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IR Notes 11 – 4 Juni 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen
und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team Diese
Ausgabe wurde erstellt von Peggy Corlin, Ekaterina Markova, Sebastian
Schulze-Marmeling und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Interview
Henryka Bochniarz, Präsidentin des polnischen Arbeitgeberverbands
Lewiatan (Konfederacja Lewiatan)
In Polen hat sich der soziale
Dialog vor allem an der Reform des Arbeitsrechts
festgefahren. Das Land ist
Rekordhalter bei Verträgen, die den Arbeitnehmern keinerlei
Schutz bieten. Sind Ihre
Unternehmen auf diese Flexibilität wirklich
angewiesen? Mit
diesen Verträgen war es möglich, sich an
ein wettbewerbsintensives Umfeld anzupassen. Dank dieser Art von
Flexibilität haben unsere Unternehmen die Krise überstanden, denn
unsere Arbeitsgesetzgebung ist sehr starr. Gleichzeitig führen diese
Verträge aber auch zu Wettbewerbsverzerrungen, weshalb unser Verband
nach einer anderen Lösung sucht. Wir müssen ein ausgewogenes
Gleichgewicht erzielen. Denn wir möchten, dass die jungen Menschen,
die in den Arbeitsmarkt eintreten, abgesichert sind, Kredite
erhalten, ihre Rente finanzieren können etc., ohne dabei die
Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu beeinträchtigen.
Im Vergleich zu manchen
Arbeitsmärkten westeuropäischer Mitgliedstaaten scheint Ihr
Arbeitsmarkt doch recht flexibel zu
sein? Das
Schutzniveau in bestimmten westeuropäischen Ländern ist tatsächlich
höher. Aber man darf nicht vergessen, dass sich die polnische
Wirtschaft langsamer entwickelt. Die Unternehmen haben andere
Erfahrungen und andere finanzielle Mittel, so dass sich ihre
Geschäftstätigkeit immer an preislicher Wettbewerbsfähigkeit
orientieren muss. Für die Entwicklung der polnischen Unternehmen ist
dieser Handlungsspielraum nach wie vor von entscheidender
Bedeutung.
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Agenda
12. und 13. Juni
Paris
Internationales Kolloquium „Trajectoires
professionnelles et dispositifs publics en action“, organisiert
von sieben Forschungseinrichtungen CEE, IDHE, Ires, Irisso, Lest, Lise
und Printemps).
18. Juni Paris Fortbildungsveranstaltung
von IR Share und der Kanzlei BRL Avocats zum „Arbeitsrecht in
Deutschland“, mit Matthias Bosbach, Rechtsanwalt der Kanzlei Ebner Stolz
(Stuttgart). Kontakt: frederic.t@irshare.eu
18.
Juni Brüssel Eurofound
lädt zu einem Mittagsgespräch über die Mechanismen zur Lohnfestsetzung
in Europa ein, mit Erika Mezger und Christian Welz (Eurofound), Patrick
Itschert (EGB) und Maxime Cerutti (Businesseurope).
20. Juni Brüssel Tagung des
Rates „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“.
1. – 3. Juli Straßburg Plenarsitzung
des neuen Europäischen Parlaments.
4. Juli Paris
Fortbildungsveranstaltung „jurisprudence et veille sociale
européenne“ zur Rechtssprechung und einem europaweiten Monitoring zu
Beschäftigung und sozialen Fragen, mit Jean-Philippe Lhernould,
Professor der Universität Nantes, veranstaltet von IR Share zusammen mit
der Kanzlei Fromont Briens. Tel.: +33 (0) 6 81 41 53 95
7. – 10. Juli Brüssel Sitzungen
der Ausschüsse des Europäischen Parlaments.
10. – 16. August Sofia 43. Kongress der
Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF)
10. – 12.
September Dublin Konferenz
über die Arbeitsbeziehungen in Europa 2014 (Industrial Relations in
Europe Conference – IREC), veranstaltet gemeinsam mit dem Research
Network on Work, Employment and Industrial Relations (RN nr. 17)
der europäischen soziologischen Vereinigung (European Sociological
Association – ESA).
1. – 3.
Oktober Bordeaux 9.
Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen
Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit:
„Environnement et travail: quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum
für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPRASEC)
der Universität Bordeaux.
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Nominierungen
- Anders Ferbe
wurde auf dem Kongress vom 16. bis 19. Mai in seinem Amt als
Vorsitzender der schwedischen Metallgewerkschaft IF Metal bestätigt.
Auf dem Kongress ging es u. a. um die erforderliche
Reindustrialisierung Schwedens.
- Jorma Malinen,
derzeitiger Vorsitzende des finnischen Bunds der
Angestelltengewerkschaften STTK, wurde am 24. Mai an die Spitze der
finnischen Metallgewerkschaft Trade Union Pro gewählt und tritt
somit die Nachfolge von Antti
Rinne an, der seit dem 8. Mai den Vorsitz
der Sozialdemokratischen Partei übernommen hat.
- Annelie
Nordström von der schwedischen Gewerkschaft
Kommunal wurde auf dem EGÖD-Kongress vom 20. – 23. Mai zur
Vorsitzenden des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den
Öffentlichen Dienst EGÖD gewählt. Die Position des Generalsekretärs
bekleidet nunmehr Jan Willem
Goudriaan. Ferner wurden vier
Vizepräsidenten gewählt: Isolde
Kunkel-Weber (Ver.di, Deutschland),
Françoise Geng (CGT Santé Action Sociale,
Frankreich), Dave
Prentis (Unison, Vereinigtes Königreich) und
Mikhail
Kuzmenko (Russische Gewerkschaft der
Beschäftigten im Gesundheitswesen, Russland).
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IR Notes erscheint alle
14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro
Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Ergebnis der
Europawahl: unterschiedliche Sichtweise der europäischen Sozialpartner
“Gemeinsam stark oder einzeln unbedeutend” lautet das Motto der europäischen
Unternehmer, so Markus J. Beyrer, Generaldirektor von Businesseurope, der daran
erinnert, dass kein einziges europäisches Land 2050 zu den größten
Wirtschaftsmächten zählen wird. Aus Sicht der Präsidentin des Arbeitgeberverbands,
Emma Marcegaglia, haben die Wähler einer pro-europäischen Mehrheit ihre
Unterstützung ausgesprochen, die die dringende „Pflicht hat, konstruktiv
zusammenzuarbeiten“, für ein wettbewerbsfähigeres Europa, um Wachstum und
Beschäftigung zu fördern“. Sechs Arbeitgeberorganisationen (BDA, BDI, CEOE,
Confindustria, Lewiatan und MEDEF) sehen in den Ergebnissen ebenfalls „eine klare
Mehrheit für die Parteien, die sich für die europäische Integration einsetzen“ (gemeinsame Erklärung). In den
nächsten fünf Jahren bräuchte die Eurozone „eine stärkere Zusammenarbeit und
demokratische Kontrolle“ und die europäischen Institutionen müssten „sich auf eine
begrenzte Anzahl an Prioritäten konzentrieren, die einen echten Mehrwert erzielen“,
wie „weltweite Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung.“ Das
Thema Beschäftigung ist einer der wenigen Punkte, in denen die Unternehmensverbände
mit den Gewerkschaften übereinstimmen. Für Bernadette Ségol, Generalsekretärin des
Europäischen Gewerkschaftsbunds EGB, „besteht die wahre Herausforderung Europas
darin, seine 26 Millionen Arbeitslose wieder zu beschäftigen”, aber das geht nur mit
„einem ehrgeizigen Investitions-plan auf europäischer und nationaler Ebene, um
nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern“, und nicht
durch weitere Sparmaßnahmen (siehe EGB-Mitteilung).
Alle europäischen Gewerkschaftsverbände, die sich zur Europawahl geäußert haben,
werten das Ergebnis als eine Protestwahl gegen die Sparpolitik und die
Arbeitslosigkeit. Wie Oliver Roethig, Generalsekretär von UNI Europa, verweisen sie
auf die „zunehmende Bedeutung der Euroskeptiker und der Nationalisten“, selbst wenn
aus bestimmten Umfragen hervorgeht, dass, wie in Frankreich, die
Gewerkschaftsanhänger zum Teil überdurchschnittlich für diese Parteien gestimmt
haben. Klares Wahlergebnis für eine pro-europäische Mehrheit für die einen, Votum
gegen die Sparpolitik für die anderen. Der Aufruf zur Fortsetzung der Reformen, um
die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern gegenüber der Forderung, den Sparkurs
aufzugeben und Investitionen anzukurbeln … die Sozialpartner tun sich schwer an
einer gemeinsamen Einschätzung der Maßnahmen, die Europa aus der Krise führen
können.
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
- Richtlinie über die Regelung der
Entsendung von Arbeitnehmern: Die Richtlinie
2014/67/EU vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG
über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von
Dienstleistungen wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Diese Richtlinie, die einen Rahmen für die Entsendung von Arbeitnehmern
festlegt und den einzelnen Mitgliedstaaten mehr Mittel einräumt, den
Missbrauch zu begrenzen, war am 16. April, nach dem im Februar erzielten
Kompromiss zwischen dem Parlament und dem Rat, der die Staats- und
Regierungschefs vertritt (siehe IR
Notes 5) vom Europäischen Parlament endgültig angenommen worden
(siehe IR
Notes 8). Die neue Richtlinie tritt am 18. Juni 2014 in Kraft und
muss vor dem 18. Juni 2016 von den Mitgliedstaaten in deren nationales Recht
umgesetzt werden. Zweck dieser Richtlinie „ist die Gewährleistung eines
angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Rechte entsandter Arbeitnehmer
(…) bei gleichzeitiger Erleichterung der Ausübung der
Dienstleistungsfreiheit für die Dienstleistungserbringer und Förderung des
fairen Wettbewerbs zwischen ihnen (…)“. Sie „beeinträchtigt in keiner Weise
die Ausübung der (…) Grundrechte, einschließlich des Rechts oder der
Freiheit zum Streik oder zur Durchführung anderer Maßnahmen, die im Rahmen
der spezifischen Systeme der Mitgliedstaaten im Bereich der
Arbeitsbeziehungen (…) vorgesehen sind.” Die Richtlinie „berührt auch nicht
das Recht, (…) Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen
sowie kollektive Maßnahmen zu ergreifen.“ Sie erleichtert den
Mitgliedstaaten die „Feststellung einer tatsächlichen Entsendung“ und die
„Verhinderung von Missbrauch und Umgehung“ (Artikel 4). Die Mitgliedstaaten
dürfen “Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen vorschreiben”,
vorausgesetzt sie sind „gerechtfertigt und verhältnismäßig“ (Artikel 9).
Ferner können sie eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem
Auftraggeber und „einem direkten Unterauftragnehmer“ vorschreiben, wenn
Letzterer seine Arbeitnehmer oder die Sozialabgaben nicht bezahlt (Artikel
12). Im Bausektor hingegen wird diese Haftung obligatorisch
eingeführt.
- Richtlinie über die
„unternehmensinterne“ Entsendung: Die Richtlinie
2014/66 vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines
unternehmensinternen Transfers wurde im Amtsblatt der EU
veröffentlicht. Zweck dieser Richtlinie ist die Regelung und Erleichterung
der Mobilität von Führungskräften, Spezialisten sowie Trainees aus
Drittstaaten in die Union, die in “Zweigniederlassungen und
Tochtergesellschaften multina-tionaler Konzerne tätig sind”, wenn sie
vorübergehend zur Ausführung kurzfristiger Aufgaben in andere
Unternehmensteile verlegt werden. „Die Erleichterung unternehmensinterner
Transfers ermöglicht multinationalen Konzernen die optimale Nutzung ihrer
Humanressourcen“, heißt es weiter. Die Richtlinie regelt 1. „die Bedingungen
für die Einreise von Drittstaats-angehörigen (…) in das Hoheitsgebiet der
Mitgliedstaaten und für den Aufenthalt von mehr als 90 Tagen“; 2. ihre
Rechte und das ihrer „Familienangehörigen“ sowie 3. deren Mobilität in der
EU. Sie präzisiert die Zulassungskriterien (Artikel 5) wie einen
Arbeitsvertrag oder ein Abordnungsschreiben mit Angaben über Dauer des
Transfers, Standort der aufnehmenden Niederlassung und Höhe des
Arbeitsentgelts etc. Zum letzten Punkt gab es zwischen dem Rat und dem
Europäischen Parlament eine lebhafte Debatte über die Gleichbehandlung mit
den Arbeitnehmern des aufnehmenden Mitgliedstaats. In Artikel 18 schließlich
wird eine Gleichbehandlung in Bezug auf die Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen zwischen den Arbeitnehmern festgelegt, die
unternehmensintern transferiert werden und den europäischen Arbeitnehmern,
die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung (Richtlinie 96/71/EG)
entsendet werden. Somit werden die Arbeitsrechtsbestimmungen des
aufnehmenden Mitgliedstaats, die für entsendete Mitarbeiter gelten
(Arbeitszeit, Mindestlohn, bezahlter Urlaub etc.) auch auf transferierte
Arbeitnehmer angewendet. In Bezug auf das Arbeitsentgelt sieht Artikel 5.4
b) vor, dass es „nicht ungünstiger als das Arbeitsentgelt sein darf, das den
Staatsangehörigen des betreffenden aufnehmenden Mitgliedstaats in
vergleichbaren Positionen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften,
Tarifverträgen oder Gepflogenheiten in dem Mitgliedstaat, in dem die
aufnehmende Niederlassung ihren Sitz hat, gewährt wird.“ Die Gefahr von
Sozialdumping scheint somit durch die Kombination dieser beiden Richtlinien
gebannt zu sein. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 29.
November 2016 umgesetzt haben.
- Verstärkte Zusammenarbeit öffentlicher
Arbeits-verwaltungen: Die Entscheidung
Nr. 573/2014 vom 15. Mai 2014 zur verstärkten Zusammenarbeit
zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen wurde im
Amtsblatt der EU veröffentlicht (siehe IR
Notes 10).
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Aktuelle
soziale Themen
- Strategischer Rahmen für
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz:
Die Europäische Kommission soll am 6. Juni einen strategischen Rahmen der
Europäischen Union für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz für
den Zeitraum 2014 – 2020 vorstellen. Darin soll, so die Kommission, die
Umsetzung von Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen verbessert,
Klein- und Kleinstunter-nehmen bei der Prävention von Risiken unterstützt,
neue und aufkommende Risiken bekämpft und die Alterung der
Erwerbsbevölkerung der EU berücksichtigt werden. Bleibt abzuwarten, welche
Mittel empfohlen werden (verbindliche Richtlinien oder nicht) und ob die
Berücksichtigung der Kleinunternehmen zu einer Verringerung ihrer
Verpflichtungen führen wird.
- Empfehlungen an die
Mitgliedstaaten: Die Europäische Kommission hat am
2. Juni ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2014 vorgelegt. Hierbei
handelt es sich um Empfehlungen für Haushalts-, Beschäftigungs- und
Strukturreformen, die jeder Mitgliedstaat in den nächsten zwölf bis achtzehn
Monaten durchführen sollte, um das Wachstum anzukurbeln. Links
zu den Empfehlungen.
- Situation der Glasindustrie:
Im Rahmen der vom europäischen Gewerkschaftsverbund IndustriAll
geführten „Glas-Kampagne“ trafen sich am 16. Mai in Brüssel eine Delegation
dieses Gewerkschaftsverbunds mit Diego Canga-Fano, dem Kabinettschef von
EU-Vizepräsident Antonio Tajani, zuständig für Industrie und Unternehmertum,
sowie den Vertretern der Generaldirektion „Unternehmen und Industrie“,
zuständig für Fragen zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit, zu
energieintensiven Sektoren und Antidumping-Maßnahmen. Die Delegation
berichtete über den Verlust von Arbeitsplätzen im Glassektor seit 2008, vor
allem bei Flachglas und Sonnenkollektoren, aber auch im Hohlglasbereich.
Ansätze zur Unterstützung des Glassektors wurden erörtert wie beispielsweise
staatliche Innovations- und F&E-Beihilfen, die Anpassung der
Antidumping-Maßnahmen, die regionalen Fonds sowie die Einrichtung eines
sektoralen sozialen Dialogs auf europäischer Ebene.
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Rechtsprechung
- Verkaufsprovisionen müssen beim Urlaubsentgelt berücksichtigt werden:
Der Europäische Gerichtshof weist darauf hin (EuGH
22. Mai 2014, in der Rechtssache C-539/12, Lock c/British Gas Trading
Limited), dass ein Arbeitnehmer während seines bezahlten vierwöchigen
Jahresurlaubs (gemäß Richtlinie 2003/88) Anrecht auf seine üblichen
Gehaltsbezüge hat. Wenn ein Teil seiner Vergütung vor dem Urlaub aus
Verkaufsprovisionen bestand, müssen diese bei der Urlaubsvergütung
berücksichtigt werden. Der Gerichtshof geht jedoch noch einen Schritt weiter: Da
der Arbeitnehmer in seinem Urlaub keine provisionspflichtigen Geschäfte
abschließen konnte, darf sein Arbeitsentgelt nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub
nicht auf die Höhe des Grundgehalts sinken. „Dieser finanzielle Nachteil kann
sich (…) dahin auswirken, dass davon abgesehen wird, den Urlaub tatsächlich zu
nehmen“, unterstreicht das Gericht und legt den Arbeitgebern nahe, das im Laufe
eines Jahres erzielte durchschnittliche Provisionseinkommen des Arbeitnehmers
auf das Grundgehalt anzurechnen, das der Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr aus
dem Urlaub erhält.
- Auf dem Weg zu einem Urteil zur
Verhinderung von „Sozialtourismus“: In mehreren Ländern
gibt es Vorbehalte gegen die Zahlung von Sozialleistungen an Bürger, die aus
anderen europäischen Staaten eingereist sind. Nun hat der Generalanwalt seine
Schlussanträge in einer Rechtssache formuliert, bei der einer in Deutschland
lebenden jungen Rumänin Sozialhilfeleistungen verweigert wurden (EuGH,
Schlussfolgerungen, 20. Mai 2014, in der Rechtssache C-333/13, Elisabeta
Dano). Es erscheint dem Anwalt legitim, dass ein Staat „Bürgern die
Gewährung von Sozialhilfeleistungen verweigern kann, soweit diese ihre
Freizügigkeit einzig und allein mit dem Ziel ausüben, Sozialhilfe in einem
anderen Mitgliedstaat zu erhalten, obwohl sie nicht über ausreichende
Existenzmittel verfügen, um ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten zu
beanspruchen.“
- Versicherungsmathematische
Berechnungsfaktoren dürfen nicht zu einer Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts führen: Der Europäische Gerichtshof wird in
Kürze ein Urteil in Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von Männern und
Frauen aufgrund versicherungs-mathematischer Berechnungskriterien fällen. In
ihren Schlussfolgerungen (EuGH
15. Mai 2014, in der Rechtssache C-318/13) befindet die Generalanwältin
Juliane Kokott, dass ein pauschaler Schadensersatz für bleibende Schäden infolge
eines Arbeitsunfalls für einen Mann nicht niedriger ausfallen darf als für eine
Frau in einer vergleichbaren Situation, allein aufgrund der
versicherungsmathematischen Berechnungskriterien, nach denen Frauen eine höhere
Lebenserwartung haben als Männer.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Krankenhaussektor: Die
europäischen Sozialpartner des Krankenhaussektors – die Arbeitgeberorganisation
HOSPEEM und der europäische
Gewerkschaftsverband EGÖD – verabschiedeten
am 6. März ihr Arbeitsprogramm
2014-2016, in dem es in erster Linie um Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz sowie um die Einstellung und Bindung des Krankenhauspersonals geht.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
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Bulgarien
- Stimmenkauf für die
Europawahl: Der Leiter des Bergwerks Bobov Dol, Hristo
Kovachki, hat die Arbeiter aufgefordert, die sozialistische Partei BSP zu wählen
und verteilte Einkaufsgutscheine für Fleisch im Wert von zwei Drittel ihres
Lohns. Er versprach, bei einem Wahlsieg der Sozialisten einen gut sortierten
Fleischerladen (der im gehört) zu öffnen. Am Tag nach den Wahlen bildeten sich
lange Schlangen vor dem Laden, der – mit Verspätung – nur mit ein paar Kilo
Frikadellen und Würstchen beliefert wurde.
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Italien
- Arbeitsmarktreform: Das Gesetz
Nr. 78 vom 16. Mai 2014 (auf Italienisch), das die Verordnung
Nr. 78 vom 20. März 2014 (auf Italienisch) zur Arbeitsmarktreform
abändert, wurde am 19. Mai im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Die
wichtigsten Maßnahmen betreffen die flexiblere Gestaltung von befristeten
Arbeitsverträgen (maximale Laufzeit von 36 Monaten, in der fünf Verlängerungen
möglich sind) und Lehrverträgen.
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Luxemburg
- Kollektivvertrag für Bankangestellte
unterzeichnet: Der Kollektivvertrag
(auf Französisch), der für den Bankensektor für den Zeitraum 2014-2016
ausgehandelt wurde, wurde am 15. Mai von den Gewerkschaften OGBL, ALEBA und SESF
einerseits und der Luxemburger Bankenvereinigung ABBL andererseits
unterzeichnet. Bevor er in Kraft treten kann, muss er noch im luxemburgischen
Amtsblatt (Memorial A) veröffentlicht werden.
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Spanien
- Vertretung von Frauen in
Verwaltungsräten: Am 23. Mai nahm die Regierung den
Gesetzentwurf zur Änderung des Kapitalgesellschaftsrechts an (Proyecto
de Ley por el que se modifica la Ley de Sociedades de Capital). Das
Gesetz sieht mehr Transparenz bei den Vorstandsgehältern vor und zielt auf eine
ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten ab.
Demzufolge müssen die börsennotierten Gesellschaften entsprechende Zielvorgaben
festlegen, eine Frauenquote ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte:
- AREVA: Auf der
außerordentlichen EBR-Sitzung am 24. März nahm der Europäische
Konzernbetriebsrat (EKBR) von AREVA Stellung zum Verkauf des Standorts Duisburg
(an ein Unternehmen der LIVIA Group). Der Betriebsrat hob hervor, dass sich die
Unternehmensleitung auf sein Verlangen hin einverstanden erklärt hat „einen
Überwachungsausschuss für die Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber den
Mitarbeitern in Duisburg einzurichten“. Ferner wurden dem Betriebsrat im Rahmen
der Gründung eines Joint Ventures mit dem Unternehmen GAMESA „die Anwesenheit
eines Beobachters, der die Arbeitnehmer des Joint Ventures bis Ende 2015
vertritt, sowie die Präsentation der strategischen, finanziellen und sozialen
Aspekte auf jeder zweimal jährlich stattfindenden EKBR-Sitzung zugesagt“. „Nach
2015 behält sich der EKBR das Recht vor, einen Arbeitnehmervertreter des Joint
Venture einzuladen, wenn es die jeweilige Situation verlangt“.
- Fiat Industrial: Fiat
Industrial wurde am 6. Mai vom Turiner Berufungsgericht wegen seines
gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens gegenüber der Metallerorganisation des
Gewerkschaftsbunds CGIL (Fiom-CGIL) verurteilt. In dem Urteil
(auf Italienisch) wird dem Konzern vorgeworfen, Fiom-CGIL von dem Besonderen
Verhandlungsgremium (BVG) ausgeschlossen zu haben, das Ende 2011 zur Errichtung
eines Europäischen Betriebsrats eingerichtet wurde. Das Gericht lastet Fiat an,
in das Verfahren zur Ernennung der Mitglieder des BVG eingegriffen zu haben, da
ausschließlich Gewerkschaften befugt sind, diese Mitglieder zu ernennen. „Dieses
Urteil – das erste zu einem Thema, das die Europäischen Betriebsräte betrifft –
ist der Beharrlichkeit und Ausdauer von Fiom-CGIL und des Gewerkschaftsverbunds
IndustriAll zu verdanken, der sich weigerte, ohne Fiom-CGIL zu verhandeln“, wird
seitens IndustriAll betont.
- GeoPost: Auf der Sitzung
des Europäischen Betriebsrats von GeoPost (Tochtergesellschaft der französischen
La Poste) am 12. und 13. Mai in Zürich legte die Unternehmensleitung einen Text
über die Qualität des Arbeitslebens zur Abstimmung vor, bei der sich laut der
Gewerkschaft FO die drei französischen Gewerkschaften FO COM, CFDT und CGT bei
der Abstimmung enthalten haben, „da er den Arbeitnehmern nichts bringe“. Danach
soll jede Tochtergesellschaft mindestens alle zwei Jahre „eine umfassende
anonyme und objektive Mitarbeiterbefragung zum Thema Mitarbeiterzufriedenheit“
durchführen. Die Tochtergesellschaften sollen danach Aktionspläne umsetzen, „um
die festgestellten Missstände zu beheben“. Darüber hinaus „haben die
französischen Gewerkschaften gegen einen zweiten Text zur Änderung der
Vereinbarung über die Arbeitsweise des Betriebsrats gestimmt“. In diesem
Dokument wird die Anzahl der Präsidiumsmitglieder von 5 auf 6
Arbeitnehmervertreter erhöht und dem Europäischen Betriebsrat ein Budget
bewilligt. Die drei Gewerkschaften erhoben Einwände dagegen, dass die
Unterzeichneten der ursprünglichen Vereinbarung nicht an der Verhandlung
bezüglich der Änderungen teilgenommen hatten.
- UniCredit: Der Europäische
Betriebsrat der italienischen Bankengruppe UniCredit hat in seiner Plenarsitzung
am 21. Mai die gemeinsame Erklärung zur sozialen Verantwortung des Unternehmens
vorgestellt, die am 31. Januar 2014 von den europäischen Sozialpartnern UNI
Finance und dem Europäischen Bankenverband unterzeichnet worden war (siehe Mitteilung
auf Englisch oder Italienisch).
In dieser gemeinsamen Erklärung wird der Sozialdialog als ein wichtiges Werkzeug
betrachtet, um die Folgen der Krise abzuschwächen und Lösungen zu finden, um die
Auswirkungen der Krise auf die Mitarbeiter der Gruppe abzumildern. Der
Betriebsrat möchte ferner eine Einigung über eine gemeinsame Erklärung zu
verantwortungsvollem Verkauf erzielen sowie ein weltweites Rahmenabkommen in
Zusammenarbeit mit dem internationalen Gewerkschaftsverband UNI Finance. In
einer gemeinsamen
Erklärung (auf Englisch oder auf Italienisch)
vom 20. Mai haben die italienischen Gewerkschaftsverbände (Dircredito, Fabi,
Fiba, Fisac, UniSin, Uilca), gemeinsam mit der österreichischen Gewerkschaft
GPA-DJP und der deutschen Gewerkschaft Verdi ihren Protest gegen den
strategischen Plan der Gruppe für den Zeitraum 2014-2018 zum Ausdruck gebracht,
der vor allem auf Kostensenkung und Personalkürzungen beruhe.
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Bewährte
Verfahren
- PSA Peugeot Citroën: Der
französische Kraftfahrzeug-hersteller Peugeot-Citroën unterzeichnete am 15. Mai
eine dreijährige Vereinbarung, wonach Arbeitnehmer auf Urlaubstage zugunsten
eines Mitarbeiters verzichten können, dessen Kind schwer erkrankt ist. Diese
Vereinbarung erfolgte nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Gesetzes Nr.
2014-459 vom 9. Mai 2014 (siehe IR
Notes 10). In drei Jahren könnte diese Maßnahme auch auf schwerkranke
Ehepartner ausgedehnt werden.
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Gewerkschaften
- Smurfitt Kappa : Die
internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll und UNI Global Union haben am
18. und 19. Mai in Madrid ein weltweites Gewerkschaftsnetzwerk im Papierkonzern
Smurfitt Kappa eingerichtet. Gesteuert wird das Netzwerk von einem 6-köpfigen
Koordinierungsausschuss, mit zwei Vertretern der europäischen Gewerkschaften,
zwei Vertretern für Lateinamerika und jeweils einem Vertreter der beiden
internationalen Gewerkschaftsverbände. Der Sekretär des Europäischen
Betriebsrats nahm an der Sitzung teil, um dieses Projekt zu unterstützen.
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Tarifstreit
- Amazon:
Die deutsche Gewerkschaft im Dienstleistungsbereich Verdi
hat die Beschäftigten von Amazon am 30. und 31. Mai 2014 zu einem zweitägigen
Streik aufgerufen. Der seit April 2013 andauernde Konflikt betrifft die beiden
deutschen Logistikzentren. Die Gewerkschaft fordert für die 9000 Mitarbeiter die
Konditionen des Einzelhandels- und Versandtarifs, während das amerikanische
Unternehmen die schlechteren Konditionen der Logistikbranche anwendet.
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4. Studien
und Berichte
Rechtsvorschriften für
Umstrukturierungen: Die Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat ihre Datenbank über die
Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern in Bezug auf die Antizipation und
Bewältigung von Umstrukturierungen aktualisiert. In dieser Datenbank, an der
auch IR Share mitarbeitet, sind mehr als 370 geltende Vorschriften in den 28
Mitgliedstaaten (plus Norwegen) verzeichnet. Diese Datensammlung ist ein
einzigartiges Instrument, um die rechtlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern
abzufragen und zu vergleichen.
- Stand der Arbeitsbeziehungen je Land:
Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat ihre Länderprofile (Country
profile) zu den verschiedenen Arbeitsbeziehungen in Europa (auf
Englisch) und in Nicht-EU-Ländern wie USA
oder Japan
aktualisiert.
- Beschäftigung weltweit:
Die Internationale Arbeitsorganisation hat ihren Weltarbeitsbericht
2014 (auf Englisch) veröffentlicht (siehe auch Zusammenfassung).
Darin heißt es, dass „nachhaltiges Wachstum unter prekären und unsicheren
Arbeitsbedingungen, bei geringen Löhnen, zunehmender Armut trotz Arbeit und
Ungleichheiten nicht möglich ist“. Die ILO fordert, „sichere und faire Arbeit zu
einem zentralen Ziel in der Post-2015 Entwicklungsagenda zu
machen“.
- Menschen in Europa zunehmend von Armut
bedroht: Eurostat hat seinen jährlichen Bericht über
Armutsgefährdung in Europa aktualisiert (People
at risk of poverty or social exclusion, auf Englisch), wonach das
Armutsgefährdungsrisiko zwischen 2011 und 2012 zugenommen hat. 2012 waren 124,2
Millionen Personen (24,8% der Bevölkerung Europas) von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedroht (gegenüber 24,3% im Jahr 2011). Ein Kriterium zur
Einschätzung dieses Risikos ist die Quote der materiellen Entbehrung, von der
9,9% der Bevölkerung (+1 Punkt) betroffen sind, mit sehr hohen Quoten in
Bulgarien (40%), Ungarn, Lettland und Rumänen (jeweils 25%). 40,2% der Europäer
seien übrigens nicht in der Lage, unvorhergesehene Ausgaben zu tätigen (+2,1
Punkte gegenüber 2011).
- Erwerbstätigenquote 2013 weiterhin
rückläufig: Nachdem die Erwerbstätigenquote von 66,7% im
Jahr 2002 stetig auf 70,3% im Jahr 2008 anstieg, ist sie seit Beginn der
Wirtschafts- und Finanzkrise in der EU kontinuierlich bis auf 68,3% im Jahr 2013
gefallen und somit vom Ziel der Europa 2020 Strategie von 75% weit entfernt,
hebt Eurostat hervor (Stat/14/80
vom 19. Mai 2014). Nur Deutschland und Malta verzeichneten einen
stetigen Anstieg der Erwerbstätigenquote über den gesamten Zeitraum, von 74% im
Jahr 2008 auf 77,1% im Jahr 2013 in Deutschland, das (mit Malta) das einzige
Land ist, das seine Zielsetzung von 77% für das Jahr 2020 übertroffen hat. Für
die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen nimmt die Entwicklung einen anderen
Verlauf: Die Erwerbstätigenquote erhöhte sich stetig, von 38,1% im Jahr 2002 auf
50,1% im Jahr 2013. Dabei ist zu beachten, dass sich der Unterschied zwischen
der höchsten und der niedrigsten Erwerbstätigenquote vergrößert hat: Im Jahr
2010 betrug der Unterschied 19,4 Prozentpunkte; im Jahr 2013 waren es 26,6
Prozentpunkte.
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Das aktuelle
Schlagwort
Sozialdumping
Für den Begriff „Sozialdumping“, ein Schlagwort, das regelmäßig in den Debatten über
die Entsendung von Arbeitnehmern fällt, gibt es keine einheitliche Definition. Eine
ganze Reihe von Geschäftspraktiken können als „Sozialdumping“ bezeichnet werden, sie
reichen von Betrug bis hin zur vollen Rechtmäßigkeit. Irgendwo dazwischen liegt die
„soziale Optimierung“, d. h. die unterschiedlichen sozialen Systeme und
Arbeitsrechtsysteme werden zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Die „Entsendung von
Arbeitnehmern“ scheint derzeit ein Synonym für „Sozialdumping“ zu sein – daher die
Durchsetzungsrichtlinie zur Entsendungsrichtlinie (siehe Rechtsvorschriften). Aber
selbst verstärkte Kontrollen der entsendenden Unternehmen durch nationale Behörden
könnten nichts gegen eine Realität der EU ausrichten: Der soziale Schutz ist –
ebenso wenig wie die Besteuerung – nicht vereinheitlicht. Ein entsendeter
Arbeitnehmer aus einem Land mit niedrigen Sozialabgaben stellt einen
Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Arbeitnehmer aus einem Land mit hohen
Sozialabgaben dar, selbst wenn er das gleiche Gehalt bezieht wie der Arbeitnehmer
des aufnehmenden Mitgliedstaates. Das ist „Sozialdumping“, verstößt aber nicht gegen
die Gesetze. Solange die Länder nicht bereit sind, Steuersätze und
Sozialversicherungssysteme zu vereinheitlichen, ist die Zukunft dieser Form des
Sozialdumpings gesichert. Weitere Informationen dazu im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).
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