IR Notes

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IR Notes 10 – Die europäischen Gewerkschaften rufen zur Teilnahme an den Europawahlen auf

  IR Notes 10 – 21 Mai 2014
www.irshare.eu
 
 
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Das Team Diese Ausgabe wurde erstellt von Catarina Carvalho und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

Warum nimmt die IG Metall die Europawahl ernst?
Es wird die schwierigste Wahl, seitdem man das Europäische Parlament wählen kann. Wir haben die Befürchtung, dass rechtspopulistische, rechtsradikale und andere europafeindliche Gruppierungen an Zustimmung gewinnen. Bei einer besonders niedrigen Wahlbeteiligung bekommen diese Europafeinde proportional mehr Sitze im Parlament und bestimmen dann für Jahre die Europapolitik mit. Als IG Metall haben wir deshalb eine betriebliche Kampagne ins Leben gerufen, um unsere Mitglieder zu überzeugen, dass ihre Stimme wichtig ist. In vielen Veranstaltungen diskutieren wir mit Betriebsräten und Mitgliedern über unsere Forderungen für die Verwirklichung eines sozialen Europas. Bei der Wahl haben wir auch die Befürchtung, dass die marktradikalen, neoliberalen Parteien wieder viele Stimmen bekommen, obwohl sie mit der Deregulierung der Finanzmärkte, der Privatisierung der öffentlichen Einrichtungen und der Liberalisierung der Arbeitsmärkte erheblich zur sozialen Schieflage in Europa beigetragen haben.


Welche Auswirkungen hat die Sparpolitik in der EU?
Mit der vorherrschenden Sparpolitik macht man einen großen Fehler, die ja leider auch von der deutschen Regierung vorangetrieben wird. Aber weder Rechtspopulisten noch Marktradikale können diese Krise lösen. Was wir brauchen, ist eine koordinierte Investitions- und Industriepolitik sowie die Erkenntnis, dass wir nur mit einer gerechteren gesellschaftlichen Verteilung des Reichtums die Menschen von der EU überzeugen können. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in ganz Europa an dieser Wahl massiv beteiligen und für ein soziales Europa einstehen.


Fürchten Sie, dass die deutschen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Interesse an Europa verlieren?
Diese Befürchtung gibt es und sie ist nachvollziehbar. Wir sehen in vielen Veranstaltungen, wie schwierig es ist, die Menschen für die Europäische Union zu begeistern. Als deutsche Gewerkschaft haben wir aber eine besondere historische Verantwortung, die europäische Idee und die europäische Integration zu verteidigen, da sie dem Kontinent überwiegend Frieden und Wohlstand gebracht hat. Die jahrelange marktradikale Ausrichtung der EU hat allerdings dazu geführt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland frustriert sind, da fast ausschließlich Politik im Interesse der Konzerne und Aktionäre gemacht wird und nicht im Interesse der Beschäftigten.


Warum sollten die Beschäftigten sich für die EU interessieren?
Trotzdem ist es sehr wichtig, sich zu interessieren, was in Straßburg und Brüssel entschieden wird, da es immer mehr Befugnisse auf dieser Ebene gibt. Die Verunsicherung und der Ärger bei den Beschäftigten sind im Verlauf der Krise besonders deutlich. In den Veranstaltungen werden wir gefragt, wo das Geld geblieben ist, dass man den sogenannten Schuldenländern im Rahmen der Eurokrise gegeben hat. Die Erkenntnis, dass mit dem Geld aus dem sogenannten Rettungsschirm oft genug die Verbindlichkeiten deutscher Banken bedient wurden, ist nicht weit verbreitet. Auch die deutschen Medien berichten nicht immer von den Zusammenhängen der Krise in Europa, was zu Unwissenheit und Desinteresse führt. „Wir zahlen nicht für eure Krise“, das war das Motto auf vielen Demonstrationen seit dem Beginn der Krise. Leider ist genau das eingetreten. Wir müssen jetzt massiv dafür werben, dass sich die Menschen nicht weiter abwenden vom gemeinsamen Projekt Europa.


Warum ist das EU-Parlament so wichtig bei den Themen Soziales und Beschäftigung?
Das Parlament ist für uns als Gewerkschaften der wichtigste Partner im Gesetzgebungsprozess, weil es die einzige demokratisch legitimierte EU-Institution ist. Wir treten entschieden dafür ein, dass das Parlament endlich das Initiativrecht im Gesetzgebungsprozess bekommt, wie es in allen Demokratien der Fall ist. Für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist das Europäische Parlament und die dortige Ausschussarbeit erstmal sehr abstrakt, aber in Wirklichkeit haben über 70 Prozent der arbeitsrelevanten Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten ihren Ursprung als europäische Rahmengesetzgebung. Daher ist es klar, dass wir bei den Themen Beschäftigung und Soziales eng mit dem EU-Parlament zusammenarbeiten müssen, um die gröbsten Fehlentwicklungen zu vermeiden, die die neoliberale EU-Kommission auf den Weg bringen will. Bisher sind wir nicht immer erfolgreich mit diesem Anliegen. Und es ist auch nicht nur die IG Metall, die sich darum bemühen muss, sondern vor allem unsere europäische Gewerkschaftsföderation IndustriAll.


Was hat die EU für die deutschen Beschäftigten in den letzten Jahren gut gemacht?
In der Tat ist nicht alles schlecht, was aus Brüssel und Straßburg kommt, zum Beispiel bei den Regelungen zur Leiharbeit. Das ist ein wichtiges Thema für uns in Deutschland, weil es da viel Missbrauch gab und kein equal pay, wie es die europäische Richtlinie eigentlich vorsieht. Da liegt also das Problem in der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie.

 
  Agenda

23. Mai
Avignon
Mittelmeerseminar zum Arbeitsrecht, organisiert vom französischen Verband für Arbeitsrechte (AFDT) in Zusammenarbeit mit spanischen und italienischen Arbeitsrechtsverbänden. Thema: Religion im Unternehmen. Link zum Programm, auf Französisch.


26. – 28. Mai
Kopenhagen
Das Dänische Nationale Forschungszentrum für die Arbeitsumwelt (NRCWE) organisiert die 3rd International Wellbeing at Work conference.


4. -5 Juni
Berlin
Internationale Konferenz zur „Personalpolitik in transnationalen Unternehmen als Garant nachhaltiger Industriepolitik“, organisiert von der Hans-Böckler- Stiftung und der IG Bergbau, Chemie, Energie.


12. und 13. Juni
Paris
Internationales Kolloquium „Trajectoires professionnelles et dispositifs publics en action“, organisiert von sieben Forschungseinrichtungen CEE, IDHE, Ires, Irisso, Lest, Lise und Printemps).


20. Juni
Brüssel
Tagung des Rates „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“


10. – 16. August
Sofia
43. Kongress der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF)


3. Oktober
Bordeaux
9. Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen Organisation und Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit: „Environnement et travail : quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit  (COMPRASEC) der Université de Bordeaux.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die europäischen Gewerkschaften rufen zur Teilnahme an den Europawahlen auf

Die europäische Gewerkschaftsbewegung ruft die Bürger und insbesondere die Arbeitnehmer auf, am 21. bis 25. Mai zu den Europawahlen zu gehen, um ein neues Europäisches Parlament zu wählen.  Der Europäische Gewerkschaftsbund startete mit dem Manifest (weitere Sprachen hier) die Kampagne „A new path for Europe“ („Ein neuer Weg für Europa“) und ruft dazu auf, die Kandidaten zu wählen, die dazu beitragen, dass Europa einen sozialeren Weg einschlägt. Eine Kampagne, die auch von den europäischen Gewerkschaftsföderationen wie der IndustriAll Trade Union Europe geführt wird, die ein Manifest für mehr und bessere Arbeitsplätze in der europäischen Industrie (weitere Sprachen hier) veröffentlicht hat und diesem Thema auf ihrer Internetseite mit einem Interview ihres Präsidenten Michael Vassiliadis viel Platz einräumt. EFFAT (Landwirtschaft, Nahrungsmittel und Tourismus) hat eine Resolution veröffentlicht, einen „Aufruf für einen Wahlausgang, der ein soziales Europa unterstützt“. In den einzelnen Mitgliedstaaten stößt diese Botschaft auf unterschiedliches Echo. In Deutschland wird sie sehr gut aufgenommen, die meisten Gewerkschaftsföderationen rufen ihre Mitglieder zur Wahl auf und räumen diesem Thema auf ihren Internetseiten viel Platz ein (siehe Interview). In anderen Ländern ist die Botschaft weniger gut vernehmbar. In Italien haben die drei großen Gewerkschaften CGIL, CISL, UIL am 16. Mai eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Sie ist kein direkter Aufruf zur Wahl, sondern vielmehr ein Appell an die Kandidaten und künftigen italienischen Vertreter, der EU eine andere Ausrichtung zu geben und eine sozialere Politik zu unterstützen. In Belgien haben die zwei großen Gewerkschaftsverbände CSC und FGTB einen gemeinsamen Aufruf veröffentlicht, um ihre Mitglieder für die Wahl eines sozialen Europas zu mobilisieren. Kein einheitliches Vorgehen gibt es dagegen in Frankreich, wo die Wahl auf den Internetseiten der meisten Gewerkschaften nicht thematisiert wird. Es bleibt abzuwarten, ob es der europaweiten Mobilisierung gelingt, die Wahlbeteiligung in die Höhe zu treiben.


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

Aktuelle soziale Themen

  • Gültige Quoten in Sportmannschaften: Die Europäische Kommission hat Spanien am 16. April 2014 aufgefordert, seine Bestimmungen über die Zusammensetzung von Basketball-Mannschaften zu ändern (siehe Pressemitteilung). Eine Entscheidung, die viele Länder betrifft, in denen Quoten für „lokal ausgebildete Spieler“ gelten. Eine zu hohe Quote stellt nach Auffassung der Kommission eine indirekte Diskriminierung der Spieler aus anderen Mitgliedstaaten dar. Die UEFA-Regelung, wonach die Fußballclubs 32% lokal ausgebildete Spieler in einer Mannschaft beschäftigen müssen, wurde 2008 von der Kommission für konform befunden. Aber im Fall von Spanien sind bei bestimmten Wettbewerben Quoten von 40 – 88% vorgegeben, was die Kommission für übertrieben einstuft.  Alle Sportverbände in Europa können aus dieser Warnung an Spanien eine Lehre ziehen.

  • Die Position des EGB zu den transnationalen Verhandlungen: Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat im März eine Entschließung für einen „optionalen Rechtsrahmen für transnationale Kollektivverhandlungen in multinationalen Unternehmen“ angenommen. Die Entschließung enthält die vom EGB geforderten Klauseln für diesen optionalen Rechtsrahmen –  und die die Sozialpartner bei ihren Verhandlungen anwenden können – und folglich auch auf die Verträge, die die europäischen Gewerkschaftsföderationen auszuhandeln haben.


Europäischer sozialer Dialog

  • Ein Baukasten zur Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern: Die europäischen Sozialpartner – der Gewerkschaftsbund ETUC und die Arbeitgeberorganisationen BusinessEurope, CEEP und EUAPME – haben einen Baukasten mit den „100 bewährten Praktiken zur Förderung der Gleichbehandlung im Arbeitsmarkt“ aus 25 verschiedenen europäischen Ländern vorgestellt, die in einer Online-Datenbank zur Verfügung gestellt werden. „Dieser Baukasten soll als Inspirationsquelle und Katalysator für den Entwurf, die Ausarbeitung und Verbreitung effektiver Maßnahmen in verschiedenen Unternehmen und Arbeitsumgebungen dienen.“ (siehe Mitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Dekret zum Gebrauch der flämischen Sprache: Der europäische Gerichtshof hatte 2013 ein flämisches Dekret zum Gebrauch von Sprachen sanktioniert, weil dieses nicht der Personenfreizügigkeit entsprach (siehe EuGH 16. April 2013, C-202/11, Las). Die flämische Regierung hat dieses Dekret daraufhin geändert, und zwar in Form eines neuen Dekrets, das im Belgischen Staatsblatt (22-4) (auf Flämisch) veröffentlicht wurde. Schwerpunkt dieses neuen Erlasses ist der Gebrauch der Sprachen in den Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen. Die offizielle Sprache in der Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bleibt nach wie vor das Flämische, wobei es künftig möglich ist, “eine rechtlich verbindliche Version“ für die „einzelnen Arbeitsverträge in einer der Sprachen“ hinzuzufügen, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum gesprochen und „von allen beteiligten Parteien verstanden“ wird. Die betroffenen Arbeitnehmerkategorien werden genannt, und bei Abweichungen zwischen den beiden Versionen des Dokuments „hat die flämische Version des Dokuments Vorrang“.


Deutschland

  • Treffen mit Vertretern von Betriebsräten im Arbeitsministerium: Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat sich am 8. Mai 2014 mit den Vorsitzenden der Betriebsräte der Dax-30-Unternehmen getroffen. Bei den Gesprächen ging es gemäß der Mitteilung des Ministeriums um die Themen Fachkräftesicherung, Gestaltung flexibler und familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle, „Humanisierung der Arbeitswelt“, Missbrauch im Werkvertragsrecht und Leiharbeit. Die Ministerin plant, diese Treffen regelmäßig durchzuführen und dazu auch die Personalvorstände der Dax-30-Unternehmen einzuladen.

  • 20. DGB-Bundeskongress: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die größte deutsche Dachorganisation von Mitgliedsgewerkschaften, hat vom 11. bis 16. Mai in Berlin seinen 20. Bundeskongress abgehalten.  Mit 93% (365 Ja-Stimmen) wurde Reiner Hoffmann (58 Jahre) zum neuen Vorsitzenden gewählt und löst damit Michael Sommer ab.  Seine Wahl wird die deutsche Gewerkschaftsbewegung in der EU verankern. Das ist auch das Bestreben von Reiner Hoffmann, der 15 Jahre in Brüssel zunächst als Direktor des Europäischen Gewerkschaftsinstituts und von 2003 bis 2009 als stellvertretender Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds tätig war. „Und diese Erfahrung war auch einer der Gründe dafür, dass man mich nominiert hat. Das sehe ich als Anerkennung für meine Europaarbeit.“ „Wir brauchen europäische Spielregeln für einen europäischen Arbeitsmarkt und die Sozialpolitik“, erläuterte er in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt.


Frankreich

  • Spende von Urlaubstagen für Kollegen, die ein krankes Kind haben: Am 11. Mai 2014 ist ein Gesetz in Kraft getreten (Gesetz Nr. 2014-459 vom 9. Mai 2014), das, abhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers, allen Arbeitnehmern sowie zivilen und militärischen Bediensteten des Staates erlaubt, auf alle oder einen Teil ihrer Urlaubstage zugunsten von Eltern zu verzichten, die ein krankes Kind pflegen müssen. Die Urlaubsspende muss anonym und kostenlos sein.  Das Kind (unter 20 Jahren) muss schwer krank sein und an einer besonders schweren Krankheit oder Behinderung leiden oder Opfer eines besonders schweren Unfalls sein, so dass eine ständige Anwesenheit und aufwändige Pflege erforderlich sind.


Großbritannien

  • Recht auf flexible Arbeitszeiten: Durch ein am 13. März 2014 erlassenes Gesetz (The Children and Families Act 2014) wird ab 1. Juni 2014 das Recht, eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu beantragen, auf alle Mitarbeiter erweitert.  Der Arbeitgeber ist nicht  verpflichtet zuzustimmen, muss aber den Antrag des Arbeitnehmers in “angemessener Weise” erwägen und nach dem von der öffentlichen Vermittlungs- und Schlichtungsstelle ACAS herausgegebenen Leitfaden handeln.


Portugal

  • Änderung der Kriterien für Entlassungen: Mit dem Gesetz vom 8. Mai (Ley 27/2014 de 8 de maio) wird das Arbeitsgesetzbuch zum sechsten Mal geändert. Dieses Gesetz, das am 1. Juni 2014 in Kraft tritt, definiert die neuen Kriterien zur betriebsbedingten Entlassung von einzelnen Mitarbeitern durch den Abbau von Arbeitsplätzen: 1. die schlechteste Leistungsbeurteilung; 2. die schlechteste Schulbildung und berufliche Qualifikation; 3. hohe Kosten des Unternehmens, den Arbeitsplatz beizubehalten; 4. geringste berufliche Erfahrung in diesem Bereich; 5. kürzeste Betriebszugehörigkeit. Im Gesetzestext wird präzisiert, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass es „praktisch unmöglich ist, die Arbeitsbeziehung aufrechtzuerhalten“, wenn er keinen anderen Arbeitsplatz hat, der mit der Berufskategorie des Arbeitnehmers kompatibel ist. Diese Anforderung gilt ebenfalls bei Entlassungen wegen unzulänglicher Leistung.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Imerys: Die Unternehmensleitung des weltweit führenden Spezialisten für industrielle Mineralien, die französische Gruppe Imerys (15.805 Beschäftigte), hat die Überarbeitung ihrer EBR-Vereinbarung abgeschlossen, die bereits die Bestimmungen der am 6. Mai 2009 geänderten Richtlinie im Rahmen einer Verlängerung der Vereinbarung berücksichtigte.

  • Lafarge-Holcim: Nach Bekanntgabe der Fusion der beiden Zementkonzerne Lafarge (64.000 Mitarbeiter) und Holcim (71.000 Mitarbeiter) am 7. April 2014 hat die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) in Brüssel eine Sitzung der engeren Ausschüsse der Europäischen Betriebsräte der beiden Unternehmen einberufen, um das Vorgehen der beiden Betriebsräte während des Fusionsprozesses zu koordinieren. Der Europäische Betriebsrat von Lafarge hat bei einem ersten Informationstreffen zur Fusion eine Rahmenvereinbarung (accord de méthode) gefordert, um laut EFBH 1. die verschiedenen Phasen des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens festzulegen; 2. Mittel bereitzustellen, damit die Vertreter an dieser Sache arbeiten können, indem sie z. B. an Sitzungen des Europäischen Gewerkschaftsbunds in Brüssel oder der Europäischen Kommission teilnehmen ; 3. sich für die Errichtung eines neuen Betriebsrats einsetzen zu können, sobald die Fusion vollzogen ist. Bei Holcim bemühen sich die Arbeitnehmervertreter um eine ähnliche Vorgehensweise.

  • Microsoft: Die Gewerkschaftsverbände CGIL in Italien und FGM-CGT in Frankreich haben einen formellen Antrag auf Errichtung eines Europäischen Betriebsrats beim US-Informatikkonzern Microsoft gestellt.


Grenzüberschreitende Vereinbarungen

  • GDF Suez: Die Unternehmensleitung des französischen Energieversorgungskonzerns GDF Suez (147.200 Arbeitnehmer) und die drei internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll (Energie und Industrie), BHI (Bau- und Holzarbeiter) und PSI (Öffentliche Dienste) haben am 13. Mai 2014 ein globales Abkommen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unterzeichnet. Dieselben Parteien hatten am 16. November 2010 ein globales Abkommen über die Grundrechte, den sozialen Dialog und nachhaltige Entwicklung unterzeichnet, das die Aushandlung künftiger Abkommen insbesondere zur Fortbildung, Umstrukturierungen, nachhaltige Entwicklung und Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz vorsah; letzteres ist jetzt Gegenstand dieses ersten globalen Abkommens. Das neue Abkommen übernimmt in wesentlichen Zügen die Konzernvereinbarung zu den Grundprinzipien der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Gruppe hatte damals einseitig beschlossen, dieser europäischen Konzernvereinbarung globale Geltung zu verleihen. Diese Verpflichtungen sind jetzt in einer internationalen Vereinbarung festgehalten. Über die Einhaltung der Verpflichtungen wacht ein „erweiterter Ausschuss für Gesundheitsschutz und Sicherheit“, der sich paritätisch aus acht Vertretern der Geschäftsleitung und acht Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, die von den drei unterzeichneten Gewerkschaftsverbänden und dem für die Konzernvereinbarung eingesetzten Begleitausschuss des Europäischen Betriebsrats ernannt werden. In diesem Ausschuss müssen die verschiedenen geographischen Gebiete und mindestens drei Frauen vertreten sein.


Bewährte Verfahren

  • Schneider Electric: In einer Mitteilung stellt die französische Gewerkschaft CFDT eine interessante Initiative vor, die im Rahmen einer 2012 von Schneider Electric getroffenen Entscheidung eingeleitet wurde, einen Teil der Produktion seiner Tochtergesellschaft Gardy (130 Beschäftigte) 2015 von Frankreich nach Bulgarien zu verlagern. Aus Furcht vor der Schließung des Werks hat die Gewerkschaft die Geschäftsleitung davon überzeugt „eine gemeinsame, innovative Initiative zu starten, die auf der frühzeitigen Erkennung von Beschäftigungsproblemen und der Bewertung der Kompetenzen basiert”. Mit Unterstützung der Beratungsfirma Syndex wurde 2013 eine Gruppe zusammengestellt, die sich zu gleichen Teilen aus den Akteuren zusammensetzt, die an dieser Initiative beteiligt sind: Vertreter der Gewerkschaften CFDT und CFE-CGC, die lokale Geschäftsführung und der Vorstand von Schneider Electric France. Die Gruppe hat sich ein Jahr lang mit den beiden Themen befasst: Bewertung der kollektiven Kompetenzen des Werks und die Suche nach Lösungen zur Reindustrialisierung durch Ausarbeitung eines „CV“ des Werks, um Käufer zu finden. Das Werk wird schließlich schrittweise von Lucibel, dem Hersteller von LED-Beleuchtungssystemen, übernommen, der eine derzeit in China laufende Produktion an diesen Standort verlagern wird.


4. Studien und Berichte

Europa und seine sozialen Probleme: Eine Studie der europäischen Denkfabrik Bruegel beschäftigt sich mit den sozialen Auswirkungen der Sparpolitik in Europa und weist auf die Verschlechterung der Situation der jungen Generation hin. Hohe Arbeitslosigkeit, zunehmende Armut und Ungleichheit gefährden das langfristige Wachstum in Europa. Es folgt eine Reihe von Empfehlungen, diese Phänomene so schnell wie möglich zu bekämpfen („Europe’s social problem and its implications for economic growth“, Bruegel policy brief, 2014/03, April 2014).



  • Lebensqualität von Familien: Eine von Eurofound veröffentlichte Studie über die Lebensqualität in Europa befasst sich mit den Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Familien, insbesondere auf Alleinerziehende (siehe Zusammenfassung). Die Studie enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur Unterstützung von Alleinerziehenden bei der Suche nach Arbeit, zur schnelleren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, „um zu vermeiden, dass sich das Risiko einer Benachteiligung verfestigt“, für ein breiteres Angebot an flexiblen Arbeitszeiten und für Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, ihre beruflichen und familiären Pflichten zu vereinbaren.

  • Globale Betrachtung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs: Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat einen Bericht über die weltweite Gesetzgebung und Praxis zur Mutterschaft und Vaterschaft veröffentlicht (Link zur Zusammenfassung und zum vollständigen Bericht auf Englisch). Die Gesetze in 185 Ländern und Gebieten werden mit den neuesten IAO-Normen verglichen.  Die IAO beobachtet eine schrittweise Entwicklung hin zu einem Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (die von der IAO empfohlene Norm). Von den 185 Ländern gibt es nur drei, in denen es keine rechtliche Verpflichtung gibt, während des Mutterschaftsurlaubs Geldleistungen zu zahlen, und heute finanzieren mehr als 100 Länder diese Leistungen über die Sozialversicherung, was den Beitrag der Arbeitgeber verringert. Von den 167 untersuchten Ländern haben 78 Länder ein gesetzlich verankertes Recht auf Vaterschaftsurlaub, in 70 Ländern wird dieser bezahlt.


Das aktuelle Schlagwort
Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament vertritt 500 Millionen europäische Bürger, dennoch verfügt es nicht über das traditionelle Merkmal demokratischer Versammlungen: Es kann keine Gesetze vorschlagen, auch wenn es seit dem Vertrag von Lissabon kleine Entwicklungen in diese Richtung gegeben hat. Denn das Parlament kann in einer Entschließung die Europäische Kommission ersuchen, eine Initiative zu einem bestimmten Thema zu ergreifen. Gemäß Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann das Parlament “die Kommission auffordern, geeignete Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten. Gleichzeitig kann es eine Frist für die Vorlage dieses Vorschlags festlegen.“  Der Großteil der Arbeit des Parlaments wird in seinen Ausschüssen erledigt, dazu zählt auch der Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, der sich insbesondere mit Fragen zu Beschäftigung, soziale Sicherheit und Arbeitsrecht auseinandersetzt. Weitere Informationen dazu im Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).

 


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