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IR Notes 54 – Osteuropäische Länder lehnen Reform der Entsenderichtlinie ab

  IR Notes 54 – 18 Mai 2016
www.irshare.eu
 
 
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Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Christer Thörnqvist und Frédéric Turlan. 
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  Interview
Claudio Stanzani, Direktor von SindNova

SindNova veranstaltet am heutigen Mittwoch ein Seminar zum Thema „20 Jahre Europäischer Betriebsrat“. Konnte diese Instanz in Italien Fuß fassen?
In Italien gibt es ca. 40 aktive Europäische Betriebsräte. Dies entspricht rund der Hälfte aller italienischen multinationalen Unternehmen, die von Rechts wegen eine solche Instanz einsetzen müssten. Mehr als die Hälfte der eingerichteten EBRs konnte wichtige Erfahrungen sammeln, was die Funktionsweise eines EBR und die Ausübung des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung angeht. Aber es bleibt noch viel zu tun – diese Erfahrung muss weitergegeben und die gewerkschaftliche Ausrichtung des EBR und seine Beteiligung an den Arbeitsbeziehungen in den multinationalen Unternehmen gestärkt werden. Vieles hängt auch von der Rolle der Gewerkschaften ab. Zahlreiche italienische Arbeitnehmervertreter sind übrigens auch in hunderten von EBRs vertreten und aktiv, deren Muttergesellschaft nicht italienisch ist.


Halten die italienischen Gewerkschaften den Europäischen Betriebsrat für eine wichtige Einrichtung? Hat sich ihre Einstellung diesem Gremium gegenüber geändert?
Das hängt sehr von den verschiedenen Gewerkschaftskulturen ab. Aber allgemein kann man sagen, dass die Rolle des Europäischen Betriebsrats stark unterschätzt wird.


Welche Maßnahmen müssten durchgeführt werden, um Europäische Betriebsräte in Italien zu fördern?
Es müsste eine Menge in die Weiterbildung und Stärkung der europäischen Kultur der Gewerkschaftsführer investiert werden, aber auch in die Weiterbildung und Stärkung der Fähigkeiten der HR-Manager in multinationalen Unternehmen.

 
  Agenda

23. Mai
Amsterdam
Konferenz der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft zur Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen und zur Festlegung strengerer Grenzwerte für die Arbeit mit krebserregenden Stoffen.


26.–27. Mai
Dublin
Erste Veranstaltung der Seminarreihe der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeit.


29. Mai
Den Haag
Konferenz der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft über die Rolle der Sozialpartner bei der Förderung menschenwürdiger Arbeit in Europa.


16.-17. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales


27. – 29. Juni
Brüssel
Konferenz über die Auswirkungen der Digitalisierung und Robotisierung auf die Arbeit – ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Osteuropäische Länder lehnen Reform der Entsenderichtlinie ab

Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, musste seine erste Niederlage einstecken: Die nationalen Parlamente fast aller „neuen“ Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass der Richtlinienvorschlag, mit dem der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bei der Entsendung von Arbeitnehmern durchgesetzt werden soll, das Subsidiaritätsprinzip nicht respektiere: Die Europäische Union habe nicht das Recht, sich in diesen Bereich einzumischen. Dieser Grundsatz steht tatsächlich im Mittelpunkt des Vorschlags, den die Kommission im März dieses Jahres vorgelegt hat (siehe Pressemitteilung). Die Änderungen betreffen drei Hauptbereiche: 1. Die Entlohnung der entsandten Mitarbeiter wird der Entlohnung der Arbeitnehmer des Aufnahmelands entsprechen, also über den reinen Mindestlohnsatz hinausgehen, wie dies zur Zeit der Fall ist. 2. Die in ein anderes Land entsandten Leiharbeitnehmer müssen zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie die Leiharbeitnehmer des Aufnahmelandes, d. h. sie dürfen gegenüber den Beschäftigten der entleihenden Unternehmen nicht diskriminiert werden. 3. Die Dauer der Entsendung wird auf 24 Monate begrenzt (siehe IR Notes 49). Dieser Vorschlag ist eine Antwort auf die wiederholten Forderungen mehrerer westeuropäischer Länder, die bemängelten, dass die aktuellen Entsendevorschriften (der Richtlinie 96/71) das Sozialdumping begünstigten. Polen, der größte „Exporteur” von entsendeten Arbeitnehmern in der EU, ist der Auffassung, dass die Reform dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs widerspreche und fürchtet negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen, die in der EU im Rahmen der Entsendung von Beschäftigten tätig sind. „Dieser Vorschlag steht unserer Auffassung nach im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, so Kalle Palling, Vorsitzender des Ausschusses für EU-Angelegenheiten im estnischen Parlament. Er fasst die Positionen der „rebellierenden“ Länder zusammen und erklärt, dass „wir zusammen mit anderen Ländern ein deutliches Zeichen setzen werden, dass es keinen Bedarf für eine Änderung der Entsendevorschriften gibt und die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag zurückziehen soll.“ Mit Hinweis auf die westeuropäischen Länder sagt er weiter: „Sie sagen, sie wollen die entsendeten Arbeitnehmer schützen, aber in Wirklichkeit schützen sie den lokalen Arbeitsmarkt“. Mindestens ein Drittel der nationalen Parlamente (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und auch Dänemark) haben gegen diesen Text protestiert und damit das Verfahren der „Gelben Karte“ ausgelöst, das vom Vertrag von Lissabon eingeführt wurde. Dieses Verfahren zwingt die Kommission dazu, ihren Vorschlag zu überprüfen. Danach kann sie entscheiden, ob sie an dem Vorschlag festhält, ihn ändert oder zurückzieht, wobei sie ihre Entscheidung begründen muss. Die Kommission äußerte sich dahingehend, dass ihr Vorschlag „ausgewogen sei und das Subsidiaritätsprinzip respektiere“. Seitens des Parlaments hat der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales am 10. Mai zwei Berichterstatterinnen für diesen sensiblen Text ernannt, die Französin Elisabeth Morin-Chartier (EVP) und die niederländische Agnes Jongerius (S&D), beide erfahrene EU-Abgeordnete. „Zum ersten Mal gibt es in ein und demselben Ausschuss zwei Ko-Berichterstatter für eine Richtlinie, die heute nicht nur die wichtigste auf europäischer Ebene ist, sondern womöglich auch die wichtigste in der gesamten Legislaturperiode,“ präzisiert Elisabeth Morin-Chartier in einem Interview mit der französischen regionalen Tageszeitung Centre Presse (13.05). Denn die Arbeitnehmerentsendung ist ein Thema, das die europäische Familie spaltet!
> Siehe auch: Die Reaktion der europäischen Sozialpartner weiter unten.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

  • Richtlinie über die Mobilität in der Union von Wissenschaftlern und Studierenden aus Drittstaaten: Das Europäische Parlament hat am 11. Mai eine legislative Entschließung zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogramm oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit angenommen. Mit dieser Entschließung gibt das Parlament den Weg frei für die endgültige Annahme dieser Richtlinie, die in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Auf der Grundlage dieser Verordnung können die Studierenden und Wissenschaftler nach Abschluss ihrer Studien oder Forschungstätigkeiten noch mindestens neun Monate in der EU bleiben, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.  Während ihres Aufenthalts können sie problemloser zwischen den Mitgliedstaaten hin- und herreisen und auch ihre Familie mitbringen. Weitere Informationen hierzu: Briefing des Europäischen Parlaments (auch erhältlich auf Italienisch oder Polnisch).


Richtlinienentwurf

Die Europäische Kommission will Beschäftigte besser vor krebs-erzeugenden Chemikalien schützen: Die Kommission hat am 13. Mai Änderungen an der Richtlinie 2004/37 über Karzinogene und Mutagene vorgeschlagen, durch die die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber 13 (anstelle von zurzeit 3) dieser Stoffe begrenzt werden soll. Diese Grenzwerte zeigen die Höchstkonzentration an, in der ein chemisches Karzinogen in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Der Vorschlag enthält u. a. den „Quarzfeinstaub“, der Gegenstand des ersten multisektoralen Abkommens auf europäischer Ebene zur Einführung wirksamer Schutz-vorrichtungen für Beschäftigte war, ohne dabei Expositionsgrenzwerte festzulegen. Ein Abkommen, das offensichtlich nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt hat, da die Kommission jetzt beabsichtigt, entsprechende Expositionsgrenzwerte festzulegen (siehe Presse-mitteilung der Kommission und das detailliertere Factsheet) zum besseren Schutz der ca. 5,3 Million Beschäftigten, die diesem Stoff ausgesetzt sind. Die Initiative wird vom Europäischen Gewerk-schaftsbund (EGB) begrüßt: „Das ist eine wichtige Nachricht für die Gesundheit der Beschäftigten in ganz Europa“, so Esther Lynch, politische Sekretärin des EGB, die davon ausgeht, dass „die Kommission bis zum Jahresende Expositionsgrenzwerte für mindestens 15 weitere Stoffe vorlegt.“ (siehe Pressemitteilung). Laurent Vogel, Forscher am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) betont dagegen, dass der Text „weit hinter den Forderungen der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft zurückbleibt“.  Diese hatte die Kommission aufgefordert, die Einführung von 50 Grenzwerten für das erste Halbjahr 2016 vorzubereiten. Eine Zielvorgabe, die aber noch weit entfernt von den 71 Stoffen oder Verfahren ist, für die der EGB die Einführung von Grenzwerten fordert (siehe Pressemitteilung von Etui).
> Weiterführende Informationen: Von der Kommission vorgelegte Dokumente (auf Englisch): Der Vorschlag der Richtlinie, der Anhang mit den Expositionsgrenzwerten, die Folgenabschätzung, sowie ein Arbeitspapier des Europäischen Gewerkschaftsinstituts („Cancer risks in the workplace : better regulation, stronger protection“ – Krebsrisiko am Arbeitsplatz: bessere Regulierung, höherer Schutz“, nur auf Englisch, kostenlos erhältlich).


Aktuelle soziale Themen

  • Entschließung des Europäischen Parlaments zum Elternurlaub: Das Parlament hat am 12. Mai eine Entschließung über die Umsetzung der Richtlinie 2010/18 vom 8. März 2010 zur Durchführung der von den europäischen Sozial-partnern geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub angenommen. Darin wird den Mitgliedstaaten empfohlen, „alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine ordnungsgemäße und einheitliche Umsetzung der Richtlinie sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ermöglichen“. Das Parlament ist der Auffassung, dass „die Kommission Maßnahmen vorschlagen sollte, mit denen Väter dazu animiert werden, mehr Elternzeit in Anspruch zu nehmen, und dass die Mitgliedstaaten einen wirksameren Austausch bewährter Verfahren auf diesem Gebiet fördern sollten“. Die Kommission sollte auch einen neuen Vorschlag vorlegen, damit „eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erreicht werden kann“ und diesbezüglich ebenfalls eine „breitangelegte nichtlegislative Initiative“ in Betracht ziehen. Ferner ergeht die Aufforderung an die Kommission und die Sozialpartner, „die Möglichkeit einer angemessenen Verlängerung der Mindestdauer der Elternzeit von vier auf sechs Monate zu prüfen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu gewährleisten“. Und schließlich „dass in diesem Sinne eine EU-Richtlinie über einen mindestens zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub unbedingt und dringend erforderlich ist“.

  • Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für Belgien: Die Europäische Kommission hat am 5. Mai vorgeschlagen, Belgien 1,8 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu gewähren, um 488 ehemalige Beschäftigte mehrerer Baumaschinenhersteller (Caterpillar, Carwall und Doosan) in der wallonischen Provinz Hainaut (Hennegau) zu unterstützen. In die geplanten Maßnahmen werden außerdem 300 junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs), einbezogen. (siehe Mitteilung der Kommission).


Sozialer Dialog

  • Reaktionen der Sozialpartner auf die „Gelbe Karte“ (siehe „In den Schlagzeilen“): In einem Offenen Brief (auf Englisch) an die für die Überarbeitung der Entsenderichtlinie zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen forderte Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschafts-bunds, die Kommission auf, an ihrem Text festzuhalten und die Einwände der Länder, die die „Gelbe Karte“ zücken, zurück-zuweisen, da sie „ihre eigenen Beschäftigten vernachlässigten“. „Wir möchten betonen, dass alle Gewerkschaften in Europa die Überarbeitung der Entsenderichtlinie nachdrücklich befürworten. Dies gilt auch für die Gewerkschaften in den Ländern, in denen die Parlamente das Verfahren der „Gelben Karte“ unterstützen. Der Arbeitgeberverband BusinessEurope erklärte seinerseits, mit diesen Ländern auf einer Linie zu liegen und forderte die Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen (siehe Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Tarifabschluss in der Metallindustrie: Die Sozialpartner der Metallindustrie einigten sich am 13. Mai auf eine Lohn-steigerung von 4,8% in den kommenden 21 Monaten. Die 3,7 Millionen Metaller (Automobil, Elektronik, Werkzeug-maschinen) beziehen zum 1. Juli zunächst 2,8 % mehr Geld. Vorab erhalten sie für die Monate April, Mai und Juni eine Einmalzahlung von 150 Euro. Zum 1. April 2017 steigen die Löhne dann um weitere 2 %. Das in Nordrhein-Westfalen erzielte Abkommen gilt als Grundlage für alle anderen regionalen Tarifverhandlungen in diesem Sektor (Pressemitteilung der IG Metall und Pressemitteilung Gesamtmetall).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte 

  • Deutsche Bahn: Der EBR der Deutschen Bahn tagte vom 23. – 26. Februar in Berlin. Beherrschendes Thema der Plenarsitzung war der Umbau des DB Konzerns sowie die mögliche Teilprivatisierung ihrer Tochterunternehmen Schenker Logistics und Arriva. Im Anschluss an die Sitzung fand ein interkulturelles Training statt (siehe Mitteilung).


Europäische Gesellschaft

  • Sixt Leasing: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Sixt Leasing (5120 Beschäftigte weltweit), die am 25. Februar zwischen der Leitung der deutschen Autovermietungsfirma und dem besonderen Verhandlungsgremium geschlossen wurde, online gestellt. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ermöglicht die Umwandlung der Unternehmensgruppe in eine Europäische Gesellschaft zum 1. Juni 2016. Vorgesehen ist die Einrichtung eines SE-Betriebsrats mit mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.


Gewerkschaften

  • Maersk: Die internationale Transportarbeiter-Föderation ITF hat die Entscheidung der dänischen Containerschiff-Reederei Maersk begrüßt, die sich bereit erklärt hat, ihre Frachtverträge zu ändern: In Zukunft müssen die Eigner der gecharterten Schiffe nachweisen, dass für ihre Schiffe eine Vereinbarung gilt, die Gewerkschaften anerkennt und die Rechte der Beschäftigten schützt. Die Reederei betreibt weltweit rund 500 eigene oder gecharterte Schiffe (siehe Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte 

Die Situation von LGBT-Personen am Arbeitsplatz: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeits-bedingungen (Eurofound) hat eine vergleichende Studie über die Situation von LGBT-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender) im Berufsleben veröffentlicht. Grundlage der Studie (auf Englisch) sind nationale Daten, die durch Umfragen und von den nationalen Korrespondenten des Eurofound-Netzwerks zusammengetragen wurden. Sie gibt einen guten Überblick über die Integration von LGBT-Personen in den Arbeitsmarkt und über die legislativen Initiativen sowie die Maßnahmen der Sozialpartner zum Schutz gegen Diskriminierung und zur Entwicklung einer Kultur der Toleranz am Arbeitsplatz. In einer Reihe von Karten und Grafiken wird deutlich dargestellt, wie die LGBT-Personen in den verschiedenen Ländern ihre Arbeitssituation wahrnehmen und inwiefern sie sich in ihrem Anderssein angenommen fühlen, mit starken Schwankungen in Bezug auf Akzeptanz zwischen Ländern wie Dänemark und den Niederlanden einerseits und bestimmten ost- oder mitteleuropäischen Ländern andererseits.



  • Die westlichen Modelle der Arbeitsbeziehungen auf dem Prüfstand der Globalisierung: Experten für Arbeits-beziehungen aus mehreren europäischen Ländern haben in diesem Band eine Antwort auf die Frage gegeben: „Wie hat sich die soziale Regulierung in den Unternehmen in den letzten dreißig Jahren entwickelt?“ Das auf Französisch herausgegebene Werk gibt einen präzisen Überblick über die wichtigsten Veränderungen, die sich vor allem in Europa auf die Gewerkschaften und den sozialen Dialog in den Unternehmen unter dem Einfluss der Globalisierung „und der damit verbundenen Umstrukturierungen und wirtschaftlichen Anpassungen ausgewirkt haben“. Die Autoren stellen fest „dass Grauzonen entstanden sind, die ohne Regulierung sind, oder zumindest ohne eigentliche soziale Rechte, auch wenn manche nationalen Modelle durch ihre sozio-politischen Kulturen widerstandsfähiger sind als andere. Der von Dominique Andolfatto und Sylvie Contrepois herausgegebene Band (Syndicats et dialogue social. Les modèles occidentaux à l’épreuve) enthält auch Beiträge von Vassil Kirov und Christer Thörnqvist, die beide regelmäßig Berichte für IR Notes verfassen.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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