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IR Notes 228 – 17 April 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Gabriele Bischoff, Europaabgeordnete (S&D), Mitglied des Ausschusses für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Im
Laufe Ihres Mandats als Europa-abgeordnete, das jetzt endet,
haben Sie eine aktive Rolle bei der Stärkung eines sozialen
Europas gespielt. Was halten Sie von der Erklärung von
La Hulpe zur Zukunft der europäischen Säule sozialer Rechte,
die in dieser Woche, am 16. April, angenommen wurde? (s. In
den Schlagzeilen) Die Europäische Union
setzt sich weiterhin für den sozialen Fortschritt ein, so lautet die
Botschaft von La Hulpe. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat den
richtigen Augenblick gewählt, um dem sozialen Europa eine
Perspektive zu geben und die Bedeutung der beim Sozialgipfel in
Porto festgelegten Ziele für die Umsetzung der europäischen Säule
sozialer Rechte zu bestätigen. Doch der Inhalt der Erklärung bleibt
oft recht abstrakt, wir hätten uns konkretere Maßnahmen gewünscht.
Die schwierigen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten bis zur
Unterzeichnung der Erklärung zeigen, dass es in den nächsten fünf
Jahren schwerer sein wird, die Porto-Ziele weiter umzusetzen. Anders
als beim Gipfel in Porto hat sich BusinessEurope von der Erklärung
distanziert, ebenso wie Schweden und Österreich. Auch wenn die
Erklärung den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen als wesentliche
Werkzeuge zur Gestaltung des derzeitigen Wandels hervorhebt, fällt
sie bei der Stärkung der Demokratie am Arbeitsplatz und der
Mitbestimmung von Arbeitnehmern zur Begleitung des grünen und
digitalen Wandels zu schwach aus.
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lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
EU bereit,
weiter an einem stärkeren sozialen Europa zu arbeiten
Auf der hochrangigen
Konferenz zur europäischen Säule sozialer Rechte, die am 15. und 16. April
von der belgischen EU-Ratspräsidentschaft ausgerichtet wurde, unterzeichneten die
meisten Mitgliedstaaten, Sozialpartner und Vertreter der Institutionen die Erklärung von La Hulpe über die
Zukunft der europäischen Säule sozialer Rechte (s. European Pillar of Social
Rights). Ihr Ziel ist es, so der belgische Vorsitz, „die künftige
Sozialagenda für den Zeitraum 2024-2029 vorzubereiten und die europäische Säule
sozialer Rechte als Kompass der EU-Sozialpolitik für die kommenden Jahre zu
bekräftigen“. Mit so vielen Unterzeichnern kann sich das Ergebnis nur um einen
Kompromiss handeln, also recht allgemein gehalten und ohne konkrete Maßnahmen.
Dennoch ist diese Suche nach einem Konsens gescheitert, denn der europäische
Arbeitgeberverband BusinessEurope weigerte sich, seine Unterschrift unter einen Text
zu setzen, der seiner Meinung nach, bereits zu viel Raum für mögliche künftige
verbindliche Vorschriften bietet. Zwei Mitgliedstaaten folgten seinem Beispiel:
Österreich und Schweden, das sich immer noch nicht von der Verabschiedung der
Mindestlohn-Richtlinie erholt hat. Zwischen den Zeilen findet man dann aber doch
Anhaltspunkte, die das soziale Europa voranbringen. So fordert die Erklärung
„entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt sowie schädlicher Geschlechterstereotypen“. Als Abhilfe gegen
Arbeitskräftemangel stellt die Erklärung die Qualität der Arbeitsplätze in den
Vordergrund, denn „menschenwürdige Arbeitsbedingungen sind entscheidend, um
Beschäftigte anzuziehen und zu halten“. Die Unterzeichner fordern auch Initiativen
„zur besseren Erkennung von Betrug und Missbrauch“, u. a. durch eine Stärkung der
Arbeitsaufsichtsbehörden, um „die Arbeits- und Lebensbedingungen von Unionsbürgern
und Drittstaatsangehörigen zu verbessern“, mit besonderem Augenmerk auf der Vergabe
von Unteraufträgen und Leiharbeit. Ebenfalls thematisiert wird „die Förderung
der Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihr Recht auf Anhörung, Unterrichtung und
Beteiligung“, damit Beschäftigte „eine aktive Rolle bei Antizipation und Management
des digitalen und grünen Wandels spielen können“. Am konkretesten wird es beim Thema
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz mit dem Ziel, „die entsprechenden
Vorschriften und Rahmenbedingungen weiter anzupassen […], um psychosoziale
Risiken, z. B. im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel, einschließlich der
negativen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, besser einzubeziehen“. Ferner
soll „den spezifischen Risiken aufgrund des Klimawandels“ vorgebeugt und die
„Festlegung von Mindeststandards“ für gefährliche Stoffe beschleunigt
werden. Die Erklärung unterstützt außerdem „nachhaltige öffentliche
Beschaffung“, die „Tarifverhandlungen fördern“. Das könnte durch eine Überarbeitung
der „EU-Vergaberichtlinien“ erfolgen, sodass öffentliche Stellen die Möglichkeit
hätten, Verträge nur mit tariflich gebundenen Unternehmen abzuschließen.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Parlamentsbericht zur Überarbeitung der
EBR-Richtlinie : Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 3. April mit großer Mehrheit
seinen Bericht über den
Richtlinienvorschlag im Hinblick auf die Überarbeitung der EBR-Richtlinie
2009/38 angenommen (mit 28 gegen 7 Stimmen bei 8 Enthaltungen) (s. Pressemitteilung
und European Works Council). Die
konservativen Abgeordneten der EVP ließen sich vom Druck der Arbeitgeber und ihren
Forderungen (s. unten) nicht beirren. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf
den Zugang zu den Gerichten und die Verschärfung der Sanktionen bei Verletzung des
Unterrichtung- und Anhörungsrechts. So soll der Zugang zu Rechts- oder
Verwaltungsverfahren erleichtert werden und Eurobetriebsräten offenstehen. Letztere
sollen bei Gericht eine zeitweilige Aussetzung von Entscheidungen der
Unternehmensleitung beantragen können, damit die Folgen der angefochtenen
Entscheidungen auf die Arbeitsverträge betroffener Beschäftigter ausgesetzt werden.
Parallel dazu werden die Sanktionen konkretisiert und verschärft: 1. finanzielle
Sanktionen, die der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes des Unternehmens angemessen
sind und deren Höhe mit der Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt; 2. Maßnahmen,
die dem Unternehmen den Zugang zu entsprechenden EU-Mitteln für bis zu drei Jahre
verwehren; 3. Maßnahmen, die die Teilnahme des Unternehmens an öffentlichen
Vergabeverfahren gemäß der Definition in der Richtlinie 2014/24 einschränken.
Berichterstatter Dennis Radtke (EVP) macht auch klar, dass „bestehende
Vereinbarungen nicht komplett neu ausgehandelt, sondern nur an die neuen
Anforderungen angepasst werden müssen“. Der Text muss nun dem Plenum des
EU-Parlaments vorgelegt werden, wahrscheinlich nach den Europawahlen im kommenden
Juni. Da nicht genügend Abgeordnete bzw. Fraktionen bei der Abstimmung anwesend
waren, konnte der Ausschuss das Verhandlungsmandat des Parlaments nicht annehmen. Es
wird Aufgabe des Plenums des Europäischen Parlaments sein, das Mandat anzunehmen, um
die Verhandlungen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten einzuleiten, die den
Vorschlag am 11. April geprüft haben.
> Siehe
auch: Positive Reaktionen des Europäischen
Gewerkschaftsbunds (s. Pressemitteilung)
und von IndustriAll Europe (s. Mitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Arbeitgeber-Positionen zur Überarbeitung der
EBR-Richtlinie : Vor der Abstimmung im Parlamentsausschuss
versuchten die Arbeitgeberverbände noch auf die Europaabgeordneten einzuwirken: In
einer gemeinsamen Erklärung
vom 22. März hielten der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope und fünf
seiner Branchenverbände (Ceemet, FBE, ECEG, Eurocommerce, Hotrec) ihre roten Linien
fest. Die ECEG gab am 3. April ihre eigene Stellungnahme ab. Die
Arbeitgeber nehmen in ihrer Erklärung Stellung zu acht Punkten: 1. Der EBR sollte nur für
Vorhaben zuständig sein, die mindestens zwei Mitgliedstaaten betreffen – niemals für
Vorhaben in nur einem Mitgliedstaat. 2.
Die künftige Richtlinie sollte Vereinbarungen nicht in Frage
stellen, die gemäß Art. 13 der Richtlinie 94/45 oder in der Übergangszeit nach der
Annahme der neugefassten Richtlinie 2009/38 zwischen Juni 2009 und Juni 2011
geschlossen wurden. Die Position der ECEG ist allgemeiner gehalten und bezieht sich
anscheinend auf alle Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten der künftigen Richtlinie
geschlossen wurden. 3. Die
Unternehmensleitung sollte weiterhin Informationen geheim halten können, um
Entscheidungsprozesse nicht zu verzögern. Die Geheimhaltungsregeln sollten in der
EBR-Vereinbarung festgelegt werden. Dafür braucht es keine Vorschrift in der
Richtlinie. 4. Welche
Rechtskosten vom EBR zu tragen sind, sollte in den Gesetzen der Mitgliedstaaten
geregelt sein, und der Arbeitgeber sollte der Beauftragung eines Sachverständigen
und der Höhe seiner Vergütung zustimmen: „Es reicht nicht, dass die
Unternehmensleitung im Voraus über die Kosten informiert wird“, heißt es in der
Erklärung. 5. Die
überarbeitete Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, alternative
Verfahren zur Konfliktbeilegung zu entwickeln, um einen unnötigen Anstieg von
Gerichtsverfahren zu vermeiden. 6.
Die Tatsache, dass Eurobetriebsräte die Möglichkeit erhalten,
eine Stellungnahme abzugeben, bevor Unternehmen Entscheidungen fällen, und
Unternehmensleitungen darauf eine schriftliche begründete Antwort geben müssen,
könnte „wichtige Entscheidungen verzögern, wenn Unternehmen aufgrund der Entwicklung
des wirtschaftlichen Umfelds schnelle Entscheidungen treffen müssen“. 7. Unterrichtung und Anhörung
sollte mit Arbeitnehmervertretern durchgeführt werden, „bei denen es sich nicht
vorrangig um Gewerkschaftsmitglieder handeln muss“. Den Arbeitgebern erscheint es
daher unnötig, Gewerkschaftsvertretern mehr Bedeutung beizumessen als in der
aktuellen Richtlinie. 8. Die
Möglichkeit, die gerichtliche Aussetzung von Entscheidungen der Geschäftsleitung zu
beantragen, wenn das Recht auf Unterrichtung und Anhörung eventuell verletzt wurde,
„würde Unternehmen enorm schaden, weil dies ihren Entscheidungsprozess erheblich
behindern würde und eine schwere Einmischung in die Unternehmensführung wäre“. Die
ECEG ergänzt in ihrer Erklärung, dass die Richtlinie virtuelle Versammlungen
ermöglichen sollte, mit automatisch erstellten Untertiteln als Übersetzung in die
anderen Sprachen.
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Umfrage zu einem sozialen Europa :
Am 12. April veröffentlichte die EU-Kommission die Ergebnisse
der Eurobarometer–Umfrage zu den Erwartungen der Bürger an ein soziales Europa. Die
bekanntesten Initiativen der letzten Zeit sind die Mindestlohn-Richtlinie (49 % der
Befragten war sie ein Begriff) und die Work-Life-Balance-Richtlinie (38 %). Zu
künftigen Initiativen befragt wünschen sich die Bürger Maßnahmen zu
Gesundheitsversorgung (38 %), Gehältern (34 %) sowie Alterseinkommen und Renten (30
%). Auf nationaler Ebene setzen sie die Priorität auf die Bekämpfung hoher
Lebenshaltungskosten (48 %) – für die Befragten aus 20 Ländern stand dies an erster
Stelle – gefolgt von niedrigen Löhnen (35 %) und unzureichender
Gesundheitsversorgung (29 %) (s. Zusammenfassung,
Pressemitteilung
und Infografik).
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Rechtsprechung
Pflegekarenzgeld : Zum ersten
Mal hat der Gerichtshof in einer Rechtssache geurteilt, bei der es um die
finanzielle Unterstützung eines pflegenden Angehörigen geht, der nicht im selben
Mitgliedstaat lebt, wie die Person, die gepflegt wird (s. Work-life balance directive).
Ein italienischer Staatsangehöriger, der seit 2013 in Österreich arbeitet, stellte
2022 bei seinem österreichischen Arbeitgeber den Antrag, ihn von seiner Arbeit
freizustellen, um seinen Vater, der in Italien lebt, zu pflegen. Der Arbeitgeber
bewilligte seinen Antrag, die Behörden weigern sich jedoch, ihm ein Pflegekarenzgeld
zu zahlen. Die Behörden erklären, dass sein Vater kein Pflegegeld der Stufe 3 nach
österreichischem Recht erhalten habe, der Bezug einer solchen Leistung an die
pflegebedürftige Person aber eine notwendige Voraussetzung für die Zuerkennung von
Pflegekarenzgeld an die pflegende Person sei. Dem Gerichtshof zufolge führt der
Umstand, dass die Zahlung eines Pflegekarenzgelds von der Zahlung des Pflegegelds
abhängt „zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, die
nur zulässig ist, wenn sie objektiv gerechtfertigt ist“, da nur die Arbeitnehmer
davon profitieren können, deren Angehörige in Österreich leben. Vor allem hätte der
Vater aufgrund seines Gesundheitszustands Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3
gehabt, wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gehabt hätte. Eine
solche Diskriminierung ist nur zu rechtfertigen, wenn die Voraussetzung zur
Erlangung des Pflegegrads der Stufe 3 „objektiv durch ein legitimes Ziel
gerechtfertigt [ist], das insbesondere der Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts
des nationalen Systems der sozialen Sicherheit dient, und eine verhältnismäßige
Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels dar[stellt]“ (EuGH,
11. April 2024, Rs. C-116/23, Sozialministeriumservice).
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Gewerkschaften
Untervergabe : Drei europäische
Gewerkschaftsverbände (EFBH, EFFAT und ETF) veröffentlichten am 8. April ein Orientierungspapier, in dem
sie die EU-Institutionen auffordern, die Vergabe von Unteraufträgen einzuschränken,
die Rolle von Arbeitsvermittlern zu reglementieren und die Häufigkeit und
Wirksamkeit der Inspektionen von Arbeitsaufsichtsbehörden zu erhöhen (s. Mitteilung),
insbesondere in Bezug auf Wanderarbeiter aus Drittstaaten in prekären
Beschäftigungslagen, die „vollständig von Vermittlern abhängen“ (s. Pressemitteilung).
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Bauwesen : Der EGB und die
beiden europäischen Gewerkschaftsverbände EFBH und EGÖD üben in einem Schreiben
an die belgische EU-Ratspräsidentschaft Druck auf die EU-Kommission aus, damit sie,
wie 2022 angekündigt, einen Legislativvorschlag über die Erkennung und Registrierung
von Asbest in Gebäuden vorlegt und die Mitgliedstaaten auffordert, nationale
Strategien zur Asbestsanierung einzuführen (s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Verteidigung des Industriestandorts :
Die Sozialpartner der Metall- und Elektro-Industrie Gesamtmetall
und IG Metall gaben am 12. April eine gemeinsame
Erklärung ab. Sie zeigen sich äußerst besorgt über die Standort- und
Investitionsentscheidungen von Unternehmen gegen den Standort Deutschland. Aus
diesem Grund fordern sie von der Bundesregierung die folgenden Maßnahmen:
1. konkurrenzfähige
Energiekosten sicherstellen und attraktivere Investitionsbedingungen schaffen
2. beschleunigter
Infrastrukturausbau 3. duale
Ausbildung ausbauen und stärken 4.
Schulen und Berufsschulen besser ausstatten 5. Kinderbetreuung stärken 6.
Fachkräfte gewinnen, weniger Bürokratie und mehr Willkommenskultur schaffen (v. Mitteilung).
Die Sozialpartner stellen fest, dass die Zahl der von den Tarifverträgen der Branche
erfassten Beschäftigten rückläufig ist und wollen „in einen strukturierten Dialog
zur Stärkung der Tarifpartnerschaft treten“.
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Frankreich
Anspruch auf bezahlten Urlaub :
Das Parlament hat am 10. April ein Gesetzvorhaben
zur Anpassung des französischen Rechts an das EU-Recht angenommen, mit dem
das Arbeitsrecht im Hinblick auf erworbenen Anspruch auf bezahlen Urlaub im
Krankheitsfall an das EU-Recht angepasst wird. Der neue Text sieht u. a. Folgendes
vor: 1. Erwerb von
Urlaubsansprüchen von jeweils zwei Arbeitstagen pro Monat bei einer nicht als
Berufskrankheit eingestuften Krankheit, bis zu 24 Tage pro Bezugszeitraum (12
Monate); 2. Beschäftigte, die
aufgrund von Krankheit oder Unfall (berufsbedingt oder nicht) den gesamten oder
einen Teil des ihnen zustehenden bezahlten Urlaubs nicht nehmen können, können
diesen Urlaub innerhalb eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten nehmen;
3. nach Rückkehr der
Beschäftigten in das Unternehmen muss ihnen der Arbeitgeber innerhalb eines Monats
die Anzahl der ihnen zur Verfügung stehenden Urlaubstage nennen und das Datum, bis
zu dem diese Urlaubstage genommen werden müssen. Diese neuen Vorschriften gelten
rückwirkend ab 1. Dezember 2009.
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Portugal
Regierungsprogramm : Am 10.
April wurde das neue
Programm der Regierung unter Ministerpräsident Luis Montenegro, dem
Vorsitzenden der Mitte-Rechts-Partei Demokratische Allianz, vom Parlament, u. a. mit
den Stimmen der Sozialisten, angenommen. Es enthält 60 von anderen Parteien
vorgeschlagene Maßnahmen, davon 32 von den Sozialisten – was darauf hindeutet, dass
sie von der Minderheitsregierung als wichtigster Gesprächspartner privilegiert
werden. Die CGTP, die größte Gewerkschaft des Landes, hat kürzlich ihre Bedenken zu
den Vorhaben der Demokratischen Allianz angemeldet (s. Mitteilung),
die arbeitsrechtlichen Änderungen zu „überdenken“, die Anfang 2023 im Rahmen der
Agenda für menschenwürdige Arbeit (Agenda
do Trabalho Digno) der vorigen sozialistischen Regierung in Kraft getreten
waren (s. IR Notes
202 und Artikel des CM
Jornal). Die Regierung möchte auch den sozialen Dialog wieder aufnehmen,
weil die letzten dreiseitigen Vereinbarungen ohne die Arbeitgeber geschlossen
wurden. Ein weiteres Ziel ist die Anhebung des Mindestlohns auf 1.000 Euro bis zum
Ende der Legislaturperiode 2028, mit Erhöhungen, die Inflation und
Produktivitätszuwächse berücksichtigen.
>
Siehe auch: Die Entwicklungen in den
Rechtsvorschriften und in der Rechtsprechung, die in den Flash reports on labour
law von Januar und
Februar 2024 vom European
Centre of Expertise (ECE) aufgezeigt werden – auf der Grundlage der Berichte des
Netzwerks der Arbeitsrechtsexperten des Konsortiums aus Goethe-Universität und ICF.
Der Newsletter Collective
Bargaining von ETUI vom März 2024 informiert über den aktuellen Stand der
Tarifverhandlungen in den einzelnen Ländern.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Gründung : Der französische
Geflügelfleischproduzent LDC
(25.000 Beschäftigte) hat die Verhandlungen zu einer EBR-Vereinbarung mit einem
besonderes Verhandlungsgremium und der Unterstützung des Europäischen
Gewerkschaftsbunds EFFAT abgeschlossen. Die Vereinbarung steht kurz vor dem
Abschluss. Das Unternehmen betreibt Standorte in Frankreich, Ungarn, Polen und im
Vereinigten Königreich. EFFAT zufolge sieht die Vereinbarung pro Jahr zwei
Plenarsitzungen und zwei virtuelle Sitzungen des engeren Ausschusses vor, ein
Experte kann zur Unterstützung herangezogen werden, bei dem es sich zumindest in den
ersten beiden Jahren um einen Vertreter des EFFAT handelt (s. Mitteilung).
Einen ersten Antrag auf Einrichtung eines EBR wurde 2015 gestellt, den die
Unternehmensleitung jedoch unbeantwortet ließ. Ein zweiter Antrag folgte im Frühjahr
2021, zusammen mit einem Schreiben des EFFAT, das von zwei der drei im Unternehmen
vertretenen französischen Gewerkschaften – FO (die eine Mehrheit der Beschäftigten
vertritt) und CFDT (vertritt eine Minderheit) – unterzeichnet wurde; die CGT hatte
nicht unterschrieben.
- Umstrukturierung: Der
europäische Gewerkschaftsverband UNI-Europa und der EBR von H&M sandten eine
Botschaft der Solidarität an die 588 spanischen Beschäftigten (von ca. 4.000),
die von dem Vorhaben zur Schließung von 28 Filialen bedroht sind.
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4. Studien
und Berichte
Benchmarking Working Europe: :
Die jährliche Ausgabe
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) enthält zahlreiche Informationen zur
Arbeitswelt und zeichnet die Fortschritte für ein soziales Europa im Laufe der jetzt
endenden Legislaturperiode nach. Ein Kapitel ist der Demokratie am Arbeitsplatz
gewidmet – mit EBR-Praktiken vor dem Hintergrund der Debatte zur Überarbeitung der
Richtlinie. Ein Punkt handelt von Geheimhaltungsvorschriften und wie sich diese auf
die EBR-Tätigkeit auswirken. Außerdem wird über das Potenzial der jüngsten
Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im Hinblick auf
die Entwicklung zusätzlicher Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten berichtet.
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Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit :
Diese von Visionary Analytics und Notus entwickelte Studie,
an der IR Share beteiligt war, wurde von der EU-Kommission in Auftrag gegeben, um
die Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen der Telearbeit und des Rechts auf
Nichterreichbarkeit zu untersuchen, den Besitzstand der Europäischen Union, die
nationalen Rechtsvorschriften und die Vereinbarungen der Sozialpartner im Überblick
darzulegen und zu analysieren, sowie mögliche Szenarien für die Entwicklung der
Telearbeit aufzuzeigen und Empfehlungen für die Entwicklung künftiger politischer
Maßnahmen vorzulegen. Ein umfassendes und hilfreiches Dokument – zumal die
Kommission eine erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner über
eine europäische Initiative zur Regelung von Telearbeit und dem Recht auf
Nichterreichbarkeit einleiten soll.
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