IR Notes

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IR Notes 36 – Schuldenrückzahlung verlangt auch eine Reform der Tarifverhandlungen

  IR Notes 36 – 15 Juli 2015
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IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Info für unsere Leserinnen und Leser
IR Notes geht in die Sommerpause!

Am 9. September melden wir uns mit IR Notes 37 zurück. Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Erinnern wir uns daran, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub laut Gerichtshof der Europäischen Union „als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen“ ist. Natürlich bleiben wir auch in der Zeit, in der kein Newsletter erscheint, für Sie erreichbar:
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Schöne Urlaubstage!

 
  Interview
Alain Supiot, Professor am Collège de France

Was halten Sie von der im Bericht der fünf Präsidenten (siehe IR Notes 35) ausgesprochenen Empfehlung, in den Mitgliedstaaten eine nationale Stelle einzurichten, die Ratschläge für das mögliche Niveau von Lohnerhöhungen geben soll?
Das ist ein weiteres Beispiel für die Steuerung durch Zahlen, wie sie in Europa zunehmend praktiziert wird. Diese Politik, ein doppeltes Erbe von Liberalismus und Planung nach sowjetischem Muster, setzt um, was die chinesische Verfassung eine  „demokratische Diktatur“ nennt (*). Sie kann keine echte Gewerkschaftsfreiheit dulden, die sich, historisch betrachtet, primär für freie Tarifverhandlungen einsetzte. Daher werden alle kollektiven Freiheiten dem wirtschaftlichen Kalkül unterworfen. Die Handvoll Präsidenten machen hier nichts anderes, als dem Weg zu folgen, den der Gerichtshof der Europäischen Union seit der Erweiterung um die ehemaligen kommunistischen Länder und seiner Urteile zu Laval und Viking vorgezeichnet hat.


Sind Lohnempfehlungen im Namen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nicht wünschenswert?
Sie werden feststellen, dass keine Initiative dieser Art geplant ist, um Ungleichheiten zu verringern oder Dividenden oder Aktienrückkäufe durch Unternehmen zu mäßigen, deren rasante Zunahme Investitionen bremst – was selbst der IWF einräumt. Nein, denn es geht hier schlicht und ergreifend darum, die Frage der sozialen Gerechtigkeit, d. h. die gerechte Verteilung von Arbeit und Reichtümern, aus der Politik endgültig auszuschließen. Und zwar mit automatischen Steuerungsmechanismen, die das Los der Beschäftigten ein für alle Mal an die Berechnung der Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene koppeln würden.  Alle autoritären oder totalitären Regierungssysteme, die versucht haben, eine „wissenschaftliche“ Definition sozialer Gerechtigkeit auf diese Weise von oben aufzuzwingen, sind letztendlich gescheitert. Es wäre gut, sich daran zu erinnern.


Der Bericht der fünf Präsidenten empfiehlt in der sozialen Komponente der Wirtschafts- und Währungsunion die Einrichtung eines „Mindestsockels sozialer Schutzrechte“ für „die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft“. Wie stehen Sie dazu?
Dieser „Mindestsockel“ ist nichts anderes, als das, was man früher öffentliche Wohlfahrt nannte. Mit dem Sozialstaat – der großen juristischen Erfindung der Demokratien des zwanzigsten Jahrhunderts – hatte sich auch das Weltbild verändert: Die Gesellschaft wird nicht mehr unterteilt in diejenigen, die sich im Wettbewerb an der Spitze behaupten konnten und auf der anderen Seite den “gesellschaftlich  Nutzlosen“. Die vom Staat verbürgten Solidaritätssysteme verknüpfen das Los der Reichen mit dem der Armen, indem jedem Einzelnen angesichts bestimmter Risiken im Leben entweder das Recht verliehen wird, seinen Bedürfnissen entsprechend versorgt zu werden oder die Pflicht, seinen Möglichkeiten entsprechend Beiträge zu leisten(**). Die ultraliberale Doktrin, wie sie beispielsweise 1994 in den Empfehlungen der Weltbank in Bezug auf Renten dargelegt und von der europäischen Oligarchie aufgenommen wurde, will diesen Solidaritätsmechanismen ein Ende setzen, indem die Pflichtbeiträge zugunsten des Versicherungsmarktes abgebaut werden, und es den Staaten überlassen bleibt, einen „Mindestsockel“ für diejenigen zu finanzieren, die sich einen Zugang zu diesem Markt nicht leisten können. Wenn Europa noch „sozial“ wäre, würde es sich – wie die Schwellenländer – dafür einsetzen, den Grundsatz der Solidarität auf seinem Niveau neu zu überdenken und nicht zu zerstören.


(*) „La gouvernance par les nombres“ Alain Supiot, Fayard, 2015, 512 Seiten, 22,00 €


(**) „La solidarité. Enquête sur un principe juridique“, Alain Supiot (dir.), Odile Jacob, 2015, 368 Seiten, 25,90 €.

 
  Agenda

16. Juli
Luxemburg
Informelle Tagung der Minister für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit


10. – 11. September
Göteborg
IREC-Konferenz 2015 über soziale Beziehungen in Europa mit dem Thema  “Converging or diverging industrial relations in Europe?“


10. –  11.  September
Porto
Das Working Conditions Research Network (RICOT) organisiert den 3. Internationalen Kongress über Arbeitsbedingungen


29. September bis 2. Oktober
Paris
Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds


1. –2. Oktober
Brüssel
Europäisches Seminar über den Umgang mit vertraulichen Informationen, die an Europäische Betriebsräte weitergegeben werden – organisiert von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager bestimmt, die für EBRs zuständig sind. Anmeldungen können online erfolgen. Die Teilnahmekosten belaufen sich auf 250 Euro.
Nähere Informationen: Frédéric Turlan (frederic.t@irshare.eu – +33 6 81 41 53 95) oder Christophe Teissier (c.teissier@astrees.org)


5. Oktober
Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Schuldenrückzahlung verlangt auch eine Reform der Tarifverhandlungen

Die Auswirkungen des „Nein“ im Griechenland-Referendum sind lediglich marginal, vergleicht man die letzten Vorschläge der Gläubiger-Institutionen (Europäische Kommission, EZB, IWF) in ihrer Version vom 26. Juni mit dem Dokument, das die griechische Regierung den Gläubigern am 9. Juli vorgelegt hat. In Bezug auf die Arbeitsmarktreform, Punkt 8 in beiden Dokumenten, zeichnet sich eine gewisse Wende ab, zumindest auf sprachlicher Ebene. So fordern die Gläubiger die griechische Regierung auf, sich zunächst einen Überblick über die Gesetze zu Massenentlassungen, Streikrecht und Tarifverhandlungen zu verschaffen, bevor sie die Tarifverhandlungen reformieren. Keine Reform dürfe „vor Ende 2015“ vorgenommen und „Vorschläge zur Änderung des Rechtsrahmens“ nur „im Einvernehmen“ mit den drei Institutionen verabschiedet werden. Diese Forderungen überstiegen bei weitem die vom Vertrag über die Europäische Union übertragenen Befugnisse. Während der IWF sich von den EU-Verträgen nicht angesprochen fühlen muss, so ist es nicht in Ordnung, dass die Europäische Union und die EZB Anordnungen zum Streikrecht oder zum Recht auf Tarifverhandlungen erteilen und sogar Vorgaben für eine Rentenreform machen,  wo doch keines dieser Themen in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt. In der Fassung vom 9. Juli wurde dieser Kritik teilweise ausgeräumt: Die angekündigte Studie beschränkt sich auf die Arbeitsmarktreform, ohne Streikrecht oder Tarifverhandlungen zu erwähnen. Es ist auch nicht mehr die Rede davon, dass die Regierung keine Reform ohne Einvernehmen mit den Gläubigern einführen darf, sie verpflichtet sich aber, „im letzten Quartal 2015“ eine Reform über Tarifverhandlungen vorzulegen. Dennoch handelt es sich im Grunde genommen um eine Reform auf einem Gebiet, das nicht im Anwendungsbereich des Vertrags liegt, darüber hinaus mit einer zwangsläufig eingeschränkten Beteiligung der Sozialpartner, wenn man die Frist für die Vorbereitung dieser Gesetze bedenkt. Schließlich stellt sich die Frage nach dem wirtschaftlichen Sinn dieser Forderung, da keine Studie eine ernstzunehmende Verbindung zwischen verstärktem Wachstum und Abbau der öffentlichen Schulden zusammen mit einem Tarifverhandlungssystem gleich welcher Art nachweisen konnte.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Unternehmensführung: Das Europäische Parlament hat am 8. Juli eine Entschließung über einen Vorschlag für eine Richtlinie zur langfristigen Einbeziehung der Aktionäre und zur Unternehmensführung angenommen (siehe Pressemitteilung des Parlaments). Jetzt stehen die Verhandlungen mit dem Rat an, um den Text in erster Lesung anzunehmen.

  • Transatlantischer Vertrag: In einer am 8. Juli angenommenen Entschließung zu den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft fordert das Europäische Parlament, dass das Kapitel über nachhaltige Entwicklung „verbindlich und durchsetzbar ist und auf die umfassende und wirksame Ratifizierung, Umsetzung und Durchsetzung der acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) (…) ausgerichtet ist“, darunter die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Die europäischen Abgeordneten fordern ebenfalls, „dass Arbeitnehmer transatlantischer Unternehmen, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates registriert sind, Zugang zu Informationen und Beratungsangeboten gemäß der Richtlinie über den europäischen Betriebsrat haben“.

  • Beschäftigungspolitik: Das Europäische Parlament hat am 8. Juli eine Entschließung zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten angenommen. Die Abgeordneten empfehlen den Staaten zur Bekämpfung von Armut insbesondere, „ein Mindesteinkommen einzuführen, das ihrer spezifischen sozioökonomischen Lage angemessen ist.“

  • „Grüne“ Beschäftigung: In einer Entschließung vom 8. Juli zur Mitteilung der Kommission zur Initiative für grüne Beschäftigung fordern die europäischen Abgeordneten eine „Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer im Hinblick auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung in Bezug auf Belange im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung sowie eine wirksame Arbeitnehmervertretung”. Sie empfehlen, „dass die „Ökologiebeauftragten“ der Gewerkschaften […] in die Maßnahmen für eine Stärkung der Ökologisierung der Wirtschaft und eine Verbesserung der Nachhaltigkeit an ihrem Arbeitsplatz einbezogen werden“.

  • Mutterschaftsurlaub: Die Europäische Kommission zieht den Vorschlag zur Revision der Mutterschaftsurlaub-Richtlinie zurück (siehe Pressemitteilung der Kommission). Sie kündigt eine „neue Initiative“ in Form eines „Fahrplans“ an, bevor sie eine „öffentliche Konsultation“ dazu einleiten wird. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat sich in einer Mitteilung kritisch zu dieser Rücknahme geäußert, ebenso wie die Gewerkschaftsföderation IndustriAll Europe (siehe Mitteilung).


Rechtsprechung

Arbeitnehmer, die bei Massenentlassungen zu berücksichtigen sind: Ein deutsches Unternehmen beschließt, einen Betrieb zu schließen und die Arbeitnehmer zu entlassen. Der Betrieb beschäftigt 18 Personen, womit die Arbeitnehmerzahl unter dem Schwellenwert von 20 Personen liegt, ab dem Entlassungen den deutschen Behörden anzuzeigen sind. Nach deutschem Recht zählen ein Geschäftsführer und eine Praktikantin nicht zu den Arbeitnehmern. Der Gerichtshof stellt fest, dass der Geschäftsführer seine „Tätigkeit nach Weisung und Aufsicht eines anderen Organs dieser Gesellschaft ausübt, als Gegenleistung für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält und selbst keine Anteile an dieser Gesellschaft besitzt“. Was die Praktikantin betrifft, so durchlief sie eine Umschulungsmaßnahme zur Bürokauffrau, die vom Jobcenter gefördert wurde. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte ihr die Ausbildungsvergütung unmittelbar als Gegenleistung für ihre Arbeit.  Der Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach diese beiden Personen bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl nicht einzubeziehen sind, der Richtlinie 98/59 vom 20. Juli 1998 über Massenentlassungen entgegensteht (EuGH, 9. Juli 2015, in der Rechtssache C-229/14, Ender Balkaya).



  • Gleichbehandlung und befristeter Arbeitsvertrag: Der Gerichtshof hat sich mit einem Rechtsstreit zwischen einer spanischen Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber, dem Consejo de Estado (Staatsrat) befasst, weil dieser sich weigert, ihr Dreijahresdienstalterszulagen zu gewähren, mit dem Verweis auf ihre Eigenschaft als „Personal eventual“ (Aushilfspersonal), eine Tätigkeit, die einem befristeten Arbeitsvertrag gleichgestellt ist. Wenn sie „eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit wie ein Berufsbeamter” ausgeübt hat, könnte nur ein „sachlicher Grund […] die Ungleichbehandlung zwischen diesen beiden Arbeitnehmern” rechtfertigen. Aber „die Tatsache, dass das Aushilfspersonal nicht dauerhaft eingesetzt wird“ kann „aber in keinem Fall als ein solcher Grund angesehen werden“, so der Gerichtshof (EuGH, 9. Juli 2015, in der Rechtssache C-177/14, Regojo Dans).

    > Siehe auch: Urteil des Gerichtshofs (EuGH, 9. Juli 2015, in der Rechtssache C-87/14), wonach die Europäische Kommission Irland eine Vertragsverletzung bei der Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in Bezug auf noch nicht voll ausgebildete Krankenhausärzte nicht nachweisen konnte (siehe Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Italien

  • Umsetzung des „Job Act“: Die Regierung hat zwei Dekrete veröffentlicht, die die zweite Phase der Umsetzung des im Dezember 2014 beschlossenen „Jobs Act“ darstellen. Im ersten Dekret werden die Maßnahmen auf Vaterschaftsurlaub von selbständigen Vätern ausgeweitet, der Mutterschaftsurlaub besonderen Umständen angepasst (Krankenhausaufenthalt von Neugeborenen und Frühgeborenen) und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Elternurlaub verbessert. Das zweite Dekret behandelt in einem Text das System aller Beschäftigungsformen mit Ausnahme der unbegrenzten Arbeitsverträge, die als die normale Beschäftigungsform dargestellt werden. Bei einer Unternehmensumstrukturierung genehmigt dieses Dekret auch die Versetzung eines Beschäftigten auf eine niedriger dotierte Stelle.


Luxemburg

  • Sozialer Dialog in den Unternehmen: Die Abgeordnetenkammer hat am 2. Juli das Gesetz über die Reform des sozialen Dialogs in Unternehmen verabschiedet. Danach wird die Personaldelegation zum einzigen Organ, das die Interessen der Beschäftigten vertritt, und erhält die Befugnisse des gemischten Ausschusses (comité mixte), insbesondere die Mitbestimmungsrechte, sobald die Schwelle von 150 Beschäftigten überschritten ist. Das Gesetz wurde von den Arbeitgebern und der zweitgrößten Gewerkschaft des Landes, LCGB, eher negativ aufgenommen (siehe Mitteilung). Der größte Gewerkschaftsbund OGBL zeigte sich dagegen zufrieden (siehe Mitteilung).

    > Siehe auch: die positive Bestandsaufnahme des deutschen Arbeitsministeriums sechs Monate nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns; neues Gesetz in den Niederlanden (Work and Security Act siehe Kommentar von Lexicology) über Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen Unfähigkeit.


3. Unternehmen
Transnationale Verhandlungen

Suez Environnement: Die Konzern-leitung von Suez Environnement, die Gewerkschaftsvertreter von 11 Mitglied-staaten sowie von zwei europäischen Gewerkschaftsorganisationen haben den Prozess der Unterzeichnung einer Konzernvereinbarung über die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern abgeschlossen. In der Vereinbarung heißt es: „Die Unternehmen des Konzerns mit mehr als 150 Beschäftigten verpflichten sich, eine Bilanz der im Bereich der beruflichen Gleichstellung durchgeführten Maßnahmen zu erstellen und einen neuen Aktionsplan aufzustellen“. Die Unternehmen, die noch nicht über einen solchen Plan verfügen „müssen die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung innerhalb von 15 Monaten nach ihrer Unterzeichnung umsetzen.“ (Link zur Vereinbarung in verschiedenen Sprachen).


Europäische Betriebsräte

  • Air France-KLM: Der EBR von Air France-KLM hat in einer Stellungnahme ein Projekt zur Umstrukturierung von Call-Centern abgelehnt, das dem EBR zufolge in Europa 80 Beschäftigte betreffen würde. Der Betriebsrat hat einen Sachverständigen benannt.

  • ArcelorMittal: Nach Abschluss der Verhandlungen (siehe IR Notes 28)  wird die Anzahl der Vertreter im EBR von 54 auf 42 reduziert. Der engere Ausschuss zählt nunmehr 21 Mitglieder (ehemals 25), davon 17 ständige Mitglieder und 4 „rotierende“ Mitglieder, damit alle im Konzern vertretenen Gewerkschaften während eines Teils des Mandats über mindestens einen Vertreter im engeren Ausschuss verfügen.


4. Studien und Berichte

Abstimmung von Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie veröffentlicht (Linking information and consultation procedures at local and European level), bei der es um die Abstimmung von Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren geht, die auf EBR-Ebene sowie von nationalen Mitarbeitervertretungen geführt werden. Die von Peter Kerckhofs und Filip Dorssemont durchgeführte Untersuchung vergleicht die Rechtslage in Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich. „Ein Unternehmen, das sich für eine transnationale Umstrukturierung entscheidet, wird es schwer haben, die Anforderungen des europäischen Rechts und der nationalen Bestimmungen zur Unterrichtung und Anhörung zu erfüllen, wenn seine EBR-Vereinbarung keine präzise Abstimmung der unterschiedlichen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren vorsieht“, unterstreicht Peter Kerkhofs. Der Bericht schließt mit pragmatischen, von der Rechtsprechung beeinflussten Empfehlungen. Im Juni veröffentlichte Eurofound einen Bericht über EBRs anhand von 10 Fallstudien (European Works Council developments before, during and after the crisis).

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

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Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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