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IR Notes 18 – 22 Oktober 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt von Peggy Corlin, Sylvain Nadalet und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Interview
Marie-Hélène Ska, Generalsekretärin des Christlichen Gewerkschaftsbunds
(CSC)
Am
15. Dezember ist in Belgien ein Generalstreik geplant, um
gegen die Regierungs-vereinbarung zu protestieren, die
letzte Woche angekündigt worden ist.
Wie
erklären Sie sich die gemeinsame Gewerkschaftsfront gegen
die angekündigten Maßnahmen? Die
Gewerkschaftsorganisationen sind bei ihren Analysen zum gleichen
Ergebnis gekommen: Diese Regierungsvereinbarung ist ein sozialer
Rückschritt für alle Beschäftigtengruppen; nicht nur im Hinblick auf
die Bewältigung einer außergewöhnlichen Krise, sie wird sich spürbar
und dauerhaft auf alle sozialen Kategorien auswirken. Das können wir
umso weniger akzeptieren, als es keine Änderung in der Steuerpolitik
gibt, die zum Beispiel darauf abzielt, dass auch diejenigen ihren
Teil zur Überwindung der Krise beitragen, die von ihren
Kapitalerträgen leben. Das ist einer der Punkte in der Vereinbarung,
die ein fundamentales Ungleichgewicht herstellen. Darüber hinaus
gibt es für die Geschenke an die Unternehmen, insbesondere für die
Senkung der Sozialabgaben, keinen Ausgleich auf der anderen Seite.
Nun wissen wir schon seit Jahren, dass solche Maßnahmen
kontraproduktiv sind. Und ökonomisch gesehen sind sie sogar
Unsinn.
Abgesehen
von der Verschiebung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre sieht die Vereinbarung
auch ein Aussetzen des Indexes vor … In
Belgien haben wir das System der automatischen Indexierung von
Löhnen, mit dem am Ende eines gewissen Zeitraums der Verlust der
Kaufkraft ausgeglichen werden soll, der auf Preiserhöhungen
zurückzuführen ist. Die Vereinbarung sieht jetzt aber ein „Aussetzen
des Indexes“ vor. Konkret bedeutet das, dass ein junger
Arbeitnehmer, der im Monat circa 2 500 € brutto verdient, am Ende
seines Berufslebens einen Verlust von 16 000 € erlitten haben wird.
Das ist eine enorme Summe. Diese Maßnahme wird jeden betreffen und
sich bis ans Ende des Berufslebens auswirken.
Welche
anderen Maßnahmen kritisieren
Sie? Frauen sind von den vorgesehenen
Maßnahmen besonders betroffen. Denn die Vereinbarung sieht die
Abschaffung des Zeitkredits ohne besondere Gründe vor, das heißt für
die Fälle beispielsweise, die nicht im Zusammenhang mit der
Betreuung eines Kindes oder eines kranken Familienangehörigen
stehen. Dadurch werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf verschlechtert. Und wenn man in Teilzeit arbeitet
und eine Aufstockung durch das Landesamt für Arbeitsbeschaffung
erhält, wird auch die gekürzt. Das betrifft zehntausende Frauen, die
in Teilzeit beschäftigt sind, zum Beispiel im Einzelhandel, im
nichtkommerziellen Sektor, im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die
Frauen zahlen für diese Regierungsvereinbarung also einen hohen
Preis.
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Agenda
4.
November Brüssel Sitzung des
Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments.
6. und 7.
November Paris Die DARES
veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem CEPREMAP in Paris ein
internationales Kolloquium „Der
europäische und der amerikanische Arbeitsmarkt in der Krise“ (EN).
14. November
Paris
31. Kolloquium der Zeitschrift für Sozialrecht „Droit Social“
über das
Recht auf Arbeit und die Qualität des Arbeitslebens.
20. und 21. November
Wien
4. Kongress des europäischen Verbands der Landwirtschafts-,
Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).
27. und 28.
November Brüssel Seminar zur
„Qualität der Beschäftigung, Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarkts und
Wohlbefinden am Arbeitsplatz“, das von der Europäischen Kommission und
der OECD veranstaltet wird.
28.
November Bordeaux Die
Universität Sciences-Po Bordeaux veranstaltet anlässlich ihres vierten
EU-Tags einen Runden Tisch über „Das europäische Sozialmodell angesichts
der Herausforderung der Wettbewerbsfähigkeit“, der von Marcel Grignard,
Vorsitzender der Confrontations Europe, moderiert wird und an dem auch
die Europa-Abgeordneten Alain Lamassoure und Robert Rochefort sowie die
ehemalige Generaldirektorin der GD Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten der Europäischen Kommission, Odile Quintin, teilnehmen.
2.
Dezember Paris 12. Tagung
des Conseil d’orientation des retraites (Orientierungsrat für Renten)
über „Rentensysteme,
demografische Entwicklung und Wirtschaftswachstum“ mit
Expertenbeiträgen zur Reaktion des deutschen und schwedischen
Rentensystems auf die genannten Herausforderungen.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Dritter
Gipfel gegen Jugendarbeitslosigkeit
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich am 8. Oktober 2014 in Mailand zum
dritten Mal zu einem Gipfel gegen Jugendarbeitslosigkeit getroffen. Die Europäische
Kommission hatte 2012 vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten „eine Jugendgarantie“
abgeben, die vorsieht, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss
ihrer Schulbildung oder Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Anstellung oder eine
Fortbildung erhalten. Diese Garantie wird durch eine „Beschäftigungsinitiative für
Jugendliche“ unterstützt, die mit einem Budget von 6 Milliarden Euro ausgestattet
ist. Während der Abschlusspressekonferenz sagte die deutsche Bundeskanzlerin, dass
es „nicht eine Frage ist, dass das Geld nicht reicht, sondern dass das Geld erst
einmal fließt, denn der Zugang dazu ist schwierig.“ Tatsächlich konnten mehrere
Länder, die einen Anspruch auf Mittel aus dem 6-Milliarden-Euro-Fonds haben, diese
nicht abrufen. So haben bisher lediglich Frankreich und Italien entsprechende
Kredite erhalten. 75 % des Fonds, der den Mitgliedstaaten zur Verfügung steht,
wurden bisher noch nicht ausbezahlt. Die europäischen Verantwortlichen haben
beschlossen, die Fristen für den Erhalt der Mittel zu verkürzen und eine
Vorfinanzierung der Programme zuzulassen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
der Schwarzarbeit: Der EU-Ministerrat
„Beschäftigung und Soziales“ hat am 16. Oktober 2014 ein „allgemeines Konzept”
für die Einrichtung einer Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit auf EU-Ebene
angenommen, um Schwarzarbeit durch Prävention und Abschreckung zu verhindern.
Die Minister haben nun akzeptiert, dass die Beteiligung der Mitgliedstaaten an
der Plattform verpflichtend ist; die Staaten können allerdings über den Umfang
ihrer Beteiligung an den Initiativen der Plattform selbst entscheiden (Link zur
Pressemitteilung
des Rates). Zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament werden Verhandlungen
aufgenommen, um die Annahme eines Beschlusses zur Schaffung der Plattform zu
erreichen. Eine Pressemitteilung
der Kommission greift die Grundzüge dieses Projekts auf.
- Strategie Europa 2020 und
Mutterschutzurlaub: Anlässlich der Ratssitzung vom 16.
Oktober (siehe oben und die Schlussfolgerungen,
in Englisch) haben sich die Minister auch über die Halbzeitbilanz der Strategie
Europa 2020 ausgetauscht und dabei betont, dass es durch die Auswirkungen der
Krise nicht möglich sein werde, die Ziele hinsichtlich der Reduzierung der Armut
und der Erhöhung der Beschäftigungsquote zu erreichen. Zudem haben sie über die
Elternzeit und den Mutterschutzurlaub „im Hinblick auf eine bessere
Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben“ diskutiert. Die Tatsache, dass
der Rat die Diskussion über die Überarbeitung der Richtlinie
92/85 über die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von
schwangeren Arbeitnehmerinnen nur unter dem Gesichtspunkt der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorlegt, zeigt, dass es sich hier nicht um
ein Thema im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
handelt, woraus sich schließen lässt, dass der Rat die Überarbeitung der
Richtlinie nicht vorantreiben wird, die allein auf der Rechtsgrundlage für
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz beruht.
- Einsatz des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung: Die
Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2014 vorgeschlagen, Finnland 1,4
Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) zu bewilligen, um 565 entlassene Beschäftigte der
Schiffswerften der Gesellschaft STX Finland Oy dabei zu unterstützen, wieder
einen Arbeitsplatz zu finden (siehe Pressemitteilung).
Außerdem hat sie am 7. Oktober eine Beihilfe von 7,2 Millionen Euro für die 761
ehemaligen Beschäftigten einer Modekette in Griechenland vorgeschlagen (siehe Pressemitteilung).
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Sozialer
Dialog
- Plattform für den sozialen Dialog bei der
EZB: Die Europäische Zentralbank (EZB)
und drei europäische Gewerkschaftsorganisationen (FSESP, SCECBU und UNI Europa)
haben am 17. September 2014 eine Vereinbarung
unterzeichnet, um die Rechte auf Information und Beratung, die 1999 der
Belegschaft der EZB zuerkannt wurden, in Form einer „Plattform des sozialen
Dialogs“ auch auf die Mitarbeitenden auszuweiten, die im Rahmen des
Einheitlichen Aufsichtsmechanismus beschäftigt sind (siehe Pressemitteilung der EPSU).
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Rechtsprechung
- Ein Arbeitgeber kann die Umwandlung eines
Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeits-verhältnis
anordnen: Der EU-Gerichtshof hat in
einer italienischen Rechtssache einer Angestellten des Justiz-ministeriums
entschieden, die seit 2000 in Teilzeit arbeitete (EUGH
15. Oktober 2014, C-221/13, Teresa Mascellani). Laut eines 2010
angenommenen Gesetzes hat das Ministerium diese Teilzeitregelung im Februar 2011
einseitig beendet und die Beschäftigte angewiesen, ab April 2011 sechs Tage die
Woche Vollzeit zu arbeiten. Die Angestellte hat dieser Entscheidung
widersprochen, da sie der Auffassung ist, dass die europäische
Rahmenvereinbarung über Teilzeitbeschäftigung, die in dieser Richtlinie
97/81 übernommen wurde, einen Grundsatz aufstellt, nach dem das
Teilzeitarbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nicht gegen dessen Willen in ein
Vollzeitarbeitsverhältnis umgewandelt werden kann. Der Gerichtshof legt Paragraf
5 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung anders aus. Dieser untersage dem Arbeitgeber
lediglich, wegen der „Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem
Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu
wechseln“ eine Kündigung auszusprechen. Nach Ansicht des Gerichtshofs steht das
Unionsrecht „einer nationalen Regelung nicht entgegen (…), nach der ein
Arbeitgeber ohne das Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers die Umwandlung
eines Teilzeitarbeits-verhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis anordnen
kann“.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Eine Regierungsvereinbarung, die einen
sozialen „Big Bang“ ankündigt: Am 9. Oktober haben sich
die Parteien der Regierungskoalition auf eine Regierungsvereinbarung
(Regeerakkoord)
geeinigt, die die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Landes
wiederherstellen soll, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dies soll durch eine
Senkung der Arbeitskosten sowie weitere Reformen des Arbeitsmarkts und des
Rentensystems realisiert werden. Dazu plant die Regierung eine umfassende
Verständigung mit den Sozialpartnern, die zu sogenannten
Dreiparteien-Vereinbarungen führen soll, insbesondere über eine „gemeinsame
Strategie für Beschäftigung“. Die drei Gewerkschaftsverbände CSC, FGTB und CGSLB
haben beschlossen, eine „gemeinsame Gewerkschaftsfront“ gegen das
Regierungsprogramm zu bilden, das ihrer Ansicht nach „antisozial, unausgeglichen
und ungerecht“ ist (siehe Interview).
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Deutschland
- Eine Reform zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf: Am 15. Oktober 2014 hat die Regierung
einen Gesetzesentwurf angenommen, um das Berufsleben mit den familiären
Verpflichtungen zu vereinbaren, die vor allem bei der Übernahme der Pflege für
eine pflegebedürftige Person anfallen (Gesetz
zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, auf Deutsch).
Dieses Gesetz soll am 1. Januar 2015 (siehe Pressemitteilung,
auf Deutsch) in Kraft treten. Wenn ein naher Angehöriger erkrankt oder Opfer
eines Verkehrsunfalls wird, haben Beschäftigte Anspruch auf eine zehntägige
Auszeit – dies ist auch derzeit schon der Fall. Nun haben Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer darüber hinaus noch einen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung in
Höhe von etwa 90 % des Nettolohns. Außerdem ist für Angehörige, die ein
Familienmitglied in der letzten Lebensphase begleiten, vorgesehen, dass sie drei
Monate lang ganz aussetzen können. Zudem haben Beschäftigte die Möglichkeit,
sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen nahen
Angehörigen zu pflegen. Diese Auszeiten werden nicht bezahlt, die Beschäftigten
können aber ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, um ihren Lebensunterhalt
zu sichern. Wenn Familienmitglieder über einen langen Zeitraum krank sind oder
wenn ein minderjähriges Kind gepflegt werden muss, sieht das neue Gesetz einen
Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit (auf bis zu 15 Stunden pro Woche)
oder auf vollständiges Aussetzen über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vor.
Während dieses Zeitraums genießen die Beschäftigten Kündigungsschutz.
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Frankreich
- Umsetzung des persönlichen
Belastungskontos: Das mit Gesetz
Nr. 2014-40 vom 20. Januar 2014 über die Rentenreform eingeführte „Konto
zur Gesundheitsprävention bei hoch belastenden Arbeitsplätzen“ wird in mehreren
Verordnungen genauer festgelegt (Nr. 2014-1155,
Nr. 2014-1156,
Nr. 2014-1157,
Nr. 2014-1158,
Nr. 2014-1159
und Nr. 2014-1160
vom 9. Oktober 2014). Ab dem 1. Januar 2015 ist der Arbeitgeber verpflichtet,
Belastungen, denen ein Arbeitnehmer ausgesetzt ist, schriftlich festzuhalten,
sobald dieser einem oder mehreren Risikofaktoren oberhalb bestimmter jährlicher
Schwellenwerte ausgesetzt war. Von den zehn Faktoren, die in den Verordnungen
genauer festgelegt werden, müssen die folgenden vier Faktoren ab dem 1. Januar
2015 berücksichtigt werden: Nachtarbeit, Arbeit in
Wechselschichten, repetitive Tätigkeiten und Arbeiten unter Druckluft. Die
anderen sechs Faktoren – manuelle Handhabung schwerer Lasten, ungünstige
Haltungen, mechanische Schwingungen, Exposition gegenüber schädlichen chemischen
Stoffen, Extremtemperaturen und Lärm – sind erst ab dem 1. Januar 2016 zu
berücksichtigen.
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Griechenland
- Einführung eines garantierten
Mindestlohns: Am 14. Oktober 2014 hat die Regierung
einen Plan vorgelegt, mit dem in 13 von 325 Kommunen des Landes ein garantierter
Mindestlohn eingeführt werden soll. Griechenland verfügt als einziges EU-Land
nicht über einen Mechanismus für Sozialhilfe. Die Empfänger des Mindestlohns
werden zwischen 200 Euro pro Monat (für eine alleinstehende Person) bis zu 400
Euro (Ehepaar mit zwei Kindern) erhalten (siehe Artikel auf Französisch, der von
Okeanews
veröffentlicht wurde).
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Italien
- Annahme des Jobs Act durch den
Senat: Am 8. Oktober 2014 hat es die Regierung
geschafft, dass der Gesetzestext
„Jobs Act“ im Senat angenommen wurde. Dabei handelt es sich um ein
Rahmengesetz mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die verschiedene Aspekte von
Arbeitsverhältnissen betreffen. Ein zentraler Punkt der Debatte bezog sich auf
die Einführung eines unbefristeten Einheitsarbeitsvertrags, der mit längerer
Unternehmenszugehörigkeit auch einen höheren Kündigungsschutz vorsieht. Das wäre
abermals – auch wenn diese Bestimmung nicht genannt wird – eine Änderung des
berühmten Artikels 18 des Arbeitnehmerstatuts (Gesetz Nr. 300/1970) über
Sanktionen im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung in Unternehmen mit mehr
als 15 Beschäftigten. Darüber hinaus soll die Vereinbarung von Familie und Beruf
gefördert werden. Ein Mehr an Flexibilität, zum Beispiel bei der Zuweisung der
Aufgaben, ist ebenfalls vorgesehen. Wenn das Gesetz in der jetzigen Fassung von
der Abgeordnetenkammer angenommen wird, kann die Regierung diese Themen direkt
durch eine gesetzgebende Verordnung regeln.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Bombardier: Die
Geschäftsführung des kanadischen Flugzeug- und Schienenfahrzeugherstellers
Bombardier (76 400 Beschäftigte, davon 32 900 in Europa) hat am 2. September 2014
die Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat vom 21. März 2001 geändert. Der
Text sieht vor, dass der engere Ausschuss bei außergewöhnlichen Umständen informiert
und konsultiert wird, auch wenn diese Umstände nur die Belegschaft einer
Unternehmenseinheit betreffen, die sich nur in einem der Länder befindet, in denen
die Vereinbarung gilt, und die Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat gefällt
wurde. Die Vereinbarung
ist auf der Website des Europäischen Gewerkschaftsinstituts abrufbar.
- Club Méditerranée: Auf
Initiative des europäischen (EFFAT) und des internationalen (UITA)
Gewerkschaftsverbands haben sich die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
des Club Méditerranée und Gewerkschaftsvertreter aus Frankreich, Italien,
Marokko und Tunesien am 13. und 14. Oktober 2014 in Hammamet (Tunesien)
getroffen. Angesichts der bedrohten Arbeitsplätze und der sozialen Bedingungen
im Zusammenhang mit dem laufenden öffentlichen Übernahmeangebot haben die
Mitglieder einstimmig eine Erklärung angenommen zugunsten der „Schaffung einer
transnationalen Instanz zum sozialen Dialog und zur Überwachung, um über die
wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmensgruppe Club Méditerranée informiert
zu werden und um über Fragen der Beschäftigung, der Aus- und Weiterbildung, der
Mobilität, der Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Ländern zu diskutieren.“
- Rio Tinto: Die Mitglieder
des Europäischen Betriebsrats von Rio Tinto haben am 1. Oktober 2014 eine
Erklärung angenommen, in der sie „die Behinderung der Arbeit des Europäischen
Betriebsrats“ verurteilen. Laut den Betriebsratsmitgliedern hat „die
Generaldirektion keine Zeit mehr, ihren gesetzlichen Informationspflichten
gegenüber den Arbeitnehmervertretern des Europäischen Betriebsrats und seinem
Wirtschaftsexperten nachzukommen, da sie damit beschäftigt ist,
Geschäftsbereiche aufzugeben, die nicht genug einbringen, Support-Funktionen
auszulagern und Arbeitsplätze in Europa abzubauen“.
- Thales:
Am 15. Oktober dieses Jahres kündigte der französische Ministerrat an,
dass Jean- Bernard Lévy, CEO von Thales, Nachfolger des CEO des
Energieunternehmens EDF wird. Der Europäische Betriebsrat von Thales hat diese
Entscheidung der Regierung kritisiert. Das Präsidium des Europäischen
Betriebsrats trat am 16. Oktober zusammen und teilte mit, dass „keiner der 63
000 weltweit Beschäftigten der Unternehmensgruppe die Logik dieses Wechsels
ihres CEO keine zwei Jahre nach einer beispiellosen internen Führungskrise
versteht“.
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Europäische
Gesellschaft
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Gewerkschaften
- Daimler: Die amerikanische
Gewerkschaft für den Automobilbereich – United Auto Workers (UAW) – hat von der
deutschen IG Metall und von der Daimler-Weltarbeitnehmer-vertretung
Unterstützung erhalten, um eine Gewerkschafts-vertretung im Mercedes-Werk in
Tuscaloosa (Alabama) einzurichten, in dem 3 400 Beschäftigte arbeiten. In der
UAW sind bereits circa 7 000 Daimler-Beschäftigte in den USA organisiert (siehe
v. Pressemitteilung
der UAW, in Englisch).
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4. Studien
und Berichte
- Ein Viertel der europäischen Beschäftigten
fühlt sich am Arbeitsplatz gestresst: Eurofound und die
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz haben
am 13. Oktober 2014 eine Studie veröffentlicht, laut der sich ein Viertel der
europäischen Beschäftigten die meiste Zeit, um nicht zu sagen ständig, am
Arbeitsplatz gestresst fühlt („Psychosocial
risks in Europe: Prevalence and strategies for prevention“). Die Studie
stellt fest, dass durchschnittlich zwischen 25 % und 30 % der europäischen
Unternehmen Maßnahmen ergriffen haben, um psychosozialen Risiken vorzubeugen und
diese zu bekämpfen. Allerdings gehört dies nur in den folgenden wenigen Ländern
zur allgemeinen Praxis (das heißt, wird von mehr als 50 % der Unternehmen
angewandt): Irland, Großbritannien, Schweden, Belgien und Finnland.
- Entsendung von
Arbeitnehmern: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat
einen Kurzbericht („Social
dumping and the integration process“, Nr. 5/2014) über Briefkastenfirmen
und den Missbrauch von Entsendungen, vor allem im Bau- und Transportgewerbe,
veröffentlicht. In der Studie wird Sozialdumping als eine Praxis von
Marktakteuren beschrieben, die nur ihre eigenen Interessen im Blick haben und
die bestehende Sozialgesetzgebung untergraben oder umgehen wollen, um so einen
Wettbewerbsvorteil zu erzielen. In dem Dokument wird betont, dass die Praktiken
des Sozialdumpings durch politische Maßnahmen wie Liberalisierung und
Deregulierung gefördert werden.
- Sozialdaten über
Luxemburg: Das statistische Institut STATEC hat seinen
Jahresbericht (Bericht
über Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt 2014) veröffentlicht, der
grundlegende Sozialdaten über Luxemburg enthält.
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Das aktuelle
Schlagwort
Work-Life-Balance
Mit dem Begriff „Work-Life-Balance“ wird ein Zustand beschrieben, in dem ein
zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Privatleben herrscht. Eine
gute Work-Life-Balance wird dann erreicht, wenn das Recht eines Einzelnen auf ein
erfülltes Leben innerhalb und außerhalb seiner Erwerbstätigkeit als Norm akzeptiert
und respektiert wird, zum gegenseitigen Nutzen für den Einzelnen, das Unternehmen
und die Gesellschaft. Das Werkzeug, das am häufigsten eingesetzt wird, um dieses
Ziel zu erreichen, ist die Flexibilität der Arbeitszeit. Die europäischen
Sozialpartner wurden 2007 von der Europäischen Kommission zu diesem Thema
konsultiert und haben anschließend ihr europäisches Rahmenabkommen über die
Elternzeit überarbeitet. Es fördert die Elternzeit von Vätern und das Recht der
Beschäftigten auf eine Anpassung der Arbeitszeit an die familiäre Situation.
Ausführlichere Informationen zur Work-Life-Balance finden Sie im Wörterbuch
der Arbeitsbeziehungen von Eurofound.
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