IR Notes

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IR Notes 19 – „Europas Herausforderungen dulden keinen Aufschub.“

  IR Notes 19 – 5 November 2014
www.irshare.eu
 
 
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  IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte beim IR Share Netzwerk.

Der Vorrangstellung der sozialen Entwicklung als oberstes Ziel politischen Handelns ist im institutionellen und rechtlichen Rahmen der EU weit davon entfernt, allein – oder auch nur zum größten Teil –  von Maßnahmen auf europäischer Ebene abhängig zu sein; vieles liegt immer noch im Zuständigkeitsbereich nationaler Regierungen oder regionaler Behörden.


Eingeschränkte Kompetenz im sozialen Bereich. Laut EU-Vertrag sind die Kompetenzen der Europäischen Union im sozialen Bereich sehr begrenzt. Aber die Befugnisse, die Europa im Rahmen der Economic Governance in letzter Zeit zugewiesen wurden, haben die bescheidenen, rein sozialen Mittel mittlerweile ersetzt. In Zukunft nimmt die Europäische Union immer stärkeren Einfluss auf die Entwicklung nationaler Sozialsysteme, deren Autonomie damit zur Illusion wird.


Weitreichende Einflussnahme. Die umfassenden wirtschaftlichen Freiheiten, die Verwirklichung des Binnenmarkts und der freie Wettbewerb haben sich bereits im großen Umfang auf diese Systeme ausgewirkt. Aber mit der Krise wurden im Rahmen des Europäischen Semesters weitere Anforderungen an die Mitgliedstaaten gestellt, ganz zu schweigen von den Anordnungen an die „unterstützten“ Länder. Dies zeigt, dass die Befugnisse der EU im sozialen Bereich in Wirklichkeit sehr groß sind.


Notwendige Neugewichtung. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, die Debatte über die Neugewichtung von Wirtschaft und Sozialem fortzusetzen – die größte Herausforderung für das neue Team, das für soziale Fragen in der Kommission zuständig ist. Diese Debatte muss sowohl die sozialen Dimensionen und Auswirkungen der Wirtschaftspolitik, als auch rein soziale Maßnahmen abdecken. Diese fielen aufgrund der begrenzten Mittel und fehlenden Ambitionen der letzten Kommission zwangsläufig bescheiden aus, die den Vorschlag des europäischen Arbeitgeberverbands BusinessEurope akzeptiert hatte, die sozialen Angelegenheiten ruhen zu lassen.


Drei große Fragenkomplexe, die zu Beginn der Amtszeit vorab zu beantworten sind:


1. Sensibilisierung für den Verlust der Autonomie. Wird die Tatsache, dass der soziale Einfluss der europäischen Institutionen und Politik den Rahmen des bescheidenen Kapitels über Sozialpolitik im EU-Vertrag bei weitem überschreitet, von allen europäischen und nationalen politischen Akteuren und auch von den Bürgern erkannt,  erklärt und uneingeschränkt angenommen? Wird es ihnen eher gelingen nachzuvollziehen, dass ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen ebenso von Europa wie von ihren Regierungen abhängen? Dass ihre Sozialsysteme täglich mehr Autonomie verlieren angesichts einer EU, deren wirtschaftliche und politische Integration stetig zunimmt?  Dass es nur mehr die Wahl zwischen einem europäischen oder gar keinem „Sozialstaat“ geben kann?  Wird diese Erkenntnis zu erneuter Aufmerksamkeit und Beteiligung an EU-Angelegenheiten führen? Das wäre bereits ein weitreichender Wandel und vielleicht der Anfang einer wahren Europabürgerschaft.


2. Das Engagement muss bekräftigt werden. Wie werden sich die in den letzten Monaten gegebenen und von den europäischen Gewerkschaften geforderten Signale zur Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit im Rahmen des Prozesses der Economic Governance tatsächlich auswirken, im Hinblick auf Form und Verfahren? Werden die beiden Vizepräsidenten der Kommission, mit denen die Kommissarin für Soziales ihre (und deren …) Zuständigkeiten teilen wird, starke Zeichen für den Stellenwert des Sozialen setzen oder bleiben sie weiterhin die Wächter einer orthodoxen Haushaltsführung? Und was die europäischen Sozialpartner betrifft – werden sie einen echten Beitrag zur wirtschaftspolitischen Steuerung und Koordinierung leisten?


3. Mehr Ehrlichkeit bei der Begründung. Werden die Akteure den Bürgern letztendlich erklären und vor Augen führen können, dass der soziale Rückschritt bei den Inhalten der Leitlinien und der Politik unerlässlich ist? Das eine Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse und der Armut unerlässlich ist und die Menschenwürde entsprechend darunter leiden wird, damit unsere Wirtschaften florieren und unsere Nationen überleben? Eine Darlegung, die mit Zahlen zu untermauern ist, die bis heute nie ernsthaft geliefert worden sind. Werden die europäischen Institutionen in der Lage sein, jede Maßnahme, die Rechte einschränkt, auf dieselbe Weise zu rechtfertigen, wie sie (zu Recht) alle Initiativen gegenüber Unternehmen und anderen Wirtschaftsteilnehmern begründen, die diese im Rahmen einer bezifferten Folgenabschätzung betreffen können? Wie soll ohne dieses Mindestmaß an Ehrlichkeit in Bezug auf Transparenz und Information verhindert werden, dass immer mehr Menschen zu Europagegnern werden?


Wenn diese Fragen beantwortet werden, wird sich der Sinn der vielen Maßnahmen, die in den kommenden Monaten und Jahren auf uns zukommen werden, vielleicht nicht nur denjenigen erschließen, die sie veranlassen.

 
  Agenda

6. und 7. November
Paris
Die DARES veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem CEPREMAP in Paris ein internationales Kolloquium „Der europäische und der amerikanische Arbeitsmarkt in der Krise“.


14. November
Paris
31. Kolloquium der Zeitschrift für Sozialrecht „Droit Social“ über das Recht auf Arbeit und die Qualität des Arbeitslebens.


20. und 21. November
Wien
4. Kongress des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).


27. und 28. November
Brüssel
Seminar zur „Qualität der Beschäftigung, Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarkts und Wohlbefinden am Arbeitsplatz“, das von der Europäischen Kommission und der OECD veranstaltet wird.


28. November
Bordeaux
Die Universität Sciences-Po Bordeaux veranstaltet anlässlich ihres vierten EU-Tags einen Runden Tisch über „Das europäische Sozialmodell angesichts der Herausforderung der Wettbewerbsfähigkeit“, der von Marcel Grignard, Vorsitzender der Confrontations Europe, moderiert wird und an dem auch die Europa-Abgeordneten Alain Lamassoure und Robert Rochefort sowie die ehemalige Generaldirektorin der GD Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Europäischen Kommission, Odile Quintin, teilnehmen.


2. Dezember
Paris
12. Tagung des Conseil d’orientation des retraites (Orientierungsrat für Renten) über „Rentensysteme, demografische Entwicklung und Wirtschaftswachstum“ mit Expertenbeiträgen zur Reaktion des deutschen und schwedischen Rentensystems auf die genannten Herausforderungen.


17. Dezember
Paris
Die Stiftung Europa und Gesellschaft organisiert zusammen mit Réalités du Dialogue Social eine neue Konferenz im Rahmen der Geprächsrunde zum europäischen sozialen Dialog. Thema der Konferenz ist die Rolle der Arbeitgeberverbände bei der Entwicklung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene.


12. und 13. Februar
Paris
Die europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor veranstalten eine Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der Sozialpartner durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt wird.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
„Europas Herausforderungen dulden keinen Aufschub.“

Mit diesem Motto hat die neue EU-Kommission unter dem Vorsitz von Luxemburgs ehemaligem Premierminister Jean-Claude Juncker am 31. Oktober ihre fünfjährige Amtszeit begonnen, die bis zum 31. Oktober 2019 läuft. „Nun gilt es, die Ärmel hochzukrempeln und sich an die Arbeit zu machen“, sagt Juncker. „Europas Herausforderungen dulden keinen Aufschub.“ Die Kommission wird sich also daranmachen, die am 15. Juli im Europäischen Parlament vorgestellte Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischer Wandel umzusetzen. Ihre erste Priorität gilt der Mobilisierung von öffentlichen und privaten Investitionen in Höhe von 300 Mrd. EUR, um die Investitionstätigkeit zu beleben und neue Arbeitsplätze zu schaffen. In seiner Agenda, die neun weitere Prioritäten enthält, wie beispielsweise den Anteil der Industrie am BIP von derzeit 16% bis 2020 auf 20% zu steigern, bekräftigt Juncker ebenfalls die Bedeutung der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die er nachdrücklich „eintreten, zugleich aber den nationalen Behörden das Recht zugestehen [wird], gegen Missbrauch und Leistungsbetrug vorzugehen.“  Er will die Arbeitskräftemobilität fördern, „insbesondere in Bereichen, in denen Stellen länger unbesetzt bleiben und Fachkräfte fehlen” und kündigt „eine gezielte Überprüfung“ der Entsenderichtlinie an „um sicherzustellen, dass Sozialdumping in der Europäischen Union keinen Platz hat.“ „In unserer Union sollte gleiche Arbeit am gleichen Ort gleich vergütet werden“, so Junker. In Anlehnung an die nebenstehende Chronik von Fernando Vaszquez schlug er ferner vor, „dass bei Hilfs- und Reformprogrammen künftig nicht mehr nur die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auf den Prüfstand gestellt, sondern auch eine soziale Folgenabschätzung durchgeführt wird. Über die sozialen Auswirkungen von Strukturreformen muss öffentlich diskutiert werden und der Kampf gegen die Armut muss eine Priorität sein.“ Jetzt gilt es, diese Vorschläge möglichst schnell zu konkretisieren.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2014 vorgeschlagen, Italien einen Finanzbetrag in Höhe von 1,8 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bereitzustellen, um 608 von Whirlpool Europe S.p.A. entlassene Beschäftigte bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Pressemitteilung der Kommission). Am 24. Oktober schlug sie außerdem eine Bereitstellung von 918.000 EUR aus dem EGF vor, um 760 entlassene Beschäftigte der Schlachthöfe GAD in Frankreich zu unterstützen (siehe Pressemitteilung der Kommission).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Engagement zur Unterstützung von Ausbildungsplätzen in der Lebensmittelverarbeitung: Die europäischen Sozialpartner der Lebensmittelbranche – FoodDrinkEurope und Effat – haben eine gemeinsame Initiative („Youth apprenticeships pledge“ ) verabschiedet, um hochwertige Ausbildungsplätze und Praktika in europäischen Lebensmittel- und Getränke-unternehmen zu fördern (siehe Pressemitteilung von Effat, auf Englisch).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Änderungen des Streikrechts: Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat am 28. Oktober einen Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit vorgestellt, was zu einer Änderung des Streikrechts führen wird. Der Entwurf, der am 3. Dezember vom Kabinett und im Sommer 2015 vom Parlament verabschiedet werden muss, behandelt die Situation, in der zwei konkurrierende Gewerkschaften in einem Unternehmen  einen Tarifvertrag für dieselbe Beschäftigtengruppe aushandeln – im deutschen Arbeitsbeziehungssystem ein eher seltener Fall. Wenn sich die Gewerkschaften nicht verständigen können, soll nur die Vertretung mit den meisten Mitgliedern den Tarifvertrag abschließen können. Welche Gewerkschaft die Mehrheit der Beschäftigten vertritt und somit berechtigt ist, über den Tarifvertrag zu verhandeln, wird im Zweifelsfall von einem Gericht entschieden. Da das Streikrecht an die Verteidigung des Tarifvertrags zum Zeitpunkt seiner Verlängerung gebunden ist, läuft es darauf hinaus, dass ein Streik nur von der Gewerkschaft ausgerufen werden kann, die die meisten Mitglieder hat. Ein Ziel ist somit, Tarifkämpfe in Unternehmen einzudämmen, in denen kleinere Gewerkschaften das Unternehmen lahmlegen können.  In einer mündlichen Erklärung (auf Deutsch) macht Andrea Nahles deutlich, dass es weder darum geht, das Streikrecht einzuschränken, noch die Existenz kleiner Gewerkschaften aufs Spiel zu setzen, sondern vielmehr darum, die Autonomie der Sozialpartner zu stärken, indem den Gewerkschaften, die die Mehrheit der Beschäftigten in einem Unternehmen vertreten, größere Bedeutung beigemessen wird.


Frankreich

  • Verstärkung der Kontrollen bei der Entsendung von Arbeitnehmern: Arbeitsminister François Rebsamen hat am 27. Oktober 2014 die Aufstockung der Mittel der Arbeits-aufsichtsbehörde im Kampf gegen den Missbrauch bei der Arbeitnehmerentsendung angekündigt sowie “höhere Strafen und die Möglichkeit, die Arbeiten der Unternehmen einzustellen, die gegen das Entsenderecht verstoßen”. Außerdem müssen Bauarbeiter demnächst einen Berufsausweis mit sich führen, wie es bereits in mehreren europäischen Ländern im Bausektor Pflicht ist (Belgien, Finnland, Luxemburg etc.). Und schließlich sollen die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014 jetzt im November veröffentlicht werden. Darin geht es um die Bekämpfung von unlauterem sozialen Wettbewerb.


Portugal

  • Reform des Tarifverhandlungssystem: Das am 1. September in Kraft getretene Gesetz Nr. 55/2014 vom 25. August 2014 hat das Arbeitsrecht verändert. Dieses Gesetz sieht Maßnahmen vor, die das Auslaufen von Tarifverträgen vereinfachen und Arbeitgebern die Möglichkeit einräumen, die Anwendung eines Tarifvertrags auszusetzen, wenn das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.  Diese Ausnahmeregelung ist möglich, sofern ein solches Vorgehen die Lebensfähigkeit des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellt.  Sie muss im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretern formalisiert werden.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Alstom: Der Europäische Betriebsrat des französischen Konzerns Alstom hat am 28. Oktober 2014 gegenüber dem amerikanischen Konzern General Electric eine Stellungnahme zur Veräußerung des Energiegeschäfts abgegeben. Dies erfolgt nach dem Zeitplan, der am 28. August im Rahmen eines europäischen Abkommens zwischen der Alstom-Leitung und dem EBR, vertreten durch seinen Vorsitzenden Kai Müller (IG Metall) und dessen Stellvertreter Daniel Garcia-Molina (CCOO), festgelegt worden war.  In dieser Stellungnahme werden die Mittel aufgeführt, die dem EBR zur Überwachung der Entwicklungen zur Verfügung stehen, insbesondere in Bezug auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen, sowie ein Zeitplan mit den einzelnen Unterrichtungs- und Anhörungstreffen. In einem Kommuniqué drohte der EBR damit, die Stellungnahme nicht auf der Sitzung vom 28. Oktober abzugeben, was zu einer Blockade des Übernahmeverfahrens geführt hätte. Ein Teil der Mitglieder, darunter auch der Vorsitzende, forderte vor allem eine Vereinbarung zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter über drei Jahre, was General Electric abgelehnt hat. Schließlich kam es doch zu einer Einigung. Die Geschäftsleitungen von Alstom und General Electric haben am selben Tag eine Charta vorgelegt, wonach sie sich zur Fortsetzung des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens mit dem EBR bis zum „Closing“ der Übernahme verpflichten. Über das Schicksal der Europäischen Betriebsräte sollen Verhandlungen geführt werden, da der EBR von Alstom im Hinblick auf den Wechsel von 65.000 Beschäftigten zu General Electric angepasst werden muss. Der amerikanische Konzern ist ebenfalls bereit, Verhandlungen aufzunehmen, um einen EBR für seine Aktivitäten in der EU zu errichten.



  • Chèque Déjeuner: Die genossenschaftliche Unternehmens-gruppe Chèque Déjeuner (2.300 Beschäftigte) hat am 4. November 2014 mit den Gewerkschaften CGT, CFDT, FO (Frankreich), CGIL (Italien), UGT, CCOO (Spanien) und UNI-Europa eine Vereinbarung zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats geschlossen, wie die Presseagentur AFP Liaison am 31.10. berichtete. Der Betriebsrat, der noch am selben Tag tagte, besteht aus neun ordentlichen Mitgliedern und vertritt die 2.300 Beschäftigten der Gruppe, von denen 1.300 außerhalb von Frankreich arbeiten.

  • Lafarge/Holcim: Auf Initiative der Europäischen Förderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) haben die engeren EBR-Ausschüsse der beiden fusionierenden Zementkonzerne Lafarge und Holcim am 9. Oktober 2014 ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht. Darin fordern sie „das Zustandekommen eines Sozialvertrags, der die Geschäftsführungen von Lafarge und Holcim, die Käufer und die Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer vertreten, verpflichtet“. In der Erklärung heißt es, dass “die sozialen Garantien für die Beschäftigten sowie ein solider sozialer Dialog Voraussetzungen sind, die bei der Fusion neben den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen bei den Veräußerungsplänen berücksichtigt werden müssen.“ Sie fordern eine Reihe von Garantien im Hinblick auf die Erhaltung der Arbeitsplätze und des Beschäftigtenstatus. Die Arbeitnehmervertreter verlangen darin ebenfalls „die Zusicherung, dass der Käufer die Gewerkschaften anerkennt und sich in der Vergangenheit nicht des Blacklistings schuldig gemacht hat.“


Transnationale Vereinbarung

  • Salini Impregilo : Die Geschäftsführung des italienischen Bauunternehmens Salini Impregilo SpA (31.000 Beschäftigte), das aus der Fusion der Unternehmen Salini und Impreglio hervorgegangen ist, hat am 13. Oktober 2014 ein internationales Rahmenabkommen mit der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) und deren italienischen Mitgliedsgewerkschaften (Feneal UIL, Fica CISL, Fillea CGIL) geschlossen. (siehe Mitteilung der BHI).


Gewerkschaften

  • Prosegur: Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union hat am 7. Oktober 2014 beim Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte Beschwerde gegen den spanischen privaten Sicherheitsdienstleister Prosegur eingelegt und um Intervention gebeten.  UNI klagt die gewalttätigen Übergriffe auf Gewerkschaftler in Kolumbien und Peru an (siehe Meldung von UNI Global Union).


4. Studien und Berichte

  • Keine Verbesserung an der Arbeitslosenfront im September: Im Euroraum lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im September bei 11,5%, stabil gegenüber August 2014. Dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 12,0% im September 2013. In der EU28 lag die Arbeitslosenquote im September 2014 bei 10,1%, ebenfalls stabil gegenüber August 2014; dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 10,8% im September 2013. (siehe Eurostat Pressemitteilung).


Das aktuelle Schlagwort
Ein europäischer Streik

Wie in Deutschland (siehe die Rubrik „Mitgliedstaaten“) ist in den EU-Mitgliedstaaten das Streikrecht garantiert, auch wenn dessen Umsetzung manchmal sehr streng geregelt ist, sei es, dass es nur innerhalb einer bestimmten Frist ausgeübt werden darf (durch das Modell der Friedenspflicht in Deutschland, wonach nur im Rahmen der Neuaushandlung von Tarifverträgen gestreikt werden darf), sei es, dass die Gewerkschaften ein streng geregeltes Verfahren befolgen müssen um zu gewährleisten, dass eine Mehrheit der Beschäftigten den Aufruf zum Streik befürwortet (wie in Großbritannien). Im Gegenzug wird das Recht auf Streik auf EU-Ebene durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert, wobei die EU nach dem EU-Vertrag jedoch nicht befugt ist, entsprechende Gesetze zu erlassen. Wenn es in der Vergangenheit Kollektivmaßnahmen auf europäischer Ebene gegeben hat, wie 2002 in der Flugsicherung, um sich Plänen der Europäischen Kommission zu widersetzen, muss jede auf nationaler Ebene durchgeführte Maßnahme die Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaates zum Streikrecht berücksichtigen. Ein „europäisches Recht“ zur Durchführung eines transnationalen Streiks existiert weder auf Länder- oder Sektorebene, noch auf der Ebene multinationaler Unternehmen. Ausführlichere Informationen finden Sie im Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen.

 


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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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