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IR Notes 251 – Unterschiedliche Wege zu hochwertigen Arbeitsplätzen

  IR Notes 251 – 30 April 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Hélène Sultan-Taïeb, ordentliche Professorin, Abteilung Organisation und Humanressourcen – Institut für Managementwissenschaften – Université du Québec à Montréal (UQAM)

Was sind die wichtigsten Erkenntnisse der Studie, die Sie gemeinsam mit Isabelle Niedhammer (INSERM) zu den Kosten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Depressionen aufgrund psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz in der Europäischen Union durchgeführt haben?
Die wichtigste Botschaft lautet: Es besteht dringender Handlungsbedarf! Wir wissen, wie psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz verhindert werden können. Es gibt umfangreiche Literatur und Leitfäden verschiedener Arbeitsschutzorganisationen wie von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Lösungen zur Prävention der fünf psychosozialen Risiken liefern, die wir bei der Studie berücksichtigt haben: „Job Strain“, d. h. die Kombination aus hohen psychischen Anforderungen am Arbeitsplatz bei geringem Entscheidungsspielraum der Beschäftigten, das Ungleichgewicht zwischen Aufwand und Belohnung, Unsicherheit am Arbeitsplatz, d. h. die Angst, innerhalb der nächsten sechs Monate den Arbeitsplatz zu verlieren, Arbeitszeiten von mehr als 55 Stunden pro Woche und – nur bei Depressionen – Mobbing am Arbeitsplatz.
Anhand unserer Arbeit lassen sich die Kosten des Nichthandelns beziffern. Und diese Kosten sind enorm hoch, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten. Bei Depressionen beispielsweise, die durch psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz verursacht werden, sind die beiden Hauptkostenkomponenten Absentismus und Präsentismus. Sie machen 87 % der Gesamtkosten aus, sprich 90 Milliarden Euro pro Jahr für alle 27 EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien. Doch diese Kosten in Form von Produktionsausfällen und Produktivitätsverlusten, Desorganisation innerhalb der Belegschaft und Erschöpfung der Beschäftigten, die noch arbeiten, werden ausschließlich von den Arbeitgebern getragen.
Hinzu kommen die Kosten für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die bei psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz in der Regel nicht berücksichtigt werden. So sind schätzungsweise etwa 8 % der koronaren Herzkrankheiten bei Erwerbstätigen auf diese psychosozialen Faktoren zurückzuführen. Das ist zwar weniger als bei Depressionen – 26 % der Depressionen lassen sich auf diese Faktoren zurückführen – aber doch alles andere als vernachlässigbar! Dennoch wird es kaum thematisiert, obwohl in der wissenschaftlichen Literatur ein Konsens besteht, dass sich psychosoziale Risiken mit „hoher Evidenz“ auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen auswirken.
Abgesehen von den hohen Kosten für Arbeitgeber verursachen psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz auch hohe Kosten für Beschäftigte: 6.000 Todesfälle pro Jahr in Europa aufgrund von koronaren Herzkrankheiten, die auf diese Risiken zurückzuführen sind, und 5.000 Todesfälle pro Jahr aufgrund von Depressionen, u.a. Selbstmorde. Unsere Ergebnisse sollten Unternehmen und Sozialpartner wirklich dazu veranlassen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen!

(*) ETUI, The costs of cardiovascular diseases and depression attributable to psychosocial work exposures in the European Union

 
  Agenda

 


5. Mai
Brüssel
Europäische Kommission hört die europäischen Sozialpartner zum Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze an.


8.-9. Mai
Posen, Präsenzveranstaltung und online
Kolloquium „Sorgfaltspflichten zwischen nationalem Recht und Unionsrecht“, ausgerichtet u. a. vom Institut der Arbeitswissenschaften der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne, der Adam-Mickiewcz-Universität Posen und der Universität Lothringen. Link zur Anmeldung.


20. Mai
Brüssel
Trilogsitzung über den Vorschlag zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie.


20. Mai
Paris
Konferenz des Forschungszentrums für Beschäftigung und Arbeit CEET zum Thema „Qualifikationsdefizite: Welche Auswirkungen haben sie auf den Arbeitsmarkt in Frankreich und Europa?“ Link zur Anmeldung.


27. Mai
Online
Das Arbeitsinstitut der Universität Straßburg und die Generaldirektion für Arbeit organisieren ein Webinar über „Sonderurlaub bei Menstruationsbeschwerden“, Referentin ist Nicole Maggi-Germain, Dozentin für Privatrecht (Sozialrecht), Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Link zur Anmeldung.


4.-6. Juni 2025
Bordeaux

5. Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt Care4Care.


19. Juni
Luxemburg
Informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“


16.-17. Oktober
Salamanca, Spanien
Internationales Seminar zur „Richtlinie über Sorgfaltspflichten und Menschenrechte am Arbeitsplatz nach dem Omnibus-Vorschlag “, ausgerichtet von der Universität Salamanca.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Unterschiedliche Wege zu hochwertigen Arbeitsplätzen

Am 16. April organisierte die EU-Kommission mit den europäischen Sozialpartnern eine Informationsveranstaltung über die Ziele des künftigen „Fahrplans für hochwertige Arbeitsplätze“. Mit dieser Initiative, die bis Ende des Jahres vorgelegt werden soll, will die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit stärken, soziale Gerechtigkeit fördern und den gerechten Übergang unterstützen. Dazu wird die Kommission einen Dialog mit den Sozialpartnern einleiten: Nach einer besonderen Anhörung am 5. Mai soll der Austausch im Rahmen der regelmäßigen Treffen der Ausschüsse für den sozialen Dialog auf die branchenübergreifende und sektorale Ebene ausgeweitet werden. Parallel dazu werden Diskussionen in den Mitgliedstaaten geführt. Die Kommission hat sich auch verpflichtet, bis Ende 2025 einen neuen EU-Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auszuarbeiten (s. European Pillar of Social Rights).
In einer Orientierungshilfe betont BusinessEurope, wie komplex die Bewertung hochwertiger Arbeitsplätze ist. Die derzeitigen Instrumente wiesen „deutliche und erhebliche Einschränkungen auf, die dazu führen können, dass wesentliche Aspekte übersehen werden und unbeabsichtigte negative Auswirkungen haben“ (s. Mitteilung). Die Organisation setzt auf die Quantität der geschaffenen Stellen und vertritt die Ansicht, dass die EU einerseits günstige Bedingungen für eine dauerhafte Beschäftigung mit höherer Produktivität in wettbewerbsfähigen Unternehmen schaffen und andererseits die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer fördern soll. Sie ruft die Kommission zur Vorsicht bei möglichen verbindlichen Maßnahmen auf und erinnert daran, dass es bereits einen „umfassenden“ gemeinschaftlichen EU-Besitzstand in Bereichen wie Arbeitszeit, Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen gibt.
Der europäische Metallarbeitgeberverband CEEMET „warnt vor der Annahme, dass die Qualität der Arbeitsplätze allein durch Vorschriften gewährleistet werden könne“ (s. Mitteilung). Er fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen auf zwei Handlungslinien zu konzentrieren: Stärkung der Kompetenzen und Verbesserung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang lobte die Generaldirektorin des Verbands Delphine Rudelli den „bestehenden starken europäischen Rechtsrahmen“ und forderte „eine bessere Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien anstelle der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften“. Weiterhin mahnte sie: „Sozialer Dialog und Tarifverhandlungen dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden“.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) dagegen forderte die Kommission auf, „Mut zu zeigen“ und ein „hochwertiges Arbeitsplatzpaket mit neuen Gesetzesinitiativen und konkreten Investitionen“ vorzulegen. Tea Jarc, Bundessekretärin des EGB, nannte die wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften, die von mehreren Vertretern europäischer Verbände weiter ausgeführt wurden (s. Mitteilung). So betonte Jan Willem Goudriaan, Generalsekretär des EGÖD, wie wichtig Gesetzesinitiativen zu psychosozialen Risiken und künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz seien (s. Mitteilung). Isabelle Barthès, stellvertretende Generalsekretärin von IndustriAll Europe, plädierte ihrerseits für „ein Rechtsinstrument, das eine wirksame Vorwegnahme und Steuerung von Beschäftigung und Kompetenzen gewährleistet“. Voraussetzung dafür sei „die Stärkung der Rechte auf Tarifverhandlungen, auf Unterrichtung und Anhörung sowie die Einführung eines Rechts auf Weiterbildung zur Begleitung von Arbeitsplatzwechseln“ (s. Mitteilung).



1. Europäische Union
Gesetzgebung

CSRD und Sorgfaltspflichten : Die Richtlinie 2025/794 vom 14. April 2025, die die Anforderungen zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zeitlich verschiebt, wurde am 18. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie folgt auf den Vorschlag der EU-Kommission für die Richtlinie „Omnibus I“ (s. IR Notes 247) und verschiebt lediglich den Geltungsbeginn bestimmter Anforderungen der Richtlinie 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD-Richtlinie“) sowie der Richtlinie 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („CS3D-Richtlinie“). Eine weitere Richtlinie, die sogenannte „Content-Richtlinie“, wird diskutiert. Diese soll zu einer Vereinfachung führen mit dem Ziel, „die Beitragspflichten zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern“ (s. Pressemitteilung des Rats). Die neue Richtlinie verschiebt die Anforderungen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen, denen Unternehmen unterliegen, für die die Anforderungen bislang noch nicht galten, um zwei Jahre. Bereits betroffen sind börsennotierte große Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro oder Nettoumsatzerlösen von 50 Millionen Euro. Diese Unternehmen haben im laufenden Jahr begonnen, für das Geschäftsjahr 2024 Informationen zu veröffentlichen. Andere große Unternehmen oder Konzerne mit mehr als 250 Beschäftigten (und denselben Umsatzschwellen) müssen 2028 Informationen für das Geschäftsjahr 2027 veröffentlichen. KMU, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, kleinen und nichtkomplexen Instituten, firmeneigenen Versicherungsunternehmen und firmeneigenen Rückversicherungsunternehmen, müssen 2029 Informationen für das Geschäftsjahr 2028 veröffentlichen. Doch dürfte der Zeitplan in Frage gestellt werden, wenn die „Content“-Richtlinie den Schwellenwert der Beschäftigtenzahl anhebt und damit zahlreiche Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
Darüber hinaus wird die Frist für die Umsetzung der europäischen Lieferketten-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten um ein Jahr verlängert, damit sie die derzeit im Rat und im Parlament diskutierten möglichen Änderungen berücksichtigen können. Die Frist läuft nun bis zum 26. Juli 2027. Die Unternehmen müssen die Anforderungen zwei Jahre später erfüllen: Sie gelten 1. ab dem 26. Juli 2027 für Unternehmen mit Sitz in der EU, die mehr als 5.000 Mitarbeiter beschäftigten und im letzten Geschäftsjahr einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro erwirtschafteten, sowie für Unternehmen aus Drittstaaten, die diesen Umsatz in der EU erzielten; 2. ab 26. Juli 2028 für Unternehmen mit Sitz in der EU, die mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen und im letzten Geschäftsjahr einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro erwirtschafteten, sowie für Unternehmen aus Drittstaaten, die diesen Umsatz in der EU erzielten; und 3. ab 26. Juli 2029 für alle anderen Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen. Die Richtlinie muss spätestens bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden.


Aktuelle soziale Themen

Erwerbstätigenquote : 2024 waren in der EU 75,8 % der Menschen im Alter von 20 und 64 Jahren erwerbstätig. Diese Angaben wurden von Eurostat am 14. April veröffentlicht (s. Mitteilung). Es ist der höchste verzeichnete Anteil seit der Zeitreihe im Jahr 2009. Die Erwerbstätigenquote ist um 0,5 Prozentpunkte gegenüber 2023 und um 1,2 Prozentpunkte gegenüber 2022 gestiegen. Die höchsten Quoten wurden in den Niederlanden (83,5 %), auf Malta (83 %) und in Tschechien (82,3 %) verzeichnet. Die niedrigsten Quoten hatte Italien (67,1 %), Griechenland (69,3 %) und Rumänien (69,5 %).



Mindestlöhne : Nach den von Eurostat am 10. April veröffentlichten Angaben über Mindestlöhne in der EU (s. Mitteilung) haben nur drei Länder einen Mindestlohn von über 60 % des Medianlohns: Frankreich, Portugal und Slowenien haben jeweils einen Anteil von 66 %. Die Mindestlohnrichtlinie empfiehlt den Mitgliedstaaten ihren Mindestlohn auf 60 % des Medianlohns anzuheben. Von dieser Schwelle sind Belgien (49 %), Malta (46 %), Estland (43 %) und Lettland (43 %) noch weit entfernt.
> Siehe auch: Eurofound, National minimum wages, 2025 und Substantial rises in national minimum wages for 2025 – linked to the EU directive?).


Rechtsprechung

Rente wegen Berufsunfähigkeit und Teilzeit : Eine spanische Arbeitnehmerin, die wegen Kinderbetreuung in Teilzeit arbeitete, hatte 2019 einen Arbeitsunfall und wurde kurz darauf entlassen. 2021 erhielt sie eine Rente wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit auf der Grundlage ihres Teilzeitgehalts. Sie ficht die Berechnungsmethode an und fordert, dass ihre Rente von ihrem Vollzeitgehalt berechnet wird, da es sonst eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sei. Denn über 90 % der Beschäftigten, die zwischen 2020 und 2022 die Reduzierung der Arbeitszeit in Anspruch nahmen, waren Frauen. Doch dem Gerichtshof zufolge „beziehen sich diese statistischen Daten nicht auf alle Arbeitnehmer, die durch die […] Berechnungsregel“ für die Rente wegen Berufsunfähigkeit „besonders benachteiligt werden, und sie erlauben es erst recht nicht, den jeweiligen Anteil der männlichen und der weiblichen Arbeitnehmer festzustellen, die durch die Anwendung dieser Bestimmung des nationalen Rechts […] benachteiligt würden.“ Sollte das spanische Gericht über Anhaltspunkte dafür verfügen, dass die „in Rede stehende nationale Regelung Arbeitnehmerinnen in besonderer Weise benachteiligt, müsste es noch prüfen, ob sie ein legitimes Ziel verfolgt und ob sie im Hinblick auf dieses Ziel erforderlich und verhältnismäßig ist“ (EuGH, 10. April 2025, Rs. C-584/23, Alcampo e.a.).


Sektoraler sozialer Dialog

Gewerkschaften

  • Vergabe von Unteraufträgen : Der Europäische Gewerkschaftsbund und die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter fordern die EU nachdrücklich auf, einschneidende Maßnahmen zu ergreifen, um die Vergabe von Unteraufträgen zu begrenzen, indem Direktbeschäftigung gefördert wird  (s. Mitteilung).

2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Koalitionsvertrag : Der am 9. April unterzeichnete Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche Maßnahmen für die Arbeitswelt. Die Regierung will u. a. den Mindestlohn erhöhen und Arbeitszeiten flexibler gestalten (s. Website). Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände reagieren positiv. Sie zeigen sich zufrieden über die Maßnahmen zur Stärkung der Industrie und der Tarifverhandlungen, warten jetzt aber auf die Umsetzung (s. Pressemitteilungen von DGB, IG Metall, IGBCE und seitens der Arbeitgeberverbände von BDA und BDI).


Belgien

Rückkehr auf den Arbeitsmarkt : Seit dem 1. April können Beschäftigte, die mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Wochen entlassen wurden, beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) einen Antrag auf einen Pauschalbetrag von 1.800 Euro stellen, um Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu finanzieren, wie eine Weiterbildung oder eine individuelle Unterstützung (s. Mitteilung). Dies soll dabei helfen, rasch einen anderen Arbeitsplatz zu finden oder eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.


Irland

Wettbewerbsfähigkeit : Am 15. April genehmigte die Regierung die schnellere Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität, der die wirtschaftliche Resilienz des Landes gegenüber Inflationsdruck und internationalen Handelskonflikten stärken soll (siehe Pressemitteilung). Mehrere zunächst angekündigte Sozialmaßnahmen, wie die Einführung eines Mindesteinkommens, der automatische Beitritt zu einer gesetzlichen Altersversorgung oder auch die Verlängerung der gesetzlich zugestandenen Krankheitstage wurden im Namen der Wettbewerbsfähigkeit auf Eis gelegt. Der Irish Congress of Trade Unions (ICTU) kritisierte den „arbeitnehmerfeindlichen Aktionsplan“ und bedauert, dass Sozialreformen zugunsten einer Senkung der Arbeitskosten geopfert werden, ohne die Qualität der Arbeitsplätze zu garantieren (s. Pressemitteilung).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Verlagerung : Wie bereits auf einer Sitzung des engeren EBR-Ausschusses angekündigt wurde (s. IR Notes 246), gab die Unternehmensleitung von ArcelorMittal am 23. April auf der Vollversammlung des EBR bekannt, in welchem Umfang die Support-Funktionen in Europa neu organisiert werden: 1.250 bis 1.400 Stellen sollen aus westeuropäischen Ländern nach Indien oder Polen verlagert werden. Gleichzeitig kündigte die Unternehmensleitung in Frankreich an, zusätzlich zu den 210 bis 260 Stellen, die verlagert werden, rund 400 Stellen (von ca. 7.100) in der Produktion zu streichen. „Zuerst werden die Support-Funktionen verlagert und dann die Produktion‟, sorgt sich EBR-Vorsitzender Jean-Luc Ruffin (CGT) (s. auch Pressemitteilung von IndustriAll Europe).



Nachhaltigkeitsbericht : Die Arbeitsgruppe „Dekarbonisierung‟ des EBR von Suez hat am 2. April ihre Empfehlungen zum Nachhaltigkeitsbericht 2024 der Gruppe vorstellt, der gemäß den französischen Vorschriften erarbeitet wurde, die die Richtlinie 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (CSRD-Richtlinie) umsetzen. Der EBR ist, unseres Wissens nach, einer der Ersten, der ein (nicht öffentliches) Dokument mit seinen Erwartungen und Empfehlungen erstellt. „Unser Ziel ist es, die Nachhaltigkeit zu einem echten Thema des sozialen Dialogs mit konkreten Maßnahmen zu machen, und nicht nur ein Dokument nach Vorschrift zu erstellen“, erklärt EBR-Vorsitzende Christine Chiffre. „Für den EBR ist der Bericht ein Werkzeug, um einen gemeinsamen Ansatz für einen gerechten Wandel innerhalb der Gruppe zu entwickeln.“


Länderübergreifende Verhandlungen

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz : Die Unternehmensleitung von Clariane (ehemals Korian), eine Gruppe, die Seniorenheime betreibt und Pflegedienste anbietet, hat mit dem SE-Betriebsrat und mit Unterstützung des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD) am 23. April die Verhandlungen für eine europäische Vereinbarung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgenommen. Diese Vereinbarung soll das 2021 von Unternehmensleitung und EBR unterzeichnete Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll zur Prävention von Arbeitsunfällen aktualisieren und verbessern. Laut EGÖD geht es dabei insbesondere um Aus- und Weiterbildung, psychosoziale Risiken, Arbeitsorganisation und strukturelle Arbeitsbelastung, Lebensqualität am Arbeitsplatz, Fehlzeiten oder auch um Gewalt durch Dritte (s. Mitteilung des EGÖD).  „Die Maßnahmen, die im Rahmen des 2021 unterzeichneten Protokolls getroffen wurden, haben Früchte getragen und halfen, die Zahl der Arbeitsunfälle in unseren Einrichtungen zu verringern‟, so Nadège Plou, Personalchefin der Gruppe und Vorsitzende des EBR.  „Bei diesem Vereinbarungsentwurf möchten wir den Schwerpunkt auf die Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz legen – ab dem Eintritt ins Unternehmen und während des gesamten Arbeitsverhältnisses.“


4. Studien und Berichte

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und KI : Die ILO hat einen Bericht veröffentlicht, der untersucht, wie künstliche Intelligenz (KI), Digitalisierung, Robotik und Automatisierung die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verbessern können. Parallel dazu wird darin betont, wie wichtig es ist, proaktive politische Strategien zu entwickeln, um den neuen Risiken zu begegnen, die mit diesen Technologien verbunden sind. Der Bericht, der zahlreiche Versuche zur Regulierung des Einsatzes dieser Technologien durch Rechtsvorschriften oder den sozialen Dialog anführt, fordert neue Maßnahmen, die die Sicherheit von Robotern und die Interaktion zwischen Mensch und Roboter, das Recht auf Nichterreichbarkeit, ein besseres algorithmisches Management von Arbeit und Telearbeit sowie Plattformarbeit abdecken.

 


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  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
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