 |
| |
IR Notes 13 – 2 Juli 2014
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt von Luisa Andias Gonçalves, Catarina de Oliveira
Carvalho, Francisco Gomez Abelleira, Sofia Lampousaki, Ekaterina Markova
und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
>
Sonderangebot: Testen
Sie uns für 1 Monat (5,00 Euro plus MwSt.) oder 2
Monate
(30,00 Euro plus MwSt.)
|
|
|
|
| |
Interview
Armindo Silva, Direktor für Beschäftigung, soziale Gesetzgebung und
sozialer Dialog der Generaldirektion Beschäftigung, soziale
Angelegenheiten und Integration der Europäischen Kommission
Die Gewerkschaften, aber auch ein
Teil der Bürger, werfen der Europäischen Union vor, die
Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend zu schützen und Reformen zur
Verringerung von Arbeitnehmerrechten zu befürworten.
Ist das wirklich der
Fall? Die Europäische Union hat Sozialgesetze zum
Schutz der Arbeitnehmer, um ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zu
verbessern, und diese Gesetzgebung gehört weltweit zu den
fortschrittlichsten ihrer Art. Es sind jedoch nicht alle
Arbeitnehmerrechte abgedeckt, und ein großer Teil dieser Rechte
fällt nach wie vor in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Zu den
täglichen Aufgaben der Kommission gehört es, die Durchsetzung dieser
Rechte sicherzustellen, die in über 50 Richtlinien, im Vertrag von
Lissabon und in der Charta der Grundrechte festgeschrieben sind. Es
gibt keine verdeckte Strategie vonseiten der Europäischen
Kommission, von den geltenden Bestimmungen zum Arbeitsrecht
abzuweichen. Unsere Arbeit besteht darin, die Umsetzung dieser
Rechtsvorschriften sicherzustellen und bei Bedarf anzupassen, um sie
zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten. Zurzeit evaluieren wir
die bestehenden Rechtsvorschriften im Rahmen des REFIT-Programms,
dessen Grundsatz lautet, zuerst evaluieren, dann Vorschläge
vorlegen. Dies gilt für alle Gemeinschaftsvorschriften, nicht nur
für den sozialen Bereich. Über 90% der Sozialvorschriften sind
bereits oder werden gerade evaluiert.
Welche konkreten Ziele werden mit
dieser Evaluierung verfolgt? Sie ermöglicht uns, besser durchdachte und
solidere Vorschläge vorzulegen, wie bei der neuen Richtlinie über
die Risiken einer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern
oder der neuen Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderrichtlinie.
Hier konnten wir einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und
dem Rat erzielen, der den entsendeten Arbeitnehmern einen wirksamen
Schutz gewährleistet, der transparenter ist und Missbräuche besser
einschränkt.
Aber hat die Troika nicht Reformen
zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und zur Einschränkung der
sozialen Errungenschaften
vorgeschlagen? Die Dienststellen der Kommission untersuchen
sorgfältig die Empfehlungen der Troika, und wir prüfen, inwiefern
sie mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
übereinstimmen. Das ist die Rolle der Kommission. Aber es gibt auch
Empfehlungen der Troika zu Themen, die nicht ausdrücklich von den
europäischen Vorschriften abgedeckt sind. Diese Empfehlungen müssen
in jedem Fall immer Gegenstand von Konsultationen mit den nationalen
Sozialpartnern sein.
Ein anderer Grund zur Besorgnis ist
die offensichtliche Bereitschaft, die Verpflichtungen der
Arbeitgeber in kleinen Unternehmen zu
verringern. Wir
verfolgen aufmerksam die Empfehlungen
des Europarats zur Überprüfung der Verpflichtungen, die sich aus den
Rechtsvorschriften der EU ergeben und kleinen und mittleren
Unternehmen ein bestimmtes Maß an Verwaltungsaufwand auferlegen. Das
REFIT-Programm ist unter anderem auch eine Antwort auf die
Anforderung des Rats, bei der Evaluierung der Rechtsvorschriften den
Verwaltungsaufwand, der die KMU belastet, besonders aufmerksam zu
prüfen. Was nicht heißen soll, dass wir die Aufgabe haben, diese
Auflagen zu beseitigen, ohne dabei die Auswirkungen dieser
Regelungen auf die Umwelt oder die Gesundheit zu
berücksichtigen!
In
der neuen Strategie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am
Arbeitsplatz wird vorgeschlagen, die Belastung der KMU zu
verringern. Ist das richtig? Sofern es
zu hohe oder unnötige Belastungen sind, ja, aber ohne dabei das
Schutzniveau der Arbeitnehmer im Bereich Gesundheit und Sicherheit
zu verringern! Die Hochrangige Expertengruppe zu Verwaltungslasten
schlug beispielsweise vor, kleinste Unternehmen aus risikoarmen
Branchen im Bereich Gesundheit und Sicherheit von der Verpflichtung
zur Dokumentation der Gefahrenevaluierung zu befreien. Der
Beratende Ausschuss für Gesundheitsschutz und Sicherheit am
Arbeitsplatz wurde dazu konsultiert und gab zu diesem Vorschlag eine
negative Stellungnahme ab. Schließlich hat die Kommission
entschieden, eingehend zu prüfen, wie die einzelnen Mitgliedstaaten
diese Bestimmung umsetzen und will ihre Ergebnisse dazu demnächst
veröffentlichen. Aber die Kommission hat keine
Vereinfachungsmaßnahmen zur Befreiung der Unternehmen von bestimmten
Verpflichtungen vorbereitet, da wir der Ansicht sind, dass alle
Arbeitnehmer geschützt werden müssen, unabhängig von der Größe des
Unternehmens.
|
|
|
|
| |
Agenda
7. – 10.
Juli Brüssel Sitzungen der
Ausschüsse des Europäischen Parlaments.
10. – 16.
August Sofia 43.
Kongress der Internationalen Transportarbeiter-Föderation
(ITF)
10. – 12.
September Dublin
Konferenz über die Arbeitsbeziehungen in Europa 2014
(Industrial Relations in Europe Conference – IREC), veranstaltet
gemeinsam mit dem Research
Network on Work, Employment and Industrial Relations (RN nr. 17)
der europäischen soziologischen Vereinigung (European Sociological
Association – ESA). Thema der Veranstaltung: Die Zukunft des
europäischen Sozialmodells – neue Perspektiven für Arbeitsbeziehungen,
für die Sozial- und Beschäftigungspolitik in Europa?
24. – 26.
September Brüssel Gemeinsame
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts (EGI) mit dem Titel „Europa
am Scheideweg. Wo bitte schön geht es zu Wohlstand und hochwertigen
Arbeitsplätzen?“.
1. – 3.
Oktober Bordeaux
9. Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur
nachhaltigen Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt
und Arbeit: „Environnement
et travail: quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für
Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPRASEC) der
Universität Bordeaux.
7.
Oktober Paris Gemeinsame
Konferenz der Verbände Réalité du Dialogue social (RDS) und Europe et Société über
den europäischen sozialen Dialog auf sektoraler Ebene.
|
|
|
|
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Geteiltes
Echo auf die jüngsten Initiativen der Europäischen Kommission
Nach der Vorstellung ihrer neuen europäischen Strategie für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (siehe IR Notes 12) hat die
Kommission am 18. Juni ihre Mitteilung „Programm
zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung
(REFIT): Bestandsaufnahme und Ausblick“ angenommen. Während die Strategie
keine kurzfristigen verbindlichen Vorschläge ankündigt und sich vielmehr auf die
Evaluierung der einschlägigen Rechtsprechung konzentriert (siehe nebenstehendes
Interview), ist in der Mitteilung von der Rücknahme des Vorschlags zur Revision der
Richtlinie 92/85 über den Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und
stillenden Arbeitnehmerinnen die Rede. Darüber hatte es zwischen dem Rat und dem
Europäischen Parlament heftige Auseinandersetzungen gegeben, die keinerlei Hoffnung
auf Einigung zuließen. Ein Arbeitsdokument der Kommission, das dieser Mitteilung
anliegt, enthält weitere Ankündigungen: 1. Bestätigt wird die Einleitung der ersten
Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Konsolidierung und Revision
der drei Richtlinien, die den Arbeitnehmern ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung
einräumen: Richtlinie 2002/14 (Allgemeiner Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung
der Arbeitnehmer), 98/59 (Massenentlassungen) und 2001/23 (Betriebsübergang). 2.
Neuer Vorschlag für eine Revision der Richtlinie 2003/88 über die
Arbeitszeitgestaltung (für 2015). 3. Evaluierung der Richtlinien 99/70 und 97/81
über befristete Arbeitsverhältnisse bzw. Teilzeitarbeit im laufenden Jahr 2014, und
der Richtlinie 91/533 (Unterrichtung über den Arbeitsvertrag) im zweiten Quartal
2015. Die Gewerkschaftsbewegung steht diesen Initiativen insgesamt kritisch
gegenüber. Sie sieht darin die Absicht, das Arbeitsrecht in Frage zu stellen. Der
Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der die Strategie für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als „zu spät und zu schwach“ einstuft (Mitteilung,
auf Englisch), kritisiert auch die REFIT-Mitteilung: „Die Kommission ist stolz
darauf, sich für schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften
einzusetzen. Aber für wen?“ fragt Veronica Nilsson, politische Sekretärin des EGB,
die die Rücknahme des Vorschlags für eine Richtlinie zum Schutz von schwangeren
Arbeitnehmerinnen (siehe EGB-Mitteilung,
auf Englisch) anprangert. Der Gewerkschaftsverband UNI Europa protestiert gegen die
im Entwurf vorliegende Schlussfolgerung des Rats, der die Fortschritte des
REFIT-Programms zur Aufhebung unnötiger Auflagen anerkennt, und kritisiert die
REFIT-Mitteilung (siehe die Mitteilung,
auf Englisch), während die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH)
den Standpunkt
einnimmt, REFIT “ist eine Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz und für die Arbeitsbedingungen“. Aber auch die Arbeitgeberseite schlägt
keinen gemäßigteren Ton an. Der Dachverband der europäischen Metall- und
Elektro-Arbeitgeberverbände CEEMET hat heftige Kritik an der Strategie für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geübt. Er sieht keinen Sinn darin,
ein solches Dokument anzunehmen, ohne vorher die Evaluierung der einschlägigen
Rechtsvorschriften abzuwarten. Es sollte keine neue Initiative ergriffen werden,
bevor die bestehenden Vorschriften nicht vollständig und effektiv in den 28
Mitgliedstaaten umgesetzt seien (siehe Pressemitteilung,
auf Englisch). Mit ihren jeweiligen Positionen versucht jede Seite, auf die künftige
europäische Sozialpolitik einzuwirken, die vom nächsten europäischen Kommissar für
Beschäftigung und Soziales umzusetzen ist.
|
1.
Europäische Union
Richtlinienentwurf
|
Aktuelle
soziale Themen
- Wenig Fortschritt beim Rat „Beschäftigung
und Soziale Angelegenheiten“: Keine
Einigung konnte auf dem Treffen der europäischen Minister für Beschäftigung und
Soziales am 19. und 20. Juni zu den drei wichtigsten Themen auf der Tagesordnung
erzielt werden (siehe Pressemittilung,
auf Englisch): 1. Während die Mitgliedstaaten alle darin übereinstimmen, den
Frauenanteil in den Aufsichtsräten zu erhöhen, wie es die Europäische Kommission
in einem Richtlinienvorschlag für eine Frauenquote von 40% in diesen Gremien
vorschlägt, „gehen die Meinungen hinsichtlich der Frage, wie dieses Ziel am
besten zu erreichen ist, stark auseinander“. Viele Länder lehnen eine
europäische Einmischung sowie jegliche verbindliche Maßnahmen in diesem Bereich
ab. 2. Eine andere Sperrminorität verhinderte die Verabschiedung einer
allgemeinen Ausrichtung für den Vorschlag zur Errichtung einer europäischen
Plattform, um die Zusammenarbeit im Kampf gegen Schwarzarbeit zu verbessern.
Mehrere Länder wehren sich dagegen, zur Teilnahme an dieser Plattform
verpflichtet zu werden, während andere bestimmte Aufgaben dieser Plattform
ablehnen. 3. Der Richtlinienvorschlag hinsichtlich der Umsetzung des Grundsatzes
der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung war erneut Gegenstand
eines Fortschrittsberichts. Zahlreiche Besprechungspunkte bleiben noch offen, so
dass keinerlei Prognose über eine mögliche Annahme möglich ist.
- Europäischer Skills-Pass für das
Gastgewerbe: Die Europäische Kommission
stellte am 17. Juni den europäischen Skills-Pass für das Gastgewerbe vor, der
die Kontakte zwischen Bewerbern und Arbeitgebern in Gastgewerbe und Tourismus
erleichtern soll. Mit diesem Pass können Sprachbarrieren zwischen Arbeitgebern
und Arbeitnehmern überwunden werden, und erstere haben die Möglichkeit, die
Kompetenzen und Qualifikationen der Bewerber zu vergleichen. Das Dokument
befindet sich auf dem europäischen
Portal zur beruflichen Mobilität (Eures) und steht in allen offiziellen
EU-Sprachen zur Verfügung. Die Kommission weist darauf hin, dass der
Anwendungsbereich später auch auf andere Branchen ausgedehnt wird. Es handelt
sich um eine Initiative der Kommission in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern
des Gastgewerbes (siehe Pressemitteilung
der EFFAT und Pressemitteilung
von HOTREC).
- Mittel für Griechenland aus dem
Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 25.
Juni vorgeschlagen, Griechenland 6 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um 484 ehemalige
Angestellte der Industriebäckerei Nutriart, ihrer Zulieferer und
nachgeschalteter Hersteller sowie 24 Selbständige, deren Tätigkeit direkt von
Nutriart abhing, bei der Suche nach neuen Jobs zu unterstützen. Von dieser Hilfe
werden auch 505 junge Leute profitieren, die weder einen Arbeitsplatz haben,
noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (sogenannte NEET –
„not in education, employment or training“), denn im Rahmen der neuen
EGF-Verordnung besteht die Möglichkeit einer EGF-Förderung für NEET, und zwar
für höchstens ebenso viele Personen wie entlassene Arbeitskräfte (siehe Mitteilung
der Kommission).
|
Rechtsprechung
- Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit wegen
ihrer Schwangerschaft aufgibt, gilt weiterhin als
Arbeit-nehmerin: Nach dem Urteil des Gerichtshofs ist
die Tatsache, dass die Belastungen einer Schwangerschaft und der Zeit nach der
Geburt „eine Frau zwingen, die Ausübung einer Arbeit-nehmertätigkeit während des
für ihre Erholung erforderlichen Zeitraums aufzugeben, grundsätzlich nicht
geeignet, ihr die „Arbeitnehmereigenschaft“ […] abzusprechen (EuGH
19. Juni 2014, in der Rechtssache C-507/12, Saint Prix). Der Umstand,
dass sie aus diesen Gründen „dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats während
einiger Monate tatsächlich nicht zur Verfügung gestanden hat, bedeutet nämlich
nicht, dass sie während dieser Zeit nicht weiterhin in den betreffenden
Arbeitsmarkt eingegliedert ist, sofern sie innerhalb eines angemessenen
Zeitraums nach der Geburt des Kindes ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder
eine andere Beschäftigung findet“. Der Gerichtshof stellt daher fest, dass eine
Frau, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Schwangerschaft aufgibt, das Recht
hat, Einkommensbeihilfe zu beantragen, die an die „Arbeit-nehmereigenschaft“ im
Sinne von Art. 45 AEUV gebunden ist.
|
2.
Mitgliedstaaten
Bulgarien
- Beschäftigungsförderung:
Im Einklang mit dem Investitions-fördergesetz hat der Staat beschlossen,
die Sozial-versicherungsbeiträge für die 3.400 Personen zu übernehmen, die 13
große Industrie- und Dienstleistungsunternehmen im Spitzentechnologiesektor aus
Gemeinden mit hoher Arbeits-losigkeit einstellen werden. Laut dem Beschluss des
Ministerrats werden 10,5 Mio. Lew (5,3 Mio. Euro) für dieses Programm bewilligt.
Im Gegenzug erklären sich die Unternehmer bereit, mehr als 66 Mio. Lew (33 Mio.
Euro) in die Produktionskapazitäten zu investieren. Die mit Fördermitteln
unterstützten Investoren verpflichten sich, die Arbeitsplätze in diesen
Projekten mindestens fünf Jahre lang zu erhalten.
|
Frankreich
- Gesetz über die Verbesserung der Position
von Praktikanten: Am 26. Juni hat das Parlament das Gesetz zur
Regelung von Praktika und Verbesserung der Position von Praktikanten
angenommen. Ab September 2015 wird die monatliche Vergütung von Praktikanten,
die länger als zwei Monate in einem Unternehmen arbeiten, von 436,05 auf 523,26
Euro für 151,37 Arbeitsstunden erhöht. Im Gesetzestext heißt es, dass ein
Praktikantenvertrag nicht abgeschlossen werden darf, um eine regelmäßige
Tätigkeit auszuführen, die einer Festanstellung entspricht, um eine
vorübergehende Zunahme der Geschäftstätigkeit aufzufangen, eine
Saisonbeschäftigung auszuführen oder bei Abwesenheit oder ruhendem
Arbeitsverhältnis einen Arbeitnehmer oder Vertreter zu ersetzen. Ferner darf ein
Arbeitgeber nur eine begrenzte Anzahl von Praktikanten beschäftigen (die Anzahl
wird später per Erlass festgelegt).
- Gesetz über die Entsendung von
Arbeitnehmern: Am 26. Juni hat das
Parlament den Gesetzesvorschlag
zur Bekämpfung des unlauteren sozialen Wettbewerbs angenommen, der die
Rechtsvorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern und zur Bekämpfung von
Schwarzarbeit ändert. Demzufolge wird die Verantwortung der Auftraggeber
gegenüber ihren Subunternehmern verstärkt. Die Auftraggeber müssen
sicher-stellen, dass die Subunternehmer die sozialen Rechtsvorschriften korrekt
anwenden, und das Gesetz sieht die Einrichtung eines Mechanismus für die
gesamtschuldnerische Haftung bei der Lohnzahlung vor. Der Gesetzesvorschlag legt
ferner die Bedingungen für die Ruhezeiten von Fernfahrern fest, und die Namen
wegen Schwarzarbeit verurteilter Unternehmen sollen im Internet veröffentlicht
werden. Die Gewerkschaften erhalten mehr Möglichkeiten, die Interessen
entsendeter Arbeitnehmer zu verteidigen.
|
Griechenland
- Der IWF ruft zur Fortsetzung der
Sozialreformen auf: In seinem 5. Bericht
über die Maßnahmen in Griechenland (auf Englisch) empfiehlt der
Internationale Währungsfonds (IWF) neue Reformen wie beispielsweise Änderungen
beim zusätzlichen Anteil des Mindestlohns, der von der Beschäftigungsdauer
abhängig ist (bis zu 30% mehr nach 9 Jahren Arbeitserfahrung) und den
Mindestlohn für gering qualifizierte Arbeitnehmer oder Langzeitarbeitslose zu
stark ansteigen lässt. Um das zu ändern, müsste die Lohnsteigerung aus Sicht des
IWF nicht von der Arbeitserfahrung, sondern von der Produktivitätssteigerung
abhängig gemacht werden. Im Bericht wird mit Bedauern festgestellt, dass
Griechenland seine Gesetze zum Streikrecht nicht geändert hat und weiterhin
Aussperrungen als Verteidigungs-maßnahme für Arbeitgeber im Rahmen von
Tarifverhandlungen untersagt. Die Regierung ist für Oktober 2014 aufgerufen, das
Recht über Massenentlassungen (die zu viel kosten) und Arbeitsbeziehungen zu
reformieren, um diese den international bewährten Praktiken anzupassen. Bis
Dezember 2014 muss die Regierung ein Arbeitsgesetzbuch verabschieden, das
Arbeitsrecht und Sozialbeziehungen regelt.
|
Portugal
- Reform der Tarifverhandlungen:
Die Regierung hat neue Änderungen am Tarifverhandlungssystem
vorgeschlagen, um die Laufzeit von Tarifverträgen zu verkürzen (Gesetzentwurf
230/XII vom 5. Juni 2014, auf Portugiesisch). Der Text begrenzt die
Laufzeit von Tarifverträgen auf drei Jahre (anstelle von fünf) und reduziert die
Dauer der Neuverhandlungen eines Tarifvertrags von 18 auf 12 Monate. Falls nach
Ablauf dieser Frist kein neuer Vertrag zustande gekommen ist, verliert der
Tarifvertrag seine Rechtswirkung (siehe Analyse IR Share, auf Englisch). Zudem
wird ein Unternehmen in die Lage versetzt, den Tarifvertrag unter folgenden
Bedingungen vorübergehend auszusetzen: in Krisen-zeiten unter Anführung von
strukturellen oder technologischen Gründen, bei Katastrophen oder anderen
Ereignissen, die den normalen Betrieb des Unternehmens ernsthaft
beeinträchtigen, so lange, wie diese Maßnahme notwendig ist, um das Überleben
des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsstellen zu gewährleisten. Eine solche
Ausnahmeregelung ist an eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber
und den vertragsschließenden Gewerkschaften gebunden.
|
Spanien
- Besteuerung der Abfindungszahlungen bei
Entlassung: Der Ministerrat hat am 20.
Juni den Entwurf für eine Reform der Einkommenssteuer angenommen, der vor allem
die Besteuerung von Abfindungszahlungen bei Kündigung vorsieht, die 2000 Euro
pro Betriebszugehörigkeitsjahr übersteigen. Alle Beträge, die darüber
hinausgehen, sollen besteuert werden, während Abfindungen bis jetzt vollkommen
steuerfrei sind. Eine Verständigung mit den Gewerkschaften steht noch aus, die
diese Maßnahme als doppelte Strafe ablehnen.
- Befreiung von den
Sozialversicherungsbeiträgen für Forschung und
Entwicklung: Eine neue Regelung tritt
ab September 2014 in Kraft, wonach Unternehmen die Sozial-versicherungsbeiträge
um 40% für die Mitarbeiter senken können, die in Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten voll-zeitbeschäftigt sind (Königlicher
Erlass 475/2014, vom 13. Juni, über Zuschüsse zur Sozialversicherung von
Forschungspersonal, auf Spanisch). Eine Übergangsregelung gibt
Unternehmen, die bereits Personal in der Forschung und Entwicklung
beschäftigen, die Möglichkeit, diese Senkung rückwirkend zum 1. Januar 2013
geltend zu machen.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- AXA: Auf der Plenarsitzung
des Europäischen Konzern-betriebsrats (EKBR) der Versicherungsgruppe AXA am 11.
Juni in Madrid stellte die Unternehmensleitung einen Plan zur digitalen
Transformation des Konzerns vor, der Konsequenzen für die Bereiche Beschäftigung
und Kompetenzen haben wird. „Für den Betriebsrat wird das der Anlass sein, die
Vereinbarung zur Antizipierung des Wandels umzusetzen, den wir Ende 2011
unterzeichnet haben”, sagt Olivier Pelras (CFDT), Sekretär des EKBR von AXA. Da
es sich um ein transnationales Projekt handelt, wird der EKBR „im Zentrum des
sozialen Dialogs stehen”, so der Betriebsrat. Das EKBR-Sekretariat hat auf einem
Treffen am 24. Juni begonnen “eine Arbeitsmethode zu entwickeln, die auf der
nächsten Plenarsitzung im November vorgestellt wird.” „Ein entscheidender
Faktor für den Erfolg unserer Aktion zum Wohle der Arbeitnehmer wird die gute
Koordinierung des EKBR mit den Arbeitnehmervertretungen der jeweiligen Einheiten
sein”, so das Sekretariat (siehe Mitteilung).
Im Übrigen begrüßt der EKBR, dass AXA bei der vom Konzern Nestlé ins Leben
gerufenen „Allianz für die Jugend“ mitmacht und sich verpflichtet hat, bis 2018
20.000 junge Leute (davon 9.000 in Frankreich) einzustellen, die Hälfte davon
mit unbefristeten Arbeitsverträgen, die andere Hälfte mit befristeten
Arbeits-verträgen und Berufsausbildungsverträgen.
- Opel/Vauxhall: Die IG
Metall hat gemeinsam mit ihren Partnergewerkschaften aus England, Österreich und
Spanien und dem EBR eine Jugendwoche für junge Gewerkschafter bei Opel/Vauxhall
in Rüsselsheim, dem wichtigsten Produktionsstandort des Automobilherstellers
organisiert. Die jungen Leute trafen die Unternehmensleitung und den
Eurobetriebsratsvorsitzenden Wolfgang Schäfer-Klug (IG Metall) zu einem
Meinungsaustausch und forderten ein Austauschprogramm für junge Arbeitnehmer an
den verschiedenen europäischen Standorten und einen Sitz für einen Vertreter
ihrer Generation im EBR. Die IG Metall berichtete, dass sie innerhalb des
Konzerns ein europäisches Jugendnetzwerk aufbauen wollen und mindestens ein
Treffen im Jahr geplant ist.
|
Umstrukturierungen
- Danone: Die europäischen
IUL-Mitgliedsgewerkschaften, die die Beschäftigten des französischen
Nahrungsmittelkonzerns Danone vertreten, haben dem Unternehmen am 11. Juni
„unmissverständlich zu verstehen [gegeben], dass sie sich den Schließungsplänen
widersetzen”, die drei europäische Danone-Molkereien in Italien, Deutschland und
Ungarn betreffen. 325 Arbeitsstellen sollen gestrichen werden (siehe IUL-Mitteilung). In einer Pressemitteilung
stellt die Unternehmensleitung klar, dass sie „beabsichtigt, soziale Maßnahmen
zu ergreifen, um für jeden möglicherweise betroffenen Mitarbeiter eine
berufliche Lösung zu finden“. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit den
Sozialpartnern erfolgen. Die IUL und der EBR (CIC) forderten das
Danone-Management auf, die 1997 mit der IUL unterzeichnete Vereinbarung
einzuhalten, die eine Frist von mindestens drei Monaten vorsieht, um “es den
Gewerkschaftsorganisationen zu ermöglichen, Alternativvorschläge zu den Plänen
des Managements vorzulegen“, wenn Danone Veränderungen plant, die Beschäftigung
und Arbeitsbedingungen betreffen. Der EBR hat zudem eine Solidaritätserklärung
abgegeben und beschlossen, zwei Gutachten einzuholen, eines über die
wirtschaftlichen Gründe, die Danone veranlassen diese drei Werke zu schließen,
und das zweite über die Zukunft dieser Standorte und ihrer Arbeitnehmer.
|
4. Studien
und Berichte
Arbeitszeit in Europa:
Eurofound hat seinen Jahresbericht über die Arbeitszeit in Europa
veröffentlicht (Developments
in collectively agreed working time 2013, auf Englisch). Die tariflich
vereinbarte Arbeitszeit beträgt 2013 im Schnitt 38,1 Stunden in der Woche und ist
damit im Vergleich zum Jahr 2012 unverändert geblieben. Große Unterschiede bestehen
nach wie vor zwischen den alten Mitgliedstaaten (30 Minuten weniger als im
EU-Durchschnitt) und den Staaten, die nach 2004 beigetreten sind (90 Minuten mehr
als im EU-Durchschnitt). Frankreich hat die niedrigste Arbeitszeit (35,6 Stunden)
gefolgt von Dänemark (37) und Schweden (37,1). In Bezug auf bezahlten Urlaub und
Feiertage kommen Deutschland und Frankreich insgesamt auf 40 Tage gegenüber Belgien
mit 29 Tagen.
- Durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit
in Europa: Das arbeitgebernahe französische
Wirtschafsinstitut hat seine Studie
über die durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit in Europa
(auf Französisch) anhand der Ergebnisse der Europäischen Arbeitskräfteerhebung
(Europäische
Arbeitskräfteerhebung) aktualisiert. Demzufolge haben
Vollzeit-beschäftigte in Finnland die kürzesten durchschnittlichen tatsächlichen
Jahresarbeitszeiten (1.648) gefolgt von Frankreich (1.661) und Schweden (1.685).
Die höchsten Arbeitszeiten haben Arbeitnehmer in Rumänien (2.099), Griechenland
(2.010) und Ungarn (1.969). Für Deutschland wurden 1.847 Stunden und für
Großbritannien 1.900 Stunden festgestellt.
- Quote der offenen Stellen in der
EU: Eurostat hat am 17. Juni zum ersten Mal die
vierteljährlichen Daten zur Quote der offenen Stellen veröffentlicht (siehe Pressemitteilung).
Dieser neue Indikator liefert Informationen zur Nachfrageseite des
Arbeitsmarktes. Die Quote der offenen Stellen betrug im ersten Quartal 2014 im
Euroraum 1,7%, ein Anstieg gegenüber den 1,6%, die sowohl im vorherigen Quartal
als auch im ersten Quartal 2013 gemessen wurden. Dies geht aus den Schätzungen
von Eurostat hervor. Die Quote der offenen Stellen betrug im ersten Quartal 2014
in der EU 1,6%, ein Anstieg gegenüber den 1,5%, gemessen im vorherigen Quartal
und im ersten Quartal 2013.
- Arbeitsbedingungen im
Friseurhandwerk: Eurofound hat einen Bericht
veröffentlicht, den das Institute for Employment Studies im Auftrag der
europäischen Sozialpartner erstellt hat. Darin werden verschiedene Szenarien
aufgezeigt, wie die Arbeitsbedingungen in der Branche in zehn Jahren aussehen
könnten und welche Strategien die Sozialpartner verfolgen könnten („Improving
quality of work and employment in the hairdressing sector: Scenarios for
social partner cooperation“, auf Englisch).
|
Das aktuelle
Schlagwort
Präsident
der Europäischen Kommission
Die 28 Mitgliedstaaten haben den ehemaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten
Jean-Claude Juncker für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten nominiert. Das Mandat
läuft über fünf Jahre. Der erfahrene Politiker ist Christdemokrat und spricht
mehrere Sprachen. Seine Aufgabe wird es sein, diese Einrichtung zu leiten, die 1.
die Interessen der EU insgesamt vertritt und verteidigt, 2. die Legislativvorschläge
unterbreitet, 3. über die korrekte Durchführung der Politik wacht, 4. den
EU-Haushaltsplan ausführt und 5. die Einhaltung der europäischen Verträge und
Rechtsvorschriften überwacht. Der Präsident ist alles andere als ein Statist, er ist
vielmehr richtungsweisend für die Politik der Kommission und ernennt die
Kommissionsmitglieder in Absprache mit den Mitgliedstaaten. Das Europäische
Parlament muss der Nominierung der Kommissare und des Präsidenten zustimmen. Weitere
Informationen dazu unter Europa
und im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (auf Englisch).
|
|
|