IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 18 – Dritter Gipfel gegen Jugendarbeitslosigkeit

  IR Notes 18 – 22 Oktober 2014
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt von Peggy Corlin, Sylvain Nadalet  und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Marie-Hélène Ska, Generalsekretärin des Christlichen Gewerkschaftsbunds (CSC)

Am 15. Dezember ist in Belgien ein Generalstreik geplant, um gegen die Regierungs-vereinbarung zu protestieren, die letzte Woche angekündigt worden ist. Wie erklären Sie sich die gemeinsame Gewerkschaftsfront gegen die angekündigten Maßnahmen?
Die Gewerkschaftsorganisationen sind bei ihren Analysen zum gleichen Ergebnis gekommen: Diese Regierungsvereinbarung ist ein sozialer Rückschritt für alle Beschäftigtengruppen; nicht nur im Hinblick auf die Bewältigung einer außergewöhnlichen Krise, sie wird sich spürbar und dauerhaft auf alle sozialen Kategorien auswirken. Das können wir umso weniger akzeptieren, als es keine Änderung in der Steuerpolitik gibt, die zum Beispiel darauf abzielt, dass auch diejenigen ihren Teil zur Überwindung der Krise beitragen, die von ihren Kapitalerträgen leben. Das ist einer der Punkte in der Vereinbarung, die ein fundamentales Ungleichgewicht herstellen. Darüber hinaus gibt es für die Geschenke an die Unternehmen, insbesondere für die Senkung der Sozialabgaben, keinen Ausgleich auf der anderen Seite. Nun wissen wir schon seit Jahren, dass solche Maßnahmen kontraproduktiv sind. Und ökonomisch gesehen sind sie sogar Unsinn.


Abgesehen von der Verschiebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre sieht die Vereinbarung auch ein Aussetzen des Indexes vor …
In Belgien haben wir das System der automatischen Indexierung von Löhnen, mit dem am Ende eines gewissen Zeitraums der Verlust der Kaufkraft ausgeglichen werden soll, der auf Preiserhöhungen zurückzuführen ist. Die Vereinbarung sieht jetzt aber ein „Aussetzen des Indexes“ vor. Konkret bedeutet das, dass ein junger Arbeitnehmer, der im Monat circa 2 500 € brutto verdient, am Ende seines Berufslebens einen Verlust von 16 000 € erlitten haben wird. Das ist eine enorme Summe. Diese Maßnahme wird jeden betreffen und sich bis ans Ende des Berufslebens auswirken.


Welche anderen Maßnahmen kritisieren Sie?
Frauen sind von den vorgesehenen Maßnahmen besonders betroffen. Denn die Vereinbarung sieht die Abschaffung des Zeitkredits ohne besondere Gründe vor, das heißt für die Fälle beispielsweise, die nicht im Zusammenhang mit der Betreuung eines Kindes oder eines kranken Familienangehörigen stehen. Dadurch werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschlechtert. Und wenn man in Teilzeit arbeitet und eine Aufstockung durch das Landesamt für Arbeitsbeschaffung erhält, wird auch die gekürzt. Das betrifft zehntausende Frauen, die in Teilzeit beschäftigt sind, zum Beispiel im Einzelhandel, im nichtkommerziellen Sektor, im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Frauen zahlen für diese Regierungsvereinbarung also einen hohen Preis.

 
  Agenda

4. November
Brüssel
Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments.


6. und 7. November
Paris
Die DARES veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem CEPREMAP in Paris ein internationales Kolloquium „Der europäische und der amerikanische Arbeitsmarkt in der Krise“ (EN).


14. November
Paris
31. Kolloquium der Zeitschrift für Sozialrecht „Droit Social“ über das Recht auf Arbeit und die Qualität des Arbeitslebens.


20. und 21. November
Wien
4. Kongress des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).


27. und 28. November
Brüssel
Seminar zur „Qualität der Beschäftigung, Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarkts und Wohlbefinden am Arbeitsplatz“, das von der Europäischen Kommission und der OECD veranstaltet wird.


28. November
Bordeaux
Die Universität Sciences-Po Bordeaux veranstaltet anlässlich ihres vierten EU-Tags einen Runden Tisch über „Das europäische Sozialmodell angesichts der Herausforderung der Wettbewerbsfähigkeit“, der von Marcel Grignard, Vorsitzender der Confrontations Europe, moderiert wird und an dem auch die Europa-Abgeordneten Alain Lamassoure und Robert Rochefort sowie die ehemalige Generaldirektorin der GD Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Europäischen Kommission, Odile Quintin, teilnehmen.


2. Dezember
Paris
12. Tagung des Conseil d’orientation des retraites (Orientierungsrat für Renten) über „Rentensysteme, demografische Entwicklung und Wirtschaftswachstum“ mit Expertenbeiträgen zur Reaktion des deutschen und schwedischen Rentensystems auf die genannten Herausforderungen.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Dritter Gipfel gegen Jugendarbeitslosigkeit

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich am 8. Oktober 2014 in Mailand zum dritten Mal zu einem Gipfel gegen Jugendarbeitslosigkeit getroffen. Die Europäische Kommission hatte 2012 vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten „eine Jugendgarantie“ abgeben, die vorsieht, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Schulbildung oder Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Anstellung oder eine Fortbildung erhalten. Diese Garantie wird durch eine „Beschäftigungsinitiative für Jugendliche“ unterstützt, die mit einem Budget von 6 Milliarden Euro ausgestattet ist. Während der Abschlusspressekonferenz sagte die deutsche Bundeskanzlerin, dass es „nicht eine Frage ist, dass das Geld nicht reicht, sondern dass das Geld erst einmal fließt, denn der Zugang dazu ist schwierig.“ Tatsächlich konnten mehrere Länder, die einen Anspruch auf Mittel aus dem 6-Milliarden-Euro-Fonds haben, diese nicht abrufen. So haben bisher lediglich Frankreich und Italien entsprechende Kredite erhalten. 75 % des Fonds, der den Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, wurden bisher noch nicht ausbezahlt. Die europäischen Verantwortlichen haben beschlossen, die Fristen für den Erhalt der Mittel zu verkürzen und eine Vorfinanzierung der Programme zuzulassen.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit: Der EU-Ministerrat „Beschäftigung und Soziales“ hat am 16. Oktober 2014 ein „allgemeines Konzept” für die Einrichtung einer Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit auf EU-Ebene angenommen, um Schwarzarbeit durch Prävention und Abschreckung zu verhindern. Die Minister haben nun akzeptiert, dass die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Plattform verpflichtend ist; die Staaten können allerdings über den Umfang ihrer Beteiligung an den Initiativen der Plattform selbst entscheiden (Link zur Pressemitteilung des Rates). Zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament werden Verhandlungen aufgenommen, um die Annahme eines Beschlusses zur Schaffung der Plattform zu erreichen. Eine Pressemitteilung der Kommission greift die Grundzüge dieses Projekts auf.

  • Strategie Europa 2020 und Mutterschutzurlaub: Anlässlich der Ratssitzung vom 16. Oktober (siehe oben und die Schlussfolgerungen, in Englisch) haben sich die Minister auch über die Halbzeitbilanz der Strategie Europa 2020 ausgetauscht und dabei betont, dass es durch die Auswirkungen der Krise nicht möglich sein werde, die Ziele hinsichtlich der Reduzierung der Armut und der Erhöhung der Beschäftigungsquote zu erreichen. Zudem haben sie über die Elternzeit und den Mutterschutzurlaub „im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben“ diskutiert. Die Tatsache, dass der Rat die Diskussion über die Überarbeitung der Richtlinie 92/85 über die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen nur unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorlegt, zeigt, dass es sich hier nicht um ein Thema im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz handelt, woraus sich schließen lässt, dass der Rat die Überarbeitung der Richtlinie nicht vorantreiben wird, die allein auf der Rechtsgrundlage für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz beruht.

  • Einsatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2014 vorgeschlagen, Finnland 1,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu bewilligen, um 565 entlassene Beschäftigte der Schiffswerften der Gesellschaft STX Finland Oy dabei zu unterstützen, wieder einen Arbeitsplatz zu finden (siehe Pressemitteilung). Außerdem hat sie am 7. Oktober eine Beihilfe von 7,2 Millionen Euro für die 761 ehemaligen Beschäftigten einer Modekette in Griechenland vorgeschlagen (siehe Pressemitteilung).


Sozialer Dialog

  • Plattform für den sozialen Dialog bei der EZB: Die Europäische Zentralbank (EZB) und drei europäische Gewerkschaftsorganisationen (FSESP, SCECBU und UNI Europa) haben am 17. September 2014 eine Vereinbarung unterzeichnet, um die Rechte auf Information und Beratung, die 1999 der Belegschaft der EZB zuerkannt wurden, in Form einer „Plattform des sozialen Dialogs“ auch auf die Mitarbeitenden auszuweiten, die im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus beschäftigt sind (siehe Pressemitteilung der EPSU).


Rechtsprechung

  • Ein Arbeitgeber kann die Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeits-verhältnis anordnen: Der EU-Gerichtshof hat in einer italienischen Rechtssache einer Angestellten des Justiz-ministeriums entschieden, die seit 2000 in Teilzeit arbeitete (EUGH 15. Oktober 2014, C-221/13, Teresa Mascellani). Laut eines 2010 angenommenen Gesetzes hat das Ministerium diese Teilzeitregelung im Februar 2011 einseitig beendet und die Beschäftigte angewiesen, ab April 2011 sechs Tage die Woche Vollzeit zu arbeiten. Die Angestellte hat dieser Entscheidung widersprochen, da sie der Auffassung ist, dass die europäische Rahmenvereinbarung über Teilzeitbeschäftigung, die in dieser Richtlinie 97/81 übernommen wurde, einen Grundsatz aufstellt, nach dem das Teilzeitarbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nicht gegen dessen Willen in ein Vollzeitarbeitsverhältnis umgewandelt werden kann. Der Gerichtshof legt Paragraf 5 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung anders aus. Dieser untersage dem Arbeitgeber lediglich, wegen der „Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln“ eine Kündigung auszusprechen. Nach Ansicht des Gerichtshofs steht das Unionsrecht „einer nationalen Regelung nicht entgegen (…), nach der ein Arbeitgeber ohne das Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers die Umwandlung eines Teilzeitarbeits-verhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis anordnen kann“.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Eine Regierungsvereinbarung, die einen sozialen „Big Bang“ ankündigt: Am 9. Oktober haben sich die Parteien der Regierungskoalition auf eine Regierungsvereinbarung (Regeerakkoord) geeinigt, die die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Landes wiederherstellen soll, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dies soll durch eine Senkung der Arbeitskosten sowie weitere Reformen des Arbeitsmarkts und des Rentensystems realisiert werden. Dazu plant die Regierung eine umfassende Verständigung mit den Sozialpartnern, die zu sogenannten Dreiparteien-Vereinbarungen führen soll, insbesondere über eine „gemeinsame Strategie für Beschäftigung“. Die drei Gewerkschaftsverbände CSC, FGTB und CGSLB haben beschlossen, eine „gemeinsame Gewerkschaftsfront“ gegen das Regierungsprogramm zu bilden, das ihrer Ansicht nach „antisozial, unausgeglichen und ungerecht“ ist (siehe Interview).


Deutschland

  • Eine Reform zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Am 15. Oktober 2014 hat die Regierung einen Gesetzesentwurf angenommen, um das Berufsleben mit den familiären Verpflichtungen zu vereinbaren, die vor allem bei der Übernahme der Pflege für eine pflegebedürftige Person anfallen (Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, auf Deutsch). Dieses Gesetz soll am 1. Januar 2015 (siehe Pressemitteilung, auf Deutsch) in Kraft treten. Wenn ein naher Angehöriger erkrankt oder Opfer eines Verkehrsunfalls wird, haben Beschäftigte Anspruch auf eine zehntägige Auszeit – dies ist auch derzeit schon der Fall. Nun haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber hinaus noch einen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung in Höhe von etwa 90 % des Nettolohns. Außerdem ist für Angehörige, die ein Familienmitglied in der letzten Lebensphase begleiten, vorgesehen, dass sie drei Monate lang ganz aussetzen können. Zudem haben Beschäftigte die Möglichkeit, sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Diese Auszeiten werden nicht bezahlt, die Beschäftigten können aber ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Familienmitglieder über einen langen Zeitraum krank sind oder wenn ein minderjähriges Kind gepflegt werden muss, sieht das neue Gesetz einen Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit (auf bis zu 15 Stunden pro Woche) oder auf vollständiges Aussetzen über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vor. Während dieses Zeitraums genießen die Beschäftigten Kündigungsschutz.


Frankreich

  • Umsetzung des persönlichen Belastungskontos: Das mit Gesetz Nr. 2014-40 vom 20. Januar 2014 über die Rentenreform eingeführte „Konto zur Gesundheitsprävention bei hoch belastenden Arbeitsplätzen“ wird in mehreren Verordnungen genauer festgelegt (Nr. 2014-1155, Nr. 2014-1156, Nr. 2014-1157, Nr. 2014-1158, Nr. 2014-1159 und Nr. 2014-1160 vom 9. Oktober 2014). Ab dem 1. Januar 2015 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Belastungen, denen ein Arbeitnehmer ausgesetzt ist, schriftlich festzuhalten, sobald dieser einem oder mehreren Risikofaktoren oberhalb bestimmter jährlicher Schwellenwerte ausgesetzt war. Von den zehn Faktoren, die in den Verordnungen genauer festgelegt werden, müssen die folgenden vier Faktoren ab dem 1. Januar 2015 berücksichtigt werden: Nachtarbeit, Arbeit in Wechselschichten, repetitive Tätigkeiten und Arbeiten unter Druckluft. Die anderen sechs Faktoren – manuelle Handhabung schwerer Lasten, ungünstige Haltungen, mechanische Schwingungen, Exposition gegenüber schädlichen chemischen Stoffen, Extremtemperaturen und Lärm – sind erst ab dem 1. Januar 2016 zu berücksichtigen.


Griechenland

  • Einführung eines garantierten Mindestlohns: Am 14. Oktober 2014 hat die Regierung einen Plan vorgelegt, mit dem in 13 von 325 Kommunen des Landes ein garantierter Mindestlohn eingeführt werden soll. Griechenland verfügt als einziges EU-Land nicht über einen Mechanismus für Sozialhilfe. Die Empfänger des Mindestlohns werden zwischen 200 Euro pro Monat (für eine alleinstehende Person) bis zu 400 Euro (Ehepaar mit zwei Kindern) erhalten (siehe Artikel auf Französisch, der von Okeanews veröffentlicht wurde).


Italien

  • Annahme des Jobs Act durch den Senat: Am 8. Oktober 2014 hat es die Regierung geschafft, dass der Gesetzestext „Jobs Act“ im Senat angenommen wurde. Dabei handelt es sich um ein Rahmengesetz mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die verschiedene Aspekte von Arbeitsverhältnissen betreffen. Ein zentraler Punkt der Debatte bezog sich auf die Einführung eines unbefristeten Einheitsarbeitsvertrags, der mit längerer Unternehmenszugehörigkeit auch einen höheren Kündigungsschutz vorsieht. Das wäre abermals – auch wenn diese Bestimmung nicht genannt wird – eine Änderung des berühmten Artikels 18 des Arbeitnehmerstatuts (Gesetz Nr. 300/1970) über Sanktionen im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Darüber hinaus soll die Vereinbarung von Familie und Beruf gefördert werden. Ein Mehr an Flexibilität, zum Beispiel bei der Zuweisung der Aufgaben, ist ebenfalls vorgesehen. Wenn das Gesetz in der jetzigen Fassung von der Abgeordnetenkammer angenommen wird, kann die Regierung diese Themen direkt durch eine gesetzgebende Verordnung regeln.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Bombardier: Die Geschäftsführung des kanadischen Flugzeug- und Schienenfahrzeugherstellers Bombardier (76 400 Beschäftigte, davon 32 900 in Europa) hat am 2. September 2014 die Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat vom 21. März 2001 geändert. Der Text sieht vor, dass der engere Ausschuss bei außergewöhnlichen Umständen informiert und konsultiert wird, auch wenn diese Umstände nur die Belegschaft einer Unternehmenseinheit betreffen, die sich nur in einem der Länder befindet, in denen die Vereinbarung gilt, und die Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat gefällt wurde. Die Vereinbarung ist auf der Website des Europäischen Gewerkschaftsinstituts abrufbar.



  • Club Méditerranée: Auf Initiative des europäischen (EFFAT) und des internationalen (UITA) Gewerkschaftsverbands haben sich die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats des Club Méditerranée und Gewerkschaftsvertreter aus Frankreich, Italien, Marokko und Tunesien am 13. und 14. Oktober 2014 in Hammamet (Tunesien) getroffen. Angesichts der bedrohten Arbeitsplätze und der sozialen Bedingungen im Zusammenhang mit dem laufenden öffentlichen Übernahmeangebot haben die Mitglieder einstimmig eine Erklärung angenommen zugunsten der „Schaffung einer transnationalen Instanz zum sozialen Dialog und zur Überwachung, um über die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmensgruppe Club Méditerranée informiert zu werden und um über Fragen der Beschäftigung, der Aus- und Weiterbildung, der Mobilität, der Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Ländern zu diskutieren.“

  • Rio Tinto: Die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats von Rio Tinto haben am 1. Oktober 2014 eine Erklärung angenommen, in der sie „die Behinderung der Arbeit des Europäischen Betriebsrats“ verurteilen. Laut den Betriebsratsmitgliedern hat „die Generaldirektion keine Zeit mehr, ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Arbeitnehmervertretern des Europäischen Betriebsrats und seinem Wirtschaftsexperten nachzukommen, da sie damit beschäftigt ist, Geschäftsbereiche aufzugeben, die nicht genug einbringen, Support-Funktionen auszulagern und Arbeitsplätze in Europa abzubauen“.

  • Thales: Am 15. Oktober dieses Jahres kündigte der französische Ministerrat an, dass Jean- Bernard Lévy, CEO von Thales, Nachfolger des CEO des Energieunternehmens EDF wird. Der Europäische Betriebsrat von Thales hat diese Entscheidung der Regierung kritisiert. Das Präsidium des Europäischen Betriebsrats trat am 16. Oktober zusammen und teilte mit, dass „keiner der 63 000 weltweit Beschäftigten der Unternehmensgruppe die Logik dieses Wechsels ihres CEO keine zwei Jahre nach einer beispiellosen internen Führungskrise versteht“.


Europäische Gesellschaft

Gewerkschaften

  • Daimler: Die amerikanische Gewerkschaft für den Automobilbereich – United Auto Workers (UAW) – hat von der deutschen IG Metall und von der Daimler-Weltarbeitnehmer-vertretung Unterstützung erhalten, um eine Gewerkschafts-vertretung im Mercedes-Werk in Tuscaloosa (Alabama) einzurichten, in dem 3 400 Beschäftigte arbeiten. In der UAW sind bereits circa 7 000 Daimler-Beschäftigte in den USA organisiert (siehe v. Pressemitteilung der UAW, in Englisch).


4. Studien und Berichte


  • Ein Viertel der europäischen Beschäftigten fühlt sich am Arbeitsplatz gestresst: Eurofound und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz haben am 13. Oktober 2014 eine Studie veröffentlicht, laut der sich ein Viertel der europäischen Beschäftigten die meiste Zeit, um nicht zu sagen ständig, am Arbeitsplatz gestresst fühlt („Psychosocial risks in Europe: Prevalence and strategies for prevention“). Die Studie stellt fest, dass durchschnittlich zwischen 25 % und 30 % der europäischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen haben, um psychosozialen Risiken vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Allerdings gehört dies nur in den folgenden wenigen Ländern zur allgemeinen Praxis (das heißt, wird von mehr als 50 % der Unternehmen angewandt): Irland, Großbritannien, Schweden, Belgien und Finnland.

  • Entsendung von Arbeitnehmern: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat einen Kurzbericht („Social dumping and the integration process“, Nr. 5/2014) über Briefkastenfirmen und den Missbrauch von Entsendungen, vor allem im Bau- und Transportgewerbe, veröffentlicht. In der Studie wird Sozialdumping als eine Praxis von Marktakteuren beschrieben, die nur ihre eigenen Interessen im Blick haben und die bestehende Sozialgesetzgebung untergraben oder umgehen wollen, um so einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. In dem Dokument wird betont, dass die Praktiken des Sozialdumpings durch politische Maßnahmen wie Liberalisierung und Deregulierung gefördert werden.

  • Sozialdaten über Luxemburg: Das statistische Institut STATEC hat seinen Jahresbericht (Bericht über Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt 2014) veröffentlicht, der grundlegende Sozialdaten über Luxemburg enthält.


Das aktuelle Schlagwort
Work-Life-Balance

Mit dem Begriff „Work-Life-Balance“ wird ein Zustand beschrieben, in dem ein zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen Arbeits- und Privatleben herrscht. Eine gute Work-Life-Balance wird dann erreicht, wenn das Recht eines Einzelnen auf ein erfülltes Leben innerhalb und außerhalb seiner Erwerbstätigkeit als Norm akzeptiert und respektiert wird, zum gegenseitigen Nutzen für den Einzelnen, das Unternehmen und die Gesellschaft. Das Werkzeug, das am häufigsten eingesetzt wird, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Flexibilität der Arbeitszeit. Die europäischen Sozialpartner wurden 2007 von der Europäischen Kommission zu diesem Thema konsultiert und haben anschließend ihr europäisches Rahmenabkommen über die Elternzeit überarbeitet. Es fördert die Elternzeit von Vätern und das Recht der Beschäftigten auf eine Anpassung der Arbeitszeit an die familiäre Situation. Ausführlichere Informationen zur Work-Life-Balance finden Sie im Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen von Eurofound.

 


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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
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  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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