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IR Notes 272 – 22 April 2026
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Nora Krokovay, Senior Analyst bei Kopint-Tárki
Was wird sich in Ungarn im Sozialen
Dialog und Arbeitsrecht nach den Wahlen ändern, die nach 16
Jahren das Ende der Regierung von Viktor Orban
bedeuten? Nach
den Wahlen war die Stimmung sehr
euphorisch und fröhlich. Natürlich ist es zu begrüßen, dass die
demokratische Mobilisierung mit einer Beteiligung von über 79 % eine
populistische Regierung zu Fall bringen kann. Die neue Regierung
verfügt über 137 von 199 Sitzen im Parlament. Sie besitzt damit
große Macht, was auch die einzige Möglichkeit ist, das zu ändern,
was eine starke Regierung eingesetzt hat. Prognosen sind noch
schwierig, weil sich die neue Mannschaft gerade erst einarbeitet.
Sie kann ein paar schnelle Entscheidungen treffen, aber danach geht
es im Wesentlichen um grundlegende Änderungen in der Gesellschaft,
vor allem um die Bekämpfung der Korruption. Dinge müssen geändert
werden, die sich in den letzten sechzehn Jahren tief in die
Gesellschaft eingegraben haben. Es wurde ein sehr komplexes System
errichtet, das bis in die untersten Ebenen reicht. Veränderungen
lassen sich nicht einfach verordnen, wir brauchen einen echten
kulturellen Wandel. Zum
sozialen Dialog und den Arbeitsbeziehungen kann ich derzeit nicht
viel sagen. Beim sozialen Dialog liegt zweifellos vieles im Argen.
Die Tarifverträge sind sehr schwach. Es gibt viele Probleme im
Zusammenhang mit den sozialen Vorschriften, vor allem aufgrund von
EU-Richtlinien, die nicht richtig umgesetzt wurden. Die Situation
ist über die Jahre immer schlechter geworden. Die Sozialpartner auf
allen Ebenen sind schon lange nicht mehr angehört worden, manchmal
wurden sie nicht einmal unterrichtet – oder erst am Tag vor der
Verabschiedung eines Gesetzes. Wir sind sehr gespannt, ob sich das
ändern wird. Wir haben das
Wahlprogramm von Tisza, der Partei, die die Wahlen gewonnen hat,
analysiert. Es spricht die Aushöhlung der Arbeitnehmerrechte an und
die Tatsache, dass der Dialog zu einer reinen Formalität geworden
ist und praktisch nicht mehr existiert. Abgesehen von dieser recht
knappen Feststellung steht nicht viel darüber drin, wie dies
geändert werden könnte oder dass es überhaupt geändert werden soll.
Die entsprechenden Institutionen gibt es, sie wurden allerdings
ihrer Substanz beraubt und in Verruf gebracht. Wie können wir die
Entwicklung umkehren? Werden die Institutionen mit neuem Leben
gefüllt? Jetzt, da es eine Regierung gibt, die zum Dialog mit meinen
Sozialpartnern bereit ist, wird sie auch die Initiative ergreifen
und Gespräche in die Wege leiten? Ich glaube, die Sozialpartner sind
bereit, aber sie nehmen noch eine abwartende Haltung ein. Die
einzige Zusage, die wir im Programm der Tisza-Partei finden konnten,
ist, dass das System der Arbeitsbeziehungen überprüft und verbessert
werden soll. Ehrlich gesagt wäre es auch äußerst schwierig, es noch
zu verschlechtern!
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Agenda
24.
April Bordeaux Konferenz
mit dem Titel: „Digitale Plattformen: Gesundheits- und
Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz“, ausgerichtet von Médecins du Monde
und der Universität Bordeaux (Anmeldung).
29. April Online Virtueller
Besuch von Eurofound in Frankreich zum Thema „Arbeitsbedingungen und
Arbeitskräftemangel“. Tina Weber und Agnès Parent-Thirion stellen die
neuesten Schlussfolgerungen der Erhebung über die Arbeitsbedingungen
2024 vor. Mit Kommentaren der französischen Experten Christine Erhel
(CNAM-CEET) und Bruno Palier (CNRS-Sciences Po) (Link
zur Anmeldung).
12.
Mai Brüssel Konferenz
ausgerichtet von Business Europe, Responsible Business Alliance (RBA) und dem
Europaabgeordneten Axel Voss, mit dem Titel „Von den Vorschriften zur
Realität: Die Umsetzung der CSDDD“ (From
Rules to Reality: Driving CSDDD Implementation).
29.
Juni Luxemburg Tagung
des Rats “Beschäftigung und Soziales”
16.–18.
September Oslo Gemeinsame
Konferenz von IWPLMS und IREC: Wie können wir Entwicklungen auf dem
Arbeitsmarkt bekämpfen, die zur Ungleichheit führen und welche Rolle
können Akteure und Institutionen dabei übernehmen?
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(RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung:
Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500
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In den
Schlagzeilen
Eurofound:
Qualität der Beschäftigung in Europa ist besser geworden
Da die Europäische Kommission bis Jahresende eine Gesetzesvorlage zur
Arbeitsplatzqualität vorlegen will, werden die Ergebnisse der jüngsten europäischen
Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS) einer genauen Prüfung unterzogen werden.
Die Erhebung bietet einen vollständigen Überblick über die Qualität der
Beschäftigung in Europa: Untersucht werden die Merkmale von Arbeitskräften,
Arbeitsplätzen, Beschäftigungsqualität und Lebensqualität des Arbeitslebens. Die
Ergebnisse beruhen auf mehr als 36.600 persönlichen Befragungen von rund 45 Minuten
in 35 Ländern. Sie ermöglichen somit einen einzigartigen Einblick in die
Arbeitssituation in Europa, der Bericht
(s. Zusammenfassung)
ist mit seinen Online-Visualisierungstools
eine echte Goldgrube an Informationen. Ein Großteil des Berichts widmet sich der
Bewertung von sieben Indikatoren der Beschäftigungsqualität: Vergütung, Qualität der
Arbeitszeit, Perspektiven (Aufstiegsmöglichkeiten, Arbeitsplatzsicherheit usw.),
Kompetenzen und Entscheidungsfreiheit, Arbeitsintensität, soziales Umfeld
(Unterstützung durch Kollegen, kein sozial schädliches Verhalten) und physisches
Umfeld. Die Ergebnisse werden nach Sektoren, Qualifikationsniveau und Geschlecht
aufgeschlüsselt, danach auch nach Ländern. Die Spitzenplätze belegen die nordischen
Länder zusammen mit Luxemburg, der Schweiz, Estland und Österreich. Schlusslicht in
der Rangliste sind Bulgarien und Rumänien, hinter drei EU-Beitrittskandidaten
(Nordmazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina) sowie Italien und Griechenland.
Der Bericht weist auf Verbesserungen hin: Bei der Arbeitszeit beispielsweise ist der
Anteil der Beschäftigten, die gelegentlich mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten, von
37 % im Jahr 2005 auf 28 % im Jahr 2024 gesunken, und der Anteil derjenigen mit
einer Wochenarbeitszeit von über 48 Stunden fiel im gleichen Zeitraum von 19 % auf
11 %. Doch Eurofound merkt an: „Trotz einer allgemeinen Verbesserung der
Beschäftigungsqualität sind die Vorteile nicht gerecht verteilt. Große Unterschiede
bestehen weiterhin hinsichtlich Geschlecht, Alter, Herkunftsort, Gesundheitszustand,
Beruf und Branche“. Neben diesem Schatz an Informationen beschäftigt sich ein
Kapitel des Berichts mit der Arbeitnehmervertretung am Arbeitsplatz. Daraus geht
hervor, dass immer mehr Arbeitnehmervertretungen eingesetzt werden. Auf die Frage,
ob es in ihrem Unternehmen eine Gewerkschaft, einen Betriebsrat oder ein anderes
Organ der Arbeitnehmervertretung gebe, antworteten 53 % der befragten Beschäftigten
mit Ja (+ 5 Prozentpunkte gegenüber 2015). Je größer das Unternehmen ist, desto
wahrscheinlicher ist eine Arbeitnehmervertretung, wie in 85,4 % der Unternehmen mit
über 250 Beschäftigten und in 68,9 % der Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten. Die
Verteilung nach Ländern ist dagegen sehr unterschiedlich: Weniger als ein Drittel
der Beschäftigten in Lettland, Bulgarien und Estland werden vertreten. Dagegen geben
zwei Drittel oder mehr der Beschäftigten in Frankreich, Belgien und Finnland an,
eine Arbeitnehmervertretung am Arbeitsplatz zu haben. Ganz oben stehen Dänemark (68
%), Luxemburg (70 %) und Schweden (80 %). Außerhalb der EU ist Norwegen mit 82 % der
Spitzenreiter. Eine andere Frage betrifft das Abhalten regelmäßiger Versammlungen,
bei denen die Beschäftigten ihre Meinung dazu äußern können, was in ihrem
Unternehmen, in ihrer Organisation geschieht. 62 % der Beschäftigten gaben an, über
eine solche Gelegenheit zu verfügen (9 Prozentpunkte mehr als 2015) – mit starken
Schwankungen von 39 % in Ungarn bis zu 80 % in Schweden. Allerdings verfügten 21 %
der Beschäftigten in der EU weder über eine formelle Arbeitnehmervertretung noch
über Versammlungen am Arbeitsplatz, während weitere 11 % angaben, dass es in ihrem
Unternehmen oder in ihrer Organisation zwar Versammlungen gibt, in denen sie ihre
Meinung äußern können, aber keine kollektive Arbeitnehmervertretung.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Kontakt mit Gefahrstoffen :
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 15. April seinen Standpunkt
zur sechsten Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, mutagene und
reproduktionstoxische Stoffe angenommen. In der angenommenen Fassung geht es um
die Einführung neuer Grenzwerte für Cobalt und seine anorganischen Verbindungen,
die bei der Herstellung von Batterien verwendet werden, von polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen, die bei der Stahl-, Eisen- und
Aluminiumherstellung eingesetzt werden, sowie von 1,4-Dioxan, das bei der
Chemikalien- und Textilherstellung zum Einsatz kommt. Ebenfalls unterstützt
wurde der Eintrag zu Schweißrauch. Die Abgeordneten nahmen ferner einen
Grenzwert für die langfristige berufsbedingte Exposition gegenüber Isopren auf
(ein Stoff, der in der Chemie- und Kautschukindustrie verwendet wird). Eine
Exposition kann zu Reizungen von Nase, Rachen und Lunge führen. Eine anhaltende
und hohe Exposition kann zu Leberkrebs und Anämie führen. Dem Standpunkt zufolge
sollen Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen wie Atemschutzgeräte
bereitstellen, wenn die Restexposition nicht auf Werte unterhalb der Grenzwerte
gesenkt werden kann. Die Beschäftigten, die diese Schutzausrüstung tragen,
müssen Anspruch auf regelmäßige Pausen in nicht kontaminierten Bereichen haben.
Die Fassung enthält zusätzliche Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute und
Rettungskräfte, die bei ihren Einsätzen mit verschiedenen Gefahrstoffen in
Kontakt kommen können. Der Beginn der Verhandlungen mit Rat und Kommission ist
für den 7. Mai angesetzt.
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Psychosoziale Risiken : Die
Europaabgeordnete Estelle Ceulemans (S&D) legte am 15. April ihren Entwurf
für einen legislativen Initiativbericht zu psychosozialen Risiken am
Arbeitsplatz vor. Darin fordert sie die Kommission auf, bis Ende 2026 einen
Vorschlag für eine Richtlinie über psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz vorzulegen
(s. Video
über Austausch). Änderungsanträge sind bis spätestens 20. April einzureichen. Laut
Frau Ceulemans wird der Bericht dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten am 2. September zur Abstimmung vorgelegt, im Oktober wird dann im
Plenum darüber abgestimmt (s. Mitteilung).
Wenn der Bericht angenommen wird, muss die Kommission den Forderungen des Parlaments
nachkommen, wahrscheinlich im Rahmen des künftigen Gesetzes zur Qualität der
Beschäftigung, das für Ende des Jahres angekündigt wurde. In der Debatte nach der
Präsentation des Berichts sprachen sich die meisten Fraktionen dafür aus, mit
Ausnahme der Vertreterin der Patrioten für Europa, der Spanierin Margarita De La
Pisa Carrión, die einen „woken“-Ansatz anprangerte, der das Arbeitsklima vergifte.
Die Schattenberichterstatterin der EVP schien sich dem Bericht anzuschließen,
während Renew Änderungsanträge ankündigte, um die Belastungen für KMU zu verringern.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Private Sicherheit : Die
sektoralen Sozialpartner der EU im Bereich privater Sicherheitsdienste nahmen am 15.
April eine gemeinsame
Erklärung an als Antwort auf die EU-Strategie für eine krisenfeste Union,
die am 26. März von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde (s. Mitteilung der
Kommission). Die Unterzeichnenden fordern u. a., dass in der künftigen Überarbeitung
der EU-Vergaberichtlinie „hochwertige Arbeitsplätze und hohe
Dienstleistungsstandards im Sicherheitsbereich wirksam gefördert werden“. Diese
Strategie muss auch „die Attraktivität, die Qualifikationen und die Bindung des
Sicherheitspersonals stärken“ sowie die Zusammenarbeit „zwischen dem öffentlichen
und dem privaten Sektor“ erleichtern (s. Mitteilung
von UNI Europa).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Verbot von Fremdpersonal in der
Fleischwirtschaft : Der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem am 15. April veröffentlichten Beschluss
eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Gesetzes zur Sicherung von
Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) zurückgewiesen. Mehrere
Unternehmen aus der Branche lehnten insbesondere das seit 1. Januar 2021
bußgeldbewehrte Verbot des Einsatzes von Arbeitskräften auf der Grundlage von
Werkverträgen ab. Seit dem 1. April 2024 ist auch der Einsatz von Leiharbeitskräften
vollständig untersagt. Das Gesetz sieht ferner vor, dass Betriebe oder übergreifende
Organisationen, in denen geschlachtet wird, Schlachtkörper zerlegt oder Fleisch
verarbeitet wird, nur durch einen einzigen Inhaber allein geführt werden dürfen. Für
das Verfassungsgericht ist das Verbot des Rückgriffs auf Werkvertragsarbeitskräfte
im Bereich der Schlachtung und auch in der Zerlegung von Schlachtkörpern mit der
Berufsfreiheit von Unternehmen in der Fleischindustrie vereinbar. Es verfolgt
mindestens einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck, d.h. den Arbeits- und
Gesundheitsschutz der im Kernbereich der Fleischwirtschaft eingesetzten Personen, es
ist zu dessen Förderung geeignet, erforderlich und insbesondere auch angemessen. Das
Verbot stellt lediglich einen moderaten Eingriff in die Berufsfreiheit dar (s. Pressemitteilung).
Die Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den Beschluss: „Das
Direktanstellungsgebot half Menschen, die unter prekären Bedingungen“ in diesen
Sektoren arbeiteten und „hat die Kontrollmöglichkeiten der Behörden deutlich
verbessert“ (s. Pressemitteilung).
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Belgien
Lohnzurückhaltung : Die
Regierung versucht mit ihrem Gesetzesvorhaben vom 23. Februar die Auswirkung des „Index‟,
des Mechanismus zur automatischen Indexierung von Löhnen und Gehältern,
Sozialleistungen und Renten (einzigartig in Europa) abzuschwächen. Mit Hilfe des
Index wird die Kaufkraft der Haushalte regelmäßig angepasst, sobald die
Inflationsrate einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, im Allgemeinen 2 %. Für
2026 und 2028 plant die Regierung nun eine teilweise und vorübergehende Deckelung
des Lohnindexes. Dies betrifft Gehälter über 4000 Euro brutto und Sozialleistungen
über 2000 Euro brutto. Auf diese Weise wird der darüber hinausgehende Betrag nicht
indexiert. Damit handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Lohnzurückhaltung,
mit der ein Kaufkraftverlust bei Löhnen und Gehältern über 4000 Euro monatlich
gebilligt wird. Die Sozialpartner haben diese Maßnahme in einer gemeinsamen Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrats und des
Zentralen Wirtschaftsrats vom 31. März kritisiert und insbesondere auf die
Komplexität der Umsetzung hingewiesen (s. Mitteilung). Die Kritik der Arbeitgeberseite – hauptsächlich
von KMU-Vertretern (s. Mitteilung) – bezieht sich auf den Arbeitgeberbeitrag der
Lohnzurückhaltung, der in dieser Regelung enthalten ist, und neben seiner
Komplexität eine Kostenbelastung für die Arbeitgeber darstellt. Die Gewerkschaften
kritisieren den Eingriff in die automatische Indexierung von Löhnen und Gehältern
scharf. Sie befürchten, dass hiermit ein Präzedenzfall für weitere Eingriffe in den
Mechanismus geschaffen wird – zumal die Regierung den Sozialpartnern die Aufgabe
übertragen hat, bis Ende 2026 eine Reform des Lohnstandards (festgelegte Obergrenze
für die Entwicklung der Lohnkosten) und der automatischen Indexierung von Löhnen und
Gehältern auszuarbeiten. „Es steht der Regierung nicht zu, eine Änderung von
Regelungen in Angriff zu nehmen, die in erster Linie in den Bereich der sozialen
Konzertierung fallen“, monieren die Gewerkschaften in einer Gemeinsamen Mitteilung. Wenn der Gesetzentwurf noch im April
angenommen wird, kann er am 1. Juni in Kraft treten. „Abgesehen von den Auswirkungen
auf die Kaufkraft und die Buchhaltung in den Unternehmen zeigt dieser Vorgang, wie
offensichtlich die Regierung Druck auf die soziale Konzertierung ausübt“, sagt Anne
Guisset, Forscherin an der Katholischen Universität Löwen (UCLouvain).
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Frankreich
Arbeitsrecht : Die Regierung hat
am 13. April die Sitzung des gemischten paritätischen Ausschusses für die Gesetzesvorlage zur
Erweiterung der Arbeitsmöglichkeiten am 1. Mai abgesagt. Anlass war die starke
Opposition aller Gewerkschaften, die sie in einem
Schreiben an den Premierminister zum Ausdruck brachten. Auf diese Weise
stellte die Regierung sicher, dass der Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht
angenommen werden kann. Der Innenminister möchte jedoch die Verhandlungen mit den
betroffenen Branchen fortsetzen. Nach einem Treffen mit Vertretern von Bäckereien
und Blumengeschäften werden diese Betriebe nun wohl doch öffnen dürfen, sofern es
selbstständige Handwerksbetriebe sind, die Beschäftigten auf freiwilliger Basis
mitmachen und doppelte Löhne erhalten. Eine neue Fassung soll zügig aufgesetzt
werden.
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Luxemburg
Cybergewalt : Am 15. April nahm
der Regierungsrat einen
Gesetzentwurf an, mit dem die Cybergewalt angesichts der Entwicklungen im
Bereich digitaler Kommunikationsmittel bekämpft werden soll. Das Strafgesetzbuch
soll ergänzt und digitale Gewalt, vor allem Mobbing, mit Strafen bis zu 2 Jahren
Haft und 3.000 Euro Geldbuße belegt werden (Art. 442-3). Diese Maßnahme erfolgt auch
im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt. Der Entwurf stärkt Artikel 442-2 des Strafgesetzbuchs, der den
Straftatbestand der „Nachstellung“ regelt. Dieser Artikel befasste sich mit Mobbing
im nationalen Recht, „doch nur in begrenztem Umfang und deckte nicht alle Formen ab,
die insbesondere im Zuge der neuesten technologischen Entwicklungen entstanden
sind“, heißt es im Gesetzentwurf.
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3.
Unternehmen
Länderübergreifende Verhandlungen
Neufassung einer Rahmenvereinbarung :
Die britische Supermarktkette Tesco hat zusammen mit dem
internationalen Gewerkschaftsverband IUL am 22. Januar eine neue
Absichtserklärung unterzeichnet: Sie wollen ihre Zusammenarbeit stärken,
damit die Rechte der Beschäftigten entlang der gesamten globalen
Lebensmittellieferketten des Konzerns gefördert und geschützt werden. Die Erklärung
„erneuert die gemeinsamen Verpflichtungen aus einer 2022 unterzeichneten ersten
Vereinbarung und berücksichtigt die Erkenntnisse, die bei der Umsetzung
gewonnen wurden“, betont IUL. Die Absichtserklärung ist strukturierter und
praxisorientierter. Sie hebt das Beschwerdeverfahren zur Meldung von
Arbeitsrechtsverletzungen durch Lieferanten hervor und soll ausdrücklich zu
verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln beitragen (s. Mitteilung).
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