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IR Notes 255 – Europa schätzt den sozialen Dialog, Gewerkschaften dagegen immer weniger

  IR Notes 255 – 25 Juni 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Vincent Vandeloise, Senior Research and Advocacy Officer der NRO Finance Watch

Rat und Parlament sind dabei, die Ansprüche der Richtlinien über Nachhaltigkeits-berichterstattung und Sorgfaltspflichten herunterzuschrauben, indem sie den Vorschlag der Europäischen Kommission prüfen, der seinerseits den Inhalt der beiden Richtlinien abschwächen soll. Ist das ein Grund zur Sorge oder eine begrüßenswerte Vereinfachung?
Dieser Vereinfachungsprozess ist in mehrerer Hinsicht gravierend. Erstens fordern Letta und Draghi in ihren Berichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU eine Harmonisierung der Vorschriften auf EU-Ebene, die Kommission wählt mit einer Fragmentierung der Vorschriften jedoch den entgegengesetzten Weg. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten hat sie beispielsweise die zivilrechtliche Haftung der betroffenen Unternehmen auf EU-Ebene gestrichen und will es jedem Mitgliedstaat überlassen, die Sanktionen festzulegen.
Zweitens ist es ein Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Vergleichbarkeit von Unternehmen anhand einer Reihe von Datenpunkten zu verbessern. Man hätte sie vereinfachen und konsistenter gestalten können, doch stattdessen wurde eine Vielzahl von Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. So werden nicht nur Informationen über diese Unternehmen fehlen, die sich nicht mehr die Mühe machen müssen, ihre Daten zu veröffentlichen – darunter auch Daten über Beschäftigung oder Umwelt, die für Arbeitnehmervertreter hilfreich sind –, auch die Qualität der Informationen wird darunter leiden. Denn die Unternehmen, die weiterhin im Anwendungsbereich liegen, werden von kleineren Unternehmen in ihrer Lieferkette, die nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen, ungenauere und weniger zuverlässige Informationen erhalten.
Drittens betonen die europäischen Institutionen die Kostensenkung für Unternehmen, um diesen massiven Rückzieher zu rechtfertigen, indem sie Unternehmen in großem Umfang aus dem Anwendungsbereich herausnehmen. Denn die alte Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen betrifft Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. In der neuen vom Rat angenommenen Version wird die Schwelle auf 1.000 Beschäftigte angehoben – in dem vom Parlament geprüften Berichtsentwurf sogar auf 3.000. Wenn die Richtlinie für 80 % der Unternehmen nicht mehr gilt, heißt das aber noch nicht, dass die Kosten um 80 % sinken. Denn die Unternehmen, die aus dem Anwendungsbereich herausfallen, müssen den multinationalen Untenehmen, für die sie arbeiten, weiterhin Informationen liefern. Die Kommission schlägt ihnen zwar vor, die verschlankte Vorlage von EFRAG für die freiwillige Berichterstattung zu verwenden. Doch eine Reihe von Partnern wie ihre Geschäftsbank, soziale Ratingagenturen und andere werden die unterschiedlichsten Informationen von ihnen anfordern, wozu sie auch verpflichtet sind. Wenn diese kleineren Unternehmen nicht bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, der sicher anspruchsvoll, aber standardisiert ist, müssen sie für diese Auskünfte viel Zeit und Energie aufwenden. Somit ist es fraglich, ob sie wirklich Kosten einsparen werden!


> Weitere Informationen: Pressemitteilung des Rats, Verhandlungsmandat, Bericht des Europäischen Parlaments und Link zu Finance Watch.

 
  Agenda

 


25. Juni
Brüssel
Die Europäische Kommission stellt den neuen Rahmen für staatliche Beihilfen vor.


2. Juli
Brüssel
Die Europäische Kommission stellt einen Aktionsplan zur Unterstützung der Chemie-Industrie vor.


8.-9. Juli
Bordeaux
Erstes Forum über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben, ein nach Ansicht der Organisatoren vernachlässigter Bereich der Forschung.


8.-9. September
Aubervilliers, Frankreich

Internationale französischsprachige Tagung über Gesundheit von jungen Beschäftigten am Arbeitsplatz


16.-17. Oktober
Salamanca, Spanien
Internationales Seminar zur „Richtlinie über Sorgfaltspflichten und Menschenrechte am Arbeitsplatz nach dem Omnibus-Vorschlag “, ausgerichtet von der Universität Salamanca.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Europa schätzt den sozialen Dialog, Gewerkschaften dagegen immer weniger

Aus der 12. Ausgabe des Berichts des internationalen Gewerkschaftsbunds (IGB) wird deutlich, wie sehr sich die Gewerkschaftsrechte weltweit verschlechtert haben (s. Rechtsindex), sei es das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, das Recht auf Tarifverhandlungen oder das Streikrecht.  Auch wenn Europa immer noch die beste Bewertung erhielt, verzeichnet die Region die schlechtesten Ergebnisse seit der Einführung des Index im Jahr 2014. Damals erhielten 18 europäische Länder die Bestnote in Gewerkschaftsrechten. Heute sind es nur noch 7. Auch die Europäische Union ist davon betroffen. Nur fünf Mitgliedstaaten erhielten weiterhin die Bestnote, die an die Länder vergeben wird, in denen die Gewerkschaftsrechte nur sporadisch verletzt werden: Österreich, Dänemark, Deutschland, Irland und Schweden. Die beiden anderen bestbenoteten Länder sind Norwegen und Island. In der Kategorie darunter – Länder mit wiederholten Verletzungen – sind 12 Mitgliedstaaten, davon die Hälfte in Osteuropa, und Finnland, Frankreich, Spanien, Italien und die Niederlande. Die finnischen Gewerkschaften beklagen, dass ihr Land bereits seit zwei Jahren nicht mehr zur ersten Kategorie gehört, vor allem, weil die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungsvertretern unter der Regierung Orpo zur reinen Formalität verkommen ist: „Die Gewerkschaften haben keinen wirklichen Einfluss mehr auf die Reformen, die das Arbeitsleben betreffen“ (s. Mitteilung der SAK und der STTK). Als nächstes kommen die Länder, in denen Gewerkschaftsrechte regelmäßig verletzt werden, darunter die vier Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Polen und Rumänien. Der Spitzenreiter ist Ungarn, der einzige EU-Mitgliedstaat unter den Ländern, zu denen auch Großbritannien gehört, in denen die Gewerkschaftsrechte systematisch verletzt werden.
Dem Bericht zufolge ist die Verschlechterung der Situation in Europa größtenteils auf den Aufstieg der extremen Rechten zurückzuführen. Eine Folge sind zunehmend repressive Maßnahmen gegen Gewerkschaften, so Wolfgang Katzian, Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) und des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB)  (s. Mitteilung). Der Bericht kritisiert die Regierungen Orpo in Finnland, Meloni in Italien und De Wever in Belgien. De Wevers Koalition hat u. a. ein Gesetz eingeführt, das bei Demonstrationen Handlungen unter Strafe stellt, die als eine Untergrabung der Staatsgewalt angesehen werden. Weiterhin werden Repressionen bei Streiks oder Demonstrationen kritisiert (Frankreich, Belgien, Finnland), ebenso wie der Missbrauch des Begriffs „wesentliche Dienste“, um das Streikrecht einzuschränken (Ungarn, Großbritannien). Diese arbeitnehmerfeindliche Dynamik geht einher mit der Gründung „gelber Gewerkschaften“, die von den Arbeitgebern unterstützt und kontrolliert werden, um mit traditionellen Gewerkschaften zu konkurrieren oder diese sogar zu verdrängen, wie dies in Griechenland und den Niederlanden zu beobachten ist.
In Europa verletzen 73 % der Länder das Streikrecht. 56 % der Länder hält das Recht auf Tarifverhandlungen nicht ein, 54 % beschränken oder verhindern den Beschäftigten den Zugang zur Justiz und 41 % schränken den Beitritt zu Gewerkschaften oder deren Gründung ein. Auf diese Ergebnisse gab es von EU-Seite keine offizielle Reaktion, obwohl die EU ständig die Stärkung des sozialen Dialogs beschwört, seitdem sie die Vorteile von Tarifverhandlungen wiederentdeckt hat. Für einen funktionierenden sozialen Dialog braucht man aber aktive Gewerkschaften und garantierte Arbeitnehmerrechte. Beim nächsten Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze, den die EU-Kommission bis Ende des Jahres vorlegen will, sollte diese Tatsache berücksichtigt werden.


1. Europäische Union
Vorhaben

Praktikumsrichtlinie : Am 19. Juni hat der Rat seinen Standpunkt zur Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika verabschiedet (s. Pressemitteilung) (s. Traineeship). Die Richtlinie betrifft Praktikanten, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen (mit oder ohne Arbeitsvertrag), ohne dass es sich um Pflichtpraktika handelt. Sie gilt nicht für Praktika im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung oder einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hinsichtlich der „Arbeitsbedingungen, einschließlich des Entgelts bzw. der Vergütung“, müssen die Mitgliedstaaten laut Richtlinie dafür sorgen, dass „Praktikanten nicht schlechter behandelt werden als ‚vergleichbare Beschäftigte‘, es sei denn, eine abweichende Behandlung ist durch objektive Gründe wie unterschiedliche Aufgaben, geringere Verantwortung, Arbeitsintensität oder einen höheren Ausbildungs- und Schulungsanteil gerechtfertigt“. Auf nationaler Ebene können Sozialpartner „Tarifverträge beibehalten oder abschließen, die objektive Gründe für eine unterschiedliche Behandlung festlegen“. Die Mitgliedstaaten müssen Kontrollen und Inspektionen anhand von drei – anstelle von sechs Kriterien gemäß Richtlinienvorschlag – durchführen, „um Scheinpraktika zu ermitteln und zu bekämpfen“: 1. fehlende Ausbildungskomponente, 2. übermäßig lange Dauer des Praktikums oder mehrere Praktika und/oder aufeinanderfolgende Praktika derselben Person beim selben Arbeitgeber, 3. Aufgaben, Verantwortung und Arbeitsintensität, die denen vergleichbarer Beschäftigten entsprechen. Im Standpunkt des Rats ist die Klausel mit Angaben gestrichen, die bei einer Kontrolle von den Arbeitgebern verlangt werden können. Arbeitnehmervertreter haben die Möglichkeit, wenn es das nationale Recht zulässt, im Namen der Praktikanten in Rechts- oder Verwaltungsverfahren für deren Rechte und Pflichten einzutreten. Sobald das Parlament seinen Standpunkt angenommen hat, wird ein „Trilog“ aufgenommen, um eine Einigung in erster Lesung zu erzielen und damit den Weg für die Verabschiedung der Richtlinie zu ebnen, die dann innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Die Kommission, die diesen Richtlinienvorschlag am 20. März 2024 vorlegte (s. IR Notes 227), setzt auf den Trilog, um den Anspruch des Textes noch anzuheben, wie Vizepräsidentin Roxana Mînzatu auf der Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales” unterstrich. Dabei wird die Kommission auf den Druck des Europäischen Gewerkschaftsbunds zählen können, der den Kompromiss kritisiert und das Parlament aufgefordert hat, „die europäische Sichtweise vorzuschlagen, die bei den nationalen Regierungen fehlte“ (s. Mitteilung).



Überarbeitung der EBR-Richtlinie : Auf der Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“ am 19. Juni begrüßten bei einer schnellen Gesprächsrunde zu den laufenden Gesetzesinitiativen zwei Länder die vorläufige Einigung, die am 21. Mai im Trilog zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie erzielt worden war (s. IR Notes 253): Deutschland, für das die Einigung „sehr wichtig“ ist, und Spanien, das sich einen „ambitionierteren“ Text gewünscht hätte und die Überarbeitung „nur als einen ersten Schritt zu einer gründlichen Überarbeitung des europäischen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung und Beteiligung der Beschäftigten“ sieht. Die polnische EU-Ratspräsidentschaft erklärte, die vorläufige Einigung werde nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen überprüft und „nach der Sommerpause“ dem Rat ebenso wie dem Parlament in seiner Plenarsitzung zur förmlichen Annahme vorgelegt.


Aktuelle soziale Themen

Dänische EU-Ratspräsidentschaft : Dänemark, das am 1. Juli den Vorsitz des EU-Rats übernimmt, hat seine politischen Prioritäten und sein Programm vorgestellt. Die Ratspräsidentschaft will „den sozialen Zusammenhalt fördern, soziale Ausgrenzung bekämpfen und die Inklusion aller Bürger gewährleisten“. Die dänische Regierung, die die Mindestlohnrichtlinie vor dem Gerichtshof angefochten hat, um sie für nichtig erklären zu lassen, weist darauf hin, dass jede Initiative „unter Beachtung der jeweils nationalen Arbeitsmarkt- und Wohlfahrtsmodelle der Mitgliedstaaten sowie der Rolle und Autonomie der Sozialpartner“ erfolgen muss. Es sind daher keine großen gesetzlichen Vorstöße zu erwarten. Das Programm enthält mehrere beschäftigungspolitische Themen: gerechte Freizügigkeit, insbesondere in Bezug auf entsandte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die sechste Überarbeitung der Richtlinie über die Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit, die Empfehlung und die Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Praktikanten, sozialer Dialog zwischen Sozialpartnern, der nächste Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze sowie die freiwillige digitale Erklärung zur Arbeitnehmerentsendung.



Europäische Säule sozialer Rechte : Vom 18. Juni bis zum 10. September führt die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Aktionsplan 2021 zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durch (s. European Pillar of Social Rights). Parallel zu den Konsultationen mit den europäischen Sozialpartnern startete sie einen Aufruf zu Beiträgen für einen neuen Aktionsplan bis Ende des Jahres. Im Fragebogen zur Konsultation werden die Teilnehmer gebeten, die „größten Hindernisse oder neuen Herausforderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ zu ermitteln und dabei fünf Punkte nach ihrer Bedeutung einzustufen: zunehmender Stress am Arbeitsplatz, unzureichende Unterrichtungs- und Anhörungsmechanismen bei Entlassungen, unzureichende Löhne (einschließlich Mindestlöhne), Einsatz von KI-Tools zur Überwachung, Kontrolle, Bewertung und Zuweisung von Aufgaben, und unzureichende Unterstützung bei grenzüberschreitender Mobilität. Nach dem gleichen Prinzip können mit dem Fragebogen auch die „drängendsten sozialen Fragen“ eingestuft werden, die der künftige Aktionsplan in Angriff nehmen soll.  Dazu gehören: Berücksichtigung der Automatisierung und KI am Arbeitsplatz, Einführung des Rechts auf Nichterreichbarkeit oder auch die Bekämpfung psychischer Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz. Neben Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Betriebsräten, EBRs usw. können auch alle Bürger an dieser Konsultation teilnehmen.


> Siehe auch: In einer Initiativstellungnahme ruft der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss zu einem neuen, weitreichenden Aktionsplan (s. Pressemitteilung) auf und fordert u. a. auch „eine Richtlinie über psychosoziale Risiken und das Recht auf Nichterreichbarkeit.



Gleichstellung der Geschlechter im KI-Zeitalter : Der Rat hat am 19. Juni Schlussfolgerungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im von KI geprägten digitalen Zeitalter angenommen (s. Pressemitteilung). Darin heißt es, die Mitgliedstaaten sollen geeignete Maßnahmen ergreifen um zu gewährleisten, dass KI-Systeme „keine diskriminierenden Ergebnisse hervorbringen“, unter anderem „indem die transparente Verwendung eindeutiger, repräsentativer und hochwertiger Daten, die regelmäßige Beurteilung von KI-Systemen“ sowie „die Einführung einer menschlichen Aufsicht“ sichergestellt werden.



Künstliche Intelligenz : Nach der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 22. Januar über „eine arbeitnehmerfreundliche künstliche Intelligenz“ ist jetzt das Europäische Parlament an der Reihe: Es wird eine Entschließung zu „Empfehlungen an die Kommission zu Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz“ ausarbeiten. Der Entschließung liegt ein Vorschlag für eine Richtlinie an, die „Mindestanforderungen für den transparenten Einsatz algorithmischen Managements am Arbeitsplatz festlegt“. Diese Richtlinie würde Arbeitgeber u. a. dazu verpflichten, spätestens am ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses Informationen über den Einsatz von Algorithmen bereitzustellen, darunter „eine klare Angabe darüber, ob die erhobenen Daten für automatisierte Entscheidungen verwendet werden, und ggf. eine Beschreibung der Art und des Umfangs dieser Entscheidungen“.


Sektoraler sozialer Dialog

2. Internationale Nachrichten

Neues ILO-Übereinkommen : Auf der 113. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz, die vom 2.-13. Juni in Genf stattfand, haben die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) das 192. Übereinkommen über die Prävention und den Schutz gegen biologische Gefahren im Arbeitsumfeld angenommen. Sie wird ergänzt durch eine nicht verbindliche Empfehlung, die detaillierte Leitlinien für die Umsetzung enthält. Laut ILO bieten diese beiden Instrumente „einen starken und anpassungsfähigen Rahmen für die Prävention biologischer Gefahren im Arbeitsumfeld heute und in Zukunft“. 2027 sollen sie bei der Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz durch ein neues Übereinkommen über die Gefährdung durch bakteriologische Gefahren ergänzt werden. Auf der Tagung im kommenden Jahr sollen die in diesem Monat in Genf begonnenen Arbeiten abgeschlossen werden: Es geht um die Annahme eines Übereinkommens über menschenwürdige Arbeit in der Plattformwirtschaft, die durch eine Empfehlung ergänzt wird. Auf der diesjährigen Tagung wurde auch eine Entschließung zur Bekämpfung von Informalität und zur Förderung des Übergangs zum formellen Arbeitsmarkt angenommen. Die Entschließung fordert dringende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Ausweitung des Sozialschutzes und zur Schaffung menschenwürdiger Arbeit. Just zu dem Zeitpunkt, da die EU die Lieferketten-Richtlinie einschränken will, fordert sie die Einhaltung des Prinzips der Sorgfaltspflicht in Lieferketten (s. Mitteilung der ILO). In einer hitzigen Debatte bei der Verabschiedung des ILO-Haushalts ging es darum, dass sich mehrere Länder, angeführt von den USA, mit Nachdruck gegen den Begriff der „Geschlechtergleichstellung” aussprachen und systematisch forderten, diesen Begriff durch „Gleichstellung von Frauen und Männern” zu ersetzen.
(Bild: Annahme des 192. ILO-Übereinkommens, Pierre Albouy / ILO)


3. Mitgliedstaaten
Spanien

Vorbeugung vor übermäßiger Hitze bei der Arbeit : Am 9. und 10. Juni hat das Arbeitsministerium 112.260 Briefe an Unternehmen aus verschiedenen Branchen verschickt, in erster Linie an solche, die am stärksten von hohen Temperaturen betroffen sind (z.B. Wäschereien, Stadtreinigung, Gastronomie). Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften können bis zu einer Million Euro betragen.  Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten, hat die Regierung 2024 in 11.500 Fällen Geldbußen verhängt – 2021 waren es nur 704.  Das Arbeitsministerium hat außerdem einen Leitfaden für Aufsichtsbehörden herausgegeben (s. Mitteilung).


Finnland

Plattformbeschäftigte : Nach einem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts sind Essenskuriere Angestellte im Sinne der Rechtsvorschriften über Arbeitsverträge (s. Mitteilung). In dieser Rechtssache hatte die für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständige Behörde von der Plattform verlangt, ein Register über Arbeitszeit und Vergütung der Kuriere zu führen, wie es bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern der Fall ist. Das Gericht orientierte sich u. a. an der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach der Begriff des Arbeitnehmers nicht restriktiv ausgelegt werden darf  (s. Mitteilung).


Portugal

Arbeitsmarktreform : Im Parlament gab es am 17. Juni bei der Überarbeitung des Arbeitsrechts heftige Debatten – es ging um Anträge, die nicht im Wahlprogramm von Regierungschef Luís Montenegro enthalten waren.  Zu den geplanten Maßnahmen gehören: Änderung des Streikrechts mit der Absicht, die Ausübung in bestimmten wesentlichen Sektoren einzuschränken (als Reaktion auf einen landesweiten Streik bei der portugiesischen Staatsbahn (Comboios de Portugal)), Beschäftigte können ihre Urlaubstage gegen eine Vergütung „verkaufen“ und die Vereinfachung des Kündigungsverfahrens.


4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Nachhaltigkeitsberichterstattung : Die europäischen Gewerkschaftsverbände haben gemeinsame Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung an Gewerkschafts- und EBR/SE-Koordinatoren veröffentlicht, damit sie auf die Verwässerung der Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten durch die EU-Kommission reagieren können. Die Empfehlungen enthalten auch Ratschläge, wie Arbeitnehmervertreter in den Prozess der Nachhaltigkeitsberichtserstattung einbezogen werden können, und fordern EBRs auf, alle verfügbaren Instrumente (Fachwissen, Ausbildung, Kontakte zu anderen EBRs usw.) zu nutzen.



Neuverhandlung : Die Unternehmensleitung von Bouygues (200.000 Beschäftigte) hat mit den EBR-Mitgliedern am 14. April eine Vereinbarung zur Erneuerung des EBR geschlossen. Sie folgt auf die Übernahme von Equans, einer Tochtergesellschaft von Engie mit 75.000 Beschäftigten im Jahr 2022. Die neue Vereinbarung sieht die Einrichtung von drei EBR-Ausschüssen bis spätestens 2026 vor: zwei Fachausschüsse (Gesundheit-Sicherheit und Klima-Umwelt) und einen Ausschuss zur Überwachung der sozialen Verpflichtungen, die von der Unternehmensleitung von Bouygues bei der Übernahme von Equans eingegangen wurden. Die Vereinbarung sieht ein neues Anhörungsverfahren vor für geplante soziale Verpflichtungen auf europäischer Ebene zu Querschnittsthemen, die zum Abschluss einer europäischen Vereinbarung mit dem europäischen Gewerkschaftsverband EFBH führen könnten.


5. Studien und Berichte

Arbeitnehmervertreter in Leitungsorganen : Das französische Forschungszentrum für Beschäftigung und Arbeit (CEET-Cnam) hat am 16. Juni eine Untersuchung veröffentlicht, in der es darum ging, welchen Einfluss Arbeitnehmervertreter in Leitungsorganen in Frankreich auf die strategische Ausrichtung ihres Unternehmens haben. Ihre Macht „scheint letztlich begrenzt“, so Riyad Manseri wissenschaftlicher Mitarbeiter und Postdoktorand am CEE-Cnam. „Die Entscheidungen liegen weiterhin zum größten Teil in den Händen der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsrats, die die Aktionäre vertreten, oder mehr noch, in denen des Vorstands.


> Siehe auch: Die vorhergehende Untersuchung zur Vergütung von Arbeitnehmervertretern in Leitungsorganen.

 


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