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IR Notes 17 – 8 Oktober 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt von Tamás Gyulavári, Sofia Lampousaki und
Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Editorial
IR Notes liefert
Ihnen zuverlässige, sachliche und unparteiische Informationen über
Fragen rund um Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa. Mit dieser
neuen Chronik von Fernando
Vasquez, der bei der Europäischen Kommission
viele Jahre lang zuständig war für die Bereiche Umstrukturierung, EBR,
Europäische Gesellschaft oder auch die Rechte auf Unterrichtung und
Anhörung, bieten wir Ihnen eine kritische Analyse und eine
perspektivische Betrachtung der aktuellen sozialen Fragen in Europa. Wir
wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
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IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte
beim IR Share Netzwerk.
In der neuen fünfjährige Legislaturperiode,
die mit der Amtsübernahme des Europaparlaments und der Europäischen
Kommission beginnt, geht es um grundlegende Fragen hinsichtlich der
Fähigkeit der Institutionen, dem gemeinsamen Streben der Völker
Europas Rechnung zu tragen. Um die EU ihren Bürgern wieder näher zu
bringen, erscheint nichts dringlicher, als die politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen neu zu gewichten und so
wieder zur Quelle der europäischen Idee zurückzufinden – und damit
auch zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand. Vier Bereiche
spielen dabei eine entscheidende Rolle:
Gleichgewicht zwischen
Wirtschaft/Finanzen und Soziales. Das Ungleichgewicht zwischen diesen beiden
Komponenten im Aufbau Europas wurde jahrzehntelang durch die
Verteilung der Wohlstandsgewinne verschleiert. Aber mit der
Wirtschaftskrise ist dieses Ungleichgewicht plötzlich wieder
sichtbar geworden. Es wäre übertrieben zu behaupten, Europa habe zur
Bewältigung der Krise auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts
mit den Lösungen des 19. Jahrhunderts reagiert. Der Eindruck der
Bürger trügt jedoch nicht, dass der Sozialabbau, der neben den
vorherrschenden ideologischen Dogmen durch die schwachen sozialen
Mechanismen der EU bedingt wird, rasant voranschreitet. Was kann
dagegen unternommen werden?
Reformen des Arbeitsmarkts, der
Arbeitsbeziehungen und des Sozialschutzes.
Diese Reformen sind notwendig. Bestimmte
Länder haben sie bereits durchgeführt, mitunter in übertriebenem
Maße, andere lehnen sie hingegen hartnäckig ab. Die erzielten
Ergebnisse hinsichtlich ausgeglichener öffentlicher Finanzen und
Wettbewerbsfähigkeit hängen weitgehend vom Zufall ab und stehen oft
in keiner direkten Beziehung zu den durchgeführten Reformen. In
allen Ländern nehmen soziale Unterschiede, Ungerechtigkeit, Armut
und prekäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse zu. Nicht wenige Bürger
schreiben diese Entwicklung der europäischen Politik zu – und zwar
zu Recht. Zu welchen radikalen Kurswechseln ist die EU in der Lage,
um die Reform unserer Systeme zu unterstützen, damit sie zum einen
die EU-Grundrechte respektieren (umfassender Sozialschutz, Schutz
vor Diskriminierungen, Gleichstellung etc.) und gleichzeitig
wirtschaftlich sinnvoll sind? Und dem sozialen Dialog und den
Kollektivverhandlungen wieder ihre grundlegende Rolle auf allen
Ebenen beizumessen?
Wachstum und
Beschäftigung. Entgegen aller europäischen Propaganda haben
die Beschäftigungsinitiativen, die auf den europäischen
Gipfeltreffen mühsam beschlossen wurden und Milliarden von Euro
gekostet haben, keinerlei nennenswerte Ergebnisse gebracht. Das
Wachstum ist schwach, und die Arbeitslosigkeit nach wie vor sehr
hoch. Der Arbeitsmarkt spaltet sich auf gefährliche Weise in
verschiedene Gruppen auf: junge Menschen, Langzeitarbeitslose,
prekär Beschäftigte, Verwaltungsangestellte etc. Wie muss die neue
Ausrichtung der europäischen Beschäftigungspolitik und der dazu
bereitgestellten Finanzmittel aussehen?
Leitprojekte. Neben der Sorgfalt, mit der die EU die
Planung und Entwicklung ihrer Politik betreibt, hat sie auch immer
deutliche, direkte und konkrete Zeichen gesetzt, die sich eng an den
Bedürfnissen der Bürger orientieren. Wie geht es jetzt mit
bestimmten sozialen Fragen weiter, beispielsweise der
obligatorischen Überprüfung der Richtlinien über den Europäischen
Betriebsrat, dem Recht auf Unterrichtung und Anhörung von
Arbeitnehmern oder den unverbindlichen Leitlinien hinsichtlich der
Umstrukturierung von Unternehmen? Was wird unternommen, um die
Unzulänglichkeiten im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung aufzufangen
oder vertretbare Rahmenbedingungen für Mobilität zu fördern?
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Agenda
15. und 16.
Oktober Brüssel Das
spanische Gewerkschaftsinstitut ISTAS und das europäische
Gewerkschaftsinstitut (ETUI) organisieren eine Konferenz
über psychosoziale Risiken.
16.
Oktober Luxemburg EU-Rat
Beschäftigung und Soziales.
20. – 23. Oktober Straßburg Vollversammlung
des Europäischen Parlaments. Vorstellung des Arbeitsprogramms der neuen
Europäischen Kommission und Abstimmung der Abgeordneten über die
Zusammensetzung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder.
14.
November Paris 31.
Kolloquium der Zeitschrift für Sozialrecht „Droit Social“ über das
Recht auf Arbeit und die Qualität des Arbeitslebens.
20. und 21.
November Wien 4.
Kongress des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel-
und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Kommissarin für Beschäftigung hat die Bewährungsprobe bei ihrer Anhörung vor dem
Europäischen Parlament bestanden
Marianne Thyssen, die designierte Kommissarin für Beschäftigung, Soziales,
Qualifikation und Arbeitskräftemobilität, hat am 1. Oktober ihre Anhörung
vor der Kommission für Beschäftigung und Soziales des Europäischen
Parlaments problemlos bestanden. Als Kennerin des Parlaments und der
EU-Dossiers genießt sie Glaubwürdigkeit und gilt als eine konsensfähige
Persönlichkeit. Die vier Prioritäten der Kommission legte sie wie folgt dar:
Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere in KMUs; Verbesserung des
Arbeitsmarktzugangs für junge Menschen, weniger qualifizierte Personen, Frauen,
ältere Arbeitnehmer und Behinderte; Ausbau der Kompetenzen und Qualifikationen von
Europäern; Stärkung des sozialen Schutzes, der eine „Investition für unseren
Wohlstand“ darstellt, der aber wirksamer und stärker ergebnisorientiert sein muss.
Ohne einen Gesetzesentwurf zu erwähnen, sprach sie dennoch über die Notwendigkeit,
die Diskussionen über den Mutterschaftsurlaub (siehe „das aktuelle Schlagwort“)
wieder aufzunehmen. In Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern hob sie hervor,
dass es jetzt darum ginge, die dieses Jahr verabschiedete Durchsetzungsrichtlinie
umzusetzen, bevor in zwei Jahren Bilanz gezogen würde. Sie stellte klar, dass weder
das Prinzip der Entsendung noch das der Freizügigkeit von Arbeitnehmern in Frage
gestellt werden dürften, was mit anhaltendem Applaus begrüßt wurde.
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1.
Europäische Union
Soziale
Rechtsvorschriften
- Transparenz für nichtfinanzielle
Informationen: Der Europarat hat am 29. September 2014
die Richtlinie
im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender
Informationen angenommen. Sie wird in Kürze im Amtsblatt der EU
veröffentlicht und betrifft ca. 6.000 große Unternehmen in der EU, die jährlich
eine nichtfinanzielle Erklärung veröffentlichen müssen (siehe auch Pressemitteilung).
Die Richtlinie gilt für „Gesellschaften öffentlichen Interesses, deren
durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres am Bilanzstichtag
500 übersteigt“, wobei der Umsatz im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf der
Europäischen Kommission keine Rolle spielt. Diese Gesellschaften sind
verpflichtet, in ihrem jährlichen Lagebericht eine Erklärung abzugeben, die
„mindestens wesentliche Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen,
zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung“
enthält. Die Richtlinie sieht keine Sanktionen vor, aber eine Gesellschaft, „die
keine Politik in Bezug auf einen oder mehrere dieser Belange verfolgt“, hat
„klar und hinreichend zu erläutern, weshalb dies der Fall ist“. In bestimmten
Fällen kann das Unternehmen gewisse sensible Informationen vorenthalten, muss
dazu aber eine ordnungsgemäß begründete Einschätzung der Mitglieder der
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane vorlegen. Bis Juli 2018 muss die
Kommission einen Bericht vorlegen, um diese Transparenz auch auf steuerliche
Informationen auszudehnen, damit jedes betroffene Unternehmen einen Bericht pro
Land (Mitgliedstaat und Drittstaaten) vorlegt, in dem die erzielten Gewinne,
entrichteten Steuern und erhaltenen Zuschüsse genannt sind. Die Mitgliedstaaten
haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in ihr innerstaatliches Recht
umzusetzen.
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Aktuelle
soziale Themen
- Einschränkungen von Leiharbeit werden
beibehalten: In einer Mitteilung
nimmt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) Stellung zu einer finnischen
Rechtssache, die am 9. September 2014 vor dem Europäischen Gerichtshof
verhandelt wurde. In dieser Rechtssache, so erläutert der EGB, soll der
Gerichtshof entscheiden, ob ein Tarifvertrag, der in der Erdölindustrie die
Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt, mit
der Richtlinie konform ist. Es geht um die Frage, ob die Mitgliedstaaten gemäß
Artikel 4 der Leiharbeitsrichtlinie verpflichtet sind, Einschränkungen oder
Verbote für den Einsatz von Leiharbeitnehmern im Hinblick auf deren Aufhebung zu
überprüfen oder nicht. Die Arbeitgeber favorisieren die Aufhebung der
Einschränkungen.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Gleichbehandlung in der
Telekommunikationsbranche: Die europäischen
Sozialpartner – der Gewerkschaftsverband UNI
Europa und die Arbeitgeberorganisation ETNO – haben am 22. September 2014 eine gemeinsame Erklärung zur
Geschlechter-gleichstellung abgegeben. Die Unterzeichner
heben hervor, dass die Vielfalt in allen Funktionen und auf sämtlichen Ebenen
der Unternehmen eine Erfolgsgarantie sei. Von Arbeitgebern und Gewerkschaften
fordern sie einen proaktiven Ansatz zur Gleichbehandlung in den folgenden vier
Bereichen: 1. Gleich-gewicht zwischen Privat- und Berufsleben (wohlwollende
Prüfung des Wunsches nach flexibler Arbeitszeit für Väter und Mütter,
Erleichterung der Rückkehr in den Beruf nach einem Mutterschafts- oder
Elternurlaub); 2. Beschäftigung und Einstellung (Verstärkung der Präsenz der
Frauen in technischen Berufen); 3. Gehalt und sonstige Vergütungen (Aufhebung
des Lohngefälles auf der Grundlage von Statistiken und Prüfberichten); 4.
Karriereentwicklung (Erleichterung des Zugangs zu Führungsebenen durch
Kompetenzbilanzen, längere Ausbildung, Karriereplanung, Einrichtung von
Frauennetzwerken etc.).
- Zivile Luftfahrt:
Die Sozialpartner des zivilen Luftfahrtsektors haben eine Studie über
die neuen Beschäftigungsformen in Auftrag gegeben, insbesondere über die
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen von Piloten. Die Studie wird unter der
Leitung der Universität Gent durchgeführt (mit IR Share als nationalem
Sachverständigen für Frankreich) und stützt sich u. a. auf eine Online-Umfrage,
an der alle europäischen Piloten teilnehmen können. Bis jetzt sind bereits mehr
als 7000 Antworten eingegangen.
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Rechtsprechung
- Gewerkschaftsrecht auch für die
Streitkräfte: Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2. Oktober 2014 ein Urteil in
einem Rechtsstreit über das Verbot von Gewerkschaften bei den französischen
Streitkräften erlassen (Rechtssache
Matelly vs. Frankreich, Beschwerde Nr. 10609/10). Der Gerichtshof
stellte eine Verletzung von Art. 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der
Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Das Gericht befand, dass die
Entscheidung der Behörden in Bezug auf Herrn Matelly (er wurde angewiesen, aus
dem Verband, dem er als Mitglied angehörte, auszutreten) als ein absolutes
Verbot für Angehörige der Streitkräfte zu verstehen ist, einem Berufsverband
anzugehören, der sich für ihre Interessen einsetzt. Für den Gerichtshof waren
die Gründe für diese Entscheidung weder ausreichend noch begründet. Während die
Ausübung der Vereinigungsfreiheit durch Angehörige der Streitkräfte rechtmäßigen
Einschränkungen unterworfen sein kann, kommt der Gerichtshof zu dem Schluss,
dass ein allgemeines Verbot, eine Gewerkschaft zu gründen oder dieser
anzugehören, dem Wesen dieser Freiheit zuwiderläuft und von der Konvention
untersagt ist (Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Ein Verzeichnis von Nanowerkstoffen:
Ein königlicher Erlass vom 27. Mai 2014 über das
Inverkehrbringen von hergestellten Stoffen, die Nanopartikel enthalten, wurde im
belgischen Staatsblatt vom 24. September veröffentlicht. Ab 1. Januar 2016 muss
eine große Anzahl an Nanowerkstoffen amtlich registriert sein, bevor sie auf den
Markt gebracht werden. Mischungen von Nanowerkstoffen müssen ab 1. Januar 2017
gemeldet werden. Arbeitgeber, die Nanowerkstoffe anmelden oder gemeldete
Nanowerkstoffe verwenden, müssen den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz
am Arbeitsplatz darüber informieren (siehe Pressemitteilung
des Föderalen Öffentlichen Dienstes).
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Deutschland
- Gleiche Behandlung für
Online-Journalisten: Ab 1. Oktober haben
Online-Journalisten, die für tarifgebundene Tageszeitungen arbeiten, Anspruch
auf dieselben Tarifgehälter wie ihre Kollegen in den Printredaktionen. Ende
April 2014 hatte ver.di mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV
die Aufnahme der Onliner in die Tarifverträge für die rund 14.000 Journalisten
vereinbart. Ab 1. Juli 2016 werden die übrigen Tarifbedingungen aus dem
Manteltarifvertrag auch für Onliner gelten (siehe ver.di-Nachrichten).
- Mindestlohn in der
Entsorgungsbranche: Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales hat am 25. September 2014 den von den Sozialpartnern ausgehandelten
neuen Mindestlohn ab 1. Oktober für die Abfallwirtschaft für
allgemeinverbindlich erklärt. Die Sozialpartner hatten den Mindestlohn von zuvor
8,68 Euro auf 8,86 Euro erhöht (siehe ver.di-Nachrichten).
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Griechenland
- Einschnitte bei den Renten und der
Besoldung von Beamten sind verfassungskonform: Das
Oberste Verwaltungsgericht hat mit zwei Entscheidungen die Einschnitte der
Regierung zur Sanierung der öffentlichen Finanzen bestätigt, die von der Troika
(IWF, EZB, EU-Kommission) gefordert werden. Die erste Entscheidung betrifft die
Senkung des Pauschalbetrags, den die Beamten erhalten, wenn sie in den Ruhestand
treten. Nach Angaben der griechischen Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes
ADEDY handelt es sich um eine Größenordnung von 37%. Die zweite Entscheidung
bezieht sich auf das Gesetz 4024/2011, wonach die Besoldung um 25% gesenkt wird.
Berücksichtigt man alle vorhergehenden Kürzungen erhalten die Beamten nunmehr
ca. 60% weniger Gehalt. Dem Gericht zufolge sind diese Kürzungen angesichts der
finanziellen Lage des Landes legitim und Bestimmungen der Verfassung oder der
Europäischen Menschenrechtskonvention werden nicht verletzt.
- Reform des kollektiven
Arbeitsrechts: Zwischen Vertretern des
Arbeitsministeriums und der Troika (IWF, EZB, EU-Kommission) hat es Gespräche
über das Massenentlassungs-gesetz, das Streikgesetz sowie das Gesetz zum
Gewerkschaftsrecht gegeben. Der Stand der Gespräche wurde nicht veröffentlicht,
aber der Presse zufolge soll die Troika die Erleichterung von
Massenentlassungen, die Legalisierung von Aussperrungen (zurzeit verboten) sowie
die Einschränkung des Gewerkschaftsrechts fordern. Auf einem Dreiertreffen der
Internationalen Arbeitsorganisation IAO mit den Vertretern des
Arbeitsministeriums und den griechischen Sozialpartnern in Genf unterstrich die
IAO jedoch auf der Grundlage einer Untersuchung (siehe Pressemitteilung
der IAO), dass die Gesetze über Massenentlassungen und Gewerkschaftsrecht den
Vorschriften der EU und der bestehenden Praxis entsprächen. Was Aussperrungen
betrifft, so sehen die Sozialpartner keinen Grund, diese einzuführen.
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Ungarn
- Schutz von Schwangeren:
Das Verfassungsgericht erklärte (Entscheidung
Nr. 17/2014) Artikel 65.5 des Arbeitsgesetzbuchs über das Verbot zur
Entlassung von Schwangeren für verfassungswidrig. Nach dem Arbeitsgesetzbuch
darf ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft nicht
kündigen, und im Fall von Frauen, die sich einer Behandlung medizinisch
unterstützter Fortpflanzung unterziehen, erstreckt sich dieses Verbot auf einen
Zeitraum von maximal sechs Monaten nach Beginn einer solchen Behandlung (Art.
65.3). In beiden Fällen galt dieses Kündigungsverbot nur unter der
Voraussetzung, dass die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber vor der schriftlichen
Kündigung über ihre Schwangerschaft oder ihre Behandlung informiert hat (Art.
65.5). Das Gericht erklärte die Pflicht, den Arbeitgeber vor der Kündigung zu
informieren für verfassungswidrig. Im neuen Wortlaut dieses Artikels gibt es
keinen Hinweis mehr auf eine „Vorabinformation“, sondern lediglich auf eine
„Information“, die auch nach einer Kündigung erfolgen kann.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Capio: Der Europäische
Betriebsrat des schwedischen Gesundheitskonzerns hat sich mit einer Umfrage an
die Personalvertreter des Konzerns und die lokalen Manager gewendet um
herauszufinden, ob die Rechte auf Unterrichtung und Anhörung vor Ort respektiert
werden und ob sie verbessert werden können (siehe Pressemitteilung,
auf Englisch). Der Fragebogen enthält zehn Fragen, u. a.: Halten Sie ausreichend
oft Sitzungen ab? Werden Sie rechtzeitig informiert, bevor die Entscheidungen
getroffen werden? Wie gut sind die erhaltenen Informationen? Haben Sie die
Möglichkeit, auf die Entscheidungen Einfluss zu nehmen? Die Umfragebeteiligung
lag bei 80%, und die Ergebnisse werden auf der Sitzung zum Jahresende
vorgestellt. „Wir sind überzeugt, dass wir nur hochwertige Pflegeleistungen
erbringen können, wenn unsere Mitarbeiter motiviert und engagiert sind“, betont
Kevin Thompson, Arbeitnehmervorsitzender des EBR. „Und das ist nur der Fall,
wenn sie gehört werden und Entscheidungen beeinflussen können.”
- Deutsche Bahn: Nachdem der
EBR im Mai dieses Jahres das Projekt der Konzernleitung, ein Shared Service
Center in Rumänien zur Konzentration der europaweiten Buchhaltung aufzubauen,
abgelehnt hatte, gab er am 4. September bekannt, dass die Leitung jetzt bereit
sei, über Mindeststandards (Qualifizierung, Ersatzarbeitsplätze, vorgezogener
Ruhestand, Ausgleichszahlungen) für die von der Umstrukturierung betroffen
Beschäftigten zu verhandeln, bevor das Projekt in den einzelnen Ländern
umgesetzt wird (siehe Mitteilung
des EBR).
- Gorenje: Der Hersteller
von Haushaltsgeräten ist der erste slowenische Konzern, der einen Europäischen
Betriebsrat einrichtet. Die Vereinbarung zur Einrichtung des Betriebsrats wurde
im Dezember 2013 unterzeichnet, die erste Sitzung fand am 25. September 2014 in
Velenje statt. Der Betriebsrat besteht aus 17 Mitgliedern, die die Länder mit
den wichtigsten Standorten des Konzerns vertreten (Dänemark, Deutschland,
Kroatien, Niederlande, Österreich, Schweden und die Tschechische Republik)
sowie einem Beobachter für Serbien. Der Betriebsrat trifft sich zwei Mal im Jahr
(siehe Pressemitteilung
des Konzerns).
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Europäische
Gesellschaft
- Allianz SE: Das
Versicherungsunternehmen Allianz hat die am 20. September 2006 unterzeichnete
Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE überarbeitet. Die
am 3. Juli 2014 geschlossene neue
Vereinbarung berücksichtigt die Erfahrungen mit der bisherigen
Arbeitsweise des Betriebsrats, die Zunahme an grenzüberschreitenden
Geschäftseinheiten sowie die Gründung neuer Europäischer Gesellschaften auf der
Ebene von Tochtergesellschaften. Die neue Vereinbarung verleiht dem Betriebsrat
ausdrücklich Kompetenzen in Bezug auf Pläne zur Verlagerung von Unternehmen oder
Einheiten in Länder außerhalb der EU und den Mitgliedern des engeren Ausschusses
das Recht, auf begründeten Antrag hin die verlagerten Einheiten zu besuchen.
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Umstrukturierungen
- Alstom – General Electric:
Auf Initiative der europäischen Industriegewerkschaft IndustriAll trafen
sich die in den Konzernen Alstom und General Electric (GE) vertretenen
Gewerkschaften drei Monate nach der Entscheidung von Alstom, die Energiesparte
an GE zu verkaufen. Die Gewerkschaften fordern die Einhaltung der Verfahren zur
Unterrichtung und Anhörung sowie Zusagen in Bezug auf Erhaltung der Standorte
und Arbeitsplätze. IndustriAll mahnt: „Die Gewerkschaften und
Arbeitnehmervertreter werden auf allen Ebenen mobilisieren, um ihren Forderungen
Gehör zu verschaffen.“ (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
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Gewerkschaften
- Volkswagen: Die
US-Autogewerkschaft United Auto Workers (UAW) teilte mit, am 26. September 2014
mit der IG Metall und dem VW-Gesamtbetriebsrat eine Absichtserklärung
unterzeichnet zu haben, um den Einzug der UAW in das VW-Werk Chattanooga
(Tennessee) zu erleichtern. Laut Nachrichtenagentur Reuters soll diese Erklärung
der Gewerkschaft UAW dazu verhelfen, als stärkste Gewerkschaft im einzigen
VW-Werk in den USA anerkannt zu werden und ihr die Möglichkeit einzuräumen, in
dem Werk eine Arbeitnehmervertretung einzuführen. Nach einer groß angelegten
Kampagne von Gegnern des Einzugs einer Gewerkschaft (lokale Behörden und der
Bundesstaat Tennessee) hatten die Beschäftigten des Werks im Februar gegen eine
Vertretung durch UAW in ihrem Werk gestimmt (siehe IR
Notes 4). UAW bereitet sich also auf eine neue Abstimmung vor, die nicht
vor dem kommenden Februar, einem Jahr nach dem ersten Versuch, stattfinden kann.
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4. Studien
und Berichte
- Rentensysteme weltweit:
Die Internationale Arbeits-organisation (IAO) hat einen Bericht
über den sozialen Schutz von älteren Menschen veröffentlicht, der einen
Überblick über die Organisation der Rentensysteme, ihre Abdeckung und Leistungen
sowie die öffentlichen Ausgaben für soziale Sicherung in 178 Ländern gibt. Das
Dokument analysiert die neuesten Entwicklungen wie beispielsweise die Abdeckung
der Rentensysteme in zahlreichen Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen
und die negativen Auswirkungen der Finanzkonsolidierung in einigen
Volkswirtschaften mit höherem Einkommen. Der Bericht stellt fest, dass „die
durch das europäische Sozialmodell erzielten Fortschritte, die nach dem Zweiten
Weltkrieg zu einer erheblichen Reduzierung der Armut und einer Förderung des
Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts geführt haben, durch kurzfristige
Anpassungsreformen ausgehöhlt worden sind.“ In dem Bericht wird eine Ausweitung
des Sozialschutzes gefordert als Mittel, um die Krise zu überwinden, eine
breitenwirksame Entwicklung sicherzustellen und soziale Gerechtigkeit zu
fördern.
- Arbeitslosigkeit in der
EU: In der EU lag die Arbeitslosen-quote im August 2014
bei 10,1%, das ist der niedrigste Wert seit Februar 2012. Im Juli betrug die
Quote 10,2%. Im Euroraum lag die Arbeitslosenquote im August 2014 bei 11,5%,
stabil gegenüber Juli 2014. Dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 12,0% im
August 2013 (siehe Eurostat-Pressemitteilung).
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Das aktuelle
Schlagwort
Mutterschaftsurlaub
Die Richtlinie
92/85 vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes von schwangeren
Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am
Arbeitsplatz sieht einen Mutterschaftsurlaub vor, damit den Arbeitnehmerinnen „ein
Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen ohne Unterbrechung gewährt wird, die
sich […] auf die Zeit vor und/oder nach der Entbindung aufteilen.” Ein Urlaub von
zwei Wochen muss obligatorisch genommen werden. Die Richtlinie verlangt jedoch keine
Lohnfortzahlung oder Entschädigung. Dies erklärt die Blockade zum Zeitpunkt der
Überprüfung der Richtlinie zwischen dem Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, und
dem Parlament, denn der Rat verschließt sich der Vorstellung, den
Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohnausgleich auf 22 Wochen auszudehnen. Marianne
Thyssen kündigte an, dass die Diskussionen auf einer „weniger ehrgeizigen“ Grundlage
wiederaufgenommen werden müssten.
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