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IR Notes 255 – 25 Juni 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Vincent Vandeloise, Senior Research and Advocacy Officer der NRO Finance
Watch
Rat und Parlament sind dabei, die
Ansprüche der Richtlinien über Nachhaltigkeits-berichterstattung
und Sorgfaltspflichten herunterzuschrauben, indem sie den
Vorschlag der Europäischen Kommission prüfen, der seinerseits
den Inhalt der beiden Richtlinien abschwächen soll. Ist das ein
Grund zur Sorge oder eine begrüßenswerte
Vereinfachung? Dieser Vereinfachungsprozess ist in mehrerer
Hinsicht gravierend. Erstens fordern Letta und Draghi in ihren
Berichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU eine
Harmonisierung der Vorschriften auf EU-Ebene, die Kommission wählt
mit einer Fragmentierung der Vorschriften jedoch den
entgegengesetzten Weg. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten hat sie
beispielsweise die zivilrechtliche Haftung der betroffenen
Unternehmen auf EU-Ebene gestrichen und will es jedem Mitgliedstaat
überlassen, die Sanktionen festzulegen. Zweitens ist es ein Ziel der
Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Vergleichbarkeit von
Unternehmen anhand einer Reihe von Datenpunkten zu verbessern. Man
hätte sie vereinfachen und konsistenter gestalten können, doch
stattdessen wurde eine Vielzahl von Unternehmen aus dem
Anwendungsbereich herausgenommen. So werden nicht nur Informationen
über diese Unternehmen fehlen, die sich nicht mehr die Mühe machen
müssen, ihre Daten zu veröffentlichen – darunter auch Daten über
Beschäftigung oder Umwelt, die für Arbeitnehmervertreter hilfreich
sind –, auch die Qualität der Informationen wird darunter leiden.
Denn die Unternehmen, die weiterhin im Anwendungsbereich liegen,
werden von kleineren Unternehmen in ihrer Lieferkette, die nicht
mehr in den Anwendungsbereich fallen, ungenauere und weniger
zuverlässige Informationen erhalten. Drittens betonen die europäischen
Institutionen die Kostensenkung für Unternehmen, um diesen massiven
Rückzieher zu rechtfertigen, indem sie Unternehmen in großem Umfang
aus dem Anwendungsbereich herausnehmen. Denn die alte Richtlinie
über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen betrifft
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. In der neuen vom Rat
angenommenen Version wird die Schwelle auf 1.000 Beschäftigte
angehoben – in dem vom Parlament geprüften Berichtsentwurf sogar auf
3.000. Wenn die Richtlinie für 80 % der Unternehmen nicht mehr gilt,
heißt das aber noch nicht, dass die Kosten um 80 % sinken. Denn die
Unternehmen, die aus dem Anwendungsbereich herausfallen, müssen den
multinationalen Untenehmen, für die sie arbeiten, weiterhin
Informationen liefern. Die Kommission schlägt ihnen zwar vor, die
verschlankte Vorlage von EFRAG für die freiwillige Berichterstattung
zu verwenden. Doch eine Reihe von Partnern wie ihre Geschäftsbank,
soziale Ratingagenturen und andere werden die unterschiedlichsten
Informationen von ihnen anfordern, wozu sie auch verpflichtet sind.
Wenn diese kleineren Unternehmen nicht bereits einen
Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, der sicher anspruchsvoll,
aber standardisiert ist, müssen sie für diese Auskünfte viel Zeit
und Energie aufwenden. Somit ist es fraglich, ob sie wirklich Kosten
einsparen werden!
> Weitere
Informationen: Pressemitteilung
des Rats, Verhandlungsmandat,
Bericht
des Europäischen Parlaments und Link zu
Finance Watch.
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Über uns
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Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
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93933.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur
Verfügung, das von Eurofound
veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die
Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Europa
schätzt den sozialen Dialog, Gewerkschaften dagegen immer weniger
Aus der 12. Ausgabe des Berichts des internationalen Gewerkschaftsbunds (IGB) wird
deutlich, wie sehr sich die Gewerkschaftsrechte weltweit verschlechtert haben (s. Rechtsindex), sei es das Recht, einer Gewerkschaft
beizutreten, das Recht auf Tarifverhandlungen oder das Streikrecht. Auch wenn
Europa immer noch die beste Bewertung erhielt, verzeichnet die Region die
schlechtesten Ergebnisse seit der Einführung des Index im Jahr 2014. Damals
erhielten 18 europäische Länder die Bestnote in Gewerkschaftsrechten. Heute sind es
nur noch 7. Auch die Europäische Union ist davon betroffen. Nur fünf Mitgliedstaaten
erhielten weiterhin die Bestnote, die an die Länder vergeben wird, in denen die
Gewerkschaftsrechte nur sporadisch verletzt werden: Österreich, Dänemark,
Deutschland, Irland und Schweden. Die beiden anderen bestbenoteten Länder sind
Norwegen und Island. In der Kategorie darunter – Länder mit wiederholten
Verletzungen – sind 12 Mitgliedstaaten, davon die Hälfte in Osteuropa, und Finnland,
Frankreich, Spanien, Italien und die Niederlande. Die finnischen Gewerkschaften
beklagen, dass ihr Land bereits seit zwei Jahren nicht mehr zur ersten Kategorie
gehört, vor allem, weil die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und
Regierungsvertretern unter der Regierung Orpo zur reinen Formalität verkommen ist:
„Die Gewerkschaften haben keinen wirklichen Einfluss mehr auf die Reformen, die das
Arbeitsleben betreffen“ (s. Mitteilung der SAK und der STTK). Als nächstes kommen die Länder, in denen
Gewerkschaftsrechte regelmäßig verletzt werden, darunter die vier Mitgliedstaaten
Belgien, Bulgarien, Polen und Rumänien. Der Spitzenreiter ist Ungarn, der einzige
EU-Mitgliedstaat unter den Ländern, zu denen auch Großbritannien gehört, in denen
die Gewerkschaftsrechte systematisch verletzt werden. Dem Bericht zufolge ist
die Verschlechterung der Situation in Europa größtenteils auf den Aufstieg der
extremen Rechten zurückzuführen. Eine Folge sind zunehmend repressive Maßnahmen
gegen Gewerkschaften, so Wolfgang Katzian, Präsident des Österreichischen
Gewerkschaftsbunds (ÖGB) und des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) (s. Mitteilung). Der Bericht kritisiert die Regierungen Orpo in
Finnland, Meloni in Italien und De Wever in Belgien. De Wevers Koalition hat u. a.
ein Gesetz eingeführt, das bei Demonstrationen Handlungen unter Strafe stellt, die
als eine Untergrabung der Staatsgewalt angesehen werden. Weiterhin werden
Repressionen bei Streiks oder Demonstrationen kritisiert (Frankreich, Belgien,
Finnland), ebenso wie der Missbrauch des Begriffs „wesentliche Dienste“, um das
Streikrecht einzuschränken (Ungarn, Großbritannien). Diese arbeitnehmerfeindliche
Dynamik geht einher mit der Gründung „gelber Gewerkschaften“, die von den
Arbeitgebern unterstützt und kontrolliert werden, um mit traditionellen
Gewerkschaften zu konkurrieren oder diese sogar zu verdrängen, wie dies in
Griechenland und den Niederlanden zu beobachten ist. In Europa verletzen 73 %
der Länder das Streikrecht. 56 % der Länder hält das Recht auf Tarifverhandlungen
nicht ein, 54 % beschränken oder verhindern den Beschäftigten den Zugang zur Justiz
und 41 % schränken den Beitritt zu Gewerkschaften oder deren Gründung ein. Auf diese
Ergebnisse gab es von EU-Seite keine offizielle Reaktion, obwohl die EU ständig die
Stärkung des sozialen Dialogs beschwört, seitdem sie die Vorteile von
Tarifverhandlungen wiederentdeckt hat. Für einen funktionierenden sozialen Dialog
braucht man aber aktive Gewerkschaften und garantierte Arbeitnehmerrechte. Beim
nächsten Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze, den die EU-Kommission bis Ende des
Jahres vorlegen will, sollte diese Tatsache berücksichtigt werden.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Praktikumsrichtlinie : Am 19.
Juni hat der Rat seinen Standpunkt zur Richtlinie
zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und
zur Bekämpfung von Scheinpraktika verabschiedet (s. Pressemitteilung)
(s. Traineeship). Die Richtlinie
betrifft Praktikanten, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber
stehen (mit oder ohne Arbeitsvertrag), ohne dass es sich um Pflichtpraktika handelt.
Sie gilt nicht für Praktika im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung oder einer
aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hinsichtlich der „Arbeitsbedingungen, einschließlich
des Entgelts bzw. der Vergütung“, müssen die Mitgliedstaaten laut Richtlinie dafür
sorgen, dass „Praktikanten nicht schlechter behandelt werden als ‚vergleichbare
Beschäftigte‘, es sei denn, eine abweichende Behandlung ist durch objektive Gründe
wie unterschiedliche Aufgaben, geringere Verantwortung, Arbeitsintensität oder einen
höheren Ausbildungs- und Schulungsanteil gerechtfertigt“. Auf nationaler Ebene
können Sozialpartner „Tarifverträge beibehalten oder abschließen, die objektive
Gründe für eine unterschiedliche Behandlung festlegen“. Die Mitgliedstaaten müssen
Kontrollen und Inspektionen anhand von drei – anstelle von sechs Kriterien gemäß
Richtlinienvorschlag – durchführen, „um Scheinpraktika zu ermitteln und zu
bekämpfen“: 1. fehlende
Ausbildungskomponente, 2.
übermäßig lange Dauer des Praktikums oder mehrere Praktika und/oder
aufeinanderfolgende Praktika derselben Person beim selben Arbeitgeber, 3. Aufgaben, Verantwortung und
Arbeitsintensität, die denen vergleichbarer Beschäftigten entsprechen. Im Standpunkt
des Rats ist die Klausel mit Angaben gestrichen, die bei einer Kontrolle von den
Arbeitgebern verlangt werden können. Arbeitnehmervertreter haben die Möglichkeit,
wenn es das nationale Recht zulässt, im Namen der Praktikanten in Rechts- oder
Verwaltungsverfahren für deren Rechte und Pflichten einzutreten. Sobald das
Parlament seinen Standpunkt angenommen hat, wird ein „Trilog“ aufgenommen, um eine
Einigung in erster Lesung zu erzielen und damit den Weg für die Verabschiedung der
Richtlinie zu ebnen, die dann innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten
umzusetzen ist. Die Kommission, die diesen Richtlinienvorschlag am 20. März 2024
vorlegte (s. IR
Notes 227), setzt auf den Trilog, um den Anspruch des Textes noch anzuheben,
wie Vizepräsidentin Roxana Mînzatu auf der Tagung des Rats “Beschäftigung und
Soziales” unterstrich. Dabei wird die Kommission auf den Druck des Europäischen
Gewerkschaftsbunds zählen können, der den Kompromiss kritisiert und das Parlament
aufgefordert hat, „die europäische Sichtweise vorzuschlagen, die bei den nationalen
Regierungen fehlte“ (s. Mitteilung).
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Überarbeitung der EBR-Richtlinie :
Auf der Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“ am 19. Juni
begrüßten bei einer schnellen Gesprächsrunde zu den laufenden Gesetzesinitiativen
zwei Länder die vorläufige Einigung, die am 21. Mai im Trilog zur Überarbeitung der
EBR-Richtlinie erzielt worden war (s. IR Notes
253): Deutschland, für das die Einigung „sehr wichtig“ ist, und Spanien, das
sich einen „ambitionierteren“ Text gewünscht hätte und die Überarbeitung „nur als
einen ersten Schritt zu einer gründlichen Überarbeitung des europäischen Rahmens für
die Unterrichtung und Anhörung und Beteiligung der Beschäftigten“ sieht. Die
polnische EU-Ratspräsidentschaft erklärte, die vorläufige Einigung werde nun von den
Rechts- und Sprachsachverständigen überprüft und „nach der Sommerpause“ dem Rat
ebenso wie dem Parlament in seiner Plenarsitzung zur förmlichen Annahme vorgelegt.
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Aktuelle
soziale Themen
Dänische EU-Ratspräsidentschaft :
Dänemark, das am 1. Juli den Vorsitz des EU-Rats übernimmt, hat
seine politischen Prioritäten und sein Programm
vorgestellt. Die Ratspräsidentschaft will „den sozialen Zusammenhalt fördern,
soziale Ausgrenzung bekämpfen und die Inklusion aller Bürger gewährleisten“. Die
dänische Regierung, die die Mindestlohnrichtlinie vor dem Gerichtshof angefochten
hat, um sie für nichtig erklären zu lassen, weist darauf hin, dass jede Initiative
„unter Beachtung der jeweils nationalen Arbeitsmarkt- und Wohlfahrtsmodelle der
Mitgliedstaaten sowie der Rolle und Autonomie der Sozialpartner“ erfolgen muss. Es
sind daher keine großen gesetzlichen Vorstöße zu erwarten. Das Programm enthält
mehrere beschäftigungspolitische Themen: gerechte Freizügigkeit, insbesondere in
Bezug auf entsandte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die sechste
Überarbeitung der Richtlinie über die Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen
und reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit, die Empfehlung und die Richtlinie
über die Arbeitsbedingungen von Praktikanten, sozialer Dialog zwischen
Sozialpartnern, der nächste Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze sowie die
freiwillige digitale Erklärung zur Arbeitnehmerentsendung.
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Europäische Säule sozialer Rechte :
Vom 18. Juni bis zum 10. September führt die Europäische
Kommission eine öffentliche
Konsultation zum Aktionsplan
2021 zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durch (s. European
Pillar of Social Rights). Parallel zu den Konsultationen mit den
europäischen Sozialpartnern startete sie einen Aufruf
zu Beiträgen für einen neuen Aktionsplan bis Ende des Jahres. Im Fragebogen
zur Konsultation werden die Teilnehmer gebeten, die „größten Hindernisse oder neuen
Herausforderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ zu ermitteln und dabei
fünf Punkte nach ihrer Bedeutung einzustufen: zunehmender Stress am Arbeitsplatz,
unzureichende Unterrichtungs- und Anhörungsmechanismen bei Entlassungen,
unzureichende Löhne (einschließlich Mindestlöhne), Einsatz von KI-Tools zur
Überwachung, Kontrolle, Bewertung und Zuweisung von Aufgaben, und unzureichende
Unterstützung bei grenzüberschreitender Mobilität. Nach dem gleichen Prinzip können
mit dem Fragebogen auch die „drängendsten sozialen Fragen“ eingestuft werden, die
der künftige Aktionsplan in Angriff nehmen soll. Dazu gehören: Berücksichtigung der
Automatisierung und KI am Arbeitsplatz, Einführung des Rechts auf
Nichterreichbarkeit oder auch die Bekämpfung psychischer Gesundheitsprobleme am
Arbeitsplatz. Neben Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Betriebsräten, EBRs usw.
können auch alle Bürger an dieser Konsultation teilnehmen.
> Siehe
auch: In einer Initiativstellungnahme ruft der Europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuss zu einem neuen, weitreichenden Aktionsplan (s. Pressemitteilung)
auf und fordert u. a. auch „eine Richtlinie über psychosoziale Risiken und das Recht
auf Nichterreichbarkeit.
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Gleichstellung der Geschlechter im KI-Zeitalter
: Der Rat hat am 19. Juni
Schlussfolgerungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im von KI
geprägten digitalen Zeitalter angenommen (s. Pressemitteilung).
Darin heißt es, die Mitgliedstaaten sollen geeignete Maßnahmen ergreifen um zu
gewährleisten, dass KI-Systeme „keine diskriminierenden Ergebnisse hervorbringen“,
unter anderem „indem die transparente Verwendung eindeutiger, repräsentativer und
hochwertiger Daten, die regelmäßige Beurteilung von KI-Systemen“ sowie „die
Einführung einer menschlichen Aufsicht“ sichergestellt werden.
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Künstliche Intelligenz : Nach
der Stellungnahme
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 22. Januar über „eine
arbeitnehmerfreundliche künstliche Intelligenz“ ist jetzt das Europäische Parlament
an der Reihe: Es wird eine Entschließung
zu „Empfehlungen an die Kommission zu Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und
zum algorithmischen Management am Arbeitsplatz“ ausarbeiten. Der Entschließung liegt
ein Vorschlag für eine Richtlinie an, die „Mindestanforderungen für den
transparenten Einsatz algorithmischen Managements am Arbeitsplatz festlegt“. Diese
Richtlinie würde Arbeitgeber u. a. dazu verpflichten, spätestens am ersten Tag des
Beschäftigungsverhältnisses Informationen über den Einsatz von Algorithmen
bereitzustellen, darunter „eine klare Angabe darüber, ob die erhobenen Daten für
automatisierte Entscheidungen verwendet werden, und ggf. eine Beschreibung der Art
und des Umfangs dieser Entscheidungen“.
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Sektoraler
sozialer Dialog
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2.
Internationale Nachrichten
Neues ILO-Übereinkommen : Auf
der 113. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz, die vom 2.-13. Juni in Genf
stattfand, haben die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
das 192.
Übereinkommen über die Prävention und den Schutz gegen biologische Gefahren im
Arbeitsumfeld angenommen. Sie wird ergänzt durch eine nicht
verbindliche Empfehlung, die detaillierte Leitlinien für die Umsetzung
enthält. Laut ILO bieten diese beiden Instrumente „einen starken und
anpassungsfähigen Rahmen für die Prävention biologischer Gefahren im Arbeitsumfeld
heute und in Zukunft“. 2027 sollen sie bei der Tagung der Internationalen
Arbeitskonferenz durch ein neues Übereinkommen über die Gefährdung durch
bakteriologische Gefahren ergänzt werden. Auf der Tagung im kommenden Jahr sollen
die in diesem Monat in Genf begonnenen Arbeiten abgeschlossen werden: Es geht um die
Annahme eines Übereinkommens über menschenwürdige Arbeit in der Plattformwirtschaft,
die durch eine Empfehlung ergänzt wird. Auf der diesjährigen Tagung wurde auch eine
Entschließung
zur Bekämpfung von Informalität und zur Förderung des Übergangs zum formellen
Arbeitsmarkt angenommen. Die Entschließung fordert dringende Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Ausweitung des Sozialschutzes und zur
Schaffung menschenwürdiger Arbeit. Just zu dem Zeitpunkt, da die EU die
Lieferketten-Richtlinie einschränken will, fordert sie die Einhaltung des Prinzips
der Sorgfaltspflicht in Lieferketten (s. Mitteilung
der ILO). In einer hitzigen Debatte bei der Verabschiedung des ILO-Haushalts
ging es darum, dass sich mehrere Länder, angeführt von den USA, mit Nachdruck gegen
den Begriff der „Geschlechtergleichstellung” aussprachen und systematisch forderten,
diesen Begriff durch „Gleichstellung von Frauen und Männern” zu ersetzen. (Bild: Annahme des 192. ILO-Übereinkommens, Pierre
Albouy / ILO)
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3.
Mitgliedstaaten
Spanien
Vorbeugung vor übermäßiger Hitze bei der Arbeit
: Am 9. und 10. Juni hat das Arbeitsministerium 112.260
Briefe an Unternehmen aus verschiedenen Branchen verschickt, in erster Linie an
solche, die am stärksten von hohen Temperaturen betroffen sind (z.B. Wäschereien,
Stadtreinigung, Gastronomie). Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften können
bis zu einer Million Euro betragen. Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz zu gewährleisten, hat die Regierung 2024 in 11.500 Fällen Geldbußen
verhängt – 2021 waren es nur 704. Das Arbeitsministerium hat außerdem einen Leitfaden
für Aufsichtsbehörden herausgegeben (s. Mitteilung).
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Finnland
Plattformbeschäftigte : Nach
einem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts sind Essenskuriere Angestellte im
Sinne der Rechtsvorschriften über Arbeitsverträge (s. Mitteilung).
In dieser Rechtssache hatte die für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
zuständige Behörde von der Plattform verlangt, ein Register über Arbeitszeit und
Vergütung der Kuriere zu führen, wie es bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern der
Fall ist. Das Gericht orientierte sich u. a. an der Rechtsprechung des Gerichtshofs
der Europäischen Union, wonach der Begriff des Arbeitnehmers nicht restriktiv
ausgelegt werden darf (s. Mitteilung).
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Portugal
Arbeitsmarktreform : Im
Parlament gab es am 17. Juni bei der Überarbeitung des Arbeitsrechts heftige
Debatten – es ging um Anträge, die nicht im Wahlprogramm von Regierungschef Luís
Montenegro enthalten waren. Zu den geplanten Maßnahmen gehören: Änderung des
Streikrechts mit der Absicht, die Ausübung in bestimmten wesentlichen Sektoren
einzuschränken (als Reaktion auf einen landesweiten Streik bei der portugiesischen
Staatsbahn (Comboios de Portugal)), Beschäftigte können ihre Urlaubstage gegen eine
Vergütung „verkaufen“ und die Vereinfachung des Kündigungsverfahrens.
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4.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Nachhaltigkeitsberichterstattung :
Die europäischen Gewerkschaftsverbände haben gemeinsame
Empfehlungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung an Gewerkschafts- und
EBR/SE-Koordinatoren veröffentlicht, damit sie auf die Verwässerung der Richtlinien
für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten durch die EU-Kommission
reagieren können. Die Empfehlungen enthalten auch Ratschläge, wie
Arbeitnehmervertreter in den Prozess der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
einbezogen werden können, und fordern EBRs auf, alle verfügbaren Instrumente
(Fachwissen, Ausbildung, Kontakte zu anderen EBRs usw.) zu nutzen.
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Neuverhandlung : Die
Unternehmensleitung von Bouygues
(200.000 Beschäftigte)
hat mit den EBR-Mitgliedern am 14. April eine Vereinbarung
zur Erneuerung des EBR geschlossen. Sie folgt auf die Übernahme von Equans, einer
Tochtergesellschaft von Engie mit 75.000 Beschäftigten im Jahr 2022. Die neue
Vereinbarung sieht die Einrichtung von drei EBR-Ausschüssen bis spätestens 2026 vor:
zwei Fachausschüsse (Gesundheit-Sicherheit und Klima-Umwelt) und einen Ausschuss zur
Überwachung der sozialen Verpflichtungen, die von der Unternehmensleitung von
Bouygues bei der Übernahme von Equans eingegangen wurden. Die Vereinbarung sieht ein
neues Anhörungsverfahren vor für geplante soziale Verpflichtungen auf europäischer
Ebene zu Querschnittsthemen, die zum Abschluss einer europäischen Vereinbarung mit
dem europäischen Gewerkschaftsverband EFBH führen könnten.
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5. Studien
und Berichte
Arbeitnehmervertreter in Leitungsorganen :
Das französische Forschungszentrum für Beschäftigung und Arbeit
(CEET-Cnam)
hat am 16. Juni eine Untersuchung
veröffentlicht, in der es darum ging, welchen Einfluss Arbeitnehmervertreter in
Leitungsorganen in Frankreich auf die strategische Ausrichtung ihres Unternehmens
haben. Ihre Macht „scheint letztlich begrenzt“, so Riyad
Manseri wissenschaftlicher Mitarbeiter und Postdoktorand am CEE-Cnam. „Die
Entscheidungen liegen weiterhin zum größten Teil in den Händen der Mitglieder des
Verwaltungs- oder Aufsichtsrats, die die Aktionäre vertreten, oder mehr noch, in
denen des Vorstands.
> Siehe auch: Die vorhergehende Untersuchung zur
Vergütung von Arbeitnehmervertretern in Leitungsorganen.
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