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IR Notes 10 – 21 Mai 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
Das Team Diese
Ausgabe wurde erstellt von Catarina Carvalho und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Interview
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall
Warum nimmt die IG Metall die
Europawahl ernst? Es wird die schwierigste Wahl, seitdem man
das Europäische Parlament wählen kann. Wir haben die Befürchtung,
dass rechtspopulistische, rechtsradikale und andere europafeindliche
Gruppierungen an Zustimmung gewinnen. Bei einer besonders niedrigen
Wahlbeteiligung bekommen diese Europafeinde proportional mehr Sitze
im Parlament und bestimmen dann für Jahre die Europapolitik mit. Als
IG Metall haben wir deshalb eine betriebliche Kampagne ins Leben
gerufen, um unsere Mitglieder zu überzeugen, dass ihre Stimme
wichtig ist. In vielen Veranstaltungen diskutieren wir mit
Betriebsräten und Mitgliedern über unsere Forderungen für die
Verwirklichung eines sozialen Europas. Bei der Wahl haben wir auch
die Befürchtung, dass die marktradikalen, neoliberalen Parteien
wieder viele Stimmen bekommen, obwohl sie mit der Deregulierung der
Finanzmärkte, der Privatisierung der öffentlichen Einrichtungen und
der Liberalisierung der Arbeitsmärkte erheblich zur sozialen
Schieflage in Europa beigetragen haben.
Welche Auswirkungen hat die
Sparpolitik in der EU? Mit der vorherrschenden Sparpolitik macht
man einen großen Fehler, die ja leider auch von der deutschen
Regierung vorangetrieben wird. Aber weder Rechtspopulisten noch
Marktradikale können diese Krise lösen. Was wir brauchen, ist eine
koordinierte Investitions- und Industriepolitik sowie die
Erkenntnis, dass wir nur mit einer gerechteren gesellschaftlichen
Verteilung des Reichtums die Menschen von der EU überzeugen können.
Deshalb ist es wichtig, dass sich die Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen in ganz Europa an dieser Wahl massiv beteiligen
und für ein soziales Europa einstehen.
Fürchten Sie, dass die deutschen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Interesse an Europa
verlieren? Diese
Befürchtung gibt es und sie ist
nachvollziehbar. Wir sehen in vielen Veranstaltungen, wie schwierig
es ist, die Menschen für die Europäische Union zu begeistern. Als
deutsche Gewerkschaft haben wir aber eine besondere historische
Verantwortung, die europäische Idee und die europäische Integration
zu verteidigen, da sie dem Kontinent überwiegend Frieden und
Wohlstand gebracht hat. Die jahrelange marktradikale Ausrichtung der
EU hat allerdings dazu geführt, dass viele Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Deutschland frustriert sind, da fast ausschließlich
Politik im Interesse der Konzerne und Aktionäre gemacht wird und
nicht im Interesse der Beschäftigten.
Warum sollten die Beschäftigten
sich für die EU interessieren? Trotzdem ist es sehr wichtig, sich zu
interessieren, was in Straßburg und Brüssel entschieden wird, da es
immer mehr Befugnisse auf dieser Ebene gibt. Die Verunsicherung und
der Ärger bei den Beschäftigten sind im Verlauf der Krise besonders
deutlich. In den Veranstaltungen werden wir gefragt, wo das Geld
geblieben ist, dass man den sogenannten Schuldenländern im Rahmen
der Eurokrise gegeben hat. Die Erkenntnis, dass mit dem Geld aus dem
sogenannten Rettungsschirm oft genug die Verbindlichkeiten deutscher
Banken bedient wurden, ist nicht weit verbreitet. Auch die deutschen
Medien berichten nicht immer von den Zusammenhängen der Krise in
Europa, was zu Unwissenheit und Desinteresse führt. „Wir zahlen
nicht für eure Krise“, das war das Motto auf vielen Demonstrationen
seit dem Beginn der Krise. Leider ist genau das eingetreten. Wir
müssen jetzt massiv dafür werben, dass sich die Menschen nicht
weiter abwenden vom gemeinsamen Projekt Europa.
Warum ist das EU-Parlament so
wichtig bei den Themen Soziales und
Beschäftigung? Das Parlament ist für uns als Gewerkschaften
der wichtigste Partner im Gesetzgebungsprozess, weil es die einzige
demokratisch legitimierte EU-Institution ist. Wir treten entschieden
dafür ein, dass das Parlament endlich das Initiativrecht im
Gesetzgebungsprozess bekommt, wie es in allen Demokratien der Fall
ist. Für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist das
Europäische Parlament und die dortige Ausschussarbeit erstmal sehr
abstrakt, aber in Wirklichkeit haben über 70 Prozent der
arbeitsrelevanten Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten ihren Ursprung
als europäische Rahmengesetzgebung. Daher ist es klar, dass wir bei
den Themen Beschäftigung und Soziales eng mit dem EU-Parlament
zusammenarbeiten müssen, um die gröbsten Fehlentwicklungen zu
vermeiden, die die neoliberale EU-Kommission auf den Weg bringen
will. Bisher sind wir nicht immer erfolgreich mit diesem Anliegen.
Und es ist auch nicht nur die IG Metall, die sich darum bemühen
muss, sondern vor allem unsere europäische Gewerkschaftsföderation
IndustriAll.
Was hat die EU für die deutschen
Beschäftigten in den letzten Jahren gut
gemacht? In
der Tat ist nicht alles schlecht, was aus Brüssel und Straßburg
kommt, zum Beispiel bei den Regelungen zur Leiharbeit. Das ist ein
wichtiges Thema für uns in Deutschland, weil es da viel Missbrauch
gab und kein equal pay, wie es die europäische Richtlinie
eigentlich vorsieht. Da liegt also das Problem in der nationalen
Umsetzung der europäischen Richtlinie.
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Agenda
23.
Mai Avignon Mittelmeerseminar
zum Arbeitsrecht, organisiert vom französischen Verband für
Arbeitsrechte (AFDT) in Zusammenarbeit mit spanischen und italienischen
Arbeitsrechtsverbänden. Thema: Religion im Unternehmen. Link
zum Programm, auf Französisch.
26. – 28.
Mai Kopenhagen Das Dänische
Nationale Forschungszentrum für die Arbeitsumwelt
(NRCWE) organisiert die 3rd
International Wellbeing at Work
conference.
4. -5
Juni Berlin Internationale
Konferenz zur „Personalpolitik
in transnationalen Unternehmen als Garant nachhaltiger
Industriepolitik“, organisiert von der Hans-Böckler- Stiftung
und der IG Bergbau, Chemie, Energie.
12. und 13. Juni
Paris Internationales
Kolloquium „Trajectoires
professionnelles et dispositifs publics en action“,
organisiert von sieben Forschungseinrichtungen CEE, IDHE, Ires, Irisso,
Lest, Lise und Printemps).
20.
Juni Brüssel Tagung
des Rates „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“
10. – 16.
August Sofia 43.
Kongress der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF)
3.
Oktober Bordeaux 9.
Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen
Organisation und Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen
Umwelt und Arbeit: „Environnement
et travail : quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für
Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPRASEC) der
Université de Bordeaux.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
europäischen Gewerkschaften rufen zur Teilnahme an den Europawahlen auf
Die europäische Gewerkschaftsbewegung ruft die Bürger und insbesondere die
Arbeitnehmer auf, am 21. bis 25. Mai zu den Europawahlen zu gehen, um ein neues
Europäisches Parlament zu wählen. Der Europäische Gewerkschaftsbund startete mit
dem Manifest
(weitere Sprachen hier)
die Kampagne „A new path for Europe“ („Ein neuer Weg für Europa“) und ruft dazu auf,
die Kandidaten zu wählen, die dazu beitragen, dass Europa einen sozialeren Weg
einschlägt. Eine Kampagne, die auch von den europäischen Gewerkschaftsföderationen
wie der IndustriAll Trade Union Europe geführt wird, die ein Manifest
für mehr und bessere Arbeitsplätze in der europäischen Industrie
(weitere Sprachen hier)
veröffentlicht hat und diesem Thema auf ihrer Internetseite mit einem Interview
ihres Präsidenten Michael Vassiliadis viel Platz einräumt. EFFAT (Landwirtschaft,
Nahrungsmittel und Tourismus) hat eine Resolution
veröffentlicht, einen „Aufruf für einen Wahlausgang, der ein soziales Europa
unterstützt“. In den einzelnen Mitgliedstaaten stößt diese Botschaft auf
unterschiedliches Echo. In Deutschland wird sie sehr gut aufgenommen, die meisten
Gewerkschaftsföderationen rufen ihre Mitglieder zur Wahl auf und räumen diesem Thema
auf ihren Internetseiten viel Platz ein (siehe Interview). In anderen Ländern ist
die Botschaft weniger gut vernehmbar. In Italien haben die drei großen
Gewerkschaften CGIL, CISL, UIL am 16. Mai eine gemeinsame
Erklärung abgegeben. Sie ist kein direkter Aufruf zur Wahl, sondern vielmehr
ein Appell an die Kandidaten und künftigen italienischen Vertreter, der EU eine
andere Ausrichtung zu geben und eine sozialere Politik zu unterstützen. In Belgien
haben die zwei großen Gewerkschaftsverbände CSC und FGTB einen gemeinsamen
Aufruf veröffentlicht, um ihre Mitglieder für die Wahl eines
sozialen Europas zu mobilisieren. Kein einheitliches Vorgehen gibt es dagegen in
Frankreich, wo die Wahl auf den Internetseiten der meisten Gewerkschaften nicht
thematisiert wird. Es bleibt abzuwarten, ob es der europaweiten Mobilisierung
gelingt, die Wahlbeteiligung in die Höhe zu treiben.
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
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Aktuelle
soziale Themen
- Gültige Quoten in
Sportmannschaften: Die Europäische Kommission hat
Spanien am 16. April 2014 aufgefordert, seine Bestimmungen über die
Zusammensetzung von Basketball-Mannschaften zu ändern (siehe Pressemitteilung).
Eine Entscheidung, die viele Länder betrifft, in denen Quoten für „lokal
ausgebildete Spieler“ gelten. Eine zu hohe Quote stellt nach Auffassung der
Kommission eine indirekte Diskriminierung der Spieler aus anderen
Mitgliedstaaten dar. Die UEFA-Regelung, wonach die Fußballclubs 32% lokal
ausgebildete Spieler in einer Mannschaft beschäftigen müssen, wurde 2008 von der
Kommission für konform befunden. Aber im Fall von Spanien sind bei bestimmten
Wettbewerben Quoten von 40 – 88% vorgegeben, was die Kommission für übertrieben
einstuft. Alle Sportverbände in Europa können aus dieser Warnung an Spanien
eine Lehre ziehen.
- Die Position des EGB zu den
transnationalen Verhandlungen: Der Europäische
Gewerkschaftsbund (EGB) hat im März eine Entschließung
für einen „optionalen Rechtsrahmen für transnationale Kollektivverhandlungen in
multinationalen Unternehmen“ angenommen. Die Entschließung enthält die vom EGB
geforderten Klauseln für diesen optionalen Rechtsrahmen – und die die
Sozialpartner bei ihren Verhandlungen anwenden können – und folglich auch auf
die Verträge, die die europäischen Gewerkschaftsföderationen auszuhandeln haben.
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Europäischer
sozialer Dialog
- Ein Baukasten zur Chancengleichheit
zwischen Frauen und Männern: Die europäischen
Sozialpartner – der Gewerkschaftsbund ETUC und die Arbeitgeberorganisationen
BusinessEurope, CEEP und EUAPME – haben einen Baukasten mit den „100 bewährten
Praktiken zur Förderung der Gleichbehandlung im Arbeitsmarkt“ aus 25
verschiedenen europäischen Ländern vorgestellt, die in einer Online-Datenbank zur
Verfügung gestellt werden. „Dieser Baukasten soll als Inspirationsquelle und
Katalysator für den Entwurf, die Ausarbeitung und Verbreitung effektiver
Maßnahmen in verschiedenen Unternehmen und Arbeitsumgebungen dienen.“ (siehe Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Dekret zum Gebrauch der flämischen
Sprache: Der europäische Gerichtshof hatte 2013 ein
flämisches Dekret zum Gebrauch von Sprachen sanktioniert, weil dieses nicht der
Personenfreizügigkeit entsprach (siehe EuGH
16. April 2013, C-202/11, Las). Die flämische Regierung hat dieses
Dekret daraufhin geändert, und zwar in Form eines neuen Dekrets, das im Belgischen
Staatsblatt (22-4) (auf
Flämisch)
veröffentlicht wurde. Schwerpunkt dieses neuen Erlasses ist der Gebrauch der
Sprachen in den Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen. Die offizielle Sprache in
der Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bleibt nach wie vor das
Flämische, wobei es künftig möglich ist, “eine rechtlich verbindliche Version“
für die „einzelnen Arbeitsverträge in einer der Sprachen“ hinzuzufügen, die in
der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum gesprochen und „von allen
beteiligten Parteien verstanden“ wird. Die betroffenen Arbeitnehmerkategorien
werden genannt, und bei Abweichungen zwischen den beiden Versionen des Dokuments
„hat die flämische Version des Dokuments Vorrang“.
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Deutschland
- Treffen mit Vertretern von Betriebsräten
im Arbeitsministerium: Die Bundesministerin für Arbeit
und Soziales, Andrea Nahles, hat sich am 8. Mai 2014 mit den Vorsitzenden der
Betriebsräte der Dax-30-Unternehmen getroffen. Bei den Gesprächen ging es gemäß
der Mitteilung
des Ministeriums um die Themen Fachkräftesicherung,
Gestaltung flexibler und familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle, „Humanisierung
der Arbeitswelt“, Missbrauch im Werkvertragsrecht und Leiharbeit. Die Ministerin
plant, diese Treffen regelmäßig durchzuführen und dazu auch die
Personalvorstände der Dax-30-Unternehmen einzuladen.
- 20. DGB-Bundeskongress:
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die größte deutsche Dachorganisation von
Mitgliedsgewerkschaften, hat vom 11. bis 16. Mai in Berlin seinen 20.
Bundeskongress abgehalten. Mit 93% (365 Ja-Stimmen) wurde Reiner
Hoffmann (58 Jahre) zum neuen Vorsitzenden gewählt und löst damit Michael Sommer
ab. Seine Wahl wird die deutsche Gewerkschaftsbewegung in der EU verankern. Das
ist auch das Bestreben von Reiner Hoffmann, der 15 Jahre in Brüssel zunächst als
Direktor des Europäischen Gewerkschaftsinstituts und von 2003 bis 2009 als
stellvertretender Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds tätig war.
„Und diese Erfahrung war auch einer der Gründe dafür, dass man mich nominiert
hat. Das sehe ich als Anerkennung für meine Europaarbeit.“ „Wir brauchen
europäische Spielregeln für einen europäischen Arbeitsmarkt und die
Sozialpolitik“, erläuterte er in einem Interview
mit der Tageszeitung Die Welt.
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Frankreich
- Spende von Urlaubstagen für Kollegen, die
ein krankes Kind haben: Am 11. Mai 2014 ist ein Gesetz
in Kraft getreten (Gesetz
Nr. 2014-459 vom 9. Mai 2014), das, abhängig von der Zustimmung des
Arbeitgebers, allen Arbeitnehmern sowie zivilen und militärischen Bediensteten
des Staates erlaubt, auf alle oder einen Teil ihrer Urlaubstage zugunsten von
Eltern zu verzichten, die ein krankes Kind pflegen müssen. Die Urlaubsspende
muss anonym und kostenlos sein. Das Kind (unter 20 Jahren) muss schwer krank
sein und an einer besonders schweren Krankheit oder Behinderung leiden oder
Opfer eines besonders schweren Unfalls sein, so dass eine ständige Anwesenheit
und aufwändige Pflege erforderlich sind.
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Großbritannien
- Recht auf flexible
Arbeitszeiten: Durch ein am 13. März 2014 erlassenes
Gesetz (The Children and
Families Act 2014) wird ab 1. Juni 2014 das Recht, eine flexible
Arbeitszeitgestaltung zu beantragen, auf alle Mitarbeiter erweitert. Der
Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zuzustimmen, muss aber den Antrag des
Arbeitnehmers in “angemessener Weise” erwägen und nach dem von der öffentlichen
Vermittlungs- und Schlichtungsstelle ACAS herausgegebenen
Leitfaden handeln.
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Portugal
- Änderung der Kriterien für
Entlassungen: Mit dem Gesetz vom 8. Mai
(Ley 27/2014 de 8
de maio) wird das Arbeitsgesetzbuch zum sechsten Mal geändert. Dieses
Gesetz, das am 1. Juni 2014 in Kraft tritt, definiert die neuen Kriterien zur
betriebsbedingten Entlassung von einzelnen Mitarbeitern durch den Abbau von
Arbeitsplätzen: 1. die schlechteste Leistungsbeurteilung; 2. die schlechteste
Schulbildung und berufliche Qualifikation; 3. hohe Kosten des Unternehmens, den
Arbeitsplatz beizubehalten; 4. geringste berufliche Erfahrung in diesem Bereich;
5. kürzeste Betriebszugehörigkeit. Im Gesetzestext wird präzisiert, dass der
Arbeitgeber nachweisen kann, dass es „praktisch unmöglich ist, die
Arbeitsbeziehung aufrechtzuerhalten“, wenn er keinen anderen Arbeitsplatz hat,
der mit der Berufskategorie des Arbeitnehmers kompatibel ist. Diese Anforderung
gilt ebenfalls bei Entlassungen wegen unzulänglicher Leistung.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Imerys: Die
Unternehmensleitung des weltweit führenden Spezialisten für industrielle
Mineralien, die französische Gruppe Imerys
(15.805 Beschäftigte), hat die Überarbeitung ihrer EBR-Vereinbarung
abgeschlossen, die bereits die Bestimmungen der am 6. Mai 2009 geänderten
Richtlinie im Rahmen einer Verlängerung der
Vereinbarung berücksichtigte.
- Lafarge-Holcim: Nach
Bekanntgabe der Fusion der beiden Zementkonzerne Lafarge
(64.000 Mitarbeiter) und Holcim
(71.000 Mitarbeiter) am 7. April 2014 hat die Europäische Föderation der Bau-
und Holzarbeiter (EFBH)
in Brüssel
eine Sitzung der engeren Ausschüsse der Europäischen Betriebsräte der beiden
Unternehmen einberufen, um das Vorgehen der beiden Betriebsräte während des
Fusionsprozesses zu koordinieren. Der Europäische Betriebsrat von Lafarge hat
bei einem ersten Informationstreffen zur Fusion eine Rahmenvereinbarung (accord
de méthode) gefordert, um laut EFBH 1. die verschiedenen Phasen des
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens festzulegen; 2. Mittel bereitzustellen,
damit die Vertreter an dieser Sache arbeiten können, indem sie z. B. an
Sitzungen des Europäischen Gewerkschaftsbunds in Brüssel oder der Europäischen
Kommission teilnehmen ; 3. sich für die Errichtung eines neuen Betriebsrats
einsetzen zu können, sobald die Fusion vollzogen ist. Bei Holcim bemühen sich
die Arbeitnehmervertreter um eine ähnliche Vorgehensweise.
- Microsoft: Die
Gewerkschaftsverbände CGIL in Italien und FGM-CGT in Frankreich haben einen
formellen Antrag auf Errichtung eines Europäischen Betriebsrats beim
US-Informatikkonzern Microsoft gestellt.
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Grenzüberschreitende Vereinbarungen
- GDF Suez: Die
Unternehmensleitung des französischen Energieversorgungskonzerns GDF Suez (147.200
Arbeitnehmer) und die drei internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll (Energie und
Industrie), BHI (Bau- und
Holzarbeiter) und PSI
(Öffentliche Dienste) haben am 13. Mai 2014 ein globales Abkommen über
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterzeichnet. Dieselben
Parteien hatten am 16. November 2010 ein globales Abkommen über die
Grundrechte, den sozialen Dialog und nachhaltige Entwicklung
unterzeichnet, das die Aushandlung künftiger Abkommen insbesondere zur
Fortbildung, Umstrukturierungen, nachhaltige Entwicklung und Gesundheitsschutz
und Sicherheit am Arbeitsplatz vorsah; letzteres ist jetzt Gegenstand dieses
ersten globalen Abkommens. Das neue Abkommen übernimmt in wesentlichen Zügen die
Konzernvereinbarung
zu den Grundprinzipien der Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz. Die Gruppe hatte damals einseitig beschlossen,
dieser europäischen Konzernvereinbarung globale Geltung zu verleihen. Diese
Verpflichtungen sind jetzt in einer internationalen Vereinbarung festgehalten.
Über die Einhaltung der Verpflichtungen wacht ein „erweiterter Ausschuss für
Gesundheitsschutz und Sicherheit“, der sich paritätisch aus acht Vertretern der
Geschäftsleitung und acht Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, die von den drei
unterzeichneten Gewerkschaftsverbänden und dem für die Konzernvereinbarung
eingesetzten Begleitausschuss des Europäischen Betriebsrats ernannt werden. In
diesem Ausschuss müssen die verschiedenen geographischen Gebiete und mindestens
drei Frauen vertreten sein.
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Bewährte
Verfahren
- Schneider Electric: In
einer Mitteilung stellt die französische Gewerkschaft CFDT eine interessante
Initiative vor, die im Rahmen einer 2012 von Schneider Electric getroffenen
Entscheidung eingeleitet wurde, einen Teil der Produktion seiner
Tochtergesellschaft Gardy (130 Beschäftigte) 2015 von Frankreich nach Bulgarien
zu verlagern. Aus Furcht vor der Schließung des Werks hat die Gewerkschaft die
Geschäftsleitung davon überzeugt „eine gemeinsame, innovative Initiative zu
starten, die auf der frühzeitigen Erkennung von Beschäftigungsproblemen und der
Bewertung der Kompetenzen basiert”. Mit Unterstützung der Beratungsfirma Syndex
wurde 2013 eine Gruppe zusammengestellt, die sich zu gleichen Teilen aus den
Akteuren zusammensetzt, die an dieser Initiative beteiligt sind: Vertreter der
Gewerkschaften CFDT und CFE-CGC, die lokale Geschäftsführung und der Vorstand
von Schneider Electric France. Die Gruppe hat sich ein Jahr lang mit den beiden
Themen befasst: Bewertung der kollektiven Kompetenzen des Werks und die Suche
nach Lösungen zur Reindustrialisierung durch Ausarbeitung eines „CV“ des Werks,
um Käufer zu finden. Das Werk wird schließlich schrittweise von Lucibel, dem
Hersteller von LED-Beleuchtungssystemen, übernommen, der eine derzeit in China
laufende Produktion an diesen Standort verlagern wird.
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4. Studien
und Berichte
Europa und seine sozialen
Probleme: Eine Studie der europäischen Denkfabrik Bruegel
beschäftigt sich mit den sozialen Auswirkungen der Sparpolitik in Europa und weist
auf die Verschlechterung der Situation der jungen Generation hin. Hohe
Arbeitslosigkeit, zunehmende Armut und Ungleichheit gefährden das langfristige
Wachstum in Europa. Es folgt eine Reihe von Empfehlungen, diese Phänomene so schnell
wie möglich zu bekämpfen („Europe’s
social problem and its implications for economic growth“, Bruegel policy
brief, 2014/03, April 2014).
- Lebensqualität von
Familien: Eine von Eurofound veröffentlichte Studie
über die Lebensqualität in Europa befasst sich mit den Auswirkungen der
Wirtschaftskrise auf Familien, insbesondere auf Alleinerziehende (siehe Zusammenfassung).
Die Studie enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur Unterstützung von
Alleinerziehenden bei der Suche nach Arbeit, zur schnelleren Wiedereingliederung
in den Arbeitsmarkt, „um zu vermeiden, dass sich das Risiko einer
Benachteiligung verfestigt“, für ein breiteres Angebot an flexiblen
Arbeitszeiten und für Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, ihre
beruflichen und familiären Pflichten zu vereinbaren.
- Globale Betrachtung des Mutterschafts- und
Vaterschaftsurlaubs: Die Internationale
Arbeitsorganisation (IAO) hat einen Bericht über die weltweite Gesetzgebung und
Praxis zur Mutterschaft und Vaterschaft veröffentlicht (Link zur Zusammenfassung und zum vollständigen
Bericht auf Englisch). Die Gesetze in 185 Ländern und Gebieten werden mit den
neuesten IAO-Normen verglichen. Die IAO beobachtet eine schrittweise
Entwicklung hin zu einem Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (die von
der IAO empfohlene Norm). Von den 185 Ländern gibt es nur drei, in denen es
keine rechtliche Verpflichtung gibt, während des Mutterschaftsurlaubs
Geldleistungen zu zahlen, und heute finanzieren mehr als 100 Länder diese
Leistungen über die Sozialversicherung, was den Beitrag der Arbeitgeber
verringert. Von den 167 untersuchten Ländern haben 78 Länder ein gesetzlich
verankertes Recht auf Vaterschaftsurlaub, in 70 Ländern wird dieser bezahlt.
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Das aktuelle
Schlagwort
Das
Europäische Parlament
Das Europäische Parlament vertritt 500 Millionen europäische Bürger, dennoch verfügt
es nicht über das traditionelle Merkmal demokratischer Versammlungen: Es kann keine
Gesetze vorschlagen, auch wenn es seit dem Vertrag von Lissabon kleine Entwicklungen
in diese Richtung gegeben hat. Denn das Parlament kann in einer Entschließung die
Europäische Kommission ersuchen, eine Initiative zu einem bestimmten Thema zu
ergreifen. Gemäß Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union kann das Parlament “die Kommission auffordern, geeignete
Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten. Gleichzeitig kann es eine Frist für die
Vorlage dieses Vorschlags festlegen.“ Der Großteil der Arbeit des Parlaments wird
in seinen Ausschüssen erledigt, dazu zählt auch der Ausschuss Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten, der sich insbesondere mit Fragen zu Beschäftigung, soziale
Sicherheit und Arbeitsrecht auseinandersetzt. Weitere Informationen dazu im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).
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