IR Notes 279 – Neue Ausrichtung für europäische Säule sozialer Rechte

  • September 10, 2026

Neue Ausrichtung für europäische Säule sozialer Rechte

Leitartikel

Neue Ausrichtung für europäische Säule sozialer Rechte

Am 22. Juli veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, in der sie Bilanz über die Ergebnisse des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte zieht und neue Prioritäten festlegt. Beigefügt ist ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, aus dem detailliert hervorgeht, welche Ziele des Aktionsplans erreicht wurden und welche nicht (s. Mitteilung). Die Lektüre dieser Dokumente wecken erhebliche Zweifel am sozialen Anspruch der Union.

Die Bilanz des Aktionsplans fällt gemischt, fast schon düster aus. Von den drei Kernzielen für 2030 scheint nur das erste, nämlich das zur Beschäftigung, realisierbar: Die Erwerbstätigenquote (76,1 % im Jahr 2025) ist tatsächlich auf dem besten Weg, die Zielmarke von 78 % zu erreichen. Einige Mitgliedstaaten liegen weit zurück: Belgien, Rumänien und Italien weichen um 5,4 bis 7,2 Punkte von ihrem nationalen Ziel für 2030 ab. Mit den 7 anderen Staaten, die „weniger als 4 Prozentpunkte von ihrem nationalen Ziel entfernt sind“, müssen sie „bis zum Ende des Jahrzehnts große Anstrengungen unternehmen“. Das Teilziel - die Differenz der Beschäftigungsrate zwischen Frauen und Männern um die Hälfte reduzieren - ist jedoch noch lange nicht erreicht. Laut Arbeitspapier hat sich „die Differenz seit 2021 von 10 auf 9,6 Prozentpunkte nur leicht verringert“. 

Das zweite Kernziel, die Erwachsenenbildung, ist ins Stocken geraten. Das sehr verhaltene Wachstum von 37,4 % (2016) auf 39,5 % (2022) „reicht nicht aus, um das Kernziel der EU zu erreichen: Bis 2030 sollen 60 % der Erwachsenen an einer Weiterbildung teilgenommen haben“. Auch beim Teilziel im Bereich grundlegender digitaler Kompetenzen, die 80 % der Erwachsenen bis 2030 haben sollten, sind die Fortschritte zu langsam: 55,6 % im Jahr 2023, gegenüber 53,9 % im Jahr 2021.

Und schließlich das dritte Ziel, die Armutsbekämpfung, scheint unerreichbar. Während 15 Millionen Menschen bis 2030 die Armut überwunden haben sollen, zählt die Kommission bisher nur 3,5 Millionen. „Um das Ziel bis 2030 zu erreichen, müssten durchschnittlich jedes Jahr weitere 2 Millionen der Armut entkommen“, d. h. „die Mitgliedstaaten müssten sich für den Rest des Jahrzehnts deutlich mehr anstrengen“, betont die Kommission.

Angesichts dieser Feststellung fällt die Reaktion der Kommission ziemlich verhalten aus. Während der Aktionsplan zu 7 Richtlinien und 8 Verordnungen führte, spricht die Mitteilung nur von zwei - bereits angekündigten - zentralen Maßnahmen: eine Richtlinie über Wohnraum zu erschwinglichen Preisen (Affordable Housing Act), die am 9. September vorgelegt werden soll, und das Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze, das sich bereits in der zweiten Phase der Sozialpartnerkonsultation befindet (s. unten). Die Sozialpartner werden auch zu einer „möglichen Ausrichtung der EU-Maßnahmen zur Aktivierung von Personen“ konsultiert, „die bei der Arbeitssuche besonders benachteiligt sind“ (s. Konsultationspapier). Ansonsten listet die Mitteilung teilweise bereits angekündigte Maßnahmen auf, die nicht viel Hoffnung auf eine Verbesserung der Lage machen.

In Bezug auf die Herausforderungen im Bereich der KI will die Kommission beispielsweise eine hochrangige Arbeitsgruppe einrichten, die „Szenarien zur möglichen langfristigen Entwicklung der Beschäftigung“ ausarbeiten und untersuchen soll, wie diese Auswirkungen „so effizient wie möglich vorhergesehen und gesteuert werden können“. Die „Säule“ gilt also weiterhin als ein „Kompass“ für ein starkes und resilientes soziales Europa“, die Umsetzung ist aber nur noch ein Schatten ihrer selbst. Schlimmer noch: Vielleicht weil die Kommission den Vorwurf fürchtet, sie sei zu kühn, erklärt sie in ihrer Mitteilung, man werde „die Anstrengungen verdoppeln um sicherzustellen, dass der soziale Besitzstand weiterhin seinen Zweck erfüllt“, was „insbesondere bedeutet, die bestehenden Rechtsrahmen Belastungstests zu unterziehen […], um praktische Hindernisse bei der Umsetzung und Möglichkeiten zur Vereinfachung zu ermitteln“. Mit anderen Worten bereitet sie den Weg für eine mögliche „Omnibus“-Richtlinie im sozialen Bereich vor, um den gemeinschaftlichen Besitzstand zu vereinfachen.

Soziales Europa

Gesetzgebung

Frage- und Antwortenkatalog zur Entgelttransparenz: Am 6. August veröffentlichte die Europäische Kommission einen Frage- und Antwortenkatalog, um die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie zu erleichtern. Daraus geht hervor, dass Zahlungen und Bar- oder Sachleistungen, die nicht von Auswahlkriterien abhängen und ausnahmslos allen Beschäftigten zuteilwerden (wie Essensgutscheine, Handys oder Laptops), nicht berücksichtigt werden müssen. Die FAQs geben „die vorläufigen Ansichten der Kommission“ wieder und nicht ihren offiziellen Standpunkt.

Aktuelle soziale Themen

Ausschuss des EU-Parlaments nimmt Bericht über psychosoziale Risiken an: Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat am 2. September den legislativen Initiativbericht von Estelle Ceulemans (S&D) mit großer Mehrheit angenommen (41 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen). In dem Bericht, dem ein Richtlinienvorschlag beiliegt, fordert sie eine Richtlinie zur Festlegung gemeinsamer Mindeststandards, u. a. um psychosoziale Störungen als Berufskrankheit anzuerkennen, algorithmisches Management und KI zu regulieren und das Recht auf Nichterreichbarkeit zu gewährleisten (s. Pressemitteilung). Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt die Annahme des Berichts und fordert verbindliche Rechtsvorschriften (s. Pressemitteilung).

Bericht über Anwendung der Mindestlohnrichtlinie: Die EU-Kommission veröffentlichte am 23. Juli den ersten Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2022/2041 zum Mindestlohn anhand von Daten, die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurden, und ihren Aktionsplänen zur Förderung von Tarifverhandlungen, sofern die tarifvertragliche Abdeckung unter einer Schwelle von 80 % liegt - was derzeit bei 18 Ländern der Fall ist. Am 15. Juni 2026 hatte die Kommission die Aktionspläne von 12 Mitgliedstaaten erhalten, die alle den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Umstrukturierungsbeihilfe: Die EU-Kommission hat am 24. Juli vorgeschlagen, 235 Beschäftigte, die vom finnischen Automobilzulieferer Valmet Automotive entlassen worden waren, mit 410.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu unterstützen (s. Mitteilung).

Gedenken an Opfer von Arbeitsunfällen: Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Roxana Mînzatu hat am 7. August vorgeschlagen, den 8. August als „europäischen Gedenktag für die Opfer von Arbeitsunfällen“ einzuführen, in Erinnerung an den 8. August 1956, an dem 262 Bergleute aus 12 verschiedenen Ländern im Kohlebergwerk Bois du Cazier in Marcinelle in Belgien starben (s. Pressemitteilung).

Branchenübergreifender sozialer Dialog

Reaktionen auf die Konsultation zum Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze: Die Europäische Kommission hat am 20. Juli die zweite Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zum künftigen „Quality Jobs Act“ eingeleitet. Sie endet am 28. September (s. Mitteilung). Im Konsultationspapier, dem ein Arbeitspapier ihrer Dienststellen beiliegt, erläutert die Kommission die möglichen Maßnahmen in fünf Bereichen: Recht auf Nichterreichbarkeit und auf Telearbeit, algorithmisches Management, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (psychosoziale, ergonomische und thermische Risiken sowie Risiken durch Bildschirmnutzung), Schutz der Beschäftigten in Subunternehmerketten und gerechter Übergang. Erörtert werden auch die Möglichkeiten, wie die Anwendung der bestehenden Vorschriften verbessert und der soziale Dialog gefördert werden kann. Dem Europäischen Gewerkschaftsbund gehen diese Maßnahmen nicht weit genug. Statt Leitlinien fordert er für diese fünf Bereiche verbindliche Rechtsvorschriften, insbesondere ein Recht auf Weiterbildung, ein Recht auf Nichterreichbarkeit und eine strenge Regulierung der Unterauftragsvergabe (s. Pressemitteilung). Die Arbeitgeberverbände haben sich zur Einleitung dieser zweiten Konsultation nicht geäußert. Ihr Standpunkt hat sich seit der ersten Konsultation nicht geändert: Sie fordern eine bessere Anwendung des bestehenden Rechts, eine Vereinfachung des sozialen Besitzstands und nicht verbindliche Instrumente.

Sektoraler sozialer Dialog

Arbeitsprogramm in der privaten Sicherheitswirtschaft: Die europäischen Sozialpartner in der privaten Sicherheitswirtschaft haben am 27. Mail ein Arbeitsprogramm 2026-2028 angenommen. Darin kündigen sie an, bei der Überarbeitung des Vergaberechts alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit Ausschreibungen soziale und qualitative Kriterien enthalten und die Einhaltung des Arbeitsrechts sowie der Tarifverträge vorschreiben, statt allein dem niedrigsten Preis den Vorzug zu geben (s. Pressemitteilungen von UNI Europa und CoeSS).

Quer durch Europa

Google (Noto Color Emoji 17.0)Deutschland

Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen: Die Bundesregierung hat am 22. Juli einen nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen angenommen, wie es die Mindestlohnrichtlinie für EU-Mitgliedstaaten vorsieht, deren tarifvertragliche Abdeckung weniger als 80 % beträgt – eine Schwelle, von der Deutschland weit entfernt ist: 2024 betrug die Tarifbindung 49 Prozent im Vergleich zu 79 Prozent im Jahr 1996 (s. Mitteilung). Zu den Maßnahmen gehören das seit dem 1. Mai geltende Bundestariftreuegesetz, das bei Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro die Einhaltung von tarifvertraglich konformen Arbeitsbedingungen vorsieht, und ein künftiges digitales Zugangsrecht von Gewerkschaften in die Betriebe. Für Professor Thorsten Schulten bedeutet dieser Plan kaum eine echte Wende: Selbst das Bundestariftreuegesetz, die bei weitem wichtigste Maßnahme, hat einen so begrenzten Anwendungsbereich, dass es nur sehr eingeschränkt Wirkung entfalten kann.

Google (Noto Color Emoji 17.0)Dänemark

Berufsausweis auf Großbaustellen wird Pflicht: Das Parlament hat am 3. September das Gesetzesvorhaben der Regierung angenommen (s. IR Notes 278), mit dem ein Berufsausweis auf Baustellen verpflichtend wird, sobald der Auftrag 100 Millionen DKR übersteigt (ca. 13,4 Mio. €). Damit soll Schwarzarbeit, die Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften und Sozialdumping bekämpft werden (s. Mitteilung).

Google (Noto Color Emoji 17.0)Spanien

Sanktionen wegen Lieferfahrten bei roter Hitzewarnung: Die Arbeitsaufsichtsbehörde von Katalonien hat ein Sanktionsverfahren gegen das Lieferunternehmen Glovo eröffnet, weil es seine Lieferfahrten in Barcelona am 8. Juli trotz einer roten Hitzewarnung des Wetterdienstes bei 40°C nicht ausgesetzt hat. Laut der Behörde hat das Unternehmen damit gegen sein eigenes internes Protokoll verstoßen, wonach der Lieferdienst per Fahrrad, Roller oder Motorrad bei Extremwetter eingestellt werden muss. Außerdem bedeutete dies einen Verstoß gegen staatliche Vorschriften, die eine Arbeitsunterbrechung vorschreiben, wenn der Schutz der Beschäftigten nicht gewährleistet werden kann. Für den als schwerwiegend eingestuften Verstoß kann ein Bußgeld zwischen 2.451 und 49.180 Euros verhängt werden (s. Artikel El País).

Aktuelle Unternehmensnachrichten

Europäische Betriebsräte

Gewerkschaften bei Aer Lingus fordern Anhörung des IAG-EBR: Bei der irischen Luftfahrt-gesellschaft Aer Lingus verhärten sich beim Sozialplan die Fronten. Die IAG-Tochter plant den Abbau von bis zu 500 Stellen (rund 70 Piloten, 140 Flugpersonal und 290 Stellen in der Zentrale), um seine operative Marge auf die von der Muttergesellschaft angestrebten 12-15 % zu steigern. Seit dem 11. August fordert die irische Pilotengewerkschaft (IALPA) die Einberufung des EBR von IAG: Die Umstrukturierung sei ihrer Ansicht nach „länderübergreifend“, da es sich um eine Margenpolitik auf Konzernebene handele (v. Artikel in der Irish Times). Die Unternehmensleitung lehnte diese Einstufung ab mit dem Argument, dass die Entlassungen nur irisches Personal beträfen, das ausschließlich irischem Arbeitsrecht unterliege. Die Verhandlungen mit den Piloten wurden am 25. August abgebrochen, weil die Unternehmensleitung die Intervention des EBR als „Inszenierung“ sah (s. Artikel in der Irish Times). Am folgenden Tag forderte die Gewerkschaft Fórsa (Personal der Zentrale) den Abbruch der nationalen Konsultationen, solange das EBR-Verfahren nicht abgeschlossen sei (s. Artikel  in der Irish Times). Die Gewerkschaften stützen sich auf einen Präzedenzfall, ein Urteil des Audiencia Nacional in Madrid vom 18. September 2023. Der Nationale Gerichtshof entschied damals, dass es sich bei den von der IAG im Jahr 2020 beschlossenen Stellenstreichungen (12.000 Stellen bei British Airways und 500 bei Aer Lingus) um eine „länderübergreifende“ Maßnahme im Sinn der EBR-Vereinbarung des Konzerns handelte, und die IAG ihre Verpflichtung verletzt habe, den EBR darüber zu unterrichten. Die Haltung der Unternehmensleitung in diesem Zusammenhang überrascht, denn die Weigerung, den EBR einzuschalten, kann dem sozialen Dialog und der Umsetzung der Umstrukturierung nur schaden.

Globale Rahmenvereinbarung

Druck zur Erneuerung einer globalen Vereinbarung: In einem Schreiben
vom 29. Juli an mehr als 80 Investoren forderte der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union die Aktionäre des weltweiten Callcenter-Riesen TP (vormals Téléperformance) auf, die Unternehmensleitung zur Erneuerung der 2022 abgeschlossenen globalen Rahmenvereinbarung zu bewegen. Dabei beriefen sie sich auf das „Ansehen“ des multinationalen Unternehmens. Nachdem UNI Global mehrere Verstöße gegen Gewerkschaftsrechte festgestellt hat, erinnert die Organisation daran, dass „ein Unternehmen mit einem so hohen Konfliktpotenzial in den Arbeitsbeziehungen mit einer globalen Gewerkschaft kooperieren sollte.“ Das Engagement der Investoren „spielte damals eine entscheidende Rolle, das Unternehmen an den Verhandlungstisch zu bringen und die ursprüngliche Vereinbarung 2022 abzuschließen“, betont UNI Global, der davon überzeugt ist, dass ihre Unterstützung „erneut ausschlaggebend ist, um zu einem konstruktiven Dialog zurückzukehren“.

Zahlen und Berichte

Erste Bilanz der Mindestlohnrichtlinie

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 23. Juli den ersten Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der EU. Anhand der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Daten geht es zum einen um die Entwicklung der Mindestlöhne in der EU 27, zum anderen um die Bewertung der Aktionspläne zur Stärkung der Tarifverhandlungen in den Mitgliedstaaten, in denen die Tarifbindung der Beschäftigten unter 80 % beträgt. Während der erste Teil weniger umfangreich ist als die Jahresstudie  von Eurofound (die jetzt im September erscheint), gibt die Bewertung der Aktionspläne eine Vorstellung davon, was alles zu tun ist, um Tarifverhandlungen wiederzubeleben. 18 Mitgliedstaaten liegen derzeit unter dem von der Richtlinie festgelegten Schwellenwert von 80 %. Polen bildet mit 11,6 % das Schlusslicht. Nur 12 von ihnen haben der Kommission einen Aktionsplan vorgelegt. Die Kommission hält eine Bewertung der tatsächlichen Wirksamkeit noch für verfrüht, da sie sich nur an der Entwicklung der tarifvertraglichen Abdeckungsrate messen lässt.

Statistik

11 %

2025 waren 11 % der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 29 Jahren in der EU weder in Arbeit noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung (sogenannte Neets – Not in education, employment or training)

Für diese Altersgruppe hat die EU europäische Zielvorgaben festgelegt, um die Quote der „Neets“ von 12,6 % im Jahr 2019 bis 2030 auf 9 % zu verringern (s. Mitteilung). Die niedrigsten Quoten haben die Niederlande (5,3 %), Schweden (5,9 %) und Slowenien (7,6 %). 2025 lag der Anteil der Neets in zehn Ländern über dem EU-Durchschnitt. Darunter verzeichnen Italien, Griechenland (13,6 %), Bulgarien (13,8 %) und Rumänien (19,2 %) die höchsten Quoten.

Jugendliche (im Alter von 15 bis 29 Jahren), die sich weder in Beschäftigung noch in Ausbildung befinden, 2025

Drei Fragen an …

Jean-Philippe Lhernould

Mikael Hansson

Professor für Arbeitsrecht an der Universität Uppsala

zum Ende des Streiks bei Tesla in Schweden

«Die Gewerkschaften sind hier schlicht und ergreifend auf einen Gegner gestoßen, der ebenso groß, ebenso stark und ebenso bereit war zu kämpfen»

Nach einem fast drei Jahre währenden Streik, der Tesla einen Tarifvertrag für seine Aktivitäten in Schweden abringen sollte, brach die Gewerkschaft IF Metall am 19. August ihren Arbeitskampf ab. Wie kam es zum Ende des Streiks?

Die Unternehmensleitung von Tesla hat wohl mit allen streikenden Gewerkschaftsmitgliedern im Unternehmen eine Einigung erzielt. Die IF Metall stellte daraufhin die Streikmaßnahmen ein, weil sie bei Tesla keine Mitglieder mehr hat. Tesla hat also mit jedem betroffenen Beschäftigten einzeln verhandelt und auf diese Weise schließlich die Kraftprobe mit der IF Metall gewonnen.

Hat das schwedische Gewerkschaftsmodell hier versagt?

Es ist bestimmt kein Sieg für die IF Metall, aber man kann nicht sagen, dass das schwedische Modell der Arbeitsbeziehungen grundsätzlich in Frage gestellt wird, da es ein außergewöhnlicher Konflikt war. Zum einen wegen seiner Dauer: Kein Konflikt dieser Art hat in der heutigen Zeit so lange gedauert. Zum anderen aufgrund der enormen finanziellen Mittel, die Tesla aufgebracht hat, um sein Ziel zu erreichen, nämlich einen Tarifvertrag mit der IF Metall zu umgehen. Wenn ein privater Arbeitgeber, der keinem Arbeitgeberverband angehört, sich weigert, einen Tarifvertrag anzuwenden, setzt sich die Gewerkschaft in der Regel durch, indem sie Streiks durchführt, die oft durch Solidaritätsstreiks von Gewerkschaften anderer Branchen unterstützt werden, um einen solchen finanziellen Druck auf das Unternehmen auszuüben, dass dieses schließlich nachgibt. Im Fall von Tesla muss man jedoch sagen, dass die IF Metall auf einen starken Gegner gestoßen ist. Tesla hat hohe Summen ausgegeben und diese Kosten aus welchem Grund auch immer für tragbar gehalten. Es ist unwahrscheinlich, dass sich ein solches Szenario in Zukunft wiederholen wird, weil es für beide Parteien zu kostspielig ist.

Dennoch zeigt der amerikanische Autobauer hier - wie auch bei den Maßnahmen von Tesla in dem Werk bei Berlin, um die IG Metall daran zu hindern, dort Fuß zu fassen -, dass es mit genug Geld möglich ist, die nationalen Arbeitsbeziehungssysteme zu umgehen, oder?

Ja, und genau das macht diesen Fall so besonders. Im schwedischen Modell der Arbeitsbeziehungen, in dem Tarifverhandlungen Vorrang haben, nutzen die Gewerkschaften ihr wirtschaftliches Gewicht, um kleine Unternehmen zu zwingen, sich dem Verhandlungssystem anzuschließen. Sie sind hier schlicht und ergreifend auf einen Gegner gestoßen, der ebenso groß, ebenso stark und ebenso bereit war zu kämpfen: In gewisser Weise handelt es sich also nicht um eine Umgehung des schwedischen Modells, sondern lediglich um die Umsetzung dieses Modells zur Regulierung des Arbeitsmarktes. Einer von beiden musste nachgeben. In diesem Fall war es die IF Metall.

IR Dictionary

Die Rechtssache Laval un Partneri

Am 18. Dezember 2007 hat der Gerichtshof ein Urteil (C-341/05) in dieser Sache gefällt: Mit einer kollektiven Maßnahme wollte eine schwedische Bauarbeitergewerkschaft ein lettisches Unternehmen, das Arbeitnehmer auf eine Baustelle in Schweden entsandt hatte, zwingen, dem in diesem Sektor geltenden Tarifvertrag beizutreten. Die lettischen Arbeitnehmer sollten den gleichen Lohn erhalten wie ihre schwedischen Kollegen, um jegliches soziales Dumping zu vermeiden. Das Gericht hat das Streikrecht als ein Grundrecht des Gemeinschaftsrechts anerkannt, was von den Gewerkschaften umgehend begrüßt wurde. Aber in dem Urteil wird auch bekräftigt, dass der Grundrechtscharakter des Rechts „eine derartige Maßnahme …nicht dem Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts zu entziehen vermag“: Es muss in Einklang mit anderen Grundrechten stehen, beispielsweise der Niederlassungsfreiheit oder dem freien Dienstleistungsverkehr. Eine Position, die von den Gewerkschaften mit Empörung aufgenommen wurde.

Termine

11. September
Brüssel

Das 28. Regime verstehen

Das Europäische Gewerkschaftsinstitut organisiert ein Expertenforum zum Vorschlag eines 28. Regimes, u. a. geht es um steuerliche und soziale Aspekte.

15. September
Straßburg

Faires Mobilitätspaket

Die Europäische Kommission legt das Maßnahmenpaket für eine faire Mobilität von Arbeitskräften (Fair labour mobility package) vor. Es enthält einen Vorschlag für einen „Europäischen Sozialversicherungspass“, einen Vorschlag für eine Verordnung zur Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde und eine Initiative für die Übertragbarkeit von Kompetenzen (s. Tagesordnung).

16.–18. September
Oslo

Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt

Gemeinsame Konferenz von IWPLMS und IREC: Wie können wir zur Ungleichheit führenden Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken und welche Rolle können Akteure und Institutionen dabei übernehmen?

19. Oktober
Luxemburg

Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“

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Diese Ausgabe wurde erstellt von Inès Bollet, Victoria Fonseca, Sea Ange Gonebo, Ambre Grenier-Boley, Frédéric Turlan, Iris Turlan und Paula Villalobos. Das gesamte Team von IR Share finden Sie auf unserer Website. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website, auf LinkedIn oder IR Notes
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