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IR Notes 267 – Aufruf zu mehr Demokratie in Unternehmen

  IR Notes 267 – 11 Februar 2026
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Isabelle Ferreras, Forschungsleiterin des belgischen Nationalfonds für wissenschaftliche Forschung FNRS, wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Universitäten Harvard und Oxford und Professorin für Soziologie an der Katholischen Universität von Löwen

Der Bericht über Demokratie am Arbeitsplatz, den der Experten-ausschuss unter Ihrer Leitung vorgelegt hat (s. In den Schlagzeilen), empfiehlt, den Eurobetriebsräten ein Mitentscheidungsrecht bei künstlicher Intelligenz einzuräumen. Warum?
Die spanische Regierung bat uns in ihrem Auftragsschreiben, unsere Überlegungen zur Demokratie am Arbeitsplatz auf die europäische Ebene zu heben. Eurobetriebsräte sind natürlich ein großer Fortschritt des sozialen Europas. Doch dieser Fortschritt wäre noch größer, wenn diese Gremien ein echtes Mitbestimmungsrecht bei wirklich wichtigen Angelegenheiten hätten. Was heute die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am stärksten belastet, ist die Einführung der KI-Tools. Die KI-Systeme, die derzeit eingeführt werden, haben erhebliche Auswirkungen auf das Berufsleben: vom Zugang zum Arbeitsmarkt über die Arbeitsorganisation und Leistungsbewertung bis hin zum Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt. In Gesellschaften, in denen die Mitbestimmung der Beschäftigten an Entscheidungen in der Verfassung verankert ist – wie in Spanien – ist es unbegreiflich, dass die Beschäftigten beim Einsatz von Systemen, die sie kontrollieren, kein Mitspracherecht haben. Wir schlagen daher vor, unsere Empfehlungen für Spanien auch auf europäischer Ebene umzusetzen: Ein Recht auf „Gestaltung und Zustimmung“ (shape and consent). Es gilt zu verhindern, dass Arbeitnehmer in eine passive Rolle gedrängt werden und übereilte Stellungnahmen abgeben sollen, wenn ein Instrument einsatzbereit ist. Von einem demokratischen Standpunkt aus ist es unerlässlich, dass die Beschäftigten im Vorfeld an der Gestaltung der KI-Systeme beteiligt sind. Dies setzt voraus, dass sie die Systeme verstehen, die auf sie angewandt werden: wie sie funktionieren, was sie bewirken, was sie verändern. Das bedeutet auch, die Möglichkeit zu haben, gemeinsam nein zu sagen oder gemeinsam ihrer Anwendung zuzustimmen. Wir schlagen weiterhin vor, dieses neue Recht für EBRs durch ein Recht auf die Unterstützung durch einen KI-Experten zu ergänzen, wobei die Kosten vom Unternehmen getragen werden. Ein solcher Ansatz würde unnötige Blockaden und Spannungen vermeiden, die oft als konservative Haltungen ausgelegt werden, in Wirklichkeit aber darauf zurückzuführen sind, dass die Beschäftigten mit Tools konfrontiert sind, die sie nicht verstehen, auch wenn sie sehr wohl begreifen, dass sie davon kontrolliert werden.

 
  Agenda

 


12. und 13. Februar
Nikosia (Zypern)
Informelle Tagung der EU-Arbeitsminister


3. und 4. März
Brüssel
Die EU-Kommission organisiert das 4. Europäische Forum für Beschäftigung und soziale Rechte zum Thema: Social Europe: Empowering people in times of uncertainty.


4. März
Brüssel
Die Europäische Kommission wird ihre Gleichstellungsstrategie 2026-2030 und ihre Strategie für Generationengerechtigkeit voraussichtlich annehmen


9. März
Brüssel
Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“


18. März
Brüssel
Dreigliedriger Sozialgipfel


29. Juni
Luxemburg
Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales”

 
  Über uns ?

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.


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In den Schlagzeilen
Aufruf zu mehr Demokratie in Unternehmen

Der hochrangige internationale Expertenausschuss für Demokratie am Arbeitsplatz legte der spanischen Ministerin für Arbeit und Sozialwirtschaft Yolanda Díaz am 5. Februar seinen Bericht über Demokratie am Arbeitsplatz vor (s. Pressemitteilung, Zusammenfassung und ausführlicher Bericht). Er enthält wegweisende Elemente, die in Spanien, aber auch EU-weit die Diskussionen bestimmen dürften. Der Ausschuss unter Leitung der belgischen Soziologin Isabelle Ferreras, (s. Eine Frage an …) hatte den Auftrag, Art. 129.2 der spanischen Verfassung weiter auszugestalten, in dem es um die verschiedenen Formen der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen und Genossenschaften sowie um den Zugang von Beschäftigten zum Eigentum an den Produktionsmitteln geht. Dieser Artikel ist nach Ansicht der Ministerin unvollständig umgesetzt, da es keine Gesetzgebung zugunsten einer Form von finanzieller Beteiligung oder Vertretung der Arbeitnehmer in den Leitungsorganen gibt (s. IR Notes 247). Der Ausschuss bescheinigt Spanien, „eines der am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten der EU zu sein, was die Anerkennung der Arbeitnehmer als maßgebliche Akteure der Wirtschaft betrifft“. Der Bericht empfiehlt „eine entschlossene Demokratisierung“, um die Bestimmungen des Art. 129.2 umzusetzen und „allen, die in Arbeit investieren“, also den Beschäftigten, „einen Weg zu eröffnen, damit sie sich Gehör verschaffen und Eigentumsrechte erwerben können“. Um zu rechtfertigen, dass Mitbestimmung und Mitverantwortung der Beschäftigten wieder in den Mittelpunkt des Unternehmens rücken, liefern die Experten „faktengestützte Belege und stichhaltige wirtschaftliche und politische Argumente, die erklären, warum ein staatlicher Eingriff notwendig ist“. Auch wenn der Verfassungsartikel einen gewissen marxistischen Anklang hat, zeigt das Autorenteam, dass Demokratisierung in Unternehmen heute mehr denn je eine Antwort auf die zahlreichen Herausforderungen der spanischen Wirtschaft und die des einseitigen Kapitalismus ist, der nur den Aktionären dient und die neun planetarischen Grenzen nach und nach zerstört. In einem Land wie Spanien, in dem 75 % der Fläche von Wüstenbildung bedroht ist, hat diese Botschaft eine ganz besondere Aussagekraft. Das Expertenteam empfiehlt zwei Lösungsstrategien: Bei der ersten erhalten die Beschäftigten mehr Gehör, indem den Arbeitnehmervertretern ein Mitbestimmungsrecht und den Arbeitnehmern ein Anwesenheitsrecht in den Leitungsorganen gewährt wird. Die zweite zielt darauf ab, Beschäftigten den Zugang zum Eigentum an Produktionsmitteln zu erleichtern: Das Unternehmenskapital wird für die Beschäftigten geöffnet, Übergangspläne werden ausgearbeitet, damit Arbeitnehmer zum Ruhestand des Gründers oder Eigentümers Aktien ihres Unternehmens erwerben können, und Fonds werden eingerichtet, damit Privatpersonen Aktien erwerben können. Damit dürften „spanische Unternehmen widerstandsfähiger und unabhängiger von extraktiven Finanzakteuren werden“. Der Bericht enthält einen innovativen Vorschlag, der die Diskussionen auf EU-Ebene zur Überarbeitung der Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen widerspiegelt: Die Schaffung eines Reporting-Tools – eines Indexes für die demokratische Entwicklung von Unternehmen -, das anhand von zwei Bewertungsskalen den Zugang der Beschäftigten zu Entscheidungsprozessen und Kapital misst. Das Ergebnis, das die Unternehmen aufgrund ihres Demokratisierungsgrads erzielen, könnte von den Behörden nach der Bonus-Malus-Regelung als Anreiz genutzt werden, um Zugang zu öffentlichen Subventionen, reduzierten Körperschaftsteuersätzen, Steuervorteilen oder bevorzugtem Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu gewähren. Wie Yolanda Díaz den spanischen Sozialpartnern zugesagt hatte, erhalten diese nun die Gelegenheit, die Vorschläge zu diskutieren. Díaz hofft auf eine Einigung, weil sich die Regierung Sanchez verpflichtet hat, in dieser Legislaturperiode Gesetze zu erlassen.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

28. Regime : Die Europaabgeordneten haben am 20. Januar mit großer Mehrheit Empfehlungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission über einen neuen Rechtsrahmen zur Unterstützung von Unternehmen in der EU angenommen, allgemein als „28. Regime“ bezeichnet (s. Entschließung, Analyse und Zusammenfassung des Europäischen Parlaments). Es geht um die Schaffung der neuen Unternehmensform „Societas Europaea Unificata“ (S.EU) – (Harmonisierte Europäische Gesellschaft) für nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in einem der 27 Mitgliedstaaten gegründet werden. Die Anmeldung einer solchen Gesellschaft erfolgt ausschließlich digital, damit sie innerhalb von 48 Stunden digital abgeschlossen ist, das eingezahlte Mindestkapital beträgt nur einen Euro. Um hochqualifizierte Fachkräfte für die S.EU zu gewinnen und zu halten, sollen Mitarbeiterbeteiligungspläne und Mitarbeiteraktienoptionen für die Beschäftigten eingeführt werden. Die Empfehlungen des Parlaments für das 28. Regime für Unternehmen in der EU sollen in einen Legislativvorschlag der Kommission aufgenommen werden, der im ersten Quartal 2026 erwartet wird. Der Europaabgeordnete René Repasi (S&D) versucht in seinem Bericht, die Gefahr einer Einschränkung des Arbeitnehmerschutzes im Arbeitsrecht und ggf. Mitbestimmungsrecht zu begrenzen. Das 28. Regime, das ursprünglich die Gründung europäischer Start-ups erleichtern sollte, scheint keinen Beschränkungen mehr hinsichtlich der Unternehmensgröße zu unterliegen. Daher befürchtet der Europäische Gewerkschaftsbund, dass der für den 16. März erwartete Vorschlag der Kommission auch eine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte enthalten könnte (s. Pressemitteilung).



Unterauftragsvergabe : Am 12. Februar soll das Europäische Parlament über den von Johan Danielsson (S&D) eingereichten Entwurf einer Entschließung „über den Umgang mit Unterauftragsketten und der Rolle von Vermittlern zum Schutz der Arbeitnehmerrechte“ abstimmen, der im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten bereits mit 35 Ja-Stimmen zu 20 Nein-Stimmen angenommen wurde. Im Entwurf wird die Kommission aufgefordert, „zwecks Beendigung der missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen und zwecks Schutzes der Arbeitnehmerrechte die Transparenz und Rechenschaftspflicht entlang der gesamten Lieferkette zu stärken und die Einführung einer klar definierten Regelung für die gesamtschuldnerische Haftung von Wirtschaftsteilnehmern und Unterauftragnehmern […] zu prüfen“. Das Parlament fordert die Kommission ferner auf, „die Auswirkungen öffentlicher Aufträge zu bewerten, die hauptsächlich von direkten Angestellten des erfolgreichen Bieters ausgeführt werden, und vertritt die Auffassung, dass Unternehmen mit den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge dazu angehalten werden sollten, über ausreichend internes Personal zu verfügen, um die Projekte durchzuführen, für die sie einen öffentlichen Auftrag erhalten“.



Umstrukturierung : Die Europäische Kommission hat am 6. Februar vorgeschlagen, 3,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung zu stellen: 1,9 Millionen Euro für 416 Beschäftigte, die nach der Insolvenz des Dekorations- und Einrichtungsunternehmens Casa in Belgien gekündigt wurden, (mit) und 1,8 Millionen Euro für 420 entlassene Beschäftigte des Motorradherstellers KTM in Österreich mit (s. Mitteilung).


Branchenübergreifender sozialer Dialog

Hochwertige Arbeitsplätze : Die Antworten der wichtigsten europäischen Sozialpartner auf die am 4. Dezember eingeleitete erste Konsultationsphase zum Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze (Quality Jobs Act) sind bei der Europäischen Kommission eingegangen (s. IR Notes 264). Nach einer zweiten Konsultationsphase soll ein Vorschlag für eine Richtlinie über hochwertige Arbeitsplätze gemäß Art. 154 AEUV bis Ende des Jahres vorgelegt werden. Die Beiträge der Sozialpartner unterscheiden sich deutlich. Einerseits fordert der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) die Verabschiedung verbindlicher Rechtsvorschriften in allen Bereichen, die Thema der Konsultation sind: algorithmisches Management und künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz, Schutz vor psychosozialen und ergonomischen Risiken am Arbeitsplatz, Recht auf Nichterreichbarkeit, missbräuchliche Praktiken bei der Vergabe von Unteraufträgen, gerechter Übergang mit der Einführung eines individuellen Rechts auf Weiterbildung etc. (s. Antwort des EGB). Nach den unerfreulichen Erfahrungen bei den 2023 gescheiterten branchenübergreifenden Verhandlungen über die Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit lehnt der EGB Verhandlungen mit den europäischen Arbeitgeberverbänden ab: „Die notwendigen Voraussetzungen für einen Dialog […] sind derzeit nicht gegeben.“ Die Arbeitgeberseite erkennt die von der Kommission genannten Probleme zwar allgemein an, kommt aber zu ganz anderen Lösungsvorschlägen als der EGB. Der Arbeitgeberverband BusinessEurope lehnt einen ausschließlich legislativen Ansatz ab, es sei denn zur Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften (siehe Beitrag). Zu allen Themen der Konsultation empfiehlt er unverbindliche Initiativen und fordert die ordnungsgemäße Durchsetzung bestehender Vorschriften. Für ihn liegt die Lösung darin, „Arbeitsaufsichtsbehörden und andere relevante Akteure zu stärken“, um „betrügerische Aktivitäten und möglichen Missbrauch durch die Anwendung des Rechts“ zu verhindern. Im Gegensatz zum EGB erklärt BusinessEurope sich bereit, „die Möglichkeit eines sozialen Dialogs zu einem oder mehreren Punkten des Konsultationspapiers weiter zu prüfen“. Auch SGI Europe lässt in seiner Antwort, ebenso wie SME United (s. Antwort) die Tür zu Verhandlungen zwischen den europäischen Sozialpartnern einen Spalt weit offen – diese könnten in das neue Mehrjahresprogramm aufgenommen werden, an dem derzeit gearbeitet wird.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Arbeitszeit : Die CDU unter Kanzler Friedrich Merz will das Arbeitszeitgesetz überarbeiten und das Recht der Arbeitnehmer auf Teilzeit einschränken. In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten müssen Arbeitgeber seit 2001 unter bestimmten Bedingungen Mitarbeitern mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten auf Antrag eine Arbeitszeitverkürzung gewähren. Die CDU möchte diese Regelung auf bestimmte Situationen wie Kinderbetreuung oder berufliche Weiterbildung begrenzen. Von einigen Gewerkschaften, u. a. dem DGB und der IG Metall, wird dieser Vorstoß kritisiert (s. Pressemitteilung). Auf jeden Fall bedeutet er eine Wende in der deutschen Beschäftigungspolitik und soll die Deutschen wieder ans Arbeiten bringen und den „Missbrauch‟ bei den Krankschreibungen bekämpfen.


Finnland

Demokratie am Arbeitsplatz : Die konservative Regierung hat eine öffentliche Konsultation über Gesetzesänderungen für eine stärkere Vertretung der Arbeitnehmervertreter in Leitungsorganen eingeleitet. Diese Vertretungsregelung soll für Unternehmen ab 100 Beschäftigten, statt wie bisher 150, gelten. „Wir wollen, dass Beschäftigte an finnischen Arbeitsplätzen mehr Mitspracherecht haben‟, erklärt Arbeitsminister Matias Marttinen. Er geht davon aus, dass mit dieser Maßnahme „fast 100.000 zusätzliche Beschäftigte von Arbeitnehmervertretern in Leitungsorganen profitieren werden“. „Die Unternehmen, die diese Art der Arbeitnehmervertretung bereits umgesetzt haben, berichten von überwiegend positiven Erfahrungen“, betont er  (s. Pressemitteilung).


Frankreich

Umschulung : Aufgrund des Gesetzes Nr. 2025-989 vom 24. Oktober 2025 zur Umsetzung von branchenübergreifenden Vereinbarungen zur Förderung der Beschäftigung erfahrener Arbeitnehmer und zur Entwicklung des sozialen Dialogs ist am 1. Februar 2026 der „Umschulungszeitraum“ in Kraft getreten. Er ersetzt die bisherigen Maßnahmen „Kollektive Weiterbildung“ und „Umschulung oder beruflicher Aufstieg durch duale Weiterbildung“. Die Maßnahme steht allen Beschäftigten offen, die sich in ihren Unternehmen oder außerhalb weiterbilden möchten, um einen Nachweis über ihre berufliche Qualifikation oder zusätzliche Kompetenzen zu erwerben. Die Maßnahme kann auch auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgen. Zur Klärung einiger Punkte wurden am 28. Januar 2026 zwei Verordnungen bezüglich der Umsetzung und Finanzierung veröffentlicht.


Niederlande

Überwachung der Mitarbeiter : Die Datenschutzbehörde hat dem britischen Transportunternehmen Arriva untersagt, seine Busfahrer ständig zu filmen und dabei alle Unternehmen im Bereich Personen- und Güterbeförderung auf der Straße an die Grundsätze für den Einsatz von Kameras erinnert (s. Mitteilung). Obgleich die Kameras zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden können, dürfen sie nicht zur Überwachung der Mitarbeiter genutzt werden. Die Gewerkschaft CNV begrüßt diese Entscheidung und ruft ihre Mitglieder sowie die anderen Unternehmen dazu auf, ihre Politik zum Einsatz von Überwachungskameras zu überprüfen (s. Mitteilung).


Slowakei

Neue Familienzeit : Am 1. Januar sind die Änderungen des Arbeitsrechts durch das Gesetz 406/2025 über die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in Kraft getreten (s. Mitteilung). Damit können sich Beschäftigte, „die in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit durch erhebliche persönliche Hindernisse“ eingeschränkt sind‟, leichter beurlauben lassen. So stehen Beschäftigten sieben Tage Sonderurlaub im Jahr zu, um ein Kind unter 15 Jahren zu ärztlichen Untersuchungen oder zu Terminen in Einrichtungen für behinderte Kinder oder Schüler zu begleiten. Außerdem sieht das Gesetz weitere sieben Urlaubstage für alleinerziehende Beschäftigte vor, die mit dem erstgenannten Urlaub zusammengelegt werden können, um ein Familienmitglied, auch ein Kind, zu Untersuchungen oder zu Behandlungen im Krankheitsfall oder nach einem Unfall in eine Gesundheitseinrichtung oder in eine Spezialeinrichtung für behinderte Kinder oder Schüler zu begleiten.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Ältere Beschäftigte : Der spanische Textilkonzern Inditex hat mit seinem EBR am 26. Januar eine gemeinsame Erklärung zu den erforderlichen Maßnahmen für eine Beschäftigung älterer Mitarbeiter und zur Förderung der Altersvielfalt unterzeichnet. Darin werden acht Zielsetzungen oder Maßnahmen hervorgehoben, um „die Arbeit und Berufserfahrung ihrer Mitarbeiter, besonders der Älteren“ besser zu berücksichtigen. Dazu gehören die Bereitschaft, altersbedingte Risiken „umfassend anzugehen und dabei sowohl physische als auch psychosoziale Aspekte zu berücksichtigen“, sowie die vom Konzern eingegangene Verpflichtung, „auf lokaler Ebene und unter Berücksichtigung der Merkmale der einzelnen Märkte zu prüfen, wie der Arbeitsplatz von Personen angepasst werden kann, deren Fähigkeiten sich altersbedingt so verändert haben, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung ihrer Aufgaben hat“, beispielsweise durch Änderungen der Arbeitszeit oder des Arbeitstags anzupassen.



Umstrukturierung : Auf einer außerordentlichen Sitzung des EBR kündigte die europäische Unternehmensleitung des Stahlkonzerns ArcelorMittal per Videokonferenz am 29. Januar ein neues Vorhaben für eine massive Verlagerung von Support-Funktionen an, das fast 5.600 Arbeitsplätze in 20 Ländern gefährdet, obwohl ein ähnliches Projekt noch nicht abgeschlossen ist. Dies geht aus einer Erklärung des EBR hervor. „Diese Entscheidung ist ein weiterer Frontalangriff auf die europäischen Arbeitnehmer, ohne Bilanz, ohne Bewertung und ohne Rücksicht auf die menschlichen, sozialen und industriellen Folgen“, vor allem für die Beschäftigten der Zulieferer. Die Arbeitnehmervertreter fordern den sofortigen Stopp der Verlagerung, solange die vorherige Welle noch nicht abgeschlossen und bewertet ist, den Erhalt von Schlüsselkompetenzen, insbesondere im IT-Bereich, und in Europa eine „echte europäische Industriestrategie, die Arbeitsplätze und Arbeitnehmer respektiert“. EBR-Vorsitzender Jean-Luc Ruffin bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens. Es gleiche eher einer Anhörung zu einem Rahmen und ermögliche anschließend ohne weitere Anhörungen des EBR eine Reihe von Umstrukturierungen.

 


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