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IR Notes 29 — 8 April 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Ekaterina Markova et Frédéric Turlan.
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Interview
Frédéric Agenet, Arbeitsdirektor bei Airbus
Die Vereinbarung zur Einrichtung
des SE-Betriebsrats und seiner Europäischen Divisionsausschüsse
(siehe unten 3. Unternehmen) bindet die Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren an ausgehandelte Fristen bzw. an die in der
Vereinbarung festgelegte Frist, falls keine Einigung über die
Festlegung einer Frist erzielt werden kann.
Warum? Wir
sind der Überzeugung, dass der europäische Sozialdialog, so wie wir
ihn praktizieren, für die Veränderungen unerlässlich ist, die wir
zurzeit durchführen. Er darf das Ganze natürlich nicht
unüberschaubar machen und die Reaktionsfähigkeit des Unternehmens
bremsen. Nehmen wir als Beispiel die Raumfahrt – als das private
Unternehmen SpaceX auf dem Markt erschien, hat sich diese Sparte in
nur wenigen Jahren vollkommen verändert, und es kam zu einem starken
Preisverfall. Wir mussten uns an diese Veränderungen anpassen. Und
es sind weitere einschneidende Entwicklungen in diesem Bereich zu
erwarten. Angesichts dieser raschen Wandlungen ist der soziale
Dialog notwendig, aber er darf keine Bremswirkung entfalten.
Ist
die europäische Industrie gegenüber ihren Mitbewerbern im
Nachteil, wenn sie auf den sozialen Dialog
setzt? Aufgrund unserer Kultur ist es
nicht denkbar, Veränderungen ohne die Einbeziehung der Arbeitnehmer
durchzuführen. Nehmen wir das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren
im Rahmen der Zusammenlegung der Divisionen Cassidian und Astrium,
aus denen die Division Defence and Space hervorging, als Beispiel:
Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertreter haben neun Monate lang
diskutiert, bevor das Verfahren abgeschlossen und das Vorhaben in
Angriff genommen werden konnte, das sich über drei Jahre erstreckt.
Für ein vergleichbares Projekt würde ein amerikanischer Konzern viel
weniger Zeit benötigen. Auf der anderen Seite stärkt diese Zeit, die
wir dem sozialen Dialog widmen, das Zugehörigkeitsgefühl zum
Unternehmen, trägt zur Motivation unseres Personals bei und
ermöglicht ein reibungsloseres Personalmanagement.
Warum regelt die Vereinbarung den
Einsatz von Sachverständigen? Im Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren
zur Fusion der beiden Divisionen haben wir zwei Gutachten genehmigt,
eines von einem deutschen Büro, das andere von einem französischen
Büro. Diese Arbeiten erstreckten sich über sieben Monate. Wir haben
das Recht zur Hinzuziehung von Sachverständigen nicht
zurückgenommen, da diese Etappe für ein umfassendes Verständnis
strategischer Projekte wichtig ist. Es war jedoch notwendig, dieses
Verfahren zeitlich einzuschränken, die Prüfung des Pflichtenhefts
vorzusehen um sicherzugehen, dass der Auftrag angemessen und
sachgerecht ist und auch als Unternehmensleitung die Möglichkeit zu
haben, den Bericht allen Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen,
damit nicht nur die europäischen Personalvertreter die
Schlussfolgerungen kennen.
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Agenda
9. und 10.
April Paris Seminar
zur transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten –
ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung
der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert,
die für EBRs zuständig sind. Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95 – frederic.t@irshare.eu
15.
April Brüssel Plenarsitzung
des Europäischen Parlaments (Tagesordnung).
16.
April Brüssel Sitzung des
parlamentarischen Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
16. – 17.
April Brüssel Seminar
„Europäisches Gespräch 2015“ organisiert von der Hans-Böckler-Stiftung
zum Thema „Wohlstand
in Europa … gibt es nur, wenn wir die wachsende Ungleichheit
stoppen“ mit Lazlo Andor, Reiner Hoffmann und Paul Krugman,
Professor an der Universität Princeton und Nobelpreisträger für
Wirtschaftswissenschaften 2008.
27. – 30.
April Straßburg Plenarsitzung
des Europäischen Parlaments (Entwurf
der Tagesordnung).
28
avril Paris 9.
Veranstaltung der Vortragsreihe über den europäischen sozialen Dialog.
Thema: Europäischer sozialer Dialog auf Unternehmensebene; organisiert
von Europe et Société und RDS. Kontakt: laurette@rds.asso.fr oder europeetsociete @wanadoo.fr
4. – 5.
Juni Amsterdam
Seminar zur Frage der Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahren auf transnationaler Ebene – ausgerichtet
von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit der Unterstützung der
Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die
für EBRs zuständig sind. Tel.: : + 33 (0)6 81 41 53 95.
29.
September Paris Kongress des
Europäischen Gewerkschaftsbunds.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Sozialpartner zufrieden mit vorläufiger Anhebung der Zölle in der Stahlindustrie
Die europäischen Sozialpartner der Stahlindustrie begrüßen die Entscheidung der
Europäischen Kommission vom 24. März, die Zölle auf die Einfuhr von
Flacherzeugnissen aus rostfreiem Stahl aus China auf bis zu 25,2% und für Importe
aus Taiwan auf bis zu 12% anzuheben. Diese Maßnahme, die dem Dumping von Produkten,
die beispielsweise für das Innere von Wasch- und Geschirrspülmaschinen oder in der
Automobilindustrie verwendet werden, ein Riegel vorschieben soll, wird von EUROFER
(siehe Pressemitteilung) begrüßt, die im Mai 2014 bei der Kommission einen
entsprechenden Antrag gestellt hatte. Nach Angaben von EUROFER leidet die
Stahlindustrie in China und Taiwan an Überkapazitäten und versucht, den europäischen
Markt „zu überschwemmen“ (siehe Pressemitteilung, auf
Englisch). Zwischen 2010 und 2013 sind die Importe aus diesen beiden Ländern um 70%
gestiegen. Im selben Zeitraum hat ihr Marktanteil in Europa um 64% zugenommen,
während der Konsum dieser Produkte nur um 4% gestiegen ist. In der von der
Kommission angenommenen Durchführungsverordnung
wird die durchgeführte Untersuchung erläutert und wie folgt kommentiert: „Daraus
ging eine gewogene durchschnittliche Preisunterbietungsspanne der Einfuhren aus den
betroffenen Ländern am Unionsmarkt hervor, die sich zwischen 9,6 und 11,3 %
bewegte“. Kurz: die Preise der eingeführten Ware waren im Schnitt um 10,5%
unterbewertet. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass „der Wirtschaftszweig der
Union eine bedeutende Schädigung […] erlitten hat“. Denn „die Produktionsmenge nahm
um 5% ab, was zu einer um 8% geringeren Kapazitätsauslastung führte.“ Sein
Marktanteil sank um 5%. „Die Beschäftigung nahm um 11 % ab, während die
Arbeitskosten um 8 % stiegen.“ Und „die Investitionen gingen um 17% zurück“. Der
Gewerkschaftsverband IndustriAll, der sich in einem Schreiben
an die Kommission wendet, um Eurofer bei ihren Bemühungen zu unterschützen, begrüßt
die Entscheidung und fordert die Kommission auf, das europäische Sozialmodell vor
Sozialdumping zu schützen (siehe Pressemitteilung,
auf Englisch). In diesem Sommer wird die Kommission eine endgültige Entscheidung
treffen.
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1.
Europäische Union
- Annahme der Europäischen Strategie für
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Der
Beschäftigungs- und Sozialausschuss hat am 9. März einen strategischen
Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020
angenommen. Dieser neue Rahmen, der den vorhergehenden strategischen Rahmen 2007
– 2012 verspätet ablöst, enthält keinerlei Legislativvorschläge. Die neue
Strategie ruht auf den folgenden drei Säulen: 1. Bessere Umsetzung des
Arbeitsschutzrechts in kleinen und mittleren Unternehmen bei gleichzeitiger
Verringerung des Verwaltungsaufwands; 2. Prävention von berufsbedingten
Erkrankungen, insbesondere durch die Bekämpfung neuer und aufkommender Risiken
(berufsbedingte Krebserkrankungen, psychosoziale Risiken und Muskel- und
Skelett-Erkrankungen) sowie Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung neuer
Technologien und Materialien. 3. Anpassung der Arbeitsplätze und –formen an die
Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer. Die Kommission erhielt die Aufgabe, „die
Rechtsvorschriften zu Karzinogenen zu verbessern, indem die geltenden Grenzwerte
für die Belastung am Arbeitsplatz überprüft und um neue verbindliche Grenzwerte
ergänzt werden.“ Ferner muss sie, und das ist neu, „gewährleisten, dass die
notwendigen Schritte unternommen werden, um Kohärenz zwischen den verschiedenen
arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und den Rechtsvorschriften zu Chemikalien,
wie der REACH-Verordnung, zu erreichen.“
- Neue Haushaltslinien für den sozialen
Dialog: Wie jedes Jahr hat die Europäische Kommission am
12. März die Beschreibung der Haushaltslinien veröffentlicht, anhand derer
Finanzhilfen zur Durchführung von Projekten in den folgenden Bereichen
beantragt werden können: 1. Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmer-organisationen
; 2. Information, Konsultation und Mitbestimmung der Unternehmensvertreter
; 3. Arbeits-beziehungen
und sozialer Dialog. Achtung: Der Schlusstermin für die Einreichung des
ersten Angebots ist bereits am 8. Mai. Um eine Vorstellung von den
finanzierbaren Projekten zu bekommen (Entwicklung eines europäischen
Rahmenvertrags, Schulung von EBR-Mitgliedern oder Führungskräften etc.), hat die
Kommission eine Liste der
Projekte für jede Haushaltslinie veröffentlicht (auf Englisch), für die
2014 Finanzhilfen bewilligt wurden.
- Die Personalvertreter der EZB über
Personallage alarmiert: Im Namen ihrer bei der
Europäischen Zentralbank (EZB) beschäftigten Mitarbeiter hat die Gewerkschaft
IPSO am 27. März in einem Schreiben
(auf Englisch) an die Präsidenten der nationalen Zentralbanken die permanente
personelle Unterbesetzung angeprangert, die das Arbeitsklima belaste. Eine
Befragung von 900 Mitarbeitern durch die Personalvertreter ergab, dass 31% der
Beschäftigten Gefahr laufen, an einem Burnout zu erkranken, 36% unter Zeichen
der Erschöpfung leiden und 4,5% Selbstmordgedanken haben.
- „Seeleute“-Richtlinie: Der
parlamentarische Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat am
1. April den Bericht
über den Vorschlag für eine Richtlinie in Bezug auf Seeleute angenommen, der die
Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer ändert. Der von
Elisabeth Morin-Chartier (PPE) vorgestellte Text wurde mit großer Mehrheit (mit
47 gegen 3 Stimmen) angenommen.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Zucker: Die europäischen
Sozialpartner der Zuckerindustrie CESF und EFFAT brachten am 19. März in einer
Pressemitteilung
ihre Besorgnis über die Krise des Zuckermarkts zum Ausdruck und forderten die
Europäische Kommission auf, sie bei den Vorbereitungen auf das Ende der
Quotenregelung 2017 zu unterstützen (Pressemitteilung der EFFAT).
- Metallsektor: Der
Metallarbeitgeberverband Ceemet hat seine Antwort
(auf Englisch) auf die öffentliche Anhörung der Europäischen Kommission zur
Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie veröffentlicht. Ceemet ist der
Auffassung, dass jede Reform dieser Richtlinie, die „vor dem digitalen Zeitalter
entstanden ist”, „eine klare Trennung von der Vergangenheit“ darstellen muss,
indem sie vor allem den Sozialpartnern die Entscheidung über die Arbeitszeit-
und Ruhezeitenregelungen überlässt.
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Rechtsprechung
- Behinderte, die in einer spezialisierten
Einrichtung arbeiten, gelten als Arbeitnehmer: Es
verwundert nicht, dass der Gerichtshof einen Behinderten, der in einem
Unternehmen arbeitet, das Behinderten eine bezahlte Tätigkeit anbietet (selbst
wenn das Entgelt deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt), als
„Arbeitnehmer“ im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 befunden hat (EuGH,
26. März 2015, in der Rechtssache C-316/13, Fenoll c/CAT „La Jouvène“),
bisher nur auf Spanisch und Französisch). Dennoch wurde der Antrag eines
Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen bezahlten
Jahresurlaub abgelehnt, da er sich nicht direkt auf die Richtlinie berufen kann.
Darüber hinaus betrifft der Rechtsstreit einen Zeitraum vor dem Inkrafttreten
der Charta der Grundrechte der EU, die das Recht auf bezahlten Jahresurlaub
festschreibt – die Charta kann in diesem Fall also ebenfalls nicht herangezogen
werden. Ihm bleibt jetzt nur, seinen Anspruch gegen den Staat geltend zu
machen, der innerstaatliche Bestimmungen aufrechterhält, die der Richtlinie
nicht entsprechen.
- Erläuterungen zu den auf dem Gebiet der
sozialen Sicherheit anwendbaren Rechtsvorschriften: Der
Gerichtshof hat ein Urteil in einer Rechtssache gefällt, bei der festzustellen
war, unter welche Rechtsvorschriften ein Arbeitnehmer fällt, der außerhalb der
EU arbeitet (im vorliegenden Fall auf einem Schiff in internationalen
Gewässern), in einem Mitgliedstaat (Niederlande) wohnt und bei einem Arbeitgeber
angestellt ist, der seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat (in der
Schweiz, die für die Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71 über die Anwendung der
Systeme der sozialen Sicherheit als Mitgliedstaat gilt). Musste er, wie er
behauptete, keine Sozialbeiträge in den Niederlanden zahlen, wie es der Fall
war, als sein früherer Arbeitgeber in den Niederlanden ansässig war? Nach
Verordnung Nr. 1408/71 hätte für diesen Arbeitnehmer das Schweizer Recht gelten
müssen, das Recht des Staates, in dem sein Arbeitgeber seinen Sitz hatte. Unter
den gegebenen Umständen „wären auf diesen Staatsangehörigen jedoch die
Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaats anzuwenden, wenn gemäß der
Verordnung die Anwendung der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der
Arbeitgeber seinen Sitz hat, zum Anschluss an eine freiwillige Versicherung oder
an gar kein Sozialversicherungssystem führen würde“ (EuGH
19. März 2015, in der Rechtssache C-266/13, Kik).
- Die Zusammensetzung des Teams des Bieters
kann ein Kriterium für die Vergabe öffentlicher Aufträge
sein: Dem Gerichtshof zufolge kann der öffentliche
Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens von Aufträgen – für
Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und
Beratung – ein Zuschlagskriterium aufstellen, „nach dem die Qualität der von den
Bietern für die Ausführung des Auftrags konkret vorgeschlagenen Teams unter
Berücksichtigung der Zusammensetzung des jeweiligen Teams sowie der Erfahrung
und des beruflichen Werdegangs der betroffenen Personen bewertet werden“ (EuGH
26. März 2015, in der Rechtssache C-601/13, Ambisig). Eine solche Klause
entspricht der Richtlinie 2004/18 vom 31. März 2004 über die Vergabe
öffentlicher Auftrage.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Nach eigenem Ermessen durchgeführte, aber
illegale Überprüfung von entsendeten Arbeitskräften: Die
Europäische Kommission hat am 26. März beschlossen, beim Gerichtshof Klage gegen
Belgien zu erheben, weil das Land sich weigert, die sogenannten „portablen
Dokumente A1“ von entsendeten Arbeitnehmern anzuerkennen, die belegen, dass
diese in dem ausstellenden Mitgliedstaat Sozialversicherungs-beiträge zahlen.
Diese Dokumente müssen von den anderen Mitgliedstaaten akzeptiert werden. Die
geltenden belgischen Rechtsvorschriften erlauben es jedoch den belgischen
Behörden, solche Dokumente nicht anzuerkennen und die betreffenden Arbeitskräfte
zwangsweise den belgischen Sozialversicherungs-vorschriften zu unterwerfen.
Diese Vorschriften sollen der Bekämpfung von Missbrauch dienen, verstoßen dabei
aber gegen das EU-Recht. Bei Zweifeln an der Gültigkeit dieser Dokumente gibt es
ein spezielles Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, um diese Dokumente zu
überprüfen und ggf. für ungültig zu erklären. Die Behörden eines Landes sind
jedoch nicht berechtigt, solche Dokumente nach eigenem Ermessen nicht
anzuerkennen (siehe Pressemitteilung
der Kommission).
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Bulgarien
- Starke Spannungen im
Energiesektor: Starke Spannungen sind zwischen den
Politikern und Sozialpartnern des Energiesektors aufgetreten. Die Gewerkschaften
prangern an, dass die Arbeitgeber ihnen die Schuld für die angeschlagene
finanzielle Gesundheit des Wirtschaftszweigs zuschieben. So hat die Gewerkschaft
Podkrepa in einem offenen Brief gegen die Angriffe in der Presse protestiert:
Darin behauptet der Vertreter des Verbands der Arbeitgeber und der Industrie,
eine Oligarchie habe den Sektor im Griff und bestehle den Staat und die
Konsumenten, während die Arbeitsqualität und Sozialleistungen in den staatlichen
Unternehmen des Sektors für einen ehemaligen Energie- und Wirtschaftsminister
ein Zeichen dafür sind, dass dort immer noch der Kommunismus herrsche.
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Deutschland
- Tarifabschluss in der
Chemie-Industrie: Die Sozialpartner des Chemiesektors,
die Chemie-Arbeitgeber BAVC und die Gewerkschaft IG BCE (661.000 Mitglieder),
haben am 27. März einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 17 Monaten mit
folgendem Inhalt unterzeichnet: 1. Anstieg der Entgelte um 2,8%; 2. Sukzessive
Erhöhung der Einzahlung der Arbeitgeber in den „Demografiefonds“, der die
Finanzierung von Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer ermöglicht. Die Arbeitgeber,
die derzeit 338 Euro pro Jahr und Beschäftigten in diesen Fonds zahlen, werden
2016 550 Euro und 2017 750 Euro einzahlen müssen (Pressemitteilungen IG
BCE und BAVC).
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Frankreich
- Umsetzung der Rahmenbestimmungen zur
Arbeit-nehmerentsendung: Ein Dekret
vom 30. März 2015 präzisiert eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes
„Savary“ Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014 zur Entsendung. Danach müssen
Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, ab dem 1. April
zusätzliche Angaben machen und weitere Meldeformalitäten beachten. Diese
Anforderungen werden im Dekret detailliert aufgeführt. Auch müssen französische
Unternehmen, die entsendete Arbeitnehmer beschäftigen, nun neue Formvorschriften
einhalten und darauf achten, dass die direkten oder indirekten Subunternehmer
die grundlegenden Rechte ihrer entsendeten Arbeitnehmer respektieren. Ferner
sind sie verpflichtet sicherzustellen, dass in der Zulieferkette der Mindestlohn
gezahlt wird. Alle diese Pflichten sind von nun an detailliert festgelegt.
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3.
Unternehmen
Europäische
Gesellschaft
Airbus Group: Die Leitung der
Airbus Group hat am 4. März mit dem besonderen Verhandlungsgremium eine Vereinbarung
zur Einrichtung des SE-Betriebsrats der Airbus Group SE und seiner Europäischen
Divisionsausschüsse unterzeichnet. Diese Vereinbarung erfolgt im Rahmen der
Umwandlung des Konzerns in eine Europäische Gesellschaft (SE). In Anlehnung an die
Vereinbarung vom 23. Oktober 2000 über den EBR bei der EADS werden mit dieser neuen
Vereinbarung ein SE-Betriebsrat und drei Europäische Divisionsausschüsse gebildet
(Airbus, Defence and Space, Airbus Helicopters). Der Text beschreibt im Einzelnen
die Aufteilung der Kompetenzen und die Koordinierung der Verfahren zur Unterrichtung
und Anhörung. Auf Ersuchen des SE-Betriebsrats und mit dem vorherigen Einverständnis
der zentralen Unternehmensleitung können weitere nationale Ausschüsse eingerichtet
werden. Die Europäischen Gremien sind auch dann zuständig, „wenn ein Vorhaben mit
erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze sowie Gesundheit und Sicherheit oder
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einen einzigen Mitgliedstaat betrifft und über
die Verantwortung und Kompetenzen der Führungsorgane in dem jeweiligen Mitgliedstaat
hinausgeht“. Der Zeitplan des Anhörungs- und Unterrichtungs-verfahrens, das immer
auf europäischer Ebene beginnt, wird für jedes Vorhaben zwischen der
Unternehmensleitung und dem Betriebsrat (der SE oder der Division) ausgehandelt.
Kommt keine Einigung zustande, gelten die in der Vereinbarung festgelegten Fristen.
Erläutert werden ferner die unterschiedlichen Vertraulichkeitsstufen der von der
Unternehmensleitung zur Verfügung gestellten Informationen. Die Unternehmensleitung
prüft auch das Pflichtenheft des von den Europäischen Betriebsräten herangezogenen
Sachverständigen, das angemessen und sachgerecht sein muss, und ist ferner wie die
Betriebsräte befugt, den Bericht des Sachverständigen in Umlauf zu bringen.
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Europäische
Betriebsräte
- Deutsche Post DHL Group:
Auf der Plenarsitzung am 26. März des DPDHL Forums, an dem 50 Mitglieder
des Europäischen Betriebsrats und 25 Mitglieder des Europäischen Management
Forums teilnehmen, hat der Vorsitzende des EBR, Elmar Kallfelz eine Erklärung
zum Einsatz von Leiharbeit im Konzern an die Zentrale Leitung gerichtet. Die
Mitglieder des EBR wollten zu diesem Thema Verhandlungen mit der
Unternehmensleitung eröffnen, um zu einer europäischen Vereinbarung zu gelangen,
die im Wesentlichen die Regularien der EU Richtlinie 2008/104/EG auf die Group
überträgt. Diese Verhandlungen über eine Vereinbarung wurden seitens der
Zentralen Leitung abgelehnt, da eine solche Vereinbarung nicht in den
Aufgabenbereich des DPDHL Forums falle. In seiner Erklärung brachte der EBR zum
Ausdruck, dass er den Anspruch erhebe, entsprechend der Richtlinie „angemessene
Informationen“ über den Einsatz dieser Art von Beschäftigung im Konzern zu
erhalten. Ein entsprechender Forderungskatalog werde alsbald an die Zentrale
Leitung gerichtet.
- Barry Callebaut: Auf einer
außerordentlichen Versammlung des EBR des Schweizer Konzerns Barry
Callebaut (9.300 Beschäftigte, davon 3.844 in Europa), dem Hersteller
von Schokolade- und Kakaoerzeugnissen, informierte der Vorstand die
Arbeitnehmervertreter über die kollektive Entlassung von 37 Arbeitnehmern in
fünf Ländern im Rahmen der Einrichtung eines Shared Service Center in Polen. Der
Europäische Gewerkschaftsverband EFFAT hat auf seiner Internetseite den Inhalt
einer Erklärung des EBR
veröffentlicht.
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Transnationale Verhandlungen
- Safran: Der französische
Konzern Safran
(45.000 Beschäftigte) (EN) hat
am 25. März mit dem europäischen Gewerkschafts-verbund IndustriAll eine europäische Rahmenvereinbarung
über die Entwicklung von Kompetenzen und Laufbahnen unterzeichnet.
Damit soll 1. der Weiterentwicklung von Berufen vorgegriffen werden; 2. der
berufliche Werdegang der Beschäftigten entwickelt und gesichert werden (mit
„Gesprächen zur beruflichen Weiterbildung“ in vor Ort festzulegenden Abständen);
3. die berufliche Mobilität als Möglichkeit für die Beschäftigten zur
Kompetenzentwicklung gefördert werden. Die Vereinbarung wird durch bewährte
Verfahren aus den verschiedenen Ländern ergänzt und legt 5
Überwachungsindikatoren fest.
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4. Studien
und Berichte
- Langsamer Rückgang der
Arbeitslosigkeit: In der EU lag die Arbeitslosenquote im
Februar bei 9,8% gegenüber 9,9% im Januar (10,5% im Februar 2014). Dies ist die
niedrigste Quote, die seit September 2011 in der EU registriert wurde. Im
Euroraum lag die Arbeitslosenquote im Februar bei 11,3%, ebenfalls ein Rückgang
gegenüber Januar (11,4%) und Februar 2014 (11,8%) (siehe Eurostat Pressemitteilung).
- Leichte Zunahme der
Arbeitskosten: Zwischen 2013 und 2014 stiegen die
Arbeitskosten pro Stunde um 1,4% in der EU und um 1,1% im Euroraum. In sieben
Ländern der EU war ein Rückgang der Arbeitskosten zu verzeichnen: Irland
(–0,2%), Ungarn (–0,5%), Portugal (–0,8%), Kroatien (–1,6%), Schweden (– 2,2%),
Zypern (–2,8%) und Tschechische Republik (– 3,8%). 2014 lagen die
durchschnittlichen Arbeitskosten in der EU schätzungsweise bei 24,60 Euro
gegenüber 29,20 Euro im Euroraum – mit einer Spanne von 3,80 Euro in Bulgarien
bis zu 35,90 Euro in Luxemburg (siehe Eurostat Pressemitteilung).
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Das aktuelle
Schlagwort
Die
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Wie kann man die Anforderungen des Binnenmarkts, der eine zunehmende Mobilität der
Arbeitnehmer und Rentner verlangt (wenn auch noch nicht in dem Maße, wie dies die
Gründer der EU einst erhofft hatten) in Einklang bringen mit dem erforderlichen
Schutz der Bürger und Bürgerinnen, die ihr Recht auf Mobilität wahrnehmen? Die
Gründungsstaaten der EU hatten drei Möglichkeiten: Einrichtung eines einheitlichen
Sozialsystems für alle Länder, Schaffung eines Systems der sozialen Sicherheit nur
für mobile Arbeitnehmer oder aber sicherstellen, dass die nationalen Systeme der
sozialen Sicherheit zusammenarbeiten und die Rechte jedes Einzelnen garantieren. Sie
entschieden sich für die letzte Lösung und verabschiedeten die Verordnung 1408/71
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – eine derart komplexe
Angelegenheit, dass die Europäische Kommission vor einigen Jahren ihren beiden
Spezialisten für diese Verordnung untersagte, dasselbe Flugzeug zu besteigen … Die
Koordinierung erfolgt nach vier Grundsätzen: Ein Bürger kann nicht in die
Sozialversicherungssysteme von zwei Mitgliedstaaten einzahlen; Gleichbehandlung von
inländischen Bürgern und den Bürgern, die ihr Recht auf Mobilität ausüben;
Versicherungs-, Arbeits- oder Wohnzeiten in verschiedenen Ländern werden bei der
Berechnung der Leistungen berücksichtigt und es gilt der Grundsatz der
Exportierbarkeit von Leistungen: Ein Bürger, der Anspruch auf eine Leistung hat
(z.B. Rente), kann sie auch dann beziehen, wenn er seinen Wohnsitz in ein anderes
Land verlegt (mehr dazu auf der Website der Europäischen
Kommission).
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