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IR Notes 272 – Eurofound: Qualität der Beschäftigung in Europa ist besser geworden

  IR Notes 272 – 22 April 2026
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Nora Krokovay, Senior Analyst bei Kopint-Tárki

Was wird sich in Ungarn im Sozialen Dialog und Arbeitsrecht nach den Wahlen ändern, die nach 16 Jahren das Ende der Regierung von Viktor Orban bedeuten?
Nach den Wahlen war die Stimmung sehr euphorisch und fröhlich. Natürlich ist es zu begrüßen, dass die demokratische Mobilisierung mit einer Beteiligung von über 79 % eine populistische Regierung zu Fall bringen kann. Die neue Regierung verfügt über 137 von 199 Sitzen im Parlament. Sie besitzt damit große Macht, was auch die einzige Möglichkeit ist, das zu ändern, was eine starke Regierung eingesetzt hat. Prognosen sind noch schwierig, weil sich die neue Mannschaft gerade erst einarbeitet. Sie kann ein paar schnelle Entscheidungen treffen, aber danach geht es im Wesentlichen um grundlegende Änderungen in der Gesellschaft, vor allem um die Bekämpfung der Korruption. Dinge müssen geändert werden, die sich in den letzten sechzehn Jahren tief in die Gesellschaft eingegraben haben. Es wurde ein sehr komplexes System errichtet, das bis in die untersten Ebenen reicht. Veränderungen lassen sich nicht einfach verordnen, wir brauchen einen echten kulturellen Wandel.
Zum sozialen Dialog und den Arbeitsbeziehungen kann ich derzeit nicht viel sagen. Beim sozialen Dialog liegt zweifellos vieles im Argen. Die Tarifverträge sind sehr schwach. Es gibt viele Probleme im Zusammenhang mit den sozialen Vorschriften, vor allem aufgrund von EU-Richtlinien, die nicht richtig umgesetzt wurden. Die Situation ist über die Jahre immer schlechter geworden. Die Sozialpartner auf allen Ebenen sind schon lange nicht mehr angehört worden, manchmal wurden sie nicht einmal unterrichtet – oder erst am Tag vor der Verabschiedung eines Gesetzes.  Wir sind sehr gespannt, ob sich das ändern wird.
Wir haben das Wahlprogramm von Tisza, der Partei, die die Wahlen gewonnen hat, analysiert. Es spricht die Aushöhlung der Arbeitnehmerrechte an und die Tatsache, dass der Dialog zu einer reinen Formalität geworden ist und praktisch nicht mehr existiert. Abgesehen von dieser recht knappen Feststellung steht nicht viel darüber drin, wie dies geändert werden könnte oder dass es überhaupt geändert werden soll. Die entsprechenden Institutionen gibt es, sie wurden allerdings ihrer Substanz beraubt und in Verruf gebracht. Wie können wir die Entwicklung umkehren? Werden die Institutionen mit neuem Leben gefüllt? Jetzt, da es eine Regierung gibt, die zum Dialog mit meinen Sozialpartnern bereit ist, wird sie auch die Initiative ergreifen und Gespräche in die Wege leiten? Ich glaube, die Sozialpartner sind bereit, aber sie nehmen noch eine abwartende Haltung ein. Die einzige Zusage, die wir im Programm der Tisza-Partei finden konnten, ist, dass das System der Arbeitsbeziehungen überprüft und verbessert werden soll. Ehrlich gesagt wäre es auch äußerst schwierig, es noch zu verschlechtern!

 
  Agenda

 


24. April
Bordeaux
Konferenz mit dem Titel: „Digitale Plattformen: Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz“, ausgerichtet von Médecins du Monde und der Universität Bordeaux (Anmeldung).


29. April
Online
Virtueller Besuch von Eurofound in Frankreich zum Thema „Arbeitsbedingungen und Arbeitskräftemangel“. Tina Weber und Agnès Parent-Thirion stellen die neuesten Schlussfolgerungen der Erhebung über die Arbeitsbedingungen 2024 vor. Mit Kommentaren der französischen Experten Christine Erhel (CNAM-CEET) und Bruno Palier (CNRS-Sciences Po) (Link zur Anmeldung).


12. Mai
Brüssel
Konferenz ausgerichtet von Business Europe, Responsible Business Alliance (RBA) und dem Europaabgeordneten Axel Voss, mit dem Titel „Von den Vorschriften zur Realität: Die Umsetzung der CSDDD“ (From Rules to Reality: Driving CSDDD Implementation).


29. Juni
Luxemburg
Tagung des Rats “Beschäftigung und Soziales”


16.–18. September
Oslo
Gemeinsame Konferenz von IWPLMS und IREC: Wie können wir Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt bekämpfen, die zur Ungleichheit führen und welche Rolle können Akteure und Institutionen dabei übernehmen?

 
  Über uns ?

 


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In den Schlagzeilen
Eurofound: Qualität der Beschäftigung in Europa ist besser geworden

Da die Europäische Kommission bis Jahresende eine Gesetzesvorlage zur Arbeitsplatzqualität vorlegen will, werden die Ergebnisse der jüngsten europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS) einer genauen Prüfung unterzogen werden. Die Erhebung bietet einen vollständigen Überblick über die Qualität der Beschäftigung in Europa: Untersucht werden die Merkmale von Arbeitskräften, Arbeitsplätzen, Beschäftigungsqualität und Lebensqualität des Arbeitslebens. Die Ergebnisse beruhen auf mehr als 36.600 persönlichen Befragungen von rund 45 Minuten in 35 Ländern. Sie ermöglichen somit einen einzigartigen Einblick in die Arbeitssituation in Europa, der Bericht (s. Zusammenfassung) ist mit seinen Online-Visualisierungstools eine echte Goldgrube an Informationen.  Ein Großteil des Berichts widmet sich der Bewertung von sieben Indikatoren der Beschäftigungsqualität: Vergütung, Qualität der Arbeitszeit, Perspektiven (Aufstiegsmöglichkeiten, Arbeitsplatzsicherheit usw.), Kompetenzen und Entscheidungsfreiheit, Arbeitsintensität, soziales Umfeld (Unterstützung durch Kollegen, kein sozial schädliches Verhalten) und physisches Umfeld. Die Ergebnisse werden nach Sektoren, Qualifikationsniveau und Geschlecht aufgeschlüsselt, danach auch nach Ländern. Die Spitzenplätze belegen die nordischen Länder zusammen mit Luxemburg, der Schweiz, Estland und Österreich. Schlusslicht in der Rangliste sind Bulgarien und Rumänien, hinter drei EU-Beitrittskandidaten (Nordmazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina) sowie Italien und Griechenland. Der Bericht weist auf Verbesserungen hin: Bei der Arbeitszeit beispielsweise ist der Anteil der Beschäftigten, die gelegentlich mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten, von 37 % im Jahr 2005 auf 28 % im Jahr 2024 gesunken, und der Anteil derjenigen mit einer Wochenarbeitszeit von über 48 Stunden fiel im gleichen Zeitraum von 19 % auf 11 %. Doch Eurofound merkt an: „Trotz einer allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungsqualität sind die Vorteile nicht gerecht verteilt. Große Unterschiede bestehen weiterhin hinsichtlich Geschlecht, Alter, Herkunftsort, Gesundheitszustand, Beruf und Branche“.
Neben diesem Schatz an Informationen beschäftigt sich ein Kapitel des Berichts mit der Arbeitnehmervertretung am Arbeitsplatz. Daraus geht hervor, dass immer mehr Arbeitnehmervertretungen eingesetzt werden. Auf die Frage, ob es in ihrem Unternehmen eine Gewerkschaft, einen Betriebsrat oder ein anderes Organ der Arbeitnehmervertretung gebe, antworteten 53 % der befragten Beschäftigten mit Ja (+ 5 Prozentpunkte gegenüber 2015). Je größer das Unternehmen ist, desto wahrscheinlicher ist eine Arbeitnehmervertretung, wie in 85,4 % der Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und in 68,9 % der Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten. Die Verteilung nach Ländern ist dagegen sehr unterschiedlich: Weniger als ein Drittel der Beschäftigten in Lettland, Bulgarien und Estland werden vertreten. Dagegen geben zwei Drittel oder mehr der Beschäftigten in Frankreich, Belgien und Finnland an, eine Arbeitnehmervertretung am Arbeitsplatz zu haben. Ganz oben stehen Dänemark (68 %), Luxemburg (70 %) und Schweden (80 %). Außerhalb der EU ist Norwegen mit 82 % der Spitzenreiter. Eine andere Frage betrifft das Abhalten regelmäßiger Versammlungen, bei denen die Beschäftigten ihre Meinung dazu äußern können, was in ihrem Unternehmen, in ihrer Organisation geschieht. 62 % der Beschäftigten gaben an, über eine solche Gelegenheit zu verfügen (9 Prozentpunkte mehr als 2015) – mit starken Schwankungen von 39 % in Ungarn bis zu 80 % in Schweden. Allerdings verfügten 21 % der Beschäftigten in der EU weder über eine formelle Arbeitnehmervertretung noch über Versammlungen am Arbeitsplatz, während weitere 11 % angaben, dass es in ihrem Unternehmen oder in ihrer Organisation zwar Versammlungen gibt, in denen sie ihre Meinung äußern können, aber keine kollektive Arbeitnehmervertretung.


1. Europäische Union
Vorhaben

Kontakt mit Gefahrstoffen : Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 15. April seinen Standpunkt zur sechsten Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe angenommen. In der angenommenen Fassung geht es um die Einführung neuer Grenzwerte für Cobalt und seine anorganischen Verbindungen, die bei der Herstellung von Batterien verwendet werden, von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die bei der Stahl-, Eisen- und Aluminiumherstellung eingesetzt werden, sowie von 1,4-Dioxan, das bei der Chemikalien- und Textilherstellung zum Einsatz kommt. Ebenfalls unterstützt wurde der Eintrag zu Schweißrauch. Die Abgeordneten nahmen ferner einen Grenzwert für die langfristige berufsbedingte Exposition gegenüber Isopren auf (ein Stoff, der in der Chemie- und Kautschukindustrie verwendet wird). Eine Exposition kann zu Reizungen von Nase, Rachen und Lunge führen. Eine anhaltende und hohe Exposition kann zu Leberkrebs und Anämie führen. Dem Standpunkt zufolge sollen Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen wie Atemschutzgeräte bereitstellen, wenn die Restexposition nicht auf Werte unterhalb der Grenzwerte gesenkt werden kann. Die Beschäftigten, die diese Schutzausrüstung tragen, müssen Anspruch auf regelmäßige Pausen in nicht kontaminierten Bereichen haben. Die Fassung enthält zusätzliche Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute und Rettungskräfte, die bei ihren Einsätzen mit verschiedenen Gefahrstoffen in Kontakt kommen können. Der Beginn der Verhandlungen mit Rat und Kommission ist für den 7. Mai angesetzt.



Psychosoziale Risiken : Die Europaabgeordnete Estelle Ceulemans (S&D) legte am 15. April ihren  Entwurf für einen legislativen Initiativbericht zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz vor. Darin fordert sie die Kommission auf, bis Ende 2026 einen Vorschlag für eine Richtlinie über psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz vorzulegen (s. Video über Austausch). Änderungsanträge sind bis spätestens 20. April einzureichen. Laut Frau Ceulemans wird der Bericht dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten am 2. September zur Abstimmung vorgelegt, im Oktober wird dann im Plenum darüber abgestimmt (s. Mitteilung). Wenn der Bericht angenommen wird, muss die Kommission den Forderungen des Parlaments nachkommen, wahrscheinlich im Rahmen des künftigen Gesetzes zur Qualität der Beschäftigung, das für Ende des Jahres angekündigt wurde. In der Debatte nach der Präsentation des Berichts sprachen sich die meisten Fraktionen dafür aus, mit Ausnahme der Vertreterin der Patrioten für Europa, der Spanierin Margarita De La Pisa Carrión, die einen „woken“-Ansatz anprangerte, der das Arbeitsklima vergifte. Die Schattenberichterstatterin der EVP schien sich dem Bericht anzuschließen, während Renew Änderungsanträge ankündigte, um die Belastungen für KMU zu verringern.


Sektoraler sozialer Dialog

Private Sicherheit : Die sektoralen Sozialpartner der EU im Bereich privater Sicherheitsdienste nahmen am 15. April eine gemeinsame Erklärung an als Antwort auf die EU-Strategie für eine krisenfeste Union, die am 26. März von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde (s. Mitteilung der Kommission). Die Unterzeichnenden fordern u. a., dass in der künftigen Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie „hochwertige Arbeitsplätze und hohe Dienstleistungsstandards im Sicherheitsbereich wirksam gefördert werden“. Diese Strategie muss auch „die Attraktivität, die Qualifikationen und die Bindung des Sicherheitspersonals stärken“ sowie die Zusammenarbeit „zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor“ erleichtern (s. Mitteilung von UNI Europa).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Verbot von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft : Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem am 15. April veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) zurückgewiesen. Mehrere Unternehmen aus der Branche lehnten insbesondere das seit 1. Januar 2021 bußgeldbewehrte Verbot des Einsatzes von Arbeitskräften auf der Grundlage von Werkverträgen ab. Seit dem 1. April 2024 ist auch der Einsatz von Leiharbeitskräften vollständig untersagt. Das Gesetz sieht ferner vor, dass Betriebe oder übergreifende Organisationen, in denen geschlachtet wird, Schlachtkörper zerlegt oder Fleisch verarbeitet wird, nur durch einen einzigen Inhaber allein geführt werden dürfen. Für das Verfassungsgericht ist das Verbot des Rückgriffs auf Werkvertragsarbeitskräfte im Bereich der Schlachtung und auch in der Zerlegung von Schlachtkörpern mit der Berufsfreiheit von Unternehmen in der Fleischindustrie vereinbar. Es verfolgt mindestens einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck, d.h. den Arbeits- und Gesundheitsschutz der im Kernbereich der Fleischwirtschaft eingesetzten Personen, es ist zu dessen Förderung geeignet, erforderlich und insbesondere auch angemessen. Das Verbot stellt lediglich einen moderaten Eingriff in die Berufsfreiheit dar (s. Pressemitteilung). Die Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den Beschluss: „Das Direktanstellungsgebot half Menschen, die unter prekären Bedingungen“ in diesen Sektoren arbeiteten und „hat die Kontrollmöglichkeiten der Behörden deutlich verbessert“ (s. Pressemitteilung).


Belgien

Lohnzurückhaltung : Die Regierung versucht mit ihrem Gesetzesvorhaben vom 23. Februar die Auswirkung des „Index‟, des Mechanismus zur automatischen Indexierung von Löhnen und Gehältern, Sozialleistungen und Renten (einzigartig in Europa) abzuschwächen. Mit Hilfe des Index wird die Kaufkraft der Haushalte regelmäßig angepasst, sobald die Inflationsrate einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, im Allgemeinen 2 %. Für 2026 und 2028 plant die Regierung nun eine teilweise und vorübergehende Deckelung des Lohnindexes. Dies betrifft Gehälter über 4000 Euro brutto und Sozialleistungen über 2000 Euro brutto. Auf diese Weise wird der darüber hinausgehende Betrag nicht indexiert. Damit handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Lohnzurückhaltung, mit der ein Kaufkraftverlust bei Löhnen und Gehältern über 4000 Euro monatlich gebilligt wird. Die Sozialpartner haben diese Maßnahme in einer gemeinsamen Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrats und des Zentralen Wirtschaftsrats vom 31. März kritisiert und insbesondere auf die Komplexität der Umsetzung hingewiesen (s. Mitteilung). Die Kritik der Arbeitgeberseite – hauptsächlich von KMU-Vertretern (s. Mitteilung) – bezieht sich auf den Arbeitgeberbeitrag der Lohnzurückhaltung, der in dieser Regelung enthalten ist, und neben seiner Komplexität eine Kostenbelastung für die Arbeitgeber darstellt. Die Gewerkschaften kritisieren den Eingriff in die automatische Indexierung von Löhnen und Gehältern scharf. Sie befürchten, dass hiermit ein Präzedenzfall für weitere Eingriffe in den Mechanismus geschaffen wird – zumal die Regierung den Sozialpartnern die Aufgabe übertragen hat, bis Ende 2026 eine Reform des Lohnstandards (festgelegte Obergrenze für die Entwicklung der Lohnkosten) und der automatischen Indexierung von Löhnen und Gehältern auszuarbeiten. „Es steht der Regierung nicht zu, eine Änderung von Regelungen in Angriff zu nehmen, die in erster Linie in den Bereich der  sozialen Konzertierung fallen“, monieren die Gewerkschaften in einer Gemeinsamen Mitteilung. Wenn der Gesetzentwurf noch im April angenommen wird, kann er am 1. Juni in Kraft treten. „Abgesehen von den Auswirkungen auf die Kaufkraft und die Buchhaltung in den Unternehmen zeigt dieser Vorgang, wie offensichtlich die Regierung Druck auf die soziale Konzertierung ausübt“, sagt Anne Guisset, Forscherin an der Katholischen Universität Löwen (UCLouvain).


Frankreich

Arbeitsrecht : Die Regierung hat am 13. April die Sitzung des gemischten paritätischen Ausschusses für die Gesetzesvorlage zur Erweiterung der Arbeitsmöglichkeiten am 1. Mai abgesagt. Anlass war die starke Opposition aller Gewerkschaften, die sie in einem Schreiben an den Premierminister zum Ausdruck brachten. Auf diese Weise stellte die Regierung sicher, dass der Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht angenommen werden kann. Der Innenminister möchte jedoch die Verhandlungen mit den betroffenen Branchen fortsetzen. Nach einem Treffen mit Vertretern von Bäckereien und Blumengeschäften werden diese Betriebe nun wohl doch öffnen dürfen, sofern es selbstständige Handwerksbetriebe sind, die Beschäftigten auf freiwilliger Basis mitmachen und doppelte Löhne erhalten. Eine neue Fassung soll zügig aufgesetzt werden.


Luxemburg

Cybergewalt : Am 15. April nahm der Regierungsrat einen Gesetzentwurf an, mit dem die Cybergewalt angesichts der Entwicklungen im Bereich digitaler Kommunikationsmittel bekämpft werden soll. Das Strafgesetzbuch soll ergänzt und digitale Gewalt, vor allem Mobbing, mit Strafen bis zu 2 Jahren Haft und 3.000 Euro Geldbuße belegt werden (Art. 442-3). Diese Maßnahme erfolgt auch im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der Entwurf stärkt Artikel 442-2 des Strafgesetzbuchs, der den Straftatbestand der „Nachstellung“ regelt. Dieser Artikel befasste sich mit Mobbing im nationalen Recht, „doch nur in begrenztem Umfang und deckte nicht alle Formen ab, die insbesondere im Zuge der neuesten technologischen Entwicklungen entstanden sind“, heißt es im Gesetzentwurf.


3. Unternehmen
Länderübergreifende Verhandlungen

Neufassung einer Rahmenvereinbarung : Die britische Supermarktkette Tesco hat zusammen mit dem internationalen Gewerkschaftsverband IUL am 22. Januar eine neue Absichtserklärung unterzeichnet: Sie wollen ihre Zusammenarbeit stärken, damit die Rechte der Beschäftigten entlang der gesamten globalen Lebensmittellieferketten des Konzerns gefördert und geschützt werden. Die Erklärung „erneuert die gemeinsamen Verpflichtungen aus einer 2022 unterzeichneten ersten Vereinbarung und berücksichtigt die Erkenntnisse, die bei der Umsetzung gewonnen wurden“, betont IUL. Die Absichtserklärung ist strukturierter und praxisorientierter. Sie hebt das Beschwerdeverfahren zur Meldung von Arbeitsrechtsverletzungen durch Lieferanten hervor und soll ausdrücklich zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln beitragen (s. Mitteilung).

 


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