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IR Notes 36 – 15 Juli 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan. Erfahren
Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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Info für unsere Leserinnen und Leser
IR Notes geht in die Sommerpause!
Am 9. September melden wir uns mit IR Notes 37 zurück. Wir wünschen Ihnen
allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Erinnern wir uns daran,
dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub laut Gerichtshof der
Europäischen Union „als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des
Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen“ ist. Natürlich bleiben wir auch
in der Zeit, in der kein Newsletter erscheint, für Sie
erreichbar: contact@irshare.eu + 33
(0) 6 81 41 53 95.
Schöne Urlaubstage!
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Interview
Alain Supiot, Professor am Collège de France
Was
halten Sie von der im Bericht der fünf Präsidenten
(siehe IR
Notes 35) ausgesprochenen Empfehlung, in den
Mitgliedstaaten eine nationale Stelle einzurichten, die
Ratschläge für das mögliche Niveau von Lohnerhöhungen geben
soll? Das ist ein weiteres Beispiel für
die Steuerung durch Zahlen, wie sie in Europa zunehmend praktiziert
wird. Diese Politik, ein doppeltes Erbe von Liberalismus und Planung
nach sowjetischem Muster, setzt um, was die chinesische Verfassung
eine „demokratische Diktatur“ nennt (*). Sie kann keine echte
Gewerkschaftsfreiheit dulden, die sich, historisch betrachtet,
primär für freie Tarifverhandlungen einsetzte. Daher werden alle
kollektiven Freiheiten dem wirtschaftlichen Kalkül unterworfen. Die
Handvoll Präsidenten machen hier nichts anderes, als dem Weg zu
folgen, den der Gerichtshof der Europäischen Union seit der
Erweiterung um die ehemaligen kommunistischen Länder und seiner
Urteile zu Laval und Viking vorgezeichnet hat.
Sind
Lohnempfehlungen im Namen der Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit nicht
wünschenswert? Sie werden feststellen,
dass keine Initiative dieser Art geplant ist, um Ungleichheiten zu
verringern oder Dividenden oder Aktienrückkäufe durch Unternehmen zu
mäßigen, deren rasante Zunahme Investitionen bremst – was selbst der
IWF einräumt. Nein, denn es geht hier schlicht und ergreifend darum,
die Frage der sozialen Gerechtigkeit, d. h. die gerechte Verteilung
von Arbeit und Reichtümern, aus der Politik endgültig
auszuschließen. Und zwar mit automatischen Steuerungsmechanismen,
die das Los der Beschäftigten ein für alle Mal an die Berechnung der
Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene koppeln würden. Alle
autoritären oder totalitären Regierungssysteme, die versucht haben,
eine „wissenschaftliche“ Definition sozialer Gerechtigkeit auf diese
Weise von oben aufzuzwingen, sind letztendlich gescheitert. Es wäre
gut, sich daran zu erinnern.
Der
Bericht der fünf Präsidenten empfiehlt in der sozialen
Komponente der Wirtschafts- und Währungsunion die
Einrichtung eines „Mindestsockels sozialer Schutzrechte“ für
„die schwächsten Mitglieder der
Gesellschaft“.
Wie stehen
Sie dazu? Dieser „Mindestsockel“ ist
nichts anderes, als das, was man früher öffentliche Wohlfahrt
nannte. Mit dem Sozialstaat – der großen juristischen Erfindung der
Demokratien des zwanzigsten Jahrhunderts – hatte sich auch das
Weltbild verändert: Die Gesellschaft wird nicht mehr unterteilt in
diejenigen, die sich im Wettbewerb an der Spitze behaupten konnten
und auf der anderen Seite den “gesellschaftlich Nutzlosen“. Die vom
Staat verbürgten Solidaritätssysteme verknüpfen das Los der Reichen
mit dem der Armen, indem jedem Einzelnen angesichts bestimmter
Risiken im Leben entweder das Recht verliehen wird, seinen
Bedürfnissen entsprechend versorgt zu werden oder die Pflicht,
seinen Möglichkeiten entsprechend Beiträge zu leisten(**). Die
ultraliberale Doktrin, wie sie beispielsweise 1994 in den
Empfehlungen der Weltbank in Bezug auf Renten dargelegt und von der
europäischen Oligarchie aufgenommen wurde, will diesen
Solidaritätsmechanismen ein Ende setzen, indem die Pflichtbeiträge
zugunsten des Versicherungsmarktes abgebaut werden, und es den
Staaten überlassen bleibt, einen „Mindestsockel“ für diejenigen zu
finanzieren, die sich einen Zugang zu diesem Markt nicht leisten
können. Wenn Europa noch „sozial“ wäre, würde es sich – wie die
Schwellenländer – dafür einsetzen, den Grundsatz der Solidarität auf
seinem Niveau neu zu überdenken und nicht zu zerstören.
(*) „La
gouvernance par les nombres“ Alain Supiot, Fayard,
2015, 512 Seiten, 22,00 €
(**) „La
solidarité. Enquête sur un principe juridique“, Alain
Supiot (dir.), Odile Jacob, 2015, 368 Seiten, 25,90 €.
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Agenda
16. Juli Luxemburg Informelle
Tagung der Minister für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
10. – 11.
September Göteborg IREC-Konferenz
2015 über soziale Beziehungen in Europa mit dem Thema “Converging or
diverging industrial relations in Europe?“
10. – 11.
September Porto Das Working
Conditions Research Network (RICOT) organisiert den 3. Internationalen
Kongress über Arbeitsbedingungen
29. September bis 2.
Oktober Paris Kongress des
Europäischen Gewerkschaftsbunds
1. –2.
Oktober Brüssel Europäisches
Seminar über den Umgang mit vertraulichen Informationen, die an
Europäische Betriebsräte weitergegeben werden – organisiert von Astrees,
IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen
Kommission. Dieses Seminar ist für Manager bestimmt, die für EBRs
zuständig sind. Anmeldungen können online erfolgen. Die
Teilnahmekosten belaufen sich auf 250 Euro. Nähere Informationen:
Frédéric Turlan (frederic.t@irshare.eu – +33
6 81 41 53 95) oder Christophe Teissier (c.teissier@astrees.org)
5.
Oktober Brüssel Tagung des
Rats für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Schuldenrückzahlung verlangt auch eine Reform der Tarifverhandlungen
Die Auswirkungen des „Nein“ im Griechenland-Referendum sind lediglich marginal,
vergleicht man die letzten Vorschläge der Gläubiger-Institutionen (Europäische
Kommission, EZB, IWF) in ihrer Version
vom 26. Juni mit dem Dokument,
das die griechische Regierung den Gläubigern am 9. Juli vorgelegt hat. In Bezug auf
die Arbeitsmarktreform, Punkt 8 in beiden Dokumenten, zeichnet sich eine gewisse
Wende ab, zumindest auf sprachlicher Ebene. So fordern die Gläubiger die griechische
Regierung auf, sich zunächst einen Überblick über die Gesetze zu Massenentlassungen,
Streikrecht und Tarifverhandlungen zu verschaffen, bevor sie die Tarifverhandlungen
reformieren. Keine Reform dürfe „vor Ende 2015“ vorgenommen und „Vorschläge zur
Änderung des Rechtsrahmens“ nur „im Einvernehmen“ mit den drei Institutionen
verabschiedet werden. Diese Forderungen überstiegen bei weitem die vom Vertrag über
die Europäische Union übertragenen Befugnisse. Während der IWF sich von den
EU-Verträgen nicht angesprochen fühlen muss, so ist es nicht in Ordnung, dass die
Europäische Union und die EZB Anordnungen zum Streikrecht oder zum Recht auf
Tarifverhandlungen erteilen und sogar Vorgaben für eine Rentenreform machen, wo
doch keines dieser Themen in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt. In der Fassung
vom 9. Juli wurde dieser Kritik teilweise ausgeräumt: Die angekündigte Studie
beschränkt sich auf die Arbeitsmarktreform, ohne Streikrecht oder Tarifverhandlungen
zu erwähnen. Es ist auch nicht mehr die Rede davon, dass die Regierung keine Reform
ohne Einvernehmen mit den Gläubigern einführen darf, sie verpflichtet sich aber, „im
letzten Quartal 2015“ eine Reform über Tarifverhandlungen vorzulegen. Dennoch
handelt es sich im Grunde genommen um eine Reform auf einem Gebiet, das nicht im
Anwendungsbereich des Vertrags liegt, darüber hinaus mit einer zwangsläufig
eingeschränkten Beteiligung der Sozialpartner, wenn man die Frist für die
Vorbereitung dieser Gesetze bedenkt. Schließlich stellt sich die Frage nach dem
wirtschaftlichen Sinn dieser Forderung, da keine Studie eine ernstzunehmende
Verbindung zwischen verstärktem Wachstum und Abbau der öffentlichen Schulden
zusammen mit einem Tarifverhandlungssystem gleich welcher Art nachweisen konnte.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Unternehmensführung: Das
Europäische Parlament hat am 8. Juli eine Entschließung
über einen Vorschlag für eine Richtlinie zur langfristigen Einbeziehung der
Aktionäre und zur Unternehmensführung angenommen (siehe Pressemitteilung
des Parlaments). Jetzt stehen die Verhandlungen mit dem Rat an, um den Text in
erster Lesung anzunehmen.
- Transatlantischer Vertrag:
In einer am 8. Juli angenommenen Entschließung
zu den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft fordert das Europäische Parlament, dass das Kapitel
über nachhaltige Entwicklung „verbindlich und durchsetzbar ist und auf die
umfassende und wirksame Ratifizierung, Umsetzung und Durchsetzung der acht
grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) (…)
ausgerichtet ist“, darunter die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf
Kollektivverhandlungen. Die europäischen Abgeordneten fordern ebenfalls, „dass
Arbeitnehmer transatlantischer Unternehmen, die nach dem Recht eines
EU-Mitgliedstaates registriert sind, Zugang zu Informationen und
Beratungsangeboten gemäß der Richtlinie über den europäischen Betriebsrat
haben“.
- Beschäftigungspolitik: Das
Europäische Parlament hat am 8. Juli eine Entschließung
zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
angenommen. Die Abgeordneten empfehlen den Staaten zur Bekämpfung von Armut
insbesondere, „ein Mindesteinkommen einzuführen, das ihrer spezifischen
sozioökonomischen Lage angemessen ist.“
- „Grüne“ Beschäftigung: In
einer Entschließung
vom 8. Juli zur Mitteilung
der Kommission zur Initiative für grüne Beschäftigung fordern die
europäischen Abgeordneten eine „Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer im Hinblick
auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung in Bezug auf Belange im Zusammenhang
mit nachhaltiger Entwicklung sowie eine wirksame Arbeitnehmervertretung”. Sie
empfehlen, „dass die „Ökologiebeauftragten“ der Gewerkschaften […] in die
Maßnahmen für eine Stärkung der Ökologisierung der Wirtschaft und eine
Verbesserung der Nachhaltigkeit an ihrem Arbeitsplatz einbezogen werden“.
- Mutterschaftsurlaub:
Die Europäische Kommission zieht den Vorschlag zur Revision der
Mutterschaftsurlaub-Richtlinie zurück (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Sie kündigt eine „neue Initiative“ in Form eines „Fahrplans“
an, bevor sie eine „öffentliche Konsultation“ dazu einleiten wird. Der
Europäische Gewerkschaftsbund hat sich in einer Mitteilung
kritisch zu dieser Rücknahme geäußert, ebenso wie die Gewerkschaftsföderation
IndustriAll Europe (siehe Mitteilung).
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Rechtsprechung
Arbeitnehmer, die bei Massenentlassungen zu
berücksichtigen sind: Ein deutsches Unternehmen beschließt,
einen Betrieb zu schließen und die Arbeitnehmer zu entlassen. Der Betrieb
beschäftigt 18 Personen, womit die Arbeitnehmerzahl unter dem Schwellenwert von 20
Personen liegt, ab dem Entlassungen den deutschen Behörden anzuzeigen sind. Nach
deutschem Recht zählen ein Geschäftsführer und eine Praktikantin nicht zu den
Arbeitnehmern. Der Gerichtshof stellt fest, dass der Geschäftsführer seine
„Tätigkeit nach Weisung und Aufsicht eines anderen Organs dieser Gesellschaft
ausübt, als Gegenleistung für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält und selbst keine
Anteile an dieser Gesellschaft besitzt“. Was die Praktikantin betrifft, so durchlief
sie eine Umschulungsmaßnahme zur Bürokauffrau, die vom Jobcenter gefördert wurde.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlte ihr die Ausbildungsvergütung unmittelbar als
Gegenleistung für ihre Arbeit. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche
Regelung, wonach diese beiden Personen bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl nicht
einzubeziehen sind, der Richtlinie 98/59 vom 20. Juli 1998 über Massenentlassungen
entgegensteht (EuGH,
9. Juli 2015, in der Rechtssache C-229/14, Ender Balkaya).
- Gleichbehandlung und befristeter
Arbeitsvertrag: Der Gerichtshof hat sich mit einem
Rechtsstreit zwischen einer spanischen Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber, dem
Consejo de Estado (Staatsrat) befasst, weil dieser sich weigert, ihr
Dreijahresdienstalterszulagen zu gewähren, mit dem Verweis auf ihre Eigenschaft
als „Personal eventual“ (Aushilfspersonal), eine Tätigkeit, die einem
befristeten Arbeitsvertrag gleichgestellt ist. Wenn sie „eine gleiche oder
ähnliche Tätigkeit wie ein Berufsbeamter” ausgeübt hat, könnte nur ein
„sachlicher Grund […] die Ungleichbehandlung zwischen diesen beiden
Arbeitnehmern” rechtfertigen. Aber „die Tatsache, dass das Aushilfspersonal
nicht dauerhaft eingesetzt wird“ kann „aber in keinem Fall als ein solcher Grund
angesehen werden“, so der Gerichtshof (EuGH,
9. Juli 2015, in der Rechtssache C-177/14, Regojo
Dans).
>
Siehe auch: Urteil des
Gerichtshofs (EuGH,
9. Juli 2015, in der Rechtssache C-87/14), wonach die Europäische
Kommission Irland eine Vertragsverletzung bei der Umsetzung der
Arbeitszeitrichtlinie in Bezug auf noch nicht voll ausgebildete Krankenhausärzte
nicht nachweisen konnte (siehe Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
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Italien
- Umsetzung des „Job Act“:
Die Regierung hat zwei Dekrete veröffentlicht, die die zweite Phase der
Umsetzung des im Dezember 2014 beschlossenen „Jobs Act“ darstellen. Im ersten
Dekret werden die Maßnahmen auf Vaterschaftsurlaub von
selbständigen Vätern ausgeweitet, der Mutterschaftsurlaub besonderen Umständen
angepasst (Krankenhausaufenthalt von Neugeborenen und Frühgeborenen) und die
Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Elternurlaub verbessert. Das zweite
Dekret behandelt in einem Text das System aller
Beschäftigungsformen mit Ausnahme der unbegrenzten Arbeitsverträge, die als die
normale Beschäftigungsform dargestellt werden. Bei einer
Unternehmensumstrukturierung genehmigt dieses Dekret auch die Versetzung eines
Beschäftigten auf eine niedriger dotierte Stelle.
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Luxemburg
- Sozialer Dialog in den
Unternehmen: Die Abgeordnetenkammer hat am 2. Juli das
Gesetz
über die Reform des sozialen Dialogs in Unternehmen verabschiedet.
Danach wird die Personaldelegation zum einzigen Organ, das die Interessen der
Beschäftigten vertritt, und erhält die Befugnisse des gemischten Ausschusses
(comité mixte), insbesondere die Mitbestimmungsrechte, sobald die Schwelle von
150 Beschäftigten überschritten ist. Das Gesetz wurde von den Arbeitgebern und
der zweitgrößten Gewerkschaft des Landes, LCGB, eher negativ aufgenommen
(siehe Mitteilung).
Der größte Gewerkschaftsbund OGBL zeigte sich dagegen zufrieden (siehe Mitteilung).
> Siehe
auch: die positive
Bestandsaufnahme des deutschen Arbeitsministeriums sechs
Monate nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns; neues Gesetz in den
Niederlanden (Work and Security Act siehe Kommentar
von Lexicology) über Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen oder
wegen Unfähigkeit.
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3.
Unternehmen
Transnationale Verhandlungen
Suez Environnement: Die
Konzern-leitung von Suez Environnement, die Gewerkschaftsvertreter von 11
Mitglied-staaten sowie von zwei europäischen Gewerkschaftsorganisationen haben den
Prozess der Unterzeichnung einer Konzernvereinbarung
über die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern
abgeschlossen. In der Vereinbarung heißt es: „Die Unternehmen des Konzerns mit mehr
als 150 Beschäftigten verpflichten sich, eine Bilanz der im Bereich der beruflichen
Gleichstellung durchgeführten Maßnahmen zu erstellen und einen neuen Aktionsplan
aufzustellen“. Die Unternehmen, die noch nicht über einen solchen Plan verfügen
„müssen die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung innerhalb von 15 Monaten nach
ihrer Unterzeichnung umsetzen.“ (Link zur Vereinbarung in verschiedenen Sprachen).
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Europäische
Betriebsräte
- Air France-KLM: Der EBR
von Air France-KLM hat in einer Stellungnahme ein Projekt zur Umstrukturierung
von Call-Centern abgelehnt, das dem EBR zufolge in Europa 80 Beschäftigte
betreffen würde. Der Betriebsrat hat einen Sachverständigen benannt.
- ArcelorMittal: Nach
Abschluss der Verhandlungen (siehe IR
Notes 28) wird die Anzahl der Vertreter im EBR von 54 auf 42 reduziert.
Der engere Ausschuss zählt nunmehr 21 Mitglieder (ehemals 25), davon 17 ständige
Mitglieder und 4 „rotierende“ Mitglieder, damit alle im Konzern vertretenen
Gewerkschaften während eines Teils des Mandats über mindestens einen Vertreter
im engeren Ausschuss verfügen.
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4. Studien
und Berichte
Abstimmung von Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren: Die Stiftung zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie veröffentlicht (Linking
information and consultation procedures at local and European level), bei
der es um die Abstimmung von Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren geht, die auf
EBR-Ebene sowie von nationalen Mitarbeitervertretungen geführt werden. Die von Peter
Kerckhofs und Filip Dorssemont durchgeführte Untersuchung vergleicht die Rechtslage
in Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und im Vereinigten
Königreich. „Ein Unternehmen, das sich für eine transnationale Umstrukturierung
entscheidet, wird es schwer haben, die Anforderungen des europäischen Rechts und der
nationalen Bestimmungen zur Unterrichtung und Anhörung zu erfüllen, wenn seine
EBR-Vereinbarung keine präzise Abstimmung der unterschiedlichen Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahren vorsieht“, unterstreicht Peter Kerkhofs. Der Bericht schließt mit
pragmatischen, von der Rechtsprechung beeinflussten Empfehlungen. Im Juni
veröffentlichte Eurofound einen Bericht über EBRs anhand von 10 Fallstudien (European
Works Council developments before, during and after the crisis).
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