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IR Notes 263 – 03 Dezember 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Pascale Rauline, Vorsitzende des Eurobetriebsrats (CEG) von AXA
Die Unternehmens-leitung der AXA
Gruppe und ihr EBR haben eine Charta über den sozialen Dialog
zur Künstlichen Intelligenz unterzeichnet (s. 4. Unternehmen).
Ist sie das Ergebnis eines Prozesses, der von den
Arbeitnehmervertretern gesteuert
wurde? Der
CEG von AXA beschäftigt sich schon seit rund 15 Jahren mit KI,
eigentlich seit der Verarbeitung großer Datenmengen und dem Einsatz
der Digitalisierung. Ab 2023 haben wir uns im CEG gezielter mit
generativer KI auseinandergesetzt, zunächst als Tagesordnungspunkt
unserer jährlichen Plenartagungen. Seit 2025 widmen wir diesem Thema
zwei der monatlichen Präsidiumstagungen des CEG, um regelmäßig mit
der Unternehmensleitung ihre Strategie in diesem Bereich, die
Entwicklung des Einsatzes dieser Technologien sowie die Schulung der
Mitarbeiter zu besprechen. Unsere wesentliche Aufgabe besteht darin,
alle Beschäftigten in diese Entwicklung einzubeziehen, niemanden
zurückzulassen und besonders darauf zu achten, dass die
Beschäftigungsfähigkeit erhalten bleibt. Dieses Jahr wollten wir
diesen Ansatz formal in einer Charta festhalten, die wir mit der
Unternehmensleitung der Gruppe unterzeichnet haben. Sie greift die
wichtigsten Grundsätze einer verantwortungsvollen KI-Transformation
auf: Transparenz, Ethik, Fairness, menschliche Aufsicht, Datenschutz
und Umweltaspekte. Mit diesem Text verpflichtet sich die
Unternehmensleitung, den sozialen Dialog über KI sowohl auf
europäischer Ebene als auch innerhalb jeder Arbeitnehmervertretung
auf nationaler Ebene zu fördern. Wir möchten überall den
kontinuierlichen sozialen Dialog über KI im Sinne der europäischen
Rahmenvereinbarung von 2020 über die Digitalisierung stärken. Nicht
zuletzt hebt die Charta die Bedeutung von Schulungen hervor, um –
und das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen – alle
Beschäftigten einzubeziehen, damit die Nutzung von KI-Systemen so
selbstverständlich wird wie die Nutzung von Internet und
E-Mails.
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In den
Schlagzeilen
Rechtssache
Verizon-EBR: Ein Epilog zeichnet sich ab
Wie wir bereits in unserer letzten Ausgabe (s. IR Notes 262)
berichteten, hat der irische High Court in der Rechtssache zwischen Jean-Philippe
Charpentier, EBR-Vorsitzender von Verizon, und der Unternehmensleitung (s. IR Notes 250)
ein wichtiges Urteil
gefällt. Der High Court hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, die in allen
Punkten zugunsten der Konzernleitung ausgefallen war. Im November 2021 hatten
einige EBR-Mitglieder, darunter der Vorsitzende, einzeln die Workplace Relations
Commission (WRC) angerufen, die für die Lösung von Arbeitskonflikten zuständige
Stelle (Anm. d. Red.: Eurobetriebsräte besitzen nach irischem Recht keine
Rechtspersönlichkeit und können keine gerichtlichen Schritte einleiten). Die Kläger
forderten von der Unternehmensleitung die Kostenübernahme für eine Schulung für
EBR-Mitglieder sowie für ein vom EBR beauftragtes Gutachten. Die WRC befand, dass
die Unternehmensleitung, die für den EBR bereits einen Schulungstag organisiert
hatte, die Kosten für eine weitere Schulung von 4 Mitgliedern nicht erstatten müsse
– zumal die Unternehmensleitung die Kostenübernahme bereits im Vorfeld abgelehnt
hatte. In Bezug auf die Gutachterkosten unterschied die WRC zwischen Gutachten, die
sie für erstattungsfähig und solchen, die sie für nicht erstattungsfähig hielt (s.
Entscheidung
und IR
Notes 207). Sie kam zu dem Schluss, dass die Unternehmensleitung 50 % der
erstattungsfähigen Kosten übernehmen müsse. In der Berufungsinstanz fällte das
Arbeitsgericht jedoch am 27. August 2024 zwei Urteile: Das Gericht bestätigte, dass
die Schulungskosten nicht erstattet werden mussten, und wies auch die Klage der
Personalvertreter auf Zahlung der Gutachterkosten ab (s. IR Notes
236). Das Arbeitsgericht hob die Entscheidung der WRC mit der Begründung
auf, dass der Arbeitnehmervertreter keine Klagebefugnis hatte (Urteil
TID241). Die Arbeitnehmervertreter beschlossen daraufhin, in letzter Instanz
den High Court anrufen. In seinem Urteil, dem ersten seiner Art in Irland,
weist der High Court auf mehrere „Rechtsfehler” des Arbeitsgerichts hin. Bis auf die
Schulungskosten, die nach Ansicht des Gerichts nicht vom Arbeitgeber zu tragen
waren, da dieser bereits eine als angemessen erachtete Schulung für den EBR
durchgeführt hatte, widerspricht der High Court allen Schlussfolgerungen des
Arbeitsgerichts aufgrund der folgenden Rechtsfehler: Das Arbeitsgericht hat eine
Sammelklage des EBR nicht berücksichtigt, es hat die Befugnis des EBR-Vorsitzenden
als Vertreter des EBR abgelehnt, es hat sich nicht zu der Frage geäußert, ob die
Gutachterkosten notwendig und angemessen waren, und es hat den Antrag auf Erstattung
der Anwaltskosten des EBR-Vorsitzenden allein aus dem Grund abgelehnt, weil seine
Berufung verworfen wurde. Der High Court stellt unter anderem fest, dass „der EBR,
der weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch unabhängige finanzielle Mittel hat,
nur mit Hilfe und Beratung von Experten, darunter auch Rechtsexperten, handeln
konnte“. Um die wirksame Ausübung der Rechte der EBR-Mitglieder zu gewährleisten,
„hätte das Arbeitsgericht prüfen müssen, ob es einem EBR oder einem Beschäftigten
genehmigen konnte oder sollte, von der Unternehmensleitung die Erstattung aller oder
eines Teils der mit dem Klage verbundenen Rechtskosten zu verlangen, da diese Kosten
notwendig waren, um die Anforderung von Art. 17 Abs. 1A (Anm. d. Red.: des irischen
Gesetzes zur Umsetzung der EBR-Richtlinie) zu erfüllen, wonach ein EBR-Mitglied oder
ein Arbeitnehmervertreter über die erforderlichen Mittel verfügen muss, um die durch
die Richtlinie verliehenen Rechte auszuüben“. Über den Fall Verizon hinaus hat
diese wegweisende Rechtssache maßgeblich zur Verabschiedung der überarbeiteten
EBR-Richtlinie beigetragen. Diese sieht vor, die Unfähigkeit eines EBR, einen Fall
vor Gericht zu bringen, zu beenden, vor allem in Irland, wo Klagen von
Einzelpersonen aus eigener Tasche finanziert werden müssen – was für die Anfechtung
von Entscheidungen der Unternehmensleitung eine praktische Hürde darstellt (s. auch
IR
Notes 204).
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Künstliche Intelligenz : Am 19.
November hat die Europäische Kommission ein neues „Omnibus-Paket“ vorgestellt, das
mehrere Rechtsvorschriften im Digitalbereich vereinfachen soll, darunter die
Verordnung zur künstlichen Intelligenz, den sogenannten „AI-Act“ (s. Pressemitteilung).
Ihr Vorschlag
zur Änderungsverordnung des AI Act zielt insbesondere darauf ab, das
Inkrafttreten der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme hinauszuschieben, damit die
Kommission Instrumente und Leitlinien ausarbeiten kann, die den Anbietern bei der
Einhaltung der Vorschriften helfen. In der Arbeitswelt geht es um Systeme, die zur
Einstellung oder Auswahl von Beschäftigten genutzt werden sollen, ebenso wie zu
Entscheidungen über Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses, zur Beförderung
oder Entlassung, zur Zuweisung von Aufgaben auf der Grundlage von persönlichem
Verhalten, von persönlichen Merkmalen oder Eigenschaften oder zur Überwachung und
Bewertung der Leistung und des Verhaltens der Arbeitnehmer. Anbieter haben bis Ende
Dezember 2027 (ursprünglich bis August 2026) Zeit nachzuweisen, dass ihre Systeme
die Grundrechte von Bewerbern oder Beschäftigten nicht verletzen und dass sie
systematisch von einem Menschen überwacht werden.
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Aktuelle
soziale Themen
Europäisches Semester : Die
EU-Kommission hat am 25. November das Herbstpaket des Europäischen Semesters 2026
angenommen, mit einer Mitteilung,
in der die Prioritäten der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik definiert werden
(s. Pressemitteilung).
Als Ergänzung legte die Kommission erstmalig einen Vorschlag für eine Empfehlung
des Rats zum Humankapital vor, in der sie die 27 Mitgliedstaaten auffordert,
der Bildung und Ausbildung Priorität einzuräumen und zwar in den strategisch
wichtigen Bereichen der EU-Wirtschaft wie Energiewende, Kreislaufwirtschaft,
Dekarbonisierung der Industrie, Verteidigungsindustrie und Weltraum usw. sowie
Programme in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
(MINT) vorrangig zu stärken. Die Mitgliedstaaten werden auch dazu angehalten „die
rückläufige Entwicklung bei den Grundkompetenzen umzukehren“. Im Vorschlag
für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht zeigt sich die Kommission
besorgt über ein „langsames Wachstum“ der Arbeitsproduktivität und den „erheblichen
Mangel an Arbeitskräften und Fachkräften“. Der Anhang enthält die erste
Phase der Analyse nach Ländern des Rahmens für soziale Konvergenz, auf der Grundlage
des sozialpolitischen Scoreboards. Mehrere Elemente des Herbstpakets heben die
„Bedeutung des sozialen Dialogs“ hervor, so die Kommission (s. Mitteilung).
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Umstrukturierung : Die
EU-Kommission hat am 27. November ein Pilotprojekt zur Sicherung von Kompetenzen mit
einem Budget von 14,5 Millionen Euro gestartet, das auf Beschäftigte in der
Automobilindustrie und ihrer Zulieferkette ausgerichtet ist, die von
Arbeitslosigkeit bedroht sind (s. Mitteilung).
Dazu hat sie einen Aufruf
zur Einreichung von Vorschlägen gestartet (läuft bis 29. Januar 2026):
Gezielte Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme sollen finanziert werden, um für
diese Beschäftigten den Übergang zu Arbeitsplätzen in Unternehmen zu beschleunigen
und zu verbessern, die in Wachstumsbranchen oder aufstrebenden Sektoren tätig sind.
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„Soziales“ Omnibuspaket : Da die
Europäische Kommission Omnibus-Richtlinien zur Vereinfachung ganzer Bereiche der
EU-Gesetzgebung vorschlägt, setzt sich auch die Idee einer Omnibus-Richtlinie für
das europäische Sozialrecht bei den europäischen Arbeitgebern langsam durch. Die
Europäische Gruppe der Chemie-Arbeitgeber (ECEG) stellte in einer Tabelle
Vorschläge für Vereinfachungen in diesem Bereich zusammen. Diese Kampagne der ECEG
„die darauf abzielt, Rechtsvorschriften zum Schutz der Beschäftigten rückgängig zu
machen […], ist opportunistisch und lenkt von den existenziellen Fragen ab, denen
sich der Sektor dringend stellen muss“, kritisiert IndustriAll Europe scharf (s. Mitteilung). Eine
Warnung, die vier weitere Arbeitgeberverbände (CEEMET, EFBH, HOTREC, WEC Europe)
nicht davon abgeschreckt hat, am 1. Dezember eine Aufruf
zur Vereinfachung und Durchsetzung des sozialen Besitzstands zu starten.
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Gewerkschaften
Umstrukturierung : Die
Europäische Transportarbeiterföderation veröffentlichte am 12.
November neue
Leitlinien, die Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter bei der
Umstrukturierung transnationaler Unternehmen unterstützen sollen. Eurobetriebsräte
und Gewerkschaften in transnationalen Unternehmen werden als „wesentliche
Instrumente“ dargestellt, „um frühzeitige Warnsignale zu erkennen, Informationen
auszutauschen und gewerkschaftliche Strategien auf europäischer Ebene zu
koordinieren“ (s. Mitteilung).
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Zukunft der Industrie : Der
europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe hat einen von der Beratungsfirma
Syndex erstellten Bericht
über die Risiken einer Deindustrialisierung in der EU herausgegeben. Den Autorinnen
und Autoren zufolge scheinen von 18 untersuchten Industriebranchen nur der
Luftfahrt- und der Verteidigungssektor kurzfristig nicht gefährdet zu sein. „Alle
anderen Branchen sind einem harten Wettbewerb durch die USA und China ausgesetzt“,
heißt es im Bericht. Er enthält Empfehlungen an Entscheidungsträger, wie eine
Deindustrialisierung Europas verhindert werden kann, und unterstützt Forderungen der
Gewerkschaften u. a. zur Einrichtung eines Mechanismus nach dem Modell des
SURE-Instruments, „um irreversible Verluste von Industriearbeitsplätzen abzuwenden“
(s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Entwaldungsverordnung : Die IG
Metall und der Arbeitgeberverband HDH haben sich an die Bundesregierung und die EU
gewendet mit der Bitte, die Bürokratie aufgrund der geplanten
EU-Entwaldungsverordnung zu reduzieren (s. Pressemitteilung).
Die Unterzeichnenden warnen vor Produktionsstopps, Arbeitsplatzverlusten und
steigenden Preisen für die Verbraucher. Denn die neue Verordnung verlange eine
Erfassung und Meldung von Herkunftsdaten von Holzprodukten, deren Umsetzung, vor
allem für kleine und mittelständische Unternehmen, schwierig sei.
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Zypern
Lohnindexierung : Die Regierung
hat am 13. November eine Vereinbarung
getroffen, um den Mechanismus zur automatischen Anpassung von Löhnen und Gehältern
an die Inflation (Cost-of-Living Allowance – CoLA / Automatic Tariff Adjustment –
ATA) schrittweise wieder einzuführen. Diese Vereinbarung ist das Ergebnis
langwieriger Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden. Sie
sieht eine Anhebung der Indexierung auf 80 % des Anstiegs des
Verbraucherpreisindexes (ohne Verbrauchsteuern) im Januar 2026 vor, auf 90 % zum 1.
Juli 2026 und schließlich auf 100 % zum 1. Januar 2027. Die Sozialpartner sind mit
dem Endergebnis zufrieden, wie aus der Mitteilung des OEB, des zyprischen
Arbeitgeber- und Industrieverbands, hervorgeht (s. Mitteilung).
Die Indexierung gilt alle zwei Jahre auch für den gesetzlichen Mindestlohn.
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Kroatien
KI und Anwendung : Die
Friedrich-Ebert-Stiftung hat für die Vereinigung unabhängiger Gewerkschaften
Kroatiens (SSSH) eine Umfrage
über die Nutzung und Wahrnehmung künstlicher Intelligenz (KI) durch
Gewerkschaftsmitglieder durchgeführt (s. Mitteilung).
Daraus geht hervor, dass die Gewerkschaftsmitglieder zwar die Risiken der KI kennen,
aber noch wenig auf deren Nutzung vorbereitet sind. 49,7 % der Befragten nutzen KI
nur sehr selten, und wenn, dann hauptsächlich zu administrativen Zwecken. Daher ist
es wichtig, bei Gewerkschaften zu diesem Thema Aufklärungsarbeit zu leisten, damit
sie sich strategisch und proaktiv positionieren können.
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Griechenland
Tarifverhandlungen : Die
Ministerin für Arbeit und soziale Sicherheit Niki Kerameus hat am 26. November mit
Vertretern der größten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden des Landes eine
Vereinbarung unterzeichnet. Mit dieser historischen Vereinbarung sollen
Tarifverhandlungen gestärkt und die tarifvertragliche Abdeckung der Beschäftigten
erhöht werden. Der von der europäischen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne
vorgeschriebene Aktionsplan zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird im Dezember
veröffentlicht und soll Anfang 2026 durch Rechtsvorschriften ergänzt werden. Bei
einem Besuch der griechischen Ministerin in Brüssel am 1. Dezember hob Roxana
Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für
soziale Rechte (siehe Foto), diese Vereinbarung als eine Quelle der Inspiration für
andere EU-Mitgliedstaaten im Bereich des sozialen Dialogs hervor.
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Polen
Neues Instrument für Verträge :
Das polnische Arbeitsaufsichtsamt hat mit den Sozialpartnern
eine Kontrollliste aufgestellt, damit die Unternehmen leichter den richtigen
Einstellungsvertrag finden (s. Mitteilung).
Die Akteure wollen auch das Wissen der Beschäftigten über das Arbeitsrecht
verbessern, damit Missbrauch vermieden wird. Die Arbeitgeberverbände hingegen sehen
diese Maßnahmen kritisch, denn sie befürchten, dass sie die Kostenoptimierung
beeinträchtigen könnten (s. Mitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Künstliche Intelligenz : Thomas
Buberl, Vorstandsvorsitzender von AXA und Präsident des EBR der
AXA Gruppe (CEG) hat am 27. November zusammen mit der CEG-Vorsitzenden Pascale
Rauline eine Charta
zur Führung des sozialen Dialogs im Rahmen der Entwicklung künstlicher
Intelligenz innerhalb des Konzerns unterzeichnet. In dieser Charta werden
die Verpflichtungen festgehalten, die die Gruppe gegenüber dem CEG hinsichtlich des
sozialen Dialogs und der Schulung der Mitarbeiter im sicheren, ethischen und
nachhaltigen Einsatz von KI eingegangen ist.
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Telearbeit : Die Großbank BNP Paribas hat zusammen mit
ihrem EBR am 1. Juli ihre Europäische
Charta zur Telearbeit überarbeitet und die Fassung
vom November 2021 ersetzt. Die neue Charta ergänzt die Bestimmungen zur Telearbeit
der Vereinbarung
über Grundrechte und globale soziale Mindestabsicherung vom November 2024
und enthält „Verpflichtungen, die speziell auf europäischer Ebene eingegangen
werden“. Sie sieht eine besondere Überwachung der Telearbeit durch einen
Überwachungsausschuss vor, der sich aus den sechs Präsidiumsmitgliedern des EBR,
Vertretern der europäischen Gewerkschaftsverbände UNI Europe und des FECEC sowie der
Unternehmensleitung zusammensetzt. Das Prinzip der Telearbeit „von bis zu 50 % der
Arbeitszeit“ wird beibehalten (Ausnahmen sind möglich) neben einer regelmäßigen
Präsenz vor Ort, grundsätzlich „von mindestens einem Tag pro Woche“. Darüber hinaus
begrenzt die Charta die teilweise oder vollständige Aussetzung der Telearbeit auf
sechs Monate, unabhängig davon, ob dies auf Initiative der Geschäftsleitung oder des
Arbeitnehmers erfolgt, und sieht nach Ablauf dieser Frist ein Gespräch zwischen dem
Vorgesetzten und dem Arbeitnehmer über die Organisation der Tätigkeit vor.
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Aktionstag : Der EBR des
spanischen Textilunternehmens Inditex
hat mit Unterstützung der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften
europaweit einen Aktionstag organisiert. Sie forderten eine gerechtere
Gewinnbeteiligung. Da es aufgrund nationaler Rechtsvorschriften nicht möglich ist,
in allen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig zu streiken, koordinierte die spanische
Gewerkschaft CC.OO am 28. November in sieben europäischen Ländern Kundgebungen vor
Zara-Läden. Diese Aktionen fanden in den Medien große Beachtung. „Nach Ausschöpfung
aller anderen Möglichkeiten (Schreiben an die Unternehmensleitung, Erklärung auf
jeder EBR-Tagung) haben die Gewerkschaften beschlossen, als letztes Mittel diese
Kundgebungen abzuhalten“, erklärt der europäische Gewerkschaftsbund UNI Europa (v.
Mitteilung).
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SE-Betriebsrat
Kampf gegen den Klimawandel :
Der EBR und die Unternehmensleitung von Clariane haben auf der
Plenarsitzung des EBR am 20. November eine Charta
zur Beschleunigung der Reduzierung der CO2-Emissionen von Clariane
unterzeichnet. Sie ist das Ergebnis der ständigen CSR-Arbeitsgruppe des EBR. Die
Charta enthält Empfehlungen an alle Akteure des Unternehmens – Unternehmensleitung,
Beschäftigte und ihre Vertreter – zu drei Schwerpunkten: 1/ Beschäftigte werden
informiert, sensibilisiert und geschult. 2/ Maßnahmen zur Senkung der
CO2-Emissionen werden entwickelt. 3/ Die Auswirkungen des
Klimawandels werden analysiert und Beschäftigte und Bewohner/Patienten werden
geschützt. Beispielsweise werden die Gremien für den sozialen Dialog – vor allem die
CSR-Arbeitsgruppe des EBR – die qualitativen und quantitativen Indikatoren des
CO2-Fußabdrucks verfolgen. Die Arbeitnehmervertreter verpflichten sich, Initiativen
zur Energieeinsparung und zu umweltfreundlichen Lösungen zu unterstützen, besonders
bei Sitzungen im Rahmen des sozialen Dialogs: Videokonferenzen, Veranstaltungsorte
wählen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, Nutzung nachhaltiger
öffentlicher Verkehrsmittel, Einsatz lokaler, nachhaltiger Catering-Unternehmen,
Reduzierung von Plastikmüll usw. Die Arbeitnehmervertreter müssen außerdem die Karte
der Exposition und Anfälligkeit der Standorte gegenüber Klimarisiken auf
europäischer und nationaler Ebene analysieren und entsprechende Maßnahmenpläne
erstellen.
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Gewerkschaften
Réseau syndical : Am 17.
November trafen sich Gewerkschaftsvertreter aus Deutschland, Finnland, Frankreich
und Spanien sowie Vertreter des finnischen Papierunternehmens UPM, „um Strategien abzustimmen,
die grenzüberschreitende Solidarität zu stärken und etwas gegen den sich
verschlechternden sozialen Dialog bei UPM zu unternehmen“, so IndustriAll Europe (s.
Mitteilung).
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