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IR Notes 231 – 29 Mai 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Léna Guyon, zuständig für soziale Angelegenheiten beim Europäische
Verband der Bauindustrie FIEC
Am
23. Mai haben Sie mit der Europäischen Föderation der Bau-
und Holzarbeiter (EFBH) und mit Unterstützung sowohl des
Europäischen Verbands Paritätischer Einrichtungen (AEIP) als
auch der EU ein erstes Treffen zum Projekt „Identitätskarte
im Baugewerbe“ (SICE-CIC) (Social ID
cards) organisiert. Welche Ziele verfolgt
das
Projekt? Wir haben bereits ein Projekt zu
Sozialversicherungsausweisen (*) auf die Beine gestellt, das 2015
abgeschlossen wurde. Das erste Ziel des neuen Projekts SIDE-CIC
besteht darin, die Erfassung dieser Ausweise im europäischen
Bausektor zu aktualisieren. Anhand einer weit ausgelegten Definition
von Identitätskarten haben wir solche Dokumente in 14 Ländern
erfasst, auf nationaler Ebene (Belgien, Estland, Finnland,
Frankreich, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen,
Österreich, Schweden, Spanien) und auf lokaler Ebene (Dänemark,
Italien), sowie Projekte, die noch in der Entwicklung sind, wie auf
Zypern, in Griechenland und den Niederlanden. Auch wenn diese
Ausweise nicht alle demselben Zweck dienen – beispielsweise zur
Bekämpfung von Schwarzarbeit in Frankreich oder zum Nachweis von
Weiterbildungen, vor allem im Bereich Gesundheitsschutz und
Sicherheit für spanische Beschäftigte -, könnten sie dennoch
miteinander vernetzt werden, um die Freizügigkeit zu erleichtern und
Schwarzarbeit oder Scheinentsendungen zu
bekämpfen. Das zweite
Projektziel ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie im
Hinblick auf eine Verknüpfung der bestehenden nationalen Systeme mit
einer technischen und einer juristischen Komponente. Wir planen, der
Europäischen Kommission innerhalb eines Jahres Empfehlungen
vorzulegen. Sie zeigt großes Interesse an dieser Initiative und hat
sie in ihrer Mitteilung vom September 2023 über die Digitalisierung
der Systeme der sozialen Sicherheit ausdrücklich
erwähnt. Die Empfehlungen
könnten auch anderen Ländern helfen, diese Art von Ausweis
einzuführen und ihre Vorbehalte gegenüber Initiativen aufzugeben,
die in erster Linie von den Sozialpartnern getragen werden. Sie
könnten auch andere Wirtschaftszweige als die Baubranche
interessieren.
(*) Anm. d. Red.: Die Ausweise enthalten
verschiedene Angaben zum Inhaber. Sie variieren je nach System,
nennen aber im Allgemeinen mindestens die persönlichen
Identifikationsdaten des Beschäftigten und machen Angaben zum
Arbeitgeber.
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
„Soziale
Optimierung“ zur Unterdrückung der Mitbestimmung
Seit der Einführung des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) (s. European company), im Jahr
2001 zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur wird diese Gesellschaftsform von
deutschen Unternehmen genutzt, um die gesetzlich vorgeschriebene Mitbestimmung im
Aufsichtsrat zu umgehen. Dieser Missbrauch ist bekannt, und die deutsche Regierung
hat sich verpflichtet, Gesetze zu erlassen, um diese Form der „Sozialflucht“ zu
verhindern. Seit einem neuen Urteil des Gerichtshofs, der die Richtlinie 2001/86
hinsichtlich der Arbeitnehmerbeteiligung wörtlich auslegt, ohne auf eine mögliche
missbräuchliche Praxis einzugehen, steht die Regierung nun unter Druck (EuGH,
16. Mai 2024, Rs. C- 706/22, Konzernbetriebsrat der O SE & Co.
KG). In der Rechtssache geht es um zwei Gesellschaften des japanischen
Konzerns Olympus, und zwar um die britische Gesellschaft O Ltd. und die deutsche O
GmbH, die fusionierten, um am 28. März 2013 eine Europäische Gesellschaft (SE) zu
gründen. Da keine der Gesellschaften Arbeitnehmer beschäftigte oder
Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern hatte, wurde auch kein Besonderes
Verhandlungsgremium eingesetzt, um eine Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2001/86 auszuhandeln. Am
darauffolgenden Tag wurde die neue, aus der Fusion hervorgegangene Gesellschaft O
Holding SE zur alleinigen Gesellschafterin der O Holding GmbH, einer Gesellschaft
mit Sitz in Deutschland, die Arbeitnehmer beschäftigte und deren Aufsichtsrat zu
einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestand. Einige Monate später wird die O
Holding GmbH in eine Kommanditgesellschaft – die O KG – umgewandelt. In Folge dieser
Umwandlung entfiel die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Im Oktober
2017 verlegte die O Holding SE ihren Sitz nach Hamburg, bis dahin hatte sie ihren
Sitz im Vereinigten Königreich. Der Konzern, der mehr als 2.200 Mitarbeiter in der
EU beschäftigt, hat weder die Mitbestimmung wieder eingeführt, die es bis dahin im
größten Unternehmen gab, noch einen SE-Betriebsrat zur Vertretung der europäischen
Beschäftigten eingerichtet. Beschäftigte einer SE können auch nicht die Einrichtung
eines EBR fordern. Denn für sie gilt nur die Richtlinie über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in der SE, die eine Einrichtung eines SE-Betriebsrats durch
Vereinbarung vorsieht. Als Vertretungsgremium bleibt nur noch der Konzernbetriebsrat
der O KG, der diese Ausgestaltung bis zum Bundesarbeitsgericht angefochten hat, das
nun den Gerichtshof der Europäischen Union ersucht hat, die Sache zu prüfen. Der
Konzernbetriebsrat ist der Auffassung, dass die Unternehmensleitung der O Holding SE
nachträglich – nach Übernahme der Kontrolle über die Gesellschaften mit
Arbeitnehmern – ein Besonderes Verhandlungsgremium hätte einrichten müssen, um eine
Vereinbarung zur Beteiligung der Arbeitnehmer auszuhandeln. Was sagt der
Gerichtshof dazu? 1. Die
Richtlinie 2001/86 verpflichtet nicht zur Einleitung von Verhandlungen zur
Beteiligung der Arbeitnehmer, wenn „eine bereits gegründete Holding‑SE strukturelle
Änderungen durch beteiligte Gesellschaften erfährt, die keine Arbeitnehmer
beschäftigen und nicht über Arbeitnehmer beschäftigende Tochtergesellschaften
verfügen“. In einer solchen Situation ergibt sich auch keine Gewährleistung
bestehender Mitbestimmungsrechte bei der Umwandlung in eine SE
(„Vorher-Nachher-Prinzip“). 2.
Bei der Ausarbeitung der Richtlinie hatte der Rat der Europäischen Union eine vom
Europäischen Parlament vorgeschlagene Änderung nicht übernommen, die ausdrücklich
neue Verhandlungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Fall einer erheblichen
Umstrukturierung nach der Gründung einer SE vorgesehen hätte. 3. Der Gerichthof äußert sich nicht
zu einer möglichen „missbräuchlichen Praxis“ und überlässt es dem
Bundesarbeitsgericht, diese nachzuweisen, zeigt aber die Wege dazu auf. „Das
Urteil aus Luxemburg eröffnet damit erstmals die Möglichkeit, dass ein Unternehmen
sich aus allen grenzüberschreitenden Arbeitnehmerbeteiligungsformen komplett
verabschieden kann“, fürchtet Werner Altmeyer, Geschäftsführer der EWC Academy. „Der
EuGH segnet ein weiteres großes Schlupfloch zur Vermeidung der Mitbestimmung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Aufsichtsrat ab und trägt damit zu deren
Erosion bei“, bestätigt Dr. Sebastian Sick, Leiter Unternehmensrecht im Institut für
Mitbestimmung und Unternehmensführung I.M.U. „Ziel der Mitbestimmung ist die
Mitentscheidung bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen. Dieses Ziel und
damit einen Teil des europäischen Sozialmodells gibt der EuGH preis, indem er Tür
und Tor für die Umgehung der Mitbestimmung öffnet.“
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Sorgfaltspflicht : Der Rat hat
am 24. Mai die Lieferketten-Richtlinie endgültig angenommen, die nun in Kürze im
Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Sie muss in einem Zeitraum von zwei Jahren
umgesetzt werden (s. Pressemitteilung).
Mit dieser Richtlinie „ist die verantwortungsvolle Leitung eines Unternehmens keine
Option mehr, sondern eine Verpflichtung“, freut sich IndustriAll Europe. „Wir
bestehen darauf, dass die Gewerkschaften in allen Phasen vollständig einbezogen
werden, um zu gewährleisten, dass die Unternehmen nicht nur Kästchen ankreuzen“,
erklärt Judith Kirton-Darling, Generalsekretärin von IndustriAll Europe. „Wir sind
erst am Anfang eines Prozesses, in dem die in multinationalen Unternehmen tätigen
Gewerkschaften ihre Rolle in vollem Umfang wahrnehmen werden (s. Mitteilung). Dem
Gewerkschaftsverband UNI Europa zufolge müssen die nationalen Gewerkschaften Druck
auf ihre Regierungen ausüben, „um solide nationale Rechtsvorschriften zu
gewährleisten, und auch um gewisse Lücken in der Richtlinie zu schließen (s. Mitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Europawahlen : Die wichtigsten
Spitzenkandidaten der europäischen Parteien stellten am 23. Mai die Grundzüge ihrer
Programme bei einer Debatte im Europäischen Parlament vor, die den ungewöhnlichen
Namen „Eurovision
2024“ erhielt. Wenn das soziale Europa auch nicht im
Mittelpunkt der Debatte stand, so führten die Kandidaten doch einige Punkte an:
Nicolas Schmit (SPE) stellte angesichts der raschen Veränderungen auf dem
Arbeitsmarkt die Notwendigkeit in den Vordergrund, die Armut zu bekämpfen, indem
Arbeitsplätze geschaffen und in Kompetenzen investiert wird. Ursula von der Leyen
konzentrierte sich weniger auf Projekte, sondern zog vielmehr die Bilanz ihrer
Arbeit. Sie begrüßte die Einführung eines Mindestlohns, der dafür sorge, dass sich
„Arbeit lohne“ und hob die Milliardeninvestitionen für die Sanierung von Wohnungen
und den Zugang zu Sozialwohnungen hervor. Sie hält eine Vollendung des gemeinsamen
Kapitalmarkts für notwendig, ebenso wie die Stärkung von Kompetenzen. Walter Baier
(Europäische Linke) plädiert für eine Richtlinie zur Mietendeckelung. Terry Reintke
(Grüne) hält es für wichtig, nicht wieder einen Sparkurs einzuschlagen, sondern
verstärkt in den ökologischen Wandel zu investieren, was auch Arbeitsplätze schafft.
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Straßentransport : Auf einem
Parkplatz in der Nähe des Antwerpener Hafens haben die belgischen Behörden mit
Unterstützung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sowie Vertretern der
bulgarischen, litauischen, polnischen und rumänischen Behörden am 20. Mai eine
großangelegte Kontrolle durchgeführt. Der europäische Gewerkschaftsverband ETV war
zusammen mit Mitgliedsgewerkschaften ebenfalls anwesend. Ergebnis: Die
Sozialvorschriften werden systematisch verletzt: 135 von 202 kontrollierten Fahrern
verstießen gegen das Verbot, sich bei längeren Pausen im Fahrzeug auszuruhen; es gab
70 Verstöße in Bezug auf die Rückkehr der Lkws zum Betriebszentrum und 35 Verstöße
gegen die Vorschrift, wonach die Fahrer alle vier Wochen nach Hause zurückkehren
müssen (s. Mitteilung
ETF).
- Industriepolitik und Binnenmarkt:
Der Rat verabschiedete am 24. Mai Schlussfolgerungen zur
Zukunft der Industriepolitik sowie zum Funktionieren des Binnenmarkts und
forderte einen verstärkten sozialen Dialog (s. Mitteilung).
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Branchenübergreifender sozialer Dialog
- Europawahlen : Die
europäischen Sozialpartner – EGB, BusinessEurope, SGI Europe et SMEunited –
haben am 23. Mai in einer gemeinsamen Erklärung,
„die Menschen aufgefordert, die bei den kommenden Europawahlen wahlberechtigt
sind, ihre Stimme geltend zu machen“, um die europäische Demokratie zu
unterstützen und zu stärken.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Banken : Am 14. Mai
unterzeichneten die europäischen Sozialpartner im Bankensektor eine gemeinsame
Erklärung zur künstlichen Intelligenz (s. IR Notes 230 und
Artificial intelligence). In
ihrem Text übernehmen die Sozialpartner die Definition von KI aus der soeben
verabschiedeten KI-Verordnung und unterstreichen die Bedeutung des sozialen Dialogs,
um die Auswirkungen von KI auf Arbeitsbedingungen, Leitung, Entscheidungsfindung und
Schutz der persönlichen Daten von Arbeitnehmern zu bewältigen. Die Unterzeichner
fordern zu gemeinsamen Maßnahmen auf, um „den beruflichen Richtungswechsel zu
unterstützen und Möglichkeiten zur Umschulung/Weiterbildung zu gewährleisten“. Sie
berücksichtigen die Besonderheit der KI, deren Einsatz „Gegenstand einer
kontinuierlichen Überwachung durch den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen“ sein
muss. Bei Gesundheitsschutz und Sicherheit empfehlen die Unterzeichner gemeinsame
Bewertungen, „welche die Auswirkungen des algorithmischen Managements aufgrund der
ihm eigenen Unvorhersehbarkeit berücksichtigen, weil die Systeme auf einer komplexen
Datenverarbeitung basieren und die Tendenz haben, die menschliche Mitwirkung zu
reduzieren“. Sie bestehen ferner darauf, dass Profiling, Auswahl von Bewerbern,
interne Beförderung, Änderungen der Funktion und der Position, Sanktionen und
Leistungsbewertungen „immer der menschlichen Kontrolle unterliegen“. Die
europäischen Sozialpartner im Bankensektor legen den Sozialpartnern der einzelnen
Branchen auf nationaler Ebene, sowie den Akteuren auf Unternehmensebene,
einschließlich EBRs, dringend nahe, sich diese gemeinsame Erklärung zu eigen zu
machen (s. Pressemitteilung).
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Gas : Die europäischen
Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe und EGÖD kritisieren in einer Pressemitteilung,
dass es der Arbeitgeberverband Eurogas selbst nach neun Monaten Verhandlungen
zwischen den europäischen Sozialpartnern im Gassektor nicht geschafft hat, die
Vereinbarung zum gerechten Übergang anzunehmen, den die Delegationen der Arbeitgeber
und der Gewerkschaften ausgehandelt hatten. Der Text sollte die Unternehmen dazu
verpflichten, „Pläne für einen gerechten Übergang“ zu erstellen, um die Auswirkungen
des ökologischen Wandels auf Beschäftigung und Kompetenzen vorwegzunehmen,
hochwertige Schulungen anzubieten und Übergänge beim Beschäftigungswechsel zu
organisieren.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)
: Ein königliches
Urteil vom 19. März 2024 zur Ergonomie am Arbeitsplatz und zur Prävention von
Muskel-Skelett-Erkrankungen ist im belgischen Staatsblatt vom 15. Mai 2024
erschienen. Darin wird zum ersten Mal ein Abschnitt über das Wohlbefinden am
Arbeitsplatz eingeführt, in dem mehrere allgemeine Konzepte und Grundsätze zur
Ergonomie am Arbeitsplatz und Vorbeugung von MSE festgelegt sind. Der Arbeitgeber
muss ergonomische Gesichtspunkte bereits bei Entwurf und Ausstattung neuer
Arbeitsplätze berücksichtigen, aber auch bei der Anpassung bestehender
Arbeitsplätze. Er muss eine Präventionspolitik verfolgen, die auf einem
ganzheitlichen Ansatz beruht und die verschiedenen Risikofaktoren berücksichtigt (s.
Pressemitteilung).
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Einstufung
als Beschäftigte
Requalification en salarié : In
drei kürzlich veröffentlichten Urteilen (Nr. 267,
268
und 270)
hat die Kommission für Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Diensts Soziale
Versicherung entschieden, dass drei Fahrer von Uber Eats als Beschäftigte eingestuft
werden müssen. Diese Entscheidung hat nur für bestimmte öffentliche Einrichtungen,
wie die nationale Sozialversicherungskasse (ONSS) oder die Sozialversicherungskasse
für Selbstständige verbindlichen Charakter (doch die Gerichte können sich daran
orientieren). Die Kommission hebt insbesondere eine „bestimmte Anzahl von
Einschränkungen der Freiheit der Fahrer bei der Ausführung ihrer Arbeit“ hervor.
Außerdem „gelten diese Einschränkungen, obwohl die Arbeit des Fahrers nicht sehr
komplex und weitgehend standardisiert ist und daher wenig Organisationsfreiheit
zulässt“.
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Dänemark
Kampf gegen Sozialdumping :
Regierungskoalition und mehrere Oppositionsparteien haben am 23.
Mai eine Vereinbarung
über verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung von Sozialdumping angenommen,
die zur Ausarbeitung mehrerer Gesetzesvorhaben bis Ende 2025 führen wird. Die
Unterzeichner, die feststellen, dass jeder achte Beschäftigte ein Ausländer ist,
sind der Ansicht, dass die ausländischen Beschäftigten „nicht unter inakzeptablen
Bedingungen arbeiten dürfen“. Das Gewerbeaufsichtsamt ist jedoch nicht mehr in der
Lage, die wiederholten Verstöße gegen die Vorschriften über Gesundheitsschutz und
Sicherheit, insbesondere im Baugewerbe, zu ahnden. Ziel ist es daher, der Behörde
mehr Mittel an die Hand zu geben, um die Arbeit eines Unternehmens oder seiner
Unterlieferanten auf einer Baustelle einstellen zu lassen, bereits sanktionierte
Unternehmen regelmäßiger zu kontrollieren oder bei wiederholten und schweren
Verstößen die Entziehung der Erlaubnis des Unternehmers zu verfügen. Weiterhin sieht
die Vereinbarung Mindestanforderungen bei der Unterbringung der Arbeitnehmer vor,
deren Einhaltung vom Gewerbeaufsichtsamt überprüft wird. Die Überprüfung beruht auf
einem risikobasierten Ansatz, der Stichprobenkontrollen umfasst (s. Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuer EBR nach Aufspaltung :
Nach Fusion des amerikanischen Konzerns FMC und des
französischen Konzerns Technip 2017, die beide in der Ölindustrie tätig sind, kam es
2021 zu einer Aufspaltung durch die Gründung zweier Unternehmen: TechnipEnergies, das
Ingenieurdienstleistungen und Anlagenbau übernahm, und TechnipFMC, das die
Unterwasseraktivitäten behielt und eine EBR-Vereinbarung aushandelte (s. IR Notes 227). Am
14. Dezember 2023 wurde die EBR-Vereinbarung von
TechnipEnergies (6.316 Beschäftigte) nach französischem Recht geschlossen, obwohl
der Sitz in den Niederlanden ist. Den Unterzeichnern zufolge soll das Gremium
„ordnungsgemäß, angemessen und rechtzeitig unterrichtet und angehört werden, damit
es wirkungsvoll reagieren kann“. Die Kosten für die Tätigkeit des EBR werden vom
Konzern jährlich in Höhe von 25.000 Euro übernommen, nicht verwendete Beträge können
nicht angesammelt werden. Der EBR wird in außergewöhnlichen Umständen angehört,
entweder bei einem geplanten Abbau von mindestens 80 Arbeitsplätzen oder bei anderen
Vorhaben, wenn mindestens 500 Beschäftigte in mindestens zwei Ländern mit mindestens
50 Beschäftigten in jedem Land betroffen sind.
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Vertragsverlängerung : Der
Paket-Dienstleister unter dem Dach der französischen La Post Geopost (122.000 Beschäftigte,
davon 46.335 in Europa) hat am 5. März seine EBR-Vereinbarung verlängert.
Infolge einer Abstimmung im Jahr 2021 deckt der EBR auch das Vereinigte Königreich
(10.500 Beschäftigte, größte Delegation im Gremium) und die Schweiz ab. Es gibt nur
wenige Änderungen zur ursprünglichen Vereinbarung vom Mai 2008. Zusätzlich zu einer
Jahrestagung verfügt der EBR über ein Budget von 20.000 Euro (zzgl. Verdolmetschung
und Technik), um eine zweitägige Fortbildung pro Jahr zu organisieren.
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