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IR Notes 251 – 30 April 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Hélène Sultan-Taïeb, ordentliche Professorin, Abteilung Organisation und
Humanressourcen – Institut für Managementwissenschaften – Université du
Québec à Montréal (UQAM)
Was
sind die wichtigsten Erkenntnisse der Studie, die Sie
gemeinsam mit Isabelle Niedhammer (INSERM) zu den Kosten von
Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Depressionen aufgrund
psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz in der Europäischen
Union durchgeführt
haben? Die wichtigste Botschaft lautet: Es besteht
dringender Handlungsbedarf! Wir wissen, wie psychosoziale Risiken am
Arbeitsplatz verhindert werden können. Es gibt umfangreiche
Literatur und Leitfäden verschiedener Arbeitsschutzorganisationen
wie von der Europäischen Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Lösungen zur Prävention der
fünf psychosozialen Risiken liefern, die wir bei der Studie
berücksichtigt haben: „Job Strain“, d. h. die Kombination aus hohen
psychischen Anforderungen am Arbeitsplatz bei geringem
Entscheidungsspielraum der Beschäftigten, das Ungleichgewicht
zwischen Aufwand und Belohnung, Unsicherheit am Arbeitsplatz, d. h.
die Angst, innerhalb der nächsten sechs Monate den Arbeitsplatz zu
verlieren, Arbeitszeiten von mehr als 55 Stunden pro Woche und – nur
bei Depressionen – Mobbing am Arbeitsplatz. Anhand unserer Arbeit lassen sich die Kosten
des Nichthandelns beziffern. Und diese Kosten sind enorm hoch,
sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten. Bei
Depressionen beispielsweise, die durch psychosoziale Risiken am
Arbeitsplatz verursacht werden, sind die beiden
Hauptkostenkomponenten Absentismus und Präsentismus. Sie machen 87 %
der Gesamtkosten aus, sprich 90 Milliarden Euro pro Jahr für alle 27
EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien. Doch diese Kosten in Form von
Produktionsausfällen und Produktivitätsverlusten, Desorganisation
innerhalb der Belegschaft und Erschöpfung der Beschäftigten, die
noch arbeiten, werden ausschließlich von den Arbeitgebern
getragen. Hinzu kommen die
Kosten für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die bei psychosozialen
Risiken am Arbeitsplatz in der Regel nicht berücksichtigt werden. So
sind schätzungsweise etwa 8 % der koronaren Herzkrankheiten bei
Erwerbstätigen auf diese psychosozialen Faktoren zurückzuführen. Das
ist zwar weniger als bei Depressionen – 26 % der Depressionen lassen
sich auf diese Faktoren zurückführen – aber doch alles andere als
vernachlässigbar! Dennoch wird es kaum thematisiert, obwohl in der
wissenschaftlichen Literatur ein Konsens besteht, dass sich
psychosoziale Risiken mit „hoher Evidenz“ auf
Herz-Kreislauf-Erkrankungen auswirken. Abgesehen von den hohen Kosten für
Arbeitgeber verursachen psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz auch
hohe Kosten für Beschäftigte: 6.000 Todesfälle pro Jahr in Europa
aufgrund von koronaren Herzkrankheiten, die auf diese Risiken
zurückzuführen sind, und 5.000 Todesfälle pro Jahr aufgrund von
Depressionen, u.a. Selbstmorde. Unsere Ergebnisse sollten
Unternehmen und Sozialpartner wirklich dazu veranlassen, konkrete
Maßnahmen zu ergreifen!
(*) ETUI, The
costs of cardiovascular diseases and depression attributable to
psychosocial work exposures in the European Union
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Agenda
5. Mai Brüssel
Europäische Kommission hört die
europäischen Sozialpartner zum Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze
an.
8.-9. Mai
Posen,
Präsenzveranstaltung und online
Kolloquium „Sorgfaltspflichten
zwischen nationalem Recht und Unionsrecht“, ausgerichtet u. a.
vom Institut der Arbeitswissenschaften der Université Paris 1
Panthéon-Sorbonne, der Adam-Mickiewcz-Universität Posen und der
Universität Lothringen. Link zur
Anmeldung.
20.
Mai Brüssel
Trilogsitzung über den Vorschlag zur Überarbeitung der
EBR-Richtlinie.
20. Mai Paris
Konferenz des Forschungszentrums für Beschäftigung und Arbeit CEET zum
Thema „Qualifikationsdefizite: Welche Auswirkungen haben sie auf den
Arbeitsmarkt in Frankreich und Europa?“ Link zur Anmeldung.
27. Mai
Online
Das Arbeitsinstitut der Universität Straßburg und die
Generaldirektion für Arbeit organisieren ein Webinar über „Sonderurlaub
bei Menstruationsbeschwerden“, Referentin ist Nicole
Maggi-Germain, Dozentin für Privatrecht (Sozialrecht),
Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Link zur Anmeldung.
4.-6. Juni 2025
Bordeaux 5.
Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft
das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der
Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt
Care4Care.
19. Juni
Luxemburg
Informelle
Tagung der Ministerinnen und Minister für „Beschäftigung und Soziale
Angelegenheiten“
16.-17. Oktober
Salamanca,
Spanien Internationales Seminar zur „Richtlinie
über Sorgfaltspflichten und Menschenrechte am Arbeitsplatz nach dem
Omnibus-Vorschlag “, ausgerichtet von der Universität Salamanca.
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Unterschiedliche Wege zu hochwertigen Arbeitsplätzen
Am 16. April organisierte die EU-Kommission mit den europäischen Sozialpartnern eine
Informationsveranstaltung über die Ziele des künftigen „Fahrplans für hochwertige
Arbeitsplätze“. Mit dieser Initiative, die bis Ende des Jahres vorgelegt werden
soll, will die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit stärken, soziale Gerechtigkeit
fördern und den gerechten Übergang unterstützen. Dazu wird die Kommission einen
Dialog mit den Sozialpartnern einleiten: Nach einer besonderen Anhörung am 5. Mai
soll der Austausch im Rahmen der regelmäßigen Treffen der Ausschüsse für den
sozialen Dialog auf die branchenübergreifende und sektorale Ebene ausgeweitet
werden. Parallel dazu werden Diskussionen in den Mitgliedstaaten geführt. Die
Kommission hat sich auch verpflichtet, bis Ende 2025 einen neuen EU-Aktionsplan zur
Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auszuarbeiten (s. European Pillar of Social
Rights). In einer Orientierungshilfe
betont BusinessEurope, wie komplex die Bewertung hochwertiger Arbeitsplätze ist. Die
derzeitigen Instrumente wiesen „deutliche und erhebliche Einschränkungen auf, die
dazu führen können, dass wesentliche Aspekte übersehen werden und unbeabsichtigte
negative Auswirkungen haben“ (s. Mitteilung).
Die Organisation setzt auf die Quantität der geschaffenen Stellen und vertritt die
Ansicht, dass die EU einerseits günstige Bedingungen für eine dauerhafte
Beschäftigung mit höherer Produktivität in wettbewerbsfähigen Unternehmen schaffen
und andererseits die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer fördern soll. Sie ruft
die Kommission zur Vorsicht bei möglichen verbindlichen Maßnahmen auf und erinnert
daran, dass es bereits einen „umfassenden“ gemeinschaftlichen EU-Besitzstand in
Bereichen wie Arbeitszeit, Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen
gibt. Der europäische Metallarbeitgeberverband CEEMET „warnt vor der Annahme,
dass die Qualität der Arbeitsplätze allein durch Vorschriften gewährleistet werden
könne“ (s. Mitteilung).
Er fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen auf zwei Handlungslinien zu
konzentrieren: Stärkung der Kompetenzen und Verbesserung von Gesundheitsschutz und
Sicherheit am Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang lobte die Generaldirektorin des
Verbands Delphine Rudelli den „bestehenden starken europäischen Rechtsrahmen“ und
forderte „eine bessere Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien anstelle der
Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften“. Weiterhin mahnte sie: „Sozialer Dialog und
Tarifverhandlungen dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden“. Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) dagegen forderte die Kommission auf, „Mut zu
zeigen“ und ein „hochwertiges Arbeitsplatzpaket mit neuen Gesetzesinitiativen und
konkreten Investitionen“ vorzulegen. Tea Jarc, Bundessekretärin des EGB, nannte die
wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften, die von mehreren Vertretern europäischer
Verbände weiter ausgeführt wurden (s. Mitteilung). So betonte Jan Willem
Goudriaan, Generalsekretär des EGÖD, wie wichtig Gesetzesinitiativen zu
psychosozialen Risiken und künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz seien (s. Mitteilung).
Isabelle Barthès, stellvertretende Generalsekretärin von IndustriAll Europe,
plädierte ihrerseits für „ein Rechtsinstrument, das eine wirksame Vorwegnahme und
Steuerung von Beschäftigung und Kompetenzen gewährleistet“. Voraussetzung dafür sei
„die Stärkung der Rechte auf Tarifverhandlungen, auf Unterrichtung und Anhörung
sowie die Einführung eines Rechts auf Weiterbildung zur Begleitung von
Arbeitsplatzwechseln“ (s. Mitteilung).
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
CSRD und Sorgfaltspflichten :
Die Richtlinie
2025/794 vom 14. April 2025, die die Anforderungen zu
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zeitlich verschiebt, wurde
am 18. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die sogenannte
„Stop-the-Clock“-Richtlinie folgt auf den Vorschlag der EU-Kommission für die
Richtlinie „Omnibus I“ (s. IR Notes 247)
und verschiebt lediglich den Geltungsbeginn bestimmter Anforderungen der Richtlinie
2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD-Richtlinie“) sowie
der Richtlinie
2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im
Hinblick auf Nachhaltigkeit („CS3D-Richtlinie“). Eine weitere Richtlinie,
die sogenannte „Content-Richtlinie“, wird diskutiert. Diese soll zu einer
Vereinfachung führen mit dem Ziel, „die Beitragspflichten zu verringern und die
Wettbewerbsfähigkeit zu steigern“ (s. Pressemitteilung
des Rats). Die neue Richtlinie verschiebt die Anforderungen zur Veröffentlichung von
Nachhaltigkeitsinformationen, denen Unternehmen unterliegen, für die die
Anforderungen bislang noch nicht galten, um zwei Jahre. Bereits betroffen sind
börsennotierte große Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 500
Beschäftigten und einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro oder Nettoumsatzerlösen
von 50 Millionen Euro. Diese Unternehmen haben im laufenden Jahr begonnen, für das
Geschäftsjahr 2024 Informationen zu veröffentlichen. Andere große Unternehmen oder
Konzerne mit mehr als 250 Beschäftigten (und denselben Umsatzschwellen) müssen 2028
Informationen für das Geschäftsjahr 2027 veröffentlichen. KMU, mit Ausnahme von
Kleinstunternehmen, kleinen und nichtkomplexen Instituten, firmeneigenen
Versicherungsunternehmen und firmeneigenen Rückversicherungsunternehmen, müssen 2029
Informationen für das Geschäftsjahr 2028 veröffentlichen. Doch dürfte der Zeitplan
in Frage gestellt werden, wenn die „Content“-Richtlinie den Schwellenwert der
Beschäftigtenzahl anhebt und damit zahlreiche Unternehmen aus dem Anwendungsbereich
herausfallen. Darüber hinaus wird die Frist für die Umsetzung der europäischen
Lieferketten-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten um ein Jahr verlängert, damit sie
die derzeit im Rat und im Parlament diskutierten möglichen Änderungen
berücksichtigen können. Die Frist läuft nun bis zum 26. Juli 2027. Die Unternehmen
müssen die Anforderungen zwei Jahre später erfüllen: Sie gelten 1. ab dem 26. Juli 2027 für
Unternehmen mit Sitz in der EU, die mehr als 5.000 Mitarbeiter beschäftigten und im
letzten Geschäftsjahr einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro
erwirtschafteten, sowie für Unternehmen aus Drittstaaten, die diesen Umsatz in der
EU erzielten; 2. ab 26. Juli
2028 für Unternehmen mit Sitz in der EU, die mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen
und im letzten Geschäftsjahr einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen
Euro erwirtschafteten, sowie für Unternehmen aus Drittstaaten, die diesen Umsatz in
der EU erzielten; und 3. ab
26. Juli 2029 für alle anderen Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen. Die
Richtlinie muss spätestens bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden.
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Aktuelle
soziale Themen
Erwerbstätigenquote : 2024 waren
in der EU 75,8 % der Menschen im Alter von 20 und 64 Jahren erwerbstätig. Diese
Angaben wurden von Eurostat am 14. April veröffentlicht (s. Mitteilung).
Es ist der höchste verzeichnete Anteil seit der Zeitreihe im Jahr 2009. Die
Erwerbstätigenquote ist um 0,5 Prozentpunkte gegenüber 2023 und um 1,2 Prozentpunkte
gegenüber 2022 gestiegen. Die höchsten Quoten wurden in den Niederlanden (83,5 %),
auf Malta (83 %) und in Tschechien (82,3 %) verzeichnet. Die niedrigsten Quoten
hatte Italien (67,1 %), Griechenland (69,3 %) und Rumänien (69,5 %).
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Mindestlöhne : Nach den von
Eurostat am 10. April veröffentlichten Angaben über Mindestlöhne in der EU (s. Mitteilung)
haben nur drei Länder einen Mindestlohn von über 60 % des Medianlohns: Frankreich,
Portugal und Slowenien haben jeweils einen Anteil von 66 %. Die
Mindestlohnrichtlinie empfiehlt den Mitgliedstaaten ihren Mindestlohn auf 60 % des
Medianlohns anzuheben. Von dieser Schwelle sind Belgien (49 %), Malta (46 %),
Estland (43 %) und Lettland (43 %) noch weit entfernt. >
Siehe auch: Eurofound, National
minimum wages, 2025 und Substantial
rises in national minimum wages for 2025 – linked to the EU directive?).
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Rechtsprechung
Rente wegen Berufsunfähigkeit und Teilzeit :
Eine spanische Arbeitnehmerin, die wegen Kinderbetreuung in
Teilzeit arbeitete, hatte 2019 einen Arbeitsunfall und wurde kurz darauf entlassen.
2021 erhielt sie eine Rente wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit auf der Grundlage
ihres Teilzeitgehalts. Sie ficht die Berechnungsmethode an und fordert, dass ihre
Rente von ihrem Vollzeitgehalt berechnet wird, da es sonst eine mittelbare
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sei. Denn über 90 % der Beschäftigten, die
zwischen 2020 und 2022 die Reduzierung der Arbeitszeit in Anspruch nahmen, waren
Frauen. Doch dem Gerichtshof zufolge „beziehen sich diese statistischen Daten nicht
auf alle Arbeitnehmer, die durch die […] Berechnungsregel“ für die Rente wegen
Berufsunfähigkeit „besonders benachteiligt werden, und sie erlauben es erst recht
nicht, den jeweiligen Anteil der männlichen und der weiblichen Arbeitnehmer
festzustellen, die durch die Anwendung dieser Bestimmung des nationalen Rechts […]
benachteiligt würden.“ Sollte das spanische Gericht über Anhaltspunkte dafür
verfügen, dass die „in Rede stehende nationale Regelung Arbeitnehmerinnen in
besonderer Weise benachteiligt, müsste es noch prüfen, ob sie ein legitimes Ziel
verfolgt und ob sie im Hinblick auf dieses Ziel erforderlich und verhältnismäßig
ist“ (EuGH,
10. April 2025, Rs. C-584/23, Alcampo e.a.).
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Sektoraler
sozialer Dialog
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Gewerkschaften
- Vergabe von Unteraufträgen :
Der Europäische Gewerkschaftsbund und die Europäische
Föderation der Bau- und Holzarbeiter fordern die EU nachdrücklich auf,
einschneidende Maßnahmen zu ergreifen, um die Vergabe von Unteraufträgen zu
begrenzen, indem Direktbeschäftigung gefördert wird (s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Koalitionsvertrag : Der am 9.
April unterzeichnete Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche
Maßnahmen für die Arbeitswelt. Die Regierung will u. a. den Mindestlohn erhöhen und
Arbeitszeiten flexibler gestalten (s. Website).
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände reagieren positiv. Sie zeigen sich zufrieden
über die Maßnahmen zur Stärkung der Industrie und der Tarifverhandlungen, warten
jetzt aber auf die Umsetzung (s. Pressemitteilungen von DGB,
IG
Metall, IGBCE
und seitens der Arbeitgeberverbände von BDA
und BDI).
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Belgien
Rückkehr auf den Arbeitsmarkt :
Seit dem 1. April können Beschäftigte, die mit einer
Kündigungsfrist von mindestens 30 Wochen entlassen wurden, beim Landesamt für
Arbeitsbeschaffung (LfA) einen Antrag auf einen Pauschalbetrag von 1.800 Euro
stellen, um Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu finanzieren,
wie eine Weiterbildung oder eine individuelle Unterstützung (s. Mitteilung).
Dies soll dabei helfen, rasch einen anderen Arbeitsplatz zu finden oder eine
selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.
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Irland
Wettbewerbsfähigkeit : Am 15.
April genehmigte die Regierung die schnellere Ausarbeitung eines nationalen
Aktionsplans für Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität, der die wirtschaftliche
Resilienz des Landes gegenüber Inflationsdruck und internationalen Handelskonflikten
stärken soll (siehe Pressemitteilung).
Mehrere zunächst angekündigte Sozialmaßnahmen, wie die Einführung eines
Mindesteinkommens, der automatische Beitritt zu einer gesetzlichen Altersversorgung
oder auch die Verlängerung der gesetzlich zugestandenen Krankheitstage wurden im
Namen der Wettbewerbsfähigkeit auf Eis gelegt. Der Irish Congress of Trade Unions
(ICTU) kritisierte den „arbeitnehmerfeindlichen Aktionsplan“ und bedauert, dass
Sozialreformen zugunsten einer Senkung der Arbeitskosten geopfert werden, ohne die
Qualität der Arbeitsplätze zu garantieren (s. Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Verlagerung : Wie bereits auf
einer Sitzung des engeren EBR-Ausschusses angekündigt wurde (s. IR Notes
246), gab die Unternehmensleitung von ArcelorMittal am 23. April auf
der Vollversammlung des EBR bekannt, in welchem Umfang die Support-Funktionen in
Europa neu organisiert werden: 1.250 bis 1.400 Stellen sollen aus westeuropäischen
Ländern nach Indien oder Polen verlagert werden. Gleichzeitig kündigte die
Unternehmensleitung in Frankreich an, zusätzlich zu den 210 bis 260 Stellen, die
verlagert werden, rund 400 Stellen (von ca. 7.100) in der Produktion zu streichen.
„Zuerst werden die Support-Funktionen verlagert und dann die Produktion‟, sorgt sich
EBR-Vorsitzender Jean-Luc Ruffin (CGT) (s. auch Pressemitteilung von
IndustriAll Europe).
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Nachhaltigkeitsbericht : Die
Arbeitsgruppe „Dekarbonisierung‟ des EBR von Suez hat am 2. April ihre
Empfehlungen zum Nachhaltigkeitsbericht
2024 der Gruppe vorstellt, der gemäß den französischen Vorschriften
erarbeitet wurde, die die Richtlinie 2022/2464 vom 14. Dezember 2022
(CSRD-Richtlinie) umsetzen. Der EBR ist, unseres Wissens nach, einer der Ersten, der
ein (nicht öffentliches) Dokument mit seinen Erwartungen und Empfehlungen erstellt.
„Unser Ziel ist es, die Nachhaltigkeit zu einem echten Thema des sozialen Dialogs
mit konkreten Maßnahmen zu machen, und nicht nur ein Dokument nach Vorschrift zu
erstellen“, erklärt EBR-Vorsitzende Christine Chiffre. „Für den EBR ist der Bericht
ein Werkzeug, um einen gemeinsamen Ansatz für einen gerechten Wandel innerhalb der
Gruppe zu entwickeln.“
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Länderübergreifende Verhandlungen
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
: Die Unternehmensleitung von Clariane (ehemals Korian), eine
Gruppe, die Seniorenheime betreibt und Pflegedienste anbietet, hat mit dem
SE-Betriebsrat und mit Unterstützung des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den
öffentlichen Dienst (EGÖD) am 23. April die Verhandlungen für eine europäische
Vereinbarung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgenommen. Diese
Vereinbarung soll das 2021 von Unternehmensleitung und EBR unterzeichnete Gesundheits-
und Sicherheitsprotokoll zur Prävention von Arbeitsunfällen aktualisieren
und verbessern. Laut EGÖD geht es dabei insbesondere um Aus- und Weiterbildung,
psychosoziale Risiken, Arbeitsorganisation und strukturelle Arbeitsbelastung,
Lebensqualität am Arbeitsplatz, Fehlzeiten oder auch um Gewalt durch Dritte (s. Mitteilung
des EGÖD). „Die Maßnahmen, die im Rahmen des 2021 unterzeichneten Protokolls
getroffen wurden, haben Früchte getragen und halfen, die Zahl der Arbeitsunfälle in
unseren Einrichtungen zu verringern‟, so Nadège Plou, Personalchefin der Gruppe und
Vorsitzende des EBR. „Bei diesem Vereinbarungsentwurf möchten wir den Schwerpunkt
auf die Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz legen – ab dem Eintritt ins Unternehmen
und während des gesamten Arbeitsverhältnisses.“
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4. Studien
und Berichte
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und KI :
Die ILO hat einen Bericht
veröffentlicht, der untersucht, wie künstliche Intelligenz (KI), Digitalisierung,
Robotik und Automatisierung die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verbessern
können. Parallel dazu wird darin betont, wie wichtig es ist, proaktive politische
Strategien zu entwickeln, um den neuen Risiken zu begegnen, die mit diesen
Technologien verbunden sind. Der Bericht, der zahlreiche Versuche zur Regulierung
des Einsatzes dieser Technologien durch Rechtsvorschriften oder den sozialen Dialog
anführt, fordert neue Maßnahmen, die die Sicherheit von Robotern und die Interaktion
zwischen Mensch und Roboter, das Recht auf Nichterreichbarkeit, ein besseres
algorithmisches Management von Arbeit und Telearbeit sowie Plattformarbeit abdecken.
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