IR Notes

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IR Notes 13 – Geteiltes Echo auf die jüngsten Initiativen der Europäischen Kommission

  IR Notes 13 – 2 Juli 2014
www.irshare.eu
 
 
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Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt von Luisa Andias Gonçalves, Catarina de Oliveira Carvalho, Francisco Gomez Abelleira, Sofia Lampousaki, Ekaterina Markova und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Armindo Silva, Direktor für Beschäftigung, soziale Gesetzgebung und sozialer Dialog der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Integration der Europäischen Kommission

Die Gewerkschaften, aber auch ein Teil der Bürger, werfen der Europäischen Union vor, die Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend zu schützen und Reformen zur Verringerung von Arbeitnehmerrechten zu befürworten. Ist das wirklich der Fall?
Die Europäische Union hat Sozialgesetze zum Schutz der Arbeitnehmer, um ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern, und diese Gesetzgebung gehört weltweit zu den fortschrittlichsten ihrer Art.  Es sind jedoch nicht alle Arbeitnehmerrechte abgedeckt, und ein großer Teil dieser Rechte fällt nach wie vor in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Zu den täglichen Aufgaben der Kommission gehört es, die Durchsetzung dieser Rechte sicherzustellen, die in über 50 Richtlinien, im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte festgeschrieben sind. Es gibt keine verdeckte Strategie vonseiten der Europäischen Kommission, von den geltenden Bestimmungen zum Arbeitsrecht abzuweichen. Unsere Arbeit besteht darin, die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften sicherzustellen und bei Bedarf anzupassen, um sie zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten. Zurzeit evaluieren wir die bestehenden Rechtsvorschriften im Rahmen des REFIT-Programms, dessen Grundsatz lautet, zuerst evaluieren, dann Vorschläge vorlegen. Dies gilt für alle Gemeinschaftsvorschriften, nicht nur für den sozialen Bereich. Über 90% der Sozialvorschriften sind bereits oder werden gerade evaluiert.


Welche konkreten Ziele werden mit dieser Evaluierung verfolgt?
Sie ermöglicht uns, besser durchdachte und solidere Vorschläge vorzulegen, wie bei der neuen Richtlinie über die Risiken einer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern oder der neuen Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderrichtlinie. Hier konnten wir einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielen, der den entsendeten Arbeitnehmern einen wirksamen Schutz gewährleistet, der transparenter ist und Missbräuche besser einschränkt.


Aber hat die Troika nicht Reformen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und zur Einschränkung der sozialen Errungenschaften vorgeschlagen?
Die Dienststellen der Kommission untersuchen sorgfältig die Empfehlungen der Troika, und wir prüfen, inwiefern sie mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union übereinstimmen. Das ist die Rolle der Kommission. Aber es gibt auch Empfehlungen der Troika zu Themen, die nicht ausdrücklich von den europäischen Vorschriften abgedeckt sind. Diese Empfehlungen müssen in jedem Fall immer Gegenstand von Konsultationen mit den nationalen Sozialpartnern sein.


Ein anderer Grund zur Besorgnis ist die offensichtliche Bereitschaft, die Verpflichtungen der Arbeitgeber in kleinen Unternehmen zu verringern.
Wir verfolgen aufmerksam die Empfehlungen des Europarats zur Überprüfung der Verpflichtungen, die sich aus den Rechtsvorschriften der EU ergeben und kleinen und mittleren Unternehmen ein bestimmtes Maß an Verwaltungsaufwand auferlegen. Das REFIT-Programm ist unter anderem auch eine Antwort auf die Anforderung des Rats, bei der Evaluierung der Rechtsvorschriften den Verwaltungsaufwand, der die KMU belastet, besonders aufmerksam zu prüfen. Was nicht heißen soll, dass wir die Aufgabe haben, diese Auflagen zu beseitigen, ohne dabei die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Umwelt oder die Gesundheit zu berücksichtigen!


In der neuen Strategie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wird vorgeschlagen, die Belastung der KMU zu verringern. Ist das richtig?
Sofern es zu hohe oder unnötige Belastungen sind, ja, aber ohne dabei das Schutzniveau der Arbeitnehmer im Bereich Gesundheit und Sicherheit zu verringern!  Die Hochrangige Expertengruppe zu Verwaltungslasten schlug beispielsweise vor, kleinste Unternehmen aus risikoarmen Branchen im Bereich Gesundheit und Sicherheit von der Verpflichtung zur Dokumentation der Gefahrenevaluierung zu befreien.  Der Beratende Ausschuss für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wurde dazu konsultiert und gab zu diesem Vorschlag eine negative Stellungnahme ab. Schließlich hat die Kommission entschieden, eingehend zu prüfen, wie die einzelnen Mitgliedstaaten diese Bestimmung umsetzen und will ihre Ergebnisse dazu demnächst veröffentlichen. Aber die Kommission hat keine Vereinfachungsmaßnahmen zur Befreiung der Unternehmen von bestimmten Verpflichtungen vorbereitet, da wir der Ansicht sind, dass alle Arbeitnehmer geschützt werden müssen, unabhängig von der Größe des Unternehmens.

 
  Agenda

7. – 10. Juli
Brüssel

Sitzungen der Ausschüsse des Europäischen Parlaments.


10. – 16. August
Sofia
43. Kongress der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF)


10. – 12. September
Dublin
Konferenz über die Arbeitsbeziehungen in Europa  2014 (Industrial Relations in Europe Conference – IREC), veranstaltet gemeinsam mit dem Research Network on Work, Employment and Industrial Relations (RN nr. 17) der europäischen soziologischen Vereinigung (European Sociological Association – ESA). Thema der Veranstaltung: Die Zukunft des europäischen Sozialmodells – neue Perspektiven für Arbeitsbeziehungen, für die Sozial- und Beschäftigungspolitik in Europa?


24. – 26. September
Brüssel
Gemeinsame Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (EGI) mit dem Titel „Europa am Scheideweg. Wo bitte schön geht es zu Wohlstand und hochwertigen Arbeitsplätzen?“.


1. – 3. Oktober
Bordeaux
9. Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit: „Environnement et travail: quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit  (COMPRASEC) der Universität Bordeaux.


7. Oktober
Paris
Gemeinsame Konferenz der Verbände Réalité du Dialogue social  (RDS) und Europe et Société über den europäischen sozialen Dialog auf sektoraler Ebene.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Geteiltes Echo auf die jüngsten Initiativen der Europäischen Kommission

Nach der Vorstellung ihrer neuen europäischen Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (siehe IR Notes 12) hat die Kommission am 18. Juni ihre Mitteilung „Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Bestandsaufnahme und Ausblick“ angenommen. Während die Strategie keine kurzfristigen verbindlichen Vorschläge ankündigt und sich vielmehr auf die Evaluierung der einschlägigen Rechtsprechung konzentriert (siehe nebenstehendes Interview), ist in der Mitteilung von der Rücknahme des Vorschlags zur Revision der Richtlinie 92/85 über den Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen die Rede. Darüber hatte es zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament heftige Auseinandersetzungen gegeben, die keinerlei Hoffnung auf Einigung zuließen. Ein Arbeitsdokument der Kommission, das dieser Mitteilung anliegt, enthält  weitere Ankündigungen: 1. Bestätigt wird die Einleitung der ersten Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Konsolidierung und Revision der drei Richtlinien, die den Arbeitnehmern ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung einräumen: Richtlinie 2002/14 (Allgemeiner Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer), 98/59 (Massenentlassungen) und 2001/23 (Betriebsübergang). 2. Neuer Vorschlag für eine Revision der Richtlinie 2003/88 über die Arbeitszeitgestaltung (für 2015). 3. Evaluierung der Richtlinien 99/70 und 97/81 über befristete Arbeitsverhältnisse bzw. Teilzeitarbeit im laufenden Jahr 2014, und der Richtlinie 91/533 (Unterrichtung über den Arbeitsvertrag) im zweiten Quartal 2015. Die Gewerkschaftsbewegung steht diesen Initiativen insgesamt kritisch gegenüber. Sie sieht darin die Absicht, das Arbeitsrecht in Frage zu stellen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der die Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als „zu spät und zu schwach“ einstuft (Mitteilung, auf Englisch), kritisiert auch die REFIT-Mitteilung: „Die Kommission ist stolz darauf, sich für schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften einzusetzen. Aber für wen?“ fragt Veronica Nilsson, politische Sekretärin des EGB, die die Rücknahme des Vorschlags für eine Richtlinie zum Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen (siehe EGB-Mitteilung, auf Englisch) anprangert. Der Gewerkschaftsverband UNI Europa protestiert gegen die im Entwurf vorliegende Schlussfolgerung des Rats, der die Fortschritte des REFIT-Programms zur Aufhebung unnötiger Auflagen anerkennt, und kritisiert die REFIT-Mitteilung (siehe die Mitteilung, auf Englisch), während die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) den Standpunkt einnimmt, REFIT “ist eine Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und für die Arbeitsbedingungen“. Aber auch die Arbeitgeberseite schlägt keinen gemäßigteren Ton an. Der Dachverband der europäischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände CEEMET hat heftige Kritik an der Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geübt. Er sieht keinen Sinn darin, ein solches Dokument anzunehmen, ohne vorher die Evaluierung der einschlägigen Rechtsvorschriften abzuwarten. Es sollte keine neue Initiative ergriffen werden, bevor die bestehenden Vorschriften nicht vollständig und effektiv in den 28 Mitgliedstaaten umgesetzt seien (siehe Pressemitteilung, auf Englisch). Mit ihren jeweiligen Positionen versucht jede Seite, auf die künftige europäische Sozialpolitik einzuwirken, die vom nächsten europäischen Kommissar für Beschäftigung und Soziales umzusetzen ist.


1. Europäische Union
Richtlinienentwurf

Aktuelle soziale Themen

  • Wenig Fortschritt beim Rat „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“: Keine Einigung konnte auf dem Treffen der europäischen Minister für Beschäftigung und Soziales am 19. und 20. Juni zu den drei wichtigsten Themen auf der Tagesordnung erzielt werden (siehe Pressemittilung, auf Englisch): 1. Während die Mitgliedstaaten alle darin übereinstimmen, den Frauenanteil in den Aufsichtsräten zu erhöhen, wie es die Europäische Kommission in einem Richtlinienvorschlag für eine Frauenquote von 40% in diesen Gremien vorschlägt, „gehen die Meinungen hinsichtlich der Frage, wie dieses Ziel am besten zu erreichen ist, stark auseinander“. Viele Länder lehnen eine europäische Einmischung sowie jegliche verbindliche Maßnahmen in diesem Bereich ab. 2. Eine andere Sperrminorität verhinderte die Verabschiedung einer allgemeinen Ausrichtung für den Vorschlag zur Errichtung einer europäischen Plattform, um die Zusammenarbeit im Kampf gegen Schwarzarbeit zu verbessern. Mehrere Länder wehren sich dagegen, zur Teilnahme an dieser Plattform verpflichtet zu werden, während andere bestimmte Aufgaben dieser Plattform ablehnen. 3. Der Richtlinienvorschlag hinsichtlich der Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung war erneut Gegenstand eines Fortschrittsberichts. Zahlreiche Besprechungspunkte bleiben noch offen, so dass keinerlei Prognose über eine mögliche Annahme möglich ist.

  • Europäischer Skills-Pass für das Gastgewerbe: Die Europäische Kommission stellte am 17. Juni den europäischen Skills-Pass für das Gastgewerbe vor, der die Kontakte zwischen Bewerbern und Arbeitgebern in Gastgewerbe und Tourismus erleichtern soll. Mit diesem Pass können Sprachbarrieren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern überwunden werden, und erstere haben die Möglichkeit, die Kompetenzen und Qualifikationen der Bewerber zu vergleichen.  Das Dokument befindet sich auf dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (Eures) und steht in allen offiziellen EU-Sprachen zur Verfügung. Die Kommission weist darauf hin, dass der Anwendungsbereich später auch auf andere Branchen ausgedehnt wird. Es handelt sich um eine Initiative der Kommission in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern des Gastgewerbes (siehe Pressemitteilung der EFFAT und Pressemitteilung von HOTREC).

  • Mittel für Griechenland aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 25. Juni vorgeschlagen, Griechenland 6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um 484 ehemalige Angestellte der Industriebäckerei Nutriart, ihrer Zulieferer und nachgeschalteter Hersteller sowie 24 Selbständige, deren Tätigkeit direkt von Nutriart abhing, bei der Suche nach neuen Jobs zu unterstützen. Von dieser Hilfe werden auch 505 junge Leute profitieren, die weder einen Arbeitsplatz haben, noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (sogenannte NEET – „not in education, employment or training“), denn im Rahmen der neuen EGF-Verordnung besteht die Möglichkeit einer EGF-Förderung für NEET, und zwar für höchstens ebenso viele Personen wie entlassene Arbeitskräfte (siehe Mitteilung der Kommission).


Rechtsprechung

  • Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Schwangerschaft aufgibt, gilt weiterhin als Arbeit-nehmerin: Nach dem Urteil des Gerichtshofs ist die Tatsache, dass die Belastungen einer Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt „eine Frau zwingen, die Ausübung einer Arbeit-nehmertätigkeit während des für ihre Erholung erforderlichen Zeitraums aufzugeben, grundsätzlich nicht geeignet, ihr die „Arbeitnehmereigenschaft“ […] abzusprechen (EuGH 19. Juni 2014, in der Rechtssache C-507/12, Saint Prix). Der Umstand, dass sie aus diesen Gründen „dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats während einiger Monate tatsächlich nicht zur Verfügung gestanden hat, bedeutet nämlich nicht, dass sie während dieser Zeit nicht weiterhin in den betreffenden Arbeitsmarkt eingegliedert ist, sofern sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt des Kindes ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder eine andere Beschäftigung findet“. Der Gerichtshof stellt daher fest, dass eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Schwangerschaft aufgibt, das Recht hat, Einkommensbeihilfe zu beantragen, die an die „Arbeit-nehmereigenschaft“ im Sinne von Art. 45 AEUV gebunden ist.


2. Mitgliedstaaten
Bulgarien

  • Beschäftigungsförderung: Im Einklang mit dem Investitions-fördergesetz hat der Staat beschlossen, die Sozial-versicherungsbeiträge für die 3.400 Personen zu übernehmen, die 13 große Industrie- und Dienstleistungsunternehmen im Spitzentechnologiesektor aus Gemeinden mit hoher Arbeits-losigkeit einstellen werden. Laut dem Beschluss des Ministerrats werden 10,5 Mio. Lew (5,3 Mio. Euro) für dieses Programm bewilligt. Im Gegenzug erklären sich die Unternehmer bereit, mehr als 66 Mio. Lew (33 Mio. Euro) in die Produktionskapazitäten zu investieren. Die mit Fördermitteln unterstützten Investoren verpflichten sich, die Arbeitsplätze in diesen Projekten mindestens fünf Jahre lang zu erhalten.


Frankreich

  • Gesetz über die Verbesserung der Position von Praktikanten: Am 26. Juni hat das Parlament das Gesetz zur Regelung von Praktika und Verbesserung der Position von Praktikanten angenommen. Ab September 2015 wird die monatliche Vergütung von Praktikanten, die länger als zwei Monate in einem Unternehmen arbeiten, von 436,05 auf 523,26 Euro für 151,37 Arbeitsstunden erhöht. Im Gesetzestext heißt es, dass ein Praktikantenvertrag nicht abgeschlossen werden darf, um eine regelmäßige Tätigkeit auszuführen, die einer Festanstellung entspricht, um eine vorübergehende Zunahme der Geschäftstätigkeit aufzufangen, eine Saisonbeschäftigung auszuführen oder bei Abwesenheit oder ruhendem Arbeitsverhältnis einen Arbeitnehmer oder Vertreter zu ersetzen. Ferner darf ein Arbeitgeber nur eine begrenzte Anzahl von Praktikanten beschäftigen (die Anzahl wird später per Erlass festgelegt).

  • Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern: Am 26. Juni hat das Parlament den Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung des unlauteren sozialen Wettbewerbs angenommen, der die Rechtsvorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ändert. Demzufolge wird die Verantwortung der Auftraggeber gegenüber ihren Subunternehmern verstärkt. Die Auftraggeber müssen sicher-stellen, dass die Subunternehmer die sozialen Rechtsvorschriften korrekt anwenden, und das Gesetz sieht die Einrichtung eines Mechanismus für die gesamtschuldnerische Haftung bei der Lohnzahlung vor. Der Gesetzesvorschlag legt ferner die Bedingungen für die Ruhezeiten von Fernfahrern fest, und die Namen wegen Schwarzarbeit verurteilter Unternehmen sollen im Internet veröffentlicht werden. Die Gewerkschaften erhalten mehr Möglichkeiten, die Interessen entsendeter Arbeitnehmer zu verteidigen.


Griechenland

  • Der IWF ruft zur Fortsetzung der Sozialreformen auf: In seinem 5. Bericht über die Maßnahmen in Griechenland (auf Englisch) empfiehlt der Internationale Währungsfonds (IWF) neue Reformen wie beispielsweise Änderungen beim zusätzlichen Anteil des Mindestlohns, der von der Beschäftigungsdauer abhängig ist (bis zu 30% mehr nach 9 Jahren Arbeitserfahrung) und den Mindestlohn für gering qualifizierte Arbeitnehmer oder Langzeitarbeitslose zu stark ansteigen lässt. Um das zu ändern, müsste die Lohnsteigerung aus Sicht des IWF nicht von der Arbeitserfahrung, sondern von der Produktivitätssteigerung abhängig gemacht werden. Im Bericht wird mit Bedauern festgestellt, dass Griechenland seine Gesetze zum Streikrecht nicht geändert hat und weiterhin Aussperrungen als Verteidigungs-maßnahme für Arbeitgeber im Rahmen von Tarifverhandlungen untersagt. Die Regierung ist für Oktober 2014 aufgerufen, das Recht über Massenentlassungen (die zu viel kosten) und Arbeitsbeziehungen zu reformieren, um diese den international bewährten Praktiken anzupassen. Bis Dezember 2014 muss die Regierung ein Arbeitsgesetzbuch verabschieden, das Arbeitsrecht und Sozialbeziehungen regelt.


Portugal

  • Reform der Tarifverhandlungen: Die Regierung hat neue Änderungen am Tarifverhandlungssystem vorgeschlagen, um die Laufzeit von Tarifverträgen zu verkürzen (Gesetzentwurf 230/XII vom 5. Juni 2014, auf Portugiesisch). Der Text begrenzt die Laufzeit von Tarifverträgen auf drei Jahre (anstelle von fünf) und reduziert die Dauer der Neuverhandlungen eines Tarifvertrags von 18 auf 12 Monate. Falls nach Ablauf dieser Frist kein neuer Vertrag zustande gekommen ist, verliert der Tarifvertrag seine Rechtswirkung (siehe Analyse IR Share, auf Englisch). Zudem wird ein Unternehmen in die Lage versetzt, den Tarifvertrag unter folgenden Bedingungen vorübergehend auszusetzen: in Krisen-zeiten unter Anführung von strukturellen oder technologischen Gründen, bei Katastrophen oder anderen Ereignissen, die den normalen Betrieb des Unternehmens ernsthaft beeinträchtigen, so lange, wie diese Maßnahme notwendig ist, um das Überleben des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsstellen zu gewährleisten. Eine solche Ausnahmeregelung ist an eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den vertragsschließenden Gewerkschaften gebunden.


Spanien

  • Besteuerung der Abfindungszahlungen bei Entlassung: Der Ministerrat hat am 20. Juni den Entwurf für eine Reform der Einkommenssteuer angenommen, der vor allem die Besteuerung von Abfindungszahlungen bei Kündigung vorsieht, die 2000 Euro pro Betriebszugehörigkeitsjahr übersteigen. Alle Beträge, die darüber hinausgehen, sollen besteuert werden, während Abfindungen bis jetzt vollkommen steuerfrei sind. Eine Verständigung mit den Gewerkschaften steht noch aus, die diese Maßnahme als doppelte Strafe ablehnen.

  • Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen für Forschung und Entwicklung: Eine neue Regelung tritt ab September 2014 in Kraft, wonach Unternehmen die Sozial-versicherungsbeiträge um 40% für die Mitarbeiter senken können, die in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten voll-zeitbeschäftigt sind (Königlicher Erlass 475/2014, vom 13. Juni, über Zuschüsse zur Sozialversicherung von Forschungspersonal, auf Spanisch). Eine Übergangsregelung gibt Unternehmen, die bereits Personal in der Forschung und Entwicklung beschäftigen,  die Möglichkeit, diese Senkung rückwirkend zum 1. Januar 2013 geltend zu machen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • AXA: Auf der Plenarsitzung des Europäischen Konzern-betriebsrats (EKBR) der Versicherungsgruppe AXA am 11. Juni in Madrid stellte die Unternehmensleitung einen Plan zur digitalen Transformation des Konzerns vor, der Konsequenzen für die Bereiche Beschäftigung und Kompetenzen haben wird. „Für den Betriebsrat wird das der Anlass sein, die Vereinbarung zur Antizipierung des Wandels umzusetzen, den wir Ende 2011 unterzeichnet haben”, sagt Olivier Pelras (CFDT), Sekretär des EKBR von AXA. Da es sich um ein transnationales Projekt handelt, wird der EKBR „im Zentrum des sozialen Dialogs stehen”, so der Betriebsrat. Das EKBR-Sekretariat hat auf einem Treffen am 24. Juni begonnen “eine Arbeitsmethode zu entwickeln, die auf der nächsten Plenarsitzung im November vorgestellt wird.”  „Ein entscheidender Faktor für den Erfolg unserer Aktion zum Wohle der Arbeitnehmer wird die gute Koordinierung des EKBR mit den Arbeitnehmervertretungen der jeweiligen Einheiten sein”, so das Sekretariat (siehe Mitteilung). Im Übrigen begrüßt der EKBR, dass AXA bei der vom Konzern Nestlé ins Leben gerufenen „Allianz für die Jugend“ mitmacht und sich verpflichtet hat, bis 2018 20.000 junge Leute (davon 9.000 in Frankreich) einzustellen, die Hälfte davon mit unbefristeten Arbeitsverträgen, die andere Hälfte mit befristeten Arbeits-verträgen und Berufsausbildungsverträgen.

  • Opel/Vauxhall: Die IG Metall hat gemeinsam mit ihren Partnergewerkschaften aus England, Österreich und Spanien und dem EBR eine Jugendwoche für junge Gewerkschafter bei Opel/Vauxhall in Rüsselsheim, dem wichtigsten Produktionsstandort des Automobilherstellers organisiert. Die jungen Leute trafen die Unternehmensleitung und den Eurobetriebsratsvorsitzenden Wolfgang Schäfer-Klug (IG Metall) zu einem Meinungsaustausch und forderten ein Austauschprogramm für junge Arbeitnehmer an den verschiedenen europäischen Standorten und einen Sitz für einen Vertreter ihrer Generation im EBR. Die IG Metall berichtete, dass sie innerhalb des Konzerns ein europäisches Jugendnetzwerk aufbauen wollen und mindestens ein Treffen im Jahr geplant ist.


Umstrukturierungen

  • Danone: Die europäischen IUL-Mitgliedsgewerkschaften, die die Beschäftigten des französischen Nahrungsmittelkonzerns Danone vertreten, haben dem Unternehmen am 11. Juni „unmissverständlich zu verstehen [gegeben], dass sie sich den Schließungsplänen widersetzen”, die drei europäische Danone-Molkereien in Italien, Deutschland und Ungarn betreffen. 325 Arbeitsstellen sollen gestrichen werden (siehe IUL-Mitteilung). In einer Pressemitteilung stellt die Unternehmensleitung klar, dass sie „beabsichtigt, soziale Maßnahmen zu ergreifen, um für jeden möglicherweise betroffenen Mitarbeiter eine berufliche Lösung zu finden“. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erfolgen. Die IUL und der EBR (CIC) forderten das Danone-Management auf, die 1997 mit der IUL unterzeichnete Vereinbarung einzuhalten, die eine Frist von mindestens drei Monaten vorsieht, um “es den Gewerkschaftsorganisationen zu ermöglichen, Alternativvorschläge zu den Plänen des Managements vorzulegen“, wenn Danone Veränderungen plant, die Beschäftigung und Arbeitsbedingungen betreffen. Der EBR hat zudem eine Solidaritätserklärung abgegeben und beschlossen, zwei Gutachten einzuholen, eines über die wirtschaftlichen Gründe, die Danone veranlassen diese drei Werke zu schließen, und das zweite über die Zukunft dieser Standorte und ihrer Arbeitnehmer.


4. Studien und Berichte

Arbeitszeit in Europa: Eurofound hat seinen Jahresbericht über die Arbeitszeit in Europa veröffentlicht (Developments in collectively agreed working time 2013, auf Englisch). Die tariflich vereinbarte Arbeitszeit beträgt 2013 im Schnitt 38,1 Stunden in der Woche und ist damit im Vergleich zum Jahr 2012 unverändert geblieben. Große Unterschiede bestehen nach wie vor zwischen den alten Mitgliedstaaten (30 Minuten weniger als im EU-Durchschnitt) und den Staaten, die nach 2004 beigetreten sind (90 Minuten mehr als im EU-Durchschnitt). Frankreich hat die niedrigste Arbeitszeit (35,6 Stunden) gefolgt von Dänemark (37) und Schweden (37,1). In Bezug auf bezahlten Urlaub und Feiertage kommen Deutschland und Frankreich insgesamt auf 40 Tage gegenüber Belgien mit 29 Tagen.



  • Durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit in Europa: Das arbeitgebernahe französische Wirtschafsinstitut hat seine Studie über die durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit in Europa (auf Französisch) anhand der Ergebnisse der Europäischen Arbeitskräfteerhebung (Europäische Arbeitskräfteerhebung) aktualisiert. Demzufolge haben Vollzeit-beschäftigte in Finnland die kürzesten durchschnittlichen tatsächlichen Jahresarbeitszeiten (1.648) gefolgt von Frankreich (1.661) und Schweden (1.685). Die höchsten Arbeitszeiten haben Arbeitnehmer in Rumänien (2.099), Griechenland (2.010) und Ungarn (1.969). Für Deutschland wurden 1.847 Stunden und für Großbritannien 1.900 Stunden festgestellt.

  • Quote der offenen Stellen in der EU: Eurostat hat am 17. Juni zum ersten Mal die vierteljährlichen Daten zur Quote der offenen Stellen veröffentlicht (siehe Pressemitteilung). Dieser neue Indikator liefert Informationen zur Nachfrageseite des Arbeitsmarktes. Die Quote der offenen Stellen betrug im ersten Quartal 2014 im Euroraum 1,7%, ein Anstieg gegenüber den 1,6%, die sowohl im vorherigen Quartal als auch im ersten Quartal 2013 gemessen wurden. Dies geht aus den Schätzungen von Eurostat hervor. Die Quote der offenen Stellen betrug im ersten Quartal 2014 in der EU 1,6%, ein Anstieg gegenüber den 1,5%, gemessen im vorherigen Quartal und im ersten Quartal 2013.

  • Arbeitsbedingungen im Friseurhandwerk: Eurofound hat einen Bericht veröffentlicht, den das Institute for Employment Studies im Auftrag der europäischen Sozialpartner erstellt hat. Darin werden verschiedene Szenarien aufgezeigt, wie die Arbeitsbedingungen in der Branche in zehn Jahren aussehen könnten und welche Strategien die Sozialpartner verfolgen könnten („Improving quality of work and employment in the hairdressing sector: Scenarios for social partner cooperation“, auf Englisch).


Das aktuelle Schlagwort
Präsident der Europäischen Kommission

Die 28 Mitgliedstaaten haben den ehemaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten nominiert. Das Mandat läuft über fünf Jahre. Der erfahrene Politiker ist Christdemokrat und spricht mehrere Sprachen. Seine Aufgabe wird es sein, diese Einrichtung zu leiten, die 1. die Interessen der EU insgesamt vertritt und verteidigt, 2. die Legislativvorschläge unterbreitet, 3. über die korrekte Durchführung der Politik wacht, 4. den EU-Haushaltsplan ausführt und 5. die Einhaltung der europäischen Verträge und Rechtsvorschriften überwacht. Der Präsident ist alles andere als ein Statist, er ist vielmehr richtungsweisend für die Politik der Kommission und ernennt die Kommissionsmitglieder in Absprache mit den Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament muss der Nominierung der Kommissare und des Präsidenten zustimmen. Weitere Informationen dazu unter Europa und im Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (auf Englisch).

 


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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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