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IR Notes 240 – 13 November 2024
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Domenico Colapinto, Sprecher und Vorsitzender des EBR der Adecco
Group
Welches
sind die wichtigsten
Neuerungen und Merkmale der neuen EBR-Vereinbarung der
Adecco Group (s. 3. Unternehmen)? Die
neue Vereinbarung orientiert sich am Konzept der Demokratie am
Arbeitsplatz, was sich in mehreren Bestimmungen niederschlägt. Zum
Beispiel wird die Wahl der EBR-Kandidaten in jedem Land beobachtet,
und in Ländern, in denen es keinen lokalen Betriebsrat oder keine
Gewerkschaft gibt, hat der EBR-Vertreter des betreffenden Landes
jetzt das Recht, von der lokalen Geschäftsleitung über
länderübergreifende Entscheidungen informiert zu werden, die sich
auf die Beschäftigten in seinem Land auswirken. Mit dieser
Bestimmung wird eine Art sozialer Dialog vor Ort ermöglicht. Und
beim Ernennungsverfahren der EBR-Mitglieder muss die lokale
Geschäftsführung jetzt auch die Unterstützung der lokalen
Gewerkschaften anfordern. Ich
möchte noch auf eine andere zentrale
Bestimmung der Vereinbarung hinweisen: Die ordentlichen und
stellvertretenden EBR-Mitglieder genießen jetzt mehr Schutz. Im
Vergleich zu nationalen Mindeststandards und der Klausel der letzten
Vereinbarung gilt nun ein Mindeststandard: Mitglieder dürfen nicht
entlassen, ungerecht behandelt oder schlechtere
Beschäftigungsbedingungen bekommen, weil sie dem EBR
angehören. Zwei
Schlüsselfaktoren führten zum erfolgreichen Abschluss der
Verhandlungen: Einerseits die Beharrlichkeit und Resilienz des EBR
im Krisenfall mit der Unterstützung von Uni Europa, den nationalen
Betriebsräten und hochrangigen Experten, die seine Position und
Verhandlungsfähigkeit gestärkt haben. Andererseits hat der Wechsel
der Vertreter der Personalabteilung die Verhandlungen ebenfalls
erleichtert – an dieser Stelle möchte ich ihnen meinen offiziellen
Dank aussprechen.
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Agenda
14.
November Paris Internationale
Konferenz des französischen Arbeitsschutzinstituts INRS zur Antizipation
des Wandels in der Arbeitswelt und zur Prävention von Berufsrisiken (Programm).
21. November
Brüssel Konferenz
mit dem Titel „(un)artificial
intelligence – workers behind the machine “, organisiert von der
Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament und dem Forscher Antonio
Casilli.
2.-3. Dezember Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Stärkere
EU-Wettbewerbsfähigkeit geht zu Lasten des sozialen Europas
Am 8. November haben die 27 EU-Mitgliedstaaten auf einer informellen Ratstagung in
Budapest eine Erklärung
zum neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit angenommen, um
Lehren aus den Berichten „Weit mehr
als ein Markt“ („Much more than a market“) von
Enrico Letta und „Die
Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ von Mario Draghi
(s.
IR Notes
236) zu ziehen. „Wir verstehen ihren Weckruf“, betonen die Staats- und
Regierungschefs. „Wir müssen dringend die Innovations- und Produktivitätslücke –
sowohl gegenüber unseren globalen Wettbewerbern als auch innerhalb der EU –
schließen.“ Mehr als vorsichtig äußern sich die Führungsspitzen dagegen zu den dafür
vorgesehenen Mitteln. Sie sind sich dessen bewusst, dass die Herausforderungen, „mit
denen wir konfrontiert sind, […] erhebliche Investitionen erfordern [werden], für
die sowohl öffentliche als auch private Finanzmittel mobilisiert werden müssen“. Die
üblichen Instrumente werden genannt (mehrjähriger Finanzrahmen, Kapitalmarktunion,
Europäische Investitionsbank), doch kein Wort über eine umfassende europäische
Anleihe – was der einzige realistische Hebel zur Finanzierung der Innovationen wäre.
Sie sichern lediglich zu, „die Entwicklung neuer Instrumente [zu] prüfen“ und
„weiter darauf hin[zu]arbeiten, neue Eigenmittel einzuführen“. Dieses Engagement
weicht von der Forderung Draghis ab, pro Jahr 800 Milliarden Euro zu investieren, um
den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Verteidigung zu finanzieren, um die
„Agonie“ der EU zu verhindern. Trotz ihrer unterschiedlichen Meinungen legten die
Staats- und Regierungschefs einen Fahrplan zur Sanierung der europäischen Wirtschaft
vor und fordern von der EU-Kommission rasche Maßnahmen: 1. bis Juni 2025 eine neue und
umfassende horizontale Strategie zur Vertiefung des Binnenmarkts, einschließlich
eines Fahrplans mit klaren Fristen und Etappenzielen vorzulegen, 2. entscheidende Schritte auf
dem Weg zu einer „Spar- und Investitionsunion“ bis 2026 vorzulegen und dringend
notwendige Fortschritte bei der Kapitalmarktunion zu erzielen, 3. vorrangig eine umfassende
Industriestrategie für wettbewerbsfähige Industrien und hochwertige Arbeitsplätze
vorzulegen, 4. im ersten
Halbjahr 2025 unverzüglich konkrete Vorschläge zur Verringerung der
Berichtspflichten der Unternehmen um mindestens 25 % vorzulegen sowie in ihre
Vorschläge auch Folgenabschätzungen in Bezug auf übermäßige Verwaltungslasten und
Wettbewerbsfähigkeit aufzunehmen. Und der soziale Dialog in diesen offensichtlich
chaotischen Zeiten, die von zahlreichen Ankündigungen über Werksschließungen geprägt
sind? Die EU-27 beschränkt sich aufs Minimum: Die Union soll „Talente in Europa und
Investitionen in Kompetenzen [erschließen], um hochwertige Arbeitsplätze in der
ganzen Union zu fördern“, mit dem Ziel, den Arbeits- und Fachkräftemangel zu
beheben. Daher „werden [wir] danach streben, im Einklang mit der Europäischen Säule
sozialer Rechte den sozialen Dialog zu stärken, die Chancengleichheit zu wahren und
Ungleichheiten abzubauen.“ Die nicht sehr ehrgeizigen Ziele orientieren sich an den
beiden Hauptforderungen der Arbeitgeber für ein soziales Europa: die Behebung des
Arbeits- und Fachkräftemangels und die Freistellung von der Regulierung bzw. eine
Abschwächung der neuen Rechtsvorschriften aus der letzten Legislaturperiode
(CSRD-Richtlinie, Sorgfaltspflichten, Entgelttransparenz etc.), damit Kosten und
Bürokratie reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen nicht
beeinträchtigt werden.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Plattform-Richtlinie : Ein
entscheidender Text der Kommission von der Leyen wurde am 11. November im Amtsblatt
der EU veröffentlicht: Die Richtlinie
(EU) 2024/2831 vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in
der Plattformarbeit (s. IR Notes
226). Die Richtlinie führt die Vermutung der Arbeitnehmereigenschaft für
Beschäftigte von Online-Plattformen ein, wenn „Tatsachen, die auf Kontrolle und
Steuerung hindeuten, festgestellt werden“ (Art. 5 (1). Sie gewährt
Plattformbeschäftigten „digitale Rechte“ in Bezug auf das algorithmische Management,
unabhängig davon, ob es sich um Selbständige oder Arbeitnehmer handelt (s. Platform work). Die
Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, „geeignete Maßnahmen zur Förderung der
Rolle der Sozialpartner und zur Ermutigung zur Ausübung des Rechts auf
Tarifverhandlungen in der Plattformarbeit“ zu ergreifen.
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Aktuelle
soziale Themen
Arbeitgeber rebellieren gegen Sorgfaltspflichten
: Die Verabschiedung der Richtlinie 2024/1760 vom 13. Juni
2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (s.
IR Notes 226)
ist und bleibt den Arbeitgebern ein Dorn im Auge (s. Due diligence). Mit Hinweis
auf den Bericht
von Mario Draghi (s. IR Notes
236), der „den europäischen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
und die Sorgfaltspflicht als Hauptursache für die Belastung durch Vorschriften“
sieht, haben 27 Arbeitgeberverbände , darunter BusinessEurope und SME United, am 5.
November eine gemeinsame
Erklärung mit dem Titel „Für EU-Sorgfaltspflichten, die für alle anwendbar
sind“ angenommen, in der sie ihre Bedenken über die Anwendung und Umsetzung
der Richtlinie zur Sprache bringen. Das Ziel der Kommission, den Verwaltungsaufwand
zu verringern und zu vereinfachen, sollte nach Auffassung der Unterzeichner zu
folgenden Maßnahmen führen: 1.
Gemeinsam mit den Unternehmen und ihren Arbeitgeberverbänden sollte eine umfassende
Bewertung der Auswirkungen der Richtlinie auf die Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt
werden, um die Bereiche zu ermitteln und anzugehen, in denen Vereinfachungen,
Klärungen und Verringerungen des Aufwands vorrangig erzielt werden sollten, 2. Leitlinien und
Durchführungsvorschriften sollten mindestens zwei Jahre vor Inkrafttreten der
Gesetze angenommen werden, oder die Übergangszeit sollte verlängert werden, 3. Die Harmonisierung und
Vereinbarkeit der Vorschriften ist zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit
Europas und für ein gutes Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich. Die
Arbeitgeberverbände fordern die Kommission weiterhin dazu auf, die
Umsetzungsmaßnahmen eng zu überwachen und diese mit den Mitgliedstaaten zu
koordinieren, um Abweichungen von der Richtlinie auf ein Minimum zu reduzieren.
Sollten diese Empfehlungen nicht befolgt werden, „wäre die europäische
Wettbewerbsfähigkeit erneut gefährdet“, warnen sie. Vor der informellen Ratstagung
in Budapest haben die Arbeitgeberverbände auch die Anwendung der
Entgelttransparenz-Richtlinie als Beispiel für übermäßige Berichtspflichten genannt.
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Umstrukturierung : Die
Europäische Kommission hat am 5. November vorgeschlagen, 632 Beschäftigte mit
700.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(EGF) bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen, die von Purmo
(Maschinen) und Sappi (Papier) entlassen wurden (s. European Globalisation Adjustment
Fund). Die Gesamtkosten der Begleitmaßnahmen für die
Beschäftigten, die überwiegend 50 Jahre oder älter und nur gering qualifiziert sind,
liegen bei schätzungsweise 1,2 Millionen Euro, wovon der EGF 60 % übernimmt (s. Mitteilung).
Am 16. September hat die Kommission ebenfalls eine Hilfe von 2,7 Millionen Euro für
365 Beschäftigte angekündigt, die in Belgien von der Einzelhandelskette Match-Smatch
entlassen wurden (s. Mitteilung).
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Europäischer
Sozialdialog
Wirtschaftspolitische Steuerung der EU :
Die europäischen Sozialpartner haben, mit Ausnahme von
BusinessEurope, am 22. Oktober eine Erklärung angenommen, in der sie fordern,
stärker in die wirtschaftspolitische Steuerung und in das Europäische Semester
eingebunden zu werden. Dabei berufen sie sich auf die Verordnung
2024/1263 vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der
Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische
Überwachung (s. European Semester). Die
Unterzeichner ersuchen die europäischen Institutionen „die notwendigen Schritte zu
unternehmen, um zu gewährleisten, dass die maßgebliche und angemessene Beteiligung
der Sozialpartner auf europäischer Ebene in einer europäischen Verordnung
festgehalten wird“. Im Rahmen der sozialen Konvergenz sollten die Sozialpartner auf
europäischer Ebene und ihre nationalen Mitglieder in den Ländern, die Gegenstand
einer zweiten Analysephase sind, „rechtzeitig“ angehört werden, damit sie ihre
Standpunkte zu bestehenden sozialen Ungleichgewichten und möglichen Abhilfemaßnahmen
vortragen können.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Gas : Die europäischen
Gewerkschaftsverbände IndustriAll und EGÖD kritisieren die Weigerung des
Arbeitgeberverbands Eurogas, den Entwurf
einer europäischen Rahmenvereinbarung für einen gerechten Übergang im
Gassektor zu unterzeichnen, den die Verhandlungsführer Anfang 2024 validiert
und die Führungsspitzen beider Verbände im März (EGÖD) und im April (IndustriAll)
gebilligt hatten (s. Pressemitteilung von IndustriAll und EGÖD).
In dem Text, der aus den im Juli 2023 aufgenommenen Verhandlungen hervorgegangen ist
und auf eine Umsetzung durch eine europäische Richtlinie abzielt, werden
Mindestanforderungen für einen gerechten Übergang festgelegt, wie die Annahme eines
„sozial gerechten Übergangsplans mit umfassender Einbeziehung der
Arbeitnehmervertreter“. Der mit dem Dekarbonisierungsplan verknüpfte Plan für einen
gerechten Übergang „ermittelt und präzisiert den Beschäftigungs- und
Qualifikationsbedarf sowie die flankierenden Sozialmaßnahmen zur Förderung von
Beschäftigung und hochwertigen Arbeitsplätzen während des gesamten Übergangs,
einschließlich der strategischen Planung der Veränderungen der Arbeitsplätze und
Kompetenzen und der damit verbundenen Fortbildungen“. Doch Eurogas hat sich
geweigert, den Text zu unterschreiben. Der Generalsekretär des Verbands Andreas Guth
nennt als Grund die Schwierigkeiten, „in einer Organisation mit mehr als Hundert
Mitgliedern auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen“. Diese Erklärung überzeugt
EGÖD-Sprecher Can Kaya nicht, der sich nach dem jüngsten Scheitern der
branchenübergreifenden Verhandlungen über Telearbeit und das Recht auf
Nichterreichbarkeit besorgt darüber zeigt, dass Arbeitgeberverbände dazu neigen, den
Abschluss verbindlicher Vereinbarungen zu verweigern (s. IR Notes
219).
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Papier : Die europäischen
Sozialpartner der Papierbranche (180.000 Beschäftigte in der EU) haben am 8.
November eine gemeinsame
Erklärung für „einen europäischen Industrie-Deal zur Sicherung hochwertiger
Arbeitsplätze in der europäischen Zellstoff- und Papierindustrie“
angenommen. Die Unterzeichner fordern eine starke Industriepolitik zur
Gewährleistung eines gerechten Übergangs bei gleichzeitiger Entwicklung „eines
Programms zur Umschulung und Weiterbildung“.
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Gewerkschaften
Psychosoziale Risiken :
Anlässlich der europäischen Kampagne der Europäischen Agentur
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) für sichere und
gesunde Arbeitsplätze in Zeiten der Digitalisierung betont der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB), dass dieses Ziel nicht ohne eine verschärfte
EU-Gesetzgebung erreicht werden kann. Dazu müssten die drei folgenden Richtlinien
verabschiedet werden: 1. über
Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit – der EGB fordert die Kommission
auf, die zweite Phase der Konsultation einzuleiten, 2. über die Bekämpfung von Stress am
Arbeitsplatz, „die Ursache von mehr als 40 % der Depressionen in der EU und in
Großbritannien, die der europäischen Wirtschaft 620 Milliarden Euro pro Jahr kosten,
3. über KI am Arbeitsplatz,
die das Prinzip der „Kontrolle durch den Menschen“ („human in control“) verteidigen
wird (s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Ende der Straffreiheit für
gewerkschaftsfeindliche Praktiken : Das
Bundesarbeitsministerium stellte am 24. Oktober den Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie und der Betriebsräte vor (s.
Mitteilung).
Derzeit wird jede Handlung zur Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von
Arbeitnehmervertretungen (Union Busting) nur auf Antrag verfolgt. Eines der Ziele
des neuen Gesetzes ist es, jeden Verstoß im Zusammenhang mit der Anwendung von
Einschüchterungstaktiken gegen Betriebsräte als Straftat einzustufen. Dazu wird
Artikel 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) auf ein Offizialdelikt
umgestellt.
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Belgien
- Biologische Arbeitsstoffe :
Mit königlichem
Erlass vom 6. Oktober, veröffentlicht am 21. Oktober, wurden die
Bestimmungen zu biologischen Arbeitsstoffen im Gesetz über das Wohlbefinden am
Arbeitsplatz geändert, u. a., wenn Arbeitnehmer unbeabsichtigt einem
biologischen Arbeitsstoff ausgesetzt sind (s. Mitteilung).
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Luxemburg
Fusion von Gewerkschaften : Mit
einstimmigem Beschluss hat der größte Gewerkschaftsbund in
Luxemburg, der OGBL, am 5. November zwei seiner Gewerkschaften zusammengeschlossen,
die ehemals die chemische und die metallverarbeitenden Industrien vertraten. Daraus
entstanden ist die Gewerkschaft „Industrie‟ des OGBL (s. Mitteilung).
Ziel ist eine stärkere gewerkschaftliche Präsenz im Industriesektor. Die
Gewerkschaftsvertreter haben ein Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre
angenommen, „um Tarifverträge zu stärken, Errungenschaften und Arbeitsbedingungen zu
verbessern“.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Kriegsbeil begraben : Nach
jahrelangen Auseinandersetzungen haben die Unternehmensleitung der Adecco Group und ihr EBR am 22.
Oktober eine neue
Vereinbarung über den Eurobetriebsrat und den sozialen Dialog unterzeichnet.
Die Vereinbarung – die den Mehrwert des EBR darin sieht, dass „das Management
bessere Entscheidungen treffen kann, wenn die Stimmen der Beschäftigten
mitberücksichtigt werden“ -, gilt für rund 46.000 Festangestellte und
Leiharbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag mit einer ihrer Niederlassungen haben.
Geografisch deckt die Vereinbarung neben dem Europäischen Wirtschaftsraum auch das
Vereinigte Königreich, die Schweiz und jetzt auch Serbien ab. Der EBR setzt sich aus
36 Mitgliedern zusammen, die 24 Länder vertreten. Er verfügt über ein System der
Abstimmung mit doppelter Mehrheit, das sich am EU-Rat orientiert: Eine Stellungnahme
muss von der Mehrheit der Mitglieder angenommen werden, die eine Mehrheit der
Beschäftigten vertritt, wobei jedes Mitglied sein eigenes „Wahlgewicht“ hat. In
Ländern ohne Arbeitnehmervertreter müssen die Mitglieder von allen Beschäftigten in
einer geheimen Wahl gewählt werden. Bei Zweifeln am Ernennungsprozess ist ein
Verfahren vorgesehen, bei dem das Mandat des Vertreters ausgesetzt wird. Um
„Phantom-“ Mitglieder zu vermeiden, wird das Mandat ausgesetzt und an den
Stellvertreter übergeben, wenn das Mitglied an zwei aufeinanderfolgenden
EBR-Tagungen unentschuldigt abwesend ist. Der engere Ausschuss wird dann die
Beschäftigten des betreffenden Landes auffordern, ein neues Mitglied zu ernennen. In
einer anderen Klausel wird die Rolle der Mitglieder sehr detailliert beschrieben.
Die Vereinbarung enthält ausführlichere und eindeutigere Definitionen von
Unterrichtung und Anhörung als die Richtlinie und gibt dem EBR auch das Recht, zu
jedem länderübergreifenden Vorhaben Stellung zu nehmen, zu dem er nicht gemäß
Vereinbarung angehört wurde, das aber von den Mitgliedern als relevant und von
transnationaler Bedeutung eingestuft wurde. Das Anhörungsverfahren bei
außergewöhnlichen Umständen wird detailliert beschrieben, es wird ein Zeitplan
vorgegeben und festgelegt, dass die Unternehmensleitung „die Entscheidung/en nicht
definitiv umsetzen kann, solange die Phasen“ laut Zeitplan „nicht abgeschlossen
sind“. In einer Bestimmung geht es um verschiedene Geheimhaltungsstufen. Im Falle
einer Kündigung der Vereinbarung bleibt der EBR bestehen, bis eine neue Vereinbarung
getroffen ist. Die Klausel zur Beilegung von Streitigkeiten gibt mehrere Phasen an,
mit einer Phase der gütlichen Einigung, einer Phase der Schlichtung bis hin zum
Schiedsverfahren nach irischem Recht, wobei der Schiedsrichter im Voraus ausgewählt
werden kann, um das Verfahren zu beschleunigen. Was die Mittel angeht, kann der EBR
Arbeitsgruppen einrichten und auf Kosten des Arbeitgebers Experten seiner Wahl zur
Beratung in den Bereichen Recht, Finanzierung, Arbeitsbeziehungen oder auf Coaching
hinzuziehen.
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Transnationale Vereinbarungen
Stärkung der globalen Vereinbarung :
Die französische Großbank BNP
Paribas (182.656
Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union haben am
4. November ihre 2018 geschlossene globale
Rahmenvereinbarung erneuert. Die neue
Vereinbarung berücksichtigt die Entwicklung der Arbeitsformen, indem sie
gemeinsame Grundsätze für eine faire und nachhaltige Praxis der Telearbeit festlegt:
So soll „eine Mindestpräsenz am Standort zur Aufrechterhaltung der sozialen
Bindungen, der kollektiven Effizienz und der kollaborativen Arbeit“ aufrechterhalten
werden. Der Text präzisiert die Rechte und Pflichten der Telearbeit, darunter auch
das Recht auf Nichterreichbarkeit. Sie ist eine der ersten Vereinbarungen, die sich
mit dem Einsatz von generativer KI befasst, um die Beschäftigten bei der Entwicklung
ihrer Kompetenzen zu unterstützen und generative künstliche Intelligenz sicher und
ethisch einzusetzen. Die Bank nennt die von KI betroffenen Tätigkeiten und erklärt,
sie habe sich „einem industriellen Ansatz verpflichtet, um die Wertschöpfung zu
maximieren“. Generative KI ist „ein neues zusätzliches Instrument zur Unterstützung
spezifischer Aufgaben“ mit Anwendungsbereichen, die „den Weg zu wichtigen
Transformationen eröffnen, die von der Bank unterstützt werden“. Ein anderer
Abschnitt der Vereinbarung betrifft die Unterstützung der Elternschaft und der
Work-Life-Balance mit der Einrichtung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs und eines
bezahlten Sonderurlaubs bei Aufnahme von Pflegekindern, jeweils von mindestens 6
Tagen. Alle Beschäftigten verfügen über maximal 5 unbezahlte „flexible Tage“ pro
Jahr, die sie ganz- oder halbtägig nehmen können, um Verpflichtungen in ihrem
privaten Leben besser nachkommen zu können. Die Unterzeichner haben das Programm „We
Care“ in die Vereinbarung aufgenommen, das die Unternehmensleitung 2021 einseitig
startete und u. a. allen Beschäftigten eine Sterbegeld– und
Berufsunfähigkeitsversicherung und die Übernahme von Gesundheitskosten anbietet,
zusammen mit Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit mit der allgemeinen
Einführung einer psychologischen Beratung und Betreuung (mit dem Ziel, diese
Maßnahme 100 % der Beschäftigten anbieten zu können. Heute sind es 84 %). Ferner
verschärfen die Unterzeichner die Bestimmungen zu Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz
und fügen eine Unterstützung für Opfer häuslicher und innerfamiliärer Gewalt hinzu,
„die sowohl ein Faktor für Ungleichheit am Arbeitsplatz als auch ein Hindernis für
die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist“. In der Vereinbarung wird
UNI Global Union bei der Umsetzung des Sorgfaltsplans als Partner von BNP Paribas
anerkannt (s. Pressemitteilung von UNI
Global Union und BNP
Paribas).
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