 |
| |
IR Notes 268 – 25 Februar 2026
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Eine Frage an …
Gilbert Cette, Ökonom, Professor an der Neoma Business School
In einem kürzlich erschienenen Buch
„Sauver la démocratie sociale“ (Die soziale Demokratie
retten) (*), das Sie mitverfasst haben, kritisieren Sie
die Institutionalisierung der französischen Sozialpartner und
ihre Unfähigkeit, die ihnen gebotenen Möglichkeiten zu nutzen
und Standards durch Tarifverhandlungen festzulegen. Wie können
sie eine größere Rolle spielen? Angefangen von den Auroux-Gesetzen von
1982 über das El-Khomri-Gesetz von 2016 bis hin zum Höhepunkt,
den Arbeitsverordnungen von 2017, wurde der
Entscheidungsspielraum der Sozialpartner kontinuierlich
erweitert. Seitdem können sie Standards ausarbeiten, die selbst
die Regelungen des Arbeitsgesetzbuchs ersetzen können und,
ausschließlich durch überstaatliches Recht und Grundsätze
(Grundrechte und -freiheiten) begrenzt sind. Es ist jedoch
festzustellen, dass sie diese Möglichkeiten zum Aufbau
tragfähiger Kompromisse, die einen besseren Schutz der
Beschäftigten und eine höhere wirtschaftliche Effizienz
miteinander in Einklang bringen könnten, nur in sehr geringem
Maße genutzt haben. Das hat verschiedene Gründe, denen wir in
unserem Buch nachgehen. Dazu gehört die Zahl der Gewerkschaften
in Frankreich. Nach den Kriterien der OECD gibt es in Frankreich
acht Gewerkschaftsverbände, während die meisten anderen
europäischen Länder ein bis drei haben. Diese Aufsplitterung der
Gewerkschaften auf nationaler, Branchen- und Unternehmensebene
führt zu einer Radikalisierung des Diskurses. Die
Institutionalisierung der Sozialpartner trennt sie von ihrer
Basis. Das gilt für die Arbeitgeber, aber noch mehr für die
Gewerkschaften. Anders als in anderen europäischen Ländern sind
sie finanziell so wenig von ihren Mitgliedern abhängig, dass sie
sich nicht vorrangig darum bemühen müssen, so viele Beschäftigte
wie möglich zu gewinnen. Diese Institutionalisierung trifft man
auf allen Ebenen. Gewerkschaften sitzen in unzähligen
hochrangigen Gremien und werden von der Regierung zu unzähligen
„Sozialkonferenzen” eingeladen, und das alles mit sehr
begrenzter Wirksamkeit. In Unternehmen gibt es jährliche
Pflichtverhandlungen zu Themen, deren Liste lang und im
positiven Recht verankert ist. Dieses Konzept der
Pflichtverhandlungen macht in anderen Ländern keinen Sinn, wo
die Sozialpartner frei verhandeln und die Themen, über die sie
verhandeln wollen, frei bestimmen können. Warum finden die
branchenübergreifenden Verhandlungen immer am Sitz des
wichtigsten Arbeitgeberverbands Medef statt, und nicht im
Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat, also auf neutralem Boden?
Warum lässt man den Tarifverhandlungen nicht mehr Raum? Als die
Regierung im August 2025 die Möglichkeit vorschlug, die fünfte
Urlaubswoche in eine Bonuszahlung umzuwandeln, lehnten die
Gewerkschaften dies ab, um einen sozialen Fortschritt nicht zu
untergraben. Wer hat aber das Recht, darüber zu entscheiden, ob
diese fünfte Urlaubswoche und nicht eine Bonuszahlung ein
sozialer Fortschritt ist? Die Gewerkschaften hätten zustimmen
und fordern können, dass diese Maßnahme durch einen
Branchentarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt
wird, um die Beschäftigten zu schützen. Die Regeln zur
Repräsentativität müssen überarbeitet und die Schwellenwerte
angehoben werden. In Unternehmen, in denen die Gewerkschaften
nicht genügend vertreten sind, sollte das Recht zur Aushandlung
von Tarifverträgen dem Betriebsrat übertragen werden, wie dies
in Deutschland der Fall ist. Diese Vorschläge würden die
Gewerkschaften stärken! Und sie beziehen sich nicht nur auf
Gewerkschaften! Wir schlagen zum Beispiel auch vor, dass der
Arbeitgeber nicht mehr den Vorsitz im Betriebsrat
hat.
(*) Cette, G., Groux, G., Richard, R.,
„Sauver
la démocratie sociale“, Calman
Lévy, 19,50 Euro (oder 13,99 Euro als E-Book)
|
|
|
|
| |
Agenda
26. Februar
Brüssel
Vorgesehen: Eine Orientierungsdebatte der Kommission zum 28.
Regime (s. Tagesordnung).
3. und 4.
März Brüssel Die
EU-Kommission organisiert das 4. Europäische Forum für Beschäftigung und
soziale Rechte zum Thema: Social
Europe: Empowering people in times of uncertainty.
4. März Brüssel Die
Europäische Kommission wird ihre Gleichstellungsstrategie 2026-2030 und
ihre Strategie für Generationengerechtigkeit voraussichtlich annehmen
4.
März Brüssel
Vorgesehen: Die Europäische Kommission nimmt ihre
Gleichstellungsstrategie 2026-2030 und ihre Strategie für
Generationengerechtigkeit an (s. Tagesordnung).
9.
März Brüssel Tagung des
Rats „Beschäftigung und Soziales“
18.
März Brüssel Dreigliedriger
Sozialgipfel
18. März
Brüssel
Vorgesehen: Die Kommission nimmt einen Legislativvorschlag zur
Einführung des 28. Regimes an (s. Tagesordnung).
20. März
Bordeaux
Symposium über „Demokratie am Arbeitsplatz im ökologischen
Wandel, ausgerichtet vom Institut du travail de Bordeaux (Anmeldung)
24. März
Online
Webinar
zum Thema über „die zunehmende Bedeutung von Tarifverhandlungen bei der
Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen in Europa“ im Bereich der
Persönlichen und Haushaltsnahen Dienstleistungen (PHS), mit einem
Beitrag von Maria Sedlakova, wissenschaftliche Mitarbeiterin von
Eurofound (Anmeldung).
29.
Juni Luxemburg Tagung
des Rats “Beschäftigung und Soziales”
|
|
|
|
| |
Über uns ?
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Inès
Bollet, Victoria
Fonseca, Ambre
Grenier-Boley, Laura Renucci, Frédéric Turlan und Iris
Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53
95
Impressum. Herausgeber:
IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.:
+33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr.
(RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung:
Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500
Villeneuve-sur-Yonne. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.
|
|
|
|
| |
Folgen Sie uns auf LinkedIn !
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf
dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie
uns! 780 Personen folgen uns bereits !
|
|
|
|
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Müssen
Unterauftragsketten beschränkt werden, um Missbrauch zu verhindern?
Im Hinblick auf das kommende „Gesetz“ über hochwertige Arbeitsplätze (Quality Jobs
Act), das die EU-Kommission zum Jahresende angekündigt hat, steigt die Spannung in
Bezug auf ein bestimmtes Thema: Die Vergabe von Unteraufträgen. In der ersten
Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner im vergangenen
Dezember hatte die Kommission ausdrücklich betont, dass die Gefahr von Betrug und
Missbrauch zunimmt, je länger und komplexer die Unterauftragsketten sind,
insbesondere in arbeitsintensiven Sektoren wie Bauwesen, Landwirtschaft,
Lebensmittelindustrie, Logistik, Transport oder personenbezogene Dienstleistungen.
Die EU verfügt zwar bereits über zahlreiche verbindliche Regelungen zum Schutz der
Beschäftigten in Unterauftragsketten, u. a. durch die Entsenderichtlinien. Doch die
Kommission ist der Meinung, dass diese Instrumente nicht ausreichen, um bestimmte
fortgesetzte betrügerische Praktiken zu verhindern. Sie plant daher gezielte
Maßnahmen in den Hochrisikobranchen: Dazu sollen Kontrollen verstärkt, der soziale
Dialog intensiviert und Regelungen zur gesamtschuldnerischen Haftung der
Auftraggeber möglicherweise neu bewertet werden. Bei der Konsultation zeigte sich,
wie sehr die Haltungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auseinandergehen:
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) macht in seiner Antwort
deutlich, dass er den Ansatz der Kommission nach wie vor für zu zurückhaltend hält.
Er plädiert für eine ausdrückliche Begrenzung der Unterauftragsketten auf maximal
zwei Ebenen und für die Verabschiedung besonderer Rechtsvorschriften zur Bekämpfung
missbräuchlicher Vergaben im Zusammenhang mit nicht regulierten Arbeitsvermittlern.
Für BusinessEurope dagegen liegt die angemessene Antwort in erster Linie in einer
Stärkung der Arbeitsaufsichtsbehörden und der Durchsetzung bestehender Vorschriften
(s. Antwort). Der
Arbeitgeberverband lehnt jede neue gesetzliche Einschränkung der
Unterauftragsvergabe ab, da dies, seiner Meinung nach, die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine vom Europäischen Arbeitgeberinstitut in
Auftrag gegebene Studie
kommt darüber hinaus zu dem Schluss, dass eine Begrenzung der Untervergabekette ein
Verstoß gegen das Unionsrecht darstellen könnte. Die Debatte wurde kürzlich
durch zwei europäische Institutionen weiter belebt. Der Europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuss (EWSA) vertritt in einer Sondierungsstellungnahme
zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge eine
ähnliche Position wie die Gewerkschaften. Er empfiehlt, die Einhaltung von
Tarifverträgen systematisch als verbindliches Vergabekriterium aufzunehmen und
schlägt zur Bekämpfung von Missbrauch in Unterauftragsketten die Einführung einer
gesamtschuldnerischen Haftung mit abschreckenden Sanktionen sowie eine Begrenzung
der Länge der Unterauftragsketten auf eine oder zwei Unterstufen vor. Das
Europäische Parlament vertritt in einer Entschließung vom
12. Februar einen differenzierteren Ansatz. Ohne ausdrücklich eine Begrenzung von
Unterauftragsketten oder eine allgemeine gesamtschuldnerische Haftung zu verlangen,
fordern die Abgeordneten die Ausarbeitung einer europäischen Strategie zur
Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften, einschließlich illegaler Arbeit und
damit verbundener organisierter Kriminalität sowie missbräuchlicher Vergabe von
Unteraufträgen und Arbeitsvermittlung. Parallel dazu gibt es nationale
Initiativen. In Schweden haben 18 große Baufirmen das „Netzwerk seriöser
Bauunternehmer“ (Nätverk för Seriösa Byggare)
gegründet. Sie rufen dazu auf, entschiedener gegen Sozialdumping und arbeitsbezogene
Kriminalität vorzugehen und die Vergabe von Unteraufträgen auf zwei Unterstufen zu
begrenzen. Die Unterauftragsvergabe entwickelt sich somit zu einem entscheidenden
Konfliktfeld. Es wird immer schwieriger, den Status quo angesichts der
dokumentierten Ausbeutung von Arbeitskräften zu verteidigen, da dieser Missbrauch
das Vertrauen der Bürger in die EU untergräbt. Bleibt abzuwarten, ob sich die EU für
eine strengere Regulierung der Unterauftragsketten oder für eine pragmatischere
Durchsetzung der bestehenden Vorschriften entscheiden wird.
|
1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Soziales Omnibus-Paket : Die
europäischen Arbeitgeber fordern jetzt ganz offen ein „soziales Omnibus-Paket“, weil
sie davon ausgehen, dass für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit auch die europäische
Sozialgesetzgebung überarbeitet werden muss. BusinessEurope hat in einer Erklärung
fünf Richtlinien hervorgehoben: die
Entgelttransparenz-Richtlinie, die Richtlinie
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, die Richtlinie
über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, die ältere Richtlinie über
die Arbeitszeitgestaltung und die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und
Zulassung von Chemikalien). Für die Entgelttransparenz-Richtlinie fordert
BusinessEurope eine Verlängerung der derzeit auf den 7. Juli 2026 festgelegten
Umsetzungsfrist um zwei Jahre. Mitgliedstaaten und Unternehmen sollen mehr Zeit
haben, sich darauf einzustellen und gleichzeitig mögliche Vereinfachungen ermitteln.
Mit dieser Haltung gehen die Arbeitgeber auf Konfrontationskurs mit der Präsidentin
der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die erklärt hatte, dass die
Richtlinie und ihr Zeitplan zur Umsetzung nicht neu verhandelbar sind. Die Erklärung
enthält für jede Richtlinie die erforderlich erachteten Änderungen. Vorgestellt
wurde sie auf einer Podiumsdiskussion zum Thema „Verstärkte Bemühungen für
Vereinfachungen im sozialen Bereich“ in Anwesenheit von Roxana Mînzatu,
Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für soziale Rechte. Im November
2025 hatte die Europäische Gruppe der Chemie-Arbeitgeber (ECEG) bereits eine Tabelle
mit mehreren Richtlinien im sozialen Bereich veröffentlicht, die ihrer Ansicht nach
überarbeitet werden sollten, darunter auch die kürzlich verabschiedete
EBR-Richtlinie (s. IR
Notes
263). Der europäische Dachverband der Metall- und Elektroindustrie Ceemet,
der seit mehreren Monaten in dieser Sache aktiv ist, hatte bereits Anfang Dezember
in einer Erklärung
zusammen mit anderen Branchenverbänden Stellung bezogen und eine „Vereinfachung des
sozialen Besitzstands“ gefordert, was für die Erhaltung der industriellen
Wettbewerbsfähigkeit als wesentlich erachtet wird (s. Pressemitteilung).
Ceemet zufolge geht es nicht um Deregulierung, sondern vielmehr darum, „die
Vorschriften zu vereinheitlichen, überholte Bestimmungen zu streichen und auf die
Angleichung der Berichts- und Compliance-Pflichten zu achten, damit sich die
Unternehmen auf Produktivität und Wachstum statt auf Verwaltungsaufgaben
konzentrieren können“. Abgesehen von den technischen Aspekten ist die Botschaft an
die Kommission klar: Die wirksame Durchsetzung bestehender Vorschriften durch
verstärkte Kontrollen sollte Vorrang haben vor der Auferlegung neuer verbindlicher
Verpflichtungen. Die Botschaft kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Europäische
Kommission ein Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze vorbereitet, das bis Ende des
Jahres erwartet wird. Die Forderung nach einem „sozialem Omnibus-Paket“ könnte somit
ein strukturierter Versuch sein, die Gesetzgebungsagenda zu beeinflussen und jede
weitere Ausweitung des europäischen Rechtsrahmens aufzuhalten.
|
Sektoraler
sozialer Dialog
Bausektor : Die europäischen
Sozialpartner des Bausektors (FIEC und EFBH) haben im Dezember 2025 die Ergebnisse
ihres gemeinsamen, von der EU unterstützten Projekts „SIDE-CIC“ vorgestellt, das die
Machbarkeit der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Sozialausweise im Bausektor
untersucht. Diese Ausweise sollen dazu beitragen, gegen Betrug vorzugehen,
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern und die beruflichen
Qualifikationen und Ausbildungen der Beschäftigten anzuerkennen. Im Rahmen des
Projekts wurden drei Studien durchgeführt: eine Standortermittlung
bestehender Systeme, eine juristische
Machbarkeitsstudie und eine technische
Machbarkeitsstudie. Ausgehend von den Schlussfolgerungen
einigten sich die Sozialpartner auf eine Reihe von
Empfehlungen, um künftige Initiativen zu orientieren, die Vereinbarkeit der
verschiedenen Systeme zu fördern und ein mögliches Pilotprojekt vorzubereiten (s.
Mitteilung der FIEC
und der EFBH).
|
2.
Mitgliedstaaten
Bulgarien
Digitale Nomaden : Der
Ministerrat hat die Regelung Nr.
286 vom 12. Dezember 2025 angenommen aufgrund einer Änderung des
Gesetzes
über den Aufenthalt von Ausländern vom 18. Juni 2025, mit der ein Visum für
digitale Nomaden eingeführt wird. Das neue Verfahren ermöglicht Personen, ohne ein
Beschäftigungsverhältnis mit einem lokalen Arbeitgeber im Land zu leben. Neben einer
Belebung von Wirtschaft und Tourismus zielt diese Initiative darauf ab,
qualifizierte Personen aus den Bereichen Innovation, Kultur- und Kreativwirtschaft,
aber auch der Hochtechnologie anzuziehen.
|
Spanien
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz :
Das Arbeitsministerium und die beiden Gewerkschaften CCOO und
UGT haben eine Vereinbarung
zur Verbesserung und Modernisierung des Gesetzes über die Prävention von
Risiken am Arbeitsplatz geschlossen (s. Mitteilungen CCOO
und UGT).
Dieser Fortschritt stößt jedoch nicht auf einhellige Zustimmung. Die
Arbeitgeberorganisationen CEPYME und CEOE haben ihre Unzufriedenheit darüber
geäußert und beklagt, dass sie vom Entscheidungsprozess ausgeschlossen waren. Dieses
Gefühl, ausgegrenzt zu werden, ist nicht neu. Im November 2025 hatten die beiden
Organisationen bereits eine
gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie ihren Ausschluss von
Entscheidungsprozessen in den Arbeitsbeziehungen beklagen. Sie sind der Meinung,
dass das Fehlen eines umfassenden und inklusiven Dialogs zu einer feindlichen
Stimmung gegenüber Unternehmen beitrage, insbesondere gegenüber KMU. Da eine
gesicherte Mehrheit im Parlament fehlt, sollen die geplanten Maßnahmen durch
königliche Gesetzesverordnungen umgesetzt werden. Erwartet werden insbesondere
Verordnungen zu psychosozialen Risiken – um die Unternehmen zu einer Evaluierung zu
verpflichten – zu einer verstärkten Überwachung, wenn mehrere Unternehmen am selben
Arbeitsplatz tätig sind und zur Belastung der Beschäftigten durch ungünstige
Witterungsbedingungen.
|
Polen
Belästigung am Arbeitsplatz :
Der Ministerrat hat am 17. Februar ein Gesetzesvorhaben über
Belästigung am Arbeitsplatz angenommen. Arbeitgeber ab neun Beschäftigten sind
danach verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über entsprechende Regeln und Verfahren zu
informieren (s. Mitteilung).
Der Gesetzesentwurf sieht auch höhere Opferentschädigungen und die Einführung von
Maßnahmen gegen falsche Anschuldigungen vor. Er soll die rechtliche Lage klären, die
derzeit über Handlungen, Folgen und Auswirkungen von Belästigung am Arbeitsplatz
vage bleibt. Ab jetzt scheint es jedoch so zu sein, dass nur wiederholte,
fortgesetzte und andauernde Handlungen als Belästigung gelten.
|
3.
Unternehmen
Künstliche Intelligenz : Die
Unternehmensleitung der italienischen Versicherungsgruppe Generali und ihr EBR haben am 4.
Februar eine Gemeinsame Erklärung
zum technologischen Wandel, zur Digitalisierung und zur künstlichen Intelligenz
(KI) unterzeichnet. Für das Unternehmen ist es die fünfte Erklärung dieser
Art. Ziel ist die Erarbeitung eines Rahmens für den Einsatz von KI-Werkzeugen unter
Berücksichtigung ihrer organisatorischen und sozialen Auswirkungen. Der Text sieht
vor, dass „bei Anwendung innovativer technologischer Lösungen besondere
Aufmerksamkeit auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gelegt wird, um
die Gefahr zu vermeiden, dass eine intensive KI-Nutzung zu einer kognitiven
Überlastung oder einer Verringerung sozialer Interaktionen führt, mit negativen
Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und potenziellen Auswirkungen auf die
körperliche Unversehrtheit“. Die Schulung ist eine weitere Säule der Vereinbarung.
In der Erklärung heißt es, „die Beschäftigten werden ebenfalls ordnungsgemäß über
die Verwendung von KI-Systemen und generativer KI informiert und erhalten eine
angemessene Schulung, um deren Funktion, die Vorteile und möglichen Risiken zu
verstehen“. Diese Schulungen, deren Inhalt in der Gemeinsamen Erklärung detailliert
genannt ist, finden während der Arbeitszeit statt. Das Prinzip der menschlichen
Kontrolle wird für Hochrisiko-KI-Systeme ausdrücklich bestätigt, vor allem für den
Bereich des Personalmanagements. Die Erklärung sieht vor, dass „der engere
EBR-Ausschuss ordnungsgemäß informiert wird, wenn die Einführung und/oder
Aktualisierung der oben genannten Systeme erhebliche Auswirkungen auf die
Beschäftigten auf transnationaler Ebene haben wird“. Der Begriff „Anhörung“ kommt im
Text jedoch nicht vor, und die Rolle des EBR vor dem Einsatz oder der Aktualisierung
von KI-Systemen wird nicht näher ausgeführt. Bei der Einführung oder
Weiterentwicklung der betreffenden Werkzeuge wird die Möglichkeit „einer vorläufigen
Evaluierung der Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ auf
europäischer, nationaler oder lokaler Ebene vorgesehen. Die Umsetzung der Erklärung
wird von der EBR-Arbeitsgruppe für neue Informationstechnologien und KI überwacht.
Dieses Gremium tagt während der Geltungsdauer der Erklärung zweimal jährlich.
|
Transnationale Vereinbarungen
Datenbank : Die ILO hat am 19.
Januar die Aktualisierung der neuen oder verlängerten transnationalen
Unternehmensvereinbarungen in ihrem Verzeichnis
zum transnationalen sozialen Dialog veröffentlicht. Während traditionelle
Themen wie Grundrechte am Arbeitsplatz oder Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz in den neuen Vereinbarungen weiterhin behandelt werden, legen diese
laut ILO besonderes Gewicht auf Sorgfaltspflichten in Lieferketten, ökologische
Nachhaltigkeit, gerechte Übergänge, digitale Transformation und KI.
|
Betriebsvereinbarung
Künstliche Intelligenz : Die
Unternehmensleitung von Albéa Tubes
France unterzeichnete am 4. Februar zusammen mit vier
Gewerkschaften (CFDT, CFE-CGC, CGT und Unsa) eine Vereinbarung
über die Vorgehensweise zur Rolle der Arbeitnehmervertreter bei der Einführung
von KI. Die Vereinbarung bezieht sich auf neue KI-Systeme und auf deren
Weiterentwicklungen und sieht verschiedene Modalitäten zur Beteiligung der
Arbeitnehmervertreter vor: Eine Anhörung bei größeren Vorhaben, die u.a. zu
Stellenstreichungen führen, bei der Organisation von Schulungen von mindestens 35
Stunden pro Person oder bei Auswirkungen auf die Qualifikationen. Eine Anhörung ist
ebenfalls vorgesehen bei der Einführung eines koordinierten algorithmischen
Managementsystems. Die Personalvertretungsgremien können bei Bedarf ein Gutachten
einholen. Ergänzt wird die Anhörung durch einen „kontinuierlichen sozialen Dialog,
der die einzige angemessene Antwort auf den Lebenszyklus und den ergebnisoffenen
Charakter von KI-Systemen darstellt“. Für Odile Chagny, Ökonomin beim französischen
Forschungsinstitut IRES, wird diese Vereinbarung „zweifellos einen Meilenstein in
der operativen Umsetzung eines weiterführenden sozialen Dialogs über KI darstellen,
wie er im Rahmen des Projekts Dial-IA (über KI sprechen) dargestellt wird“.
|
4. Studien
und Berichte
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
: Die Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat die ersten Ergebnisse
ihrer vierten europäischen Unternehmensumfrage über neue und aufkommende Risiken
(ESENER) zusammen mit einer Datenvisualisierung
veröffentlicht, die sehr hilfreich ist, um die Ergebnisse zu analysieren und die
europäischen Länder miteinander zu vergleichen. Die ersten Ergebnisse zeigen einen
Anstieg der Telearbeit: Der Anteil der Arbeitsstätten in den 27 EU-Mitgliedstaaten,
die angeben, dass ihre Beschäftigten regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, hat sich
seit 2019 fast verdoppelt und liegt 2024 bei 23 % gegenüber 13 % im Jahr 2019, wobei
der Anteil in Finnland und den Niederlanden bei über 40 % liegt. Diese Entwicklung
hat auch zur Folge, dass langes Sitzen der am häufigsten genannte physische
Risikofaktor in der EU-27 ist (64 % der Betriebe). Was psychosoziale Risiken
betrifft, so sind mehrere Faktoren in den Unternehmen und Organisationen nach wie
vor stark präsent, insbesondere der Umgang mit schwierigen Patienten, Kunden oder
Schülern (56 % der Einrichtungen) und der Zeitdruck (43 %). Unternehmen scheinen
ihren Präventionsmaßnahmen einen größeren Stellenwert einzuräumen. Von den
Einrichtungen, die mit schwierigen Kunden, Patienten oder Schülern konfrontiert
sind, geben 54 % mit mindestens 20 Beschäftigten an, dass sie ein Verfahren für den
Umgang mit Drohungen, Missbrauch oder Übergriffen durch Außenstehende eingeführt
haben (gegenüber 51 % im Jahr 2019). Darüber hinaus haben 39 % der Einrichtungen
Aktionspläne gegen Stress eingeführt (gegenüber 33 % im Jahr 2019) und 55 % verfügen
nun über Verfahren zur Bekämpfung von Mobbing oder Belästigung (gegenüber 45 % im
Jahr 2019).
|
|
|