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IR Notes 27 –11 März 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei par Francisco Gomez Abelleira, Tamas
Guylavari, Alain Lefebvre, Märt Masso und Frédéric Turlan. Erfahren Sie
mehr über das IR
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Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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Leitartikel
Frédéric Turlan, Managing Director IR Share
Die Geschäftsführung von Airbus, einem der
europäischsten aller Unternehmen, unterzeichnete am 4. März eine
Vereinbarung mit dem besonderen Verhandlungsgremium, dessen
Mitglieder die Vereinbarung einstimmig befürworteten. Dabei ging es
um die Einrichtung eines SE-Betriebsrats anlässlich der Umwandlung
von Airbus in eine SE und die Einrichtung von Europäischen
Betriebsräten für die drei Geschäftsbereiche (Airbus, Defence and
Space, Helicopters).
Ein
Beispiel, das als Vorbild dienen könnte. Zur
Stunde, in der sich die europäischen Sozialpartner und die
Europäische Kommission um die Zukunft eines sozialen Dialogs sorgen,
der durch Krise und jahrelangen Stillstand geschwächt ist (siehe „In
den Schlagzeilen“), könnte das Beispiel von Airbus, zumindest auf
branchenübergreifender Ebene, als Vorbild dienen. Es beweist
zunächst, dass wirtschaftlicher Erfolg durchaus mit einem
anspruchsvollen sozialen Dialog und umgekehrt einhergehen kann.
Darüber hinaus zeigt es ein Modell der Verständigung zwischen der
zentralen Ebene (SE) und der Sektorebene (Geschäftsbereiche), das
auch funktioniert.
Konsenssuche. Die
Vereinbarung legt ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren mit
vier Sitzungen mit dem zuständigen Betriebsrat fest (jeweils zwei
zur Unterrichtung und zwei zur Anhörung), entweder mit dem
SE-Betriebsrat, wenn das Projekt der Unternehmensleitung die
Beschäftigten von mindestens zwei Geschäftsbereichen betrifft, oder
mit dem Betriebsrat des Geschäftsbereichs, wenn das Projekt nur die
Beschäftigten dieses Geschäftsbereichs in mindestens zwei Ländern
betrifft. Dieses Verfahren, das eine Annäherung der Standpunkte von
Managern und Beschäftigten anstrebt, wird noch durch die zusätzliche
Möglichkeit des Betriebsrats gestärkt, die Anberaumung einer Sitzung
mit der Konzernleitung zu verlangen. „Ziel ist, dass Leitung und
Arbeitnehmervertreter bei jedem Thema zu einem Konsens kommen”,
erläutert ein gewerkschaftlicher Verhandlungsführer.
Den
nationalen und europäischen sozialen Dialog
verbinden. Zum Zeitpunkt, in dem davon die
Rede ist, dass der soziale Dialog in einigen Ländern gar nicht oder
nur mangelhaft existiert, fördert die unterzeichnete Vereinbarung
auch die Kapazitätsentwicklung (Capacity Building), und zwar durch
die Einrichtung nationaler Betriebsräte in den Ländern, in denen es
bislang noch keine gab oder in denen es Betriebsstätten gibt, die
verschiedenen Geschäftsbereichen von Airbus zuzuordnen sind oder
Betriebsstätten, die zu einem Geschäftsbereich gehören, jedoch ganz
unterschiedliche Aktivitäten haben. Für die Länder, die nicht in
einem Betriebsrat vertreten sind, ist die Ernennung eines
Arbeitnehmervertreters vorgesehen, der als Ansprechpartner des
Europäischen Betriebsrats in diesem Land dient. Zwei Initiativen,
die auch deutlich machen, dass es nur dann einen starken
europäischen Sozialdialog geben kann, wenn er auf einem nationalen
Sozialdialog beruht. Diese Betriebsvereinbarung wird vielen
Herausforderungen gerecht, mit denen der europäische soziale Dialog
konfrontiert ist.
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Agenda
12.
März Paris
Internationales IRES-Seminar zu „Beschäftigungsverhandlungen
auf Unternehmensebene: Erfahrungen in einigen europäischen Ländern“ mit
Jacques Freyssinet, Ökonom, emeritierter Professor an der Universität
Paris I Panthéon-Sorbonne.
17.
März Paris Europe et
Société organisiert zusammen mit Réalités du dialogue social im Rahmen
der Vortragsreihe zum europäischen sozialen Dialog eine Veranstaltung
zur kritischen Prüfung des sektoralen sozialen Dialogs, seiner
Resultate, Verfahren und Perspektiven.
31.
März Riga Forum der
Sozialpartner über die
Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des
Wirtschaftswachstums und der Qualität der
Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen
Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.
31.
März Brüssel
Arbeitsessen, ausgerichtet vom Europäischen
Gewerkschaftsinstitut zum Thema „The
Nordic Model towards 2030. A new chapter?“, mit Jon Erik Dølvik,
Fafo, Institute for Labour and Social Research, Oslo.
9. und 10.
April Paris Seminar zur
transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten –
ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung
der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert,
die für EBRs zuständig sind. Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95 frederic.t@irshare.eu
16. – 17.
April Brüssel Seminar
„Europäisches Gespräch 2015“ organisiert von der Hans-Böckler-Stiftung
zum Thema „Wohlstand
in Europa … gibt es nur, wenn wir die wachsende Ungleichheit
stoppen“ mit Lazlo Andor, Reiner Hoffmann und Paul Krugman,
Professor an der Universität Princeton und Nobelpreisträger für
Wirtschaftswissenschaften 2008.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Sozialer
Dialog – hilf dir selbst, so hilft dir die Europäische Kommission!
Für die Wiederaufnahme des sozialen Dialogs in Europa sind die Sozialpartner
zuständig. So lautet die Kernbotschaft der hochrangigen Konferenz, die am 5. März in
Brüssel mit Vertretern der Europäischen Kommission und der europäischen und
nationalen Sozialpartner stattfand. Die Kommission hatte keine sensationelle
Nachricht zu verkünden, sie war wohl in erster Linie da, um den Sozialpartnern
zuzuhören. Aber sie kam nicht mit leeren Händen. Wie Valeria Ronzitti,
Generalsekretärin des Europäischen Verbands der öffentlichen Arbeitgeber und
Unternehmen in Europa (CEEP), die ein Marketingevent befürchtet hatte, abschließend
erläuterte, führte die Konferenz zu konkreten Verpflichtungen der Kommission in Form
eines „Arbeitsprogramms“: 1. Beim Europäischen Semester (Erstellung der nationalen
Reformprogramme und länderspezifische Empfehlungen) werden die europäischen
Sozialpartner verstärkt in die Phasen der Ausarbeitung und Nachbereitung einbezogen.
2. Neben der obligatorischen Anhörung der europäischen Sozialpartner, die im Vertrag
für den sozialen Bereich festgelegt ist, wird die Kommission die Sozialpartner in
die Ausarbeitung der EU-Politik einbeziehen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung
hat (neue Energiepolitik, digitaler Binnenmarkt etc.). 3. Im Rahmen der Politik der
besseren Rechtsetzung zur Vereinfachung und effizienteren Gestaltung des EU-Rechts
wird die Kommission die Folgenabschätzungen der im Rahmen des sektoralen
Sozialdialogs unterzeichneten Vereinbarungen systematisch durchführen sowie bei der
Evaluierung der Anwendung der Vereinbarungen auf branchenübergreifender als auch auf
sektoraler Ebene eine wichtigere Rolle spielen, auch wenn dies nicht ausdrücklich
festgehalten wurde. Aber hier endet auch schon die Mitwirkung der Kommission, denn
der soziale Dialog muss von den Akteuren selbst wiederbelebt werden. Wie es
Jean-Claude Juncker am Ende der Konferenz formulierte: „Es gibt keine
Dreigliedrigkeit, wenn die Zweigliedrigkeit nicht funktioniert.“ Und weiter: „Die
Kommission kann vielleicht diesen Dialog auf nationaler und auch auf europäischer
Ebene ermutigen. Einigen Sie sich über ein Arbeitsprogramm, damit die Kommission
Gesprächspartner hat.“
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1.
Europäische Union
Sektoraler
sozialer Dialog
- Leitlinien für Gesundheit und Sicherheit
im Profisport: Die europäischen
Sozialpartner im Sport- und Freizeitsektor E.A.S.E. und UNI Europa haben am 21.
Februar Leitlinien für
Gesundheit und Sicherheit angenommen. Diese sollen von den
Sozialpartnern auf Ebene der Mitgliedstaaten im Rahmen von Tarifvereinbarungen
übernommen werden und gelten für Beschäftigte und Ehrenamtliche gleichermaßen.
Die Erklärung formuliert Empfehlungen für alle drei Teilsektoren (Amateursport,
Profisport und Freizeitaktivitäten) sowie weitere Bereiche, die diesen jeweils
zugeordnet sind.
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Rechtsprechung
- Missbrauch durch befristete
Arbeitsverträge: Der Europäische
Gerichtshof hat Luxemburg verurteilt, da es Ausnahmen von den Maßnahmen zur
Vermeidung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge
mit Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs (intermittents du
spectacle) beibehalten hat (EuGH,
26. Februar 2015, in der Rechtssache C‑238/14, Europäische Kommission gegen
das Großherzogtum Luxemburg). Für diese Kategorie von Beschäftigten
dürfen die Verträge mehr als zweimal und auch für eine Gesamtdauer von mehr als
24 Monaten verlängert werden, ohne als unbefristete Arbeitsverträge zu gelten.
„Eine solche Vorschrift birgt somit die konkrete Gefahr eines missbräuchlichen
Rückgriffs auf derartige Verträge und ist daher mit dem Ziel und der praktischen
Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung“ über befristete Arbeitsverträge im Anhang
der Richtlinie 1999/70/EG vom 28. Juni 1999 „unvereinbar“ (siehe auch Pressemitteilung
des Gerichtshof).
- Die Leistung einer Entlassungsabfindung
kann entfallen: Der Europäische
Gerichtshof hat sich mit dem Fall eines dänischen Angestellten befasst, der
seine Beschäftigung fortgesetzt hat, nachdem er das Recht auf eine Rente
erworben hatte (EuGH
26. Februar 2015, in der Rechtssache C‑515/13, Ingeniørforeningen i Danmark
gegen Tekniq). Nach seiner Entlassung hat sich dieser bei seinem
Arbeitgeber beschwert, weil der ihm keine Entlassungsabfindung aufgrund langer
Betriebszugehörigkeit in Höhe von einem bis drei Monatsgehältern zahlte. Diese
Abfindung soll ältere Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung
unterstützen. Der Rechtsvorschrift zufolge entfällt die Zahlung dieser Abfindung
an Angestellte, die das Renteneintrittsalter erreicht haben. Stellt diese
Maßnahme eine Ungleichbehandlung wegen des Alters dar? Nein, so urteilt das
Gericht, da sie “objektiv und angemessen ist und durch ein legitimes Ziel aus
den Bereichen der Beschäftigungspolitik und des Arbeitsmarkts gerechtfertigt ist
und zum anderen ein angemessenes und erforderliches Mittel zur Erreichung dieses
Ziels darstellt.“
- Wanderarbeitnehmer müssen die Steuern im
Zusammenhang mit der Finanzierung der Sozial-versicherung in dem Land,
in dem sie arbeiten, nicht zahlen: Nachdem das Gericht
im Jahre 2000 geurteilt hatte, dass die beiden französischen Sozialbeiträge CSG
und CRDS nicht auf Erwerbs- und Ersatzeinkünfte von Beschäftigten erhoben werden
dürfen, die zwar in Frankreich wohnen, aber dem Sozialversicherungsrecht eines
anderen Mitgliedstaats unterliegen (EuGH,15.
Februar 2000, in der Rechtssache C-169/78 und
C-34/98), hat es jetzt die gleiche Argumentation in Bezug auf die
Einkünfte aus Vermögen (beispielsweise Mieteinnahmen) angewandt, die in dem Land
bezogen werden, in dem der Beschäftigte seine Erwerbstätigkeit ausübt (EuGH,
26. Februar 2015, in der Rechtssache C-623/13, Ministre de l’Économie et des
Finances gegen Gérard de Ruyter). Zahlreiche Wanderarbeitnehmer werden
jetzt sicher die Rückerstattung der Beiträge verlangen, die von ihren Einkünften
aus Vermögen abgezogen wurden (siehe auch Pressemitteilung
des EuGH).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Anpassung des Tarifvertrags zur
Elternzeit : Der Nationale Arbeitsrat hat den Tarifvertrag
(CCT) Nr. 64 vom 29. April 1997, in dem das Recht auf Elternurlaub
festgelegt wird, geändert, um eine Übereinstimmung mit der
überarbeiteten europäischen Rahmenvereinbarung zum Elternurlaub zu erzielen, die
im Anhang der Richtlinie 2010/18 vom 8. März 2010 wiedergegeben ist. Der
Elternurlaub wird von drei auf vier Monate verlängert, und die erwerbstätigen
Eltern haben nach dem Elternurlaub Anspruch auf flexiblere Arbeitszeiten.
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Deutschland
- Tarifabschluss für die Metall- und
Elektroindustrie: Der Arbeitgeberverband Südwestmetall
und die IG Metall haben am 24. Februar eine Vereinbarung über eine
Entgelterhöhung von 3,4 % und eine Einmalzahlung von 150 Euro für die
Beschäftigten in Baden-Württemberg erzielt (siehe Pressemitteilung,
auf Deutsch). Dieses Ergebnis dient als Basis für die anderen Tarifbezirke der
Metall- und Elektroindustrie, wodurch alle 3,7 Millionen Beschäftigten in diesem
Sektor abgedeckt sind. Der für zwölf Monate abgeschlossene Tarifvertrag
verbessert die Vergütung der Beschäftigten, die sich für eine Altersteilzeit
entscheiden (sie erhalten 90 % ihres Nettoentgelts), und die Anzahl der
Anspruchsberechtigten bleibt bei 4 %. Darüber hinaus ist eine verbesserte
Finanzierung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen, wenngleich das von der IG
Metall geforderte „Recht auf Bildung“ nicht durchgesetzt werden konnte. Für den
Arbeitgeberverband Gesamtmetall bedeutet die erzielte Vereinbarung ein spürbares
Wachstum der Reallöhne, auch wenn die Belastungsgrenze für die Unternehmen damit
erreicht sei (siehe Pressemitteilung,
auf Deutsch).
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Estland
- Erwartungen der Sozialpartner an die neue
Regierung: Nachdem die vom amtierenden
Ministerpräsidenten Taavi Rõivas geführte liberale Reformpartei als Sieger aus
den Parlamentswahlen am 1. März hervorgegangen ist, haben die Sozialpartner in
einer Presseerklärung die im Laufe der neuen Legislaturperiode zu behandelnden
Themen genannt: Lebenslanges Lernen, Reform der Verwaltung und weitere
Steigerung der Effektivität, Nachhaltigkeit und Qualität der öffentlichen
Dienste. Zuvor hatten sie sich ablehnend zu Forderungen bestimmter Parteien
geäußert, die eine schnellere Steigerung des Mindestlohns anstrebten, indem sie
der Regierung größere Befugnisse bei dessen Festlegung einräumen wollten.
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Finnland
- Scheitern der Gespräche über eine Reform
des Tarifverhandlungssystems: Die Verhandlungen der
Sozialparteien zur Reform des Tarifverhandlungssystems sind nach mehr als
einjähriger Diskussionen gescheitert, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass
die Arbeitgeber den alleinigen Schwerpunkt auf die Frage der Erhöhung der
Geldbußen für illegale Streiks legten. Diese Verhandlungen waren im nationalen
Pakt für Beschäftigung und Wachstum vom September 2013 vereinbart worden (siehe
Artikel auf Englisch im Newsletter
der finnischen Gewerkschaften).
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Schweden
- Tarifvereinbarung im
Bankensektor: Nach viermonatigen Verhandlungen wurde am
2. März eine neue Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft der Angestellten im
Finanzsektor (Finansförbundet) und dem Arbeitgeberverband der Banken
BAO unterzeichnet. Die Vereinbarung enthält, neben allgemeinen Maßnahmen für
Lohnerhöhungen, eine beträchtliche Erhöhung des Mindestlohns und die
Entscheidung zu einer weiteren Verringerung des Einkommensgefälles zwischen
Männern und Frauen (siehe Presseerklärung
von Finansförbundet, auf Schwedisch).
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Spanien
- Senkung der Sozialbeiträge für
Unternehmen: Das Königliche
Dekret 1/2015 vom 27. Februar 2015 führt eine Senkung der Sozialbeiträge
ein: Die ersten 500 Euro des Monatsentgelts werden vom Großteil der
Sozialabgaben (die 23,6% des Entgelts ausmachen) befreit. Auf diese Weise sparen
die Arbeitgeber monatlich 118 Euro, wodurch sich die Lohnnebenkosten niedriger
Einkommen anteilsmäßig verringern. Diese Steuerbefreiung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und
Vollzeit beschäftigt wird (bei Teilzeit verringert sich die Steuerbefreiung
proportional zur Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigung). Die Steuerbefreiung
gilt für 24 Monate (oder 36 Monate in Unternehmen mit weniger als 10
Beschäftigten), wobei das Unternehmen das Beschäftigungs-niveau drei Jahre nach
Unterzeichnung des Arbeitsvertrags aufrechterhalten muss. Für selbstständige
Arbeitnehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen und die ihre Tätigkeit
einstellen müssen, um sich um ein Kind oder einen Familienangehörigen zu
kümmern, sieht das Dekret eine vollständige Befreiung von den Sozialabgaben für
Selbstständige vor, wenn sie jemanden einstellen, um sie zu ersetzen.
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Ungarn
- Verbot der Ladenöffnung an Sonntagen und
in der Nacht: Das
Parlament hat ein neues Ladenschluss-Gesetz (Nr. 201/2015, in Kraft ab 15.
März) verabschiedet, wonach das Öffnen der Geschäfte an Sonntagen und in der
Nacht verboten ist. So dürfen Geschäfte sonntags und in der Woche zwischen
22.00 und 06.00 Uhr nicht geöffnet sein. Eine Maßnahme, die den Kleinhandel
zum Nachteil der großen Supermärkte unterstützen soll. Seit 1990 war es
immer möglich, ein Geschäft sonntags und nachts geöffnet zu haben. Das
Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor für Geschäfte mit weniger als 200
m2, die von einer einzelnen Familie geführt werden, was den
verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung zu verletzen scheint.
Das Gesetz wird stark kritisiert.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Gefco : Die Unternehmensleitung
des Transport- und Logistikunternehmens GEFCO (11.500 Beschäftigte, davon ca. 5.500
in der EU) hat mit dem besonderen Verhandlungsgremium (BVG) am 18. Februar eine Vereinbarung zur Einrichtung
eines Europäischen Betriebsrats unter-zeichnet (auf Französisch). Die von
den BVG-Mitgliedern einstimmig unterzeichnete Vereinbarung entspricht der Richtlinie
2009/38 und gewährleistet Sach- und Finanzmittel, die der Größe der Gruppe
entsprechen. Von Interesse sind auch die Klauseln zu den transnationalen Fragen. Die
Zuständigkeit des EBR wird auf Projekte begrenzt, die die gesamte Gruppe oder
mindestens zwei Standorte betreffen und Auswirkungen auf mindestens 150 Beschäftigte
in mindestens zwei Ländern und mindestens 80 Beschäftigte in einem der betroffenen
Länder haben. Sollte ein von einem Projekt betroffenes Land im EBR nicht vertreten
sein, ist die Unternehmensleitung verpflichtet, die lokale Geschäftsführung (ggf. in
Begleitung eines Arbeitnehmervertreters) zu einer EBR-Sitzung einzuladen, um die
Fragen der EBR-Mitglieder zu beantworten.
- AXA: Der EBR der
Versicherungsgruppe Axa organisiert am 8. April eine Fortbildungsveranstaltung
zur Digitalisierung anlässlich einer Sitzung des EBR-Sekretariats, an der auch
Sekretäre der französischen Personalvertreter sowie gewählter Vertreter aus
Ländern, die im EBR-Sekretariat nicht vertreten sind, teilnehmen.
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Gewerkschaften
- Société Générale: Der
europäische Gewerkschaftsbund UNI-Europa Finance hat am 26. und 27. Februar in
Brüssel in der Gruppe eine Gewerkschaftsallianz gegründet. Ziel ist die
Vorbereitung eines weltweiten Abkommens zur „Verbesserung der
Arbeitsbedingungen“ und „Entwicklung der transnationalen Arbeitsbeziehungen in
der Gruppe” (siehe Pressemitteilung
von UNI Finance).
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4. Studien
und Berichte
- Mindestlohn in der EU: Am
1. Januar 2015 gab es in 22 der 28 Mitgliedstaaten einen nationalen Mindestlohn,
der im Bereich von 184 Euro in Bulgarien bis zu 1.923 Euro in Luxemburg lag.
Bulgarien und Rumänien (218 Euro) haben einen niedrigeren Mindestlohn als der
höchste chinesische Mindestlohn (220 Euro in der Provinz Zhejiang im Jahre 2014)
(siehe Eurostat Pressemitteilung).
- Weniger Arbeitslose in der
EU: Die Arbeitslosenquote lag im Januar 2015 gemäß
Eurostat bei 9,8%, dies ist ein Rückgang gegenüber Dezember 2014 (9,9%) und
Januar 2014 (10,6%). Im Euroraum lag die Quote im Januar 2015 bei 11,2%,
gegenüber 11,3% im Dezember 2014 und 11,8% im Januar 2014. Über ein Jahr
betrachtet verringerte sich die Arbeitslosenquote im Januar in 24
Mitgliedstaaten (siehe Eurostat Pressemitteilung).
- Erfüllung der für 2020 festgelegten Ziele
in den Bereichen Beschäftigung und Armutsbekämpfung
fraglich: Eurostat zufolge werden die Ziele der Europa
2020 Strategie bei Beschäftigung und Armutsbekämpfung nicht erreicht. Für 2013
liegen die Ergebnisse bei der Erwerbstätigenquote (68,4%) und der
Armutsbekämpfung (121 Millionen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte
Personen) sogar unter den für 2008 ermittelten Ergebnisse (siehe Eurostat Pressemitteilung).
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Das aktuelle
Schlagwort
Die
NEETs
Sie werden immer zahlreicher, haben Mühe, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern und
die Aussicht, die volle Rente zu erhalten, ist mehr als ungewiss … die Rede ist von
den NEETs, einem Ende der 1980er Jahre in Großbritannien geprägten Akronym, das
inzwischen europaweit verwendet wird. Es steht für „Not in Education, Employment or
Training“, d. h. Jugendliche und junge Erwachsene, die keine Schule besuchen, keiner
Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden. 2011 waren es
7,3 Millionen in der EU, heute sind es vermutlich mehr. Weitere Informationen dazu
im Wörterbuch
der Arbeitsbeziehungen von Eurofound (auf Englisch).
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