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IR Notes 47 – Ist die deutsche Mitbestimmung mit dem Europarecht vereinbar?

  IR Notes 47 – 10 Februar 2016
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Luc Triangle, Stellvertretender Generalsekretär des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe

Was war das Ziel des Treffens vom 29. Januar mit den Gewerkschafts-vertretern von General Electric (siehe 3. Unternehmen)?
Bei einer Umstrukturierung gibt es immer Länder, die eher davon profitieren, und andere, die dabei verlieren, manche mehr, manche weniger. Unsere Rolle besteht darin, die gewerkschaftlichen Maßnahmen der einzelnen Länder, die von der von General Electric angekündigten Umstrukturierung betroffen sind, zu koordinieren. Wir sind uns einig, dass diese Ankündigung nur auf eine Kostenreduzierung abzielt und keinerlei Perspektive aus industrieller Sicht hat.


Sie prangern eine Verletzung des sozialen Dialogs an …
Man kann hier in der Tat die Rechtmäßigkeit der Ankündigung hinterfragen, denn die Unternehmensleitung hat die europäischen Vorschriften missachtet und die Arbeitnehmervertreter vor vollendete Tatsachen gestellt. Der nach der Ankündigung vorgelegte Plan nennt bereits Einzelheiten über die abzubauenden Arbeitsplätze.


Wie wird es jetzt weitergehen?
Die Übergangsinstanz, die 2015 eingerichtet wurde, um die Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten der Alstom-Unternehmensbereiche sicherzustellen, die von General Electric übernommen wurden, wird in den nächsten drei Monaten tagen, um über den angekündigten Plan unterrichtet zu werden. Wir sind jedoch überhaupt nicht davon überzeugt, dass dieser Plan dem Unternehmen Vorteile bringt. Wir denken auch an Maßnahmen an den verschiedenen Standorten – es ist aber jetzt noch zu früh, um darüber zu sprechen.

 
  Agenda

24. und 25. Februar
Brüssel
EWPCC Konferenz mit dem Titel: „Building Bridges: combining information, consultation and board-level employee representation in European multi-nationals“. Erörtert werden unter anderem die Möglichkeiten, die Arbeitnehmervertretung auf Unternehmensebene mit der Arbeitnehmervertretung in den Leitungsorganen des Unternehmens zu verbinden.


31. März
Lissabon
Abschließender Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.

 
  Tipp
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IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Ist die deutsche Mitbestimmung mit dem Europarecht vereinbar?

In einem Jahr wird der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob die Mitbestimmung europarechtswidrig ist. Nach dem Mitbestimmungsgesetz organi-sieren Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern in Deutschland eine Wahl, in der ihre Mitarbeiter, die in Deutschland beschäftigt sind, Vertreter für den Aufsichtsrat wählen. Im Fall eines transnationalen Unternehmens, wie z.B. dem Reiseunternehmen TUI, das 10.000 Mitarbeiter in Deutschland und 40.000 Mitarbeiter im EU-Ausland beschäftigt, können die Beschäftigten, die nicht in Deutschland tätig sind, weder wählen noch für den Aufsichtsrat kandidieren. Prof. Dr. Rüdiger Krause zufolge wird diese Ausklammerung sowohl von Arbeitgeberseite als auch von den Gewerkschaften „schon seit längerem als unbefriedigend empfunden“. Gewisse Vereinbarungen konnten getroffen werden, wie bei Daimler oder Opel, wo die Gewerkschaften „einen ausländischen Arbeitnehmervertreter“ vorschlagen, aber dies „kann das Problem letztlich nicht lösen“. Aktionäre, die gegen die Mitbestimmung sind, haben mehrere Verfahren eingeleitet, da sie in dem Mitbestimmungsgesetz einen Verstoß sehen gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot aufgrund der Staats-angehörigkeit laut Art. 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die durch Art. 45 AEUV geschützt ist. Seit 2013 haben deutsche Gerichte wiederholt entschieden, dass die Mitbestimmung mit dem AEUV vereinbar ist. Mit Beschluss vom 16.10.2015 hat das Kammergericht Berlin schließlich dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Mitbestimmungsgesetz gegen Europarecht verstoße. Über die Zukunft der Mitbestimmung und im weiteren Sinn der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmensorganen, die eigentlich der Inbegriff des europäischen Sozialbegriffs sein sollte, werden also die europäischen Richter in Luxemburg entscheiden. Die deutsche Gewerkschaftsbewegung ruft daher die Mitgliedstaaten auf, sich der Sache anzuschließen, um die Mitbestimmung zu unterstützen und fordert die nationalen Gewerkschaftsverbände auf, auf ihre Regierungen Druck auszuüben. Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine umfassende Analyse des Problems und die Entscheidung des Berliner Gerichts veröffentlicht, die auch auf Englisch, Französisch und Schwedisch vorliegt. Die Frage nach der Arbeitnehmervertretung aus anderen Ländern als dem Land des Gesellschaftssitzes stellt sich auch in Frankreich, wo ein neues Gesetz den Konzernen vorschreibt, einen oder zwei Arbeitnehmer in die Unternehmensorgane zu wählen. Wenn es darum geht, zwei Mitglieder zu ernennen, sieht das Gesetz die Ernennung eines Mitglieds durch die Mehrheitsgewerkschaft vor, während das zweite Mitglied durch eine EBR-Wahl bestimmt wird, was die Ernennung eines nichtfranzösischen Arbeitnehmers ermöglicht. Eine gute Lösung, wenn letzterer sehr gute Konzernkenntnisse mitbringt.


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

Bewertung der Richtlinie zur Unter-richtung der Arbeitnehmer: Die Kommission evaluiert die Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeit-gebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen. Nach dieser Richtlinie haben Beschäftigte Anspruch auf eine schriftliche Auskunft über die wesentlichen Aspekte ihres Arbeitsverhältnisses wie Beschreibung der Arbeit, Dauer bei befristetem Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis, Dauer des Jahresurlaubs und Arbeitszeit. Bei dieser Evaluierung werden auch die neuen Formen der Beschäftigung berücksichtigt – Telearbeit, Null-Stunden-Verträge, kollaborative Arbeitsformen – und die Frage nach einer Vereinheitlichung der Definition eines „Arbeitnehmers“ aufgeworfen, siehe dazu das Hintergrunddokument zur Öffentlichen Konsultation. Der Fragebogen steht seit dem 26. Januar und noch bis zum 20. April 2016 zur Verfügung (erhältlich in allen Sprachen über die Ausklappliste, rechts). Ausfüllen können ihn alle EU-Bürger, aber auch Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmervertretungen etc.


Aktuelle soziale Themen

  • Informationen über Chemikalien: Die Europäische Chemi-kalienagentur (ECHA), die mit der Umsetzung der Chemi-kaliengesetzgebung der EU beauftragt ist, hat auf ihrer Website Informationen über die „Chemikalien veröffentlicht, die wir täglich verwenden“. Diese Informationen werden in drei Versionen unterschiedlicher Komplexität angeboten: 1. die einfache „Infokarte“, auf Englisch; 2. ein „Kurzprofil“, das laut ECHA für Arbeitgeber und Arbeitnehmer „sehr nützlich sein“ dürfte und 3. die vollständigen „Quelldaten“ (siehe Pressemitteilung von ECHA) (weitere Sprachen, siehe am Ende der Pressemitteilung). Die Datenbank umfasst 14.000 Chemikalien, die gemäß der REACH-Verordnung registriert wurden. Davon wurden 168 als „besonders besorgniserregend“ eingestuft. Eine noch höhere Zahl dieser Stoffe nennt die NGO Chemsec: Die von ihr veröffentlichte SIN-Liste enthält 845 Stoffe, die als besonders besorgniserregend gelten. Die europäischen Sozialpartner begrüßten diese Initiative in einer Pressemitteilung (ECEG und IndustriAll).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Prävention gegen Mobbing im Seeverkehr: Die internationalen Sozialpartner im Seeverkehr – die International Chamber of Shipping (ICS) und die Internationale Transport-arbeiter-Föderation (ITF) – haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Prävention von sexueller Belästigung und Mobbing an Bord von Schiffen veröffentlicht. In dem Leitfaden wird die Vorgehensweise zur Prävention und Identifizierung von Situationen von Belästigungen sowie ein Beschwerdeverfahren vorgeschlagen. Unternehmen werden aufgefordert, in dieser Sache eine eindeutige Politik zu verfolgen, die auch Fälle von Cyber-Mobbing anspricht.

  • Sicherheit und Gesundheit in der Erdölindustrie: Die Internationale Arbeitsorganisation hat vom 26. – 29. Januar eine Dreigliedrige Sektortagung „über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Qualifikationen in der Öl- und Erdgasindustrie in polaren und subarktischen Klimazonen der nördlichen Hemisphäre“ organisiert (siehe Pressemitteilung der ILO). Die Schlussfolgerungen werden in Kürze veröffentlicht. Siehe auch die Mitteilung des internationalen Gewerkschaftsverbands IndustriAll.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Der IG Metall-Vorstand legt Forderungsrahmen für Entgelte und Ausbildungsvergütungen fest: Der Vorstand der Metallgewerkschaft, die 2,274 Millionen Mitglieder zählt (+120.568 neue Mitglieder seit 2014, von denen 42 % jünger als 28 Jahre alt sind), hat am 2. Februar seinen Vorschlag für eine Erhöhung der Löhne und Gehälter für die nächste Tarifrunde der Branche vorgelegt. Die Gewerkschaft möchte eine allgemeine Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen von 4,5 % bis 5 % für die betroffenen 3,8 Millionen Beschäftigten bei einer Laufzeit von 12 Monaten erzielen (siehe Pressemitteilung). Der Vorschlag wird Ende Februar nach internen Beratungen endgültig festgelegt. Darüber hinaus möchte die Gewerkschaft die Tarifbindung weiter steigern, um mehr Unternehmen in ihren Geltungsbereich einzubeziehen.


Frankreich

  • Betriebsräte wehren sich gegen die Steueroptimierung: Multinationale Konzerne, die bereits in das Visier europäischer und nationaler Behörden geraten sind, weil sie mit ihren Steueroptimierungspraktiken den Staaten Einnahmen vorenthalten, müssen sich neuen Vorwürfen stellen. In Frankreich sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern nach dem Arbeitsrecht verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Rahmen eines finanziellen Beteiligungssystems an einem Teil ihrer Gewinne zu beteiligen. Wenn Gewinne erwirtschaftet werden, erhält die Belegschaft nach der Erstellung des Jahresabschlusses eine Prämie. Die französische Presse berichtete über zwei der jüngsten Initiativen: 1. Der Betriebsrat von McDonald’s Ouest Parisien, einer französischen Filiale des amerikanischen Fast-Food-Konzerns, hat über seine Rechtsanwältin, der europäischen Abgeordneten Eva Joly (Die Grünen / EFA) gegen McDonald wegen „bandenmäßig organisierter Geldwäsche aus Steuerhinterziehung“ Klage eingereicht, wie die Tageszeitung Libération am 18.12.2015 berichtete. Die Arbeitnehmervertreter prangern an, dass Gewinne ihrer Filiale zur Zahlung von Gebühren in eine andere Filiale in Luxemburg abgeführt wurden. Ihre Filiale mache somit keine Gewinne und schütte ihren Mitarbeitern auch keine Prämien aus. 2. Der EBR von WKF, der französischen Tochter des niederländischen Verlags Wolters Kluwer, hat am 2. Februar vor dem Berufungsgericht Versailles einen Sieg gegen die Konzernleitung davongetragen. In dieser Rechtssache wurde WKF beschuldigt, ihre Gewinne aufgrund eines LBO auf Holdingebene in den Niederlanden verbucht zu haben, wo die Gesellschaftssteuer niedriger ist als in Frankreich, und ihre französischen Beschäftigten auf diese Weise um ihre Prämie gebracht zu haben. Wie die Tageszeitung Les Echos am 4. Februar berichtete, entschied das Berufungsgericht, dass ihr Arbeitgeber mit einer betrügerischen Handlung die Höhe der Gewinne verringert hat, die als Grundlage für die Berechnung ihrer Beteiligung angesetzt werden. „Diese Rechtssache ist nur die erste von einer Liste, die immer länger werden dürfte“, lautet die Einschätzung von Les Echos.


3. Unternehmen
Transnationale Vereinbarung

Unilever: Der multinationale niederländisch-britische Unilever-Konzern (172.000 Beschäftigte) hat am 26. Januar zusammen mit den internationalen Gewerkschaftsverbänden IndustriAll und UITA eine gemeinsame Verpflichtung zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (auf Englisch) unterzeichnet. Diese Verpflichtung ist in mehrfacher Hinsicht interessant: 1. Die Unterzeichner bestätigen, dass „sexuelle Belästigung ein universelles Problem ist“. 2. Sie kann zu „schweren Ängsten führen, Erkrankungen verursachen und den/die Mitarbeiter/in dazu bringen, sein/ihr Beschäftigungsverhältnis zu kündigen“. 3. Es gibt verschiedenste Formen sexueller Belästigung, die in der Verpflichtung ausdrücklich genannt sind, wie „unangemessene Bemerkungen, Witze, Anspielungen oder Kommentare“, „unerwünschte Einladungen“ oder auch „anstößige Blicke oder unerwünschtes Verhalten sexueller Natur“. Im Übrigen fordern die Unterzeichner die Einführung einer Politik zur Bekämpfung sexueller Belästigung auf der Basis der in der Verpflichtung genannten Grundsätzen und Verfahren an allen Standorten, an denen solche Verfahren nicht bereits existieren. Diese Politik muss von der Leitung und den Mitgliedsgewerkschaften der Unterzeichner umgesetzt werden.




Europäische Betriebsräte

  • General Electric: Nach einem von IndustriAll organisierten Koordinierungstreffen von Gewerkschaftsvertretern am 29. Januar haben die Vertreter aus sieben europäischen Ländern „erneut ihr Engagement für eine einheitliche und koordinierte Vorgehensweise auf europäischer Ebene“ bestätigt in Opposition zum „Abbau von 6.460 Arbeitsplätzen […], was als Programm zur Kostenreduzierung zusammengefasst werden kann“ (siehe Pressemitteilung von IndustriAll). Die Gewerkschaften planen gemeinsame Aktionen. Ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren wurde, so Luc Triangle, stellvertretender Generalsekretär von IndustriAll, verspätet auf der Ebene der „Interim representative structure“ eingeleitet, der Übergangsinstanz, die die Mitglieder des EBR von Alstom vertritt, die vor der Übernahme durch General Electric zu Alstom Power gehörten. Das Verfahren ist auf drei Monate angesetzt, während das erste Treffen der besonderen Verhandlungsgruppe zur Errichtung eines globalen EBR bei General Electric und/oder zur Abdeckung der „Energie“-Bereiche vom 1. – 3. Februar in Frankfurt stattfand. Deren Verhandlungsführer haben einen Antrag auf Unterstützung der von der angekündigten Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmer angenommen.

  • Imperial Tobbaco: Der Tabakkonzern hat die Schließung eines Werks seiner Tochtergesellschaft Altadis in Logroño in der Region Rioja in Spanien für den 30. Juni angekündigt, was zum Abbau von 471 direkten Arbeitsplätzen führen wird. 180 Beschäftigte sollen die Möglichkeit erhalten, in den Vorruhestand zu treten, während den anderen Mitarbeitern Ersatzarbeitsplätze oder Abfindungen angeboten wird (siehe Artikel in El País, auf Englisch). Die dem europäischen Gewerkschaftsverband EFFAT angeschlossenen spanischen Gewerkschaften haben die Tatsache scharf kritisiert, dass diese Ankündigung vor Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter veröffentlicht wurde. EFFAT „bedauert, dass der europäische Betriebsrat auf seiner letzten Sitzung im Dezember über die Schließung des Werks weder unterrichtet noch konsultiert wurde“. EFFAT hat ein Schreiben an die Unternehmensleitung gerichtet, in dem er die Einhaltung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung fordert (siehe Mitteilung von EFFAT, auf Englisch). Der engere Ausschuss tagte am 2. Februar und „hat herausgefunden, dass die Entscheidung bereits umgesetzt wurde – mit der Einstellung von 30 Zeitarbeitnehmern in Polen in dem Werk, in das die Produktion des spanischen Standorts verlagert wird“, so Enrico Smaglia, EFFAT-Beauftragter für Unternehmenspolitik.

  • Magna International: Der kanadische Automobilzulieferer Magna International (125.000 Beschäftigte) hat am 22. Januar mit den österreichischen Gewerkschaften PROGE und GPA-djp sowie der IG Metall eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats unterzeichnet. Der europäische Betriebsrat besteht zurzeit aus 12 Mitgliedern aus sechs Ländern. Der österreichische Gewerkschaftsdachverband ÖGB unter-streicht in einem Artikel (auf Deutsch), dass immer mehr Entscheidungen, die in der Konzernzentrale von Magna International fallen, von länderüberschreitender Bedeutung sind und Beschäftigte in mehreren Ländern der Unternehmensgruppe unmittelbar betreffen.


4. Studien und Berichte

Empfehlungen zum Umgang mit harter Arbeit: Zukunftsträchtige Branchen in Bezug auf Beschäftigung sind nicht unbedingt mit ökologischem Wandel, Digitalisierung oder kollaborativer Wirt-schaft verknüpft. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus.  Zwischen 2000 und 2007 sind über die Hälfte der neu geschaffenen Stellen gering qualifizierte Tätigkeiten: beschwerliche Arbeit, unsichere Beschäftigungsverhältnisse, niedrige Löhne und mangelnde soziale Integration. In ihrem Buch untersuchen Ursula Holtgrewe, Vassil Kirov und Monique Ramioul die Formen und Faktoren „harter Arbeit“ auf europäischer, nationaler und Unter-nehmensebene. Die Autoren interessieren sich auch für die berufliche Laufbahn und die Erfahrungen der Beschäftigten in der Gastronomie, im Reinigungsgewerbe, auf dem Bau, in der Altenpflege und Abfallbewirtschaftung und zeigen konkrete Wege auf, um die Qualität der Arbeit in diesen Sektoren zu verbessern.


> Holtgrewe, U., Kirov, V., Ramioul, M. “Hard work in new jobs. The quality of work and life in European growth sectors”, Houndmills (Palgrave Macmillan)

 

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  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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