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IR Notes 9 – 7 Mai 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
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bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen
und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team Diese
Ausgabe wurde erstellt von Märt Masso und Frédéric Turlan. Erfahren Sie
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Interview
Tamás Gyulavári, Professor für Arbeitsrecht und Leiter der Abteilung für
Arbeitsrecht an der Katholischen Péter-Pázmány-Universität (Budapest)
Nachdem die konservative Partei des
jetzigen ungarischen Minister-präsidenten Viktor Orban die
Parlamentswahl gewonnen hat – was ist zum Thema Arbeitsrecht
oder Arbeitsbeziehungen zu erwarten? Das ist schwer zu sagen, denn diese Wahlen
verliefen ohne Debatte, ohne Gespräche und ohne offizielles
Programm. Abgesehen von einigen Wahlversprechen wissen wir nur sehr
wenig über die Absichten der Regierung. In der Hauptsache soll die
Arbeit der letzten vier Jahre fortgesetzt werden. Für die
Beschäftigung bedeutet dies, weiterhin auf das 2010 gesetzte Ziel
hinzuarbeiten, bis 2020 eine Millionen Arbeitsplätze zu schaffen.
2010 betrug die erwerbstätige Bevölkerung 3,8 Millionen, inzwischen
ist sie auf 4,05 Millionen angestiegen.
Die Beschäftigungslage hat sich
also verbessert? Auf den ersten Blick, ja. Aber einerseits
müssen bis 2020 noch 700.000 Arbeitsstellen geschaffen werden, um
das gesetzte Ziel zu erreichen. Auf der anderen Seite handelt es
sich bei den 300.000 geschaffenen Arbeitsplätzen vor allem um
staatlich bezuschusste Stellen im Rahmen von Arbeiten im
öffentlichen Interesse. Die meisten Personen, die diese Stellen
besetzen, erhalten 200 Euro im Monat und sind nach Ablauf des
Vertrags wieder arbeitslos. Sie beziehen dann drei Monate
Arbeitslosengeld (anstelle von neun Monaten vor den Reformen, die
von der jetzigen Regierung durchgeführt wurden), bevor sie wieder
eine staatlich bezuschusste Arbeit annehmen. Nur ein geringer Anteil
kehrt wieder auf den Arbeitsmarkt zurück (4% der öffentlichen
Arbeitnehmer). Das heißt, in vier Jahren (2010-2014) dürften nur
rund 50.000 Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt geschaffen worden
sein. Dabei ist zu beachten, dass in den Statistiken auch die
ungarischen Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die außerhalb von
Ungarn arbeiten, selbst diejenigen, die dies schon seit mehreren
Jahren machen. Also kann man eigentlich sagen, dass sich die
Beschäftigungslage nur sehr langsam verbessert.
Wie plant die Regierung, dieses
Ziel zu erreichen? Grundsätzlich mit denselben Mitteln wie
bisher: das Arbeitsrecht nach den bereits einschneidenden Reformen
des Arbeitsgesetzbuchs im Jahre 2012 noch flexibler zu gestalten; im
öffentlichen Interesse liegende Arbeitsstellen zu schaffen und die
Steuern zu senken, insbesondere die Einkommenssteuer. Diese liegt
zurzeit bei einer „Flat Tax“ von 16% des Einkommens, unabhängig von
der Höhe der Vergütung, und die Regierung hat versprochen, diesen
Satz auf unter 10% zu senken. Die Verbrauchssteuern dürfte dagegen
angehoben werden.
Wie wird sich das auf den sozialen
Dialog auswirken? Die Situation könnte kaum schlimmer sein.
Auf nationaler Ebene gibt es keinen sozialen Dialog mehr, und wenn
doch, dann nur noch auf dem Papier. Die Tarifverhandlungen finden
vor allem auf Unternehmensebene statt. Dabei scheinen die
Arbeitgeber relativ wenig Gebrauch von der Möglichkeit gemacht zu
haben, die ihnen das Arbeitsrecht von 2012 einräumt, bei den
Tarifverträgen Ausnahmeregelungen auszuhandeln, um weniger Rechte
als im Arbeitsrecht vorgesehen zu gewähren.
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Agenda
13.
Mai
Lüttich Diskussionsrunde über die Zukunft Europas mit
den Schwerpunkten Wirtschafts- und Sozialpolitik, organisiert
von HEC-ULG, mit Philippe Herzog, dem ehemaligen EU-Abgeordneten und
Gründer und Präsident von Confrontations Europe.
14.
Mai
Paris Jones
Day’s European Labor & Employment Conference 2014
14. und 15.
Mai Genf Global
Dialogue Forum on Employment Relationships in the Media and Culture
Sector, ausgerichtet von der Internationalen
Arbeitsorganisation IAO.
15. und
16. Mai
Lyon Kolloquium
über die Messung der Flexibilität im Arbeitsrecht („la
mesure des flexibilités en droit du travail“), organisiert von
ERDS-Cercrid und IETL (Université Lumière Lyon 2).
15. – 17. Mai
Berlin 9th
Global Labour University Conference “Inequality
within and among Nations: Causes, Effects, and Responses”
18. – 23.
Mai
Berlin 3.
IGB-Weltkongress
20.
Mai Créteil Tagung
mit dem Thema „Syndicats
et nouveaux acteurs face aux défis des restructurations
multinationales“ organisiert von RT18 (Relations
Professionnelles) der Association française de
sociologie. Kontakt: dkessel11@gmail.com
23.
Mai Avignon Mittelmeerseminar
zum Arbeitsrecht, organisiert vom französischen Verband für
Arbeitsrechte (AFDT) in Zusammenarbeit mit spanischen und italienischen
Arbeitsrechtsverbänden. Thema: Religion im Unternehmen. Link
zum Programm, auf Französisch.
26. – 28.
Mai Kopenhagen Das Dänische
Nationale Forschungszentrum für die Arbeitsumwelt
(NRCWE) organisiert die 3rd
International Wellbeing at Work
conference.
4. -5 Juni
Berlin
Internationale Konferenz zur „Personalpolitik
in transnationalen Unternehmen als Garant nachhaltiger
Industriepolitik“, organisiert von der Hans-Böckler- Stiftung
und der IG Bergbau, Chemie, Energie.
12. und 13. Juni
Paris Internationales
Kolloquium „Trajectoires
professionnelles et dispositifs publics en action“,
organisiert von sieben Forschungseinrichtungen CEE, IDHE, Ires, Irisso,
Lest, Lise und Printemps).
20.
Juni Brüssel Tagung
des Rates „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“
10. – 16.
August
Sofia 43.
Kongress der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF)
3. Oktober
Bordeaux 9.
Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen
Organisation und Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen
Umwelt und Arbeit: „Environnement
et travail : quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für
Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPRASEC) der
Université de Bordeaux.
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Nominierungen
- Maurizio Landini,
Generalsekretär des italienischen Gewerkschaftsverbands
FIOM-CGIL, wurde auf dem 25. Kongress (10.-12. April) in Rimini mit
großer Mehrheit wiedergewählt.
- Josef Středula
wurde auf dem Kongress in Prag (25.-26. April)
zum Vorsitzenden des wichtigsten Gewerkschaftsdachverbands
Tschechiens (ČMKOS) gewählt.
- Jiri Marek,
stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft OS Kovo,
wurde nach der Wahl ihres Vorsitzenden Josef Středula
an die Spitze des ČMKOS zum Interimsvorsitzenden der
Gewerkschaft gewählt.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die Frage
des Mindestlohns
Die EU-Arbeitsminister haben sich am 29. und 30. April 2014 in Athen zu einer
informellen Tagung des Rates getroffen, um vor allem über die Frage eines
Mindestlohns zu beraten. Es ist das erste Mal, dass dieses Thema auf dieser Ebene
zur Sprache kommt. Dabei räumt der Vertrag über die Arbeitsweise der EU der Union
keinerlei Zuständigkeiten bei den Löhnen ein: Die Mechanismen zur Lohnfestsetzung
sind Teil des jeweiligen Systems der Arbeitsbeziehungen der 28 Mitgliedstaaten. Was
die EU-Kommission nicht davon abhält, im Rahmen des Europäischen Semesters (bei der
Überprüfung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten) oder
anlässlich von Finanzhilfeprogrammen darin einzugreifen. Beispielsweise hat sie an
den automatischen Lohnindexierungssystemen in Belgien und Luxemburg Kritik geübt
oder die griechische Regierung veranlasst, den von den Sozialpartnern ausgehandelten
Mindestlohn rückgängig zu machen. Sollte die Union eine Rechtsgrundlage zur
Einführung eines Mindestlohns in der EU finden, müsste man sich noch auf die Höhe
einigen. Bei den großen Unterschieden (von 174 Euro in Bulgarien bis zu 1921 Euro in
Luxemburg, Eurostat,
Januar 2014 auf Englisch) kann es unmöglich ein und denselben Betrag für
alle Mitgliedstaaten geben. Eine andere Möglichkeit wäre die Verfügung, wonach
jedes Land einen Mindestlohn von 60% des nationalen Medianeinkommens festlegen
müsste. In einer kürzlich von Eurofound veröffentlichen Studie
wird hervorgehoben, dass die Auswirkungen in den einzelnen Ländern sehr
unterschiedlich wären und das Kriterium eines Mindestlohns sich auf „Frauen und
junge Arbeitnehmer besonders stark auswirken“ würde. Aus der Mitteilung
der Ratspräsidentschaft geht hervor, auf welcher Ebene ein Mindestlohn konsensfähig
sein könnte: Er „muss zeitweise wie ein Mechanismus zur Bekämpfung der Armut
wirken“, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und „die
Mindestlohnempfänger davor bewahren, in die Falle dieser Systeme zu geraten“. Mit
anderen Worten darf der Mindestlohn nicht zu hoch sein und nur als ein Mittel zur
Bekämpfung der Armut eingesetzt werden.
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
- Richtlinie über den Erwerb und die Wahrung
von Zusatzrentenansprüchen: Die Richtlinie
2014/50/EU vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der
Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung
des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (siehe IR
Notes 8) ist am 30. April im Amtsblatt der EU erschienen.
- Richtlinie zur Erleichterung der
Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Die Richtlinie
2014/54/EU vom 16. April 2014 über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung
der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen
(siehe IR
Notes 8) ist am 30. April im Amtsblatt der EU erschienen.
- Richtlinie über nichtfinanzielle
Informationen: Das Europäische Parlament hat am 15.
April die Richtlinie
im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität
betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und
Konzerne mit einigen Änderungen endgültig angenommen. Dieser
Gesetzestext, der demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, betrifft
rund 6 000 große Gesellschaften in der EU. Er gilt für Gesellschaften
öffentlichen Interesses, „deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des
Geschäftsjahres am Bilanzstichtag 500 übersteigt“ und die „entweder eine
Bilanzsumme von mehr 20 Mio. Euro oder einen Nettoumsatz von mehr 40 Mio. Euro
aufweisen“. Diese Gesellschaften sind verpflichtet, in ihrem jährlichen
Lagebericht eine Erklärung abzugeben, die „mindestens wesentliche Angaben zu
Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und
zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ enthält. Die Richtlinie sieht
keine Sanktionen vor, aber eine Gesellschaft, „die keine Politik in Bezug auf
einen oder mehrere dieser Belange verfolgt“, hat „klar und hinreichend zu
erläutern, weshalb dies der Fall ist“. Trotzdem kann sie in bestimmten Fällen
gewisse sensible Informationen verschleiern.
- Seekabotage: Die
Europäische Kommission hat am 22. April in einer Mitteilung
neue Leitlinien hinsichtlich der Interpretation der Verordnung über die
Erbringung von Dienstleistungen im Seeverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates
gegeben. Die Mitteilung sieht insbesondere Leitlinien für die Auftragsvergabe
des öffentlichen Dienstes und Regeln hinsichtlich der Zusammensetzung und
Qualifikation der Besatzung von Schiffen vor, die für die Seekabotage eingesetzt
werden.
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Richtlinienentwürfe
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Aktuelle
soziale Themen
- Soziale Verantwortung der
Unternehmen: Die Europäische Kommission hat am 29. April
eine Konsultation eingeleitet, um Stellungnahmen aller Interessengruppen über
die EU-Strategie zur sozialen Verantwortung (CSR) im Laufe der letzten drei
Jahre sowie über die Rolle, die sie in Zukunft spielen soll, einzuholen. Dazu
wurde ein Fragebogen
online gestellt (zurzeit nur in Englisch, in weiteren Sprachen soll er
demnächst zur Verfügung stehen), der bis zum 15. August aufrufbar sein wird. Er
kann von allen Interessengruppen ausgefüllt werden, wendet sich aber
insbesondere an die Sozialpartner, die Unternehmen und die
Mitarbeitervertretungen. Sie können ihre Stellungnahmen zu folgenden
Fragestellungen abgeben: 1. zur Rolle der Kommission hinsichtlich CSR; 2. zur
Wirksamkeit der Aktionen der Kommission; 3. zur zukünftigen Rolle, die die
Kommission auf diesem Gebiet spielen soll. Die Kommission wird Ende des Sommers
einen Bericht über die Ergebnisse der Konsultation veröffentlichen, der zur
Vorbereitung der Vollversammlung des EU-Stakeholder-Forums dient, das für Ende
2014 vorgesehen ist. Dieses Forum soll die zukünftige Ausrichtung der Politik
der Kommission nach 2014 in Bezug auf CSR vorbereiten.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Psychosoziale Risiken: Am
1. September 2014 treten neue Rechtsvorschriften über die Prävention
psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz in Kraft (siehe Bekanntmachung und Link
zu den Rechtsvorschriften, auf Französisch
oder Flämisch).
Sie decken jetzt die „psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz ab“, die zukünftig
ebenso in der Präventionspolitik des Unternehmens berücksichtigt werden müssen,
wie alle anderen Risiken, die die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern
beeinträchtigen können. In den Rechtsvorschriften wird die Rolle der
verschiedenen Akteure im Unternehmen festgelegt, insbesondere die der
„Vertrauensperson“. Sie ist die Anlaufstelle für alle, die sich als Opfer von
Belästigung oder psychosozialen Risiken ausgesetzt sehen, und hilft ihnen
weiter. Sie legt außerdem die internen Verfahren fest, die den Opfern zur
Verfügung stehen. Die Rechtsvorschriften schützen künftig Opfer geringfügiger
Taten, indem sie die Wiederholung dieser Taten als Fehlverhalten festlegen.
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Frankreich
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Italien
- Reform des Arbeitsrechts:
Die Abgeordnetenkammer hat am 24. April bei einer von der Regierung gestellten
Vertrauens-abstimmung das Dekret zur Arbeitsmarktreform verabschiedet. Dieser
Gesetzesentwurf, der jetzt dem Senat vorgelegt wird, sieht eine Lockerung der
befristeten Arbeitsverträge vor: Demzufolge können sie auf drei Jahre
abgeschlossen und in diesem Zeitraum bis zu fünf Mal verlängert werden (im
ursprünglichen Entwurf waren acht Verlängerungen vorgesehen). Arbeitgeber haben
die Möglichkeit, bis zu 20% ihrer Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen
zu beschäftigen.
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Luxemburg
- Neuer Tarifvertrag im
Bankensektor: Am 23. April haben sich der
Arbeitgeberverband ABBL und die drei Gewerkschafts-organisationen des
Bankensektors auf den Abschluss eines neuen
Tarifvertrags für die Jahre 2014 bis 2016 geeinigt. Der neue
Tarifvertrag führt in seinen Grundzügen den Ende 2013 ausgelaufenen Tarifvertrag
fort und tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft. Er sieht Maßnahmen der
Lohnzurückhaltung vor, insbesondere ein Einfrieren der Löhne und Gehälter für
2015 und 2016.
- Neue Tarifverträge im
Leiharbeitssektor: Die Arbeitgeberorganisation Fedil
Employment Services und die Gewerkschaften OGBL und LCGB haben am 10. April den
Tarifvertrag für die festangestellten Arbeitnehmer der Leiharbeits-unternehmen
und den für die Leiharbeitnehmer verlängert. Diese beiden Tarifverträge decken
ca. 4.800 Vollzeitarbeitskräfte ab. Die Ausdehnung des Geltungsbereichs (die
„Allgemein-verbindlichkeitserklärung“) beider Verträge erfolgte auf Antrag der
Unterzeichner (siehe Pressemitteilung
der OGBL).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Deutsche Post DHL: Der
Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats des Logistikkonzerns Deutsche Post DHL
Elmar Kallfelz hat im Namen des Betriebsrats einen Wahlaufruf (nur auf Französisch)
gestartet, um die europäischen Mitarbeiter des Konzerns zur Teilnahme an den
Europawahlen vom 22. – 25. Mai aufzufordern. „Mit unserer Stimme können wir
entscheidend dazu beitragen, dass die Forderungen der Arbeitnehmer
berücksichtigt werden“, erläutert er. „Wenn es uns gelingt, die Rechte der
Werktätigen in Europa zu stärken, profitieren wir hier bei Deutsche Post DHL
auch davon.“
- GDF Suez: Die
Unternehmensleitung des französischen Energieversorgungskonzerns GDF Suez hat am
29. April mit einer von den europäischen Gewerkschaftsverbänden IndustriAll
Trade Union Europe und EPSU eingesetzten Verhandlungsgruppe Verhandlungen zum
Abschluss einer europäischen Vereinbarung über das Wohlbefinden bei der Arbeit
(well-being at work) aufgenommen (siehe auch IR Notes 8). Die Verhandlungsführer
der Arbeitnehmerseite waren am Vortag zu einer vorbereitenden Sitzung ohne die
Geschäftsleitung zusammengekommen, die ihnen einen ersten Entwurf vorgelegt
hatte. Ein Verhandlungsschwerpunkt wird laut EPSU die Frage nach der Methode und
den Mitteln sein, mit denen die Vereinbarung in allen Bereichen des Konzerns
umgesetzt werden soll. Neue vorbereitende Sitzungen sind für den 15. und 16. Mai
angesetzt, auf die am 16. Juni und am 9. und 10. September Treffen mit der
Unternehmensleitung folgen. (Link zur Pressemitteilung der EPSU).
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Gewerkschaften
- Nissan: Die größte
US-amerikanische Automobilarbeiter-gewerkschaft United Auto Workers (UAW) und
der internationale Gewerkschaftsdachverband IndustriAll Global Union haben sich
an die OECD-Kontaktstelle gewandt, „um das Recht der Arbeitnehmer auf
Gewerkschaftsfreiheit in einem Montagewerk von Nissan in Canton, einer Stadt im
US-Bundesstaat Mississippi zu schützen“, wie die beiden Organisationen am 28.
April (Link zur Pressemitteilung)
mitteilten. Sie weisen darauf hin, dass die aggressive Einmischung von Nissan
bei den Bemühungen der Mitarbeiter, sich gewerkschaftlich zu organisieren, die
internationalen Normen über die Gewerkschaftsfreiheit der Arbeitnehmer verletze.
Jyrki Raina, Generalsekretär der IndustriAll Global Union, die am 21.07.2013 ein
internationales Rahmenabkommen
mit der Renault-Gruppe unterzeichnete, hofft, „dass der bei der OECD
eingeleitete Prozess uns helfen wird, zu einer gerechten und angemessenen Lösung
zu finden, die allen Arbeitnehmern bei Nissan ohne Angst vor Repressalien oder
Androhung des Arbeitsplatzverlusts das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit
zusichert“.
- Coca-Cola: Die unter der
Federführung des europäischen Gewerkschaftsverbands EFFAT bei Coca-Cola
gegründete Gewerkschaftsallianz hat am 5. Mai zu einem Aktionstag aufgerufen
(„Tell Coke Every Worker Counts“) (Link zur Mitteilung
von EFFAT).
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4. Studien
und Berichte
- Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen: Die Europäische Kommission hat am
28. April die Ergebnisse einer Telefonumfrage veröffentlicht, bei der 26.500
Mitarbeiter in der EU (Flash
Eurobarometer 398) zu ihren Arbeitsbedingungen befragt wurden. 53% der
befragten Personen bezeichnen ihre Arbeitsbedingungen als gut, wobei dieser
Prozentsatz in den Ländern niedriger ausfällt, die von der wirtschaftlichen und
finanziellen Krise besonders betroffen sind: Slowenien, Rumänien und Portugal
liegen bei 32%, Italien (25%), Spanien (20%), Ungarn (18%) und Griechenland
(16%). Eine Mehrheit der europäischen Arbeitnehmer (57%) stellte eine
Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen in den letzten fünf Jahren fest, aber
es sind vor allem acht Länder, die die Ergebnisse nach unten ziehen:
Frankreich, das mit 62% den EU-Durchschnitt unterschreitet, gefolgt von Zypern
und Ungarn (75%), Portugal (78%), Slowenien (84%), Italien (85%), Spanien (86%)
und Griechenland (88%).
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Das aktuelle
Schlagwort
Die soziale
Verantwortung der Unternehmen
Die Europäische Kommission hat 2001 zum ersten Mal die soziale Verantwortung von
Unternehmen (CRS) in einem Grünbuch als „ein System definiert, das den Unternehmen
als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in
ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu
integrieren“. 2006 entwickelte sich daraus die von den Unternehmen unterstützte
Initiative „Europäisches Bündnis für SVU“, deren grundlegender Mangel darin besteht,
nur von einem der Akteure, nämlich den Arbeitgebern, getragen zu werden. In einer
neuen Mitteilung
zur EU-Strategie 2011-2014 hat die Kommission eine neue Definition vorgelegt, wonach
CSR „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“
ist. „Nur wenn die geltenden Rechtsvorschriften und die zwischen Sozialpartnern
bestehenden Tarifverträge eingehalten werden, kann diese Verantwortung wahrgenommen
werden“, unterstreicht die Kommission. Diese Strategie wird die Kommission jetzt
prüfen (siehe „Aktuelle soziale Themen” oben), bevor sie ihre neue Politik
entsprechend gestalten wird. Weitere Informationen dazu im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).
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