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IR Notes 231 – „Soziale Optimierung“ zur Unterdrückung der Mitbestimmung

  IR Notes 231 – 29 Mai 2024
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Léna Guyon, zuständig für soziale Angelegenheiten beim Europäische Verband der Bauindustrie FIEC

Am 23. Mai haben Sie mit der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) und mit Unterstützung sowohl des Europäischen Verbands Paritätischer Einrichtungen (AEIP) als auch der EU ein erstes Treffen zum Projekt „Identitätskarte im Baugewerbe“ (SICE-CIC) (Social ID cards) organisiert. Welche Ziele verfolgt das Projekt?
Wir haben bereits ein Projekt zu Sozialversicherungsausweisen (*) auf die Beine gestellt, das 2015 abgeschlossen wurde. Das erste Ziel des neuen Projekts SIDE-CIC besteht darin, die Erfassung dieser Ausweise im europäischen Bausektor zu aktualisieren. Anhand einer weit ausgelegten Definition von Identitätskarten haben wir solche Dokumente in 14 Ländern erfasst, auf nationaler Ebene (Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien) und auf lokaler Ebene (Dänemark, Italien), sowie Projekte, die noch in der Entwicklung sind, wie auf Zypern, in Griechenland und den Niederlanden. Auch wenn diese Ausweise nicht alle demselben Zweck dienen – beispielsweise zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Frankreich oder zum Nachweis von Weiterbildungen, vor allem im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit für spanische Beschäftigte -, könnten sie dennoch miteinander vernetzt werden, um die Freizügigkeit zu erleichtern und Schwarzarbeit oder Scheinentsendungen zu bekämpfen.
Das zweite Projektziel ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Hinblick auf eine Verknüpfung der bestehenden nationalen Systeme mit einer technischen und einer juristischen Komponente. Wir planen, der Europäischen Kommission innerhalb eines Jahres Empfehlungen vorzulegen. Sie zeigt großes Interesse an dieser Initiative und hat sie in ihrer Mitteilung vom September 2023 über die Digitalisierung der Systeme der sozialen Sicherheit ausdrücklich erwähnt.
Die Empfehlungen könnten auch anderen Ländern helfen, diese Art von Ausweis einzuführen und ihre Vorbehalte gegenüber Initiativen aufzugeben, die in erster Linie von den Sozialpartnern getragen werden. Sie könnten auch andere Wirtschaftszweige als die Baubranche interessieren.


(*) Anm. d. Red.: Die Ausweise enthalten verschiedene Angaben zum Inhaber. Sie variieren je nach System, nennen aber im Allgemeinen mindestens die persönlichen Identifikationsdaten des Beschäftigten und machen Angaben zum Arbeitgeber.

 
  Agenda

 


25. Juni
Straßburg

Kolloquium über die Diversifizierung des Rechts auf Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz in Europa, u. a. mit Mélanie Schmitt, Nicolas Moizard, Achim Seifert, Pascale Lorber, Juan Carlos Álvarez Cortés und Aleksandra Bochenska.


5. Juli
Bordeaux

Kolloquium zum Thema „Seit Maastricht, 30 Jahre soziales Europa – Gerichtshof und Sozialrecht der Europäischen Union“, ausgerichtet vom Institut für Arbeit der Universität Bordeaux. Kontakt: institutdutravail@u-bordeaux.fr

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
„Soziale Optimierung“ zur Unterdrückung der Mitbestimmung

Seit der Einführung des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) (s. European company), im Jahr 2001 zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur wird diese Gesellschaftsform von deutschen Unternehmen genutzt, um die gesetzlich vorgeschriebene Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu umgehen. Dieser Missbrauch ist bekannt, und die deutsche Regierung hat sich verpflichtet, Gesetze zu erlassen, um diese Form der „Sozialflucht“ zu verhindern. Seit einem neuen Urteil des Gerichtshofs, der die Richtlinie 2001/86 hinsichtlich der Arbeitnehmerbeteiligung wörtlich auslegt, ohne auf eine mögliche missbräuchliche Praxis einzugehen, steht die Regierung nun unter Druck (EuGH, 16. Mai 2024, Rs. C- 706/22, Konzernbetriebsrat der O SE & Co. KG).
In der Rechtssache geht es um zwei Gesellschaften des japanischen Konzerns Olympus, und zwar um die britische Gesellschaft O Ltd. und die deutsche O GmbH, die fusionierten, um am 28. März 2013 eine Europäische Gesellschaft (SE) zu gründen. Da keine der Gesellschaften Arbeitnehmer beschäftigte oder Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern hatte, wurde auch kein Besonderes Verhandlungsgremium eingesetzt, um eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2001/86 auszuhandeln. Am darauffolgenden Tag wurde die neue, aus der Fusion hervorgegangene Gesellschaft O Holding SE zur alleinigen Gesellschafterin der O Holding GmbH, einer Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, die Arbeitnehmer beschäftigte und deren Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestand. Einige Monate später wird die O Holding GmbH in eine Kommanditgesellschaft – die O KG – umgewandelt. In Folge dieser Umwandlung entfiel die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Im Oktober 2017 verlegte die O Holding SE ihren Sitz nach Hamburg, bis dahin hatte sie ihren Sitz im Vereinigten Königreich. Der Konzern, der mehr als 2.200 Mitarbeiter in der EU beschäftigt, hat weder die Mitbestimmung wieder eingeführt, die es bis dahin im größten Unternehmen gab, noch einen SE-Betriebsrat zur Vertretung der europäischen Beschäftigten eingerichtet. Beschäftigte einer SE können auch nicht die Einrichtung eines EBR fordern. Denn für sie gilt nur die Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE, die eine Einrichtung eines SE-Betriebsrats durch Vereinbarung vorsieht. Als Vertretungsgremium bleibt nur noch der Konzernbetriebsrat der O KG, der diese Ausgestaltung bis zum Bundesarbeitsgericht angefochten hat, das nun den Gerichtshof der Europäischen Union ersucht hat, die Sache zu prüfen. Der Konzernbetriebsrat ist der Auffassung, dass die Unternehmensleitung der O Holding SE nachträglich – nach Übernahme der Kontrolle über die Gesellschaften mit Arbeitnehmern – ein Besonderes Verhandlungsgremium hätte einrichten müssen, um eine Vereinbarung zur Beteiligung der Arbeitnehmer auszuhandeln.
Was sagt der Gerichtshof dazu? 1. Die Richtlinie 2001/86 verpflichtet nicht zur Einleitung von Verhandlungen zur Beteiligung der Arbeitnehmer, wenn „eine bereits gegründete Holding‑SE strukturelle Änderungen durch beteiligte Gesellschaften erfährt, die keine Arbeitnehmer beschäftigen und nicht über Arbeitnehmer beschäftigende Tochtergesellschaften verfügen“. In einer solchen Situation ergibt sich auch keine Gewährleistung bestehender Mitbestimmungsrechte bei der Umwandlung in eine SE („Vorher-Nachher-Prinzip“). 2. Bei der Ausarbeitung der Richtlinie hatte der Rat der Europäischen Union eine vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Änderung nicht übernommen, die ausdrücklich neue Verhandlungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Fall einer erheblichen Umstrukturierung nach der Gründung einer SE vorgesehen hätte. 3. Der Gerichthof äußert sich nicht zu einer möglichen „missbräuchlichen Praxis“ und überlässt es dem Bundesarbeitsgericht, diese nachzuweisen, zeigt aber die Wege dazu auf.
„Das Urteil aus Luxemburg eröffnet damit erstmals die Möglichkeit, dass ein Unternehmen sich aus allen grenzüberschreitenden Arbeitnehmerbeteiligungsformen komplett verabschieden kann“, fürchtet Werner Altmeyer, Geschäftsführer der EWC Academy. „Der EuGH segnet ein weiteres großes Schlupfloch zur Vermeidung der Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Aufsichtsrat ab und trägt damit zu deren Erosion bei“, bestätigt Dr. Sebastian Sick, Leiter Unternehmensrecht im Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung I.M.U. „Ziel der Mitbestimmung ist die Mitentscheidung bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen. Dieses Ziel und damit einen Teil des europäischen Sozialmodells gibt der EuGH preis, indem er Tür und Tor für die Umgehung der Mitbestimmung öffnet.“


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Sorgfaltspflicht : Der Rat hat am 24. Mai die Lieferketten-Richtlinie endgültig angenommen, die nun in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Sie muss in einem Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt werden (s. Pressemitteilung). Mit dieser Richtlinie „ist die verantwortungsvolle Leitung eines Unternehmens keine Option mehr, sondern eine Verpflichtung“, freut sich IndustriAll Europe. „Wir bestehen darauf, dass die Gewerkschaften in allen Phasen vollständig einbezogen werden, um zu gewährleisten, dass die Unternehmen nicht nur Kästchen ankreuzen“, erklärt Judith Kirton-Darling, Generalsekretärin von IndustriAll Europe. „Wir sind erst am Anfang eines Prozesses, in dem die in multinationalen Unternehmen tätigen Gewerkschaften ihre Rolle in vollem Umfang wahrnehmen werden (s. Mitteilung). Dem Gewerkschaftsverband UNI Europa zufolge müssen die nationalen Gewerkschaften Druck auf ihre Regierungen ausüben, „um solide nationale Rechtsvorschriften zu gewährleisten, und auch um gewisse Lücken in der Richtlinie zu schließen (s. Mitteilung).



Aktuelle soziale Themen

Europawahlen : Die wichtigsten Spitzenkandidaten der europäischen Parteien stellten am 23. Mai die Grundzüge ihrer Programme bei einer Debatte im Europäischen Parlament vor, die den ungewöhnlichen Namen „Eurovision 2024“ erhielt. Wenn das soziale Europa auch nicht im Mittelpunkt der Debatte stand, so führten die Kandidaten doch einige Punkte an: Nicolas Schmit (SPE) stellte angesichts der raschen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt die Notwendigkeit in den Vordergrund, die Armut zu bekämpfen, indem Arbeitsplätze geschaffen und in Kompetenzen investiert wird. Ursula von der Leyen konzentrierte sich weniger auf Projekte, sondern zog vielmehr die Bilanz ihrer Arbeit. Sie begrüßte die Einführung eines Mindestlohns, der dafür sorge, dass sich „Arbeit lohne“ und hob die Milliardeninvestitionen für die Sanierung von Wohnungen und den Zugang zu Sozialwohnungen hervor. Sie hält eine Vollendung des gemeinsamen Kapitalmarkts für notwendig, ebenso wie die Stärkung von Kompetenzen. Walter Baier (Europäische Linke) plädiert für eine Richtlinie zur Mietendeckelung. Terry Reintke (Grüne) hält es für wichtig, nicht wieder einen Sparkurs einzuschlagen, sondern verstärkt in den ökologischen Wandel zu investieren, was auch Arbeitsplätze schafft.



Straßentransport : Auf einem Parkplatz in der Nähe des Antwerpener Hafens haben die belgischen Behörden mit Unterstützung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sowie Vertretern der bulgarischen, litauischen, polnischen und rumänischen Behörden am 20. Mai eine großangelegte Kontrolle durchgeführt. Der europäische Gewerkschaftsverband ETV war zusammen mit Mitgliedsgewerkschaften ebenfalls anwesend. Ergebnis: Die Sozialvorschriften werden systematisch verletzt: 135 von 202 kontrollierten Fahrern verstießen gegen das Verbot, sich bei längeren Pausen im Fahrzeug auszuruhen; es gab 70 Verstöße in Bezug auf die Rückkehr der Lkws zum Betriebszentrum und 35 Verstöße gegen die Vorschrift, wonach die Fahrer alle vier Wochen nach Hause zurückkehren müssen (s. Mitteilung ETF).



  • Industriepolitik und Binnenmarkt: Der Rat verabschiedete am 24. Mai Schlussfolgerungen zur Zukunft der Industriepolitik sowie zum Funktionieren des Binnenmarkts und forderte einen verstärkten sozialen Dialog (s. Mitteilung).


Branchenübergreifender sozialer Dialog

  • Europawahlen : Die europäischen Sozialpartner – EGB, BusinessEurope, SGI Europe et SMEunited – haben am 23. Mai in einer gemeinsamen Erklärung, „die Menschen aufgefordert, die bei den kommenden Europawahlen wahlberechtigt sind, ihre Stimme geltend zu machen“, um die europäische Demokratie zu unterstützen und zu stärken.



Sektoraler sozialer Dialog

Banken : Am 14. Mai unterzeichneten die europäischen Sozialpartner im Bankensektor eine gemeinsame Erklärung zur künstlichen Intelligenz (s. IR Notes 230 und Artificial intelligence). In ihrem Text übernehmen die Sozialpartner die Definition von KI aus der soeben verabschiedeten KI-Verordnung und unterstreichen die Bedeutung des sozialen Dialogs, um die Auswirkungen von KI auf Arbeitsbedingungen, Leitung, Entscheidungsfindung und Schutz der persönlichen Daten von Arbeitnehmern zu bewältigen. Die Unterzeichner fordern zu gemeinsamen Maßnahmen auf, um „den beruflichen Richtungswechsel zu unterstützen und Möglichkeiten zur Umschulung/Weiterbildung zu gewährleisten“. Sie berücksichtigen die Besonderheit der KI, deren Einsatz „Gegenstand einer kontinuierlichen Überwachung durch den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen“ sein muss. Bei Gesundheitsschutz und Sicherheit empfehlen die Unterzeichner gemeinsame Bewertungen, „welche die Auswirkungen des algorithmischen Managements aufgrund der ihm eigenen Unvorhersehbarkeit berücksichtigen, weil die Systeme auf einer komplexen Datenverarbeitung basieren und die Tendenz haben, die menschliche Mitwirkung zu reduzieren“. Sie bestehen ferner darauf, dass Profiling, Auswahl von Bewerbern, interne Beförderung, Änderungen der Funktion und der Position, Sanktionen und Leistungsbewertungen „immer der menschlichen Kontrolle unterliegen“. Die europäischen Sozialpartner im Bankensektor legen den Sozialpartnern der einzelnen Branchen auf nationaler Ebene, sowie den Akteuren auf Unternehmensebene, einschließlich EBRs, dringend nahe, sich diese gemeinsame Erklärung zu eigen zu machen (s. Pressemitteilung).



Gas : Die europäischen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe und EGÖD kritisieren in einer Pressemitteilung, dass es der Arbeitgeberverband Eurogas selbst nach neun Monaten Verhandlungen zwischen den europäischen Sozialpartnern im Gassektor nicht geschafft hat, die Vereinbarung zum gerechten Übergang anzunehmen, den die Delegationen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften ausgehandelt hatten. Der Text sollte die Unternehmen dazu verpflichten, „Pläne für einen gerechten Übergang“ zu erstellen, um die Auswirkungen des ökologischen Wandels auf Beschäftigung und Kompetenzen vorwegzunehmen, hochwertige Schulungen anzubieten und Übergänge beim Beschäftigungswechsel zu organisieren.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) : Ein königliches Urteil vom 19. März 2024 zur Ergonomie am Arbeitsplatz und zur Prävention  von Muskel-Skelett-Erkrankungen ist im belgischen Staatsblatt vom 15. Mai 2024 erschienen. Darin wird zum ersten Mal ein Abschnitt über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz eingeführt, in dem mehrere allgemeine Konzepte und Grundsätze zur Ergonomie am Arbeitsplatz und Vorbeugung von MSE festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss ergonomische Gesichtspunkte bereits bei Entwurf und Ausstattung neuer Arbeitsplätze berücksichtigen, aber auch bei der Anpassung bestehender Arbeitsplätze. Er muss eine Präventionspolitik verfolgen, die auf einem ganzheitlichen Ansatz beruht und die verschiedenen Risikofaktoren berücksichtigt (s. Pressemitteilung).


Einstufung als Beschäftigte

Requalification en salarié : In drei kürzlich veröffentlichten Urteilen (Nr. 267, 268 und 270) hat die Kommission für Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Diensts Soziale Versicherung entschieden, dass drei Fahrer von Uber Eats als Beschäftigte eingestuft werden müssen. Diese Entscheidung hat nur für bestimmte öffentliche Einrichtungen, wie die nationale Sozialversicherungskasse (ONSS) oder die Sozialversicherungskasse für Selbstständige verbindlichen Charakter (doch die Gerichte können sich daran orientieren). Die Kommission hebt insbesondere eine „bestimmte Anzahl von Einschränkungen der Freiheit der Fahrer bei der Ausführung ihrer Arbeit“ hervor. Außerdem „gelten diese Einschränkungen, obwohl die Arbeit des Fahrers nicht sehr komplex und weitgehend standardisiert ist und daher wenig Organisationsfreiheit zulässt“.


Dänemark

Kampf gegen Sozialdumping : Regierungskoalition und mehrere Oppositionsparteien haben am 23. Mai eine Vereinbarung über verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung von Sozialdumping angenommen, die zur Ausarbeitung mehrerer Gesetzesvorhaben bis Ende 2025 führen wird. Die Unterzeichner, die feststellen, dass jeder achte Beschäftigte ein Ausländer ist, sind der Ansicht, dass die ausländischen Beschäftigten „nicht unter inakzeptablen Bedingungen arbeiten dürfen“. Das Gewerbeaufsichtsamt ist jedoch nicht mehr in der Lage, die wiederholten Verstöße gegen die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit, insbesondere im Baugewerbe, zu ahnden. Ziel ist es daher, der Behörde mehr Mittel an die Hand zu geben, um die Arbeit eines Unternehmens oder seiner Unterlieferanten auf einer Baustelle einstellen zu lassen, bereits sanktionierte Unternehmen regelmäßiger zu kontrollieren oder bei wiederholten und schweren Verstößen die Entziehung der Erlaubnis des Unternehmers zu verfügen. Weiterhin sieht die Vereinbarung Mindestanforderungen bei der Unterbringung der Arbeitnehmer vor, deren Einhaltung vom Gewerbeaufsichtsamt überprüft wird. Die Überprüfung beruht auf einem risikobasierten Ansatz, der Stichprobenkontrollen umfasst (s. Pressemitteilung).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neuer EBR nach Aufspaltung : Nach Fusion des amerikanischen Konzerns FMC und des französischen Konzerns Technip 2017, die beide in der Ölindustrie tätig sind, kam es 2021 zu einer Aufspaltung durch die Gründung zweier Unternehmen: TechnipEnergies, das Ingenieurdienstleistungen und Anlagenbau übernahm, und TechnipFMC, das die Unterwasseraktivitäten behielt und eine EBR-Vereinbarung aushandelte (s. IR Notes 227). Am 14. Dezember 2023 wurde die EBR-Vereinbarung von TechnipEnergies (6.316 Beschäftigte) nach französischem Recht geschlossen, obwohl der Sitz in den Niederlanden ist. Den Unterzeichnern zufolge soll das Gremium „ordnungsgemäß, angemessen und rechtzeitig unterrichtet und angehört werden, damit es wirkungsvoll reagieren kann“. Die Kosten für die Tätigkeit des EBR werden vom Konzern jährlich in Höhe von 25.000 Euro übernommen, nicht verwendete Beträge können nicht angesammelt werden. Der EBR wird in außergewöhnlichen Umständen angehört, entweder bei einem geplanten Abbau von mindestens 80 Arbeitsplätzen oder bei anderen Vorhaben, wenn mindestens 500 Beschäftigte in mindestens zwei Ländern mit mindestens 50 Beschäftigten in jedem Land betroffen sind.



Vertragsverlängerung : Der Paket-Dienstleister unter dem Dach der französischen La Post Geopost (122.000 Beschäftigte, davon 46.335 in Europa) hat am 5. März seine EBR-Vereinbarung verlängert. Infolge einer Abstimmung im Jahr 2021 deckt der EBR auch das Vereinigte Königreich (10.500 Beschäftigte, größte Delegation im Gremium) und die Schweiz ab. Es gibt nur wenige Änderungen zur ursprünglichen Vereinbarung vom Mai 2008. Zusätzlich zu einer Jahrestagung verfügt der EBR über ein Budget von 20.000 Euro (zzgl. Verdolmetschung und Technik), um eine zweitägige Fortbildung pro Jahr zu organisieren.

 


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