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IR Notes 236 – Super-Mario gegen die „langsame Agonie“ der Europäischen Union

  IR Notes 236 – 18 September 2024
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Tom Deleu, Generalsekretär der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH)

Am 17. September haben Sie zusammen mit anderen europäischen Gewerkschaften vor dem Europäischen Parlament in Straßburg eine Demonstration organisiert, um strengere Vorschriften für die Vergabe von Unteraufträgen zu verlangen. Wie lauten Ihre Forderungen?
Bald beginnt eine neue Legislaturperiode mit einer neuen Europäischen Kommission und einem neuen Europäischen Parlament. Wir wollten die europäischen Institutionen gleich zu Anfang daran erinnern, den Kampf gegen das Sozialdumping auf die Agenda zu setzen, um Lösungen zu finden. Wir brauchen dringend ein Gesetz, um die Subunternehmerketten zu begrenzen. Die jetzigen Rechtsvorschriften reichen nicht aus, um wirksam gegen Sozialdumping vorzugehen. Wir registrieren immer mehr Situationen, in denen Beschäftigte ausgebeutet werden. Dabei handelt es sich zunehmend um Drittstaatsangehörige, deren Lage besonders prekär und gefährdet ist, mit Formen von Menschenhandel und Zwangsarbeit. Missbräuche, die zu den klassischen Phänomenen wie nicht gezahlte Löhne oder gesundheitsschädliche Unterkünfte hinzukommen. Es gibt keinen sachlichen Grund für lange Subunternehmerketten. Sie dienen ausschließlich dazu, diese Phänomene zu verdecken, Sozialvorschriften zu umgehen und Kontrollen schwieriger zu gestalten, vor allem in einem länderübergreifenden Kontext. Subunternehmerketten müssen daher kürzer werden, der Hauptunternehmer muss gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden, und auch die Rolle von Vermittlern wie Zeitarbeitsfirmen und andere Arbeitsvermittler muss reglementiert werden.

 
  Agenda

 


19. und 20. September
Bordeaux
Jährliches internationales Kolloquium von CIECST – Comparative occupational health studies: „Ageing of the working population: occupational health, return to work, and retirement policy issues (s. Anmeldung).


24. September
Straßburg

Konferenz über „die Auswirkungen der Entgelttransparenz-Richtlinie in Frankreich und Deutschland mit Judith Brockmann (Universität Kassel) und Nicolas Moizard (Université Strasbourg). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr


26.-27. September
Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds über Eurobetriebsräte (Programm).


4. Oktober
Paris
Konferenz des Verbands Réalité du Dialogue Social mit dem Titel „Neues Europäisches Parlament: Welche Perspektiven für das soziale Europa?“, u. a. mit Maxime Cerutti (BusinessEurope), Isabelle Schömann (EGB), Rémi Boyer (Clariane), Livia Hentschel (DGB) und Jean-Michel Pottier (CPME).


7.-10. Oktober
Straßburg

Vollversammlung des Europäischen Parlaments


9. Oktober
Budapest
Informelle Tagung
der Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik


17. und 18. Oktober
Bruxelles

Europarat


4. November
Straßburg
Konferenz über „die Gleichstellung in der Arbeitswelt, Vergleich Frankreich – Deutschland“, mit Gerhard Binkert (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) und Yves Struillou (Conseil d’État). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr


14. November
Paris
Internationale Konferenz des französischen Arbeitsschutzinstituts INRS zur Antizipation des Wandels in der Arbeitswelt und zur Prävention von Berufsrisiken (Programm).


2.-3. Dezember
Brüssel

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Super-Mario gegen die „langsame Agonie“ der Europäischen Union

Mario Draghi, der ehemalige Chef der Europäischen Zentralbank – seit der Eurorettung in der Schuldenkrise 2010 auch als Super-Mario bekannt -, legte am 9. September seinen Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit vor, den die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen vor einem Jahr in Auftrag gegeben hatte. Die Diagnose ist eindeutig: Die Wirtschaft der EU wird von den USA abgehängt und von China ernsthaft unter Druck gesetzt. Zwischen der EU und den USA ist der Unterschied im BIP von 15 % im Jahr 2002 auf 30 % im Jahr 2023 gestiegen. „Rund 70 % des Unterschieds sind auf eine niedrigere Produktivität in der EU zurückzuführen“, heißt es weiter. „Die Verlangsamung des Produktivitätswachstums hängt wiederum mit einem langsameren Wachstum der Einkommen und einer schwächeren Binnennachfrage in Europa zusammen: In den USA ist der Reallohn pro Kopf seit 2000 fast doppelt so stark gestiegen wie in der EU.“ Um dem entgegenzusteuern, muss die Produktivität in der EU gesteigert werden. Mario Draghi ruft die Mitgliedstaaten zu zusätzlichen Investitionen in Höhe von 750 bis 800 Milliarden Euro pro Jahr auf, das sind 5 % der jährlichen Wirtschaftsleistung Europas – ansonsten werde die EU in eine lange Agonie verfallen. Im ersten Teil des Berichts wird die Diagnose gestellt und Empfehlungen vorgelegt. In dem mehr als 300 Seiten umfassenden zweiten Teil werden die Schwächen der europäischen Wirtschaft in zehn Schlüsselsektoren analysiert (darunter Energie, KI, Halbleiter, Verteidigung und Transport), Empfehlungen für jede einzelne Branche gegeben und fünf sektorübergreifende politische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit entwickelt.
Wobei der Bericht beruhigenderweise betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Kosten des europäischen Sozialmodells verbessert werden soll (s. European social model). Es muss sichergestellt werden, „dass die Produktivitätssteigerung mit sozialer Inklusion einhergeht“. „Der europäische Wohlfahrtsstaat übernimmt bei diesem Wandel daher eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung starker öffentlicher Dienstleistungen wie Sozialschutz, Wohnraum, Transport und Kinderbetreuung“. Die EU muss auch ihren Ansatz in Bezug auf Kompetenzen überdenken, indem sie sicherstellt, „dass alle Beschäftigten Anspruch auf Aus- und Weiterbildung haben, damit sie neue Aufgaben übernehmen oder gute Arbeitsplätze in neuen Sektoren finden können, wenn ihre Unternehmen neue Technologien einführen,“. Mario Draghi unterstreicht, dass „eine wirksamere und proaktivere Beteiligung der Bürger und ein ebenso wirksamer und aktiverer sozialer Dialog unter Einbeziehung von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Akteuren der Zivilgesellschaft entscheidend sein werden, um den für die Veränderungen erforderlichen Konsens zu erreichen. Der Wandel führt am besten zum Wohlstand für alle, wenn er von einem soliden Gesellschaftsvertrag begleitet wird“. Der Bericht gibt die Situation realistisch wieder und befürwortet Investitionen, anstatt wie üblich neoliberale Lösungen wie Sparmaßnahmen und Aushöhlung des Arbeitsrechts vorzuschlagen.
Die Sozialpartner haben den Bericht recht positiv aufgenommen (s. unten Aktuelle soziale Themen) Aber wird er auch bei den europäischen Politikern ausreichende Reaktionen hervorrufen, die sich in den nächsten Monaten damit auseinandersetzen sollten? Nicht sicher, denn zur Ergänzung der privaten Investionen ruft der Bericht zur Staatsverschuldung auf – was viele Mitgliedstaaten abschrecken dürfte.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Reaktionen auf Draghi-Bericht : Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßt den Vorschlag, „das chronische Defizit an Investitionen in Industrie und öffentliche Dienstleistungen“ zu beheben, weist aber auch auf die Risiken hin, die mit einer Deregulierung verbunden sind. Der EGB fordert die Kommission auf, „eine Arbeitsgruppe aus Sozialpartnern“ einzurichten, „um den Bericht und den einzuschlagenden Weg zu diskutieren“ (s. EGB-Pressemitteilung). IndustriAll Europe lobt die Empfehlung, eine Industriepolitik wiederzubeleben, bedauert jedoch, dass der Bericht „wichtige Bestandteile des europäischen Modells wie sozialer Dialog und Tarifverhandlungen“ außer Acht lässt. Ebenso wie „die Rolle, die Niedriglöhne bei der rückläufigen Nachfrage gespielt haben. Alles wird auf eine geringere Produktivität abgewälzt“ und geht „an der Frage der gerechten Verteilung des geschaffenen Wohlstands auf Gewinne, Gehälter und Investitionen“ vorbei (s. Mitteilung). Auf Arbeitgeberseite äußert sich BusinessEurope zufrieden und fordert „Maßnahmen wie die Förderung produktiver Investitionen in Europa, Senkung von Energiekosten oder Verringerung des Verwaltungsaufwands, der Unternehmen belastet“. Doch „im Zentrum dieser Strategie sollten die Kräfte des Marktes stehen und nicht exzessive öffentliche Eingriffe“ (s. Pressemitteilung). „Die wichtigsten Aspekte für die KMU“, fügt SMEunited-Präsident Petri Salminen hinzu, „sind eine Verringerung der Vorschriften- und Verwaltungslast, faire Wettbewerbsbedingungen mit großen Unternehmen, ein besser funktionierender Binnenmarkt und mehr Gegenseitigkeit und Gerechtigkeit in den Beziehungen zu Drittländern“ (s. Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Spanien

Hausangestellte : Am 10. September verabschiedete die Regierung einen königlichen Erlass zu Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit in Privathaushalten. Mit diesem Gesetz „nimmt Spanien eine Vorreiterrolle bei der Prävention von Risiken am Arbeitsplatz für Hausangestellte ein“, betont Arbeitsministerin Yolanda Díaz (Foto). Dazu gehört auch das Recht, bei einer drohenden ernsten Gefahr die Arbeit zu unterbrechen, ohne dass daraus ein Nachteil für die Beschäftigten entsteht (s. Mitteilung).


Finland

Arbeitsmarktreform : Im Rahmen der Arbeitsmarktreform legte die Regierung am 5. September dem Parlament einen Gesetzesentwurf vor, um den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu erleichtern, insbesondere, indem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, vom geltenden Recht abzuweichen.  Das Ziel besteht darin, lokale Vereinbarungen zu entwickeln, um Leistung und Produktivität von Unternehmen zu steigern (s. Pressemitteilung). Der Gewerkschaftsverband SAK ist der Auffassung, dass diese Vorlage „das nordische Arbeitsmarktmodell zerstört“ (s. Mitteilung). Die Regierung hat am 9. September zwei dreigliedrige Arbeitsgruppen eingerichtet, die Legislativvorschläge ausarbeiten sollen, um u. a. die Entlassung aus persönlichen Gründen zu vereinfachen und um Arbeitsverträge zu ermöglichen, die ohne Angabe von Gründen auf ein Jahr befristet werden können (s. Pressemitteilung).


Frankreich

Auszeit bei Frauenleiden : Seit Anfang September läuft beim Gemeindeverband Eurométropole de Strasbourg der Versuch „Auszeit bei Frauenleiden“: Angestellten, die an Regelschmerzen, Endometriose oder Symtomen der Menopause leiden, stehen 13 Tage im Jahr zu (maximal drei aufeinanderfolgende Tage pro Monat), an denen sie der Arbeit fernbleiben dürfen, wenn sie ein ärztliches Attest eines Gynäkologen oder einer Hebamme vorweisen können, das zwei Jahre gültig ist.  „Diese Auszeit ist das letzte Mittel“, das den Arbeitnehmerinnen zur Verfügung steht. Auch ihre Arbeitsplätze und ganz allgemein die Räumlichkeiten werden umgestaltet, Telearbeit flexibler gestaltet und der Zugang zu sanitären Anlagen für diejenigen erleichtert, die im Außenbereich tätig sind. Die Gemeindeverwaltung möchte ihnen damit ermöglichen, ihre Tätigkeit so weit wie möglich fortzusetzen (s. Mitteilung).


Malta

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz : Am 15. Juli verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, „jederzeit das physische und psychische Wohlergehen seiner Beschäftigten sicherzustellen“. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften werden mit Strafen zwischen 1.500-50.000 Euro geahndet, in schwerwiegenden Fällen drohen Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren, bei wiederholten Verstößen bis zu vier Jahren. Es wird eine rund um die Uhr besetzte Hotline eingerichtet. Das Gesetz sieht ferner die Schaffung eines Gerichts vor, das für Rechtssachen rund um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig ist. Arbeitgeber müssen einen Mitarbeiter ernennen, einen Health and Safety Reporting Officer, der die Einhaltung der Vorschriften für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz überwacht und kontrolliert.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Rechtsstreit in Irland : Zum ersten Mal hat ein irisches Gericht ein Urteil in einer Rechtssache gefällt, bei der es um einen EBR geht, und zwar um den von Verizon: Der amerikanische Konzern hatte einen EBR nach den subsidiären Vorschriften des irischen Gesetzes eingerichtet, weil er mit den Arbeitnehmervertretern zu keiner Einigung kam (IR Notes 156 und IR Notes 153). Im November 2021 hatten einige EBR-Mitglieder, darunter der Vorsitzende, den WRC einzeln angerufen, den Ausschuß, der für die Lösung von Arbeitskonflikten zuständig ist (Anm. d. Red.: Eurobetriebsräte besitzen nach irischem Recht keine Rechtspersönlichkeit und können keine gerichtlichen Schritte einleiten). Sie forderten, dass die Unternehmensleitung die Kosten für die Teilnahme von 4 Mitgliedern an einer Schulung für EBR-Mitglieder sowie für ein vom EBR beauftragtes Gutachten übernimmt. In Bezug auf die Schulungskosten befand der WRC, dass die Unternehmensleitung, die bereits einen Schulungstag für den EBR organisiert hatte, die Kosten, die den 4 Mitgliedern für eine weitere Schulung entstanden waren, nicht übernehmen müsse. Zudem hatte die Unternehmensleitung vor Beginn der Schulung einen entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme abgelehnt. Was die Kosten für das Gutachten betrifft, ist der WRC der Auffassung, dass die Unternehmensleitung die Kosten zur Hälfte übernehmen muss und hat dabei zwischen Themen unterschieden, deren Kosten zu erstatten bzw. nicht zu erstatten sind (IR Notes 207). In der Berufung erließ das Arbeitsgericht am 27. August zwei Urteile: eins zu den Schulungskosten und ein zweites zu den Gutachterkosten, wobei die Klage der Arbeitnehmervertreter vollumfänglich abgewiesen wurde. Dem Gericht zufolge „war die Entscheidung des Beschwerdeführers, an der Konferenz teilzunehmen, eine einseitig getroffene Entscheidung, wohl wissend, dass sein Arbeitgeber ihm die Teilnahme nicht bezahlen würde“. Daher „war die Weigerung des Unternehmens, seine Teilnahme zu finanzieren, nicht unangemessen“, das Unternehmen war nicht verpflichtet, „seinem EBR einen Blankoscheck auszustellen“ (Urteil TID242). Das Gericht hebt das salomonische Urteil des WRC auf, da es der Auffassung ist, dass der Arbeitnehmervertreter kein Rechtsschutzinteresse hatte (Urteil TID241). Die Arbeitnehmervertreter wollen nun in letzter Instanz das oberste Zivil- und Strafgericht Irlands, den High Court anrufen. Abgesehen von den Fakten liegt das Problem dieser Angelegenheiten darin, dass Eurobetriebsräte nicht vor Gericht gehen können. Klagen müssen von Einzelpersonen erhoben werden, und zwar auf eigene Kosten, was ein großes Hindernis darstellt, wenn es darum geht, Entscheidungen von Unternehmensleitungen anzufechten (s. auch IR Notes 204).


> Neu in IR Doc: Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Nintendo SE.


Länderübergreifende Vereinbarung

Stärkung sozialer Rechte : Der italienische Energiekonzern Enel hat am 16. Juli seine erstmals 2013 geschlossene internationale Rahmenvereinbarung offiziell erneuert. Die Verhandlungen dazu waren im Oktober 2023 abgeschlossen worden. Die neue Vereinbarung wurde von Vertretern der Unternehmensleitung und der italienischen Gewerkschaften FILCTEM CGIL, FLAEI CISL, UILTEC UIL sowie der globalen Gewerkschaftsföderationen IÖD und IndustriAll Global Union abgezeichnet. Sie greift die Standardklauseln internationaler Rahmenvereinbarungen auf – vor allem mehrere ILO-Übereinkommen und OECD-Leitsätze wie Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, angemessene Vergütung, Vereinigungsfreiheit, Gewährleistungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz – und bringt einige Verbesserungen an. Einen großen Raum nimmt die Work-Life-Balance ein, bei der Arbeitszeit wird das Recht auf Unerreichbarkeit genannt und ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Elternschutz. Dabei übernimmt die Vereinbarung die Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte aus dem Statuto della Persona („Status der Person“), einer 2022 in Italien unterzeichneten Vereinbarung (s. IR Notes 185). Der zweifache, nämlich digitale und ökologische, Wandel ist ebenfalls ein zentrales Thema der Vereinbarung und muss Gegenstand eines „sozialen Dialogs mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern sein, um einen sozialen Konsens zur Energiewende zu erzielen“. Des Weiteren geht es um Verpflichtungen zur Aus- und Weiterbildung. Nach dem Grundsatz des gerechten Übergangs soll niemand zurückgelassen werden. Es wird ein globaler Ausschuss (Global Council) eingerichtet, eine Instanz zur Information und Überwachung der Vereinbarung, die in Abstimmung mit der Unternehmensleitung Arbeitsgruppen einsetzen kann. Der Ausschuss wird sich aus Vertretern der im Konzern vertretenen Gewerkschaften und Vertretern der unterzeichnenden globalen Gewerkschaftsverbände zusammensetzen. Wie die Abteilung für Arbeitsbeziehungen bei Enel betont, besteht das Hauptziel der Vereinbarung darin, ein immer besseres Umfeld zu schaffen, um den Wert für ihre Beschäftigten zu schützen und zu maximieren. Diese Rahmenvereinbarung zählt zu den bislang weitestgehenden Absprachen und setzt einen neuen Standard für Unternehmen.



Lieferkette : Die englische Modekette New Look (10.000 Beschäftigte) hat am 28. August eine Vereinbarung mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation geschlossen, um „die Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit der Transportlieferketten zu verbessern“. Ein Ziel ist es, „die Vereinigungsfreiheit der Transportarbeiter zu verbessern, indem u.a. sichergestellt wird, dass die ITF-Mitgliedsgewerkschaften das Recht haben, sich zu organisieren und das Gelände von Logistik-Dienstleistern der Lieferkette zu betreten“. Durch die Vereinbarung, die die Einhaltung der Sorgfaltspflicht (s. Due diligence) gemäß der neuen EU-Richtlinie erleichtern wird, kann das Unternehmen „gewährleisten, dass moderne Sklaverei oder Menschenhandel in allen Teilen unseres Geschäftsbetriebs, zu dem auch Transport und Logistik gehören, ausgeschlossen sind“, betont Sue Fairley, Leiterin der Abteilung ESG, Qualität und Beschaffung bei New Look (s. Pressemitteilung).


Gewerkschaften

Sicherheit und Gesundheitsschutz : Die Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union und IndustriAll Europe haben einen Weltaktionstag organisiert, um auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Stahlkonzern ArcelorMittal aufmerksam zu machen. Angesichts der hohen Zahl an tödlichen Unfällen (mehr als 300 seit 2012) fordern sie die Unternehmensleitung auf, den globalen Sicherheits- und Gesundheitsausschuss einzuberufen, der seit der Covid-19-Pandemie nicht mehr zusammengekommen ist (s. Pressemitteilung von IndustriAll Europe).


4. Studien und Berichte

Schwarzarbeit bei öffentlichen Aufträgen : Die Europäische Arbeitsbehörde veröffentlichte eine Studie über die Bewertung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Schwarzarbeit bei öffentlichen Aufträgen. Ein interessanter Beitrag im Hinblick auf eine Überarbeitung der europäischen Vergabevorschriften. Die Autoren analysieren die nationalen Rechtsvorschriften und geben Empfehlungen, um ab sofort gegen Schwarzarbeit bei öffentlichen Aufträgen vorzugehen: Dazu gehört auch, dass der Schwerpunkt nicht länger auf dem günstigsten Angebot liegen darf (s. Pressemitteilung).



Plattformrichtlinie : Während die Europäische Richtlinie zur Plattformarbeit in den kommenden Tagen vom Parlament und dann vom Rat förmlich angenommen werden soll (s. Platform work), hat das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) ein Kurzdossier herausgebracht, das die wichtigsten Neuerungen der Richtlinie untersucht, ihren Beitrag zum gültigen EU-Recht bewertet und die wichtigsten Schwachstellen sowie potenziellen Gefahren für ihre Wirksamkeit identifiziert.

 


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