|
| |
IR Notes 45 – 13 Januar 2016
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Stepanka Lehman und Frédéric Turlan. Erfahren
Sie mehr über das IR
Share-Teamauf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
|
|
|
 |
| |
Agenda
21.
Januar Paris Veranstaltung
des EWC-Clubs über die
Rolle der Europäischen Betriebsräte bei der Digitalisierung, mit
Beiträgen von Olivier Pelras, Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats
der AXA-Gruppe, sowie von Philippe Mangion, Leiter Arbeitsbeziehungen
Airbus und Christian Bradier, Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats
von Michelin. Organisatoren: Astrees und IR Share. Tel.: +33 (0) 6
81 41 53 95 oder frederic.t@irshare.eu
26.
Januar Brüssel Monatliches
Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel: „The
European Court of Justice and atypical work: halting labour market
dualization?“ (EN)
mit Caroline de la Porte, Institut für Gesellschaft und Globalisierung
der Universität Roskilde (Dänemark), Pascale Vielle (Universität Löwen)
und Philippe Pochet (ETUI).
24. und 25.
Februar Brüssel EWPCC
Konferenz mit dem Titel: „Building
Bridges: combining information, consultation and board-level employee
representation in European multi-nationals (EN)“.
Erörtert werden unter anderem die Möglichkeiten, die
Arbeitnehmervertretung auf Unternehmensebene mit der
Arbeitnehmervertretung in den Leitungsorganen des Unternehmens zu
verbinden.
31. März Lissabon Abschließender
Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee
representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share
und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler
Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.
|
|
|
 |
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Einhaltung
der Transparenzpflicht ist Vorbedingung für die Allgemein-verbindlichkeitserklärung
eines Vorsorgesystems
In Frankreich können die Sozialpartner auf Branchenebene Tarifverträge abschließen,
die den Beschäftigten eine weitere Vorsorge zusätzlich zum Versicherungsschutz
gewähren, den ihnen das System der sozialen Sicherheit bietet, um den bestehenden
Vorsorge- und Kranken-versicherungsschutz zu verbessern. Bis 2013 beauftragten die
Unterzeichner in ihrem Vertrag oftmals eine Einrichtung mit der Verwaltung dieses
Zusatzvorsorgesystems. Sie baten zudem das Arbeitsministerium, den Tarifvertrag für
alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche allgemeinverbindlich zu erklären. Der
Beitritt zum Vorsorgesystem wurde somit verbindlich, und die Arbeitgeber und die
versicherten Beschäftigten waren zur Beitragsleistung verpflichtet. Der Gerichtshof
wurde angerufen, sich zur mangelnden Transparenz des Verfahrens zu äußern unter
Berücksichtigung von Art. 56 AEUV über die Einhaltung der Transparenzpflicht. Dabei
ging es nicht um das Verfahren zur Benennung einer Einrichtung, sondern um das
Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Der Gerichtshof vertritt die
Auffassung, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die die Verwaltung des
„Pflichtvorsorgesystems“ einer einzigen Einrichtung überträgt, nur dann erlassen
werden darf, wenn „sichergestellt ist, dass die Transparenzpflicht eingehalten wurde
(EuGH
17.12.2015, Rs. C-25/14 und C‑26/14, UNIS und Beaudout). Das Verfahren für
die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfüllte diese Transparenzpflicht jedoch
nicht (siehe Randnr. 45 des Urteils), aber die Regierung hat „die Aufrechterhaltung
der Wirkungen der in den Ausgangsverfahren fraglichen
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen“ erwirkt, um die betroffenen Arbeitgeber und
Beschäftigten nicht zu schädigen. Die Wirkungen dieses Urteils gelten für die
Allgemein-verbindlichkeitserklärungen, die nach „der Verkündung des vorliegenden
Urteils“ erlassen wurden, „wobei vor diesem Zeitpunkt erhobene Klagen unberührt
bleiben“. Seit 2014 können die Sozialpartner keine Benennungsklauseln mehr vorsehen,
sondern lediglich Empfehlungsklauseln zugunsten einer oder zwei Einrichtungen, die
im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt wurden.
|
1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Ein Europa mit zwei
Geschwindigkeiten: Der italienische Außenminister Paolo
Gentiloni und sein britischer Kollege Philip Hammond veröffentlichten am 15.
Dezember einen Artikel
in der britischen Tageszeitung The Telegraph, worin sie ihre unterschiedliche
Auffassung zur Union zum Ausdruck brachten: Während die Italiener auf mehr
Integration setzen, möchten die Briten die EU lieber auf ihre Rolle des
Binnenmarkts beschränken. Beide sprechen sich jedoch für eine Reform der Union
aus und haben sich mit der Idee eines Europas mit zwei Geschwindigkeiten
angefreundet, das die Integration innerhalb der Euro-Zone verfolgt. Diese
Haltung wurde vom Europäischen Gewerkschaftsbund entschieden verurteilt (siehe
Mitteilung).
- Integration der
Flüchtlinge: Im Vorfeld einer Tagung des Europäischen
Rates, bei der wiederum keine gemeinsame und nachhaltige Lösung zur Aufnahme der
in die EU einreisenden Flüchtlinge gefunden werden konnte, veröffentlichte der
Europäische Gewerkschaftsbund eine Mitteilung,
in der er ebenso wie der Generalsekretär des EGB Luca Visentini bekräftigte,
dass „die Integration der Flüchtlinge die einzige Lösung ist: Sie müssen in die
Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt weitestgehend integriert werden. Dazu
müssen Investitionen in zusätzliche öffentliche Dienstleistungen getätigt und
verstärkt Maßnahmen durchgeführt werden, um für gleiche Arbeit gleiches Entgelt
zu gewährleisten“, insbesondere durch Tarifverträge, „um zwischen den
Arbeitgebern und Beschäftigten Vereinbarungen für die Integration der
Flüchtlinge in die Arbeitswelt zu schaffen“.
|
Rechtsprechung
- Entschädigung bei diskriminierender
Kündigung: Der Gerichtshof der EU fällte am 17. Dezember
ein Urteil in der spanischen Rechtssache betreffend eine Arbeitnehmerin, deren
Kündigung eine Diskriminierung darstellte. Das angerufene Gericht befand, dass
sie Opfer einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts war, stellt aber die
Höhe der zu leistenden Entschädigung in Frage. Dem Gericht zufolge liegt der
erlittene Schaden bei 3.000 Euro. Die Klägerin verlangt jedoch das Doppelte. Das
angerufene Gericht wendet sich an den Gerichtshof mit der Bitte um eine präzise
Auslegung von Artikel 18 der Richtlinie 2006/54. Dieser Artikel sieht vor, dass
ein durch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entstandener Schaden
auszugleichen oder zu ersetzen ist, „wobei dies auf eine abschreckende und dem
erlittenen Schaden angemessene Art und Weise geschehen muss“. Verlangt das
EU-Recht, dass die Strafe über den tatsächlich entstandenen Schaden hinausgehen
muss, um „abschreckend“ zu sein? Laut Gerichtshof hindert nichts einen
Mitgliedstaat, Strafschadensersatz mit abschreckendem Charakter vorzusehen, das
Gemeinschaftsrecht verpflichtet ihn aber nicht dazu (EuGH
17.12.2015, Rs C 407/14, María Auxiliadora Arjona Camacho / Securitas
Seguridad España SA).
- Endokrinschädigende
Eigenschaften: Das Gericht der Europäischen Union
verurteilte am 16. Dezember die Europäische Kommission wegen Verstoß gegen das
Unionsrecht, die Bevölkerung, darunter eine hohe Anzahl von Beschäftigten, vor
endokrinschädigenden Stoffen zu schützen (siehe Pressemitteilung
des Gerichts). Das Gericht befindet in seinem Urteil (EuG
16.12.2015, Rs T-521-14, Schweden / Kommission, nur auf Französich),
dass die Folgenabschätzung, die die Kommission vor der Vorlage eines
Gesetzesvorschlags einleitete, keine rechtliche Grundlage hatte.
|
Sektoraler
sozialer Dialog
Zentrale Behörden: Die
Sozialpartner des europäischen Sektors zentraler Behörden haben am 21. Dezember eine
Rahmen-vereinbarung
unterzeichnet, in der Mindestnormen für die Unterrichtung und Anhörung festgelegt
sind, die den Beamten und Angestellten dieser Behörden zugutekommen sollen. Der Text
wird der Europäischen Kommission vorgelegt, damit diese einen Ratsbeschluss
vorbereitet, wodurch diese Vereinbarung im Rahmen einer europäischen Richtlinie auf
Unionsebene zur Anwendung kommt. Der Vertragstext übernimmt die Definitionen, die in
der europäischen Sozialgesetzgebung inzwischen Standard sind (siehe Pressemitteilung von EPSU und Pressemitteilung
des Europäischen Gewerkschaftsbundes).
|
Gewerkschaften
Unternehmenspolitik: Der
europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Trade Union Europe verabschiedete
anlässlich der Tagung des Exekutivrats am 2. Dezember zwei wichtige Texte, die seine
Politik gegenüber Unternehmen ergänzt: 1. Eine Resolution mit dem Titel „Stärkung
unserer Kapazitäten für die Antizipation und die Bewältigung des Wandels in
nationalen und multinationalen Unternehmen in der EU“ ; 2. Interne
Empfehlungen für „Grenzüberschreitende Unternehmensrestrukturierungen“ mit dem
Titel: „Auf
dem Weg zu verstärkter Gewerkschaftskooperation und umfassenderer
Solidarität“. Ziel ist die frühestmögliche Einbindung der Beschäftigten in
den Entscheidungsprozess. Der Verband stellt fest, dass die Beteiligung der
Arbeitnehmer in den EBRs „im Allgemeinen nur eine Formalität ist und nur begrenzte
Auswirkung hat“, da diese Instanzen „zu oft vor ‚vollendete Tatsachen‘ gestellt
werden“ (siehe Mitteilung,
auf Englisch).
- Gewerkschafter aus dem europäischen
Automobilsektor in China: Gewerkschaftsvertreter von
Autobauern wie Volkswagen, BMW, Daimler, PSA, Renault, Volvo, AB Volvo, Honda
und Toyota sowie Gewerkschafter von IG Metall, IF Metall (Schweden), UNIFOR
(Kanada) und JAW (Japan) nahmen vom 24. – 26. November 2015 an Workshops mit
chinesischen Arbeitnehmervertretern teil (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll Global Union).
|
2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Elektronische Essensgutscheine:
Ab 1. Januar 2016 können Beschäftigte in Geschäften nur noch
elektronische Essens-gutscheine einlösen. Belgien ist somit das erste
europäische Land, das vollständig auf elektronische Essensgutscheine umgestellt
hat.
|
Griechenland
|
Luxemburg
- Reform des Elternurlaubs:
Der Regierungsrat
hat am 16. Dezember einen Gesetzentwurf zur Reform des Elternurlaubs
verabschiedet. Die zurzeit gezahlte Leistung von pauschal 1.778,31 Euro pro
Monat bei Elternurlaub auf Vollzeitbasis und 889,15 Euro pro Monat bei
Elternurlaub auf Teilzeitbasis wird durch ein reelles Ersatzeinkommen ersetzt,
das zwischen 1.922,96 Euro und ca. 3.200 Euro im Monat liegt. Die Beschäftigten
werden ihre Elternzeit flexibler gestalten können (Kürzung der Arbeitszeit um 20
%, Aufteilung des Elternurlaubs in vier Mal einen Monat innerhalb eines
Zeitraums von 20 Monaten). Bislang können die Eltern nur zwischen zwei
Möglichkeiten wählen: einem Elternurlaub auf Vollzeit- oder auf Teilzeitbasis.
|
Tschechische
Republik
- Tarifvertrag für zentrale Verwaltungen:
Nach mehreren Verhandlungsrunden mit den Gewerkschaften hat
die tschechische Regierung erstmalig einen Tarifvertrag auf Ebene der zentralen
öffentlichen Verwaltung abgeschlossen. Dieser am 22. Dezember unterzeichnete
Vertrag ist von historischer Bedeutung und betrifft mehr als 69.000 Beamte in
den Regierungsbehörden und staatlichen Stellen. Der Vertrag vereinheitlicht
bestimmte soziale Vorteile, die für die zentrale öffentliche Verwaltung gelten
und sieht eine jährliche Neuverhandlung der Gehälter vor. Der Vertrag gilt bis
zum 31. Dezember 2016 und ist verlängerbar.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
The Avril Group: Die zentrale
Geschäfts-leitung des französischen Industrie- und Finanzkonzerns The Avril Group
(ehemals Sofiprotéol, 8.000 Beschäftigte), der sich auf Ölsaaten und Biokraftstoffe
spezialisiert hat, unterzeichnete am 14. Dezember eine Vereinbarung (Polnisch
und Rumänisch)
zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats. Der EBR setzt sich aus 12
Mitgliedern zusammen, davon 6 Mitglieder aus Frankreich und 2 aus Rumänien, während
alle anderen Länder jeweils durch ein Mitglied vertreten werden. Die Vereinbarung
besagt, dass der Betriebsrat für Fragen zuständig ist, die den gesamten Konzern oder
mindestens zwei Unternehmen oder Betriebe in zwei unterschiedlichen Ländern
betreffen. Dies umfasst auch „Fragen mit potentiellen sozialen Konsequenzen und/oder
einer potentiellen Auswirkung auf europäische Beschäftigte – mindestens 30
betroffene Stellen – oder Tätigkeitsverlagerungen zwischen Mitgliedstaaten“. Diese
Vereinbarung gehört zu den wenigen, die vorgibt, dass die Zusammensetzung des
Europäischen Betriebsrats „die Parität zwischen Männern und Frauen fördern“ muss.
Der Betriebsrat setzt sich zusammen aus einem Mitglied pro Staat, in dem der Konzern
einen Personalstand von 50 bis 500 Mitarbeitern aufweist (Deutschland, Belgien,
Polen, Großbritannien), bei einem größeren Personalstand kommen ab bestimmten
Mitarbeiterzahlen weitere Mitglieder hinzu. So stehen Rumänien 2 und Frankreich 6
Sitze zu. Beobachter ohne Stimmrecht können für Länder außerhalb der EU ernannt
werden, in denen der Konzern mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigt, was auf Marokko
zutrifft. Der Europäische Betriebsrat tagt einmal im Jahr im Rahmen einer
ordentlichen Sitzung. Der engere Ausschuss tagt drei Mal im Jahr, davon findet eine
Sitzung in Anwesenheit der Teilnehmer statt, die beiden anderen in Form einer
Videokonferenz und in außergewöhnlichen Fällen auch per Telefonkonferenz (siehe auch
Pressemitteilung von Effat).
- CHH Industrial: Auf seiner
Tagung vom 24. – 26. November 2015 in Turin hat CHH Industrial einen
Europäischen Betriebsrat eingerichtet. Dieses niederländische Unternehmen hat
41.000 Beschäftigte und ist aus dem italienischen Konzern Fiat Industrial und
dem niederländischen Unternehmen CNH Global hervorgegangen, das sich auf
landwirtschaftliche Maschinen und Geräte spezialisiert hat (Case und New
Holland).
- Ferrero: Der italienische
Süßwarenhersteller Ferrero hat seine EBR-Vereinbarung
am 7. Oktober 2015 überarbeitet. Eine Neuheit ist die Einrichtung eines „Labors
für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“, das für die Bewusstseinsbildung
und den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken in
diesem Bereich zuständig ist. Eine ständige Arbeitsgruppe, die sich aus einem
Vertreter pro im EBR vertretenen Land zusammensetzt, tagt einmal im Jahr im
Beisein eines Experten, um das Sammeln und Verteilen der Informationen und
bewährten Praktiken zur Prävention zu planen, und dem EBR Vorschläge für die
Einleitung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Unterrichtung und Schulung
vorzulegen. Die Website des EBR räumt den Aktivitäten des Labors einen eigenen
Platz ein.
|
Gewerkschaften
- Smurfit Kappa: Auf einer
Tagung, die am 13. und 14. Dezember von den internationalen
Gewerkschaftsverbänden UNI Global Union und IndustriAll Global Union in Warschau
ausgerichtet wurde, haben die aus 10 verschiedenen Ländern versammelten
Gewerkschaftsvertreter des Verpackungskonzerns Smurfit Kappa (43.000
Beschäftigte) eine globale Gewerkschaftsallianz gegründet (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll Global Union). Ein Schreiben
(auf Englisch) an die Unternehmensleitung wurde verfasst, in dem mit Bedauern
darauf hingewiesen wurde, dass die Antwort auf zwei Schreiben, in denen die
Einrichtung eines globalen sozialen Dialogs auf Konzernebene beantragt wurde,
noch ausstehe.
|
4. Studien
und Berichte
- Weiterer Rückgang der
Arbeitslosenquote: Nach den neuesten Eurostat-Zahlen ist
die Arbeitslosenquote zwischen Oktober und November um 0,1 Prozentpunkte
zurückgegangen. Dies gilt sowohl für die Europäische Union (von 9,2 % auf 9,1 %)
als auch für den Euroraum (von 10,6 % auf 10,5 %). Über ein Jahr betrachtet
meldeten die stärksten Rückgänge Spanien (von 23,7 % auf 21,4 %), Bulgarien (von
10,6 % auf 8,8 %) und Italien (von 13,1 % auf 11,3 %) (siehe Eurostat-Pressemitteilung).
|
|
|