 |
| |
IR Notes 236 – 18 September 2024
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Eine Frage an …
Tom Deleu, Generalsekretär der Europäischen Föderation der Bau- und
Holzarbeiter (EFBH)
Am
17. September haben Sie zusammen mit anderen europäischen
Gewerkschaften vor dem Europäischen Parlament in Straßburg
eine Demonstration organisiert, um strengere Vorschriften
für die Vergabe von Unteraufträgen zu verlangen. Wie lauten
Ihre
Forderungen? Bald beginnt eine neue Legislaturperiode mit
einer neuen Europäischen Kommission und einem neuen Europäischen
Parlament. Wir wollten die europäischen Institutionen gleich zu
Anfang daran erinnern, den Kampf gegen das Sozialdumping auf die
Agenda zu setzen, um Lösungen zu finden. Wir brauchen dringend ein
Gesetz, um die Subunternehmerketten zu begrenzen. Die jetzigen
Rechtsvorschriften reichen nicht aus, um wirksam gegen Sozialdumping
vorzugehen. Wir registrieren immer mehr Situationen, in denen
Beschäftigte ausgebeutet werden. Dabei handelt es sich zunehmend um
Drittstaatsangehörige, deren Lage besonders prekär und gefährdet
ist, mit Formen von Menschenhandel und Zwangsarbeit. Missbräuche,
die zu den klassischen Phänomenen wie nicht gezahlte Löhne oder
gesundheitsschädliche Unterkünfte hinzukommen. Es gibt keinen
sachlichen Grund für lange Subunternehmerketten. Sie dienen
ausschließlich dazu, diese Phänomene zu verdecken,
Sozialvorschriften zu umgehen und Kontrollen schwieriger zu
gestalten, vor allem in einem länderübergreifenden Kontext.
Subunternehmerketten müssen daher kürzer werden, der
Hauptunternehmer muss gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden,
und auch die Rolle von Vermittlern wie Zeitarbeitsfirmen und andere
Arbeitsvermittler muss reglementiert werden.
|
|
|
|
| |
Agenda
19. und 20. September
Bordeaux
Jährliches internationales Kolloquium von CIECST – Comparative
occupational health studies: „Ageing of the working population:
occupational health, return to work, and retirement policy issues (s. Anmeldung).
24. September
Straßburg Konferenz
über „die
Auswirkungen der Entgelttransparenz-Richtlinie in Frankreich und
Deutschland mit Judith Brockmann (Universität Kassel) und
Nicolas Moizard (Université Strasbourg). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr
26.-27. September
Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds über
Eurobetriebsräte (Programm).
4.
Oktober Paris Konferenz
des Verbands Réalité du Dialogue Social mit dem Titel „Neues Europäisches Parlament:
Welche Perspektiven für das soziale Europa?“, u. a. mit Maxime
Cerutti (BusinessEurope), Isabelle Schömann (EGB), Rémi Boyer
(Clariane), Livia Hentschel (DGB) und Jean-Michel Pottier (CPME).
7.-10.
Oktober Straßburg
Vollversammlung des Europäischen Parlaments
9. Oktober
Budapest Informelle
Tagung der Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik
17. und 18.
Oktober Bruxelles
Europarat
4. November
Straßburg Konferenz
über „die Gleichstellung in
der Arbeitswelt, Vergleich Frankreich – Deutschland“, mit
Gerhard Binkert (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) und Yves
Struillou (Conseil d’État). Kontakt: fru6703-contact@unistra.fr
14.
November Paris Internationale
Konferenz des französischen Arbeitsschutzinstituts INRS zur Antizipation
des Wandels in der Arbeitswelt und zur Prävention von Berufsrisiken (Programm).
2.-3. Dezember Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
|
|
|
|
| |
Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Iris
Turlan und
Frédéric
Turlan. Erfahren Sie
mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
|
|
|
|
| |
Folgen Sie uns auf LinkedIn
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf
dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns!
635 Personen folgen uns bereits!
|
|
|
|
| |
Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
|
|
|
|
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Super-Mario
gegen die „langsame Agonie“ der Europäischen Union
Mario Draghi, der ehemalige Chef der Europäischen Zentralbank – seit der Eurorettung
in der Schuldenkrise 2010 auch als Super-Mario bekannt -, legte am 9. September
seinen Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit vor, den die
Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen vor einem Jahr in
Auftrag gegeben hatte. Die Diagnose ist eindeutig: Die Wirtschaft der EU wird von
den USA abgehängt und von China ernsthaft unter Druck gesetzt. Zwischen der EU und
den USA ist der Unterschied im BIP von 15 % im Jahr 2002 auf 30 % im Jahr 2023
gestiegen. „Rund 70 % des Unterschieds sind auf eine niedrigere Produktivität in der
EU zurückzuführen“, heißt es weiter. „Die Verlangsamung des Produktivitätswachstums
hängt wiederum mit einem langsameren Wachstum der Einkommen und einer schwächeren
Binnennachfrage in Europa zusammen: In den USA ist der Reallohn pro Kopf seit 2000
fast doppelt so stark gestiegen wie in der EU.“ Um dem entgegenzusteuern, muss die
Produktivität in der EU gesteigert werden. Mario Draghi ruft die Mitgliedstaaten zu
zusätzlichen Investitionen in Höhe von 750 bis 800 Milliarden Euro pro Jahr auf, das
sind 5 % der jährlichen Wirtschaftsleistung Europas – ansonsten werde die EU in eine
lange Agonie verfallen. Im ersten
Teil des Berichts wird die Diagnose gestellt und Empfehlungen vorgelegt. In
dem mehr als 300 Seiten umfassenden zweiten
Teil werden die Schwächen der europäischen Wirtschaft in zehn
Schlüsselsektoren analysiert (darunter Energie, KI, Halbleiter, Verteidigung und
Transport), Empfehlungen für jede einzelne Branche gegeben und fünf
sektorübergreifende politische Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Wettbewerbsfähigkeit entwickelt. Wobei der Bericht beruhigenderweise betont,
dass die Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Kosten des europäischen Sozialmodells
verbessert werden soll (s. European social model). Es
muss sichergestellt werden, „dass die Produktivitätssteigerung mit sozialer
Inklusion einhergeht“. „Der europäische Wohlfahrtsstaat übernimmt bei diesem Wandel
daher eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung starker öffentlicher
Dienstleistungen wie Sozialschutz, Wohnraum, Transport und Kinderbetreuung“. Die EU
muss auch ihren Ansatz in Bezug auf Kompetenzen überdenken, indem sie sicherstellt,
„dass alle Beschäftigten Anspruch auf Aus- und Weiterbildung haben, damit sie neue
Aufgaben übernehmen oder gute Arbeitsplätze in neuen Sektoren finden können, wenn
ihre Unternehmen neue Technologien einführen,“. Mario Draghi unterstreicht, dass
„eine wirksamere und proaktivere Beteiligung der Bürger und ein ebenso wirksamer und
aktiverer sozialer Dialog unter Einbeziehung von Gewerkschaften, Arbeitgebern und
Akteuren der Zivilgesellschaft entscheidend sein werden, um den für die
Veränderungen erforderlichen Konsens zu erreichen. Der Wandel führt am besten zum
Wohlstand für alle, wenn er von einem soliden Gesellschaftsvertrag begleitet wird“.
Der Bericht gibt die Situation realistisch wieder und befürwortet Investitionen,
anstatt wie üblich neoliberale Lösungen wie Sparmaßnahmen und Aushöhlung des
Arbeitsrechts vorzuschlagen. Die Sozialpartner haben den Bericht recht positiv
aufgenommen (s. unten Aktuelle soziale Themen) Aber wird er auch bei den
europäischen Politikern ausreichende Reaktionen hervorrufen, die sich in den
nächsten Monaten damit auseinandersetzen sollten? Nicht sicher, denn zur Ergänzung
der privaten Investionen ruft der Bericht zur Staatsverschuldung auf – was viele
Mitgliedstaaten abschrecken dürfte.
|
1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Reaktionen auf Draghi-Bericht :
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüßt den Vorschlag,
„das chronische Defizit an Investitionen in Industrie und öffentliche
Dienstleistungen“ zu beheben, weist aber auch auf die Risiken hin, die mit einer
Deregulierung verbunden sind. Der EGB fordert die Kommission auf, „eine
Arbeitsgruppe aus Sozialpartnern“ einzurichten, „um den Bericht und den
einzuschlagenden Weg zu diskutieren“ (s. EGB-Pressemitteilung).
IndustriAll Europe lobt die Empfehlung, eine Industriepolitik wiederzubeleben,
bedauert jedoch, dass der Bericht „wichtige Bestandteile des europäischen Modells
wie sozialer Dialog und Tarifverhandlungen“ außer Acht lässt. Ebenso wie „die Rolle,
die Niedriglöhne bei der rückläufigen Nachfrage gespielt haben. Alles wird auf eine
geringere Produktivität abgewälzt“ und geht „an der Frage der gerechten Verteilung
des geschaffenen Wohlstands auf Gewinne, Gehälter und Investitionen“ vorbei (s. Mitteilung). Auf
Arbeitgeberseite äußert sich BusinessEurope zufrieden und fordert „Maßnahmen wie die
Förderung produktiver Investitionen in Europa, Senkung von Energiekosten oder
Verringerung des Verwaltungsaufwands, der Unternehmen belastet“. Doch „im Zentrum
dieser Strategie sollten die Kräfte des Marktes stehen und nicht exzessive
öffentliche Eingriffe“ (s. Pressemitteilung).
„Die wichtigsten Aspekte für die KMU“, fügt SMEunited-Präsident Petri Salminen
hinzu, „sind eine Verringerung der Vorschriften- und Verwaltungslast, faire
Wettbewerbsbedingungen mit großen Unternehmen, ein besser funktionierender
Binnenmarkt und mehr Gegenseitigkeit und Gerechtigkeit in den Beziehungen zu
Drittländern“ (s. Pressemitteilung).
|
2.
Mitgliedstaaten
Spanien
Hausangestellte : Am 10.
September verabschiedete die Regierung einen königlichen
Erlass zu Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit in
Privathaushalten. Mit diesem Gesetz „nimmt Spanien eine Vorreiterrolle bei
der Prävention von Risiken am Arbeitsplatz für Hausangestellte ein“, betont
Arbeitsministerin Yolanda Díaz (Foto). Dazu gehört auch das Recht, bei einer
drohenden ernsten Gefahr die Arbeit zu unterbrechen, ohne dass daraus ein Nachteil
für die Beschäftigten entsteht (s. Mitteilung).
|
Finland
Arbeitsmarktreform : Im Rahmen
der Arbeitsmarktreform legte die Regierung am 5. September dem Parlament einen
Gesetzesentwurf vor, um den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu erleichtern,
insbesondere, indem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, vom geltenden Recht
abzuweichen. Das Ziel besteht darin, lokale Vereinbarungen zu entwickeln, um
Leistung und Produktivität von Unternehmen zu steigern (s. Pressemitteilung).
Der Gewerkschaftsverband SAK ist der Auffassung, dass diese Vorlage „das nordische
Arbeitsmarktmodell zerstört“ (s. Mitteilung).
Die Regierung hat am 9. September zwei dreigliedrige Arbeitsgruppen eingerichtet,
die Legislativvorschläge ausarbeiten sollen, um u. a. die Entlassung aus
persönlichen Gründen zu vereinfachen und um Arbeitsverträge zu ermöglichen, die ohne
Angabe von Gründen auf ein Jahr befristet werden können (s. Pressemitteilung).
|
Frankreich
Auszeit bei Frauenleiden : Seit
Anfang September läuft beim Gemeindeverband Eurométropole de Strasbourg der Versuch
„Auszeit bei Frauenleiden“: Angestellten, die an Regelschmerzen, Endometriose oder
Symtomen der Menopause leiden, stehen 13 Tage im Jahr zu (maximal drei
aufeinanderfolgende Tage pro Monat), an denen sie der Arbeit fernbleiben dürfen,
wenn sie ein ärztliches Attest eines Gynäkologen oder einer Hebamme vorweisen
können, das zwei Jahre gültig ist. „Diese Auszeit ist das letzte Mittel“, das den
Arbeitnehmerinnen zur Verfügung steht. Auch ihre Arbeitsplätze und ganz allgemein
die Räumlichkeiten werden umgestaltet, Telearbeit flexibler gestaltet und der Zugang
zu sanitären Anlagen für diejenigen erleichtert, die im Außenbereich tätig sind. Die
Gemeindeverwaltung möchte ihnen damit ermöglichen, ihre Tätigkeit so weit wie
möglich fortzusetzen (s. Mitteilung).
|
Malta
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz :
Am 15. Juli verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, wonach der Arbeitgeber
verpflichtet ist, „jederzeit das physische und psychische Wohlergehen seiner
Beschäftigten sicherzustellen“. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften werden
mit Strafen zwischen 1.500-50.000 Euro geahndet, in schwerwiegenden Fällen drohen
Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren, bei wiederholten Verstößen bis zu vier
Jahren. Es wird eine rund um die Uhr besetzte Hotline eingerichtet. Das Gesetz sieht
ferner die Schaffung eines Gerichts vor, das für Rechtssachen rund um Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig ist. Arbeitgeber müssen einen Mitarbeiter
ernennen, einen Health and Safety Reporting Officer, der die Einhaltung der
Vorschriften für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz überwacht und
kontrolliert.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Rechtsstreit in Irland : Zum
ersten Mal hat ein irisches Gericht ein Urteil in einer Rechtssache gefällt, bei der
es um einen EBR geht, und zwar um den von Verizon: Der amerikanische
Konzern hatte einen EBR nach den subsidiären Vorschriften des irischen Gesetzes
eingerichtet, weil er mit den Arbeitnehmervertretern zu keiner Einigung kam (IR Notes 156
und IR Notes
153). Im November 2021 hatten einige EBR-Mitglieder, darunter der
Vorsitzende, den WRC einzeln angerufen, den Ausschuß, der für die Lösung von
Arbeitskonflikten zuständig ist (Anm. d. Red.: Eurobetriebsräte besitzen nach
irischem Recht keine Rechtspersönlichkeit und können keine gerichtlichen Schritte
einleiten). Sie forderten, dass die Unternehmensleitung die Kosten für die Teilnahme
von 4 Mitgliedern an einer Schulung für EBR-Mitglieder sowie für ein vom EBR
beauftragtes Gutachten übernimmt. In Bezug auf die Schulungskosten befand der WRC,
dass die Unternehmensleitung, die bereits einen Schulungstag für den EBR organisiert
hatte, die Kosten, die den 4 Mitgliedern für eine weitere Schulung entstanden waren,
nicht übernehmen müsse. Zudem hatte die Unternehmensleitung vor Beginn der Schulung
einen entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme abgelehnt. Was die Kosten für das
Gutachten betrifft, ist der WRC der Auffassung, dass die Unternehmensleitung die
Kosten zur Hälfte übernehmen muss und hat dabei zwischen Themen unterschieden, deren
Kosten zu erstatten bzw. nicht zu erstatten sind (IR Notes
207). In der Berufung erließ das Arbeitsgericht am 27. August zwei Urteile:
eins zu den Schulungskosten und ein zweites zu den Gutachterkosten, wobei die Klage
der Arbeitnehmervertreter vollumfänglich abgewiesen wurde. Dem Gericht zufolge „war
die Entscheidung des Beschwerdeführers, an der Konferenz teilzunehmen, eine
einseitig getroffene Entscheidung, wohl wissend, dass sein Arbeitgeber ihm die
Teilnahme nicht bezahlen würde“. Daher „war die Weigerung des Unternehmens, seine
Teilnahme zu finanzieren, nicht unangemessen“, das Unternehmen war nicht
verpflichtet, „seinem EBR einen Blankoscheck auszustellen“ (Urteil
TID242). Das Gericht hebt das salomonische Urteil des WRC auf, da es der
Auffassung ist, dass der Arbeitnehmervertreter kein Rechtsschutzinteresse hatte (Urteil
TID241). Die Arbeitnehmervertreter wollen nun in letzter Instanz das oberste
Zivil- und Strafgericht Irlands, den High Court anrufen. Abgesehen von den Fakten
liegt das Problem dieser Angelegenheiten darin, dass Eurobetriebsräte nicht vor
Gericht gehen können. Klagen müssen von Einzelpersonen erhoben werden, und zwar auf
eigene Kosten, was ein großes Hindernis darstellt, wenn es darum geht,
Entscheidungen von Unternehmensleitungen anzufechten (s. auch IR Notes
204).
>
Neu in IR Doc: Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Nintendo SE.
|
Länderübergreifende Vereinbarung
Stärkung sozialer Rechte : Der
italienische Energiekonzern Enel
hat am 16. Juli seine
erstmals 2013 geschlossene internationale
Rahmenvereinbarung offiziell erneuert. Die Verhandlungen dazu waren im
Oktober 2023 abgeschlossen worden. Die neue
Vereinbarung wurde von Vertretern der Unternehmensleitung und der
italienischen Gewerkschaften FILCTEM CGIL, FLAEI CISL, UILTEC UIL sowie der globalen
Gewerkschaftsföderationen IÖD und IndustriAll Global Union abgezeichnet. Sie greift
die Standardklauseln internationaler Rahmenvereinbarungen auf – vor allem mehrere
ILO-Übereinkommen und OECD-Leitsätze wie Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz,
angemessene Vergütung, Vereinigungsfreiheit, Gewährleistungen für Sicherheit und
Gesundheitsschutz – und bringt einige Verbesserungen an. Einen großen Raum nimmt die
Work-Life-Balance ein, bei der Arbeitszeit wird das Recht auf Unerreichbarkeit
genannt und ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Elternschutz. Dabei übernimmt
die Vereinbarung die Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte aus dem Statuto
della Persona („Status der Person“), einer 2022 in Italien unterzeichneten
Vereinbarung (s. IR
Notes 185). Der zweifache, nämlich digitale und ökologische, Wandel ist
ebenfalls ein zentrales Thema der Vereinbarung und muss Gegenstand eines „sozialen
Dialogs mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern sein, um einen sozialen
Konsens zur Energiewende zu erzielen“. Des Weiteren geht es um Verpflichtungen zur
Aus- und Weiterbildung. Nach dem Grundsatz des gerechten Übergangs soll niemand
zurückgelassen werden. Es wird ein globaler Ausschuss (Global Council) eingerichtet,
eine Instanz zur Information und Überwachung der Vereinbarung, die in Abstimmung mit
der Unternehmensleitung Arbeitsgruppen einsetzen kann. Der Ausschuss wird sich aus
Vertretern der im Konzern vertretenen Gewerkschaften und Vertretern der
unterzeichnenden globalen Gewerkschaftsverbände zusammensetzen. Wie die Abteilung
für Arbeitsbeziehungen bei Enel betont, besteht das Hauptziel der Vereinbarung
darin, ein immer besseres Umfeld zu schaffen, um den Wert für ihre Beschäftigten zu
schützen und zu maximieren. Diese Rahmenvereinbarung zählt zu den bislang
weitestgehenden Absprachen und setzt einen neuen Standard für Unternehmen.
|
Lieferkette : Die englische
Modekette New Look (10.000
Beschäftigte) hat am 28. August eine Vereinbarung mit der Internationalen
Transportarbeiter-Föderation geschlossen, um „die Sicherheit, Resilienz und
Nachhaltigkeit der Transportlieferketten zu verbessern“. Ein Ziel ist es, „die
Vereinigungsfreiheit der Transportarbeiter zu verbessern, indem u.a. sichergestellt
wird, dass die ITF-Mitgliedsgewerkschaften das Recht haben, sich zu organisieren und
das Gelände von Logistik-Dienstleistern der Lieferkette zu betreten“. Durch die
Vereinbarung, die die Einhaltung der Sorgfaltspflicht (s. Due diligence) gemäß der neuen
EU-Richtlinie erleichtern wird, kann das Unternehmen „gewährleisten, dass moderne
Sklaverei oder Menschenhandel in allen Teilen unseres Geschäftsbetriebs, zu dem auch
Transport und Logistik gehören, ausgeschlossen sind“, betont Sue Fairley, Leiterin
der Abteilung ESG, Qualität und Beschaffung bei New Look (s. Pressemitteilung).
|
Gewerkschaften
Sicherheit und Gesundheitsschutz :
Die Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union und
IndustriAll Europe haben einen Weltaktionstag organisiert, um auf die Sicherheit und
den Gesundheitsschutz im Stahlkonzern ArcelorMittal aufmerksam zu
machen. Angesichts der hohen Zahl an tödlichen Unfällen (mehr als 300 seit 2012)
fordern sie die Unternehmensleitung auf, den globalen Sicherheits- und
Gesundheitsausschuss einzuberufen, der seit der Covid-19-Pandemie nicht mehr
zusammengekommen ist (s. Pressemitteilung von IndustriAll Europe).
|
4. Studien
und Berichte
Schwarzarbeit bei öffentlichen Aufträgen :
Die Europäische Arbeitsbehörde veröffentlichte eine Studie
über die Bewertung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Schwarzarbeit bei
öffentlichen Aufträgen. Ein interessanter Beitrag im Hinblick auf eine
Überarbeitung der europäischen Vergabevorschriften. Die Autoren analysieren die
nationalen Rechtsvorschriften und geben Empfehlungen, um ab sofort gegen
Schwarzarbeit bei öffentlichen Aufträgen vorzugehen: Dazu gehört auch, dass der
Schwerpunkt nicht länger auf dem günstigsten Angebot liegen darf (s. Pressemitteilung).
|
Plattformrichtlinie : Während
die Europäische Richtlinie zur Plattformarbeit in den kommenden Tagen vom Parlament
und dann vom Rat förmlich angenommen werden soll (s. Platform work), hat das
Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) ein Kurzdossier
herausgebracht, das die wichtigsten Neuerungen der Richtlinie untersucht, ihren
Beitrag zum gültigen EU-Recht bewertet und die wichtigsten Schwachstellen sowie
potenziellen Gefahren für ihre Wirksamkeit identifiziert.
|
|
|