IR Notes

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IR Notes 9 – Die Frage des Mindestlohns

  IR Notes 9 – 7 Mai 2014
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

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  Interview
Tamás Gyulavári, Professor für Arbeitsrecht und Leiter der Abteilung für Arbeitsrecht an der Katholischen Péter-Pázmány-Universität (Budapest)

Nachdem die konservative Partei des jetzigen ungarischen Minister-präsidenten Viktor Orban die Parlamentswahl gewonnen hat – was ist zum Thema Arbeitsrecht oder Arbeitsbeziehungen zu erwarten?
Das ist schwer zu sagen, denn diese Wahlen verliefen ohne Debatte, ohne Gespräche und ohne offizielles Programm. Abgesehen von einigen Wahlversprechen wissen wir nur sehr wenig über die Absichten der Regierung. In der Hauptsache soll die Arbeit der letzten vier Jahre fortgesetzt werden. Für die Beschäftigung bedeutet dies, weiterhin auf das 2010 gesetzte Ziel hinzuarbeiten, bis 2020 eine Millionen Arbeitsplätze zu schaffen. 2010 betrug die erwerbstätige Bevölkerung 3,8 Millionen, inzwischen ist sie auf 4,05 Millionen angestiegen.


Die Beschäftigungslage hat sich also verbessert?
Auf den ersten Blick, ja. Aber einerseits müssen bis 2020 noch 700.000 Arbeitsstellen geschaffen werden, um das gesetzte Ziel zu erreichen. Auf der anderen Seite handelt es sich bei den 300.000 geschaffenen Arbeitsplätzen vor allem um staatlich bezuschusste Stellen im Rahmen von Arbeiten im öffentlichen Interesse. Die meisten Personen, die diese Stellen besetzen, erhalten 200 Euro im Monat und sind nach Ablauf des Vertrags wieder arbeitslos. Sie beziehen dann drei Monate Arbeitslosengeld (anstelle von neun Monaten vor den Reformen, die von der jetzigen Regierung durchgeführt wurden), bevor sie wieder eine staatlich bezuschusste Arbeit annehmen. Nur ein geringer Anteil kehrt wieder auf den Arbeitsmarkt zurück (4% der öffentlichen Arbeitnehmer). Das heißt, in vier Jahren (2010-2014) dürften nur rund 50.000 Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt geschaffen worden sein. Dabei ist zu beachten, dass in den Statistiken auch die ungarischen Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die außerhalb von Ungarn arbeiten, selbst diejenigen, die dies schon seit mehreren Jahren machen. Also kann man eigentlich sagen, dass sich die Beschäftigungslage nur sehr langsam verbessert.


Wie plant die Regierung, dieses Ziel zu erreichen?
Grundsätzlich mit denselben Mitteln wie bisher: das Arbeitsrecht nach den bereits einschneidenden Reformen des Arbeitsgesetzbuchs im Jahre 2012 noch flexibler zu gestalten; im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsstellen zu schaffen und die Steuern zu senken, insbesondere die Einkommenssteuer. Diese liegt zurzeit bei einer „Flat Tax“ von 16% des Einkommens, unabhängig von der Höhe der Vergütung, und die Regierung hat versprochen, diesen Satz auf unter 10% zu senken. Die Verbrauchssteuern dürfte dagegen angehoben werden.


Wie wird sich das auf den sozialen Dialog auswirken?
Die Situation könnte kaum schlimmer sein. Auf nationaler Ebene gibt es keinen sozialen Dialog mehr, und wenn doch, dann nur noch auf dem Papier. Die Tarifverhandlungen finden vor allem auf Unternehmensebene statt. Dabei scheinen die Arbeitgeber relativ wenig Gebrauch von der Möglichkeit gemacht zu haben, die ihnen das Arbeitsrecht von 2012 einräumt, bei den Tarifverträgen Ausnahmeregelungen auszuhandeln, um weniger Rechte als im Arbeitsrecht vorgesehen zu gewähren.

 
  Agenda

13. Mai
Lüttich
Diskussionsrunde über die Zukunft Europas mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Sozialpolitik, organisiert von HEC-ULG, mit Philippe Herzog, dem ehemaligen EU-Abgeordneten und Gründer und Präsident von Confrontations Europe.


14. Mai
Paris
Jones Day’s European Labor & Employment Conference 2014


14. und 15. Mai
Genf
Global Dialogue Forum on Employment Relationships in the Media and Culture Sector, ausgerichtet von der Internationalen Arbeitsorganisation IAO.


15. und 16. Mai
Lyon
Kolloquium über die Messung der Flexibilität im Arbeitsrecht („la mesure des flexibilités en droit du travail“), organisiert von ERDS-Cercrid und IETL (Université Lumière Lyon 2).


15. – 17. Mai
Berlin
9th Global Labour University Conference “Inequality within and among Nations: Causes, Effects, and Responses”


18. – 23. Mai
Berlin
3. IGB-Weltkongress


20. Mai
Créteil
Tagung mit dem Thema „Syndicats et nouveaux acteurs face aux défis des restructurations multinationales“ organisiert von RT18 (Relations Professionnelles) der Association française de sociologie.
Kontakt: dkessel11@gmail.com


23. Mai
Avignon
Mittelmeerseminar zum Arbeitsrecht, organisiert vom französischen Verband für Arbeitsrechte (AFDT) in Zusammenarbeit mit spanischen und italienischen Arbeitsrechtsverbänden. Thema: Religion im Unternehmen. Link zum Programm, auf Französisch.


26. – 28. Mai
Kopenhagen
Das Dänische Nationale Forschungszentrum für die Arbeitsumwelt (NRCWE) organisiert die 3rd International Wellbeing at Work conference.


4. -5 Juni
Berlin
Internationale Konferenz zur „Personalpolitik in transnationalen Unternehmen als Garant nachhaltiger Industriepolitik“, organisiert von der Hans-Böckler- Stiftung und der IG Bergbau, Chemie, Energie.


12. und 13. Juni
Paris
Internationales Kolloquium „Trajectoires professionnelles et dispositifs publics en action“, organisiert von sieben Forschungseinrichtungen CEE, IDHE, Ires, Irisso, Lest, Lise und Printemps).


20. Juni
Brüssel
Tagung des Rates „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“


10. – 16. August
Sofia
43. Kongress der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF)


3. Oktober
Bordeaux
9. Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen Organisation und Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit: „Environnement et travail : quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit  (COMPRASEC) der Université de Bordeaux.

 
  Nominierungen

  • Maurizio Landini, Generalsekretär des italienischen Gewerkschaftsverbands FIOM-CGIL, wurde auf dem 25. Kongress (10.-12. April) in Rimini mit großer Mehrheit wiedergewählt.

  • Josef Středula wurde auf dem Kongress in Prag (25.-26. April) zum Vorsitzenden des wichtigsten Gewerkschaftsdachverbands Tschechiens (ČMKOS) gewählt.

  • Jiri Marek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft OS Kovo, wurde nach der Wahl ihres Vorsitzenden Josef Středula an die Spitze des ČMKOS zum Interimsvorsitzenden der Gewerkschaft gewählt.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Frage des Mindestlohns

Die EU-Arbeitsminister haben sich am 29. und 30. April 2014 in Athen zu einer informellen Tagung des Rates getroffen, um vor allem über die Frage eines Mindestlohns zu beraten. Es ist das erste Mal, dass dieses Thema auf dieser Ebene zur Sprache kommt. Dabei räumt der Vertrag über die Arbeitsweise der EU der Union keinerlei Zuständigkeiten bei den Löhnen ein: Die Mechanismen zur Lohnfestsetzung sind Teil des jeweiligen Systems der Arbeitsbeziehungen der 28 Mitgliedstaaten. Was die EU-Kommission nicht davon abhält, im Rahmen des Europäischen Semesters (bei der Überprüfung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten) oder anlässlich von Finanzhilfeprogrammen darin einzugreifen. Beispielsweise hat sie an den automatischen Lohnindexierungssystemen in Belgien und Luxemburg Kritik geübt oder die griechische Regierung veranlasst, den von den Sozialpartnern ausgehandelten Mindestlohn rückgängig zu machen. Sollte die Union eine Rechtsgrundlage zur Einführung eines Mindestlohns in der EU finden, müsste man sich noch auf die Höhe einigen. Bei den großen Unterschieden (von 174 Euro in Bulgarien bis zu 1921 Euro in Luxemburg, Eurostat, Januar 2014 auf Englisch) kann es unmöglich ein und denselben Betrag für alle Mitgliedstaaten geben.  Eine andere Möglichkeit wäre die Verfügung, wonach jedes Land einen Mindestlohn von 60% des nationalen Medianeinkommens festlegen müsste. In einer kürzlich von Eurofound veröffentlichen Studie wird hervorgehoben, dass die Auswirkungen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich wären und das Kriterium eines Mindestlohns sich auf „Frauen und junge Arbeitnehmer besonders stark auswirken“ würde. Aus der Mitteilung der Ratspräsidentschaft geht hervor, auf welcher Ebene ein Mindestlohn konsensfähig sein könnte: Er „muss zeitweise wie ein Mechanismus zur Bekämpfung der Armut wirken“, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und „die Mindestlohnempfänger davor bewahren, in die Falle dieser Systeme zu geraten“. Mit anderen Worten darf der Mindestlohn nicht zu hoch sein und nur als ein Mittel zur Bekämpfung der Armut eingesetzt werden.


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

Richtlinienentwürfe

Aktuelle soziale Themen

  • Soziale Verantwortung der Unternehmen: Die Europäische Kommission hat am 29. April eine Konsultation eingeleitet, um Stellungnahmen aller Interessengruppen über die EU-Strategie zur sozialen Verantwortung (CSR) im Laufe der letzten drei Jahre sowie über die Rolle, die sie in Zukunft spielen soll, einzuholen. Dazu wurde ein Fragebogen online gestellt (zurzeit nur in Englisch, in weiteren Sprachen soll er demnächst zur Verfügung stehen), der bis zum 15. August aufrufbar sein wird. Er kann von allen Interessengruppen ausgefüllt werden, wendet sich aber insbesondere an die Sozialpartner, die Unternehmen und die Mitarbeitervertretungen. Sie können ihre Stellungnahmen zu folgenden Fragestellungen abgeben: 1. zur Rolle der Kommission hinsichtlich CSR; 2. zur Wirksamkeit der Aktionen der Kommission; 3. zur zukünftigen Rolle, die die Kommission auf diesem Gebiet spielen soll. Die Kommission wird Ende des Sommers einen Bericht über die Ergebnisse der Konsultation veröffentlichen, der zur Vorbereitung der Vollversammlung des EU-Stakeholder-Forums dient, das für Ende 2014 vorgesehen ist. Dieses Forum soll die zukünftige Ausrichtung der Politik der Kommission nach 2014 in Bezug auf CSR vorbereiten.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Psychosoziale Risiken: Am 1. September 2014 treten neue Rechtsvorschriften über die Prävention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz in Kraft (siehe Bekanntmachung und Link zu den Rechtsvorschriften, auf Französisch oder Flämisch). Sie decken jetzt die „psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz ab“, die zukünftig ebenso in der Präventionspolitik des Unternehmens berücksichtigt werden müssen, wie alle anderen Risiken, die die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern beeinträchtigen können. In den Rechtsvorschriften wird die Rolle der verschiedenen Akteure im Unternehmen festgelegt, insbesondere die der „Vertrauensperson“. Sie ist die Anlaufstelle für alle, die sich als Opfer von Belästigung oder psychosozialen Risiken ausgesetzt sehen, und hilft ihnen weiter. Sie legt außerdem die internen Verfahren fest, die den Opfern zur Verfügung stehen. Die Rechtsvorschriften schützen künftig Opfer geringfügiger Taten, indem sie die Wiederholung dieser Taten als Fehlverhalten festlegen.


Frankreich

Italien

  • Reform des Arbeitsrechts: Die Abgeordnetenkammer hat am 24. April bei einer von der Regierung gestellten Vertrauens-abstimmung das Dekret zur Arbeitsmarktreform verabschiedet. Dieser Gesetzesentwurf, der jetzt dem Senat vorgelegt wird, sieht eine Lockerung der befristeten Arbeitsverträge vor: Demzufolge können sie auf drei Jahre abgeschlossen und in diesem Zeitraum bis zu fünf Mal verlängert werden (im ursprünglichen Entwurf waren acht Verlängerungen vorgesehen). Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bis zu 20% ihrer Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen zu beschäftigen.


Luxemburg

  • Neuer Tarifvertrag im Bankensektor: Am 23. April haben sich der Arbeitgeberverband ABBL und die drei Gewerkschafts-organisationen des Bankensektors auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrags für die Jahre 2014 bis 2016 geeinigt. Der neue Tarifvertrag führt in seinen Grundzügen den Ende 2013 ausgelaufenen Tarifvertrag fort und tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft. Er sieht Maßnahmen der Lohnzurückhaltung vor, insbesondere ein Einfrieren der Löhne und Gehälter für 2015 und 2016.

  • Neue Tarifverträge im Leiharbeitssektor: Die Arbeitgeberorganisation Fedil Employment Services und die Gewerkschaften OGBL und LCGB haben am 10. April den Tarifvertrag für die festangestellten Arbeitnehmer der Leiharbeits-unternehmen und den für die Leiharbeitnehmer verlängert. Diese beiden Tarifverträge decken ca. 4.800 Vollzeitarbeitskräfte ab. Die Ausdehnung des Geltungsbereichs (die „Allgemein-verbindlichkeitserklärung“) beider Verträge erfolgte auf Antrag der Unterzeichner (siehe  Pressemitteilung der OGBL).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Deutsche Post DHL: Der Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats des Logistikkonzerns Deutsche Post DHL Elmar Kallfelz hat im Namen des Betriebsrats einen Wahlaufruf (nur auf Französisch) gestartet, um die europäischen Mitarbeiter des Konzerns zur Teilnahme an den Europawahlen vom 22. – 25. Mai aufzufordern. „Mit unserer Stimme können wir entscheidend dazu beitragen, dass die Forderungen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden“, erläutert er. „Wenn es uns gelingt, die Rechte der Werktätigen in Europa zu stärken, profitieren wir hier bei Deutsche Post DHL auch davon.“

  • GDF Suez: Die Unternehmensleitung des französischen Energieversorgungskonzerns GDF Suez hat am 29. April mit einer von den europäischen Gewerkschaftsverbänden IndustriAll Trade Union Europe und EPSU eingesetzten Verhandlungsgruppe Verhandlungen zum Abschluss einer europäischen Vereinbarung über das Wohlbefinden bei der Arbeit (well-being at work) aufgenommen (siehe auch IR Notes 8). Die Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite waren am Vortag zu einer vorbereitenden Sitzung ohne die Geschäftsleitung zusammengekommen, die ihnen einen ersten Entwurf vorgelegt hatte. Ein Verhandlungsschwerpunkt wird laut EPSU die Frage nach der Methode und den Mitteln sein, mit denen die Vereinbarung in allen Bereichen des Konzerns umgesetzt werden soll. Neue vorbereitende Sitzungen sind für den 15. und 16. Mai angesetzt, auf die am 16. Juni und am 9. und 10. September Treffen mit der Unternehmensleitung folgen. (Link zur  Pressemitteilung der EPSU).


Gewerkschaften

  • Nissan: Die größte US-amerikanische Automobilarbeiter-gewerkschaft United Auto Workers (UAW) und der internationale Gewerkschaftsdachverband IndustriAll Global Union haben sich an die OECD-Kontaktstelle gewandt, „um das Recht der Arbeitnehmer auf Gewerkschaftsfreiheit in einem Montagewerk von Nissan in Canton, einer Stadt im US-Bundesstaat Mississippi zu schützen“, wie die beiden Organisationen am 28. April (Link zur Pressemitteilung) mitteilten. Sie weisen darauf hin, dass die aggressive Einmischung von Nissan bei den Bemühungen der Mitarbeiter, sich gewerkschaftlich zu organisieren, die internationalen Normen über die Gewerkschaftsfreiheit der Arbeitnehmer verletze. Jyrki Raina, Generalsekretär der IndustriAll Global Union, die am 21.07.2013 ein internationales Rahmenabkommen mit der Renault-Gruppe unterzeichnete, hofft, „dass der bei der OECD eingeleitete Prozess uns helfen wird, zu einer gerechten und angemessenen Lösung zu finden, die allen Arbeitnehmern bei Nissan ohne Angst vor Repressalien oder Androhung des Arbeitsplatzverlusts das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zusichert“.

  • Coca-Cola: Die unter der Federführung des europäischen Gewerkschaftsverbands EFFAT bei Coca-Cola gegründete Gewerkschaftsallianz hat am 5. Mai zu einem Aktionstag aufgerufen („Tell Coke Every Worker Counts“) (Link zur Mitteilung von EFFAT).


4. Studien und Berichte

  • Verschlechterung der Arbeitsbedingungen: Die Europäische Kommission hat am 28. April die Ergebnisse einer Telefonumfrage veröffentlicht, bei der 26.500 Mitarbeiter in der EU (Flash Eurobarometer 398) zu ihren Arbeitsbedingungen befragt wurden. 53% der befragten Personen bezeichnen ihre Arbeitsbedingungen als gut, wobei dieser Prozentsatz in den Ländern niedriger ausfällt, die von der wirtschaftlichen und finanziellen Krise besonders betroffen sind:  Slowenien, Rumänien und Portugal liegen bei 32%, Italien (25%), Spanien (20%), Ungarn (18%) und Griechenland (16%). Eine Mehrheit der europäischen Arbeitnehmer (57%) stellte eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen in den letzten fünf Jahren fest, aber es sind vor allem acht Länder, die die Ergebnisse nach unten ziehen:  Frankreich, das mit 62% den EU-Durchschnitt unterschreitet, gefolgt von Zypern und Ungarn (75%), Portugal (78%), Slowenien (84%), Italien (85%), Spanien (86%) und Griechenland (88%).


Das aktuelle Schlagwort
Die soziale Verantwortung der Unternehmen

Die Europäische Kommission hat 2001 zum ersten Mal die soziale Verantwortung von Unternehmen (CRS) in einem Grünbuch als „ein System definiert, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren“.  2006 entwickelte sich daraus die von den Unternehmen unterstützte Initiative „Europäisches Bündnis für SVU“, deren grundlegender Mangel darin besteht, nur von einem der Akteure, nämlich den Arbeitgebern, getragen zu werden. In einer neuen Mitteilung zur EU-Strategie 2011-2014 hat die Kommission eine neue Definition vorgelegt, wonach CSR „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ ist. „Nur wenn die geltenden Rechtsvorschriften und die zwischen Sozialpartnern bestehenden Tarifverträge eingehalten werden, kann diese Verantwortung wahrgenommen werden“, unterstreicht die Kommission. Diese Strategie wird die Kommission jetzt prüfen (siehe „Aktuelle soziale Themen” oben), bevor sie ihre neue Politik entsprechend gestalten wird. Weitere Informationen dazu im Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).

 


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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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