 |
| |
IR Notes 267 – 11 Februar 2026
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Eine Frage an …
Isabelle Ferreras, Forschungsleiterin des belgischen Nationalfonds für
wissenschaftliche Forschung FNRS, wissenschaftliche Mitarbeiterin an den
Universitäten Harvard und Oxford und Professorin für Soziologie an der
Katholischen Universität von Löwen
Der Bericht über
Demokratie am Arbeitsplatz, den der Experten-ausschuss unter
Ihrer Leitung vorgelegt hat (s. In den
Schlagzeilen), empfiehlt, den Eurobetriebsräten ein
Mitentscheidungsrecht bei künstlicher Intelligenz
einzuräumen.
Warum? Die
spanische Regierung bat uns in ihrem
Auftragsschreiben, unsere Überlegungen zur Demokratie am
Arbeitsplatz auf die europäische Ebene zu heben.
Eurobetriebsräte sind natürlich ein großer Fortschritt des
sozialen Europas. Doch dieser Fortschritt wäre noch größer, wenn
diese Gremien ein echtes Mitbestimmungsrecht bei wirklich
wichtigen Angelegenheiten hätten. Was heute die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am stärksten belastet, ist
die Einführung der KI-Tools. Die KI-Systeme, die derzeit
eingeführt werden, haben erhebliche Auswirkungen auf das
Berufsleben: vom Zugang zum Arbeitsmarkt über die
Arbeitsorganisation und Leistungsbewertung bis hin zum
Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt. In Gesellschaften, in denen
die Mitbestimmung der Beschäftigten an Entscheidungen in der
Verfassung verankert ist – wie in Spanien – ist es
unbegreiflich, dass die Beschäftigten beim Einsatz von Systemen,
die sie kontrollieren, kein Mitspracherecht haben. Wir schlagen
daher vor, unsere Empfehlungen für Spanien auch auf europäischer
Ebene umzusetzen: Ein Recht auf „Gestaltung und Zustimmung“
(shape and consent). Es gilt zu verhindern, dass
Arbeitnehmer in eine passive Rolle gedrängt werden und übereilte
Stellungnahmen abgeben sollen, wenn ein Instrument einsatzbereit
ist. Von einem demokratischen Standpunkt aus ist es
unerlässlich, dass die Beschäftigten im Vorfeld an der
Gestaltung der KI-Systeme beteiligt sind. Dies setzt voraus,
dass sie die Systeme verstehen, die auf sie angewandt werden:
wie sie funktionieren, was sie bewirken, was sie verändern. Das
bedeutet auch, die Möglichkeit zu haben, gemeinsam nein zu sagen
oder gemeinsam ihrer Anwendung zuzustimmen. Wir schlagen
weiterhin vor, dieses neue Recht für EBRs durch ein Recht auf
die Unterstützung durch einen KI-Experten zu ergänzen, wobei die
Kosten vom Unternehmen getragen werden. Ein solcher Ansatz würde
unnötige Blockaden und Spannungen vermeiden, die oft als
konservative Haltungen ausgelegt werden, in Wirklichkeit aber
darauf zurückzuführen sind, dass die Beschäftigten mit Tools
konfrontiert sind, die sie nicht verstehen, auch wenn sie sehr
wohl begreifen, dass sie davon kontrolliert
werden.
|
|
|
|
| |
Agenda
12. und 13.
Februar Nikosia
(Zypern) Informelle Tagung der
EU-Arbeitsminister
3. und 4.
März Brüssel Die
EU-Kommission organisiert das 4. Europäische Forum für Beschäftigung und
soziale Rechte zum Thema: Social
Europe: Empowering people in times of uncertainty.
4. März Brüssel Die
Europäische Kommission wird ihre Gleichstellungsstrategie 2026-2030 und
ihre Strategie für Generationengerechtigkeit voraussichtlich annehmen
9.
März Brüssel Tagung des
Rats „Beschäftigung und Soziales“
18.
März Brüssel Dreigliedriger
Sozialgipfel
29.
Juni Luxemburg Tagung
des Rats “Beschäftigung und Soziales”
|
|
|
|
| |
Über uns ?
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Inès
Bollet, Victoria
Fonseca, Ambre
Grenier-Boley, Laura Renucci, Frédéric Turlan und Iris
Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
Impressum. Herausgeber:
IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.:
+33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr.
(RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung:
Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500
Villeneuve-sur-Yonne. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.
|
|
|
|
| |
Folgen Sie uns auf LinkedIn !
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf
dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie
uns! 779 Personen folgen uns bereits !
|
|
|
|
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Aufruf zu
mehr Demokratie in Unternehmen
Der hochrangige
internationale Expertenausschuss für Demokratie am Arbeitsplatz legte der
spanischen Ministerin für Arbeit und Sozialwirtschaft Yolanda Díaz am 5. Februar
seinen Bericht
über Demokratie am Arbeitsplatz vor (s. Pressemitteilung,
Zusammenfassung
und ausführlicher
Bericht). Er enthält wegweisende Elemente, die in Spanien, aber auch EU-weit
die Diskussionen bestimmen dürften. Der Ausschuss unter Leitung der belgischen
Soziologin Isabelle Ferreras,
(s. Eine Frage an …) hatte den Auftrag, Art. 129.2 der spanischen Verfassung weiter
auszugestalten, in dem es um die verschiedenen Formen der Arbeitnehmerbeteiligung in
Unternehmen und Genossenschaften sowie um den Zugang von Beschäftigten zum Eigentum
an den Produktionsmitteln geht. Dieser Artikel ist nach Ansicht der Ministerin
unvollständig umgesetzt, da es keine Gesetzgebung zugunsten einer Form von
finanzieller Beteiligung oder Vertretung der Arbeitnehmer in den Leitungsorganen
gibt (s. IR Notes
247). Der Ausschuss bescheinigt Spanien, „eines der am wenigsten
entwickelten Mitgliedstaaten der EU zu sein, was die Anerkennung der Arbeitnehmer
als maßgebliche Akteure der Wirtschaft betrifft“. Der Bericht empfiehlt „eine
entschlossene Demokratisierung“, um die Bestimmungen des Art. 129.2 umzusetzen und
„allen, die in Arbeit investieren“, also den Beschäftigten, „einen Weg zu eröffnen,
damit sie sich Gehör verschaffen und Eigentumsrechte erwerben können“. Um zu
rechtfertigen, dass Mitbestimmung und Mitverantwortung der Beschäftigten wieder in
den Mittelpunkt des Unternehmens rücken, liefern die Experten „faktengestützte
Belege und stichhaltige wirtschaftliche und politische Argumente, die erklären,
warum ein staatlicher Eingriff notwendig ist“. Auch wenn der Verfassungsartikel
einen gewissen marxistischen Anklang hat, zeigt das Autorenteam, dass
Demokratisierung in Unternehmen heute mehr denn je eine Antwort auf die zahlreichen
Herausforderungen der spanischen Wirtschaft und die des einseitigen Kapitalismus
ist, der nur den Aktionären dient und die neun planetarischen Grenzen nach und nach
zerstört. In einem Land wie Spanien, in dem 75 % der Fläche von Wüstenbildung
bedroht ist, hat diese Botschaft eine ganz besondere Aussagekraft. Das Expertenteam
empfiehlt zwei Lösungsstrategien: Bei der ersten erhalten die Beschäftigten mehr
Gehör, indem den Arbeitnehmervertretern ein Mitbestimmungsrecht und den
Arbeitnehmern ein Anwesenheitsrecht in den Leitungsorganen gewährt wird. Die zweite
zielt darauf ab, Beschäftigten den Zugang zum Eigentum an Produktionsmitteln zu
erleichtern: Das Unternehmenskapital wird für die Beschäftigten geöffnet,
Übergangspläne werden ausgearbeitet, damit Arbeitnehmer zum Ruhestand des Gründers
oder Eigentümers Aktien ihres Unternehmens erwerben können, und Fonds werden
eingerichtet, damit Privatpersonen Aktien erwerben können. Damit dürften „spanische
Unternehmen widerstandsfähiger und unabhängiger von extraktiven Finanzakteuren
werden“. Der Bericht enthält einen innovativen Vorschlag, der die Diskussionen auf
EU-Ebene zur Überarbeitung der Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen
widerspiegelt: Die Schaffung eines Reporting-Tools – eines Indexes für die
demokratische Entwicklung von Unternehmen -, das anhand von zwei Bewertungsskalen
den Zugang der Beschäftigten zu Entscheidungsprozessen und Kapital misst. Das
Ergebnis, das die Unternehmen aufgrund ihres Demokratisierungsgrads erzielen, könnte
von den Behörden nach der Bonus-Malus-Regelung als Anreiz genutzt werden, um Zugang
zu öffentlichen Subventionen, reduzierten Körperschaftsteuersätzen, Steuervorteilen
oder bevorzugtem Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu gewähren. Wie Yolanda Díaz den
spanischen Sozialpartnern zugesagt hatte, erhalten diese nun die Gelegenheit, die
Vorschläge zu diskutieren. Díaz hofft auf eine Einigung, weil sich die Regierung
Sanchez verpflichtet hat, in dieser Legislaturperiode Gesetze zu erlassen.
|
1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
28. Regime : Die
Europaabgeordneten haben am 20. Januar mit großer Mehrheit Empfehlungen zum
Vorschlag der Europäischen Kommission über einen neuen Rechtsrahmen zur
Unterstützung von Unternehmen in der EU angenommen, allgemein als „28. Regime“
bezeichnet (s. Entschließung,
Analyse und Zusammenfassung des
Europäischen Parlaments). Es geht um die Schaffung der neuen Unternehmensform
„Societas Europaea Unificata“ (S.EU) – (Harmonisierte Europäische Gesellschaft)
für nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in einem
der 27 Mitgliedstaaten gegründet werden. Die Anmeldung einer solchen
Gesellschaft erfolgt ausschließlich digital, damit sie innerhalb von 48 Stunden
digital abgeschlossen ist, das eingezahlte Mindestkapital beträgt nur einen
Euro. Um hochqualifizierte Fachkräfte für die S.EU zu gewinnen und zu halten,
sollen Mitarbeiterbeteiligungspläne und
Mitarbeiteraktienoptionen für die Beschäftigten
eingeführt werden. Die Empfehlungen des Parlaments für das 28. Regime für
Unternehmen in der EU sollen in einen Legislativvorschlag der Kommission
aufgenommen werden, der im ersten Quartal 2026 erwartet wird. Der
Europaabgeordnete René Repasi (S&D) versucht in seinem Bericht, die Gefahr
einer Einschränkung des Arbeitnehmerschutzes im Arbeitsrecht und ggf.
Mitbestimmungsrecht zu begrenzen. Das 28. Regime, das ursprünglich die Gründung
europäischer Start-ups erleichtern sollte, scheint keinen Beschränkungen mehr
hinsichtlich der Unternehmensgröße zu unterliegen. Daher befürchtet der
Europäische Gewerkschaftsbund, dass der für den 16. März erwartete Vorschlag der
Kommission auch eine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte enthalten könnte (s.
Pressemitteilung).
|
Unterauftragsvergabe : Am 12.
Februar soll das Europäische Parlament über den von Johan Danielsson (S&D)
eingereichten Entwurf einer Entschließung
„über den Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz
der Arbeitnehmerrechte“ abstimmen, der im Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten bereits mit 35 Ja-Stimmen zu 20 Nein-Stimmen angenommen wurde. Im
Entwurf wird die Kommission aufgefordert, „zwecks Beendigung der missbräuchlichen
Vergabe von Unteraufträgen und zwecks Schutzes der Arbeitnehmerrechte die
Transparenz und Rechenschaftspflicht entlang der gesamten Lieferkette zu stärken und
die Einführung einer klar definierten Regelung für die gesamtschuldnerische Haftung
von Wirtschaftsteilnehmern und Unterauftragnehmern […] zu prüfen“. Das Parlament
fordert die Kommission ferner auf, „die Auswirkungen öffentlicher Aufträge zu
bewerten, die hauptsächlich von direkten Angestellten des erfolgreichen Bieters
ausgeführt werden, und vertritt die Auffassung, dass Unternehmen mit den
Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge dazu angehalten werden sollten,
über ausreichend internes Personal zu verfügen, um die Projekte durchzuführen, für
die sie einen öffentlichen Auftrag erhalten“.
|
Umstrukturierung : Die
Europäische Kommission hat am 6. Februar vorgeschlagen, 3,7 Millionen Euro aus dem
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung zu stellen:
1,9 Millionen Euro für 416 Beschäftigte, die nach der Insolvenz des Dekorations- und
Einrichtungsunternehmens Casa in Belgien gekündigt wurden, (mit) und 1,8 Millionen
Euro für 420 entlassene Beschäftigte des Motorradherstellers KTM in Österreich mit
(s. Mitteilung).
|
Branchenübergreifender sozialer Dialog
Hochwertige Arbeitsplätze : Die
Antworten der wichtigsten europäischen Sozialpartner auf die am 4. Dezember
eingeleitete erste Konsultationsphase zum Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze
(Quality Jobs Act) sind bei der Europäischen Kommission eingegangen (s. IR Notes
264). Nach einer zweiten Konsultationsphase soll ein Vorschlag für eine
Richtlinie über hochwertige Arbeitsplätze gemäß Art. 154 AEUV bis Ende des Jahres
vorgelegt werden. Die Beiträge der Sozialpartner unterscheiden sich deutlich.
Einerseits fordert der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) die Verabschiedung
verbindlicher Rechtsvorschriften in allen Bereichen, die Thema der Konsultation
sind: algorithmisches Management und künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz, Schutz
vor psychosozialen und ergonomischen Risiken am Arbeitsplatz, Recht auf
Nichterreichbarkeit, missbräuchliche Praktiken bei der Vergabe von Unteraufträgen,
gerechter Übergang mit der Einführung eines individuellen Rechts auf Weiterbildung
etc. (s. Antwort
des EGB). Nach den unerfreulichen Erfahrungen bei den 2023 gescheiterten
branchenübergreifenden Verhandlungen über die Telearbeit und das Recht auf
Nichterreichbarkeit lehnt der EGB Verhandlungen mit den europäischen
Arbeitgeberverbänden ab: „Die notwendigen Voraussetzungen für einen Dialog […] sind
derzeit nicht gegeben.“ Die Arbeitgeberseite erkennt die von der Kommission
genannten Probleme zwar allgemein an, kommt aber zu ganz anderen Lösungsvorschlägen
als der EGB. Der Arbeitgeberverband BusinessEurope lehnt einen ausschließlich
legislativen Ansatz ab, es sei denn zur Vereinfachung der bestehenden
Rechtsvorschriften (siehe Beitrag). Zu
allen Themen der
Konsultation empfiehlt er unverbindliche Initiativen und fordert die ordnungsgemäße
Durchsetzung bestehender Vorschriften. Für ihn liegt die Lösung darin,
„Arbeitsaufsichtsbehörden und andere relevante Akteure zu stärken“, um
„betrügerische Aktivitäten und möglichen Missbrauch durch die Anwendung des Rechts“
zu verhindern. Im Gegensatz zum EGB erklärt BusinessEurope sich bereit, „die
Möglichkeit eines sozialen Dialogs zu einem oder mehreren Punkten des
Konsultationspapiers weiter zu prüfen“. Auch SGI Europe lässt in seiner Antwort, ebenso wie SME United
(s. Antwort) die Tür zu
Verhandlungen zwischen den europäischen Sozialpartnern einen Spalt weit offen –
diese könnten in das neue Mehrjahresprogramm aufgenommen werden, an dem derzeit
gearbeitet wird.
|
2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Arbeitszeit : Die
CDU unter Kanzler Friedrich Merz will das Arbeitszeitgesetz
überarbeiten und das Recht der Arbeitnehmer auf Teilzeit einschränken. In
Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten müssen Arbeitgeber seit 2001 unter
bestimmten Bedingungen Mitarbeitern mit einer Betriebszugehörigkeit von
mindestens 6 Monaten auf Antrag eine Arbeitszeitverkürzung gewähren. Die CDU
möchte diese Regelung auf bestimmte Situationen wie Kinderbetreuung oder
berufliche Weiterbildung begrenzen. Von einigen Gewerkschaften, u. a. dem DGB
und der IG Metall, wird dieser Vorstoß kritisiert (s.
Pressemitteilung).
Auf jeden Fall bedeutet er eine Wende in der
deutschen Beschäftigungspolitik und soll die Deutschen wieder ans Arbeiten
bringen und den „Missbrauch‟ bei den Krankschreibungen bekämpfen.
|
Finnland
Demokratie am Arbeitsplatz : Die
konservative Regierung hat eine öffentliche Konsultation über Gesetzesänderungen für
eine stärkere Vertretung der Arbeitnehmervertreter in Leitungsorganen eingeleitet.
Diese Vertretungsregelung soll für Unternehmen ab 100 Beschäftigten, statt wie
bisher 150, gelten. „Wir wollen, dass Beschäftigte an finnischen Arbeitsplätzen mehr
Mitspracherecht haben‟, erklärt Arbeitsminister Matias Marttinen. Er geht davon aus,
dass mit dieser Maßnahme „fast 100.000 zusätzliche Beschäftigte von
Arbeitnehmervertretern in Leitungsorganen profitieren werden“. „Die Unternehmen, die
diese Art der Arbeitnehmervertretung bereits umgesetzt haben, berichten von
überwiegend positiven Erfahrungen“, betont er (s. Pressemitteilung).
|
Frankreich
Umschulung : Aufgrund des Gesetzes Nr.
2025-989 vom 24. Oktober 2025 zur Umsetzung von branchenübergreifenden
Vereinbarungen zur Förderung der Beschäftigung erfahrener Arbeitnehmer und zur
Entwicklung des sozialen Dialogs ist am 1. Februar 2026 der „Umschulungszeitraum“ in
Kraft getreten. Er ersetzt die bisherigen Maßnahmen „Kollektive Weiterbildung“ und
„Umschulung oder beruflicher Aufstieg durch duale Weiterbildung“. Die Maßnahme steht
allen Beschäftigten offen, die sich in ihren Unternehmen oder außerhalb weiterbilden
möchten, um einen Nachweis über ihre berufliche Qualifikation oder zusätzliche
Kompetenzen zu erwerben. Die Maßnahme kann auch auf Veranlassung des Arbeitgebers
erfolgen. Zur Klärung einiger Punkte wurden am 28. Januar 2026 zwei Verordnungen
bezüglich der Umsetzung
und
Finanzierung veröffentlicht.
|
Niederlande
Überwachung der Mitarbeiter :
Die Datenschutzbehörde hat dem britischen Transportunternehmen
Arriva untersagt, seine Busfahrer ständig zu filmen und dabei alle Unternehmen im
Bereich Personen- und Güterbeförderung auf der Straße an die Grundsätze für den
Einsatz von Kameras erinnert (s. Mitteilung).
Obgleich die Kameras zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden können, dürfen sie
nicht zur Überwachung der Mitarbeiter genutzt werden. Die Gewerkschaft CNV begrüßt
diese Entscheidung und ruft ihre Mitglieder sowie die anderen Unternehmen dazu auf,
ihre Politik zum Einsatz von Überwachungskameras zu überprüfen (s. Mitteilung).
|
Slowakei
Neue Familienzeit : Am 1. Januar
sind die Änderungen des Arbeitsrechts durch das Gesetz
406/2025 über die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in Kraft
getreten (s. Mitteilung). Damit
können sich Beschäftigte, „die in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit durch
erhebliche persönliche Hindernisse“ eingeschränkt sind‟, leichter beurlauben lassen.
So stehen Beschäftigten sieben Tage Sonderurlaub im Jahr zu, um ein Kind unter 15
Jahren zu ärztlichen Untersuchungen oder zu Terminen in Einrichtungen für behinderte
Kinder oder Schüler zu begleiten. Außerdem sieht das Gesetz weitere sieben
Urlaubstage für alleinerziehende Beschäftigte vor, die mit dem erstgenannten Urlaub
zusammengelegt werden können, um ein Familienmitglied, auch ein Kind, zu
Untersuchungen oder zu Behandlungen im Krankheitsfall oder nach einem Unfall in eine
Gesundheitseinrichtung oder in eine Spezialeinrichtung für behinderte Kinder oder
Schüler zu begleiten.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Ältere Beschäftigte : Der
spanische Textilkonzern Inditex
hat mit seinem EBR am
26. Januar eine gemeinsame
Erklärung zu den erforderlichen Maßnahmen für eine Beschäftigung älterer
Mitarbeiter und zur Förderung der Altersvielfalt unterzeichnet. Darin werden
acht Zielsetzungen oder Maßnahmen hervorgehoben, um „die Arbeit und Berufserfahrung
ihrer Mitarbeiter, besonders der Älteren“ besser zu berücksichtigen. Dazu gehören
die Bereitschaft, altersbedingte Risiken „umfassend anzugehen und dabei sowohl
physische als auch psychosoziale Aspekte zu berücksichtigen“, sowie die vom Konzern
eingegangene Verpflichtung, „auf lokaler Ebene und unter Berücksichtigung der
Merkmale der einzelnen Märkte zu prüfen, wie der Arbeitsplatz von Personen angepasst
werden kann, deren Fähigkeiten sich altersbedingt so verändert haben, dass dies
erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung ihrer Aufgaben hat“, beispielsweise durch
Änderungen der Arbeitszeit oder des Arbeitstags anzupassen.
|
Umstrukturierung : Auf einer
außerordentlichen Sitzung des EBR kündigte die europäische Unternehmensleitung des
Stahlkonzerns ArcelorMittal
per Videokonferenz am 29. Januar ein neues Vorhaben für eine massive Verlagerung von
Support-Funktionen an, das fast 5.600 Arbeitsplätze in 20 Ländern gefährdet, obwohl
ein ähnliches Projekt noch nicht abgeschlossen ist. Dies geht aus einer Erklärung
des EBR hervor. „Diese Entscheidung ist ein weiterer Frontalangriff auf die
europäischen Arbeitnehmer, ohne Bilanz, ohne Bewertung und ohne Rücksicht auf die
menschlichen, sozialen und industriellen Folgen“, vor allem für die Beschäftigten
der Zulieferer. Die Arbeitnehmervertreter fordern den sofortigen Stopp der
Verlagerung, solange die vorherige Welle noch nicht abgeschlossen und bewertet ist,
den Erhalt von Schlüsselkompetenzen, insbesondere im IT-Bereich, und in Europa eine
„echte europäische Industriestrategie, die Arbeitsplätze und Arbeitnehmer
respektiert“. EBR-Vorsitzender Jean-Luc Ruffin bezweifelt die Rechtmäßigkeit des
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens. Es gleiche eher einer Anhörung zu einem
Rahmen und ermögliche anschließend ohne weitere Anhörungen des EBR eine Reihe von
Umstrukturierungen.
|
|
|