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IR Notes 52 – Europäische Kommission will Steuerzahlungen von multinationalen Unternehmen transparenter machen

  IR Notes 52 – 20 April 2016
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Gianni Alioti (Fim-Cisl), Koordinator von IndustriAll Europe für den Whirlpool/Indesit-EBR

Welche grundlegenden Veränderungen haben Sie in Ihre letzte Vereinbarung bezüglich des Europäischen Betriebsrats aufgenommen?
Der Beschluss über die Gründung des Betriebsrats für die europäischen Beschäftigten von Whirlpool nach dem Vorbild von Indesit war eine freiwillige Vereinbarung, die vor dem 22. September 1996 unterzeichnet wurde. Die neue Vereinbarung wurde getroffen, obwohl die Unternehmensleitung von Whirlpool gesetzlich nicht dazu verpflichtet war; sie wurde an die Bestimmungen der Neufassung der Richtlinie Nr. 2009/38 angepasst, die kraft Gesetzesverordnung Nr. 113/2012 in italienisches Recht umgesetzt wurde. Des Weiteren vereint der neue Betriebsrat das Beste aus beiden Vereinbarungen und den bei Whirlpool und Indesit bestehenden Praktiken. Wir können uns Esther Berrozpe anschließen, der Indesit Whirlpool-Präsidentin für Europa, Nahost und Afrika und geschäftsführenden Vizepräsidentin der Whirlpool Corporation, die die Innovationskapazität der neuen Gruppe nach der Übernahme von Indesit begrüßt und diese als Beweis dafür sieht, dass «eins und eins nicht zwei ergibt, sondern deutlich mehr». Zu den wichtigsten Veränderungen, die ich hier hervorheben möchte, gehören der Anteil der Mitglieder im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten, die Beteiligung der außereuropäischen Länder, die Gewährleistung, dass alle erforderlichen Landessprachen simultan gedolmetscht werden, das Rotationsprinzip bei den Jahresversammlungen in den verschiedenen Ländern, um die Integration der Kulturen bei Whirlpool EMEA-zu fördern, aber auch die Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften.


War es schwierig, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Kompetenzen der Europäischen Betriebsräte auf Nichtmitgliedstaaten der EU auszuweiten?
Nein, die Geschäftsleitung von Whirlpool vertritt die Ansicht, dass die zunehmende Integration von Arbeitnehmervertretern aus Drittländern in den Arbeitsbeziehungssystemen eine «gute Praxis» ist. Außerdem war diese Miteinbeziehung der Arbeitnehmervertreter aus Drittländern bereits in der 2012 unterzeichneten Vereinbarung über den Europäischen Betriebsrat von Indesit vorgesehen. Und schließlich entspricht diese Praxis der regionalen Organisation der Geschäftsstruktur von Whirlpool.


Welchen Mehrwert bedeutet diese Erweiterung für die europäischen Beschäftigten? Und für die Beschäftigten in den nichteuropäischen Ländern?
Weltweit, selbst in der EU, gibt es Bestrebungen, das Arbeitsrecht zu untergraben und die Befugnisse der Gewerkschaften einzuschränken. Die Ausweitung der Gewerkschaftsrechte und des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung bei Vorhaben des Konzerns, die den Beschäftigten von Whirlpool zustehen, auf die Arbeitnehmer in Ländern wie Russland, Südafrika und der Türkei ist ein außerordentliches Ergebnis.Und für die Beschäftigten in der EU ist es zweifellos ein Vorteil, wenn der europäische Sozialdialog auf globaler Ebene geführt wird. Eine Ausweitung der eigenen Rechte ist die Voraussetzung dafür zu verhindern, dass diese Rechte eingeschränkt werden.

 
  Agenda

28. April
Brüssel
Konferenz über gegenseitige Bewertung reglementierter Berufe und nationale Aktionspläne zur Bestimmung veralteter oder unverhältnismäßiger Regulierung, organisiert von der Europäischen Kommission.


23. Mai
Amsterdam
Konferenz der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft zur Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen und zur Festlegung strengerer Grenzwerte für die Arbeit mit krebserregenden Stoffen.


16.-17. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales


27. – 29. Juni
Brüssel
Konferenz über die Auswirkungen der Digitalisierung und Robotisierung auf die Arbeit – ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Europäische Kommission will Steuerzahlungen von multinationalen Unternehmen transparenter machen

Die Europäische Kommission hat am 12. April einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/UE) vorgestellt. In der EU tätige multinationale Unternehmen mit Einnahmen von mehr als 750 Mio. Euro jährlich sollen dazu verpflichtet werden, wichtige Informationen (u. a. die Anzahl der Beschäftigten) zu den Standorten zu veröffentlichen, an denen sie ihre Gewinne erzielen und wo sie ihre Steuern bezahlen. Diese Angaben sind nach den einzelnen Mitgliedstaaten aufzuschlüsseln (siehe Pressemitteilung). Die gleichen Vorschriften gelten für in Europa tätige nichteuropäische Konzerne. Der Kommission zufolge entgehen den Mitgliedstaaten durch aktive Steuervermeidungspolitik von Unternehmen jährliche Steuereinnahmen von 50 bis 70 Mrd. Euro. Dieser Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Verabschiedung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb eines Jahres in innerstaatliches Recht umsetzen. Der wichtigste Arbeitgeberverband BusinessEurope (siehe Pressemitteilung) betonte, dass er den Ansatz zur Bekämpfung der Steuervermeidung unterstütze, sprach sich aber gegen die Veröffentlichung der Finanzdaten aus, da dies die Attraktivität der Europäischen Union als Investitionsstandort „untergrabe“. Als Reaktion auf die von der Kommission vorgeschlagenen verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung (siehe Pressemitteilung) unterstützt der Europäische Gewerkschaftsbund „den Vorschlag, dass multinationale Unternehmensgruppen den Finanzämtern eine länderspezifische Berichterstattung vorlegen müssen“. Er legt diese Maßnahme aber anders aus als BusinessEurope, denn er „bedauert, dass die Kommission nicht den Vorschlag macht, diese Finanzdaten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Würden sie veröffentlicht, hätten Gewerkschaften, NROs und andere interessierte Kreise nämlich die Möglichkeit, an der Debatte über die Steuern teilzunehmen, die jedes multinationale Unternehmen in jedem Land zahlt, in dem es seine Geschäftstätigkeit ausübt, und so unlautere Steuerpraktiken und Steuervorteile aufzudecken.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Unterstützung für die ehemaligen Beschäftigten von MoryGlobal: Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu mobilisieren, um 2.132 ehemalige Beschäftigte des Transport- und Logistikunternehmens MoryGlobal SAS in Frankeich zu unterstützen.  Die geschätzten Gesamtkosten für dieses Maßnahmenpaket belaufen sich auf 8,5 Mio. Euro, von denen der EGF 5,1 Mio. Euro bereitstellen würde (siehe Pressemitteilung).

  • Unterstützung auch für die ehemaligen Beschäftigten der griechischen Supermärkte Larissa: Die Europäische Kommission hat am 25. Juni vorgeschlagen, Griechenland 6,4 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, um 557 Beschäftigte der Supermarktkette Larissa sowie 543 junge Menschen, die zurzeit keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in einer Berufsausbildung befinden, bei der Arbeitssuche zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).

  • Arbeitnehmerbeteiligung: Der Exekutivausschuss des Europäischen Gewerkschaftsbundes hat am 13. April seinen Entwurf zu einem „neuen europäischen Rahmen für das Recht auf Unterrichtung, Anhörung und Vertretung der Arbeitnehmer in Leitungsgremien“ angenommen. Es handelt sich um die Einrichtung eines einzigen Rahmens für alle bestehenden Formen Europäischer Gesellschaften (SE, SCE) und künftiger Europäischen Gesellschaften (Europäische KMU). Er würde ebenfalls für Unternehmen gelten, die grenzüberschreitende Verschmelzungen, grenzüberschreitende Spaltungen oder eine grenzüberschreitende Verlegung des Unternehmenssitzes vornehmen wollen, sofern diese Vorgänge unter das europäische Recht fallen.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Auf dem Weg zu einer flexibleren Arbeitszeit: Die Regierung bereitet eine Reform der Arbeitszeit vor, die den Unternehmen mehr Flexibilität gibt. Die maximale Wochenarbeitszeit könnte dann von 38 auf 45 Stunden angehoben werden, vorausgesetzt, die durchschnittliche Arbeitszeit von 38 Wochenstunden wird übers Jahr gesehen eingehalten (siehe Artikel von ETUI). Die Arbeitgeber begrüßen außerdem die Möglichkeit für die Zuteilung von 100 zusätzlichen Überstunden, die nicht ausgeglichen werden müssen, sondern bezahlt oder angespart werden können (siehe Pressemitteilung des VBO). Der Gewerkschaftsverband FGTB kritisiert die Tatsache, dass diese Reform „außerhalb der Strukturen des sozialen Dialogs beschlossen“ wurde (siehe Pressemitteilung). Für den größten Gewerkschaftsverband CSC steht fest: „die 38-Stunden-Woche ist nicht zu verkaufen. (…) Die Unternehmen müssten bei hoher Arbeitsbelastung zusätzliche Arbeitnehmer einstellen und nicht von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie für wenig Geld Überstunden machten” (siehe Mitteilung).


Deutschland

  • Stahlarbeiter-Demo: Rund 45.000 Stahlarbeiter haben am 11. April in mehreren Städten Deutschlands für die Zukunft der europäischen Stahlindustrie demonstriert (siehe  Presse-mitteilung von IndustriAll).


Frankreich

  • Neue Maßnahmen zur Entsendung von Arbeitnehmern: Die Regierung setzt ihre legislative Tätigkeit fort, um den Missbrauch im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern einzudämmen.  Dieses Mal handelt es sich um ein Dekret vom 7. April 2016 , das Transportunternehmen betrifft, die außerhalb von Frankreich ansässig sind. Die Maßnahmen sehen eine Vereinfachung vor – so müssen die ausländischen Straßen-, Schienen- oder Binnenschifffahrtsunternehmen, die Arbeitnehmer entsenden wollen, eine einfache Entsendebescheinigung auf Französisch ausfüllen anstelle einer Erklärung, die vor der Entsendung vorzulegen ist .  Sie kann online ausgefüllt werden und mehrere aufeinanderfolgende Entsendungen über einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten abdecken. Weitere Maßnahmen sollen den Betrug bekämpfen und sehen Strafen von 2.000 bis 5.000 Euro pro Verstoß vor (bei einer Höchstgrenze von 500.000 Euro pro Arbeitgeber). So muss der Fahrer eine Kopie der Erklärung mit sich führen (anderenfalls muss der Arbeitgeber mit einer Bußstrafe von 750 Euro rechnen) sowie eine Kopie seines Arbeitsvertrags (anderenfalls riskiert der Arbeitgeber ein Bußgeld von 450 Euro). Das Unternehmen, das Beschäftigte entsendet, muss die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich Mindestlohn, Arbeitszeit und Ruhezeiten sowie die Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit einhalten (siehe Mitteilung des Arbeitgeberverbands FNTR).


Ungarn

  • Geschäfte wieder sonntags und nachts geöffnet: 2014 hatte die Orbán-Regierung Sonntags- und Nachtarbeit im Handel gesetzlich verboten. Die neuen Ladenöffnungszeiten erwiesen sich jedoch als unpopulär, daher hat die Sozialistische Partei in der Opposition 200.000 Unterschriften in der Bevölkerung gesammelt, um eine Volksbefragung zu diesem Gesetz zu fordern und zu den alten sozialen und handelsrechtlichen Vorschriften zurückzukehren. Daraufhin hat die Regierung kurzerhand beschlossen, das Gesetz aus dem Jahre 2014 aufzuheben und zum alten System zurückzukehren und damit eine Volksbefragung zu vermeiden.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Renault: Nach der Unterzeichnung eines weiteren Zusatzes zu der im März 2015 geschlossenen Konzernbetriebsratsverein-barung von Renault waren die Parteien übereingekommen, die Vereinbarung im Hinblick auf die Anforderungen der Richtlinie 2009/38 neu auszuhandeln statt die ursprüngliche Vereinbarung durch weitere Zusätze zu ergänzen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war die Vorschrift, dass Zusätze nur von den Gewerkschaften unterzeichnet werden können, die auch die ursprüngliche Vereinbarung unterzeichnet haben. Aufgrund der Änderungen im Unternehmen ist diese im französischen Tarifverhandlungsrecht verankerte Vorschrift nicht mehr sinnvoll. So war für eine ausgehandelte Zusatzvereinbarung beispielsweise die Unterschrift der rumänischen Vertreter nicht erforderlich, weil der Konzern zum Zeitpunkt der ersten Vereinbarung in diesem Land noch nicht vertreten war. Die neue Vereinbarung, die den Inhalt des letzten Nachtrags wiedergibt, wurde von einem besonderen Verhandlungsgremium gemäß Richtlinie 2009/38 ausgehandelt. In der neuen, leichter lesbaren Vereinbarung wird betont, dass es für die Führungsspitze oftmals nicht mehr von Interesse ist, die „alten“ Vereinbarungen nach Artikel 13 der ersten EBR-Richtlinie von 1994, die inhaltlich eine gewisse Flexibilität ermöglichten, aufrechtzuerhalten, da diese durch die nachfolgenden Zusatzvereinbarungen die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllen, wenn nicht sogar übertreffen.



  • LafargeHolcim: Globale Gewerkschaftsverbände üben weiterhin Druck auf den Zementkonzern LafargeHolcim aus, ein internationales Rahmenabkommen auszuhandeln.  IndustriALL Global Union hat sich mit BHI und EFBH zusammengetan, um eine Online-Petition zu starten, die LafargeHolcim dazu auffordert, die Rechte der Beschäftigten zu respektieren und in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu verbessern (siehe Pressemitteilung).


Transnationale Vereinbarungen

Engie: Der Vorstand des französischen Konzerns Engie und die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften (IndustriAll, EGÖD, EFBW) haben am 8. April eine wichtige „Europäische Sozialvereinbarung“ unterzeichnet, die am 1. April 2015 auf einer EBR-Sitzung, bei der es um die Umwandlung des Konzerns ging, grundsätzlich gebilligt worden war. Die auf unbestimmte Zeit geschlossene Vereinbarung bietet vor allem Garantien bei Veränderungen der Unternehmensorganisation. So wird systematisch bei jedem Projekt zur Umgestaltung der Organisationsstrukturen zusammen mit den Gewerkschaften eine Sozialdiagnose durchgeführt, auf die Verhandlungen über eine Vereinbarung zu Sozialgarantien folgen. Die Parteien richten einen Fonds mit einem Budget von 100 Mio. Euro jährlich ein für Schulungen, die im Rahmen der Restrukturierungen erforderlich werden. Ein gemeinsam genutzter europäischer Fonds von ENGIE wird eingerichtet, der den Unternehmen des Konzerns mit finanziellen Problemen vorbehalten, für Umschulungsmaßnahmen bestimmt und mit einem Jahresbudget von 100 Mio. Euro ausgestattet ist. Die Vereinbarung sieht ebenfalls Begleitmaßnahmen bei freiwilliger Mobilität vor (Prämie in Höhe eines Bruttomonatsgehalts, Übernahme der Umzugskosten etc.) und Restrukturierungen (jedem Beschäftigten werden drei Stellen angeboten, die seinem Profil und seiner persönlichen Situation entsprechen).  Mehrere Gewerkschaften haben Pressemitteilungen (EPSU, IndustriAll) veröffentlicht, ebenso der Vorstand.




  • Solvay: Die zentrale Leitung des belgischen Chemiekonzerns Solvay (30.900 Beschäftigte) und das Solvay Global Forum haben am 4. März einen neuen Gewinnbeteiligungsplan für das Jahr 2016 unterzeichnet, der den ersten Plan seiner Art vom 27. Mai 2015 ablöst. Das Budget für diesen Plan, der für alle Beschäftigten des Konzerns gilt (ausgenommen der französischen Mitarbeiter, die über ein eigenes System verfügen) ist um 20 % erhöht worden und somit von 10 auf 12 Mio. Euro gestiegen. Dieses Jahr ist die finanzielle Beteiligung an zwei Zielvorgaben gekoppelt. Die erste ist wirtschaftlicher Art: 4,8 Mio. Euro werden an die Beschäftigten verteilt, wenn das REBITDA eine bestimmte Schwelle erreicht. Die Beteiligung wird schrittweise bis auf einen Höchstbetrag von 9,6 Mio. Euro angehoben, wenn das REBITDA einen höheren Betrag überschreitet. Die zweite Zielvorgabe bezieht sich auf nachhaltige Entwicklung: Weitere 2,6 Mio. Euro werden ausgezahlt, wenn der Konzern durchschnittlich eine Note von 2,2 im Selbstbewertungssystem Solvay Way erzielt und seine Ergebnisse somit um 10 % gegenüber 2015 verbessert. Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 wird der Gesamtbetrag auf internationaler Ebene proportional zum Personalbestand des jeweiligen Landes verteilt. In jedem Land erhalten alle begünstigten Beschäftigten einen Pauschalbetrag, wobei der Bonus für 2016 im April 2017 ausgezahlt wird.


Gewerkschaften

Nomad Food / Findus: Die schwedische Lebensmittelgewerkschaft LIVS (Livs-medelarbetareförbundet) hat mehrere Demonstrationen gegen die Schließung des Standorts des Tiefkühlkostherstellers Findus in Bjuv in Südschweden organisiert. Durch die Schließung werden 450 Arbeitsplätze und die Betriebe von Hunderten von Landwirten, die die Fabrik beliefern, vernichtet.  Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, denn die Ankündigung erfolgte am 31. März – mitten im Skandal um die Panama-Papiere – auf einer Arbeitnehmerhauptversammlung durch den CEO von Nomad Foods, einer Investmentgesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln. Der CEO war extra angereist, um die Schließung zum Jahresende anzukündigen, und hatte danach das Land sofort wieder verlassen. Daraufhin fuhren der schwedische Arbeitsminister und mehrere andere Politiker nach Bjuv, um gegen die Schließung des Standorts zu protestieren, während der Premierminister Beschwerde gegen Nomad Foods eingelegt hat.


4. Studien und Berichte

  • Zunahme der Beschäftigungsquote in der EU: Die Europäische Kommission hat am 12. April ihren Quartalsbericht zur Beschäftigungssituation (EU Employment and Social Situation – Spring 2016 Quarterly Review, auf Englisch) veröffentlicht. Danach nimmt die Beschäftigungsquote seit 2008 zu, insbesondere aufgrund der steigenden Anzahl älterer Arbeitnehmer (55-64 Jahre), was mit dem höheren Renteneintrittsalter zusammenhängt. Die Beschäftigungsquote (72,8 %) hat wieder ihr Vorkrisenniveau erreicht, aber die Unterschiede in den Mitgliedstaaten haben sich verstärkt und reichen von 55 % in Griechenland bis zu 80 % in Schweden (siehe Mitteilung, auf Englisch).

  • Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt: In seinem Jahresbericht über die „Aussichten der Weltwirtschaft“ unterstreicht der Internationale Währungsfonds (IWF), dass Maßnahmen zur Förderung der Integration von Zuwanderern in die erwerbstätige Bevölkerung entscheidend sind, um Bedenken über soziale Ausgrenzung und langfristige Haushaltsbelastungen auszuräumen und gleichzeitig die möglichen langfristigen Vorteile durch den Flüchtlingszustrom für die Wirtschaft zu nutzen. Dazu müssen „die Restriktionen auf ein Minimum beschränkt werden, die Flüchtlinge daran hindern, während der Dauer ihres Asylantrags zu arbeiten“ und „aktive Arbeitsmarktmaßnahmen zugunsten der Flüchtlinge verstärkt werden“. Der Bericht empfiehlt „Lohnkostenzuschüsse für private Unternehmer, die Zuwanderer einstellen“ und den Zugang zu selbständiger Arbeit und die Anerkennung der Qualifikationen zu erleichtern.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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