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IR Notes 54 – 18 Mai 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Christer Thörnqvist und
Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Interview
Claudio Stanzani, Direktor von SindNova
SindNova
veranstaltet am heutigen Mittwoch
ein Seminar zum Thema „20 Jahre Europäischer Betriebsrat“.
Konnte diese Instanz in Italien Fuß
fassen? In Italien gibt es ca. 40
aktive Europäische Betriebsräte. Dies entspricht rund der Hälfte
aller italienischen multinationalen Unternehmen, die von Rechts
wegen eine solche Instanz einsetzen müssten. Mehr als die Hälfte der
eingerichteten EBRs konnte wichtige Erfahrungen sammeln, was die
Funktionsweise eines EBR und die Ausübung des Rechts auf
Unterrichtung und Anhörung angeht. Aber es bleibt noch viel zu tun –
diese Erfahrung muss weitergegeben und die gewerkschaftliche
Ausrichtung des EBR und seine Beteiligung an den Arbeitsbeziehungen
in den multinationalen Unternehmen gestärkt werden. Vieles hängt
auch von der Rolle der Gewerkschaften ab. Zahlreiche italienische
Arbeitnehmervertreter sind übrigens auch in hunderten von EBRs
vertreten und aktiv, deren Muttergesellschaft nicht italienisch
ist.
Halten die italienischen
Gewerkschaften den Europäischen Betriebsrat für eine
wichtige Einrichtung?
Hat sich
ihre Einstellung diesem Gremium gegenüber
geändert? Das hängt sehr von den
verschiedenen Gewerkschaftskulturen ab. Aber allgemein kann man
sagen, dass die Rolle des Europäischen Betriebsrats stark
unterschätzt wird.
Welche Maßnahmen müssten
durchgeführt werden, um Europäische Betriebsräte in Italien
zu fördern? Es müsste eine Menge in die
Weiterbildung und Stärkung der europäischen Kultur der
Gewerkschaftsführer investiert werden, aber auch in die
Weiterbildung und Stärkung der Fähigkeiten der HR-Manager in
multinationalen Unternehmen.
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IR
Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und
seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
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Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro
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des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Osteuropäische Länder lehnen Reform der Entsenderichtlinie ab
Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, musste seine erste
Niederlage einstecken: Die nationalen Parlamente fast aller „neuen“ Mitgliedstaaten
sind der Auffassung, dass der Richtlinienvorschlag, mit dem der Grundsatz „gleicher
Lohn für gleiche Arbeit“ bei der Entsendung von Arbeitnehmern durchgesetzt werden
soll, das Subsidiaritätsprinzip nicht respektiere: Die Europäische Union habe nicht
das Recht, sich in diesen Bereich einzumischen. Dieser Grundsatz steht tatsächlich
im Mittelpunkt des Vorschlags, den die Kommission im März dieses Jahres vorgelegt
hat (siehe Pressemitteilung).
Die Änderungen betreffen drei Hauptbereiche: 1. Die Entlohnung der entsandten
Mitarbeiter wird der Entlohnung der Arbeitnehmer des Aufnahmelands entsprechen, also
über den reinen Mindestlohnsatz hinausgehen, wie dies zur Zeit der Fall ist. 2. Die
in ein anderes Land entsandten Leiharbeitnehmer müssen zu den gleichen Bedingungen
beschäftigt werden wie die Leiharbeitnehmer des Aufnahmelandes, d. h. sie dürfen
gegenüber den Beschäftigten der entleihenden Unternehmen nicht diskriminiert werden.
3. Die Dauer der Entsendung wird auf 24 Monate begrenzt (siehe IR
Notes 49). Dieser Vorschlag ist eine Antwort auf die wiederholten
Forderungen mehrerer westeuropäischer Länder, die bemängelten, dass die aktuellen
Entsendevorschriften (der Richtlinie 96/71) das Sozialdumping begünstigten. Polen,
der größte „Exporteur” von entsendeten Arbeitnehmern in der EU, ist der Auffassung,
dass die Reform dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs widerspreche und
fürchtet negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen, die
in der EU im Rahmen der Entsendung von Beschäftigten tätig sind. „Dieser Vorschlag
steht unserer Auffassung nach im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip und dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, so Kalle Palling, Vorsitzender des Ausschusses
für EU-Angelegenheiten im estnischen Parlament. Er fasst die Positionen der
„rebellierenden“ Länder zusammen und erklärt, dass „wir zusammen mit anderen Ländern
ein deutliches Zeichen setzen werden, dass es keinen Bedarf für eine Änderung der
Entsendevorschriften gibt und die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag
zurückziehen soll.“ Mit Hinweis auf die westeuropäischen Länder sagt er weiter: „Sie
sagen, sie wollen die entsendeten Arbeitnehmer schützen, aber in Wirklichkeit
schützen sie den lokalen Arbeitsmarkt“. Mindestens ein Drittel der nationalen
Parlamente (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien,
Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und auch Dänemark) haben gegen diesen Text
protestiert und damit das Verfahren der „Gelben Karte“ ausgelöst, das vom Vertrag
von Lissabon eingeführt wurde. Dieses Verfahren zwingt die Kommission dazu, ihren
Vorschlag zu überprüfen. Danach kann sie entscheiden, ob sie an dem Vorschlag
festhält, ihn ändert oder zurückzieht, wobei sie ihre Entscheidung begründen muss.
Die Kommission äußerte sich dahingehend, dass ihr Vorschlag „ausgewogen sei und das
Subsidiaritätsprinzip respektiere“. Seitens des Parlaments hat der Ausschuss für
Beschäftigung und Soziales am 10. Mai zwei Berichterstatterinnen für diesen
sensiblen Text ernannt,
die Französin Elisabeth Morin-Chartier (EVP) und die niederländische Agnes Jongerius
(S&D), beide erfahrene EU-Abgeordnete. „Zum ersten Mal gibt es in ein und
demselben Ausschuss zwei Ko-Berichterstatter für eine Richtlinie, die heute nicht
nur die wichtigste auf europäischer Ebene ist, sondern womöglich auch die wichtigste
in der gesamten Legislaturperiode,“ präzisiert Elisabeth Morin-Chartier in einem
Interview mit der französischen regionalen Tageszeitung Centre
Presse (13.05). Denn die Arbeitnehmerentsendung ist ein Thema, das die
europäische Familie spaltet! >
Siehe
auch: Die Reaktion der europäischen Sozialpartner weiter
unten.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
- Richtlinie über die Mobilität in der Union
von Wissenschaftlern und Studierenden aus Drittstaaten:
Das Europäische Parlament hat am 11. Mai eine legislative
Entschließung zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf
den Erlass der Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur
Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst,
Schüleraustauschprogramm oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer
Au-pair-Tätigkeit angenommen. Mit dieser Entschließung gibt das Parlament den
Weg frei für die endgültige Annahme dieser Richtlinie, die in Kürze im Amtsblatt
der EU veröffentlicht wird. Auf der Grundlage dieser Verordnung können die
Studierenden und Wissenschaftler nach Abschluss ihrer Studien oder
Forschungstätigkeiten noch mindestens neun Monate in der EU bleiben, um Arbeit
zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Während ihres Aufenthalts können sie
problemloser zwischen den Mitgliedstaaten hin- und herreisen und auch ihre
Familie mitbringen. Weitere Informationen hierzu: Briefing
des Europäischen Parlaments (auch erhältlich auf Italienisch
oder Polnisch).
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Richtlinienentwurf
Die Europäische Kommission will Beschäftigte
besser vor krebs-erzeugenden Chemikalien schützen: Die
Kommission hat am 13. Mai Änderungen an der Richtlinie 2004/37 über Karzinogene und
Mutagene vorgeschlagen, durch die die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber 13
(anstelle von zurzeit 3) dieser Stoffe begrenzt werden soll. Diese Grenzwerte zeigen
die Höchstkonzentration an, in der ein chemisches Karzinogen in der Luft am
Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Der Vorschlag enthält u. a. den „Quarzfeinstaub“,
der Gegenstand des ersten multisektoralen Abkommens auf europäischer Ebene zur
Einführung wirksamer Schutz-vorrichtungen für Beschäftigte war, ohne dabei
Expositionsgrenzwerte festzulegen. Ein Abkommen, das offensichtlich nicht zu den
erhofften Ergebnissen geführt hat, da die Kommission jetzt beabsichtigt,
entsprechende Expositionsgrenzwerte festzulegen (siehe Presse-mitteilung
der Kommission und das detailliertere Factsheet)
zum besseren Schutz der ca. 5,3 Million Beschäftigten, die diesem Stoff ausgesetzt
sind. Die Initiative wird vom Europäischen Gewerk-schaftsbund (EGB) begrüßt: „Das
ist eine wichtige Nachricht für die Gesundheit der Beschäftigten in ganz Europa“, so
Esther Lynch, politische Sekretärin des EGB, die davon ausgeht, dass „die Kommission
bis zum Jahresende Expositionsgrenzwerte für mindestens 15 weitere Stoffe vorlegt.“
(siehe Pressemitteilung).
Laurent Vogel, Forscher am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) betont dagegen,
dass der Text „weit hinter den Forderungen der niederländischen
EU-Ratspräsidentschaft zurückbleibt“. Diese hatte die Kommission aufgefordert, die
Einführung von 50 Grenzwerten für das erste Halbjahr 2016 vorzubereiten. Eine
Zielvorgabe, die aber noch weit entfernt von den 71 Stoffen oder Verfahren ist, für
die der EGB die Einführung von Grenzwerten fordert (siehe Pressemitteilung
von Etui). > Weiterführende Informationen:
Von der Kommission vorgelegte Dokumente (auf Englisch): Der Vorschlag
der Richtlinie, der Anhang
mit den Expositionsgrenzwerten, die Folgenabschätzung,
sowie ein Arbeitspapier des Europäischen Gewerkschaftsinstituts („Cancer
risks in the workplace : better regulation, stronger protection“ –
Krebsrisiko am Arbeitsplatz: bessere Regulierung, höherer
Schutz“, nur auf Englisch, kostenlos
erhältlich).
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Aktuelle
soziale Themen
- Entschließung des Europäischen Parlaments
zum Elternurlaub: Das Parlament hat am 12. Mai eine Entschließung
über die Umsetzung der Richtlinie 2010/18 vom 8. März 2010 zur Durchführung
der von den europäischen Sozial-partnern geschlossenen überarbeiteten
Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub angenommen. Darin wird den
Mitgliedstaaten empfohlen, „alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine ordnungsgemäße
und einheitliche Umsetzung der Richtlinie sowohl im öffentlichen als auch im
privaten Sektor ermöglichen“. Das Parlament ist der Auffassung, dass „die
Kommission Maßnahmen vorschlagen sollte, mit denen Väter dazu animiert werden,
mehr Elternzeit in Anspruch zu nehmen, und dass die Mitgliedstaaten einen
wirksameren Austausch bewährter Verfahren auf diesem Gebiet fördern sollten“.
Die Kommission sollte auch einen neuen Vorschlag vorlegen, damit „eine bessere
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erreicht werden kann“ und
diesbezüglich ebenfalls eine „breitangelegte nichtlegislative Initiative“ in
Betracht ziehen. Ferner ergeht die Aufforderung an die Kommission und die
Sozialpartner, „die Möglichkeit einer angemessenen Verlängerung der Mindestdauer
der Elternzeit von vier auf sechs Monate zu prüfen, um eine bessere
Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu gewährleisten“. Und schließlich
„dass in diesem Sinne eine EU-Richtlinie über einen mindestens zweiwöchigen
Vaterschaftsurlaub unbedingt und dringend erforderlich ist“.
- Mittel aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung für Belgien: Die
Europäische Kommission hat am 5. Mai vorgeschlagen, Belgien 1,8 Mio. EUR aus dem
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu gewähren, um
488 ehemalige Beschäftigte mehrerer Baumaschinenhersteller (Caterpillar, Carwall
und Doosan) in der wallonischen Provinz Hainaut (Hennegau) zu unterstützen. In
die geplanten Maßnahmen werden außerdem 300 junge Menschen, die weder eine
Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren
(NEETs), einbezogen. (siehe Mitteilung
der Kommission).
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Sozialer
Dialog
- Reaktionen der Sozialpartner auf die
„Gelbe Karte“ (siehe „In den
Schlagzeilen“): In einem Offenen
Brief (auf Englisch) an die für die Überarbeitung der Entsenderichtlinie
zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen forderte Luca Visentini,
Generalsekretär des Europäischen Gewerkschafts-bunds, die Kommission auf, an
ihrem Text festzuhalten und die Einwände der Länder, die die „Gelbe Karte“
zücken, zurück-zuweisen, da sie „ihre eigenen Beschäftigten vernachlässigten“.
„Wir möchten betonen, dass alle Gewerkschaften in Europa die Überarbeitung der
Entsenderichtlinie nachdrücklich befürworten. Dies gilt auch für die
Gewerkschaften in den Ländern, in denen die Parlamente das Verfahren der „Gelben
Karte“ unterstützen. Der Arbeitgeberverband BusinessEurope erklärte seinerseits,
mit diesen Ländern auf einer Linie zu liegen und forderte die Kommission auf,
den Vorschlag zurückzuziehen (siehe Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Tarifabschluss in der
Metallindustrie: Die Sozialpartner der Metallindustrie
einigten sich am 13. Mai auf eine Lohn-steigerung von 4,8% in den kommenden 21
Monaten. Die 3,7 Millionen Metaller (Automobil, Elektronik, Werkzeug-maschinen)
beziehen zum 1. Juli zunächst 2,8 % mehr Geld. Vorab erhalten sie für die Monate
April, Mai und Juni eine Einmalzahlung von 150 Euro. Zum 1. April 2017 steigen die
Löhne dann um weitere 2 %. Das in Nordrhein-Westfalen erzielte Abkommen gilt als
Grundlage für alle anderen regionalen Tarifverhandlungen in diesem Sektor (Pressemitteilung
der IG Metall und Pressemitteilung
Gesamtmetall).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Deutsche Bahn: Der EBR der
Deutschen Bahn tagte vom 23. – 26. Februar in Berlin. Beherrschendes Thema der
Plenarsitzung war der Umbau des DB Konzerns sowie die mögliche
Teilprivatisierung ihrer Tochterunternehmen Schenker Logistics und Arriva. Im
Anschluss an die Sitzung fand ein interkulturelles Training statt (siehe Mitteilung).
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Europäische
Gesellschaft
- Sixt Leasing: Das
Europäische Gewerkschaftsinstitut hat die Vereinbarung über die
Beteiligung der Arbeitnehmer in der Sixt Leasing (5120 Beschäftigte weltweit),
die am 25. Februar zwischen der Leitung der deutschen Autovermietungsfirma und
dem besonderen Verhandlungsgremium geschlossen wurde, online gestellt. Die
Unterzeichnung dieser Vereinbarung ermöglicht die Umwandlung der
Unternehmensgruppe in eine Europäische Gesellschaft zum 1. Juni 2016. Vorgesehen
ist die Einrichtung eines SE-Betriebsrats mit mindestens drei und höchstens fünf
Mitgliedern.
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Gewerkschaften
- Maersk:
Die internationale Transportarbeiter-Föderation ITF hat die
Entscheidung der dänischen Containerschiff-Reederei Maersk begrüßt, die sich
bereit erklärt hat, ihre Frachtverträge zu ändern: In Zukunft müssen die Eigner
der gecharterten Schiffe nachweisen, dass für ihre Schiffe eine Vereinbarung
gilt, die Gewerkschaften anerkennt und die Rechte der Beschäftigten schützt. Die
Reederei betreibt weltweit rund 500 eigene oder gecharterte Schiffe (siehe Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Die Situation von LGBT-Personen am
Arbeitsplatz: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeits-bedingungen (Eurofound) hat eine vergleichende
Studie über die Situation von LGBT-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle,
Transgender) im Berufsleben veröffentlicht. Grundlage der Studie (auf Englisch) sind
nationale Daten, die durch Umfragen und von den nationalen Korrespondenten des
Eurofound-Netzwerks zusammengetragen wurden. Sie gibt einen guten Überblick über die
Integration von LGBT-Personen in den Arbeitsmarkt und über die legislativen
Initiativen sowie die Maßnahmen der Sozialpartner zum Schutz gegen Diskriminierung
und zur Entwicklung einer Kultur der Toleranz am Arbeitsplatz. In einer Reihe von
Karten und Grafiken wird deutlich dargestellt, wie die LGBT-Personen in den
verschiedenen Ländern ihre Arbeitssituation wahrnehmen und inwiefern sie sich in
ihrem Anderssein angenommen fühlen, mit starken Schwankungen in Bezug auf Akzeptanz
zwischen Ländern wie Dänemark und den Niederlanden einerseits und bestimmten ost-
oder mitteleuropäischen Ländern andererseits.
- Die westlichen Modelle der
Arbeitsbeziehungen auf dem Prüfstand der Globalisierung:
Experten für Arbeits-beziehungen aus mehreren europäischen Ländern haben in
diesem Band eine Antwort auf die Frage gegeben: „Wie hat sich die soziale
Regulierung in den Unternehmen in den letzten dreißig Jahren entwickelt?“ Das
auf Französisch herausgegebene Werk gibt einen präzisen Überblick über die
wichtigsten Veränderungen, die sich vor allem in Europa auf die Gewerkschaften
und den sozialen Dialog in den Unternehmen unter dem Einfluss der Globalisierung
„und der damit verbundenen Umstrukturierungen und wirtschaftlichen Anpassungen
ausgewirkt haben“. Die Autoren stellen fest „dass Grauzonen entstanden sind, die
ohne Regulierung sind, oder zumindest ohne eigentliche soziale Rechte, auch wenn
manche nationalen Modelle durch ihre sozio-politischen Kulturen
widerstandsfähiger sind als andere. Der von Dominique Andolfatto und Sylvie
Contrepois herausgegebene Band (Syndicats
et dialogue social. Les modèles occidentaux à l’épreuve) enthält auch
Beiträge von Vassil Kirov und Christer Thörnqvist, die beide regelmäßig Berichte
für IR Notes verfassen.
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