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IR Notes 15 – 10 September 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt von Francisco Gomez Abelleira, Raluca Dimitriu,
Märt Masso und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Info für unsere IR Notes Leserinnen und Leser
Das IR Share Team freut sich, Sie nach der Sommerpause mit einer neuen
Ausgabe von IR Notes zu begrüßen! Wir setzen unseren Weg fort mit neuen
Abonnenten aus Deutschland (IG BCE) und den beiden neuen Europäischen
Betriebsräten der multinationalen Unternehmen Rio Tinto und Sanofi. Wir
wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns auf alle Anfragen,
Anregungen und Vorschläge. Frédéric Turlan
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Interview
Amaia Otaegui Jáuregui, Soziologin und Forscherin bei Fundación 1 de Mayo
Wie schätzen Sie die
Arbeits-beziehungen in Spanien ein? Sie sind sehr schwierig. Die 2012
beschlossene Arbeitsmarktreform hat große Auswirkungen auf die
Arbeitsbeziehungen, denn die Funktion der Tarifverträge wurde
geschwächt und die Position der Arbeitgeber gestärkt. Letztere haben
nun viel mehr Möglichkeiten, Beschäftigungsverhältnisse einseitig zu
regeln. Der soziale Dialog in den Unternehmen gestaltet sich sehr
schwierig angesichts des enormen Ausmaßes der Wirtschaftskrise mit
einer Massenarbeitslosigkeit, von der immerhin noch an die 6
Millionen Personen betroffen sind.
Konnte die Arbeitsmarktreform die
Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungslage
verbessern? Bis
jetzt ist davon nichts zu spüren. Die
meisten wirtschaftlichen Indikatoren sind negativ, und die Reform
hat eher zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen geführt, da die
Kosten für Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen gesenkt
wurden.
Was ist in den kommenden Monaten
von der Regierung und den Sozialpartnern zu
erwarten? Im
Juli haben die Sozialpartner und die Regierung eine Erklärung
zugunsten eines neuen Beschäftigungs- und Ausbildungsplans
abgegeben. Diese Woche wollen sie die Gespräche vertiefen und
konkrete Maßnahmen erörtern.
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Agenda
10. – 12.
September Dublin Konferenz
über die Arbeitsbeziehungen in Europa 2014 (Industrial Relations in
Europe Conference – IREC), veranstaltet gemeinsam mit dem Research
Network on Work, Employment and Industrial Relations (RN nr. 17)
der europäischen soziologischen Vereinigung (European Sociological
Association – ESA). Thema der Veranstaltung: Die Zukunft des
europäischen Sozialmodells – neue Perspektiven für Arbeitsbeziehungen,
für die Sozial- und Beschäftigungspolitik in Europa.
15. – 18.
September Straßburg Vollversammlung
des Europäischen Parlaments.
18. und 19.
September Brüssel Konferenz
der GD Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen
Kommission zur Arbeitsökonomie nach der Krise – welche theoretischen
Lehren können aus der Beschäftigungspolitik gezogen werden?
24. – 26.
September Brüssel
Gemeinsame Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB)
und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (EGI) mit dem Titel „Europa
am Scheideweg. Wo bitte schön geht es zu Wohlstand und hochwertigen
Arbeitsplätzen?“.
1. – 3.
Oktober
Bordeaux 9.
Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen
Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit:
„Environnement
et travail: quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für
Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit (COMPRASEC) der
Universität Bordeaux.
7.
Oktober
Paris Gemeinsame
Konferenz der Verbände Réalité du Dialogue social (RDS) und Europe et Société über
den europäischen sozialen Dialog auf sektoraler Ebene.
20. und 21.
November Wien 4. Kongress
des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und
Tourismusgewerkschaften (EFFAT).
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die Aufgaben
der neuen Europäischen Kommission
Mit der Ernennung der
28 Kommissare nimmt die Europäische Kommission allmählich Form an. Die
richtige Arbeit beginnt jedoch erst ab November, wenn das Europäische Parlament dem
neuen Kommissionsteam zugestimmt hat. Auf der Agenda des neuen Kommissars für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten stehen vier zentrale Themen: 1.
Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie. Zwei eingeleitete Untersuchungen zur
Folgenabschätzung werden Anfang 2015 abgeschlossen. Ein Bericht über die Umsetzung
der Richtlinie auf der Grundlage der Berichte der einzelnen Mitgliedstaaten,
einschließlich der Position der Sozialpartner, wird ebenfalls im kommenden Jahr
veröffentlicht. Im Anschluss daran wird im Herbst eine öffentliche Konsultation
eingeleitet. Auf dieser Grundlage sollte die Kommission noch 2015 einen Vorschlag
zur Änderung der Richtlinie vorlegen können. Die aktuelle Richtlinie gilt demnach
bestenfalls noch bis 2020. Darüber hinaus wird sich die Kommission noch regelmäßig
mit Verstößen in den Mitgliedstaaten befassen, die vor dem Gerichtshof enden
könnten. 2. Anwendung der neuen Entsendungsrichtlinie. Diese Richtlinie muss von den
Mitgliedstaaten umgesetzt werden, und Aufgabe der Kommission ist es, sie dabei zu
unterstützen und darauf zu achten, dass die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des
„Missbrauchs“ verhältnismäßige Mittel einsetzen. 3. Überwachung der neuesten
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Einschränkung des Sozialtourismus wie in
Deutschland oder Großbritannien. 4. Überarbeitung der Rechte auf Unterrichtung und
Anhörung: Die Kommission hat ihren sogenannten Fitness-Check abgeschlossen und die
Wirksamkeit der in mehreren Richtlinien festgelegten Rechte bestätigt. Im Hinblick
auf eine Überarbeitung dieser Richtlinien sollte sie zu einigen Punkten jedoch noch
eine Anhörung der europäischen Sozialpartner einleiten. Diese wird sich auf
bestimmte technische Aspekte beschränken. Gleichzeitig muss die Kommission nächstes
Jahr den Bericht über die Anwendung der überarbeiteten Europäischen
Betriebsratsrichtlinie mit einer Vorstudie einleiten um zu überprüfen, ob die
Zielvorgaben dieser Richtlinie erfüllt wurden. So viel zu vier zentralen Themen im
neuen Fahrplan der Europäischen Kommission.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Mittel aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische
Kommission hat am 5. September vorgeschlagen, 911 934 Euro aus dem Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Belgien bereitzustellen,
um 752 ehemalige Beschäftigte des Stahlherstellers Carsid S.A. bei der Suche
nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Am 22. August hatte sie Mittel aus dem Globalisierungsfonds für
479 entlassene Beschäftigte des Automobilherstellers Ford in Genk (Belgien) und
seiner Zulieferer vorgeschlagen (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Am 12. August hatte die Kommission die Unterstützung von 300
Personen vorgeschlagen, die ihren Arbeitsplatz in der Metallindustrie in der
Region Valencia verloren hatten (siehe Pressemitteilung
der Kommission).
- Arbeitszeitrichtlinie: Die
Europäische Kommission hat Anfang Juli eine Anhörung
der nationalen Sozialpartner zur Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88
eingeleitet. Dieser Sondierungsprozess wird die Kommission in die Lage
versetzen, Anfang 2015 die Überarbeitung der Richtlinie einzuleiten.
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Rechtsprechung
- Vereinbarkeit eines
versicherungsmathematischen Faktors mit dem Grundsatz der
Gleichbehandlung von Frauen und Männern: Der Gerichtshof
hat in einer Rechtssache zur Anwendung eines von der unterschiedlichen
Lebenserwartung von Männern und Frauen abhängigen versicherungsmathematischen
Faktors ein Urteil gefällt (EuGH
3. September 2014, in der Rechtssache C-318-13, X). Ein Beschäftigter
hatte nach einem Arbeitsunfall vom nationalen System der sozialen Sicherheit
eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 4.200 Euro erhalten. Er forderte
weitere knapp 279 Euro nebst Verzugszinsen, was dem Unterschied zwischen seiner
Entschädigung und der Entschädigung einer gleichaltrigen Frau in einer
vergleichbaren Situation entspricht. Dieser Unterschied entsteht durch die
versicherungsmathematische Berechnung auf der Grundlage der unterschiedlichen
Lebenserwartung von Männern und Frauen. Der Gerichtshof hatte in seiner
Rechtsprechung noch nicht ausdrücklich dazu Stellung genommen, ob bei der
Bemessung von Leistungen der gesetzlichen Systeme der sozialen Sicherheit
geschlechts-spezifische versicherungsmathematische Faktoren berücksichtigt
werden dürfen. Dies ist jetzt erfolgt: Ein entsprechender
versicherungsmathematischer Faktor darf nicht herangezogen werden, „wenn bei
Verwendung dieses Kriteriums die an einen Mann zu zahlende einmalige
Entschädigungsleistung niedriger ausfällt als die Entschädigung, die eine
gleichaltrige Frau erhalten würde, die sich im Übrigen in einer vergleichbaren
Situation befindet.“
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Arbeitsschutz: Das
Kabinett hat am 27. August 2014 die
Novelle der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen. Die neu gefasste
Verordnung dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter. Gleichzeitig werden
die Auflagen in den KMUs verringert, um die Anwendung der Regelungen zu
erleichtern, während die Unternehmen von bestimmten Formalitäten befreit werden.
Die Novellierung zielt auch auf ein längeres Verbleiben älterer Arbeitnehmer im
Erwerbsleben ab.
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Estland
- Löhne: Der estnische
Gewerkschaftsverband (Estonian Trade Union Confederation – EAKL) veranstaltete
am 27. August eine Konferenz, auf der die Möglichkeiten zur Beschleunigung des
Lohnanstiegs erörtert wurden (Information auf
Estnisch).
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Frankreich
- Gesetz über die Gleichstellung von Männern
und Frauen: Das neue
Gesetz Nr. 2014-873 vom 4. August 2014 zur echten Gleichstellung von Männern
und Frauen enthält mehrere Maßnahmen im Sozialbereich. Dazu gehört die
Aufteilung der Leistungen, die die Familienkasse als Ausgleich des
Einkommensverlusts des Elternteils zahlt, der seine Berufstätigkeit aufgibt, um
sich um die Kinder zu kümmern. Die Aufteilung dieser Leistung auf beide
Elternteile („Prestation Partagée d’éducation“) soll ein Anreiz für die Männer
sein, diese Leistung in Anspruch zu nehmen (der Erziehungsurlaub verlängert
sich, wenn er von beiden Elternteile genommen wird).
- Neues Gesetz, das die Übernahme eines
Betriebs durch die Arbeitnehmer fördern soll: Das Gesetz
Nr. 2014-856 vom 31. Juli 2014 zur Sozial- und Solidarwirtschaft soll
die Übernahme kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Arbeitnehmer fördern
und verschärft die Strafzahlungen nach dem sogenannten Florange-Gesetz.
Demzufolge kann die Arbeitsaufsichtsbehörde einen Plan zum Erhalt der
Arbeitsplätze (PSE) ablehnen, wenn der Arbeitgeber (von mindestens 1000
Beschäftigten) seiner Verpflichtung, einen Käufer zu suchen, nicht nachgekommen
ist. In Zukunft müssen die Arbeitnehmer informiert werden, wenn mehr als 50% der
Unternehmensanteile veräußert werden. Anderenfalls kann die Veräußerung für
nichtig erklärt werden. Die Arbeitnehmer sollen so die Möglichkeit erhalten, ein
Übernahmeangebot abzugeben.
- Verbesserung des sozialen
Dialogs: Der Arbeitsminister hat die Sozialpartner am
29. Juli mit einem Strategiepapier
(auf Französisch) aufgefordert, branchenübergreifende Verhand-lungen über die
Qualität und Effizienz des sozialen Dialogs in den Unternehmen und die
Verbesserung der Arbeitnehmervertretung aufzunehmen. Die Gespräche beginnen im
September und sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein, damit die Fortschritte
in einen Gesetzesentwurf einfließen können. Es geht in erster Linie darum, eine
Form der Arbeitnehmervertretung für kleine Betriebe zu finden, die verschiedenen
Vorschriften für Tarifverhandlungen zu straffen und den Aufbau der verschiedenen
Instanzen der Arbeitnehmervertretungen zu vereinfachen.
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Kroatien
- Neues Arbeitsgesetz: In
seiner neuesten Ausgabe berichtet das Netzwerk European Labour Law Network über
das neue Arbeitsrecht (Labour
Act 2014), das am 7. August 2014 nach langwierigen Verhandlungen
zwischen den Sozialpartnern in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen über
Europäische Betriebsräte sowie die Beteiligung der Beschäftigten in der
Europäischen Gesellschaft und in der Europäischen Genossenschaft sind nicht
Bestandteil dieses Gesetzes, sondern werden gesondert aufgeführt. In Bezug auf
die Arbeitszeit ermöglicht der Gesetzestext im Rahmen eines Tarifvertrags
abweichend von der maximalen Wochenarbeitszeit eine auf vier Monate begrenzte
Arbeitszeit von durchschnittlich 45 Stunden. Die Durchführung von
Massenentlassungen wurde erschwert.
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Tschechische
Republik
- Mindestlohn: Sozialpartner
und Regierung konnten sich am 4. September nicht auf die Erhöhung des
Mindestlohns um 700 Tschechische Kronen (25 Euro) für 2015 einigen. Derzeit
beträgt der Mindestlohn 8.500 Kronen (309 Euro). Im August 2013 war er zum
ersten Mal seit 2007 um 500 Kronen (18 Euro) angehoben worden. Im Juni hatten
sich die drei Verhandlungsparteien bereits auf eine Erhöhung von 500 Kronen (18
Euro) geeinigt, aber der Industrie- und Verkehrsverband lehnt jede weitere
Erhöhung ab.
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Rumänien
- Neues Insolvenzgesetz: Die
alten Rechtsvorschriften über Insolvenzverfahren (Gesetz Nr. 85/2006) bei
Insolvenz und bei Konkurs des Arbeitgebers wichen von den arbeitsrechtlichen
Bestimmungen ab. Danach war der Insolvenzverwalter befugt, im Notfall über die
Kündigung von Arbeitsverträgen zu entscheiden, ohne die für Massenentlassungen
vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten. In mehreren Fällen konnte eine
Nichteinhaltung der Massenentlassungsrichtlinie 98/59 beobachtet werden. Das
neue Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verhinderung von Insolvenzen
(veröffentlicht am 25. Juni 2014) hebt das vorhergehende Gesetz auf und schreibt
eine neue Regelung vor, die mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie vereinbar
ist. Nach dem neuen Gesetz darf ein Konkurs- oder Insolvenzverwalter die
Kündigung von Arbeitsverträgen nur dann beschließen, wenn die von der Richtlinie
98/59 bei Massenentlassungen vorgeschriebene Verpflichtung zur Anhörung und
Unterrichtung befolgt wurde.
- Urlaubstag für die Gesundheitsvorsorge der
Kinder: Nach dem Gesetz Nr. 91/2014 vom 3. Juli 2014
erhalten die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter eines Kindes einen
unbezahlten Urlaubstag pro Jahr, um den Gesundheitszustand des Kindes überprüfen
zu lassen. Der Urlaubstag wird auf Antrag der Eltern oder des gesetzlichen
Vertreters gewährt. Ein Attest des Hausarztes muss als Beleg für die ärztliche
Untersuchung des Kindes vorgelegt werden. Die Nichteinhaltung dieser neuen
Regelung durch den Arbeitgeber stellt eine Rechtsverletzung dar und kann von der
Arbeitsaufsichtsbehörde mit einer Geldbuße bestraft werden.
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Spanien
- Bestätigung der Reform des
Tarifverhandlungssystems: Das Verfassungsgericht hat am
16. Juli eine wichtige Entscheidung (Sentencia
119/2014) gefällt, indem es die umstrittensten Bestimmungen der
Arbeitsmarktreform 2012 als verfassungskonform erklärt hat: 1.
Firmentarifverträge haben Vorrang vor Branchentarifverträgen. 2. Der neue
Arbeitsvertrag erlaubt eine einjährige Probezeit. 3. Obligatorische Schlichtung
vor dem nationalen beratenden Tarifverhandlungsausschuss, falls ein Unternehmen
aus einem Tarifvertrag austreten will.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Manpower: Mit Beschluss vom 17. Juli
2014 hat das Tribunal de Grande Instance (TGI) Paris die Beschwerde mehrerer
Gewerkschaften abgelehnt, mit der das Verfahren zur Ernennung der Mitglieder des
besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) durch die Unternehmensleitung der
britischen Manpower-Tochter angefochten werden sollte. Die Gewerkschaften waren
der Ansicht, dass es der französischen Unternehmensleitung zustehe, solche
Verhandlungen aufzunehmen. Die französische Unternehmensleitung (Frankreich
verzeichnet die größte Mitarbeiterzahl in Europa) ist sowohl von der
französischen Gewerkschaft CGT als auch von den italienischen Gewerkschaften
CGIL, CISL und UIL um die Eröffnung der Verhandlungen gebeten worden. Die
Manpower-Gruppe hat sich mit der Erklärung verteidigt, dass die britische
Unternehmensleitung bereits vor einigen Jahren beauftragt wurde, die Gruppe bei
der Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats zu vertreten. Das Gericht ist
dieser Argumentation gefolgt. Eine weitere Beschwerde wurde von der britischen
Gewerkschaft Unite the Union vor das Zentrale Schiedsgerichtskomitee im
Vereinigten Königreich gebracht. Die erste Sitzung des BVG fand am 4. September
in London statt.
- Lafarge/Holcim: Während
die Fusion des Schweizer Zementkonzerns Holcim mit dem französischen
Zementhersteller Lafarge in vollem Gange ist, sind der globale
Industriegewerkschaftsverband IndustriAll Global Union und die Europäische
Föderation der Bau- und Holzarbeiter am 22. Juli mit Vertretern der engeren
Ausschüsse der Europäischen Betriebsräte beider Konzerne zusammengekommen. Die
Gewerkschaften haben ihre Besorgnis zur Beschäftigungslage zum Ausdruck gebracht
und prangerten in einer Mitteilung
Unzulänglichkeiten im Verfahren der Anhörung und Unterrichtung in beiden
Unternehmensgruppen zur eingehenden Erörterung der Lage an.
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Grenzüberschreitende Vereinbarung
- BNP Paribas: Die
französische Bank BNP Paribas unterzeichnet am 16. September ihr zweites
europäisches Abkommen mit dem europäischen Gewerkschaftsverband UNI Europa und
dem europäischen Dachverband der Führungskräfte von Kreditinstituten (FECEC).
Nach einem ersten europäischen
Abkommen über die Gestaltung der Beschäftigung, beschäftigt sich die
neue Vereinbarung mit der beruflichen Gleichstellung. Die Sozialpartner
beabsichtigen die Aufnahme von Verhandlungen für eine dritte Vereinbarung zur
Vermeidung psychosozialer Risiken.
- Indosat: Der
internationale Gewerkschaftsdachverband UNI Global Union und die indonesische
Telekommunikationsgruppe Indosat haben eine internationale
Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Es handelt sich um die vierte
Rahmen-vereinbarung, die mit einem indonesischen Unternehmen unterzeichnet
wurde.
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4. Studien
und Berichte
- Arbeitslosenquote im Juli
stabil: In der EU28 lag die saisonbereinigte
Arbeitslosenquote im Juli 2014 bei 10,2% und blieb damit im Vergleich zum Juni
2014 stabil. Laut der Eurostat-Pressemitteilung
vom 29. August ist dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 10,9% im Juli 2013.
- Arbeitslosenquote für
Nicht-EU-Bürger: Laut einer Eurostat-Pressemitteilung
vom 30. Juli 2014 war die Arbeitslosenquote für Nicht-EU-Bürger im Alter von 20
bis 64 Jahren (21,3%) mehr als doppelt so hoch wie für Staatsbürger des
Meldelandes (10%), die im Folgenden als « Staatsbürger » bezeichnet werden. Was
die Erwerbstätigkeit anbelangt, so betrug die Quote für Nicht-EU-Bürger im Alter
von 20 bis 64 in der EU28 56,1%, während sie für Staatsbürger 68,9% betrug.
- Blick auf die deutsche
Gewerkschaftslandschaft: Die Friedrich-Ebert-Stiftung
hat eine Studie veröffentlicht („Die
DGB-Gewerkschaften seit der Krise“), in der Erfolge und Schwächen des
wichtigsten deutschen Gewerkschaftsdachverbands mit mehr als 6 Millionen
Mitgliedern analysiert werden. Die Autoren sind der Ansicht, dass sich eine
Verschiebung in der Arbeitsteilung innerhalb der DGB-Gewerkschaften ergeben und
die Rolle des DGB als Dachverband in den kommenden Jahren etwas stärker
akzentuiert werden könnte.
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Das aktuelle
Schlagwort
Vertrag über
Stabilität, Koordinierung und Steuerung
Dieser allgemein als Europäischer Fiskalpakt bezeichnete Vertrag
ist ein Mechanismus, der von 25 EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurde, um ihre
Wirtschafts- und Währungsunion insbesondere im Euro-Währungsgebiet zu stärken.
Angestrebt wird ein Haushalt, der ausgeglichen ist oder einen Überschuss aufweist.
Nach seiner Unterzeichnung am 2. März 2012 trat er am 1. Januar 2013 in Kraft,
nachdem er von 12 Euroländern ratifiziert wurde. In fünf Jahren wird er in die
Verträge aufgenommen. Auf die sozialen Beziehungen wirken sich vor allem die
Sparmaßnahmen und Kostensenkungen durch die Mitgliedstaaten aus, die sich
insbesondere im öffentlichen Sektor in Form von Stellenabbau, Einfrieren von
Gehältern oder ganz allgemein in der Streichung von Sozialleistungen widerspiegeln.
Nicht zu verwechseln mit dem 1997 angenommene Stabilitäts-
und Wachstumspakt, der die Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet
auffordert, ihre Haushaltspolitik zu koordinieren und übermäßige Defizite zu
vermeiden. Weitere Informationen dazu im Wörterbuch
der Arbeitsbeziehungen von Eurofound (auf Englisch).
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