IR Notes

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IR Notes 15 – Die Aufgaben der neuen Europäischen Kommission

  IR Notes 15 – 10 September 2014
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt von Francisco Gomez Abelleira, Raluca Dimitriu, Märt Masso und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Info für unsere IR Notes Leserinnen und Leser

Das IR Share Team freut sich, Sie nach der Sommerpause mit einer neuen Ausgabe von IR Notes zu begrüßen! Wir setzen unseren Weg fort mit neuen Abonnenten aus Deutschland (IG BCE) und den beiden neuen Europäischen Betriebsräten der multinationalen Unternehmen Rio Tinto und Sanofi. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns auf alle Anfragen, Anregungen und Vorschläge.
Frédéric Turlan

 
  Interview
Amaia Otaegui Jáuregui, Soziologin und Forscherin bei Fundación 1 de Mayo

Wie schätzen Sie die Arbeits-beziehungen in Spanien ein?
Sie sind sehr schwierig. Die 2012 beschlossene Arbeitsmarktreform hat große Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen, denn die Funktion der Tarifverträge wurde geschwächt und die Position der Arbeitgeber gestärkt. Letztere haben nun viel mehr Möglichkeiten, Beschäftigungsverhältnisse einseitig zu regeln. Der soziale Dialog in den Unternehmen gestaltet sich sehr schwierig angesichts des enormen Ausmaßes der Wirtschaftskrise mit einer Massenarbeitslosigkeit, von der immerhin noch an die 6 Millionen Personen betroffen sind.


Konnte die Arbeitsmarktreform die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungslage verbessern?
Bis jetzt ist davon nichts zu spüren. Die meisten wirtschaftlichen Indikatoren sind negativ, und die Reform hat eher zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen geführt, da die Kosten für Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen gesenkt wurden.


Was ist in den kommenden Monaten von der Regierung und den Sozialpartnern zu erwarten?
Im Juli haben die Sozialpartner und die Regierung eine Erklärung zugunsten eines neuen Beschäftigungs- und Ausbildungsplans abgegeben. Diese Woche wollen sie die Gespräche vertiefen und konkrete Maßnahmen erörtern.

 
  Agenda

10. – 12. September
Dublin
Konferenz über die Arbeitsbeziehungen in Europa  2014 (Industrial Relations in Europe Conference – IREC), veranstaltet gemeinsam mit dem Research Network on Work, Employment and Industrial Relations (RN nr. 17) der europäischen soziologischen Vereinigung (European Sociological Association – ESA). Thema der Veranstaltung: Die Zukunft des europäischen Sozialmodells – neue Perspektiven für Arbeitsbeziehungen, für die Sozial- und Beschäftigungspolitik in Europa.


15. – 18. September
Straßburg
Vollversammlung des Europäischen Parlaments.


18. und 19. September
Brüssel
Konferenz der GD Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission zur Arbeitsökonomie nach der Krise – welche theoretischen Lehren können aus der Beschäftigungspolitik gezogen werden?


24. – 26. September
Brüssel
Gemeinsame Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (EGI) mit dem Titel „Europa am Scheideweg. Wo bitte schön geht es zu Wohlstand und hochwertigen Arbeitsplätzen?“.


1. – 3. Oktober
Bordeaux
9. Kongress des internationalen Forschungsnetzwerks zur nachhaltigen Entwicklung (RIODD) über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Arbeit: „Environnement et travail: quelles relations ?“ organisiert vom Zentrum für Rechtsvergleichung Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit  (COMPRASEC) der Universität Bordeaux.


7. Oktober
Paris
Gemeinsame Konferenz der Verbände Réalité du Dialogue social  (RDS) und Europe et Société über den europäischen sozialen Dialog auf sektoraler Ebene.


20. und 21. November
Wien
4. Kongress des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Aufgaben der neuen Europäischen Kommission

Mit der Ernennung der 28 Kommissare nimmt die Europäische Kommission allmählich Form an. Die richtige Arbeit beginnt jedoch erst ab November, wenn das Europäische Parlament dem neuen Kommissionsteam zugestimmt hat. Auf der Agenda des neuen Kommissars für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten stehen vier zentrale Themen: 1. Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie. Zwei eingeleitete Untersuchungen zur Folgenabschätzung werden Anfang 2015 abgeschlossen. Ein Bericht über die Umsetzung der Richtlinie auf der Grundlage der Berichte der einzelnen Mitgliedstaaten, einschließlich der Position der Sozialpartner, wird ebenfalls im kommenden Jahr veröffentlicht. Im Anschluss daran wird im Herbst eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Auf dieser Grundlage sollte die Kommission noch 2015 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorlegen können. Die aktuelle Richtlinie gilt demnach bestenfalls noch bis 2020. Darüber hinaus wird sich die Kommission noch regelmäßig mit Verstößen in den Mitgliedstaaten befassen, die vor dem Gerichtshof enden könnten. 2. Anwendung der neuen Entsendungsrichtlinie. Diese Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, und Aufgabe der Kommission ist es, sie dabei zu unterstützen und darauf zu achten, dass die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des „Missbrauchs“ verhältnismäßige Mittel einsetzen. 3. Überwachung der neuesten einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Einschränkung des Sozialtourismus wie in Deutschland oder Großbritannien. 4. Überarbeitung der Rechte auf Unterrichtung und Anhörung: Die Kommission hat ihren sogenannten Fitness-Check abgeschlossen und die Wirksamkeit der in mehreren Richtlinien festgelegten Rechte bestätigt. Im Hinblick auf eine Überarbeitung dieser Richtlinien sollte sie zu einigen Punkten jedoch noch eine Anhörung der europäischen Sozialpartner einleiten. Diese wird sich auf bestimmte technische Aspekte beschränken. Gleichzeitig muss die Kommission nächstes Jahr den Bericht über die Anwendung der überarbeiteten Europäischen Betriebsratsrichtlinie mit einer Vorstudie einleiten um zu überprüfen, ob die Zielvorgaben dieser Richtlinie erfüllt wurden. So viel zu vier zentralen Themen im neuen Fahrplan der Europäischen Kommission.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 5. September vorgeschlagen, 911 934 Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Belgien bereitzustellen, um 752 ehemalige Beschäftigte des Stahlherstellers Carsid S.A. bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Pressemitteilung der Kommission). Am 22. August hatte sie Mittel aus dem Globalisierungsfonds für 479 entlassene Beschäftigte des Automobilherstellers Ford in Genk (Belgien) und seiner Zulieferer vorgeschlagen (siehe Pressemitteilung der Kommission). Am 12. August hatte die Kommission die Unterstützung von 300 Personen vorgeschlagen, die ihren Arbeitsplatz in der Metallindustrie in der Region Valencia verloren hatten (siehe Pressemitteilung der Kommission).

  • Arbeitszeitrichtlinie: Die Europäische Kommission hat Anfang Juli eine Anhörung der nationalen Sozialpartner zur Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 eingeleitet. Dieser Sondierungsprozess wird die Kommission in die Lage versetzen, Anfang 2015 die Überarbeitung der Richtlinie einzuleiten.


Rechtsprechung

  • Vereinbarkeit eines versicherungsmathematischen Faktors mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern: Der Gerichtshof hat in einer Rechtssache zur Anwendung eines von der unterschiedlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen abhängigen versicherungsmathematischen Faktors ein Urteil gefällt (EuGH 3. September 2014, in der Rechtssache C-318-13, X). Ein Beschäftigter hatte nach einem Arbeitsunfall vom nationalen System der sozialen Sicherheit eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 4.200 Euro erhalten. Er forderte weitere knapp 279 Euro nebst Verzugszinsen, was dem Unterschied zwischen seiner Entschädigung und der Entschädigung einer gleichaltrigen Frau in einer vergleichbaren Situation entspricht. Dieser Unterschied entsteht durch die versicherungsmathematische Berechnung auf der Grundlage der unterschiedlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen. Der Gerichtshof hatte in seiner Rechtsprechung noch nicht ausdrücklich dazu Stellung genommen, ob bei der Bemessung von Leistungen der gesetzlichen Systeme der sozialen Sicherheit geschlechts-spezifische versicherungsmathematische Faktoren berücksichtigt werden dürfen. Dies ist jetzt erfolgt: Ein entsprechender versicherungsmathematischer Faktor darf nicht herangezogen werden, „wenn bei Verwendung dieses Kriteriums die an einen Mann zu zahlende einmalige Entschädigungsleistung niedriger ausfällt als die Entschädigung, die eine gleichaltrige Frau erhalten würde, die sich im Übrigen in einer vergleichbaren Situation befindet.“


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Arbeitsschutz: Das Kabinett hat am 27. August 2014 die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen. Die neu gefasste Verordnung dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter. Gleichzeitig werden die Auflagen in den KMUs verringert, um die Anwendung der Regelungen zu erleichtern, während die Unternehmen von bestimmten Formalitäten befreit werden.  Die Novellierung zielt auch auf ein längeres Verbleiben älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben ab.


Estland

  • Löhne: Der estnische Gewerkschaftsverband (Estonian Trade Union Confederation – EAKL) veranstaltete am 27. August eine Konferenz, auf der die Möglichkeiten zur Beschleunigung des Lohnanstiegs erörtert wurden (Information auf Estnisch).


Frankreich

  • Gesetz über die Gleichstellung von Männern und Frauen: Das neue Gesetz Nr. 2014-873 vom 4. August 2014 zur echten Gleichstellung von Männern und Frauen enthält mehrere Maßnahmen im Sozialbereich. Dazu gehört die Aufteilung der Leistungen, die die Familienkasse als Ausgleich des Einkommensverlusts des Elternteils zahlt, der seine Berufstätigkeit aufgibt, um sich um die Kinder zu kümmern. Die Aufteilung dieser Leistung auf beide Elternteile („Prestation Partagée d’éducation“) soll ein Anreiz für die Männer sein, diese Leistung in Anspruch zu nehmen (der Erziehungsurlaub verlängert sich, wenn er von beiden Elternteile genommen wird).

  • Neues Gesetz, das die Übernahme eines Betriebs durch die Arbeitnehmer fördern soll: Das Gesetz Nr. 2014-856 vom 31. Juli 2014 zur Sozial- und Solidarwirtschaft soll die Übernahme kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Arbeitnehmer fördern und verschärft  die Strafzahlungen nach dem sogenannten Florange-Gesetz. Demzufolge kann die Arbeitsaufsichtsbehörde einen Plan zum Erhalt der Arbeitsplätze (PSE) ablehnen, wenn der Arbeitgeber (von mindestens 1000 Beschäftigten) seiner Verpflichtung, einen Käufer zu suchen, nicht nachgekommen ist. In Zukunft müssen die Arbeitnehmer informiert werden, wenn mehr als 50% der Unternehmensanteile veräußert werden. Anderenfalls kann die Veräußerung für nichtig erklärt werden. Die Arbeitnehmer sollen so die Möglichkeit erhalten, ein Übernahmeangebot abzugeben.

  • Verbesserung des sozialen Dialogs: Der Arbeitsminister hat die Sozialpartner am 29. Juli mit einem Strategiepapier (auf Französisch) aufgefordert, branchenübergreifende Verhand-lungen über die Qualität und Effizienz des sozialen Dialogs in den Unternehmen und die Verbesserung der Arbeitnehmervertretung aufzunehmen. Die Gespräche beginnen im September und sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein, damit die Fortschritte in einen Gesetzesentwurf einfließen können. Es geht in erster Linie darum, eine Form der Arbeitnehmervertretung für kleine Betriebe zu finden, die verschiedenen Vorschriften für Tarifverhandlungen zu straffen und den Aufbau der verschiedenen Instanzen der Arbeitnehmervertretungen zu vereinfachen.


Kroatien

  • Neues Arbeitsgesetz: In seiner neuesten Ausgabe berichtet das Netzwerk European Labour Law Network über das neue Arbeitsrecht (Labour Act 2014), das am 7. August 2014 nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen über Europäische Betriebsräte sowie die Beteiligung der Beschäftigten in der Europäischen Gesellschaft und in der Europäischen Genossenschaft sind nicht Bestandteil dieses Gesetzes, sondern werden gesondert aufgeführt. In Bezug auf die Arbeitszeit ermöglicht der Gesetzestext im Rahmen eines Tarifvertrags abweichend von der maximalen Wochenarbeitszeit eine auf vier Monate begrenzte Arbeitszeit von durchschnittlich 45 Stunden. Die Durchführung von Massenentlassungen wurde erschwert.


Tschechische Republik

  • Mindestlohn: Sozialpartner und Regierung konnten sich am 4. September nicht auf die Erhöhung des Mindestlohns um 700 Tschechische Kronen (25 Euro) für 2015 einigen. Derzeit beträgt der Mindestlohn 8.500 Kronen (309 Euro). Im August 2013 war er zum ersten Mal seit 2007 um 500 Kronen (18 Euro) angehoben worden. Im Juni hatten sich die drei Verhandlungsparteien bereits auf eine Erhöhung von 500 Kronen (18 Euro) geeinigt, aber der Industrie- und Verkehrsverband lehnt jede weitere Erhöhung ab.


Rumänien

  • Neues Insolvenzgesetz: Die alten Rechtsvorschriften über Insolvenzverfahren (Gesetz Nr. 85/2006) bei Insolvenz und bei Konkurs des Arbeitgebers wichen von den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ab. Danach war der Insolvenzverwalter befugt, im Notfall über die Kündigung von Arbeitsverträgen zu entscheiden, ohne die für Massenentlassungen vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten. In mehreren Fällen konnte eine Nichteinhaltung der Massenentlassungsrichtlinie 98/59 beobachtet werden. Das neue Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verhinderung von Insolvenzen (veröffentlicht am 25. Juni 2014) hebt das vorhergehende Gesetz auf und schreibt eine neue Regelung vor, die mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie vereinbar ist. Nach dem neuen Gesetz darf ein Konkurs- oder Insolvenzverwalter die Kündigung von Arbeitsverträgen nur dann beschließen, wenn die von der Richtlinie 98/59 bei Massenentlassungen vorgeschriebene Verpflichtung zur Anhörung und Unterrichtung befolgt wurde.

  • Urlaubstag für die Gesundheitsvorsorge der Kinder: Nach dem Gesetz Nr. 91/2014 vom 3. Juli 2014 erhalten die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter eines Kindes einen unbezahlten Urlaubstag pro Jahr, um den Gesundheitszustand des Kindes überprüfen zu lassen. Der Urlaubstag wird auf Antrag der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters gewährt. Ein Attest des Hausarztes muss als Beleg für die ärztliche Untersuchung des Kindes vorgelegt werden. Die Nichteinhaltung dieser neuen Regelung durch den Arbeitgeber stellt eine Rechtsverletzung dar und kann von der Arbeitsaufsichtsbehörde mit einer Geldbuße bestraft werden.


Spanien

  • Bestätigung der Reform des Tarifverhandlungssystems: Das Verfassungsgericht hat am 16. Juli eine wichtige Entscheidung (Sentencia 119/2014) gefällt, indem es die umstrittensten Bestimmungen der Arbeitsmarktreform 2012 als verfassungskonform erklärt hat: 1. Firmentarifverträge haben Vorrang vor Branchentarifverträgen. 2. Der neue Arbeitsvertrag erlaubt eine einjährige Probezeit. 3. Obligatorische Schlichtung vor dem nationalen beratenden Tarifverhandlungsausschuss, falls ein Unternehmen aus einem Tarifvertrag austreten will.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Manpower: Mit Beschluss vom 17. Juli 2014 hat das Tribunal de Grande Instance (TGI) Paris die Beschwerde mehrerer Gewerkschaften abgelehnt, mit der das Verfahren zur Ernennung der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) durch die Unternehmensleitung der britischen Manpower-Tochter angefochten werden sollte. Die Gewerkschaften waren der Ansicht, dass es der französischen Unternehmensleitung zustehe, solche Verhandlungen aufzunehmen. Die französische Unternehmensleitung (Frankreich verzeichnet die größte Mitarbeiterzahl in Europa) ist sowohl von der französischen Gewerkschaft CGT als auch von den italienischen Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL um die Eröffnung der Verhandlungen gebeten worden. Die Manpower-Gruppe hat sich mit der Erklärung verteidigt, dass die britische Unternehmensleitung bereits vor einigen Jahren beauftragt wurde, die Gruppe bei der Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats zu vertreten. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Eine weitere Beschwerde wurde von der britischen Gewerkschaft Unite the Union vor das Zentrale Schiedsgerichtskomitee im Vereinigten Königreich gebracht. Die erste Sitzung des BVG fand am 4. September in London statt.

  • Lafarge/Holcim: Während die Fusion des Schweizer Zementkonzerns Holcim mit dem französischen Zementhersteller Lafarge in vollem Gange ist, sind der globale Industriegewerkschaftsverband IndustriAll Global Union und die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter am 22. Juli mit Vertretern der engeren Ausschüsse der Europäischen Betriebsräte beider Konzerne zusammengekommen. Die Gewerkschaften haben ihre Besorgnis zur Beschäftigungslage zum Ausdruck gebracht und prangerten in einer Mitteilung Unzulänglichkeiten im Verfahren der Anhörung und Unterrichtung in beiden Unternehmensgruppen zur eingehenden Erörterung der Lage an.


Grenzüberschreitende Vereinbarung

  • BNP Paribas: Die französische Bank BNP Paribas unterzeichnet am 16. September ihr zweites europäisches Abkommen mit dem europäischen Gewerkschaftsverband UNI Europa und dem europäischen Dachverband der Führungskräfte von Kreditinstituten (FECEC). Nach einem ersten europäischen Abkommen über die Gestaltung der Beschäftigung, beschäftigt sich die neue Vereinbarung mit der beruflichen Gleichstellung. Die Sozialpartner beabsichtigen die Aufnahme von Verhandlungen für eine dritte Vereinbarung zur Vermeidung psychosozialer Risiken.

  • Indosat: Der internationale Gewerkschaftsdachverband UNI Global Union und die indonesische Telekommunikationsgruppe Indosat haben eine internationale Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Es handelt sich um die vierte Rahmen-vereinbarung, die mit einem indonesischen Unternehmen unterzeichnet wurde.


4. Studien und Berichte

  • Arbeitslosenquote im Juli stabil: In der EU28 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Juli 2014 bei 10,2% und blieb damit im Vergleich zum Juni 2014 stabil. Laut der Eurostat-Pressemitteilung vom 29. August ist dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 10,9% im Juli 2013.

  • Arbeitslosenquote für Nicht-EU-Bürger: Laut einer Eurostat-Pressemitteilung vom 30. Juli 2014 war die Arbeitslosenquote für Nicht-EU-Bürger im Alter von 20 bis 64 Jahren (21,3%) mehr als doppelt so hoch wie für Staatsbürger des Meldelandes (10%), die im Folgenden als « Staatsbürger » bezeichnet werden. Was die Erwerbstätigkeit anbelangt, so betrug die Quote für Nicht-EU-Bürger im Alter von 20 bis 64 in der EU28 56,1%, während sie für Staatsbürger 68,9% betrug.

  • Blick auf die deutsche Gewerkschaftslandschaft: Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat eine Studie veröffentlicht („Die DGB-Gewerkschaften seit der Krise“), in der Erfolge und Schwächen des wichtigsten deutschen Gewerkschaftsdachverbands mit mehr als 6 Millionen Mitgliedern analysiert werden. Die Autoren sind der Ansicht, dass sich eine Verschiebung in der Arbeitsteilung innerhalb der DGB-Gewerkschaften ergeben und die Rolle des DGB als Dachverband in den kommenden Jahren etwas stärker akzentuiert werden könnte.


Das aktuelle Schlagwort
Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung


Dieser allgemein als Europäischer Fiskalpakt bezeichnete Vertrag ist ein Mechanismus, der von 25 EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurde, um ihre Wirtschafts- und Währungsunion insbesondere im Euro-Währungsgebiet zu stärken. Angestrebt wird ein Haushalt, der ausgeglichen ist oder einen Überschuss aufweist. Nach seiner Unterzeichnung am 2. März 2012 trat er am 1. Januar 2013 in Kraft, nachdem er von 12 Euroländern ratifiziert wurde. In fünf Jahren wird er in die Verträge aufgenommen. Auf die sozialen Beziehungen wirken sich vor allem die Sparmaßnahmen und Kostensenkungen durch die Mitgliedstaaten aus, die sich insbesondere im öffentlichen Sektor in Form von Stellenabbau, Einfrieren von Gehältern oder ganz allgemein in der Streichung von Sozialleistungen widerspiegeln. Nicht zu verwechseln mit dem 1997 angenommene Stabilitäts- und Wachstumspakt, der die Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet auffordert, ihre Haushaltspolitik zu koordinieren und übermäßige Defizite zu vermeiden. Weitere Informationen dazu im Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen von Eurofound (auf Englisch).

 


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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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