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IR Notes 229 – 2 Mai 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Nayla Glaise, Präsidentin von EUROCADRES
Was
halten Sie von der Einleitung der ersten Stufe der Anhörung
der europäischen Sozialpartner zur Telearbeit und zum Recht
auf Nichterreichbarkeit (s. In den
Schlagzeilen)? Die EU-Kommission hat sich mit der
Einleitung dieser Anhörung sehr lange Zeit gelassen. Diese
Angelegenheit fällt somit in den Aufgabenbereich der neuen
Kommission, die nach den Europawahlen und der Einsetzung des neuen
Parlaments ernannt wird. Wir werden auf die Konsultation natürlich
antworten, aber dieselben Positionen vertreten wie in den 14 Monaten
der Verhandlungen, die zu einer Rahmenvereinbarung zu diesem Thema
führen sollten. Es wird keine neuen Verhandlungen geben. Zusammen
mit den Arbeitgebern haben wir das Ende der Verhandlungen erklärt
und die Kommission aufgefordert, einen Richtlinienvorschlag
auszuarbeiten. Wir erwarten daher, dass die neuen Formen der
Arbeitsorganisation im neuen Text berücksichtigt werden,
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter neue Rechte erhalten, um
ihr Mandat im Hinblick auf die Beschäftigten wahrnehmen zu können,
die nicht mehr vor Ort arbeiten, mit diesen zu kommunizieren, sie zu
treffen etc. Die künftige Richtlinie muss auch einen großen
Spielraum für Verhandlungen in den Unternehmen lassen, um die Rechte
und Pflichten von Telearbeitern festzulegen. Sie darf sich nicht
damit begnügen, Mindeststandards festzulegen, sie muss zu
Verhandlungen anregen. Weiterhin muss sie sich mit dem Recht auf
Nichterreichbarkeit befassen, damit Beschäftigte nicht ständig
verfügbar sein müssen. Aber es sollte auch eine eigene Richtlinie
über psychosoziale Risiken geben. Und schließlich muss sie auch die
Schulung von Managern und den Schutz von Beschäftigten vor Tools zur
Überwachung ihrer Tätigkeit behandeln.
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lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Kommission
konsultiert Sozialpartner zur Telearbeit und zum Recht auf Nichterreichbarkeit
Am 30. April hat die Europäische Kommission ein Dokument zur ersten Phase der
Konsultation der europäischen Sozialpartner im Hinblick auf eine möglichen
Initiative auf EU-Ebene im Bereich Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit
veröffentlicht (s. Right to disconnect und Telework). Dies war vom Europäischen Parlament
ausdrücklich in einer Entschließung im März 2021 gefordert worden (s. IR Notes 156). Die
Sozialpartner sollen sich zu den Feststellungen der Kommission und zu den sieben von
ihr identifizierten Themen äußern, die Gegenstand einer verbindlichen (Richtlinie)
oder nicht verbindlichen (Empfehlungen, Leitlinien) europäischen Gesetzgebung werden
könnten. Die Kommission hebt hervor, dass die 27 Mitgliedstaaten bereits über einen
rechtlichen Rahmen für Telearbeit verfügen, entweder kraft Gesetzes oder durch
Tarifverträge, und 11 EU-Länder bereits Vorschriften zum Recht auf
Nichterreichbarkeit eingeführt haben. Es sei also an der Zeit, diese Vorgaben zu
harmonisieren und „die aktuelle Fragmentierung der nationalen Vorschriften zu
verringern“. Sie beabsichtigt daher, 1.
das Recht auf Nichterreichbarkeit einzurichten, damit
„Beschäftigte nicht noch außerhalb ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten im Zusammenhang mit
ihrer Arbeit ausführen müssen. Dabei sind die vom EuGH verwendeten Begriffe
‚Bereitschaftszeit‘ und ‚Einsatzbereitschaft‘ mit zu berücksichtigen“. Arbeitgeber
sollten mit „angemessenen Maßnahmen“ gewährleisten, dass Beschäftigte dieses Recht
ausüben und ohne drohende Sanktionen einfordern können. 2. Telearbeitern soll eine
Beschäftigung unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen gewährleistet werden: Dazu
müssen „Mindestanforderungen definiert werden, die verschiedene Aspekte einer Arbeit
abdecken, die nicht in den Räumen des Arbeitgebers und in erster Linie mit
IKT-Instrumenten ausgeführt wird“. Es wird vorgeschlagen, „bestimmte Regeln für die
Modalitäten und Transparenz bei der Leistungskontrolle von Telearbeitern zu
definieren“, angemessene Geräte zur Verfügung zu stellen und die Nettokosten der
Arbeit im Homeoffice auszugleichen. 3.
Die Sicherheit und Gesundheit der Telearbeiter am Arbeitsplatz
soll geschützt werden: Ziel ist es, die spezifischen Gesundheitsrisiken, darunter
auch psychosoziale, ergonomische und physische Risiken, im Zusammenhang mit
Telearbeit in Absprache mit Arbeitnehmervertretern richtig zu bewerten und
angemessene Maßnahmen durchzuführen, um diesen Risiken vorzubeugen und zu begegnen,
und die Beschäftigten darüber zu informieren. Das Ziel könnte durch die
Überarbeitung von Richtlinien über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und die
Arbeit an Bildschirmgeräten erreicht werden. 4. Das Recht auf Unterrichtung
und Anhörung soll berücksichtigt werden: Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten,
sollten dasselbe Recht auf Unterrichtung und Anhörung haben, wie vergleichbare
Beschäftigte, die in den Räumen des Arbeitgebers tätig sind. 5. Beschäftigte sollen
informiert werden: Arbeitgeber müssen Telearbeiter über die Bedingungen der
Telearbeit informieren (Verfahren zur Beantragung und Durchführung von Telearbeit,
Übernahme und/oder Erstattung von eventuellen Kosten, Bereitstellung von Geräten,
Dauer und Organisation der Arbeit). 6.
Die Rolle der Sozialpartner soll gefördert werden um
sicherzustellen, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen bei der Durchführung
aller EU-Maßnahmen in dieser Sache einbezogen werden. 7. Die Anwendung der
Vorschriften soll gewährleistet sein, u. a. soll der Zugang zur Justiz garantiert
und Beschäftigte geschützt werden, die ihre Rechte einfordern. Da die Sozialpartner
im November 2023 keine Einigung erzielten (s. IR Notes 219),
können sie den Inhalt des Dokuments, das von der kommenden Kommission erstellt wird,
nur noch durch Lobbyarbeit beeinflussen.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Grünes Licht für die ersten
Nachhaltigkeitsberichte : Am 24. April billigte das
Parlament die neue Richtlinie
über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
auf der Grundlage der Einigung, die in letzter Minute mit dem Rat erzielt werden
konnte (s. IR Notes
226 und Pressemitteilung).
Nach der förmlichen Annahme durch den Rat wird sie im Amtsblatt veröffentlicht, und
die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht
umzusetzen. Das Votum erfolgte elf Jahre nach dem Einsturz der Textilfabrik Rana
Plaza in Bangladesch. Die Katastrophe rückte die mangelnde Kontrolle der
Arbeitsbedingungen in Drittstaaten ins Scheinwerferlicht (v. Sustainability reporting). Die
neuen Vorschriften (mit Ausnahme der Kommunikationspflichten) werden für europäische
Unternehmen (und für nichteuropäische Unternehmen, die in der EU dieselben
Umsatzschwellen erzielen) stufenweise eingeführt: 1. Ab 2027 gelten sie für
Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. EUR Umsatz weltweit;
2. Ab 2028 gelten sie auch für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und
einem weltweiten Umsatz von über 900 Mio. EUR; 3. Ab 2029 gelten sie schließlich für
alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen: d. h. mehr als
1.000 Beschäftigte und weltweit über 450 Mio. EUR Umsatz. Die Unternehmen sind
ferner verpflichtet, einen Übergangsplan auszuarbeiten, damit ihr Geschäftsmodell
mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 °C
zu begrenzen. Die Unternehmen müssen die Sorgfaltspflicht künftig in ihrer
Unternehmenspolitik und in ihren jeweiligen Risikomanagementsystemen berücksichtigen
und anhand der ermittelten Risiken Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht
durchführen – Maßnahmen, die u. a. nach Absprache mit den Beschäftigten des
Unternehmens, seiner Tochtergesellschaften, Geschäftspartner und Vertreter
entwickelt werden. Dabei lässt die Richtlinie die geeignete Ebene der Vertretung
offen, was Eurobetriebsräten den Spielraum lässt, sich zu positionieren. Die
Interessenvertreter müssen in folgenden Phasen angehört werden: 1. Bei der Sammlung von
Informationen über tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen,
2. Bei der Ausarbeitung des
Aktionsplans zur Prävention und des Plans mit Abhilfemaßnahmen, 3. Bei der Entscheidung, eine
Geschäftsbeziehung auszusetzen oder zu beenden, 4. Bei der Annahme angemessener
Maßnahmen zur Beseitigung negativer Auswirkungen, oder auch bei der Entwicklung
quantitativer und qualitativer Indikatoren für die Überwachung. Die Richtlinie
berechtigt außerdem Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervertreter der Personen,
die in der betroffenen Produktionskette arbeiten, Beschwerden einzureichen, wenn
Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
> Siehe
auch: Pressemitteilungen von IndustriAll Europe
und BusinessEurope.
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Produkte aus Zwangsarbeit verboten :
Das EU-Parlament hat am 23. April die Verordnung
endgültig verabschiedet, wonach die EU in die Lage versetzt wird, den Verkauf sowie
die Ein- und Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten künftig zu
verbieten (s. IR Notes
192). Der Text muss vom Rat noch förmlich gebilligt werden, bevor er im
Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten müssen die Verordnung dann
innerhalb von drei Jahren umsetzen (s. Pressemitteilung).
Sie soll verhindern, dass Wirtschaftsakteure Produkte aus Zwangsarbeit auf den Markt
bringen, in der EU anbieten oder exportieren. Die zuständigen Behörden in den
Mitliedstaaten und die EU-Kommission wenden dabei mehrere Kriterien an, um die
Wahrscheinlichkeit zu bewerten, dass Produkte aus Zwangsarbeit stammen. Sie
berücksichtigen insbesondere „alle Fragen, die sich aus zielführenden Konsultationen
mit einschlägigen Interessenträgern, wie Organisationen der Zivilgesellschaft und
Gewerkschaften, ergeben“. Die Kommission wird innerhalb von anderthalb Jahren
Leitlinien veröffentlichen, die anhand von Informationen aktualisiert werden, die
Gewerkschaften zur Verfügung stellen.
>
Siehe auch: Bericht
der ILO vom 19. März, aus dem hervorgeht, dass in der Privatwirtschaft
jährlich 236 Mrd. US-Dollar an illegalen Gewinnen durch Zwangsarbeit erwirtschaftet
werden (+37 % seit 2014), und Pressemitteilungen von BusinessEurope.
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Plattformbeschäftigte : Am 24.
April hat das EU-Parlament die Richtlinie
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Personen, die über digitale
Plattformen arbeiten, endgültig verabschiedet. Der Text
entspricht dem Kompromiss, der im März mit dem Rat erzielt wurde (s. IR Notes 226 und
Pressemitteilung).
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene eine
widerlegbare gesetzliche Beschäftigungsvermutung einzuführen, und stellt zum ersten
Mal im europäischen Sozialrecht Regeln für das algorithmische Management auf (s. Briefing
und At
a glance vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments).
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Gewalt gegen Frauen : Das
EU-Parlament hat am 24. April die Richtlinie
zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt endgültig
verabschiedet (s. Pressemitteilung
und Information Auf
einen Blick des Parlaments). Diese Richtlinie verpflichtet die
Mitgliedstaaten innerhalb von fünf Jahren nationale Aktionspläne zur Bekämpfung
dieser verschiedenen Formen von Gewalt zu verabschieden. Dazu gehören Maßnahmen, die
die Arbeitswelt betreffen, wie eine Verpflichtung zur Schulung: 1. öffentlich Bediensteter, die in
Kontakt mit Opfern kommen, 2.
von Gesundheitspersonal im Hinblick auf die Verstümmelung
weiblicher Genitalien, 3. von
Personen mit Aufsichtsfunktionen. Der letzte Punkt betrifft den privaten wie den
öffentlichen Sektor und zielt darauf ab, Fälle von sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren. Die Schulungspflicht
betrifft jedoch nur die EU-Länder, in denen sexuelle Belästigung nach nationalem
Recht ausdrücklich eine Straftat darstellt. In diesen Ländern müssen die Regierungen
auch sicherstellen, dass Opfern und Arbeitgebern Beratungsdienste zur Verfügung
stehen, die Informationen über den angemessenen Umgang mit solchen Fällen sexueller
Belästigung, einschließlich zu Rechtsbehelfen, geben, die zur Entfernung des Täters
vom Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (Art. 28).
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Gewerkschaften
Kampf gegen Rechtsextremismus :
Die größten Gewerkschaften der französischen
Gewerkschaftsverbände CFDT, CGT und UNSA, des deutschen (DGB), des italienischen
(CGIL) und des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) beteiligten sich in Paris an
einer Debatte zum Thema „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!“. Im Zuge der Konferenz
wurde die politische Situation der drei Länder miteinander verglichen, die alle
einen Anstieg rechtsextremer Kräfte verzeichnen. Während die Bedrohung überall
dieselbe ist, unterscheiden sich doch die Herausforderungen in den einzelnen
Ländern, worauf auch Adrienne Woltersdorf (Friedrich-Ebert-Stiftung – FES) hinwies.
Dennoch muss dieses Thema, so Marylise Léon (CFDT), angesichts der im Juni
anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament dringend behandelt werden. Denn trotz
der kämpferischen Haltung der CFDT und anderer französischer Gewerkschaften nimmt
die Popularität rechtsextremer Ideologien unter den Beschäftigten zu (s. Mitteilung
und Replay).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Telekommunikation : Die
Sozialpartner in der Telekommunikationsbranche ETNO und UNI Europa ICTS stellten
einen Forschungsbericht mit dem Titel „Beschleunigung
der Nachhaltigkeit in der Telekommunikation“, vor, der im Rahmen eines
gemeinsamen, von der EU finanzierten Projekts von Visionary Analytics erstellt
wurde. Untersucht wurden 11 neue Technologien, die möglicherweise einen erheblichen
Einfluss auf diesen Sektor haben werden, sowie ihre Auswirkungen auf die soziale und
ökologische Nachhaltigkeit. Die Autoren fordern, Beschäftigte und Sozialpartner
bereits in einem frühen Einführungsstadium der Technologien einzubeziehen und
befassen sich mit der Rolle des sozialen Dialogs bei der Förderung der
Nachhaltigkeit und Abschwächung nachteiliger Folgen beim Einsatz der Technologien
(s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
Unfruchtbarkeit und medizinisch unterstützte
Fortpflanzung : Seit dem 28. April sind Beschäftigte, die
sich wegen Unfruchtbarkeit behandeln lassen oder bei denen eine medizinisch
unterstützte Fortpflanzung durchgeführt wird, besser vor einer Kündigung geschützt.
Laut Gesetz
vom 24. März darf der Arbeitgeber „das Arbeitsverhältnis ab dem Moment, in
dem er durch ärztliche Bescheinigung informiert wird, bis nach Ablauf von zwei
Monaten nicht einseitig kündigen“. Weiterhin gilt die mit den medizinischen
Behandlungen verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz als Fehlzeit aufgrund
„familiärer Pflichten“ (s. Mitteilung).
Ein Sonderurlaub wird nicht gewährt, Beschäftigte müssen auf ihren Jahresurlaub
zurückgreifen oder unbezahlten Urlaub beantragen.
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Spanien
Reformprogramm : Am 12. April
hat die Ministerin für Arbeit und Sozialwirtschaft Yolanda Díaz (Foto) vor dem Senat
die Grundzüge ihrer Politik vorgestellt. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die
Arbeitszeitverkürzung auf 37,5 Wochenstunden, eine Verlängerung des Vaterschafts-
und Mutterschaftsurlaubs auf 20 Wochen, die Regulierung der KI zum Schutz der
Beschäftigten, ein verbesserter Schutz für LGBTQI+-Personen am Arbeitsplatz mit der
Einrichtung von Aktionsplänen in den Unternehmen und Maßnahmen gegen Diskriminierung
und Belästigungen. Gleichzeitig betonte die Ministerin die Notwendigkeit, die
soziale Demokratie zu stärken, vor allem durch die Beteiligung der Beschäftigten und
der Gewerkschaften am Entscheidungsprozess in Unternehmen (s. Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Gründung : Das französische
Luftfahrtunternehmen Latecoere
(6.000 Beschäftigte) unterzeichnete am 22. Februar eine Vereinbarung zur Errichtung
eines EBR für seine 2.230 Beschäftigten in den sechs EU-Ländern Belgien,
Bulgarien, Deutschland, Spanien und Tschechien sowie den rund 1.300 Mitarbeitern in
Frankreich. Dem EBR werden nur sehr begrenzte Mittel zugestanden: Den Mitgliedern
stehen 20 Stunden für ihre Gewerkschaftsarbeit zur Verfügung, der Vorsitzende hat 20
zusätzliche Stunden. Die Vereinbarung ist auch eine der wenigen, die weder
„Schulungen oder ein bestimmtes Schulungsbudget für die Mitglieder“ des EBR
vorsieht, noch die Hinzuziehung „von Sachverständigen im Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren“. Das Gremium trifft sich einmal im Jahr zu einer virtuellen
Tagung (abgesehen von der ersten Sitzung des Mandats) und wird nur bei
außergewöhnlichen Umständen angehört, die mindestens 150 Beschäftigte eines
Unternehmens und mindestens zwei Unternehmen in zwei Mitgliedstaaten betreffen. Für
die Abgabe der Stellungnahme nach der Anhörung wird auf der Sitzung eine angemessene
Frist festgelegt. Wird die Stellungnahme nicht innerhalb von maximal 7 Tagen
vorgelegt, wird von einer negativen Stellungnahme ausgegangen.
- Veräußerung: Das
Versicherungsunternehmen CNP
assurances gab am 26. April die Aufnahme von
Exklusivverhandlungen mit der Hellenic Bank Public Company Ltd bekannt. Es geht
um den Verkauf ihrer Versicherungsgeschäfte in Zypern und Griechenland, die
weniger als 1 % des Konzernumsatzes ausmachen. Der EBR wird in dieser
Angelegenheit unterrichtet und angehört.
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Länderübergreifende Vereinbarung
Gewalt und Belästigung :
Die spanische Orenes Group (3.500
Beschäftigte) unterzeichnete am 11. April sektorübergreifende
EU-Leitlinien über Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, die im November
2023 von UNI Europa, zwei europäischen Arbeitgeberorganisationen (AMIC und ETNO)
sowie von der Gruppe Partouche angenommen worden waren. Orenes gehört zu den größten
Unternehmen im Freizeit-, Glücksspiel- und Gastronomiebereich in Spanien, in
weiteren europäischen Ländern und in Lateinamerika (s. Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und
Klimawandel : Die ILO hat einen Bericht über die
Auswirkungen des Klimawandels auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
veröffentlicht. Darin geht es um die Risiken durch übermäßige Hitze, UV-Strahlung,
extreme Wetterereignisse, Luftverschmutzung am Arbeitsplatz, vektorübertragene
Krankheiten und Agrochemikalien. Herausgestellt werden die Praktiken und politischen
Maßnahmen der einzelnen Länder, um die Gefährdung durch diese Risiken zu mindern.
Dem Bericht zufolge sind bereits 70 % der Beschäftigten weltweit von
Gesundheitsgefährdungen durch den Klimawandel betroffen. Seit 2000 ist der Anteil
von Beschäftigten, die durch große Hitze gefährdet sind, von 65,5 % auf 70,9 %
gestiegen (s. Mitteilung,
Zusammenfassung
des Berichts und vollständiger
Bericht).
- Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz:
Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat eine Zusammenfassung
der hochrangigen Konferenz veröffentlicht, die am 30. und 31. Januar in Brüssel
stattfand.
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