IR Notes

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IR Notes 27 – Sozialer Dialog – hilf dir selbst, so hilft dir die Europäische Kommission!

  IR Notes 27 –11 März 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei par Francisco Gomez Abelleira, Tamas Guylavari, Alain Lefebvre, Märt Masso und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Leitartikel
Frédéric Turlan, Managing Director IR Share

Die Geschäftsführung von Airbus, einem der europäischsten aller Unternehmen, unterzeichnete am 4. März eine Vereinbarung mit dem besonderen Verhandlungsgremium, dessen Mitglieder die Vereinbarung einstimmig befürworteten. Dabei ging es um die Einrichtung eines SE-Betriebsrats anlässlich der Umwandlung von Airbus in eine SE und die Einrichtung von Europäischen Betriebsräten für die drei Geschäftsbereiche (Airbus, Defence and Space, Helicopters).


Ein Beispiel, das als Vorbild dienen könnte. Zur Stunde, in der sich die europäischen Sozialpartner und die Europäische Kommission um die Zukunft eines sozialen Dialogs sorgen, der durch Krise und jahrelangen Stillstand geschwächt ist (siehe „In den Schlagzeilen“), könnte das Beispiel von Airbus, zumindest auf branchenübergreifender Ebene, als Vorbild dienen. Es beweist zunächst, dass wirtschaftlicher Erfolg durchaus mit einem anspruchsvollen sozialen Dialog und umgekehrt einhergehen kann. Darüber hinaus zeigt es ein Modell der Verständigung zwischen der zentralen Ebene (SE) und der Sektorebene (Geschäftsbereiche), das auch funktioniert.


Konsenssuche. Die Vereinbarung legt ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren mit vier Sitzungen mit dem zuständigen Betriebsrat fest (jeweils zwei zur Unterrichtung und zwei zur Anhörung), entweder mit dem SE-Betriebsrat, wenn das Projekt der Unternehmensleitung die Beschäftigten von mindestens zwei Geschäftsbereichen betrifft, oder mit dem Betriebsrat des Geschäftsbereichs, wenn das Projekt nur die Beschäftigten dieses Geschäftsbereichs in mindestens zwei Ländern betrifft. Dieses Verfahren, das eine Annäherung der Standpunkte von Managern und Beschäftigten anstrebt, wird noch durch die zusätzliche Möglichkeit des Betriebsrats gestärkt, die Anberaumung einer Sitzung mit der Konzernleitung zu verlangen. „Ziel ist, dass Leitung und Arbeitnehmervertreter bei jedem Thema zu einem Konsens kommen”, erläutert ein gewerkschaftlicher Verhandlungsführer.


Den nationalen und europäischen sozialen Dialog verbinden. Zum Zeitpunkt, in dem davon die Rede ist, dass der soziale Dialog in einigen Ländern gar nicht oder nur mangelhaft existiert, fördert die unterzeichnete Vereinbarung auch die Kapazitätsentwicklung (Capacity Building), und zwar durch die Einrichtung nationaler Betriebsräte in den Ländern, in denen es bislang noch keine gab oder in denen es Betriebsstätten gibt, die verschiedenen Geschäftsbereichen von Airbus zuzuordnen sind oder Betriebsstätten, die zu einem Geschäftsbereich gehören, jedoch ganz unterschiedliche Aktivitäten haben. Für die Länder, die nicht in einem Betriebsrat vertreten sind, ist die Ernennung eines Arbeitnehmervertreters vorgesehen, der als Ansprechpartner des Europäischen Betriebsrats in diesem Land dient. Zwei Initiativen, die auch deutlich machen, dass es nur dann einen starken europäischen Sozialdialog geben kann, wenn er auf einem nationalen Sozialdialog beruht. Diese Betriebsvereinbarung wird vielen Herausforderungen gerecht, mit denen der europäische soziale Dialog konfrontiert ist.

 
  Agenda

12. März
Paris
Internationales IRES-Seminar zu „Beschäftigungsverhandlungen auf Unternehmensebene:  Erfahrungen in einigen europäischen Ländern“ mit Jacques Freyssinet, Ökonom, emeritierter Professor an der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne.


17. März
Paris
Europe et Société organisiert zusammen mit Réalités du dialogue social im Rahmen der Vortragsreihe zum europäischen sozialen Dialog eine Veranstaltung zur kritischen Prüfung des sektoralen sozialen Dialogs, seiner Resultate, Verfahren und Perspektiven.


31. März
Riga
Forum der Sozialpartner über die Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Qualität der Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.


31. März
Brüssel
Arbeitsessen, ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut zum Thema „The Nordic Model towards 2030. A new chapter?“, mit Jon Erik Dølvik, Fafo, Institute for Labour and Social Research, Oslo.


9. und 10. April
Paris
Seminar zur transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten – ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die für EBRs zuständig sind.
Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95
frederic.t@irshare.eu


16. – 17. April
Brüssel
Seminar „Europäisches Gespräch 2015“ organisiert von der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema „Wohlstand in Europa … gibt es nur, wenn wir die wachsende Ungleichheit stoppen“ mit Lazlo Andor, Reiner Hoffmann und Paul Krugman, Professor an der Universität Princeton und Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften 2008.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Sozialer Dialog – hilf dir selbst, so hilft dir die Europäische Kommission!

Für die Wiederaufnahme des sozialen Dialogs in Europa sind die Sozialpartner zuständig. So lautet die Kernbotschaft der hochrangigen Konferenz, die am 5. März in Brüssel mit Vertretern der Europäischen Kommission und der europäischen und nationalen Sozialpartner stattfand. Die Kommission hatte keine sensationelle Nachricht zu verkünden, sie war wohl in erster Linie da, um den Sozialpartnern zuzuhören. Aber sie kam nicht mit leeren Händen. Wie Valeria Ronzitti, Generalsekretärin des Europäischen Verbands der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen in Europa (CEEP), die ein Marketingevent befürchtet hatte, abschließend erläuterte, führte die Konferenz zu konkreten Verpflichtungen der Kommission in Form eines „Arbeitsprogramms“:  1. Beim Europäischen Semester (Erstellung der nationalen Reformprogramme und länderspezifische Empfehlungen) werden die europäischen Sozialpartner verstärkt in die Phasen der Ausarbeitung und Nachbereitung einbezogen. 2. Neben der obligatorischen Anhörung der europäischen Sozialpartner, die im Vertrag für den sozialen Bereich festgelegt ist, wird die Kommission die Sozialpartner in die  Ausarbeitung der EU-Politik einbeziehen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung hat (neue Energiepolitik, digitaler Binnenmarkt etc.). 3. Im Rahmen der Politik der besseren Rechtsetzung zur Vereinfachung und effizienteren Gestaltung des EU-Rechts wird die Kommission die Folgenabschätzungen der im Rahmen des sektoralen Sozialdialogs unterzeichneten Vereinbarungen systematisch durchführen sowie bei der Evaluierung der Anwendung der Vereinbarungen auf branchenübergreifender als auch auf sektoraler Ebene eine wichtigere Rolle spielen, auch wenn dies nicht ausdrücklich festgehalten wurde. Aber hier endet auch schon die Mitwirkung der Kommission, denn der soziale Dialog muss von den Akteuren selbst wiederbelebt werden. Wie es Jean-Claude Juncker am Ende der Konferenz formulierte: „Es gibt keine Dreigliedrigkeit, wenn die Zweigliedrigkeit nicht funktioniert.“ Und weiter: „Die Kommission kann vielleicht diesen Dialog auf nationaler und auch auf europäischer Ebene ermutigen.  Einigen Sie sich über ein Arbeitsprogramm, damit die Kommission Gesprächspartner hat.“


1. Europäische Union
Sektoraler sozialer Dialog

  • Leitlinien für Gesundheit und Sicherheit im Profisport: Die europäischen Sozialpartner im Sport- und Freizeitsektor E.A.S.E. und UNI Europa haben am 21. Februar Leitlinien für Gesundheit und Sicherheit angenommen. Diese sollen von den Sozialpartnern auf Ebene der Mitgliedstaaten im Rahmen von Tarifvereinbarungen übernommen werden und gelten für Beschäftigte und Ehrenamtliche gleichermaßen. Die Erklärung formuliert Empfehlungen für alle drei Teilsektoren (Amateursport, Profisport und Freizeitaktivitäten) sowie weitere Bereiche, die diesen jeweils zugeordnet sind.


Rechtsprechung

  • Missbrauch durch befristete Arbeitsverträge: Der Europäische Gerichtshof hat Luxemburg verurteilt, da es Ausnahmen von den Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs (intermittents du spectacle) beibehalten hat (EuGH, 26. Februar 2015, in der Rechtssache C‑238/14, Europäische Kommission gegen das Großherzogtum Luxemburg). Für diese Kategorie von Beschäftigten dürfen die Verträge mehr als zweimal und auch für eine Gesamtdauer von mehr als 24 Monaten verlängert werden, ohne als unbefristete Arbeitsverträge zu gelten. „Eine solche Vorschrift birgt somit die konkrete Gefahr eines missbräuchlichen Rückgriffs auf derartige Verträge und ist daher mit dem Ziel und der praktischen Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung“ über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG vom 28. Juni 1999 „unvereinbar“ (siehe auch Pressemitteilung des Gerichtshof).

  • Die Leistung einer Entlassungsabfindung kann entfallen: Der Europäische Gerichtshof hat sich mit dem Fall eines dänischen Angestellten befasst, der seine Beschäftigung fortgesetzt hat, nachdem er das Recht auf eine Rente erworben hatte (EuGH 26. Februar 2015, in der Rechtssache C‑515/13, Ingeniørforeningen i Danmark gegen Tekniq). Nach seiner Entlassung hat sich dieser bei seinem Arbeitgeber beschwert, weil der ihm keine Entlassungsabfindung aufgrund langer Betriebszugehörigkeit in Höhe von einem bis drei Monatsgehältern zahlte. Diese Abfindung soll ältere Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen. Der Rechtsvorschrift zufolge entfällt die Zahlung dieser Abfindung an Angestellte, die das Renteneintrittsalter erreicht haben. Stellt diese Maßnahme eine Ungleichbehandlung wegen des Alters dar? Nein, so urteilt das Gericht, da sie “objektiv und angemessen ist und durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen der Beschäftigungspolitik und des Arbeitsmarkts gerechtfertigt ist und zum anderen ein angemessenes und erforderliches Mittel zur Erreichung dieses Ziels darstellt.“

  • Wanderarbeitnehmer müssen die Steuern im Zusammenhang mit der Finanzierung der Sozial-versicherung in dem Land, in dem sie arbeiten, nicht zahlen: Nachdem das Gericht im Jahre 2000 geurteilt hatte, dass die beiden französischen Sozialbeiträge CSG und CRDS nicht auf Erwerbs- und Ersatzeinkünfte von Beschäftigten erhoben werden dürfen, die zwar in Frankreich wohnen, aber dem Sozialversicherungsrecht eines anderen Mitgliedstaats unterliegen (EuGH,15. Februar 2000, in der Rechtssache C-169/78 und C-34/98), hat es jetzt die gleiche Argumentation in Bezug auf die Einkünfte aus Vermögen (beispielsweise Mieteinnahmen) angewandt, die in dem Land bezogen werden, in dem der Beschäftigte seine Erwerbstätigkeit ausübt (EuGH, 26. Februar 2015, in der Rechtssache C-623/13, Ministre de l’Économie et des Finances gegen Gérard de Ruyter). Zahlreiche Wanderarbeitnehmer werden jetzt sicher die Rückerstattung der Beiträge verlangen, die von ihren Einkünften aus Vermögen abgezogen wurden (siehe auch Pressemitteilung des EuGH).


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Anpassung des Tarifvertrags zur Elternzeit : Der Nationale Arbeitsrat hat den  Tarifvertrag (CCT) Nr. 64 vom 29. April 1997, in dem das Recht auf Elternurlaub festgelegt wird, geändert, um eine Übereinstimmung mit der überarbeiteten europäischen Rahmenvereinbarung zum Elternurlaub zu erzielen, die im Anhang der Richtlinie  2010/18 vom 8. März 2010 wiedergegeben ist. Der Elternurlaub wird von drei auf vier Monate verlängert, und die erwerbstätigen Eltern haben nach dem Elternurlaub Anspruch auf flexiblere Arbeitszeiten.


Deutschland

  • Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie: Der Arbeitgeberverband Südwestmetall und die IG Metall haben am 24. Februar eine Vereinbarung über eine Entgelterhöhung von 3,4 % und eine Einmalzahlung von 150 Euro für die Beschäftigten in Baden-Württemberg erzielt (siehe Pressemitteilung, auf Deutsch). Dieses Ergebnis dient als Basis für die anderen Tarifbezirke der Metall- und Elektroindustrie, wodurch alle 3,7 Millionen Beschäftigten in diesem Sektor abgedeckt sind. Der für zwölf Monate abgeschlossene Tarifvertrag verbessert die Vergütung der Beschäftigten, die sich für eine Altersteilzeit entscheiden (sie erhalten 90 % ihres Nettoentgelts), und die Anzahl der Anspruchsberechtigten bleibt bei 4 %. Darüber hinaus ist eine verbesserte Finanzierung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen, wenngleich das von der IG Metall geforderte „Recht auf Bildung“ nicht durchgesetzt werden konnte. Für den Arbeitgeberverband Gesamtmetall bedeutet die erzielte Vereinbarung ein spürbares Wachstum der Reallöhne, auch wenn die Belastungsgrenze für die Unternehmen damit erreicht sei (siehe Pressemitteilung, auf Deutsch).


Estland

  • Erwartungen der Sozialpartner an die neue Regierung: Nachdem die vom amtierenden Ministerpräsidenten Taavi Rõivas geführte liberale Reformpartei als Sieger aus den Parlamentswahlen am 1. März hervorgegangen ist, haben die Sozialpartner in einer Presseerklärung die im Laufe der neuen Legislaturperiode zu behandelnden Themen genannt: Lebenslanges Lernen, Reform der Verwaltung und weitere Steigerung der Effektivität, Nachhaltigkeit und Qualität der öffentlichen Dienste. Zuvor hatten sie sich ablehnend zu Forderungen bestimmter Parteien geäußert, die eine schnellere Steigerung des Mindestlohns anstrebten, indem sie der Regierung größere Befugnisse bei dessen Festlegung einräumen wollten.


Finnland

  • Scheitern der Gespräche über eine Reform des Tarifverhandlungssystems: Die Verhandlungen der Sozialparteien zur Reform des Tarifverhandlungssystems sind nach mehr als einjähriger Diskussionen gescheitert, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitgeber den alleinigen Schwerpunkt auf die Frage der Erhöhung der Geldbußen für illegale Streiks legten. Diese Verhandlungen waren im nationalen Pakt für Beschäftigung und Wachstum vom September 2013 vereinbart worden (siehe Artikel auf Englisch im Newsletter der finnischen Gewerkschaften).


Schweden

  • Tarifvereinbarung im Bankensektor: Nach viermonatigen Verhandlungen wurde am 2. März eine neue Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft der Angestellten im Finanzsektor (Finansförbundet) und dem Arbeitgeberverband der Banken BAO unterzeichnet. Die Vereinbarung enthält, neben allgemeinen Maßnahmen für Lohnerhöhungen, eine beträchtliche Erhöhung des Mindestlohns und die Entscheidung zu einer weiteren Verringerung des Einkommensgefälles zwischen Männern und Frauen (siehe Presseerklärung von Finansförbundet, auf Schwedisch).


Spanien

  • Senkung der Sozialbeiträge für Unternehmen: Das Königliche Dekret 1/2015 vom 27. Februar 2015 führt eine Senkung der Sozialbeiträge ein: Die ersten 500 Euro des Monatsentgelts  werden vom Großteil der Sozialabgaben (die 23,6% des Entgelts ausmachen) befreit. Auf diese Weise sparen die Arbeitgeber monatlich 118 Euro, wodurch sich die Lohnnebenkosten niedriger Einkommen anteilsmäßig verringern. Diese Steuerbefreiung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und Vollzeit beschäftigt wird (bei Teilzeit verringert sich die Steuerbefreiung proportional zur Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigung). Die Steuerbefreiung gilt für 24 Monate (oder 36 Monate in Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten), wobei das Unternehmen das Beschäftigungs-niveau drei Jahre nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags aufrechterhalten muss. Für selbstständige Arbeitnehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen und die ihre Tätigkeit einstellen müssen, um sich um ein Kind oder einen Familienangehörigen zu kümmern,  sieht das Dekret eine vollständige Befreiung von den Sozialabgaben für Selbstständige vor,  wenn sie jemanden einstellen, um sie zu ersetzen.


Ungarn

  • Verbot der Ladenöffnung an Sonntagen und in der Nacht: Das Parlament hat ein neues Ladenschluss-Gesetz (Nr. 201/2015, in Kraft ab 15. März) verabschiedet, wonach das Öffnen der Geschäfte an Sonntagen und in der Nacht verboten ist. So dürfen Geschäfte sonntags und in der Woche zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nicht geöffnet sein. Eine Maßnahme, die den Kleinhandel zum Nachteil der großen Supermärkte unterstützen soll. Seit 1990 war es immer möglich, ein Geschäft sonntags und nachts geöffnet zu haben. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor für Geschäfte mit weniger als 200 m2, die von einer einzelnen Familie geführt werden, was den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung zu verletzen scheint. Das Gesetz wird stark kritisiert.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Gefco : Die Unternehmensleitung des Transport- und Logistikunternehmens GEFCO (11.500 Beschäftigte, davon ca. 5.500 in der EU) hat mit dem besonderen Verhandlungsgremium (BVG) am 18. Februar eine Vereinbarung zur Einrichtung  eines Europäischen Betriebsrats unter-zeichnet (auf Französisch). Die von den BVG-Mitgliedern einstimmig unterzeichnete Vereinbarung entspricht der Richtlinie 2009/38 und gewährleistet Sach- und Finanzmittel, die der Größe der Gruppe entsprechen. Von Interesse sind auch die Klauseln zu den transnationalen Fragen. Die Zuständigkeit des EBR wird auf Projekte begrenzt, die die gesamte Gruppe oder mindestens zwei Standorte betreffen und Auswirkungen auf mindestens 150 Beschäftigte in mindestens zwei Ländern und mindestens 80 Beschäftigte in einem der betroffenen Länder haben. Sollte ein von einem Projekt betroffenes Land im EBR nicht vertreten sein, ist die Unternehmensleitung verpflichtet, die lokale Geschäftsführung (ggf. in Begleitung eines Arbeitnehmervertreters) zu einer EBR-Sitzung einzuladen, um die Fragen der EBR-Mitglieder zu beantworten.



  • AXA: Der EBR der Versicherungsgruppe Axa organisiert am 8. April eine Fortbildungsveranstaltung zur Digitalisierung anlässlich einer Sitzung des EBR-Sekretariats, an der auch Sekretäre der französischen Personalvertreter sowie gewählter Vertreter aus Ländern, die im  EBR-Sekretariat nicht vertreten sind, teilnehmen.


Gewerkschaften

  • Société Générale: Der europäische Gewerkschaftsbund UNI-Europa Finance hat am 26. und 27. Februar in Brüssel in der Gruppe eine Gewerkschaftsallianz gegründet. Ziel ist die Vorbereitung eines weltweiten Abkommens zur „Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ und „Entwicklung der transnationalen Arbeitsbeziehungen in der Gruppe” (siehe Pressemitteilung von UNI Finance).


4. Studien und Berichte

  • Mindestlohn in der EU: Am 1. Januar 2015 gab es in 22 der 28 Mitgliedstaaten einen nationalen Mindestlohn, der im Bereich von 184 Euro in Bulgarien bis zu 1.923 Euro in Luxemburg lag. Bulgarien und Rumänien (218 Euro) haben einen niedrigeren Mindestlohn als der höchste chinesische Mindestlohn (220 Euro in der Provinz Zhejiang im Jahre 2014) (siehe  Eurostat Pressemitteilung).

  • Weniger Arbeitslose in der EU: Die Arbeitslosenquote lag im Januar 2015 gemäß Eurostat bei 9,8%, dies ist ein Rückgang gegenüber Dezember 2014 (9,9%) und Januar 2014 (10,6%). Im Euroraum lag die Quote im Januar 2015 bei 11,2%, gegenüber 11,3% im Dezember 2014 und 11,8% im Januar 2014. Über ein Jahr betrachtet verringerte sich die Arbeitslosenquote im Januar in 24 Mitgliedstaaten (siehe Eurostat Pressemitteilung).

  • Erfüllung der für 2020 festgelegten Ziele in den Bereichen Beschäftigung und Armutsbekämpfung fraglich: Eurostat zufolge werden die Ziele der Europa 2020 Strategie bei Beschäftigung und Armutsbekämpfung nicht erreicht. Für 2013 liegen die Ergebnisse bei der Erwerbstätigenquote (68,4%) und der Armutsbekämpfung (121 Millionen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen) sogar unter den für 2008 ermittelten Ergebnisse (siehe Eurostat Pressemitteilung).


Das aktuelle Schlagwort
Die NEETs

Sie werden immer zahlreicher, haben Mühe, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern und die Aussicht, die volle Rente zu erhalten, ist mehr als ungewiss … die Rede ist von den NEETs, einem Ende der 1980er Jahre in Großbritannien geprägten Akronym, das inzwischen europaweit verwendet wird. Es steht für „Not in Education, Employment or Training“, d. h. Jugendliche und junge Erwachsene, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden. 2011 waren es 7,3 Millionen in der EU, heute sind es vermutlich mehr. Weitere Informationen dazu im Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen von Eurofound (auf Englisch).

 


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