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IR Notes 19 – 5 November 2014
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt von Catarina Carvalho, Frédéric Turlan und
Fernando Vasquez. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte
beim IR Share Netzwerk.
Der Vorrangstellung der sozialen
Entwicklung als oberstes Ziel politischen Handelns ist im
institutionellen und rechtlichen Rahmen der EU weit davon entfernt,
allein – oder auch nur zum größten Teil – von Maßnahmen auf
europäischer Ebene abhängig zu sein; vieles liegt immer noch im
Zuständigkeitsbereich nationaler Regierungen oder regionaler
Behörden.
Eingeschränkte Kompetenz im
sozialen Bereich. Laut
EU-Vertrag sind die Kompetenzen der
Europäischen Union im sozialen Bereich sehr begrenzt. Aber die
Befugnisse, die Europa im Rahmen der Economic Governance in letzter
Zeit zugewiesen wurden, haben die bescheidenen, rein sozialen Mittel
mittlerweile ersetzt. In Zukunft nimmt die Europäische Union immer
stärkeren Einfluss auf die Entwicklung nationaler Sozialsysteme,
deren Autonomie damit zur Illusion wird.
Weitreichende
Einflussnahme. Die
umfassenden wirtschaftlichen Freiheiten, die Verwirklichung des
Binnenmarkts und der freie Wettbewerb haben sich bereits im großen
Umfang auf diese Systeme ausgewirkt. Aber mit der Krise wurden im
Rahmen des Europäischen Semesters weitere Anforderungen an die
Mitgliedstaaten gestellt, ganz zu schweigen von den Anordnungen an
die „unterstützten“ Länder. Dies zeigt, dass die Befugnisse der EU
im sozialen Bereich in Wirklichkeit sehr groß sind.
Notwendige
Neugewichtung. Diese Entwicklung
unterstreicht die Notwendigkeit, die Debatte über die Neugewichtung
von Wirtschaft und Sozialem fortzusetzen – die größte
Herausforderung für das neue Team, das für soziale Fragen in der
Kommission zuständig ist. Diese Debatte muss sowohl die sozialen
Dimensionen und Auswirkungen der Wirtschaftspolitik, als auch rein
soziale Maßnahmen abdecken. Diese fielen aufgrund der begrenzten
Mittel und fehlenden Ambitionen der letzten Kommission zwangsläufig
bescheiden aus, die den Vorschlag des europäischen
Arbeitgeberverbands BusinessEurope akzeptiert hatte, die sozialen
Angelegenheiten ruhen zu lassen.
Drei große Fragenkomplexe, die zu Beginn
der Amtszeit vorab zu beantworten sind:
1.
Sensibilisierung für den Verlust der
Autonomie. Wird die Tatsache, dass der
soziale Einfluss der europäischen Institutionen und Politik den
Rahmen des bescheidenen Kapitels über Sozialpolitik im EU-Vertrag
bei weitem überschreitet, von allen europäischen und nationalen
politischen Akteuren und auch von den Bürgern erkannt, erklärt und
uneingeschränkt angenommen? Wird es ihnen eher gelingen
nachzuvollziehen, dass ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen ebenso
von Europa wie von ihren Regierungen abhängen? Dass ihre
Sozialsysteme täglich mehr Autonomie verlieren angesichts einer EU,
deren wirtschaftliche und politische Integration stetig zunimmt?
Dass es nur mehr die Wahl zwischen einem europäischen oder gar
keinem „Sozialstaat“ geben kann? Wird diese Erkenntnis zu erneuter
Aufmerksamkeit und Beteiligung an EU-Angelegenheiten führen? Das
wäre bereits ein weitreichender Wandel und vielleicht der Anfang
einer wahren Europabürgerschaft.
2.
Das Engagement muss bekräftigt werden.
Wie werden sich die in den letzten Monaten
gegebenen und von den europäischen Gewerkschaften geforderten
Signale zur Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit im Rahmen des
Prozesses der Economic Governance tatsächlich auswirken, im Hinblick
auf Form und Verfahren? Werden die beiden Vizepräsidenten der
Kommission, mit denen die Kommissarin für Soziales ihre (und deren
…) Zuständigkeiten teilen wird, starke Zeichen für den Stellenwert
des Sozialen setzen oder bleiben sie weiterhin die Wächter einer
orthodoxen Haushaltsführung? Und was die europäischen Sozialpartner
betrifft – werden sie einen echten Beitrag zur
wirtschaftspolitischen Steuerung und Koordinierung leisten?
3.
Mehr Ehrlichkeit bei der
Begründung. Werden die Akteure den Bürgern
letztendlich erklären und vor Augen führen können, dass der soziale
Rückschritt bei den Inhalten der Leitlinien und der Politik
unerlässlich ist? Das eine Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse
und der Armut unerlässlich ist und die Menschenwürde entsprechend
darunter leiden wird, damit unsere Wirtschaften florieren und unsere
Nationen überleben? Eine Darlegung, die mit Zahlen zu untermauern
ist, die bis heute nie ernsthaft geliefert worden sind. Werden die
europäischen Institutionen in der Lage sein, jede Maßnahme, die
Rechte einschränkt, auf dieselbe Weise zu rechtfertigen, wie sie (zu
Recht) alle Initiativen gegenüber Unternehmen und anderen
Wirtschaftsteilnehmern begründen, die diese im Rahmen einer
bezifferten Folgenabschätzung betreffen können? Wie soll ohne dieses
Mindestmaß an Ehrlichkeit in Bezug auf Transparenz und Information
verhindert werden, dass immer mehr Menschen zu Europagegnern
werden?
Wenn diese Fragen beantwortet werden, wird
sich der Sinn der vielen Maßnahmen, die in den kommenden Monaten und
Jahren auf uns zukommen werden, vielleicht nicht nur denjenigen
erschließen, die sie veranlassen.
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Agenda
6. und 7.
November
Paris Die DARES
veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem CEPREMAP in Paris ein
internationales Kolloquium „Der
europäische und der amerikanische Arbeitsmarkt in der Krise“.
14.
November Paris 31.
Kolloquium der Zeitschrift für Sozialrecht „Droit Social“ über das
Recht auf Arbeit und die Qualität des Arbeitslebens.
20. und 21.
November
Wien 4.
Kongress des europäischen Verbands der Landwirtschafts-, Lebensmittel-
und Tourismusgewerkschaften (EFFAT).
27. und 28.
November
Brüssel Seminar
zur „Qualität der Beschäftigung, Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarkts
und Wohlbefinden am Arbeitsplatz“, das von der Europäischen Kommission
und der OECD veranstaltet wird.
28.
November
Bordeaux Die
Universität Sciences-Po Bordeaux veranstaltet anlässlich ihres vierten
EU-Tags einen Runden Tisch über „Das europäische Sozialmodell angesichts
der Herausforderung der Wettbewerbsfähigkeit“, der von Marcel Grignard,
Vorsitzender der Confrontations Europe, moderiert wird und an dem auch
die Europa-Abgeordneten Alain Lamassoure und Robert Rochefort sowie die
ehemalige Generaldirektorin der GD Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten der Europäischen Kommission, Odile Quintin, teilnehmen.
2.
Dezember
Paris 12. Tagung
des Conseil d’orientation des retraites (Orientierungsrat für Renten)
über „Rentensysteme,
demografische Entwicklung und Wirtschaftswachstum“ mit
Expertenbeiträgen zur Reaktion des deutschen und schwedischen
Rentensystems auf die genannten Herausforderungen.
17. Dezember Paris Die Stiftung
Europa und Gesellschaft organisiert zusammen mit Réalités du Dialogue
Social eine neue Konferenz im Rahmen der Geprächsrunde zum europäischen
sozialen Dialog. Thema der Konferenz ist die Rolle der
Arbeitgeberverbände bei der Entwicklung des europäischen sozialen
Dialogs auf sektoraler Ebene.
12. und 13. Februar
Paris
Die europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor
veranstalten eine Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der
Sozialpartner durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen
Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt wird.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
„Europas
Herausforderungen dulden keinen Aufschub.“
Mit diesem Motto hat die neue EU-Kommission unter dem Vorsitz von Luxemburgs
ehemaligem Premierminister Jean-Claude Juncker am 31. Oktober ihre fünfjährige
Amtszeit begonnen, die bis zum 31. Oktober 2019 läuft. „Nun gilt es, die Ärmel
hochzukrempeln und sich an die Arbeit zu machen“, sagt Juncker.
„Europas Herausforderungen dulden keinen Aufschub.“ Die Kommission
wird sich also daranmachen, die am 15. Juli im Europäischen Parlament
vorgestellte Agenda für Jobs, Wachstum,
Fairness und demokratischer Wandel
umzusetzen. Ihre erste
Priorität gilt der Mobilisierung von öffentlichen und privaten Investitionen in Höhe
von 300 Mrd. EUR, um die Investitionstätigkeit zu beleben und neue Arbeitsplätze zu
schaffen. In seiner Agenda, die neun weitere Prioritäten enthält, wie beispielsweise
den Anteil der Industrie am BIP von derzeit 16% bis 2020 auf 20% zu steigern,
bekräftigt Juncker ebenfalls die Bedeutung der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern, für die er nachdrücklich „eintreten, zugleich aber den nationalen
Behörden das Recht zugestehen [wird], gegen Missbrauch und Leistungsbetrug
vorzugehen.“ Er will die Arbeitskräftemobilität fördern, „insbesondere in
Bereichen, in denen Stellen länger unbesetzt bleiben und Fachkräfte fehlen” und
kündigt „eine gezielte Überprüfung“ der Entsenderichtlinie an „um sicherzustellen,
dass Sozialdumping in der Europäischen Union keinen Platz hat.“ „In unserer Union
sollte gleiche Arbeit am gleichen Ort gleich vergütet werden“, so Junker. In
Anlehnung an die nebenstehende Chronik von Fernando Vaszquez schlug er ferner vor,
„dass bei Hilfs- und Reformprogrammen künftig nicht mehr nur die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen auf den Prüfstand gestellt, sondern auch eine soziale
Folgenabschätzung durchgeführt wird. Über die sozialen Auswirkungen von
Strukturreformen muss öffentlich diskutiert werden und der Kampf gegen die Armut
muss eine Priorität sein.“ Jetzt gilt es, diese Vorschläge möglichst schnell zu
konkretisieren.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Mittel aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung: Die
Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2014 vorgeschlagen, Italien einen
Finanzbetrag in Höhe von 1,8 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) bereitzustellen, um 608 von Whirlpool
Europe S.p.A. entlassene Beschäftigte bei der Suche nach einem neuen
Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Am 24. Oktober schlug sie außerdem eine Bereitstellung von
918.000 EUR aus dem EGF vor, um 760 entlassene Beschäftigte der Schlachthöfe GAD
in Frankreich zu unterstützen (siehe Pressemitteilung
der Kommission).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Engagement zur Unterstützung von
Ausbildungsplätzen in der Lebensmittelverarbeitung: Die
europäischen Sozialpartner der Lebensmittelbranche – FoodDrinkEurope und Effat – haben eine gemeinsame Initiative
(„Youth
apprenticeships pledge“ ) verabschiedet, um hochwertige
Ausbildungsplätze und Praktika in europäischen Lebensmittel- und
Getränke-unternehmen zu fördern (siehe Pressemitteilung von Effat,
auf Englisch).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Änderungen des
Streikrechts: Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles
hat am 28. Oktober einen Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit vorgestellt, was zu
einer Änderung des Streikrechts führen wird. Der Entwurf, der am 3. Dezember vom
Kabinett und im Sommer 2015 vom Parlament verabschiedet werden muss, behandelt
die Situation, in der zwei konkurrierende Gewerkschaften in einem Unternehmen
einen Tarifvertrag für dieselbe Beschäftigtengruppe aushandeln – im deutschen
Arbeitsbeziehungssystem ein eher seltener Fall. Wenn sich die Gewerkschaften
nicht verständigen können, soll nur die Vertretung mit den meisten Mitgliedern
den Tarifvertrag abschließen können. Welche Gewerkschaft die Mehrheit der
Beschäftigten vertritt und somit berechtigt ist, über den Tarifvertrag zu
verhandeln, wird im Zweifelsfall von einem Gericht entschieden. Da das
Streikrecht an die Verteidigung des Tarifvertrags zum Zeitpunkt seiner
Verlängerung gebunden ist, läuft es darauf hinaus, dass ein Streik nur von der
Gewerkschaft ausgerufen werden kann, die die meisten Mitglieder hat. Ein Ziel
ist somit, Tarifkämpfe in Unternehmen einzudämmen, in denen kleinere
Gewerkschaften das Unternehmen lahmlegen können. In einer mündlichen
Erklärung (auf Deutsch) macht Andrea Nahles deutlich, dass es weder darum geht,
das Streikrecht einzuschränken, noch die Existenz kleiner Gewerkschaften aufs
Spiel zu setzen, sondern vielmehr darum, die Autonomie der Sozialpartner zu
stärken, indem den Gewerkschaften, die die Mehrheit der Beschäftigten in einem
Unternehmen vertreten, größere Bedeutung beigemessen wird.
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Frankreich
- Verstärkung der Kontrollen bei der
Entsendung von Arbeitnehmern:
Arbeitsminister François Rebsamen hat am 27. Oktober 2014
die Aufstockung der Mittel der Arbeits-aufsichtsbehörde im Kampf gegen den
Missbrauch bei der Arbeitnehmerentsendung angekündigt sowie “höhere Strafen und
die Möglichkeit, die Arbeiten der Unternehmen einzustellen, die gegen das
Entsenderecht verstoßen”. Außerdem müssen Bauarbeiter demnächst einen
Berufsausweis mit sich führen, wie es bereits in mehreren europäischen Ländern
im Bausektor Pflicht ist (Belgien, Finnland, Luxemburg etc.). Und schließlich
sollen die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014
jetzt im November veröffentlicht werden. Darin geht es um die Bekämpfung von
unlauterem sozialen Wettbewerb.
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Portugal
- Reform des
Tarifverhandlungssystem: Das am 1. September in Kraft
getretene Gesetz Nr. 55/2014
vom 25. August 2014 hat das Arbeitsrecht verändert. Dieses Gesetz sieht
Maßnahmen vor, die das Auslaufen von Tarifverträgen vereinfachen und
Arbeitgebern die Möglichkeit einräumen, die Anwendung eines Tarifvertrags
auszusetzen, wenn das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.
Diese Ausnahmeregelung ist möglich, sofern ein solches Vorgehen die
Lebensfähigkeit des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellt.
Sie muss im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Arbeitgeber und den
Arbeitnehmervertretern formalisiert werden.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Alstom: Der Europäische
Betriebsrat des französischen Konzerns Alstom hat am 28. Oktober 2014 gegenüber dem
amerikanischen Konzern General Electric eine Stellungnahme zur Veräußerung des
Energiegeschäfts abgegeben. Dies erfolgt nach dem Zeitplan, der am 28. August im
Rahmen eines europäischen
Abkommens zwischen der Alstom-Leitung und dem EBR, vertreten durch seinen
Vorsitzenden Kai Müller (IG Metall) und dessen Stellvertreter Daniel Garcia-Molina
(CCOO), festgelegt worden war. In dieser Stellungnahme werden die Mittel
aufgeführt, die dem EBR zur Überwachung der Entwicklungen zur Verfügung stehen,
insbesondere in Bezug auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen, sowie ein
Zeitplan mit den einzelnen Unterrichtungs- und Anhörungstreffen. In einem Kommuniqué
drohte der EBR damit, die Stellungnahme nicht auf der Sitzung vom 28. Oktober
abzugeben, was zu einer Blockade des Übernahmeverfahrens geführt hätte. Ein Teil der
Mitglieder, darunter auch der Vorsitzende, forderte vor allem eine Vereinbarung zur
Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter über drei Jahre, was General Electric abgelehnt
hat. Schließlich kam es doch zu einer Einigung. Die Geschäftsleitungen von Alstom
und General Electric haben am selben Tag eine Charta vorgelegt, wonach sie
sich zur Fortsetzung des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens mit dem EBR bis zum
„Closing“ der Übernahme verpflichten. Über das Schicksal der Europäischen
Betriebsräte sollen Verhandlungen geführt werden, da der EBR von Alstom im Hinblick
auf den Wechsel von 65.000 Beschäftigten zu General Electric angepasst werden muss.
Der amerikanische Konzern ist ebenfalls bereit, Verhandlungen aufzunehmen, um einen
EBR für seine Aktivitäten in der EU zu errichten.
- Chèque Déjeuner:
Die genossenschaftliche Unternehmens-gruppe Chèque Déjeuner (2.300
Beschäftigte) hat am 4. November 2014 mit den Gewerkschaften CGT, CFDT, FO
(Frankreich), CGIL (Italien), UGT, CCOO (Spanien) und UNI-Europa eine Vereinbarung
zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats geschlossen, wie die
Presseagentur AFP Liaison am 31.10. berichtete. Der Betriebsrat, der noch am
selben Tag tagte, besteht aus neun ordentlichen Mitgliedern und vertritt die
2.300 Beschäftigten der Gruppe, von denen 1.300 außerhalb von Frankreich
arbeiten.
- Lafarge/Holcim:
Auf Initiative der Europäischen Förderation der Bau- und
Holzarbeiter (EFBH) haben die engeren EBR-Ausschüsse der beiden fusionierenden
Zementkonzerne Lafarge und Holcim am 9. Oktober 2014 ein gemeinsames
Kommuniqué veröffentlicht. Darin fordern sie „das
Zustandekommen eines Sozialvertrags, der die Geschäftsführungen von Lafarge und
Holcim, die Käufer und die Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer vertreten,
verpflichtet“. In der Erklärung heißt es, dass “die sozialen Garantien für die
Beschäftigten sowie ein solider sozialer Dialog Voraussetzungen sind, die bei
der Fusion neben den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen bei den
Veräußerungsplänen berücksichtigt werden müssen.“ Sie fordern eine Reihe von
Garantien im Hinblick auf die Erhaltung der Arbeitsplätze und des
Beschäftigtenstatus. Die Arbeitnehmervertreter verlangen darin ebenfalls „die
Zusicherung, dass der Käufer die Gewerkschaften anerkennt und sich in der
Vergangenheit nicht des Blacklistings schuldig gemacht hat.“
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Transnationale Vereinbarung
- Salini Impregilo :
Die Geschäftsführung des italienischen Bauunternehmens Salini Impregilo
SpA (31.000 Beschäftigte), das aus der Fusion der Unternehmen Salini und
Impreglio hervorgegangen ist, hat am 13. Oktober 2014 ein internationales
Rahmenabkommen mit der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) und deren
italienischen Mitgliedsgewerkschaften (Feneal UIL, Fica CISL, Fillea CGIL)
geschlossen. (siehe Mitteilung
der BHI).
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Gewerkschaften
- Prosegur: Der
internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union hat am 7. Oktober 2014 beim
Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte Beschwerde gegen den
spanischen privaten Sicherheitsdienstleister Prosegur eingelegt und um
Intervention gebeten. UNI klagt die gewalttätigen Übergriffe auf
Gewerkschaftler in Kolumbien und Peru an (siehe Meldung
von UNI Global Union).
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4. Studien
und Berichte
- Keine Verbesserung an der
Arbeitslosenfront im September: Im
Euroraum lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im September bei 11,5%,
stabil gegenüber August 2014. Dies ist jedoch ein Rückgang gegenüber 12,0% im
September 2013. In der EU28 lag die Arbeitslosenquote im September 2014 bei
10,1%, ebenfalls stabil gegenüber August 2014; dies ist jedoch ein Rückgang
gegenüber 10,8% im September 2013. (siehe Eurostat
Pressemitteilung).
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Das aktuelle
Schlagwort
Ein
europäischer Streik
Wie in Deutschland (siehe die Rubrik „Mitgliedstaaten“) ist in den EU-Mitgliedstaaten
das Streikrecht garantiert, auch wenn dessen Umsetzung manchmal sehr streng geregelt
ist, sei es, dass es nur innerhalb einer bestimmten Frist ausgeübt werden darf
(durch das Modell der Friedenspflicht in Deutschland, wonach nur im Rahmen der
Neuaushandlung von Tarifverträgen gestreikt werden darf), sei es, dass die
Gewerkschaften ein streng geregeltes Verfahren befolgen müssen um zu gewährleisten,
dass eine Mehrheit der Beschäftigten den Aufruf zum Streik befürwortet (wie in
Großbritannien). Im Gegenzug wird das Recht auf Streik auf EU-Ebene durch die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union garantiert, wobei die EU nach dem EU-Vertrag
jedoch nicht befugt ist, entsprechende Gesetze zu erlassen. Wenn es in der
Vergangenheit Kollektivmaßnahmen auf europäischer Ebene gegeben hat, wie 2002 in der
Flugsicherung, um sich Plänen der Europäischen Kommission zu widersetzen, muss jede
auf nationaler Ebene durchgeführte Maßnahme die Gesetzgebung des jeweiligen
Mitgliedstaates zum Streikrecht berücksichtigen. Ein „europäisches Recht“ zur
Durchführung eines transnationalen Streiks existiert weder auf Länder- oder
Sektorebene, noch auf der Ebene multinationaler Unternehmen. Ausführlichere
Informationen finden Sie im Wörterbuch
der Arbeitsbeziehungen.
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