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IR Notes 47 – 10 Februar 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über
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Interview
Luc Triangle, Stellvertretender Generalsekretär des europäischen
Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe
Was war das Ziel des Treffens vom
29. Januar mit den Gewerkschafts-vertretern von General Electric
(siehe 3. Unternehmen)? Bei einer Umstrukturierung gibt es immer
Länder, die eher davon profitieren, und andere, die dabei verlieren,
manche mehr, manche weniger. Unsere Rolle besteht darin, die
gewerkschaftlichen Maßnahmen der einzelnen Länder, die von der von
General Electric angekündigten Umstrukturierung betroffen sind, zu
koordinieren. Wir sind uns einig, dass diese Ankündigung nur auf
eine Kostenreduzierung abzielt und keinerlei Perspektive aus
industrieller Sicht hat.
Sie prangern eine Verletzung des
sozialen Dialogs an … Man kann hier in der Tat die Rechtmäßigkeit
der Ankündigung hinterfragen, denn die Unternehmensleitung hat die
europäischen Vorschriften missachtet und die Arbeitnehmervertreter
vor vollendete Tatsachen gestellt. Der nach der Ankündigung
vorgelegte Plan nennt bereits Einzelheiten über die abzubauenden
Arbeitsplätze.
Wie wird es jetzt
weitergehen? Die Übergangsinstanz, die 2015 eingerichtet
wurde, um die Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten der
Alstom-Unternehmensbereiche sicherzustellen, die von General
Electric übernommen wurden, wird in den nächsten drei Monaten tagen,
um über den angekündigten Plan unterrichtet zu werden. Wir sind
jedoch überhaupt nicht davon überzeugt, dass dieser Plan dem
Unternehmen Vorteile bringt. Wir denken auch an Maßnahmen an den
verschiedenen Standorten – es ist aber jetzt noch zu früh, um
darüber zu sprechen.
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Agenda
24. und 25.
Februar Brüssel
EWPCC Konferenz mit dem Titel: „Building
Bridges: combining information, consultation and board-level
employee representation in European multi-nationals“. Erörtert
werden unter anderem die Möglichkeiten, die Arbeitnehmervertretung auf
Unternehmensebene mit der Arbeitnehmervertretung in den Leitungsorganen
des Unternehmens zu verbinden.
31.
März Lissabon Abschließender
Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee
representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share
und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler
Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Ist die
deutsche Mitbestimmung mit dem Europarecht vereinbar?
In einem Jahr wird der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob die
Mitbestimmung europarechtswidrig ist. Nach dem Mitbestimmungsgesetz organi-sieren
Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern in Deutschland eine Wahl, in der ihre
Mitarbeiter, die in Deutschland beschäftigt sind, Vertreter für den Aufsichtsrat
wählen. Im Fall eines transnationalen Unternehmens, wie z.B. dem Reiseunternehmen
TUI, das 10.000 Mitarbeiter in Deutschland und 40.000 Mitarbeiter im EU-Ausland
beschäftigt, können die Beschäftigten, die nicht in Deutschland tätig sind, weder
wählen noch für den Aufsichtsrat kandidieren. Prof. Dr. Rüdiger Krause zufolge wird
diese Ausklammerung sowohl von Arbeitgeberseite als auch von den Gewerkschaften
„schon seit längerem als unbefriedigend empfunden“. Gewisse Vereinbarungen konnten
getroffen werden, wie bei Daimler oder Opel, wo die Gewerkschaften „einen
ausländischen Arbeitnehmervertreter“ vorschlagen, aber dies „kann das Problem
letztlich nicht lösen“. Aktionäre, die gegen die Mitbestimmung sind, haben mehrere
Verfahren eingeleitet, da sie in dem Mitbestimmungsgesetz einen Verstoß sehen gegen
das europarechtliche Diskriminierungsverbot aufgrund der Staats-angehörigkeit laut
Art. 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und gegen
die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die durch Art. 45 AEUV geschützt ist. Seit 2013 haben
deutsche Gerichte wiederholt entschieden, dass die Mitbestimmung mit dem AEUV
vereinbar ist. Mit Beschluss vom 16.10.2015 hat das Kammergericht Berlin schließlich
dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Mitbestimmungsgesetz gegen Europarecht
verstoße. Über die Zukunft der Mitbestimmung und im weiteren Sinn der
Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmensorganen, die eigentlich der Inbegriff des
europäischen Sozialbegriffs sein sollte, werden also die europäischen Richter in
Luxemburg entscheiden. Die deutsche Gewerkschaftsbewegung ruft daher die
Mitgliedstaaten auf, sich der Sache anzuschließen, um die Mitbestimmung zu
unterstützen und fordert die nationalen Gewerkschaftsverbände auf, auf ihre
Regierungen Druck auszuüben. Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine umfassende
Analyse des Problems und die Entscheidung des Berliner Gerichts
veröffentlicht, die auch auf Englisch, Französisch und
Schwedisch
vorliegt. Die Frage nach der Arbeitnehmervertretung aus anderen Ländern als dem Land
des Gesellschaftssitzes stellt sich auch in Frankreich, wo ein neues Gesetz den
Konzernen vorschreibt, einen oder zwei Arbeitnehmer in die Unternehmensorgane zu
wählen. Wenn es darum geht, zwei Mitglieder zu ernennen, sieht das Gesetz die
Ernennung eines Mitglieds durch die Mehrheitsgewerkschaft vor, während das zweite
Mitglied durch eine EBR-Wahl bestimmt wird, was die Ernennung eines
nichtfranzösischen Arbeitnehmers ermöglicht. Eine gute Lösung, wenn letzterer sehr
gute Konzernkenntnisse mitbringt.
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
Bewertung der Richtlinie zur Unter-richtung der
Arbeitnehmer: Die Kommission evaluiert die Richtlinie
91/533/EWG über die Pflicht
des Arbeit-gebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen
Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen. Nach dieser
Richtlinie haben Beschäftigte Anspruch auf eine schriftliche Auskunft über die
wesentlichen Aspekte ihres Arbeitsverhältnisses wie Beschreibung der Arbeit, Dauer
bei befristetem Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis, Dauer des Jahresurlaubs und
Arbeitszeit. Bei dieser Evaluierung werden auch die neuen Formen der Beschäftigung
berücksichtigt – Telearbeit, Null-Stunden-Verträge, kollaborative Arbeitsformen –
und die Frage nach einer Vereinheitlichung der Definition eines „Arbeitnehmers“
aufgeworfen, siehe dazu das Hintergrunddokument zur Öffentlichen
Konsultation. Der Fragebogen
steht seit dem 26. Januar und noch bis zum 20. April 2016 zur Verfügung (erhältlich
in
allen Sprachen über die Ausklappliste, rechts). Ausfüllen können
ihn alle EU-Bürger, aber auch Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände,
Arbeitnehmervertretungen etc.
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Aktuelle
soziale Themen
- Informationen über Chemikalien:
Die Europäische Chemi-kalienagentur (ECHA), die mit der
Umsetzung der Chemi-kaliengesetzgebung der EU beauftragt ist, hat auf ihrer
Website Informationen über die „Chemikalien veröffentlicht, die wir täglich
verwenden“. Diese Informationen werden in drei Versionen unterschiedlicher
Komplexität angeboten: 1. die einfache „Infokarte“, auf Englisch; 2. ein
„Kurzprofil“, das laut ECHA für Arbeitgeber und Arbeitnehmer „sehr nützlich
sein“ dürfte und 3. die vollständigen „Quelldaten“ (siehe Pressemitteilung
von ECHA) (weitere
Sprachen, siehe am Ende der Pressemitteilung). Die Datenbank umfasst 14.000
Chemikalien, die gemäß der REACH-Verordnung registriert wurden. Davon wurden 168
als „besonders besorgniserregend“ eingestuft. Eine noch höhere Zahl dieser
Stoffe nennt die NGO Chemsec: Die von
ihr veröffentlichte SIN-Liste enthält
845 Stoffe, die als besonders besorgniserregend gelten. Die europäischen
Sozialpartner begrüßten diese Initiative in einer Pressemitteilung (ECEG
und IndustriAll).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Prävention gegen Mobbing im Seeverkehr:
Die internationalen Sozialpartner im Seeverkehr – die
International Chamber of Shipping (ICS) und die Internationale
Transport-arbeiter-Föderation (ITF) – haben einen gemeinsamen
Leitfaden zur Prävention von sexueller Belästigung und Mobbing an Bord
von Schiffen veröffentlicht. In dem Leitfaden wird die
Vorgehensweise zur Prävention und Identifizierung von Situationen von
Belästigungen sowie ein Beschwerdeverfahren vorgeschlagen. Unternehmen werden
aufgefordert, in dieser Sache eine eindeutige Politik zu verfolgen, die auch
Fälle von Cyber-Mobbing anspricht.
- Sicherheit und Gesundheit in der
Erdölindustrie: Die Internationale Arbeitsorganisation
hat vom 26. – 29. Januar eine Dreigliedrige Sektortagung „über Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit und Qualifikationen in der Öl- und Erdgasindustrie in
polaren und subarktischen Klimazonen der nördlichen Hemisphäre“ organisiert
(siehe Pressemitteilung der
ILO). Die Schlussfolgerungen werden in Kürze veröffentlicht. Siehe auch die Mitteilung
des internationalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Der IG Metall-Vorstand legt
Forderungsrahmen für Entgelte und Ausbildungsvergütungen
fest: Der Vorstand der Metallgewerkschaft, die 2,274
Millionen Mitglieder zählt (+120.568 neue Mitglieder seit 2014, von denen 42 %
jünger als 28 Jahre alt sind), hat am 2. Februar seinen Vorschlag für eine
Erhöhung der Löhne und Gehälter für die nächste Tarifrunde der Branche
vorgelegt. Die Gewerkschaft möchte eine allgemeine Erhöhung der Entgelte und
Ausbildungsvergütungen von 4,5 % bis 5 % für die betroffenen 3,8 Millionen
Beschäftigten bei einer Laufzeit von 12 Monaten erzielen (siehe Pressemitteilung).
Der Vorschlag wird Ende Februar nach internen Beratungen endgültig festgelegt.
Darüber hinaus möchte die Gewerkschaft die Tarifbindung weiter steigern, um mehr
Unternehmen in ihren Geltungsbereich einzubeziehen.
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Frankreich
- Betriebsräte wehren sich gegen die
Steueroptimierung: Multinationale Konzerne, die bereits
in das Visier europäischer und nationaler Behörden geraten sind, weil sie mit
ihren Steueroptimierungspraktiken den Staaten Einnahmen vorenthalten, müssen
sich neuen Vorwürfen stellen. In Frankreich sind Unternehmen mit mehr als 50
Mitarbeitern nach dem Arbeitsrecht verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Rahmen
eines finanziellen Beteiligungssystems an einem Teil ihrer Gewinne zu
beteiligen. Wenn Gewinne erwirtschaftet werden, erhält die Belegschaft nach der
Erstellung des Jahresabschlusses eine Prämie. Die französische Presse berichtete
über zwei der jüngsten Initiativen: 1. Der Betriebsrat von McDonald’s Ouest
Parisien, einer französischen Filiale des amerikanischen Fast-Food-Konzerns, hat
über seine Rechtsanwältin, der europäischen Abgeordneten Eva Joly (Die Grünen /
EFA) gegen McDonald wegen „bandenmäßig organisierter Geldwäsche aus
Steuerhinterziehung“ Klage eingereicht, wie die Tageszeitung Libération
am 18.12.2015 berichtete. Die Arbeitnehmervertreter prangern an, dass Gewinne
ihrer Filiale zur Zahlung von Gebühren in eine andere Filiale in Luxemburg
abgeführt wurden. Ihre Filiale mache somit keine Gewinne und schütte ihren
Mitarbeitern auch keine Prämien aus. 2. Der EBR von WKF, der französischen
Tochter des niederländischen Verlags Wolters Kluwer, hat am 2. Februar vor dem
Berufungsgericht Versailles einen Sieg gegen die Konzernleitung davongetragen.
In dieser Rechtssache wurde WKF beschuldigt, ihre Gewinne aufgrund eines LBO auf
Holdingebene in den Niederlanden verbucht zu haben, wo die Gesellschaftssteuer
niedriger ist als in Frankreich, und ihre französischen Beschäftigten auf diese
Weise um ihre Prämie gebracht zu haben. Wie die Tageszeitung Les
Echos am 4. Februar berichtete, entschied das Berufungsgericht, dass ihr
Arbeitgeber mit einer betrügerischen Handlung die Höhe der Gewinne verringert
hat, die als Grundlage für die Berechnung ihrer Beteiligung angesetzt werden.
„Diese Rechtssache ist nur die erste von einer Liste, die immer länger werden
dürfte“, lautet die Einschätzung von Les Echos.
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3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarung
Unilever: Der multinationale
niederländisch-britische Unilever-Konzern
(172.000 Beschäftigte) hat am 26. Januar zusammen mit den internationalen
Gewerkschaftsverbänden IndustriAll und UITA eine gemeinsame
Verpflichtung zur Prävention von sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz (auf Englisch) unterzeichnet. Diese Verpflichtung
ist in mehrfacher Hinsicht interessant: 1. Die Unterzeichner bestätigen, dass
„sexuelle Belästigung ein universelles Problem ist“. 2. Sie kann zu „schweren
Ängsten führen, Erkrankungen verursachen und den/die Mitarbeiter/in dazu bringen,
sein/ihr Beschäftigungsverhältnis zu kündigen“. 3. Es gibt verschiedenste Formen
sexueller Belästigung, die in der Verpflichtung ausdrücklich genannt sind, wie
„unangemessene Bemerkungen, Witze, Anspielungen oder Kommentare“, „unerwünschte
Einladungen“ oder auch „anstößige Blicke oder unerwünschtes Verhalten sexueller
Natur“. Im Übrigen fordern die Unterzeichner die Einführung einer Politik zur
Bekämpfung sexueller Belästigung auf der Basis der in der Verpflichtung genannten
Grundsätzen und Verfahren an allen Standorten, an denen solche Verfahren nicht
bereits existieren. Diese Politik muss von der Leitung und den
Mitgliedsgewerkschaften der Unterzeichner umgesetzt werden.
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Europäische
Betriebsräte
- General Electric: Nach
einem von IndustriAll organisierten Koordinierungstreffen von
Gewerkschaftsvertretern am 29. Januar haben die Vertreter aus sieben
europäischen Ländern „erneut ihr Engagement für eine einheitliche und
koordinierte Vorgehensweise auf europäischer Ebene“ bestätigt in Opposition zum
„Abbau von 6.460 Arbeitsplätzen […], was als Programm zur Kostenreduzierung
zusammengefasst werden kann“ (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll). Die Gewerkschaften planen gemeinsame Aktionen. Ein
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren wurde, so Luc Triangle, stellvertretender
Generalsekretär von IndustriAll, verspätet auf der Ebene der „Interim
representative structure“ eingeleitet, der Übergangsinstanz, die die Mitglieder
des EBR von Alstom vertritt, die vor der Übernahme durch General Electric zu
Alstom Power gehörten. Das Verfahren ist auf drei Monate angesetzt, während das
erste Treffen der besonderen Verhandlungsgruppe zur Errichtung eines globalen
EBR bei General Electric und/oder zur Abdeckung der „Energie“-Bereiche vom 1. –
3. Februar in Frankfurt stattfand. Deren Verhandlungsführer haben einen Antrag
auf Unterstützung der von der angekündigten Umstrukturierung betroffenen
Arbeitnehmer angenommen.
- Imperial Tobbaco: Der
Tabakkonzern hat die Schließung eines Werks seiner Tochtergesellschaft Altadis
in Logroño in der Region Rioja in Spanien für den 30. Juni angekündigt, was zum
Abbau von 471 direkten Arbeitsplätzen führen wird. 180 Beschäftigte sollen die
Möglichkeit erhalten, in den Vorruhestand zu treten, während den anderen
Mitarbeitern Ersatzarbeitsplätze oder Abfindungen angeboten wird (siehe Artikel
in El
País, auf Englisch). Die dem europäischen Gewerkschaftsverband EFFAT
angeschlossenen spanischen Gewerkschaften haben die Tatsache scharf kritisiert,
dass diese Ankündigung vor Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter
veröffentlicht wurde. EFFAT „bedauert, dass der europäische Betriebsrat auf
seiner letzten Sitzung im Dezember über die Schließung des Werks weder
unterrichtet noch konsultiert wurde“. EFFAT hat ein Schreiben an die
Unternehmensleitung gerichtet, in dem er die Einhaltung des Rechts auf
Unterrichtung und Anhörung fordert (siehe Mitteilung von
EFFAT, auf Englisch). Der engere Ausschuss tagte am 2. Februar und „hat
herausgefunden, dass die Entscheidung bereits umgesetzt wurde – mit der
Einstellung von 30 Zeitarbeitnehmern in Polen in dem Werk, in das die Produktion
des spanischen Standorts verlagert wird“, so Enrico Smaglia, EFFAT-Beauftragter
für Unternehmenspolitik.
- Magna International: Der
kanadische Automobilzulieferer Magna International (125.000 Beschäftigte) hat am
22. Januar mit den österreichischen Gewerkschaften PROGE und GPA-djp sowie der
IG Metall eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats
unterzeichnet. Der europäische Betriebsrat besteht zurzeit aus 12 Mitgliedern
aus sechs Ländern. Der österreichische Gewerkschaftsdachverband ÖGB
unter-streicht in einem Artikel
(auf Deutsch), dass immer mehr Entscheidungen, die in der Konzernzentrale von
Magna International fallen, von länderüberschreitender Bedeutung sind und
Beschäftigte in mehreren Ländern der Unternehmensgruppe unmittelbar betreffen.
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4. Studien
und Berichte
Empfehlungen zum Umgang mit harter Arbeit:
Zukunftsträchtige Branchen in Bezug auf Beschäftigung sind nicht
unbedingt mit ökologischem Wandel, Digitalisierung oder kollaborativer Wirt-schaft
verknüpft. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Zwischen 2000 und 2007 sind
über die Hälfte der neu geschaffenen Stellen gering qualifizierte Tätigkeiten:
beschwerliche Arbeit, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, niedrige Löhne und
mangelnde soziale Integration. In ihrem Buch untersuchen Ursula Holtgrewe, Vassil
Kirov und Monique Ramioul die Formen und Faktoren „harter Arbeit“ auf europäischer,
nationaler und Unter-nehmensebene. Die Autoren interessieren sich auch für die
berufliche Laufbahn und die Erfahrungen der Beschäftigten in der Gastronomie, im
Reinigungsgewerbe, auf dem Bau, in der Altenpflege und Abfallbewirtschaftung und
zeigen konkrete Wege auf, um die Qualität der Arbeit in diesen Sektoren zu
verbessern.
> Holtgrewe, U., Kirov,
V., Ramioul, M. “Hard
work in new jobs. The quality of work and life in European growth
sectors”, Houndmills (Palgrave Macmillan)
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