IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

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IR Notes 29 – Sozialpartner zufrieden mit vorläufiger Anhebung der Zölle in der Stahlindustrie

  IR Notes 29 — 8 April 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Ekaterina Markova et Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Frédéric Agenet, Arbeitsdirektor bei Airbus

Die Vereinbarung zur Einrichtung des SE-Betriebsrats und seiner Europäischen Divisionsausschüsse (siehe unten 3. Unternehmen) bindet die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren an ausgehandelte Fristen bzw. an die in der Vereinbarung festgelegte Frist, falls keine Einigung über die Festlegung einer Frist erzielt werden kann. Warum?
Wir sind der Überzeugung, dass der europäische Sozialdialog, so wie wir ihn praktizieren, für die Veränderungen unerlässlich ist, die wir zurzeit durchführen. Er darf das Ganze natürlich nicht unüberschaubar machen und die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens bremsen. Nehmen wir als Beispiel die Raumfahrt – als das private Unternehmen SpaceX auf dem Markt erschien, hat sich diese Sparte in nur wenigen Jahren vollkommen verändert, und es kam zu einem starken Preisverfall. Wir mussten uns an diese Veränderungen anpassen. Und es sind weitere einschneidende Entwicklungen in diesem Bereich zu erwarten. Angesichts dieser raschen Wandlungen ist der soziale Dialog notwendig, aber er darf keine Bremswirkung entfalten.


Ist die europäische Industrie gegenüber ihren Mitbewerbern im Nachteil, wenn sie auf den sozialen Dialog setzt?
Aufgrund unserer Kultur ist es nicht denkbar, Veränderungen ohne die Einbeziehung der Arbeitnehmer durchzuführen. Nehmen wir das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren im Rahmen der Zusammenlegung der Divisionen Cassidian und Astrium, aus denen die Division Defence and Space hervorging, als Beispiel: Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertreter haben neun Monate lang diskutiert, bevor das Verfahren abgeschlossen und das Vorhaben in Angriff genommen werden konnte, das sich über drei Jahre erstreckt. Für ein vergleichbares Projekt würde ein amerikanischer Konzern viel weniger Zeit benötigen. Auf der anderen Seite stärkt diese Zeit, die wir dem sozialen Dialog widmen, das Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen, trägt zur Motivation unseres Personals bei und ermöglicht ein reibungsloseres Personalmanagement.


Warum regelt die Vereinbarung den Einsatz von Sachverständigen?
Im Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zur Fusion der beiden Divisionen haben wir zwei Gutachten genehmigt, eines von einem deutschen Büro, das andere von einem französischen Büro. Diese Arbeiten erstreckten sich über sieben Monate.  Wir haben das Recht zur Hinzuziehung von Sachverständigen nicht zurückgenommen, da diese Etappe für ein umfassendes Verständnis strategischer Projekte wichtig ist. Es war jedoch notwendig, dieses Verfahren zeitlich einzuschränken, die Prüfung des Pflichtenhefts vorzusehen um sicherzugehen, dass der Auftrag angemessen und sachgerecht ist und auch als Unternehmensleitung die Möglichkeit zu haben, den Bericht allen Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen, damit nicht nur die europäischen Personalvertreter die Schlussfolgerungen kennen.

 
  Agenda

9. und 10. April
Paris
Seminar zur transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten – ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die für EBRs zuständig sind.
Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95 – frederic.t@irshare.eu


15. April
Brüssel
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments (Tagesordnung).


16. April
Brüssel
Sitzung des parlamentarischen Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten


16. – 17. April
Brüssel
Seminar „Europäisches Gespräch 2015“ organisiert von der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema „Wohlstand in Europa … gibt es nur, wenn wir die wachsende Ungleichheit stoppen“ mit Lazlo Andor, Reiner Hoffmann und Paul Krugman, Professor an der Universität Princeton und Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften 2008.


27. – 30. April
Straßburg
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments (Entwurf der Tagesordnung).


28 avril
Paris
9. Veranstaltung der Vortragsreihe über den europäischen sozialen Dialog. Thema: Europäischer sozialer Dialog auf Unternehmensebene; organisiert von Europe et Société und RDS.
Kontakt: laurette@rds.asso.fr oder europeetsociete @wanadoo.fr


4. – 5. Juni
Amsterdam
Seminar zur Frage der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren auf transnationaler Ebene – ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit der Unterstützung der Europäischen Kommission.  Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die für EBRs zuständig sind.
Tel.: : + 33 (0)6 81 41 53 95.


29. September
Paris
Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds.

 
  Tipp
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IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Sozialpartner zufrieden mit vorläufiger Anhebung der Zölle in der Stahlindustrie

Die europäischen Sozialpartner der Stahlindustrie begrüßen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. März, die Zölle auf die Einfuhr von Flacherzeugnissen aus rostfreiem Stahl aus China auf bis zu 25,2% und für Importe aus Taiwan auf bis zu 12% anzuheben. Diese Maßnahme, die dem Dumping von Produkten, die beispielsweise für das Innere von Wasch- und Geschirrspülmaschinen oder in der Automobilindustrie verwendet werden, ein Riegel vorschieben soll, wird von EUROFER (siehe Pressemitteilung) begrüßt, die im Mai 2014 bei der Kommission einen entsprechenden Antrag  gestellt hatte. Nach Angaben von EUROFER leidet die Stahlindustrie in China und Taiwan an Überkapazitäten und versucht, den europäischen Markt „zu überschwemmen“ (siehe Pressemitteilung, auf Englisch). Zwischen 2010 und 2013 sind die Importe aus diesen beiden Ländern um 70% gestiegen. Im selben  Zeitraum  hat ihr Marktanteil in Europa um 64% zugenommen, während der Konsum dieser Produkte nur um 4% gestiegen ist. In der von der Kommission angenommenen Durchführungsverordnung wird die durchgeführte Untersuchung erläutert und wie folgt kommentiert: „Daraus ging eine gewogene durchschnittliche Preisunterbietungsspanne der Einfuhren aus den betroffenen Ländern am Unionsmarkt hervor, die sich zwischen 9,6 und 11,3 % bewegte“.  Kurz: die Preise der eingeführten Ware waren im Schnitt um 10,5% unterbewertet. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass „der Wirtschaftszweig der Union eine bedeutende Schädigung […] erlitten hat“. Denn „die Produktionsmenge nahm um 5% ab, was zu einer um 8% geringeren Kapazitätsauslastung führte.“ Sein Marktanteil sank um 5%. „Die Beschäftigung nahm um 11 % ab, während die Arbeitskosten um 8 % stiegen.“ Und „die Investitionen gingen um 17% zurück“. Der Gewerkschaftsverband IndustriAll, der sich in einem Schreiben an die Kommission wendet, um Eurofer bei ihren Bemühungen zu unterschützen, begrüßt die Entscheidung und fordert die Kommission auf, das europäische Sozialmodell vor Sozialdumping zu schützen (siehe Pressemitteilung, auf Englisch). In diesem Sommer wird die Kommission eine endgültige Entscheidung treffen.


1. Europäische Union

  • Annahme der Europäischen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Der Beschäftigungs- und Sozialausschuss hat am 9. März einen strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 angenommen. Dieser neue Rahmen, der den vorhergehenden strategischen Rahmen 2007 – 2012 verspätet ablöst, enthält keinerlei Legislativvorschläge. Die neue Strategie ruht auf den folgenden drei Säulen: 1. Bessere Umsetzung des Arbeitsschutzrechts in kleinen und mittleren Unternehmen bei gleichzeitiger Verringerung des Verwaltungsaufwands; 2. Prävention von berufsbedingten Erkrankungen, insbesondere durch die Bekämpfung neuer und aufkommender Risiken (berufsbedingte Krebserkrankungen, psychosoziale Risiken und Muskel- und Skelett-Erkrankungen) sowie Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung neuer Technologien und Materialien. 3. Anpassung der Arbeitsplätze und –formen an die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer.  Die Kommission erhielt die Aufgabe, „die Rechtsvorschriften zu Karzinogenen zu verbessern, indem die geltenden Grenzwerte für die Belastung am Arbeitsplatz überprüft und um neue verbindliche Grenzwerte ergänzt werden.“ Ferner muss sie, und das ist neu, „gewährleisten, dass die notwendigen Schritte unternommen werden, um Kohärenz zwischen den verschiedenen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und den Rechtsvorschriften zu Chemikalien, wie der REACH-Verordnung, zu erreichen.“

  • Neue Haushaltslinien für den sozialen Dialog: Wie jedes Jahr hat die Europäische Kommission am 12. März die Beschreibung der Haushaltslinien veröffentlicht, anhand derer  Finanzhilfen zur Durchführung von Projekten in den folgenden Bereichen beantragt werden können: 1. Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmer-organisationen ; 2. Information, Konsultation und Mitbestimmung der Unternehmensvertreter ; 3. Arbeits-beziehungen und sozialer Dialog. Achtung: Der Schlusstermin für die Einreichung des ersten Angebots ist bereits am 8. Mai. Um eine Vorstellung von den finanzierbaren Projekten zu bekommen (Entwicklung eines europäischen Rahmenvertrags, Schulung von EBR-Mitgliedern oder Führungskräften etc.), hat die Kommission eine Liste der Projekte für jede Haushaltslinie veröffentlicht (auf Englisch), für die 2014 Finanzhilfen bewilligt wurden.

  • Die Personalvertreter der EZB über Personallage alarmiert: Im Namen ihrer bei der Europäischen Zentralbank (EZB) beschäftigten Mitarbeiter hat die Gewerkschaft IPSO am 27. März in einem Schreiben (auf Englisch) an die Präsidenten der nationalen Zentralbanken die permanente personelle Unterbesetzung angeprangert, die das Arbeitsklima belaste.  Eine Befragung von 900 Mitarbeitern durch die Personalvertreter ergab, dass 31% der Beschäftigten Gefahr laufen, an einem Burnout zu erkranken, 36% unter Zeichen der Erschöpfung leiden und 4,5% Selbstmordgedanken haben.

  • „Seeleute“-Richtlinie: Der parlamentarische Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat am 1. April den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie in Bezug auf Seeleute angenommen, der die Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer ändert. Der von Elisabeth Morin-Chartier (PPE) vorgestellte Text wurde mit großer Mehrheit (mit 47 gegen 3 Stimmen) angenommen.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Zucker: Die europäischen Sozialpartner der Zuckerindustrie CESF und EFFAT brachten am 19. März in einer Pressemitteilung ihre Besorgnis über die Krise des Zuckermarkts zum Ausdruck und forderten die Europäische Kommission auf, sie bei den Vorbereitungen auf das Ende der Quotenregelung 2017 zu unterstützen (Pressemitteilung der EFFAT).

  • Metallsektor: Der Metallarbeitgeberverband Ceemet hat seine Antwort (auf Englisch) auf die öffentliche Anhörung der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie veröffentlicht. Ceemet ist der Auffassung, dass jede Reform dieser Richtlinie, die „vor dem digitalen Zeitalter entstanden ist”, „eine klare Trennung von der Vergangenheit“ darstellen muss, indem sie vor allem den Sozialpartnern die Entscheidung über die Arbeitszeit- und Ruhezeitenregelungen überlässt.


Rechtsprechung

  • Behinderte, die in einer spezialisierten Einrichtung arbeiten, gelten als Arbeitnehmer: Es verwundert nicht, dass der Gerichtshof einen Behinderten, der in einem Unternehmen arbeitet, das Behinderten eine bezahlte Tätigkeit anbietet (selbst wenn das Entgelt deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt), als „Arbeitnehmer“ im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 befunden hat (EuGH, 26. März 2015, in der Rechtssache C-316/13, Fenoll c/CAT „La Jouvène“), bisher nur auf Spanisch und Französisch). Dennoch wurde der Antrag eines Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub abgelehnt, da er sich nicht direkt auf die Richtlinie berufen kann. Darüber hinaus betrifft der Rechtsstreit einen Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der EU, die das Recht auf bezahlten Jahresurlaub festschreibt – die Charta kann in diesem Fall also ebenfalls nicht herangezogen werden.  Ihm bleibt jetzt nur, seinen Anspruch gegen den Staat geltend zu machen, der innerstaatliche Bestimmungen aufrechterhält, die der Richtlinie nicht entsprechen.

  • Erläuterungen zu den auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit anwendbaren Rechtsvorschriften: Der Gerichtshof hat ein Urteil in einer Rechtssache gefällt, bei der festzustellen war, unter welche Rechtsvorschriften ein Arbeitnehmer fällt, der außerhalb der EU arbeitet (im vorliegenden Fall auf einem Schiff in internationalen Gewässern), in einem Mitgliedstaat (Niederlande) wohnt und bei einem Arbeitgeber angestellt ist, der seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat (in der Schweiz, die für die Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit als Mitgliedstaat gilt). Musste er, wie er behauptete, keine Sozialbeiträge in den Niederlanden zahlen, wie es der Fall war, als sein früherer Arbeitgeber in den Niederlanden ansässig war? Nach Verordnung Nr. 1408/71 hätte für diesen Arbeitnehmer das Schweizer Recht gelten müssen, das Recht des Staates, in dem sein Arbeitgeber seinen Sitz hatte. Unter den gegebenen Umständen „wären auf diesen Staatsangehörigen jedoch die Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaats anzuwenden, wenn gemäß der Verordnung die Anwendung der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, zum Anschluss an eine freiwillige Versicherung oder an gar kein Sozialversicherungssystem führen würde“ (EuGH 19. März 2015, in der Rechtssache C-266/13, Kik).

  • Die Zusammensetzung des Teams des Bieters kann ein Kriterium für die Vergabe öffentlicher Aufträge sein: Dem Gerichtshof zufolge kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens von Aufträgen – für Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung – ein Zuschlagskriterium aufstellen, „nach dem die Qualität der von den Bietern für die Ausführung des Auftrags konkret vorgeschlagenen Teams unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des jeweiligen Teams sowie der Erfahrung und des beruflichen Werdegangs der betroffenen Personen bewertet werden“ (EuGH 26. März 2015, in der Rechtssache C-601/13, Ambisig). Eine solche Klause entspricht der Richtlinie 2004/18 vom 31. März 2004 über die Vergabe öffentlicher Auftrage.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Nach eigenem Ermessen durchgeführte, aber illegale Überprüfung von entsendeten Arbeitskräften: Die Europäische Kommission hat am 26. März beschlossen, beim Gerichtshof Klage gegen Belgien zu erheben, weil das Land sich weigert, die sogenannten „portablen Dokumente A1“ von entsendeten Arbeitnehmern anzuerkennen, die belegen, dass diese in dem ausstellenden Mitgliedstaat Sozialversicherungs-beiträge zahlen.  Diese Dokumente müssen von den anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden. Die geltenden belgischen Rechtsvorschriften erlauben es jedoch den belgischen Behörden, solche Dokumente nicht anzuerkennen und die betreffenden Arbeitskräfte zwangsweise den belgischen Sozialversicherungs-vorschriften zu unterwerfen. Diese Vorschriften sollen der Bekämpfung von Missbrauch dienen, verstoßen dabei aber gegen das EU-Recht. Bei Zweifeln an der Gültigkeit dieser Dokumente gibt es ein spezielles Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, um diese Dokumente zu überprüfen und ggf. für ungültig zu erklären. Die Behörden eines Landes sind jedoch nicht berechtigt, solche Dokumente nach eigenem Ermessen nicht anzuerkennen (siehe Pressemitteilung der Kommission).


Bulgarien

  • Starke Spannungen im Energiesektor: Starke Spannungen sind zwischen den Politikern und Sozialpartnern des Energiesektors aufgetreten. Die Gewerkschaften prangern an, dass die Arbeitgeber ihnen die Schuld für die angeschlagene finanzielle Gesundheit des Wirtschaftszweigs zuschieben. So hat die Gewerkschaft Podkrepa in einem offenen Brief gegen die Angriffe in der Presse protestiert: Darin behauptet der Vertreter des Verbands der Arbeitgeber und der Industrie, eine Oligarchie habe den Sektor im Griff und bestehle den Staat und die Konsumenten, während die Arbeitsqualität und Sozialleistungen in den staatlichen Unternehmen des Sektors für einen ehemaligen Energie- und Wirtschaftsminister ein Zeichen dafür sind, dass dort immer noch der Kommunismus herrsche.


Deutschland

  • Tarifabschluss in der Chemie-Industrie: Die Sozialpartner des Chemiesektors, die Chemie-Arbeitgeber BAVC und die Gewerkschaft IG BCE (661.000 Mitglieder), haben am 27. März einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 17 Monaten mit folgendem Inhalt unterzeichnet:   1. Anstieg der Entgelte um 2,8%; 2. Sukzessive Erhöhung der Einzahlung der Arbeitgeber in den „Demografiefonds“, der die Finanzierung von Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer ermöglicht. Die Arbeitgeber, die derzeit 338 Euro pro Jahr und Beschäftigten in diesen Fonds zahlen, werden 2016  550 Euro und 2017  750 Euro einzahlen müssen (Pressemitteilungen IG BCE und BAVC).


Frankreich

  • Umsetzung der Rahmenbestimmungen zur Arbeit-nehmerentsendung: Ein Dekret vom 30. März 2015 präzisiert eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes „Savary“ Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014 zur Entsendung. Danach müssen Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, ab dem 1. April zusätzliche Angaben machen und weitere Meldeformalitäten beachten. Diese Anforderungen werden im Dekret detailliert aufgeführt. Auch müssen französische Unternehmen, die entsendete Arbeitnehmer beschäftigen, nun neue Formvorschriften einhalten und darauf achten, dass die direkten oder indirekten Subunternehmer die grundlegenden Rechte ihrer entsendeten Arbeitnehmer respektieren. Ferner sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass in der Zulieferkette der Mindestlohn gezahlt wird. Alle diese Pflichten sind von nun an detailliert festgelegt.


3. Unternehmen
Europäische Gesellschaft

Airbus Group: Die Leitung der Airbus Group hat am 4. März mit dem besonderen Verhandlungsgremium eine Vereinbarung  zur Einrichtung des SE-Betriebsrats der Airbus Group SE und seiner Europäischen Divisionsausschüsse unterzeichnet. Diese Vereinbarung erfolgt im Rahmen der Umwandlung des Konzerns in eine Europäische Gesellschaft (SE). In Anlehnung an die Vereinbarung vom 23. Oktober 2000 über den EBR bei der EADS werden mit dieser neuen Vereinbarung ein SE-Betriebsrat und drei Europäische Divisionsausschüsse gebildet (Airbus, Defence and Space, Airbus Helicopters). Der Text beschreibt im Einzelnen die Aufteilung der Kompetenzen und die Koordinierung der Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung. Auf Ersuchen des SE-Betriebsrats und mit dem vorherigen Einverständnis der zentralen Unternehmensleitung können weitere nationale Ausschüsse eingerichtet werden. Die Europäischen Gremien sind auch dann zuständig, „wenn ein Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze sowie Gesundheit und Sicherheit oder Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einen einzigen Mitgliedstaat betrifft und über die Verantwortung und Kompetenzen der Führungsorgane in dem jeweiligen Mitgliedstaat hinausgeht“. Der Zeitplan des Anhörungs- und Unterrichtungs-verfahrens, das immer auf europäischer Ebene beginnt, wird für jedes Vorhaben zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat (der SE oder der Division) ausgehandelt. Kommt keine Einigung zustande, gelten die in der Vereinbarung festgelegten Fristen. Erläutert werden ferner die unterschiedlichen Vertraulichkeitsstufen der von der Unternehmensleitung zur Verfügung gestellten Informationen. Die Unternehmensleitung prüft auch das Pflichtenheft des von den Europäischen Betriebsräten herangezogenen Sachverständigen, das angemessen und sachgerecht sein muss, und ist ferner wie die Betriebsräte befugt, den Bericht des Sachverständigen in Umlauf zu bringen.


Europäische Betriebsräte

  • Deutsche Post DHL Group: Auf der Plenarsitzung am 26. März des DPDHL Forums, an dem 50 Mitglieder des Europäischen Betriebsrats und 25 Mitglieder des Europäischen Management Forums teilnehmen, hat der Vorsitzende des EBR, Elmar Kallfelz eine Erklärung zum Einsatz von Leiharbeit im Konzern an die Zentrale Leitung gerichtet. Die Mitglieder des EBR wollten zu diesem Thema Verhandlungen mit der Unternehmensleitung eröffnen, um zu einer europäischen Vereinbarung zu gelangen, die im Wesentlichen die Regularien der EU Richtlinie 2008/104/EG auf die Group überträgt. Diese Verhandlungen über eine Vereinbarung wurden seitens der Zentralen Leitung abgelehnt, da eine solche Vereinbarung nicht in den Aufgabenbereich des DPDHL Forums falle. In seiner Erklärung brachte der EBR zum Ausdruck, dass er den Anspruch erhebe, entsprechend der Richtlinie „angemessene Informationen“ über den Einsatz dieser Art von Beschäftigung im Konzern zu erhalten. Ein entsprechender Forderungskatalog werde alsbald an die Zentrale Leitung gerichtet.

  • Barry Callebaut: Auf einer außerordentlichen Versammlung des EBR des Schweizer Konzerns Barry Callebaut (9.300 Beschäftigte, davon 3.844 in Europa), dem Hersteller von Schokolade- und Kakaoerzeugnissen, informierte der Vorstand die Arbeitnehmervertreter über die kollektive Entlassung von 37 Arbeitnehmern in fünf Ländern im Rahmen der Einrichtung eines Shared Service Center in Polen. Der Europäische Gewerkschaftsverband EFFAT hat auf seiner Internetseite den Inhalt einer Erklärung des EBR veröffentlicht.


Transnationale Verhandlungen

  • Safran: Der französische Konzern Safran (45.000 Beschäftigte) (EN) hat am 25. März mit dem europäischen Gewerkschafts-verbund IndustriAll eine europäische Rahmenvereinbarung über die Entwicklung von Kompetenzen und Laufbahnen unterzeichnet.  Damit soll 1. der Weiterentwicklung von Berufen vorgegriffen werden; 2. der berufliche Werdegang der Beschäftigten entwickelt und gesichert werden (mit „Gesprächen zur beruflichen Weiterbildung“ in vor Ort festzulegenden Abständen); 3. die berufliche Mobilität als Möglichkeit für die Beschäftigten zur Kompetenzentwicklung gefördert werden. Die Vereinbarung wird durch bewährte Verfahren aus den verschiedenen Ländern ergänzt und legt 5 Überwachungsindikatoren fest.


4. Studien und Berichte

  • Langsamer Rückgang der Arbeitslosigkeit: In der EU lag die Arbeitslosenquote im Februar bei 9,8% gegenüber 9,9% im Januar (10,5% im Februar 2014). Dies ist die niedrigste Quote, die seit September 2011 in der EU registriert wurde. Im Euroraum lag die Arbeitslosenquote im Februar bei 11,3%, ebenfalls ein Rückgang gegenüber Januar (11,4%) und Februar 2014 (11,8%) (siehe Eurostat Pressemitteilung).

  • Leichte Zunahme der Arbeitskosten: Zwischen 2013 und 2014 stiegen die Arbeitskosten pro Stunde um 1,4% in der EU und um 1,1% im Euroraum. In sieben Ländern der EU war ein Rückgang der Arbeitskosten zu verzeichnen: Irland (–0,2%), Ungarn (–0,5%), Portugal (–0,8%), Kroatien (–1,6%), Schweden (– 2,2%), Zypern (–2,8%) und Tschechische Republik (– 3,8%). 2014 lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten in der EU schätzungsweise bei 24,60 Euro gegenüber 29,20 Euro im Euroraum – mit einer Spanne von 3,80 Euro in Bulgarien bis zu 35,90 Euro in Luxemburg (siehe Eurostat Pressemitteilung).


Das aktuelle Schlagwort
Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Wie kann man die Anforderungen des Binnenmarkts, der eine zunehmende Mobilität der Arbeitnehmer und Rentner verlangt (wenn auch noch nicht in dem Maße, wie dies die Gründer der EU einst erhofft hatten) in Einklang bringen mit dem erforderlichen Schutz der Bürger und Bürgerinnen, die ihr Recht auf Mobilität wahrnehmen? Die Gründungsstaaten der EU hatten drei Möglichkeiten:  Einrichtung eines einheitlichen Sozialsystems für alle Länder, Schaffung eines Systems der sozialen Sicherheit nur für mobile Arbeitnehmer oder aber sicherstellen, dass die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit zusammenarbeiten und die Rechte jedes Einzelnen garantieren. Sie entschieden sich für die letzte Lösung und verabschiedeten die Verordnung 1408/71 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – eine derart komplexe Angelegenheit, dass die Europäische Kommission vor einigen Jahren ihren beiden Spezialisten für diese Verordnung untersagte, dasselbe Flugzeug zu besteigen … Die Koordinierung erfolgt nach vier Grundsätzen: Ein Bürger kann nicht in die Sozialversicherungssysteme von zwei Mitgliedstaaten einzahlen; Gleichbehandlung von inländischen Bürgern und den Bürgern, die ihr Recht auf Mobilität ausüben; Versicherungs-, Arbeits- oder Wohnzeiten in verschiedenen Ländern werden bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt und es gilt der Grundsatz der Exportierbarkeit von Leistungen: Ein Bürger, der Anspruch auf eine Leistung hat (z.B. Rente), kann sie auch dann beziehen, wenn er seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegt (mehr dazu auf der Website der Europäischen Kommission).

 


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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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