IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 11 – Ergebnis der Europawahl: unterschiedliche Sichtweise der europäischen Sozialpartner

  IR Notes 11 – 4 Juni 2014
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team Diese Ausgabe wurde erstellt von Peggy Corlin, Ekaterina Markova, Sebastian Schulze-Marmeling und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95


> Sonderangebot: Testen Sie uns für 1 Monat (5,00 Euro plus MwSt.) oder 2 Monate
(30,00 Euro plus MwSt.)

 
  Interview
Henryka Bochniarz, Präsidentin des polnischen Arbeitgeberverbands Lewiatan (Konfederacja Lewiatan)

In Polen hat sich der soziale Dialog vor allem an der Reform des Arbeitsrechts festgefahren. Das Land ist Rekordhalter bei Verträgen, die den Arbeitnehmern keinerlei Schutz bieten. Sind Ihre Unternehmen auf diese Flexibilität wirklich angewiesen?
Mit diesen Verträgen war es möglich, sich an ein wettbewerbsintensives Umfeld anzupassen. Dank dieser Art von Flexibilität haben unsere Unternehmen die Krise überstanden, denn unsere Arbeitsgesetzgebung ist sehr starr. Gleichzeitig führen diese Verträge aber auch zu Wettbewerbsverzerrungen, weshalb unser Verband nach einer anderen Lösung sucht. Wir müssen ein ausgewogenes Gleichgewicht erzielen. Denn wir möchten, dass die jungen Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, abgesichert sind, Kredite erhalten, ihre Rente finanzieren können etc., ohne dabei die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu beeinträchtigen.


Im Vergleich zu manchen Arbeitsmärkten westeuropäischer Mitgliedstaaten scheint Ihr Arbeitsmarkt doch recht flexibel zu sein?
Das Schutzniveau in bestimmten westeuropäischen Ländern ist tatsächlich höher. Aber man darf nicht vergessen, dass sich die polnische Wirtschaft langsamer entwickelt. Die Unternehmen haben andere Erfahrungen und andere finanzielle Mittel, so dass sich ihre Geschäftstätigkeit immer an preislicher Wettbewerbsfähigkeit orientieren muss. Für die Entwicklung der polnischen Unternehmen ist dieser Handlungsspielraum nach wie vor von entscheidender Bedeutung.

 
  Agenda

12. und 13. Juni
Paris
Internationales Kolloquium „Trajectoires professionnelles et dispositifs publics en action“, organisiert von sieben Forschungseinrichtungen CEE, IDHE, Ires, Irisso, Lest, Lise und Printemps).


18. Juni
Paris

Fortbildungsveranstaltung von IR Share und der Kanzlei BRL Avocats zum „Arbeitsrecht in Deutschland“, mit Matthias Bosbach, Rechtsanwalt der Kanzlei Ebner Stolz (Stuttgart). Kontakt: frederic.t@irshare.eu


18. Juni
Brüssel
Eurofound lädt zu einem Mittagsgespräch über die Mechanismen zur Lohnfestsetzung in Europa ein, mit Erika Mezger und Christian Welz (Eurofound), Patrick Itschert (EGB) und Maxime Cerutti (Businesseurope).


20. Juni
Brüssel
Tagung des Rates „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“.


1. – 3. Juli
Straßburg

Plenarsitzung des neuen Europäischen Parlaments.


4. Juli
Paris
Fortbildungsveranstaltung „jurisprudence et veille sociale européenne“ zur Rechtssprechung und einem europaweiten Monitoring zu Beschäftigung und sozialen Fragen, mit Jean-Philippe Lhernould, Professor der Universität Nantes, veranstaltet von IR Share zusammen mit der Kanzlei Fromont Briens. Tel.: +33 (0) 6 81 41 53 95


7. – 10. Juli
Brüssel

Sitzungen der Ausschüsse des Europäischen Parlaments.


10. – 16. August
Sofia
43. Kongress der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF)


10. – 12. September
Dublin
Konferenz über die Arbeitsbeziehungen in Europa  2014 (Industrial Relations in Europe Conference – IREC), veranstaltet gemeinsam mit dem Research Network on Work, Employment and Industrial Relations (RN nr. 17) der europäischen soziologischen Vereinigung (European Sociological Association – ESA).


1. – 3. Oktober
Bordeaux
9. Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit: „Environnement et travail:  quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit  (COMPRASEC) der Universität Bordeaux.


 
  Nominierungen

  • Anders Ferbe wurde auf dem Kongress vom 16. bis 19. Mai in seinem Amt als Vorsitzender der schwedischen Metallgewerkschaft IF Metal bestätigt. Auf dem Kongress ging es u. a. um die erforderliche Reindustrialisierung Schwedens.

  • Jorma Malinen, derzeitiger Vorsitzende des finnischen Bunds der Angestelltengewerkschaften STTK, wurde am 24. Mai an die Spitze der finnischen Metallgewerkschaft Trade Union Pro gewählt und tritt somit die Nachfolge von Antti Rinne an, der seit dem 8. Mai den Vorsitz der Sozialdemokratischen Partei übernommen hat.

  • Annelie Nordström von der schwedischen Gewerkschaft Kommunal wurde auf dem EGÖD-Kongress vom 20. – 23. Mai zur Vorsitzenden des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst EGÖD gewählt. Die Position des Generalsekretärs bekleidet nunmehr Jan Willem Goudriaan. Ferner wurden vier Vizepräsidenten gewählt: Isolde Kunkel-Weber (Ver.di, Deutschland), Françoise Geng (CGT Santé Action Sociale, Frankreich),  Dave Prentis (Unison, Vereinigtes Königreich) und Mikhail Kuzmenko (Russische Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen, Russland).

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Ergebnis der Europawahl: unterschiedliche Sichtweise der europäischen Sozialpartner

“Gemeinsam stark oder einzeln unbedeutend” lautet das Motto der europäischen  Unternehmer, so Markus J. Beyrer, Generaldirektor von Businesseurope,  der daran erinnert, dass kein einziges europäisches Land 2050 zu den größten Wirtschaftsmächten zählen wird. Aus Sicht der Präsidentin des Arbeitgeberverbands, Emma Marcegaglia, haben die Wähler einer pro-europäischen Mehrheit ihre Unterstützung ausgesprochen, die die dringende „Pflicht hat, konstruktiv zusammenzuarbeiten“, für ein wettbewerbsfähigeres Europa, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern“.  Sechs Arbeitgeberorganisationen (BDA, BDI, CEOE, Confindustria, Lewiatan und MEDEF) sehen in den Ergebnissen ebenfalls „eine klare Mehrheit für die Parteien, die sich für die europäische Integration einsetzen“ (gemeinsame Erklärung). In den nächsten fünf Jahren bräuchte die Eurozone „eine stärkere Zusammenarbeit und demokratische Kontrolle“ und die europäischen Institutionen müssten „sich auf eine begrenzte Anzahl an Prioritäten konzentrieren, die einen echten Mehrwert erzielen“, wie „weltweite Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung.“  Das Thema Beschäftigung ist einer der wenigen Punkte, in denen die Unternehmensverbände mit den Gewerkschaften übereinstimmen. Für Bernadette Ségol, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds EGB, „besteht die wahre Herausforderung Europas darin, seine 26 Millionen Arbeitslose wieder zu beschäftigen”, aber das geht nur mit „einem ehrgeizigen Investitions-plan auf europäischer und nationaler Ebene, um nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern“, und nicht durch weitere Sparmaßnahmen (siehe EGB-Mitteilung). Alle europäischen Gewerkschaftsverbände, die sich zur Europawahl geäußert haben, werten das Ergebnis als eine Protestwahl gegen die Sparpolitik und die Arbeitslosigkeit. Wie Oliver Roethig, Generalsekretär von UNI Europa, verweisen sie auf die „zunehmende Bedeutung der Euroskeptiker und der Nationalisten“, selbst wenn aus bestimmten Umfragen hervorgeht, dass, wie in Frankreich, die Gewerkschaftsanhänger zum Teil überdurchschnittlich für diese Parteien gestimmt haben. Klares Wahlergebnis für eine pro-europäische Mehrheit für die einen, Votum gegen die Sparpolitik für die anderen. Der Aufruf zur Fortsetzung der Reformen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern gegenüber der Forderung, den Sparkurs aufzugeben und Investitionen anzukurbeln … die Sozialpartner tun sich schwer an einer gemeinsamen Einschätzung der Maßnahmen, die Europa aus der Krise führen können.


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften


  • Richtlinie über die Regelung der Entsendung von Arbeitnehmern: Die Richtlinie 2014/67/EU vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Richtlinie, die einen Rahmen für die Entsendung von Arbeitnehmern festlegt und den einzelnen Mitgliedstaaten mehr Mittel einräumt, den Missbrauch zu begrenzen, war am 16. April, nach dem im Februar erzielten Kompromiss zwischen dem Parlament und dem Rat, der die Staats- und Regierungschefs vertritt (siehe IR Notes 5) vom Europäischen Parlament endgültig angenommen worden (siehe IR Notes 8). Die neue Richtlinie tritt am 18. Juni 2014 in Kraft und muss vor dem 18. Juni 2016 von den Mitgliedstaaten in deren nationales Recht umgesetzt werden. Zweck dieser Richtlinie „ist die Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Rechte entsandter Arbeitnehmer (…) bei gleichzeitiger Erleichterung der Ausübung der Dienstleistungsfreiheit für die Dienstleistungserbringer und Förderung des fairen Wettbewerbs zwischen ihnen (…)“. Sie „beeinträchtigt in keiner Weise die Ausübung der (…) Grundrechte, einschließlich des Rechts oder der Freiheit zum Streik oder zur Durchführung anderer Maßnahmen, die im Rahmen der spezifischen Systeme der Mitgliedstaaten im Bereich der Arbeitsbeziehungen (…) vorgesehen sind.” Die Richtlinie „berührt auch nicht das Recht, (…) Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen sowie kollektive Maßnahmen zu ergreifen.“  Sie erleichtert den Mitgliedstaaten die „Feststellung einer tatsächlichen Entsendung“ und die „Verhinderung von Missbrauch und Umgehung“ (Artikel 4). Die Mitgliedstaaten dürfen “Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen vorschreiben”, vorausgesetzt sie sind „gerechtfertigt und verhältnismäßig“ (Artikel 9). Ferner können sie eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem Auftraggeber und „einem direkten Unterauftragnehmer“ vorschreiben, wenn Letzterer seine Arbeitnehmer oder die Sozialabgaben nicht bezahlt (Artikel 12). Im Bausektor hingegen wird diese Haftung obligatorisch eingeführt.

  • Richtlinie über die „unternehmensinterne“ Entsendung: Die Richtlinie 2014/66 vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zweck dieser Richtlinie ist die Regelung und Erleichterung der Mobilität von Führungskräften, Spezialisten sowie Trainees aus Drittstaaten in die Union, die in “Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften multina-tionaler Konzerne tätig sind”, wenn sie vorübergehend zur Ausführung kurzfristiger Aufgaben in andere Unternehmensteile verlegt werden. „Die Erleichterung unternehmensinterner Transfers ermöglicht multinationalen Konzernen die optimale Nutzung ihrer Humanressourcen“, heißt es weiter. Die Richtlinie regelt 1. „die Bedingungen für die Einreise von Drittstaats-angehörigen (…) in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und für den Aufenthalt von mehr als 90 Tagen“; 2. ihre Rechte und das ihrer „Familienangehörigen“ sowie 3. deren Mobilität in der EU.  Sie präzisiert die Zulassungskriterien (Artikel 5) wie einen Arbeitsvertrag oder ein Abordnungsschreiben mit Angaben über Dauer des Transfers, Standort der aufnehmenden Niederlassung und Höhe des Arbeitsentgelts etc. Zum letzten Punkt gab es zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament eine lebhafte Debatte über die Gleichbehandlung mit den Arbeitnehmern des aufnehmenden Mitgliedstaats. In Artikel 18 schließlich wird eine Gleichbehandlung in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zwischen den Arbeitnehmern festgelegt, die unternehmensintern transferiert werden und den europäischen Arbeitnehmern, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung (Richtlinie 96/71/EG) entsendet werden. Somit werden die Arbeitsrechtsbestimmungen des aufnehmenden Mitgliedstaats, die für entsendete Mitarbeiter gelten (Arbeitszeit, Mindestlohn, bezahlter Urlaub etc.)  auch auf transferierte Arbeitnehmer angewendet. In Bezug auf das Arbeitsentgelt sieht Artikel 5.4 b) vor, dass es „nicht ungünstiger als das Arbeitsentgelt sein darf, das den Staatsangehörigen des betreffenden aufnehmenden Mitgliedstaats in vergleichbaren Positionen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Gepflogenheiten in dem Mitgliedstaat, in dem die aufnehmende Niederlassung ihren Sitz hat, gewährt wird.“ Die Gefahr von Sozialdumping scheint somit durch die Kombination dieser beiden Richtlinien gebannt zu sein. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 29. November 2016 umgesetzt haben.

  • Verstärkte Zusammenarbeit öffentlicher Arbeits-verwaltungen: Die Entscheidung Nr. 573/2014 vom 15. Mai 2014 zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht (siehe IR Notes 10).


Aktuelle soziale Themen


  • Strategischer Rahmen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Europäische Kommission soll am 6. Juni einen strategischen Rahmen der Europäischen Union für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2014 – 2020 vorstellen. Darin soll, so die Kommission, die Umsetzung von Gesundheitsschutz-  und Sicherheitsmaßnahmen verbessert, Klein- und Kleinstunter-nehmen bei der Prävention von Risiken unterstützt, neue und aufkommende Risiken bekämpft und die Alterung der Erwerbsbevölkerung der EU berücksichtigt werden. Bleibt abzuwarten, welche Mittel empfohlen werden (verbindliche Richtlinien oder nicht) und ob die Berücksichtigung der Kleinunternehmen zu einer Verringerung ihrer Verpflichtungen führen wird.

  • Empfehlungen an die Mitgliedstaaten: Die Europäische Kommission hat am 2. Juni ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2014 vorgelegt. Hierbei handelt es sich um Empfehlungen für Haushalts-, Beschäftigungs- und Strukturreformen, die jeder Mitgliedstaat in den nächsten zwölf bis achtzehn Monaten durchführen sollte, um das Wachstum anzukurbeln. Links zu den Empfehlungen.

  • Situation der Glasindustrie: Im Rahmen der vom europäischen Gewerkschaftsverbund IndustriAll geführten „Glas-Kampagne“ trafen sich am 16. Mai in Brüssel eine Delegation dieses Gewerkschaftsverbunds mit Diego Canga-Fano, dem Kabinettschef von EU-Vizepräsident Antonio Tajani, zuständig für Industrie und Unternehmertum, sowie den Vertretern der Generaldirektion „Unternehmen und Industrie“, zuständig für Fragen zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit, zu energieintensiven Sektoren und Antidumping-Maßnahmen. Die Delegation berichtete über den Verlust von Arbeitsplätzen im Glassektor seit 2008, vor allem bei Flachglas und Sonnenkollektoren, aber auch im Hohlglasbereich. Ansätze zur Unterstützung des Glassektors wurden erörtert wie beispielsweise staatliche Innovations- und F&E-Beihilfen, die Anpassung der Antidumping-Maßnahmen, die regionalen Fonds sowie die Einrichtung eines sektoralen sozialen Dialogs auf europäischer Ebene.


Rechtsprechung

  • Verkaufsprovisionen müssen beim Urlaubsentgelt berücksichtigt werden: Der Europäische Gerichtshof weist darauf hin (EuGH 22. Mai 2014, in der Rechtssache C-539/12, Lock c/British Gas Trading Limited), dass ein Arbeitnehmer während seines bezahlten vierwöchigen Jahresurlaubs (gemäß Richtlinie 2003/88) Anrecht auf seine üblichen Gehaltsbezüge hat.  Wenn ein Teil seiner Vergütung vor dem Urlaub aus Verkaufsprovisionen bestand, müssen diese bei der Urlaubsvergütung berücksichtigt werden. Der Gerichtshof geht jedoch noch einen Schritt weiter: Da der Arbeitnehmer in seinem Urlaub keine provisionspflichtigen Geschäfte abschließen konnte, darf sein Arbeitsentgelt nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub nicht auf die Höhe des Grundgehalts sinken. „Dieser finanzielle Nachteil kann sich (…) dahin auswirken, dass davon abgesehen wird, den Urlaub tatsächlich zu nehmen“, unterstreicht das Gericht und legt den Arbeitgebern nahe, das im Laufe eines Jahres erzielte durchschnittliche Provisionseinkommen des Arbeitnehmers auf das Grundgehalt anzurechnen, das der Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub erhält.

  • Auf dem Weg zu einem Urteil zur Verhinderung von „Sozialtourismus“: In mehreren Ländern gibt es Vorbehalte gegen die Zahlung von Sozialleistungen an Bürger, die aus anderen europäischen Staaten eingereist sind. Nun hat der Generalanwalt seine Schlussanträge in einer Rechtssache formuliert, bei der einer in Deutschland lebenden jungen Rumänin Sozialhilfeleistungen verweigert wurden (EuGH, Schlussfolgerungen, 20. Mai 2014, in der Rechtssache C-333/13, Elisabeta Dano). Es erscheint dem Anwalt legitim, dass ein Staat „Bürgern die Gewährung von Sozialhilfeleistungen verweigern kann, soweit diese ihre Freizügigkeit einzig und allein mit dem Ziel ausüben, Sozialhilfe in einem anderen Mitgliedstaat zu erhalten, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen, um ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten zu beanspruchen.“

  • Versicherungsmathematische Berechnungsfaktoren dürfen nicht zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts führen: Der Europäische Gerichtshof wird in Kürze ein Urteil in Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen aufgrund versicherungs-mathematischer Berechnungskriterien fällen.  In ihren Schlussfolgerungen (EuGH 15. Mai 2014, in der Rechtssache C-318/13) befindet die Generalanwältin Juliane Kokott, dass ein pauschaler Schadensersatz für bleibende Schäden infolge eines Arbeitsunfalls für einen Mann nicht niedriger ausfallen darf als für eine Frau in einer vergleichbaren Situation, allein aufgrund der versicherungsmathematischen Berechnungskriterien, nach denen Frauen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Krankenhaussektor: Die europäischen Sozialpartner des Krankenhaussektors – die Arbeitgeberorganisation HOSPEEM und der europäische Gewerkschaftsverband EGÖD – verabschiedeten am 6. März ihr Arbeitsprogramm 2014-2016, in dem es in erster Linie um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie um die Einstellung und Bindung des Krankenhauspersonals geht.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

Bulgarien

  • Stimmenkauf für die Europawahl: Der Leiter des Bergwerks Bobov Dol, Hristo Kovachki, hat die Arbeiter aufgefordert, die sozialistische Partei BSP zu wählen und verteilte Einkaufsgutscheine für Fleisch im Wert von zwei Drittel ihres Lohns. Er versprach, bei einem Wahlsieg der Sozialisten einen gut sortierten Fleischerladen (der im gehört) zu öffnen. Am Tag nach den Wahlen bildeten sich lange Schlangen vor dem Laden, der – mit Verspätung – nur mit ein paar Kilo Frikadellen und Würstchen beliefert wurde.


Italien

  • Arbeitsmarktreform: Das Gesetz Nr. 78 vom 16. Mai 2014 (auf Italienisch), das die Verordnung Nr. 78 vom 20. März 2014 (auf Italienisch) zur Arbeitsmarktreform abändert, wurde am 19. Mai im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen die flexiblere Gestaltung von befristeten Arbeitsverträgen (maximale Laufzeit von 36 Monaten, in der fünf Verlängerungen möglich sind) und Lehrverträgen.


Luxemburg

  • Kollektivvertrag für Bankangestellte unterzeichnet: Der Kollektivvertrag (auf Französisch), der für den Bankensektor für den Zeitraum 2014-2016 ausgehandelt wurde, wurde am 15. Mai von den Gewerkschaften OGBL, ALEBA und SESF einerseits und der Luxemburger Bankenvereinigung ABBL andererseits unterzeichnet.  Bevor er in Kraft treten kann, muss er noch im luxemburgischen Amtsblatt (Memorial A) veröffentlicht werden.


Spanien

  • Vertretung von Frauen in Verwaltungsräten: Am 23. Mai nahm die Regierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Kapitalgesellschaftsrechts an (Proyecto de Ley por el que se modifica la Ley de Sociedades de Capital). Das Gesetz sieht mehr Transparenz bei den Vorstandsgehältern vor und zielt auf eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten ab. Demzufolge müssen die börsennotierten Gesellschaften entsprechende Zielvorgaben festlegen, eine Frauenquote ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte:

  • AREVA: Auf der außerordentlichen EBR-Sitzung am 24. März nahm der Europäische Konzernbetriebsrat (EKBR) von AREVA Stellung zum Verkauf des Standorts Duisburg (an ein Unternehmen der LIVIA Group). Der Betriebsrat hob hervor, dass sich die Unternehmensleitung auf sein Verlangen hin einverstanden erklärt hat „einen Überwachungsausschuss für die Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern in Duisburg einzurichten“. Ferner wurden dem Betriebsrat im Rahmen der Gründung eines Joint Ventures mit dem Unternehmen GAMESA „die Anwesenheit eines Beobachters, der die Arbeitnehmer des Joint Ventures bis Ende 2015 vertritt, sowie die Präsentation der strategischen, finanziellen und sozialen Aspekte auf jeder zweimal jährlich stattfindenden EKBR-Sitzung zugesagt“. „Nach 2015 behält sich der EKBR das Recht vor, einen Arbeitnehmervertreter des Joint Venture einzuladen, wenn es die jeweilige Situation verlangt“.

  • Fiat Industrial: Fiat Industrial wurde am 6. Mai vom Turiner Berufungsgericht wegen seines gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens gegenüber der Metallerorganisation des Gewerkschaftsbunds CGIL (Fiom-CGIL) verurteilt. In dem Urteil (auf Italienisch) wird dem Konzern vorgeworfen, Fiom-CGIL von dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) ausgeschlossen zu haben, das Ende 2011 zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats eingerichtet wurde.  Das Gericht lastet Fiat an, in das Verfahren zur Ernennung der Mitglieder des BVG eingegriffen zu haben, da ausschließlich Gewerkschaften befugt sind, diese Mitglieder zu ernennen. „Dieses Urteil – das erste zu einem Thema, das die Europäischen Betriebsräte betrifft – ist der Beharrlichkeit und Ausdauer von Fiom-CGIL und des Gewerkschaftsverbunds IndustriAll zu verdanken, der sich weigerte, ohne Fiom-CGIL zu verhandeln“, wird seitens IndustriAll betont.

  • GeoPost: Auf der Sitzung des Europäischen Betriebsrats von GeoPost (Tochtergesellschaft der französischen La Poste) am 12. und 13. Mai in Zürich legte die Unternehmensleitung einen Text über die Qualität des Arbeitslebens zur Abstimmung vor, bei der sich laut der Gewerkschaft FO die drei französischen Gewerkschaften FO COM, CFDT und CGT bei der Abstimmung enthalten haben, „da er den Arbeitnehmern nichts bringe“. Danach soll jede Tochtergesellschaft mindestens alle zwei Jahre „eine umfassende anonyme und objektive Mitarbeiterbefragung zum Thema Mitarbeiterzufriedenheit“ durchführen. Die Tochtergesellschaften sollen danach Aktionspläne umsetzen, „um die festgestellten Missstände zu beheben“. Darüber hinaus „haben die französischen Gewerkschaften gegen einen zweiten Text zur Änderung der Vereinbarung über die Arbeitsweise des Betriebsrats gestimmt“.  In diesem Dokument wird die Anzahl der Präsidiumsmitglieder von 5 auf 6 Arbeitnehmervertreter erhöht und dem Europäischen Betriebsrat ein Budget bewilligt. Die drei Gewerkschaften erhoben Einwände dagegen, dass die Unterzeichneten der ursprünglichen Vereinbarung nicht an der Verhandlung bezüglich der Änderungen teilgenommen hatten.

  • UniCredit: Der Europäische Betriebsrat der italienischen Bankengruppe UniCredit hat in seiner Plenarsitzung am 21. Mai die gemeinsame Erklärung zur sozialen Verantwortung des Unternehmens vorgestellt, die am 31. Januar 2014 von den europäischen Sozialpartnern UNI Finance und dem Europäischen Bankenverband unterzeichnet worden war (siehe Mitteilung auf Englisch oder Italienisch). In dieser gemeinsamen Erklärung wird der Sozialdialog als ein wichtiges Werkzeug betrachtet, um die Folgen der Krise abzuschwächen und Lösungen zu finden, um die Auswirkungen der Krise auf die Mitarbeiter der Gruppe abzumildern.  Der Betriebsrat möchte ferner eine Einigung über eine gemeinsame Erklärung zu verantwortungsvollem Verkauf erzielen sowie ein weltweites Rahmenabkommen in Zusammenarbeit mit dem internationalen Gewerkschaftsverband UNI Finance. In einer gemeinsamen Erklärung (auf Englisch oder auf Italienisch) vom 20. Mai haben die italienischen Gewerkschaftsverbände (Dircredito, Fabi, Fiba, Fisac, UniSin, Uilca), gemeinsam mit der österreichischen Gewerkschaft GPA-DJP und der deutschen Gewerkschaft Verdi ihren Protest gegen den strategischen Plan der Gruppe für den Zeitraum 2014-2018 zum Ausdruck gebracht, der vor allem auf Kostensenkung und Personalkürzungen beruhe.


Bewährte Verfahren

  • PSA Peugeot Citroën: Der französische Kraftfahrzeug-hersteller Peugeot-Citroën unterzeichnete am 15. Mai eine dreijährige Vereinbarung, wonach Arbeitnehmer auf Urlaubstage zugunsten eines Mitarbeiters verzichten können, dessen Kind schwer erkrankt ist. Diese Vereinbarung erfolgte nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 2014-459 vom 9. Mai 2014  (siehe IR Notes 10). In drei Jahren könnte diese Maßnahme auch auf schwerkranke Ehepartner ausgedehnt werden.


Gewerkschaften

  • Smurfitt Kappa : Die internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll und UNI Global Union haben am 18. und 19. Mai in Madrid ein weltweites Gewerkschaftsnetzwerk im Papierkonzern Smurfitt Kappa eingerichtet. Gesteuert wird das Netzwerk von einem 6-köpfigen Koordinierungsausschuss, mit zwei Vertretern der europäischen Gewerkschaften, zwei Vertretern für Lateinamerika und jeweils einem Vertreter der beiden internationalen Gewerkschaftsverbände. Der Sekretär des Europäischen Betriebsrats nahm an der Sitzung teil, um dieses Projekt zu unterstützen.


Tarifstreit

  • Amazon: Die deutsche Gewerkschaft im Dienstleistungsbereich Verdi hat die Beschäftigten von Amazon am 30. und 31. Mai 2014 zu einem zweitägigen Streik aufgerufen. Der seit April 2013 andauernde Konflikt betrifft die beiden deutschen Logistikzentren. Die Gewerkschaft fordert für die 9000 Mitarbeiter die Konditionen des Einzelhandels- und Versandtarifs, während das amerikanische Unternehmen die schlechteren Konditionen der Logistikbranche anwendet.


4. Studien und Berichte

Rechtsvorschriften für Umstrukturierungen: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat ihre Datenbank über die Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern in Bezug auf die Antizipation und Bewältigung von Umstrukturierungen aktualisiert. In dieser Datenbank, an der auch IR Share mitarbeitet, sind mehr als 370 geltende Vorschriften in den 28 Mitgliedstaaten (plus Norwegen) verzeichnet. Diese Datensammlung ist ein einzigartiges Instrument, um die rechtlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern abzufragen und zu vergleichen.



  • Stand der Arbeitsbeziehungen je Land: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat ihre Länderprofile (Country profile) zu den verschiedenen Arbeitsbeziehungen in Europa (auf Englisch) und in Nicht-EU-Ländern wie USA oder Japan aktualisiert.

  • Beschäftigung weltweit: Die Internationale Arbeitsorganisation hat ihren Weltarbeitsbericht 2014 (auf Englisch) veröffentlicht (siehe auch Zusammenfassung). Darin heißt es, dass „nachhaltiges Wachstum unter prekären und unsicheren Arbeitsbedingungen, bei geringen Löhnen, zunehmender Armut trotz Arbeit und Ungleichheiten nicht möglich ist“. Die ILO fordert, „sichere und faire Arbeit zu einem zentralen Ziel in der Post-2015 Entwicklungsagenda zu machen“.

  • Menschen in Europa zunehmend von Armut bedroht: Eurostat hat seinen jährlichen Bericht über Armutsgefährdung in Europa aktualisiert (People at risk of poverty or social exclusion, auf Englisch), wonach das Armutsgefährdungsrisiko zwischen 2011 und 2012 zugenommen hat. 2012 waren 124,2 Millionen Personen (24,8% der Bevölkerung Europas) von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (gegenüber 24,3% im Jahr 2011). Ein Kriterium zur Einschätzung dieses Risikos ist die Quote der materiellen Entbehrung, von der 9,9% der Bevölkerung (+1 Punkt) betroffen sind, mit sehr hohen Quoten in Bulgarien (40%), Ungarn, Lettland und Rumänen (jeweils 25%). 40,2% der Europäer seien übrigens nicht in der Lage, unvorhergesehene Ausgaben zu tätigen (+2,1 Punkte gegenüber 2011).

  • Erwerbstätigenquote 2013 weiterhin rückläufig: Nachdem die Erwerbstätigenquote von 66,7% im Jahr 2002 stetig auf 70,3% im Jahr 2008 anstieg, ist sie seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise in der EU kontinuierlich bis auf 68,3% im Jahr 2013 gefallen und somit vom Ziel der Europa 2020 Strategie von 75% weit entfernt, hebt Eurostat hervor (Stat/14/80 vom 19. Mai 2014). Nur Deutschland und Malta verzeichneten einen stetigen Anstieg der Erwerbstätigenquote über den gesamten Zeitraum, von 74% im Jahr 2008 auf 77,1% im Jahr 2013 in Deutschland, das (mit Malta) das einzige Land ist, das seine Zielsetzung von 77% für das Jahr 2020 übertroffen hat. Für die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen nimmt die Entwicklung einen anderen Verlauf: Die Erwerbstätigenquote erhöhte sich stetig, von 38,1% im Jahr 2002 auf 50,1% im Jahr 2013. Dabei ist zu beachten, dass sich der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten Erwerbstätigenquote vergrößert hat: Im Jahr 2010 betrug der Unterschied 19,4 Prozentpunkte; im Jahr 2013 waren es 26,6 Prozentpunkte.


Das aktuelle Schlagwort
Sozialdumping

Für den Begriff „Sozialdumping“, ein Schlagwort, das regelmäßig in den Debatten über die Entsendung von Arbeitnehmern fällt, gibt es keine einheitliche Definition. Eine ganze Reihe von Geschäftspraktiken können als „Sozialdumping“ bezeichnet werden, sie reichen von Betrug bis hin zur vollen Rechtmäßigkeit. Irgendwo dazwischen liegt die „soziale Optimierung“, d. h. die unterschiedlichen sozialen Systeme und Arbeitsrechtsysteme werden zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Die „Entsendung von Arbeitnehmern“ scheint derzeit ein Synonym für „Sozialdumping“ zu sein – daher die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsendungsrichtlinie (siehe Rechtsvorschriften). Aber selbst verstärkte Kontrollen der entsendenden Unternehmen durch nationale Behörden könnten nichts gegen eine Realität der EU ausrichten:  Der soziale Schutz ist – ebenso wenig wie die Besteuerung – nicht vereinheitlicht. Ein entsendeter Arbeitnehmer aus einem Land mit niedrigen Sozialabgaben stellt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Arbeitnehmer aus einem Land mit hohen Sozialabgaben dar, selbst wenn er das gleiche Gehalt bezieht wie der Arbeitnehmer des aufnehmenden Mitgliedstaates. Das ist „Sozialdumping“, verstößt aber nicht gegen die Gesetze. Solange die Länder nicht bereit sind, Steuersätze und Sozialversicherungssysteme zu vereinheitlichen, ist die Zukunft dieser Form des Sozialdumpings gesichert. Weitere Informationen dazu im Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).

 


Désabonnement

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...