IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 17 – Die Kommissarin für Beschäftigung hat die Bewährungsprobe bei ihrer Anhörung vor dem Europäischen Parlament bestanden

  IR Notes 17 – 8 Oktober 2014
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt von Tamás Gyulavári, Sofia Lampousaki und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Editorial

IR Notes liefert Ihnen zuverlässige, sachliche und unparteiische Informationen über Fragen rund um Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa. Mit dieser neuen Chronik von Fernando Vasquez, der bei der Europäischen Kommission viele Jahre lang zuständig war für die Bereiche Umstrukturierung, EBR, Europäische Gesellschaft oder auch die Rechte auf Unterrichtung und Anhörung, bieten wir Ihnen eine kritische Analyse und eine perspektivische Betrachtung der aktuellen sozialen Fragen in Europa. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

 
  IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte beim IR Share Netzwerk.

In der neuen fünfjährige Legislaturperiode, die mit der Amtsübernahme des Europaparlaments und der Europäischen Kommission beginnt, geht es um grundlegende Fragen hinsichtlich der Fähigkeit der Institutionen, dem gemeinsamen Streben der Völker Europas Rechnung zu tragen. Um die EU ihren Bürgern wieder näher zu bringen, erscheint nichts dringlicher, als die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen neu zu gewichten und so wieder zur Quelle der europäischen Idee zurückzufinden – und damit auch zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand. Vier Bereiche spielen dabei eine entscheidende Rolle:


Gleichgewicht zwischen Wirtschaft/Finanzen und Soziales. Das Ungleichgewicht zwischen diesen beiden Komponenten im Aufbau Europas wurde jahrzehntelang durch die Verteilung der Wohlstandsgewinne verschleiert. Aber mit der Wirtschaftskrise ist dieses Ungleichgewicht plötzlich wieder sichtbar geworden. Es wäre übertrieben zu behaupten, Europa habe zur Bewältigung der Krise auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit den Lösungen des 19. Jahrhunderts reagiert. Der Eindruck der Bürger trügt jedoch nicht, dass der Sozialabbau, der neben den vorherrschenden ideologischen Dogmen durch die schwachen sozialen Mechanismen der EU bedingt wird, rasant voranschreitet. Was kann dagegen unternommen werden?


Reformen des Arbeitsmarkts, der Arbeitsbeziehungen und des Sozialschutzes. Diese Reformen sind notwendig. Bestimmte Länder haben sie bereits durchgeführt, mitunter in übertriebenem Maße, andere lehnen sie hingegen hartnäckig ab. Die erzielten Ergebnisse hinsichtlich ausgeglichener öffentlicher Finanzen und Wettbewerbsfähigkeit hängen weitgehend vom Zufall ab und stehen oft in keiner direkten Beziehung zu den durchgeführten Reformen. In allen Ländern nehmen soziale Unterschiede, Ungerechtigkeit, Armut und prekäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse zu. Nicht wenige Bürger schreiben diese Entwicklung der europäischen Politik zu – und zwar zu Recht. Zu welchen radikalen Kurswechseln ist die EU in der Lage, um die Reform unserer Systeme zu unterstützen, damit sie zum einen die EU-Grundrechte respektieren (umfassender Sozialschutz, Schutz vor Diskriminierungen, Gleichstellung etc.) und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll sind? Und dem sozialen Dialog und den Kollektivverhandlungen wieder ihre grundlegende Rolle auf allen Ebenen beizumessen?


Wachstum und Beschäftigung. Entgegen aller europäischen Propaganda haben die Beschäftigungsinitiativen, die auf den europäischen Gipfeltreffen mühsam beschlossen wurden und Milliarden von Euro gekostet haben, keinerlei nennenswerte Ergebnisse gebracht. Das Wachstum ist schwach, und die Arbeitslosigkeit nach wie vor sehr hoch. Der Arbeitsmarkt spaltet sich auf gefährliche Weise in verschiedene Gruppen auf: junge Menschen, Langzeitarbeitslose, prekär Beschäftigte, Verwaltungsangestellte etc.  Wie muss die neue Ausrichtung der europäischen Beschäftigungspolitik und der dazu bereitgestellten Finanzmittel aussehen?


Leitprojekte. Neben der Sorgfalt, mit der die EU die Planung und Entwicklung ihrer Politik betreibt, hat sie auch immer deutliche, direkte und konkrete Zeichen gesetzt, die sich eng an den Bedürfnissen der Bürger orientieren. Wie geht es jetzt mit bestimmten sozialen Fragen weiter, beispielsweise der obligatorischen Überprüfung der Richtlinien über den Europäischen Betriebsrat, dem Recht auf Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern oder den unverbindlichen Leitlinien hinsichtlich der Umstrukturierung von Unternehmen? Was wird unternommen, um die Unzulänglichkeiten im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung aufzufangen oder vertretbare Rahmenbedingungen für Mobilität zu fördern?

 
  Agenda

15. und 16. Oktober
Brüssel

Das spanische Gewerkschaftsinstitut ISTAS und das europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) organisieren
eine Konferenz über psychosoziale Risiken.


16. Oktober
Luxemburg
EU-Rat Beschäftigung und Soziales.


20. – 23. Oktober
Straßburg
Vollversammlung des Europäischen Parlaments. Vorstellung des Arbeitsprogramms der neuen Europäischen Kommission und Abstimmung der Abgeordneten über die Zusammensetzung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder.


14. November
Paris
31. Kolloquium der Zeitschrift für Sozialrecht „Droit Social“ über das Recht auf Arbeit und die Qualität des Arbeitslebens.


20. und 21. November
Wien
4. Kongress des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Kommissarin für Beschäftigung hat die Bewährungsprobe bei ihrer Anhörung vor dem Europäischen Parlament bestanden

Marianne Thyssen, die designierte Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikation und Arbeitskräftemobilität, hat am 1. Oktober ihre Anhörung vor der Kommission für Beschäftigung und Soziales des Europäischen Parlaments problemlos bestanden. Als Kennerin des Parlaments und der EU-Dossiers genießt sie Glaubwürdigkeit und gilt als eine konsensfähige Persönlichkeit. Die vier Prioritäten der Kommission legte sie wie folgt dar: Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere in KMUs; Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs für junge Menschen, weniger qualifizierte Personen, Frauen, ältere Arbeitnehmer und Behinderte; Ausbau der Kompetenzen und Qualifikationen von Europäern; Stärkung des sozialen Schutzes, der eine „Investition für unseren Wohlstand“ darstellt, der aber wirksamer und stärker ergebnisorientiert sein muss.  Ohne einen Gesetzesentwurf zu erwähnen, sprach sie dennoch über die Notwendigkeit, die Diskussionen über den Mutterschaftsurlaub (siehe „das aktuelle Schlagwort“) wieder aufzunehmen. In Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern hob sie hervor, dass es jetzt darum ginge, die dieses Jahr verabschiedete Durchsetzungsrichtlinie umzusetzen, bevor in zwei Jahren Bilanz gezogen würde. Sie stellte klar, dass weder das Prinzip der Entsendung noch das der Freizügigkeit von Arbeitnehmern in Frage gestellt werden dürften, was mit anhaltendem Applaus begrüßt wurde.


1. Europäische Union
Soziale Rechtsvorschriften

  • Transparenz für nichtfinanzielle Informationen: Der Europarat hat am 29. September 2014 die Richtlinie im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen angenommen. Sie wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und betrifft ca. 6.000 große Unternehmen in der EU, die jährlich eine nichtfinanzielle Erklärung veröffentlichen müssen (siehe auch Pressemitteilung). Die Richtlinie gilt für „Gesellschaften öffentlichen Interesses, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres am Bilanzstichtag 500 übersteigt“, wobei der Umsatz im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission keine Rolle spielt. Diese Gesellschaften sind verpflichtet, in ihrem jährlichen Lagebericht eine Erklärung abzugeben, die „mindestens wesentliche Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ enthält. Die Richtlinie sieht keine Sanktionen vor, aber eine Gesellschaft, „die keine Politik in Bezug auf einen oder mehrere dieser Belange verfolgt“, hat „klar und hinreichend zu erläutern, weshalb dies der Fall ist“.  In bestimmten Fällen kann das Unternehmen gewisse sensible Informationen vorenthalten, muss dazu aber eine ordnungsgemäß begründete Einschätzung der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane vorlegen. Bis Juli 2018 muss die Kommission einen Bericht vorlegen, um diese Transparenz auch auf steuerliche Informationen auszudehnen, damit jedes betroffene Unternehmen einen Bericht pro Land (Mitgliedstaat und Drittstaaten) vorlegt, in dem die erzielten Gewinne, entrichteten Steuern und erhaltenen Zuschüsse genannt sind. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen.


Aktuelle soziale Themen

  • Einschränkungen von Leiharbeit werden beibehalten: In einer Mitteilung nimmt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) Stellung zu einer finnischen Rechtssache, die am 9. September 2014 vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wurde. In dieser Rechtssache, so erläutert der EGB, soll der Gerichtshof entscheiden, ob ein Tarifvertrag, der in der Erdölindustrie die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt, mit der Richtlinie konform ist. Es geht um die Frage, ob die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Leiharbeitsrichtlinie verpflichtet sind, Einschränkungen oder Verbote für den Einsatz von Leiharbeitnehmern im Hinblick auf deren Aufhebung zu überprüfen oder nicht. Die Arbeitgeber favorisieren die Aufhebung der Einschränkungen.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Gleichbehandlung in der Telekommunikationsbranche: Die europäischen Sozialpartner –  der Gewerkschaftsverband UNI Europa und die Arbeitgeberorganisation ETNO – haben am 22. September 2014 eine gemeinsame Erklärung zur Geschlechter-gleichstellung abgegeben. Die Unterzeichner heben hervor, dass die Vielfalt in allen Funktionen und auf sämtlichen Ebenen der Unternehmen eine Erfolgsgarantie sei. Von Arbeitgebern und Gewerkschaften fordern sie einen proaktiven Ansatz zur Gleichbehandlung in den folgenden vier Bereichen: 1. Gleich-gewicht zwischen Privat- und Berufsleben (wohlwollende Prüfung des Wunsches nach flexibler Arbeitszeit für Väter und Mütter, Erleichterung der Rückkehr in den Beruf nach einem Mutterschafts- oder Elternurlaub); 2. Beschäftigung und Einstellung (Verstärkung der Präsenz der Frauen in technischen Berufen); 3. Gehalt und sonstige Vergütungen (Aufhebung des Lohngefälles auf der Grundlage von Statistiken und Prüfberichten); 4. Karriereentwicklung (Erleichterung des Zugangs zu Führungsebenen durch Kompetenzbilanzen, längere Ausbildung, Karriereplanung, Einrichtung von Frauennetzwerken etc.).

  • Zivile Luftfahrt: Die Sozialpartner des zivilen Luftfahrtsektors haben eine Studie über die neuen Beschäftigungsformen in Auftrag gegeben, insbesondere über die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen von Piloten. Die Studie wird unter der Leitung der Universität Gent durchgeführt (mit IR Share als nationalem Sachverständigen für Frankreich) und stützt sich u. a. auf eine Online-Umfrage, an der alle europäischen Piloten teilnehmen können. Bis jetzt sind bereits mehr als 7000 Antworten eingegangen.


Rechtsprechung

  • Gewerkschaftsrecht auch für die Streitkräfte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 2. Oktober 2014 ein Urteil in einem Rechtsstreit über das Verbot von Gewerkschaften bei den französischen Streitkräften erlassen (Rechtssache Matelly vs. Frankreich, Beschwerde Nr. 10609/10). Der Gerichtshof stellte eine Verletzung von Art. 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Das Gericht befand, dass die Entscheidung der Behörden in Bezug auf Herrn Matelly (er wurde angewiesen, aus dem Verband, dem er als Mitglied angehörte, auszutreten) als ein absolutes Verbot für Angehörige der Streitkräfte zu verstehen ist, einem Berufsverband anzugehören, der sich für ihre Interessen einsetzt. Für den Gerichtshof waren die Gründe für diese Entscheidung weder ausreichend noch begründet. Während die Ausübung der Vereinigungsfreiheit durch Angehörige der Streitkräfte rechtmäßigen Einschränkungen unterworfen sein kann, kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass ein allgemeines Verbot, eine Gewerkschaft zu gründen oder dieser anzugehören, dem Wesen dieser Freiheit zuwiderläuft und von der Konvention untersagt ist (Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Ein Verzeichnis von Nanowerkstoffen: Ein königlicher Erlass vom 27. Mai 2014 über das Inverkehrbringen von hergestellten Stoffen, die Nanopartikel enthalten, wurde im belgischen Staatsblatt vom 24. September veröffentlicht.  Ab 1. Januar 2016 muss eine große Anzahl an Nanowerkstoffen amtlich registriert sein, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Mischungen von Nanowerkstoffen müssen ab 1. Januar 2017 gemeldet werden. Arbeitgeber, die Nanowerkstoffe anmelden oder gemeldete Nanowerkstoffe verwenden, müssen den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz darüber informieren (siehe  Pressemitteilung des Föderalen Öffentlichen Dienstes).


Deutschland

  • Gleiche Behandlung für Online-Journalisten: Ab 1. Oktober haben Online-Journalisten, die für tarifgebundene Tageszeitungen arbeiten, Anspruch auf dieselben Tarifgehälter wie ihre Kollegen in den Printredaktionen.  Ende April 2014 hatte ver.di mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV die Aufnahme der Onliner in die Tarifverträge für die rund 14.000 Journalisten vereinbart. Ab 1. Juli 2016 werden die übrigen Tarifbedingungen aus dem Manteltarifvertrag auch für Onliner gelten (siehe ver.di-Nachrichten).

  • Mindestlohn in der Entsorgungsbranche: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 25. September 2014 den von den Sozialpartnern ausgehandelten neuen Mindestlohn ab 1. Oktober für die Abfallwirtschaft für allgemeinverbindlich erklärt. Die Sozialpartner hatten den Mindestlohn von zuvor 8,68 Euro auf 8,86 Euro erhöht (siehe ver.di-Nachrichten).


Griechenland

  • Einschnitte bei den Renten und der Besoldung von Beamten sind verfassungskonform: Das Oberste Verwaltungsgericht hat mit zwei Entscheidungen die Einschnitte der Regierung zur Sanierung der öffentlichen Finanzen bestätigt, die von der Troika (IWF, EZB, EU-Kommission) gefordert werden. Die erste Entscheidung betrifft die Senkung des Pauschalbetrags, den die Beamten erhalten, wenn sie in den Ruhestand treten. Nach Angaben der griechischen Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes ADEDY handelt es sich um eine Größenordnung von 37%. Die zweite Entscheidung bezieht sich auf das Gesetz 4024/2011, wonach die Besoldung um 25% gesenkt wird. Berücksichtigt man alle vorhergehenden Kürzungen erhalten die Beamten nunmehr ca. 60% weniger Gehalt. Dem Gericht zufolge sind diese Kürzungen angesichts der finanziellen Lage des Landes legitim und Bestimmungen der Verfassung oder der Europäischen Menschenrechtskonvention werden nicht verletzt.

  • Reform des kollektiven Arbeitsrechts: Zwischen Vertretern des Arbeitsministeriums und der Troika (IWF, EZB, EU-Kommission) hat es Gespräche über das Massenentlassungs-gesetz, das Streikgesetz sowie das Gesetz zum Gewerkschaftsrecht gegeben. Der Stand der Gespräche wurde nicht veröffentlicht, aber der Presse zufolge soll die Troika die Erleichterung von Massenentlassungen, die Legalisierung von Aussperrungen (zurzeit verboten) sowie die Einschränkung des Gewerkschaftsrechts fordern. Auf einem Dreiertreffen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO mit den Vertretern des Arbeitsministeriums und den griechischen Sozialpartnern in Genf unterstrich die IAO jedoch auf der Grundlage einer Untersuchung (siehe Pressemitteilung der IAO), dass die Gesetze über Massenentlassungen und Gewerkschaftsrecht den Vorschriften der EU und der bestehenden Praxis entsprächen. Was Aussperrungen betrifft, so sehen die Sozialpartner keinen Grund, diese einzuführen.


Ungarn

  • Schutz von Schwangeren: Das Verfassungsgericht erklärte (Entscheidung Nr. 17/2014) Artikel 65.5 des Arbeitsgesetzbuchs über das Verbot zur Entlassung von Schwangeren für verfassungswidrig. Nach dem Arbeitsgesetzbuch darf ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft nicht kündigen, und im Fall von Frauen, die sich einer Behandlung medizinisch unterstützter Fortpflanzung unterziehen, erstreckt sich dieses Verbot auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nach Beginn einer solchen Behandlung (Art. 65.3). In beiden Fällen galt dieses Kündigungsverbot nur unter der Voraussetzung, dass die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber vor der schriftlichen Kündigung über ihre Schwangerschaft oder ihre Behandlung informiert hat (Art. 65.5). Das Gericht erklärte die Pflicht, den Arbeitgeber vor der Kündigung zu informieren für verfassungswidrig. Im neuen Wortlaut dieses Artikels gibt es keinen Hinweis mehr auf eine „Vorabinformation“, sondern lediglich auf eine „Information“, die auch nach einer Kündigung erfolgen kann.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Capio: Der Europäische Betriebsrat des schwedischen Gesundheitskonzerns hat sich mit einer Umfrage an die Personalvertreter des Konzerns und die lokalen Manager gewendet um herauszufinden, ob die Rechte auf Unterrichtung und Anhörung vor Ort respektiert werden und ob sie verbessert werden können (siehe Pressemitteilung, auf Englisch). Der Fragebogen enthält zehn Fragen, u. a.: Halten Sie ausreichend oft Sitzungen ab? Werden Sie rechtzeitig informiert, bevor die Entscheidungen getroffen werden? Wie gut sind die erhaltenen Informationen? Haben Sie die Möglichkeit, auf die Entscheidungen Einfluss zu nehmen? Die Umfragebeteiligung lag bei 80%, und die Ergebnisse werden auf der Sitzung zum Jahresende vorgestellt. „Wir sind überzeugt, dass wir nur hochwertige Pflegeleistungen erbringen können, wenn unsere Mitarbeiter motiviert und engagiert sind“, betont Kevin Thompson, Arbeitnehmervorsitzender des EBR. „Und das ist nur der Fall, wenn sie gehört werden und Entscheidungen beeinflussen können.”

  • Deutsche Bahn: Nachdem der EBR im Mai dieses Jahres das Projekt der Konzernleitung, ein Shared Service Center in Rumänien zur Konzentration der europaweiten Buchhaltung aufzubauen, abgelehnt hatte, gab er am 4. September bekannt, dass die Leitung jetzt bereit sei, über Mindeststandards (Qualifizierung, Ersatzarbeitsplätze, vorgezogener Ruhestand, Ausgleichszahlungen) für die von der Umstrukturierung betroffen Beschäftigten zu verhandeln, bevor das Projekt in den einzelnen Ländern umgesetzt wird (siehe Mitteilung des EBR).

  • Gorenje: Der Hersteller von Haushaltsgeräten ist der erste slowenische Konzern, der einen Europäischen Betriebsrat einrichtet. Die Vereinbarung zur Einrichtung des Betriebsrats wurde im Dezember 2013 unterzeichnet, die erste Sitzung fand am 25. September 2014 in Velenje statt. Der Betriebsrat besteht aus 17 Mitgliedern, die die Länder mit den wichtigsten Standorten des Konzerns vertreten (Dänemark, Deutschland, Kroatien, Niederlande, Österreich,  Schweden und die Tschechische Republik) sowie einem Beobachter für Serbien. Der Betriebsrat trifft sich zwei Mal im Jahr (siehe Pressemitteilung des Konzerns).


Europäische Gesellschaft

  • Allianz SE: Das Versicherungsunternehmen Allianz hat die am 20. September 2006 unterzeichnete Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE überarbeitet. Die am 3. Juli 2014 geschlossene neue Vereinbarung berücksichtigt die Erfahrungen mit der bisherigen Arbeitsweise des Betriebsrats, die Zunahme an grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten sowie die Gründung neuer Europäischer Gesellschaften auf der Ebene von Tochtergesellschaften. Die neue Vereinbarung verleiht dem Betriebsrat ausdrücklich Kompetenzen in Bezug auf Pläne zur Verlagerung von Unternehmen oder Einheiten in Länder außerhalb der EU und den Mitgliedern des engeren Ausschusses das Recht, auf begründeten Antrag hin die verlagerten Einheiten zu besuchen.


Umstrukturierungen

  • Alstom – General Electric: Auf Initiative der europäischen Industriegewerkschaft IndustriAll trafen sich die in den Konzernen Alstom und General Electric (GE) vertretenen Gewerkschaften drei Monate nach der Entscheidung von Alstom, die Energiesparte an GE zu verkaufen. Die Gewerkschaften fordern die Einhaltung der Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung sowie Zusagen in Bezug auf Erhaltung der Standorte und Arbeitsplätze. IndustriAll mahnt: „Die Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter werden auf allen Ebenen mobilisieren, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen.“ (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).


Gewerkschaften

  • Volkswagen: Die US-Autogewerkschaft United Auto Workers (UAW) teilte mit, am 26. September 2014 mit der IG Metall und dem VW-Gesamtbetriebsrat eine Absichtserklärung unterzeichnet zu haben, um den Einzug der UAW in das VW-Werk Chattanooga (Tennessee) zu erleichtern. Laut Nachrichtenagentur Reuters soll diese Erklärung der Gewerkschaft UAW dazu verhelfen, als stärkste Gewerkschaft im einzigen VW-Werk in den USA anerkannt zu werden und ihr die Möglichkeit einzuräumen, in dem Werk eine Arbeitnehmervertretung einzuführen. Nach einer groß angelegten Kampagne von Gegnern des Einzugs einer Gewerkschaft (lokale Behörden und der Bundesstaat Tennessee) hatten die Beschäftigten des Werks im Februar gegen eine Vertretung durch UAW in ihrem Werk gestimmt (siehe IR Notes 4). UAW bereitet sich also auf eine neue Abstimmung vor, die nicht vor dem kommenden Februar, einem Jahr nach dem ersten Versuch, stattfinden kann.


4. Studien und Berichte

  • Rentensysteme weltweit: Die Internationale Arbeits-organisation (IAO) hat einen Bericht über den sozialen Schutz von älteren Menschen veröffentlicht, der einen Überblick über die Organisation der Rentensysteme, ihre Abdeckung und Leistungen sowie die öffentlichen Ausgaben für soziale Sicherung in 178 Ländern gibt.  Das Dokument analysiert die neuesten Entwicklungen wie beispielsweise die Abdeckung der Rentensysteme in zahlreichen Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und die negativen Auswirkungen der Finanzkonsolidierung in einigen Volkswirtschaften mit höherem Einkommen. Der Bericht stellt fest, dass „die durch das europäische Sozialmodell erzielten Fortschritte, die nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer erheblichen Reduzierung der Armut und einer Förderung des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts geführt haben, durch kurzfristige Anpassungsreformen ausgehöhlt worden sind.“ In dem Bericht wird eine Ausweitung des Sozialschutzes gefordert als Mittel, um die Krise zu überwinden, eine breitenwirksame Entwicklung sicherzustellen und soziale Gerechtigkeit zu fördern.

  • Arbeitslosigkeit in der EU: In der EU lag die Arbeitslosen-quote im August 2014 bei 10,1%, das ist der niedrigste Wert seit Februar 2012. Im Juli betrug die Quote 10,2%. Im Euroraum lag die Arbeitslosenquote im August 2014 bei 11,5%, stabil gegenüber Juli 2014. Dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 12,0% im August 2013 (siehe Eurostat-Pressemitteilung).


Das aktuelle Schlagwort
Mutterschaftsurlaub

Die Richtlinie 92/85 vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz sieht einen Mutterschaftsurlaub vor, damit den Arbeitnehmerinnen „ein Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen ohne Unterbrechung gewährt wird, die sich […] auf die Zeit vor und/oder nach der Entbindung aufteilen.” Ein Urlaub von zwei Wochen muss obligatorisch genommen werden. Die Richtlinie verlangt jedoch keine Lohnfortzahlung oder Entschädigung. Dies erklärt die Blockade zum Zeitpunkt der Überprüfung der Richtlinie zwischen dem Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, und dem Parlament, denn der Rat verschließt sich der Vorstellung, den Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohnausgleich auf 22 Wochen auszudehnen. Marianne Thyssen kündigte an, dass die Diskussionen auf einer „weniger ehrgeizigen“ Grundlage wiederaufgenommen werden müssten.

 


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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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