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IR Notes 52 – 20 April 2016
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Tamas Gyulavari, Christer Tornqvist und
Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Interview
Gianni Alioti (Fim-Cisl), Koordinator von IndustriAll Europe für den
Whirlpool/Indesit-EBR
Welche grundlegenden Veränderungen
haben Sie in Ihre letzte Vereinbarung bezüglich des Europäischen
Betriebsrats aufgenommen? Der Beschluss über die Gründung des
Betriebsrats für die europäischen Beschäftigten von Whirlpool nach
dem Vorbild von Indesit war eine freiwillige Vereinbarung, die vor
dem 22. September 1996 unterzeichnet wurde. Die neue Vereinbarung
wurde getroffen, obwohl die Unternehmensleitung von Whirlpool
gesetzlich nicht dazu verpflichtet war; sie wurde an die
Bestimmungen der Neufassung der Richtlinie Nr. 2009/38 angepasst,
die kraft Gesetzesverordnung Nr. 113/2012 in italienisches Recht
umgesetzt wurde. Des Weiteren vereint der neue Betriebsrat das Beste
aus beiden Vereinbarungen und den bei Whirlpool und Indesit
bestehenden Praktiken. Wir können uns Esther Berrozpe anschließen,
der Indesit Whirlpool-Präsidentin für Europa, Nahost und Afrika und
geschäftsführenden Vizepräsidentin der Whirlpool Corporation, die
die Innovationskapazität der neuen Gruppe nach der Übernahme von
Indesit begrüßt und diese als Beweis dafür sieht, dass «eins und
eins nicht zwei ergibt, sondern deutlich mehr». Zu den wichtigsten
Veränderungen, die ich hier hervorheben möchte, gehören der Anteil
der Mitglieder im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten, die
Beteiligung der außereuropäischen Länder, die Gewährleistung, dass
alle erforderlichen Landessprachen simultan gedolmetscht werden, das
Rotationsprinzip bei den Jahresversammlungen in den verschiedenen
Ländern, um die Integration der Kulturen bei Whirlpool EMEA-zu
fördern, aber auch die Anerkennung der Rolle der
Gewerkschaften.
War es schwierig, den Arbeitgeber
davon zu überzeugen, die Kompetenzen der Europäischen
Betriebsräte auf Nichtmitgliedstaaten der EU
auszuweiten? Nein, die Geschäftsleitung von Whirlpool
vertritt die Ansicht, dass die zunehmende Integration von
Arbeitnehmervertretern aus Drittländern in den
Arbeitsbeziehungssystemen eine «gute Praxis» ist. Außerdem war diese
Miteinbeziehung der Arbeitnehmervertreter aus Drittländern bereits
in der 2012 unterzeichneten Vereinbarung über den Europäischen
Betriebsrat von Indesit vorgesehen. Und schließlich entspricht diese
Praxis der regionalen Organisation der Geschäftsstruktur von
Whirlpool.
Welchen Mehrwert bedeutet diese
Erweiterung für die europäischen Beschäftigten? Und für die
Beschäftigten in den nichteuropäischen
Ländern? Weltweit, selbst in der EU, gibt es
Bestrebungen, das Arbeitsrecht zu untergraben und die Befugnisse der
Gewerkschaften einzuschränken. Die Ausweitung der
Gewerkschaftsrechte und des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung
bei Vorhaben des Konzerns, die den Beschäftigten von Whirlpool
zustehen, auf die Arbeitnehmer in Ländern wie Russland, Südafrika
und der Türkei ist ein außerordentliches Ergebnis.Und für die
Beschäftigten in der EU ist es zweifellos ein Vorteil, wenn der
europäische Sozialdialog auf globaler Ebene geführt wird. Eine
Ausweitung der eigenen Rechte ist die Voraussetzung dafür zu
verhindern, dass diese Rechte eingeschränkt werden.
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IR
Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Europäische
Kommission will Steuerzahlungen von multinationalen Unternehmen transparenter
machen
Die Europäische Kommission hat am 12. April einen Vorschlag
für eine Richtlinie zur Änderung der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie
2013/34/UE) vorgestellt. In der EU tätige multinationale Unternehmen mit
Einnahmen von mehr als 750 Mio. Euro jährlich sollen dazu verpflichtet werden,
wichtige Informationen (u. a. die Anzahl der Beschäftigten) zu den Standorten zu
veröffentlichen, an denen sie ihre Gewinne erzielen und wo sie ihre Steuern
bezahlen. Diese Angaben sind nach den einzelnen Mitgliedstaaten aufzuschlüsseln
(siehe Pressemitteilung).
Die gleichen Vorschriften gelten für in Europa tätige nichteuropäische Konzerne. Der
Kommission zufolge entgehen den Mitgliedstaaten durch aktive
Steuervermeidungspolitik von Unternehmen jährliche Steuereinnahmen von 50 bis 70
Mrd. Euro. Dieser Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat
zur Verabschiedung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann
innerhalb eines Jahres in innerstaatliches Recht umsetzen. Der wichtigste
Arbeitgeberverband BusinessEurope (siehe Pressemitteilung)
betonte, dass er den Ansatz zur Bekämpfung der Steuervermeidung unterstütze, sprach
sich aber gegen die Veröffentlichung der Finanzdaten aus, da dies die Attraktivität
der Europäischen Union als Investitionsstandort „untergrabe“. Als Reaktion auf die
von der Kommission vorgeschlagenen verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Steuervermeidung (siehe Pressemitteilung)
unterstützt der Europäische Gewerkschaftsbund „den Vorschlag, dass multinationale
Unternehmensgruppen den Finanzämtern eine länderspezifische Berichterstattung
vorlegen müssen“. Er legt diese Maßnahme aber anders aus als BusinessEurope, denn er
„bedauert, dass die Kommission nicht den Vorschlag macht, diese Finanzdaten der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Würden sie veröffentlicht, hätten
Gewerkschaften, NROs und andere interessierte Kreise nämlich die Möglichkeit, an der
Debatte über die Steuern teilzunehmen, die jedes multinationale Unternehmen in jedem
Land zahlt, in dem es seine Geschäftstätigkeit ausübt, und so unlautere
Steuerpraktiken und Steuervorteile aufzudecken.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Unterstützung für die ehemaligen
Beschäftigten von MoryGlobal: Die Europäische Kommission
hat vorgeschlagen, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung zu mobilisieren, um 2.132 ehemalige Beschäftigte des Transport-
und Logistikunternehmens MoryGlobal SAS in Frankeich zu unterstützen. Die
geschätzten Gesamtkosten für dieses Maßnahmenpaket belaufen sich auf 8,5 Mio.
Euro, von denen der EGF 5,1 Mio. Euro bereitstellen würde (siehe Pressemitteilung).
- Unterstützung auch für die ehemaligen
Beschäftigten der griechischen Supermärkte Larissa: Die
Europäische Kommission hat am 25. Juni vorgeschlagen, Griechenland 6,4 Mio. Euro
zur Verfügung zu stellen, um 557 Beschäftigte der Supermarktkette Larissa sowie
543 junge Menschen, die zurzeit keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in einer
Berufsausbildung befinden, bei der Arbeitssuche zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).
- Arbeitnehmerbeteiligung:
Der Exekutivausschuss des Europäischen Gewerkschaftsbundes hat am 13. April
seinen Entwurf zu einem „neuen
europäischen Rahmen für das Recht auf Unterrichtung, Anhörung und Vertretung
der Arbeitnehmer in Leitungsgremien“ angenommen. Es handelt sich um die
Einrichtung eines einzigen Rahmens für alle bestehenden Formen Europäischer
Gesellschaften (SE, SCE) und künftiger Europäischen Gesellschaften (Europäische
KMU). Er würde ebenfalls für Unternehmen gelten, die grenzüberschreitende
Verschmelzungen, grenzüberschreitende Spaltungen oder eine grenzüberschreitende
Verlegung des Unternehmenssitzes vornehmen wollen, sofern diese Vorgänge unter
das europäische Recht fallen.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Auf dem Weg zu einer flexibleren
Arbeitszeit: Die Regierung bereitet eine Reform der
Arbeitszeit vor, die den Unternehmen mehr Flexibilität gibt. Die maximale
Wochenarbeitszeit könnte dann von 38 auf 45 Stunden angehoben werden,
vorausgesetzt, die durchschnittliche Arbeitszeit von 38 Wochenstunden wird übers
Jahr gesehen eingehalten (siehe Artikel von ETUI).
Die Arbeitgeber begrüßen außerdem die Möglichkeit für die Zuteilung von 100
zusätzlichen Überstunden, die nicht ausgeglichen werden müssen, sondern bezahlt
oder angespart werden können (siehe Pressemitteilung des VBO). Der
Gewerkschaftsverband FGTB kritisiert die Tatsache, dass diese Reform „außerhalb
der Strukturen des sozialen Dialogs beschlossen“ wurde (siehe Pressemitteilung).
Für den größten Gewerkschaftsverband CSC steht fest: „die 38-Stunden-Woche ist
nicht zu verkaufen. (…) Die Unternehmen müssten bei hoher Arbeitsbelastung
zusätzliche Arbeitnehmer einstellen und nicht von ihren Mitarbeitern verlangen,
dass sie für wenig Geld Überstunden machten” (siehe Mitteilung).
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Deutschland
- Stahlarbeiter-Demo: Rund
45.000 Stahlarbeiter haben am 11. April in mehreren Städten Deutschlands für die
Zukunft der europäischen Stahlindustrie demonstriert (siehe Presse-mitteilung
von IndustriAll).
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Frankreich
- Neue Maßnahmen zur Entsendung von
Arbeitnehmern: Die Regierung setzt ihre legislative
Tätigkeit fort, um den Missbrauch im Zusammenhang mit der Entsendung von
Arbeitnehmern einzudämmen. Dieses Mal handelt es sich um ein Dekret
vom 7. April 2016 , das Transportunternehmen betrifft, die außerhalb von
Frankreich ansässig sind. Die Maßnahmen sehen eine Vereinfachung vor – so müssen
die ausländischen Straßen-, Schienen- oder Binnenschifffahrtsunternehmen, die
Arbeitnehmer entsenden wollen, eine einfache Entsendebescheinigung auf
Französisch ausfüllen anstelle einer Erklärung, die vor der Entsendung
vorzulegen ist . Sie kann online ausgefüllt werden und mehrere
aufeinanderfolgende Entsendungen über einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten
abdecken. Weitere Maßnahmen sollen den Betrug bekämpfen und sehen Strafen von
2.000 bis 5.000 Euro pro Verstoß vor (bei einer Höchstgrenze von 500.000 Euro
pro Arbeitgeber). So muss der Fahrer eine Kopie der Erklärung mit sich führen
(anderenfalls muss der Arbeitgeber mit einer Bußstrafe von 750 Euro rechnen)
sowie eine Kopie seines Arbeitsvertrags (anderenfalls riskiert der Arbeitgeber
ein Bußgeld von 450 Euro). Das Unternehmen, das Beschäftigte entsendet, muss die
gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich Mindestlohn,
Arbeitszeit und Ruhezeiten sowie die Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit
einhalten (siehe Mitteilung
des Arbeitgeberverbands FNTR).
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Ungarn
- Geschäfte wieder sonntags und nachts
geöffnet: 2014 hatte die Orbán-Regierung Sonntags- und
Nachtarbeit im Handel gesetzlich verboten. Die neuen Ladenöffnungszeiten
erwiesen sich jedoch als unpopulär, daher hat die Sozialistische Partei in der
Opposition 200.000 Unterschriften in der Bevölkerung gesammelt, um eine
Volksbefragung zu diesem Gesetz zu fordern und zu den alten sozialen und
handelsrechtlichen Vorschriften zurückzukehren. Daraufhin hat die Regierung
kurzerhand beschlossen, das Gesetz aus dem Jahre 2014 aufzuheben und zum alten
System zurückzukehren und damit eine Volksbefragung zu vermeiden.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Renault: Nach der
Unterzeichnung eines weiteren Zusatzes zu der im März 2015 geschlossenen
Konzernbetriebsratsverein-barung von Renault waren die Parteien übereingekommen, die
Vereinbarung im Hinblick auf die Anforderungen der Richtlinie 2009/38 neu
auszuhandeln statt die ursprüngliche
Vereinbarung durch weitere Zusätze zu ergänzen. Ausschlaggebend für diese
Entscheidung war die Vorschrift, dass Zusätze nur von den Gewerkschaften
unterzeichnet werden können, die auch die ursprüngliche Vereinbarung unterzeichnet
haben. Aufgrund der Änderungen im Unternehmen ist diese im französischen
Tarifverhandlungsrecht verankerte Vorschrift nicht mehr sinnvoll. So war für eine
ausgehandelte Zusatzvereinbarung beispielsweise die Unterschrift der rumänischen
Vertreter nicht erforderlich, weil der Konzern zum Zeitpunkt der ersten Vereinbarung
in diesem Land noch nicht vertreten war. Die neue
Vereinbarung, die den Inhalt des letzten Nachtrags wiedergibt, wurde von
einem besonderen Verhandlungsgremium gemäß Richtlinie 2009/38 ausgehandelt. In der
neuen, leichter lesbaren Vereinbarung wird betont, dass es für die Führungsspitze
oftmals nicht mehr von Interesse ist, die „alten“ Vereinbarungen nach Artikel 13 der
ersten EBR-Richtlinie von 1994, die inhaltlich eine gewisse Flexibilität
ermöglichten, aufrechtzuerhalten, da diese durch die nachfolgenden
Zusatzvereinbarungen die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllen, wenn nicht
sogar übertreffen.
- LafargeHolcim: Globale
Gewerkschaftsverbände üben weiterhin Druck auf den Zementkonzern LafargeHolcim
aus, ein internationales Rahmenabkommen auszuhandeln. IndustriALL Global Union
hat sich mit BHI und EFBH zusammengetan, um eine Online-Petition zu starten, die
LafargeHolcim dazu auffordert, die Rechte der Beschäftigten zu respektieren und
in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften die Gesundheits- und
Sicherheitsbedingungen zu verbessern (siehe Pressemitteilung).
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Transnationale Vereinbarungen
Engie: Der Vorstand des
französischen Konzerns Engie und die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften
(IndustriAll, EGÖD, EFBW) haben am 8. April eine wichtige „Europäische
Sozialvereinbarung“ unterzeichnet, die am 1. April 2015 auf einer
EBR-Sitzung, bei der es um die Umwandlung des Konzerns ging, grundsätzlich gebilligt
worden war. Die auf unbestimmte Zeit geschlossene Vereinbarung bietet vor allem
Garantien bei Veränderungen der Unternehmensorganisation. So wird systematisch bei
jedem Projekt zur Umgestaltung der Organisationsstrukturen zusammen mit den
Gewerkschaften eine Sozialdiagnose durchgeführt, auf die Verhandlungen über eine
Vereinbarung zu Sozialgarantien folgen. Die Parteien richten einen Fonds mit einem
Budget von 100 Mio. Euro jährlich ein für Schulungen, die im Rahmen der
Restrukturierungen erforderlich werden. Ein gemeinsam genutzter europäischer Fonds
von ENGIE wird eingerichtet, der den Unternehmen des Konzerns mit finanziellen
Problemen vorbehalten, für Umschulungsmaßnahmen bestimmt und mit einem Jahresbudget
von 100 Mio. Euro ausgestattet ist. Die Vereinbarung sieht ebenfalls
Begleitmaßnahmen bei freiwilliger Mobilität vor (Prämie in Höhe eines
Bruttomonatsgehalts, Übernahme der Umzugskosten etc.) und Restrukturierungen (jedem
Beschäftigten werden drei Stellen angeboten, die seinem Profil und seiner
persönlichen Situation entsprechen). Mehrere Gewerkschaften haben
Pressemitteilungen (EPSU, IndustriAll)
veröffentlicht, ebenso der Vorstand.
- Solvay: Die zentrale
Leitung des belgischen Chemiekonzerns Solvay (30.900 Beschäftigte) und das
Solvay Global Forum haben am 4. März einen neuen Gewinnbeteiligungsplan
für das Jahr 2016 unterzeichnet, der den ersten
Plan seiner Art vom 27. Mai 2015 ablöst. Das Budget für diesen Plan, der
für alle Beschäftigten des Konzerns gilt (ausgenommen der französischen
Mitarbeiter, die über ein eigenes System verfügen) ist um 20 % erhöht worden und
somit von 10 auf 12 Mio. Euro gestiegen. Dieses Jahr ist die finanzielle
Beteiligung an zwei Zielvorgaben gekoppelt. Die erste ist wirtschaftlicher Art:
4,8 Mio. Euro werden an die Beschäftigten verteilt, wenn das REBITDA eine
bestimmte Schwelle erreicht. Die Beteiligung wird schrittweise bis auf einen
Höchstbetrag von 9,6 Mio. Euro angehoben, wenn das REBITDA einen höheren Betrag
überschreitet. Die zweite Zielvorgabe bezieht sich auf nachhaltige Entwicklung:
Weitere 2,6 Mio. Euro werden ausgezahlt, wenn der Konzern durchschnittlich eine
Note von 2,2 im Selbstbewertungssystem Solvay Way erzielt und seine Ergebnisse
somit um 10 % gegenüber 2015 verbessert. Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015
wird der Gesamtbetrag auf internationaler Ebene proportional zum Personalbestand
des jeweiligen Landes verteilt. In jedem Land erhalten alle begünstigten
Beschäftigten einen Pauschalbetrag, wobei der Bonus für 2016 im April 2017
ausgezahlt wird.
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Gewerkschaften
Nomad Food / Findus: Die
schwedische Lebensmittelgewerkschaft LIVS (Livs-medelarbetareförbundet) hat
mehrere Demonstrationen gegen die Schließung des Standorts des
Tiefkühlkostherstellers Findus in Bjuv in Südschweden organisiert. Durch die
Schließung werden 450 Arbeitsplätze und die Betriebe von Hunderten von Landwirten,
die die Fabrik beliefern, vernichtet. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten,
denn die Ankündigung erfolgte am 31. März – mitten im Skandal um die Panama-Papiere
– auf einer Arbeitnehmerhauptversammlung durch den CEO von Nomad Foods, einer
Investmentgesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln. Der CEO war extra
angereist, um die Schließung zum Jahresende anzukündigen, und hatte danach das Land
sofort wieder verlassen. Daraufhin fuhren der schwedische Arbeitsminister und
mehrere andere Politiker nach Bjuv, um gegen die Schließung des Standorts zu
protestieren, während der Premierminister Beschwerde gegen Nomad Foods eingelegt
hat.
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4. Studien
und Berichte
- Zunahme der Beschäftigungsquote in der EU:
Die Europäische Kommission hat am 12. April ihren
Quartalsbericht zur Beschäftigungssituation (EU
Employment and Social Situation – Spring 2016 Quarterly Review, auf
Englisch) veröffentlicht. Danach nimmt die Beschäftigungsquote seit 2008 zu,
insbesondere aufgrund der steigenden Anzahl älterer Arbeitnehmer (55-64 Jahre),
was mit dem höheren Renteneintrittsalter zusammenhängt. Die Beschäftigungsquote
(72,8 %) hat wieder ihr Vorkrisenniveau erreicht, aber die Unterschiede in den
Mitgliedstaaten haben sich verstärkt und reichen von 55 % in Griechenland bis zu
80 % in Schweden (siehe Mitteilung,
auf Englisch).
- Integration von Zuwanderern in den
Arbeitsmarkt: In seinem Jahresbericht über die „Aussichten
der Weltwirtschaft“ unterstreicht der Internationale
Währungsfonds (IWF), dass Maßnahmen zur Förderung der Integration von
Zuwanderern in die erwerbstätige Bevölkerung entscheidend sind, um Bedenken über
soziale Ausgrenzung und langfristige Haushaltsbelastungen auszuräumen und
gleichzeitig die möglichen langfristigen Vorteile durch den Flüchtlingszustrom
für die Wirtschaft zu nutzen. Dazu müssen „die Restriktionen auf ein Minimum
beschränkt werden, die Flüchtlinge daran hindern, während der Dauer ihres
Asylantrags zu arbeiten“ und „aktive Arbeitsmarktmaßnahmen zugunsten der
Flüchtlinge verstärkt werden“. Der Bericht empfiehlt „Lohnkostenzuschüsse für
private Unternehmer, die Zuwanderer einstellen“ und den Zugang zu selbständiger
Arbeit und die Anerkennung der Qualifikationen zu erleichtern.
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