IR Notes

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IR Notes 45 – Einhaltung der Transparenzpflicht ist Vorbedingung für die Allgemein-verbindlichkeitserklärung eines Vorsorgesystems

  IR Notes 45 – 13 Januar 2016
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Stepanka Lehman und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Teamauf unserer Website.


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+33 (0)6 81 41 53 95

 
  Agenda

21. Januar
Paris
Veranstaltung des EWC-Clubs über die Rolle der Europäischen Betriebsräte bei der Digitalisierung, mit Beiträgen von Olivier Pelras, Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der AXA-Gruppe, sowie von Philippe Mangion, Leiter Arbeitsbeziehungen Airbus und Christian Bradier, Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats von Michelin. Organisatoren: Astrees und IR Share.
Tel.: +33 (0) 6 81 41 53 95 oder frederic.t@irshare.eu


26. Januar
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel: „The European Court of Justice and atypical work: halting labour market dualization?“ (EN) mit Caroline de la Porte, Institut für Gesellschaft und Globalisierung der Universität Roskilde (Dänemark), Pascale Vielle (Universität Löwen) und Philippe Pochet (ETUI).


24. und 25. Februar
Brüssel
EWPCC Konferenz mit dem Titel: „Building Bridges: combining information, consultation and board-level employee representation in European multi-nationals (EN)“. Erörtert werden unter anderem die Möglichkeiten, die Arbeitnehmervertretung auf Unternehmensebene mit der Arbeitnehmervertretung in den Leitungsorganen des Unternehmens zu verbinden.


31. März
Lissabon
Abschließender Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Einhaltung der Transparenzpflicht ist Vorbedingung für die Allgemein-verbindlichkeitserklärung eines Vorsorgesystems

In Frankreich können die Sozialpartner auf Branchenebene Tarifverträge abschließen, die den Beschäftigten eine weitere Vorsorge zusätzlich zum Versicherungsschutz gewähren, den ihnen das System der sozialen Sicherheit bietet, um den bestehenden Vorsorge- und Kranken-versicherungsschutz zu verbessern. Bis 2013 beauftragten die Unterzeichner in ihrem Vertrag oftmals eine Einrichtung mit der Verwaltung dieses Zusatzvorsorgesystems. Sie baten zudem das Arbeitsministerium, den Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche allgemeinverbindlich zu erklären. Der Beitritt zum Vorsorgesystem wurde somit verbindlich, und die Arbeitgeber und die versicherten Beschäftigten waren zur Beitragsleistung verpflichtet. Der Gerichtshof wurde angerufen, sich zur mangelnden Transparenz des Verfahrens zu äußern unter Berücksichtigung von Art. 56 AEUV über die Einhaltung der Transparenzpflicht. Dabei ging es nicht um das Verfahren zur Benennung einer Einrichtung, sondern um das Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Der Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die die Verwaltung des „Pflichtvorsorgesystems“ einer einzigen Einrichtung überträgt, nur dann erlassen werden darf, wenn „sichergestellt ist, dass die Transparenzpflicht eingehalten wurde (EuGH 17.12.2015, Rs. C-25/14 und C‑26/14, UNIS und Beaudout). Das Verfahren für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfüllte diese Transparenzpflicht jedoch nicht (siehe Randnr. 45 des Urteils), aber die Regierung hat „die Aufrechterhaltung der Wirkungen der in den Ausgangsverfahren fraglichen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen“ erwirkt, um die betroffenen Arbeitgeber und Beschäftigten nicht zu schädigen. Die Wirkungen dieses Urteils gelten für die Allgemein-verbindlichkeitserklärungen, die nach „der Verkündung des vorliegenden Urteils“ erlassen wurden, „wobei vor diesem Zeitpunkt erhobene Klagen unberührt bleiben“. Seit 2014 können die Sozialpartner keine Benennungsklauseln mehr vorsehen, sondern lediglich Empfehlungsklauseln zugunsten einer oder zwei Einrichtungen, die im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt wurden.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen



  • Ein Europa mit zwei Geschwindigkeiten: Der italienische Außenminister Paolo Gentiloni und sein britischer Kollege Philip Hammond veröffentlichten am 15. Dezember einen Artikel in der britischen Tageszeitung The Telegraph, worin sie ihre unterschiedliche Auffassung zur Union zum Ausdruck brachten: Während die Italiener auf mehr Integration setzen, möchten die Briten die EU lieber auf ihre Rolle des Binnenmarkts beschränken. Beide sprechen sich jedoch für eine Reform der Union aus und haben sich mit der Idee eines Europas mit zwei Geschwindigkeiten angefreundet, das die Integration innerhalb der Euro-Zone verfolgt. Diese Haltung wurde vom Europäischen Gewerkschaftsbund entschieden verurteilt (siehe Mitteilung).

  • Integration der Flüchtlinge: Im Vorfeld einer Tagung des Europäischen Rates, bei der wiederum keine gemeinsame und nachhaltige Lösung zur Aufnahme der in die EU einreisenden Flüchtlinge gefunden werden konnte, veröffentlichte der Europäische Gewerkschaftsbund eine Mitteilung, in der er ebenso wie der Generalsekretär des EGB Luca Visentini bekräftigte, dass „die Integration der Flüchtlinge die einzige Lösung ist:  Sie müssen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt weitestgehend integriert werden. Dazu müssen Investitionen in zusätzliche öffentliche Dienstleistungen getätigt und verstärkt Maßnahmen durchgeführt werden, um für gleiche Arbeit gleiches Entgelt zu gewährleisten“, insbesondere durch Tarifverträge, „um zwischen den Arbeitgebern und Beschäftigten Vereinbarungen für die Integration der Flüchtlinge in die Arbeitswelt zu schaffen“.


Rechtsprechung

  • Entschädigung bei diskriminierender Kündigung: Der Gerichtshof der EU fällte am 17. Dezember ein Urteil in der spanischen Rechtssache betreffend eine Arbeitnehmerin, deren Kündigung eine Diskriminierung darstellte. Das angerufene Gericht befand, dass sie Opfer einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts war, stellt aber die Höhe der zu leistenden Entschädigung in Frage. Dem Gericht zufolge liegt der erlittene Schaden bei 3.000 Euro. Die Klägerin verlangt jedoch das Doppelte. Das angerufene Gericht wendet sich an den Gerichtshof mit der Bitte um eine präzise Auslegung von Artikel 18 der Richtlinie 2006/54. Dieser Artikel sieht vor, dass ein durch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entstandener Schaden auszugleichen oder zu ersetzen ist, „wobei dies auf eine abschreckende und dem erlittenen Schaden angemessene Art und Weise geschehen muss“. Verlangt das EU-Recht, dass die Strafe über den tatsächlich entstandenen Schaden hinausgehen muss, um „abschreckend“ zu sein? Laut Gerichtshof hindert nichts einen Mitgliedstaat, Strafschadensersatz mit abschreckendem Charakter vorzusehen, das Gemeinschaftsrecht verpflichtet ihn aber nicht dazu (EuGH 17.12.2015, Rs C 407/14, María Auxiliadora Arjona Camacho / Securitas Seguridad España SA).

  • Endokrinschädigende Eigenschaften: Das Gericht der Europäischen Union verurteilte am 16. Dezember die Europäische Kommission wegen Verstoß gegen das Unionsrecht, die Bevölkerung, darunter eine hohe Anzahl von Beschäftigten, vor endokrinschädigenden Stoffen zu schützen (siehe Pressemitteilung des Gerichts). Das Gericht befindet in seinem Urteil (EuG 16.12.2015, Rs T-521-14, Schweden / Kommission, nur auf Französich), dass die Folgenabschätzung, die die Kommission vor der Vorlage eines Gesetzesvorschlags einleitete, keine rechtliche Grundlage hatte.


Sektoraler sozialer Dialog

Zentrale Behörden: Die Sozialpartner des europäischen Sektors zentraler Behörden haben am 21. Dezember eine Rahmen-vereinbarung unterzeichnet, in der Mindestnormen für die Unterrichtung und Anhörung festgelegt sind, die den Beamten und Angestellten dieser Behörden zugutekommen sollen. Der Text wird der Europäischen Kommission vorgelegt, damit diese einen Ratsbeschluss vorbereitet, wodurch diese Vereinbarung im Rahmen einer europäischen Richtlinie auf Unionsebene zur Anwendung kommt. Der Vertragstext übernimmt die Definitionen, die in der europäischen Sozialgesetzgebung inzwischen Standard sind (siehe Pressemitteilung von EPSU und Pressemitteilung des Europäischen Gewerkschaftsbundes).



Gewerkschaften

Unternehmenspolitik: Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Trade Union Europe verabschiedete anlässlich der Tagung des Exekutivrats am 2. Dezember zwei wichtige Texte, die seine Politik gegenüber Unternehmen ergänzt: 1. Eine Resolution mit dem Titel „Stärkung unserer Kapazitäten für die Antizipation und die Bewältigung des Wandels in nationalen und multinationalen Unternehmen in der EU“ ; 2. Interne Empfehlungen für „Grenzüberschreitende Unternehmensrestrukturierungen“ mit dem Titel: „Auf dem Weg zu verstärkter Gewerkschaftskooperation und umfassenderer Solidarität“. Ziel ist die frühestmögliche Einbindung der Beschäftigten in den Entscheidungsprozess. Der Verband stellt fest, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer in den EBRs „im Allgemeinen nur eine Formalität ist und nur begrenzte Auswirkung hat“, da diese Instanzen „zu oft vor ‚vollendete Tatsachen‘ gestellt werden“ (siehe Mitteilung, auf Englisch).



  • Gewerkschafter aus dem europäischen Automobilsektor in China: Gewerkschaftsvertreter von Autobauern wie Volkswagen, BMW, Daimler, PSA, Renault, Volvo, AB Volvo, Honda und Toyota sowie Gewerkschafter von IG Metall, IF Metall (Schweden), UNIFOR (Kanada) und JAW (Japan) nahmen vom 24. – 26. November 2015 an Workshops mit chinesischen Arbeitnehmervertretern teil (siehe Pressemitteilung von IndustriAll Global Union).


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Elektronische Essensgutscheine: Ab 1. Januar 2016 können Beschäftigte in Geschäften nur noch elektronische Essens-gutscheine einlösen. Belgien ist somit das erste europäische Land, das vollständig auf elektronische Essensgutscheine umgestellt hat.


Griechenland

  • Arbeitszeit von Krankenhausärzten: Der Europäische Gerichtshof hat Griechenland verurteilt, weil dort die vom Unionsrecht vorgeschriebenen Schutzbestimmungen im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung nicht korrekt umgesetzt werden (EuGH 23.12.2015, Rs C-180/14, Kommission / Griechenland) (auf Französisch oder auf Griechisch).


Luxemburg

  • Reform des Elternurlaubs: Der Regierungsrat hat am 16. Dezember einen Gesetzentwurf zur Reform des Elternurlaubs verabschiedet. Die zurzeit gezahlte Leistung von pauschal 1.778,31 Euro pro Monat bei Elternurlaub auf Vollzeitbasis und 889,15 Euro pro Monat bei Elternurlaub auf Teilzeitbasis wird durch ein reelles Ersatzeinkommen ersetzt, das zwischen 1.922,96 Euro und ca. 3.200 Euro im Monat liegt. Die Beschäftigten werden ihre Elternzeit flexibler gestalten können (Kürzung der Arbeitszeit um 20 %, Aufteilung des Elternurlaubs in vier Mal einen Monat innerhalb eines Zeitraums von 20 Monaten). Bislang können die Eltern nur zwischen zwei Möglichkeiten wählen: einem Elternurlaub auf Vollzeit- oder auf Teilzeitbasis.


Tschechische Republik

  • Tarifvertrag für zentrale Verwaltungen: Nach mehreren Verhandlungsrunden mit den Gewerkschaften hat die tschechische Regierung erstmalig einen Tarifvertrag auf Ebene der zentralen öffentlichen Verwaltung abgeschlossen. Dieser am 22. Dezember unterzeichnete Vertrag ist von historischer Bedeutung und betrifft mehr als 69.000 Beamte in den Regierungsbehörden und staatlichen Stellen. Der Vertrag vereinheitlicht bestimmte soziale Vorteile, die für die zentrale öffentliche Verwaltung gelten und sieht eine jährliche Neuverhandlung der Gehälter vor. Der Vertrag gilt bis zum 31. Dezember 2016 und ist verlängerbar.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte


The Avril Group: Die zentrale Geschäfts-leitung des französischen Industrie- und Finanzkonzerns The Avril Group (ehemals Sofiprotéol, 8.000 Beschäftigte), der sich auf Ölsaaten und Biokraftstoffe spezialisiert hat, unterzeichnete am 14. Dezember eine Vereinbarung (Polnisch und Rumänisch) zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats. Der EBR setzt sich aus 12 Mitgliedern zusammen, davon 6 Mitglieder aus Frankreich und 2 aus Rumänien, während alle anderen Länder jeweils durch ein Mitglied vertreten werden. Die Vereinbarung besagt, dass der Betriebsrat für Fragen zuständig ist, die den gesamten Konzern oder mindestens zwei Unternehmen oder Betriebe in zwei unterschiedlichen Ländern betreffen. Dies umfasst auch „Fragen mit potentiellen sozialen Konsequenzen und/oder einer potentiellen Auswirkung auf europäische Beschäftigte – mindestens 30 betroffene Stellen – oder Tätigkeitsverlagerungen zwischen Mitgliedstaaten“. Diese Vereinbarung gehört zu den wenigen, die vorgibt, dass die Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats „die Parität zwischen Männern und Frauen fördern“ muss. Der Betriebsrat setzt sich zusammen aus einem Mitglied pro Staat, in dem der Konzern einen Personalstand von 50 bis 500 Mitarbeitern aufweist (Deutschland, Belgien, Polen, Großbritannien), bei einem größeren Personalstand kommen ab bestimmten Mitarbeiterzahlen weitere Mitglieder hinzu. So stehen Rumänien 2 und Frankreich 6 Sitze zu.  Beobachter ohne Stimmrecht können für Länder außerhalb der EU ernannt werden, in denen der Konzern mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigt, was auf Marokko zutrifft. Der Europäische Betriebsrat tagt einmal im Jahr im Rahmen einer ordentlichen Sitzung. Der engere Ausschuss tagt drei Mal im Jahr, davon findet eine Sitzung in Anwesenheit der Teilnehmer statt, die beiden anderen in Form einer Videokonferenz und in außergewöhnlichen Fällen auch per Telefonkonferenz (siehe auch Pressemitteilung von Effat).



  • CHH Industrial: Auf seiner Tagung vom 24. – 26. November 2015 in Turin hat CHH Industrial einen Europäischen Betriebsrat eingerichtet. Dieses niederländische Unternehmen hat 41.000 Beschäftigte und ist aus dem italienischen Konzern Fiat Industrial und dem niederländischen Unternehmen CNH Global hervorgegangen, das sich auf landwirtschaftliche Maschinen und Geräte spezialisiert hat (Case und New Holland).

  • Ferrero: Der italienische Süßwarenhersteller Ferrero hat seine EBR-Vereinbarung am 7. Oktober 2015 überarbeitet. Eine Neuheit ist die Einrichtung eines „Labors für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“, das für die Bewusstseinsbildung und den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken in diesem Bereich zuständig ist.  Eine ständige Arbeitsgruppe, die sich aus einem Vertreter pro im EBR vertretenen Land zusammensetzt, tagt einmal im Jahr im Beisein eines Experten, um das Sammeln und Verteilen der Informationen und bewährten Praktiken zur Prävention zu planen, und dem EBR Vorschläge für die Einleitung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Unterrichtung und Schulung vorzulegen. Die Website des EBR räumt den Aktivitäten des Labors einen eigenen Platz ein.


Gewerkschaften

  • Smurfit Kappa: Auf einer Tagung, die am 13. und 14. Dezember von den internationalen Gewerkschaftsverbänden UNI Global Union und IndustriAll Global Union in Warschau ausgerichtet wurde, haben die aus 10 verschiedenen Ländern versammelten Gewerkschaftsvertreter des Verpackungskonzerns Smurfit Kappa (43.000 Beschäftigte) eine globale Gewerkschaftsallianz gegründet (siehe Pressemitteilung von IndustriAll Global Union). Ein Schreiben (auf Englisch) an die Unternehmensleitung wurde verfasst, in dem mit Bedauern darauf hingewiesen wurde, dass die Antwort auf zwei Schreiben, in denen die Einrichtung eines globalen sozialen Dialogs auf Konzernebene beantragt wurde, noch ausstehe.


4. Studien und Berichte

  • Weiterer Rückgang der Arbeitslosenquote: Nach den neuesten Eurostat-Zahlen ist die Arbeitslosenquote zwischen Oktober und November um 0,1 Prozentpunkte zurückgegangen. Dies gilt sowohl für die Europäische Union (von 9,2 % auf 9,1 %) als auch für den Euroraum (von 10,6 % auf 10,5 %). Über ein Jahr betrachtet meldeten die stärksten Rückgänge Spanien (von 23,7 % auf 21,4 %), Bulgarien (von 10,6 % auf 8,8 %) und Italien (von 13,1 % auf 11,3 %) (siehe Eurostat-Pressemitteilung).

 

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IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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