezahlten
Jahresurlaub entspräche“, wenn ein Arbeitnehmer, der „während mehrerer
Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähig ist“, im Prinzip das Recht hat, „unbegrenzt
alle während des Zeitraums seiner Abwesenheit von der Arbeit erworbenen Ansprüche
auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln“ (EuGH,
9. November 2023, Rs. C‑271/22 à C‑275/22, Keolis Agen).
- Bezahlter Urlaub eines entlassenen und
wieder eingestellten Arbeitnehmers: Der Gerichtshof hat
ein Urteil in einer Rechtssache erlassen, in der ein gekündigter Arbeitnehmer
wieder eingestellt wurde, nachdem eine Gerichtsentscheidung seine Kündigung für
nichtig erklärte. Nach Auffassung des Gerichtshofs kann der Arbeitnehmer, der
vor seiner Wiedereinstellung keine tatsächliche Arbeitsleistung
erbracht hat, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verlieren (s. Annual leave), auch wenn
er zwischen dem Tag der Entlassung und dem Tag der Wiederaufnahme bereits durch
einen Lohnausgleich für die nicht erhaltene Vergütung entschädigt wurde (EuGH,
12. Oktober 2023, Rs. C-57/22, YQ.).
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Branchenübergreifender sozialer Dialog
Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit :
Den europäischen Sozialpartnern ist es bei ihrer letzten
Verhandlungsrunde am 9. November nicht gelungen, sich auf eine Rahmenvereinbarung
über Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit zu einigen. „Alle Organisationen
denken jetzt über mögliche nächste Schritte nach“, so ein Verhandlungsführer der
Arbeitgeberseite. Es ist eine Gelegenheit, Abstand zu gewinnen – denn wenn die
Verhandlungen zu einem relativ einvernehmlichen Thema nach 15 Arbeitstreffen und
drei Monaten intensiven Austauschs nach der Sommerpause mit der logistischen
Unterstützung der EU-Kommission scheitern, wäre der branchenübergreifende
europäische soziale Dialog klinisch tot, es sei denn, er kann auf dem von der
Kommission organisierten Sozialgipfel in Val Duchesse im Januar wiederbelebt werden.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Gewalt und Belästigung : Der
europäische Gewerkschaftsverband UNI-Europa hat mit den europäischen
Arbeitgeberverbänden verschiedener Branchen (Telekommunikation, Finanzen und
Glücksspiele) am 7. November Leitlinien zur Beseitigung von
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz unterzeichnet (s. Mitteilung).
Darin geht es um häusliche Gewalt im Zusammenhang mit der Arbeitswelt, Gewalt gegen
Dritte und psychosoziale Risiken bei Telearbeit. Der Leitfaden, der für die Akteure
des sozialen Dialogs auf allen Ebenen, einschließlich EBR, zur Anregung dienen kann,
schlägt Maßnahmen vor, die in die zukünftige EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt aufgenommen werden sollen.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Arbeit auf Abruf : Das
Bundesarbeitsgericht weist darauf hin, dass aufgrund fehlender Regelung im
Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin, die „auf Abruf“ in einem Unternehmen der
Druckindustrie beschäftigt ist, die Referenzarbeitszeit der in § 12 Abs. 1 Satz 3
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegte Arbeitszeit entspricht, nämlich
20 Stunden wöchentlich. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiterin über
mehrere Monate länger als 20 Stunden beschäftigt hat, verpflichtet ihn rechtlich
nicht dazu, dies auch künftig zu tun. Ebenso wenig rechtfertigt allein die
Bereitschaft der Arbeitnehmerin, in diesem bestimmten Zeitraum mehr als 20 Stunden
zu arbeiten, die Annahme, dass sie sich dauerhaft in einem höheren zeitlichen Umfang
als gesetzlich vorgesehen binden wolle (s. Pressemitteilung).
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Tarifbindung : Der Deutsche
Gewerkschaftsbund DGB hat eine Kampagne gegen die Tarifflucht gestartet. Immer mehr
Unternehmen scheren aus dem Anwendungsbereich der Branchentarifverträge aus, um
Arbeitskosten zu verringern. „Aktuell profitieren nur noch rund die Hälfte aller
Beschäftigten hierzulande von tarifvertraglichen Regelungen und ihrem Schutz“, sagt
die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. Der DGB beziffert den Verlust für die
Sozialversicherungen auf jährlich rund 43 Milliarden Euro, Staat und kommunalen
Stellen entgehen Steuergelder von ca. 27 Milliarden Euro. Wenn alle Beschäftigten
nach Tarif bezahlt würden, hätten sie „insgesamt rund 60 Milliarden Euro mehr pro
Jahr im Portemonnaie“ (s. Pressemitteilung).
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- Betriebsrat : Am 1.
November hat die Regierung einen Entwurf
zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes angenommen, um die
Vergütung der Arbeitnehmenden zu regeln, die Mitglied eines Betriebsrats sind.
Ziel ist es, Betriebsratsmitglieder weder zu benachteiligen noch zu begünstigen,
d. h. ihr Arbeitsentgelt soll sich analog zu dem Arbeitsentgelt von
Beschäftigten entwickeln, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben.
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Belgien
Burnout im Job : Am 8. November
haben die Sozialpartner im Nationalen Arbeitsrat eine Empfehlung an Unternehmen und
Sektoren zur Burnout-Prävention angenommen. Darin
werden Unternehmen aufgefordert, im Dialog mit den Interessenträgern eine auf ihr
Unternehmen zugeschnittene Strategie zu entwickeln. Beschäftigte und ihre Vertreter
sollen dabei eine Schlüsselrolle übernehmen und Arbeitsgruppen zu diesem Thema
einrichten.
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Dänemark
Pflichtarbeitsstunden : Die
Regierung hat beschlossen, ab 1. Januar 2025 Pflichtarbeitsstunden einzuführen, um
Anspruch auf eine Mindestsicherung zu haben. Personen, die weder die
Wohnsitzvoraussetzung erfüllen (sie müssen in den letzten zehn Jahren mindestens 9
Jahre in Dänemark gewohnt haben) noch die Beschäftigungsvoraussetzung (sie müssen in
den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang einer Vollzeitbeschäftigung
nachgegangen sein), müssen 37 Stunden pro Woche für die Kommunen arbeiten, um
Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung zu haben. Zeiten für Dänischkurse,
Arbeitssuche und den Transport zwischen den Aktivitäten können davon abgezogen
werden (s. Pressemitteilung).
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Frankreich
Informationen für Beschäftigte :
Mit einem Gesetz vom 9.
März 2023 wird die Auskunftspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die
wichtigsten Elemente des Beschäftigungsverhältnisses verschärft. Eine Verordnung
vom 30. Oktober 2023 legt die Durchführungsbestimmungen fest. Die neuen
Verpflichtungen gelten ab 1. November. Die Verordnung legt auch fest, wie befristet
Beschäftigte oder Leiharbeitnehmer über offene, unbefristete Stellen informiert
werden.
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Ökologischer Wandel :
Arbeitgeberverband LEEM und die Gewerkschaften CFDT, FO, Unsa
und CFTC haben eine gemeinsame
Vereinbarung zum ökologischen Wandel und nachhaltiger Mobilität in der
Pharmaindustrie unterzeichnet – die erste Branchenvereinbarung zu diesem
Thema in Frankreich. Um die Verpflichtungen der Branche zur Dekarbonisierung
einzuhalten, müssen die Unternehmen innerhalb von 12 Monaten einen CO2-Fußabdruck
ihrer Tätigkeiten erstellen und anschließend einen Maßnahmenplan umsetzen.
Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten müssen einen Umweltausschuss einrichten,
der „die Auswirkungen der strategischen Unternehmensentscheidungen auf die Umwelt
oder die Umweltstrategie untersucht“.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Europäische Betriebsräte : Die
britische Justiz hat über einen bislang noch nie dagewesenen Antrag zur Übernahme
der Prozesskosten eines Arbeitgebers in einem Verfahren geurteilt, das sein eigener
EBR gegen ihn angestrengt hatte. Nachdem das britische Berufungsgericht die Klage
des EBR der Adecco Group, im
Rahmen einer Umstrukturierung nicht angehört worden zu sein, abgelehnt hatte (s. IR Notes 149 und IR Notes 213), fordert die Unternehmensleitung
nun von den EBR-Mitgliedern die Erstattung der Gerichtskosten. Dieser Antrag wurde
vom Berufungsgericht (s. Urteil) abgewiesen. Der
Anwalt des EBR brachte folgende Argumente vor: „Wenn die Mitglieder wüssten, dass
sie Gefahr liefen, in diesen Fällen zur Übernahme der Kosten verurteilt zu werden
[…], könnte dies dazu führen, dass sie 1. davor zurückschreckten, ihre Rechte
einzuklagen, und 2. ernsthaft davon abgehalten würden, dem EBR beizutreten. Dies
widerspräche dem Ziel der Richtlinie“. Das Berufungsgericht gibt dem Anwalt Recht
und weicht von der üblichen Regel ab, wonach die Partei, die das Verfahren verliert,
die Anwaltsgebühren der Gegenpartei übernimmt. Das Gericht weist darauf hin, dass
die Adecco Group die Berufungskosten beider Parteien übernommen hätte und es jetzt
inkonsequent von ihr wäre, ihre Berufungskosten zurückzuverlangen. Darüber hinaus
gehe es bei dem Rechtsstreit darum, „einen unternehmensinternen Konflikt zu lösen“,
wobei die EBR-Mitglieder „lediglich eine Gruppe von Beschäftigten sind, die sich
bereit erklärten, eine Zeitlang diese Rolle zu übernehmen“.
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Sozialkonflikt
Druck für Verhandlungen :
Schwedische Gewerkschaften aus verschiedenen Sektoren haben
Solidaritätsaktionen gestartet, um die Unternehmensleitung von Tesla zu zwingen, mit der
Industriegewerkschaft IF Metall einen Tarifvertrag auszuhandeln (s. Mitteilung von
IndustriAll Europe und Hintergrundinformationen
von IF Metall). Teslas geringe Bereitschaft zum sozialen Dialog zeigt sich
auch in Deutschland, wo das Management des Werks bei Berlin sich weigert, den
Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie anzuwenden. Die IG Metall prangert
schwere Missstände bei Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz an sowie um
20 % niedrigere Löhne als bei anderen Autobauern in Deutschland (s. Mitteilung).
Das Management hat den 11.000 Beschäftigten jetzt eine Ausgleichszahlung von 1.500
Euro angekündigt, 2024 werde es weitere 2.500 Euro geben. „Behauptungen, dass ein
Zusammenhang zwischen den Gehaltsanpassungen von Tesla und gewerkschaftlichen
Aktivitäten bestehe, entbehren jeglicher Wahrheit“, sagte der Konzern (s. Artikel
der WirtschaftsWoche).
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Betriebsvereinbarung
Ökologischer Wandel : Der
Konzern TotalEnergies hat mit
allen Gewerkschaften eine Vereinbarung unterzeichnet:
Darin ist die Zahlung von 2.000 Euro brutto an alle 35.000 französischen
Beschäftigten vereinbart als Erstattung von Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit
umweltfreundlicher Mobilität und einer besseren Energieeffizienz ihrer Wohnung
entstehen (s. Pressemitteilung
des Konzerns und Mitteilungen CGT).
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4. Studien
und Berichte
Systemrelevante Beschäftigte :
Nach einem von Eurofound veröffentlichten Bericht
über die Arbeitsbedingungen systemrelevanter Beschäftigter vom 10. Oktober
gelten 45 % alle Beschäftigten in der EU als systemrelevant. Die Studie stellt sechs
Gruppen heraus, in denen mehr Beschäftigte „belastende“ Arbeitsstellen hatten als
der EU-Durchschnitt (30 %) – d. h. sie befinden sich in einer Situation, in der die
Anforderungen ihrer Arbeit größer sind, als die beruflichen Ressourcen, die sie
dafür zur Verfügung haben. Es handelt sich um Reinigungskräfte und
Müllabfuhrpersonal, Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, im
Transportwesen, der Lebensmittelbranche, Schutzdienste und Hilfsarbeitskräfte. Um
künftige Krisen in der EU besser in den Griff zu bekommen, halten es die Autoren für
ausschlaggebend, die Arbeitsbedingungen in systemrelevanten Berufen zu verbessern.
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Gleichstellung von Frauen und Männern :
Der letzte vom unabhängigen Ressourcenzentrum Eige
veröffentlichte Gleichstellungsindex verzeichnet den „bisher größten jährlichen
Sprung […], der jemals in der Geschichte des Indexes gemacht wurde“. Die EU liegt
bei 70,2 von 100 Punkten: +1,6 Punkte im Vergleich zu 2022, seit 2010 ein
durchschnittlicher Anstieg von +0,6 Punkten pro Jahr. Dabei gibt es große
Unterschiede zwischen den Ländern, wobei einige zwischen 2023 und 2022 auch
stagnieren oder abrutschen. Eine gute Nachricht: Zum ersten Mal seit zehn Jahren
entspricht der Anteil der Frauen in Leitungsorganen der Anzahl der Frauen in
Landesparlamenten (33 %). Eine gesonderte Studie beschäftigt sich mit der
Geschlechtergleichstellung beim ökologischen Wandel und dem europäischen Green Deal
(s. Mitteilung).
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