IR Notes

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Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 58 – Leitfaden für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Europäischen Betriebsrat

  IR Notes 58 – 13 Juli 2016
www.irshare.eu
 
 
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IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. 
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  Nachruf
Jean-Jacques Paris

„Er fand Wege, wo es keine gab“, sagte Alain Supiot über ihn, sein Professor für Arbeitsrecht, der ihn ermutigte, seine Heimatregion, die Bretagne, zu verlassen um am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz bei Brian Bercusson, einem anderen verstorbenen Architekten des europäischen Arbeitsrechts zu promovieren. Denn ebenso wie das soziale Europa seine Gründungsväter hat, so hat es auch seine Architekten, die nicht so sehr im Vordergrund stehen, aber nicht weniger ihre ganze Energie einsetzen, um Europa voranzubringen. Jean-Jacques Paris war einer von ihnen. Er ist am 29. Juni gestorben. Deshalb möchten wir an dieser Stelle, an der Sie normalerweise unser Interview lesen, diesen Mann würdigen und das, wofür er sich bei den Akteuren des sozialen Dialogs in transnationalen Unternehmen unermüdlich eingesetzt hat. Er war einer der Ersten, der die Schulung von Mitgliedern der Europäischen Betriebsräte unterstützte und sich auch in die Verhandlungen zur Errichtung dieser Instanzen einbrachte, stets in dem Versuch, Schritt für Schritt die Konflikte und Missverständnisse aufzulösen, um schließlich zu einer Übereinkunft im Sinne des Unternehmens und natürlich all seiner Bestandteile zu gelangen, ohne dabei den Geist der Richtlinie und die Werte der Europäischen Union zu verleugnen.


Bevor Jean-Jacques sich dafür einsetzte, das soziale Europa in diesen Gremien voranzubringen, war er mehrere Jahre in der Generaldirektion „Beschäftigung und Soziales“ der Europäischen Kommission tätig. Unter der Leitung von Odile Quintin arbeitete er zusammen mit Fernando Vasquez an zahlreichen sozialen Fragen, zu einer Zeit, in der es noch den Willen gab „durch Handeln ein soziales Europa aufzubauen“, wie Marie-Ange Moreau es formuliert. Aber auch damals schon musste er gegen die Strömung des Liberalismus ankämpfen, die in erster Linie von Großbritannien ausging. Er erkämpfte vor allem Kompromisse bei der – zurzeit so umstrittenen – Entsenderichtlinie, um den Schutz der Arbeitnehmer zu sichern. Er setzte sich für einen Rechtsrahmen ein, um die Verhandlungen zu länderübergreifenden Vereinbarungen zu unterstützen. „Er war auch daran beteiligt, die Kommission mit der Forschung zu verbinden“, berichtet Alain Supiot, der bereits damals der Arbeitsweise der Union ausgesprochen kritisch gegenüberstand, sich 1999 aber von Jean-Jacques überzeugen ließ, in einem Bericht an die Kommission die Zukunft des Arbeitsrechts zu skizzieren. „In all den Jahren hat er dank seiner Denkanstöße, seines unabhängigen Geistes und seiner Fähigkeiten zur Umsetzung von Ideen der Kommission wertvolle Dienste erwiesen“, erinnert sich Odile Quintin.


Als Berater der Alpha Gruppe entwickelte er Initiativen, um den Konzern für Arbeitsbeziehungen auf europäischer Ebene zu öffnen, wobei er Europäische Betriebsräte unterstützte. Sein juristisches Wissen und seine Kenntnisse über die Unternehmenspraxis setzte er ein, um mit Marie-Ange Moreau den bedeutenden Bericht AgirE zu verfassen, der eine Initiative der Kommission zu Antizipation und Management von Umstrukturierungen unterstützen sollte. „Es war ein Segen, dass er seine Doktorarbeit nicht abgeschlossen hat, denn er war der geborene Vermittler. Sein Interesse galt den Menschen“, so Alain Supiot. Zahlreiche Mitglieder von Europäischen Betriebsräten und Unternehmensleitungen durften sein großes Talent als Mediator erleben, einen Dialog aufrechtzuerhalten, die richtigen Personen auszuwählen, die fähig waren, die Qualitäten zu bündeln, die für einen Europäischen Betriebsrat unverzichtbar sind, oder auch mit Diplomatie Auswege aus einer Krise zu finden, ohne jemals die Akteure bloßzustellen. Mit großer Menschlichkeit, ohne Dogmatismus und Starrsinn hat er Wege gefunden, wertvolle Beiträge zu leisten und vor allem andere Europäer zu ermutigen, Haltungen einzunehmen, die in einer komplexen Welt von essentieller Bedeutung sind. Er gehörte auch zu den „guten Feen“, die an der Wiege von IR Notes standen. Wir möchten seiner Ehefrau, seinem Sohn und seinen zahlreichen Freunden unser tiefstes Mitgefühl ausdrücken.

 
  Agenda

6. Oktober
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Eine europäische Säule sozialer Rechte?“, organisiert von Astrees und IR Share, zur Vorbereitung eines Beitrags zu der von der Europäischen Kommission eingeleiteten Konsultation.
Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.


14. Oktober
Paris
Konferenz des französischen Arbeitsrechtsverbands zur „Reform des Arbeitsgerichts“

 
  Info für unsere Leserinnen und Leser
IR Notes geht in die Sommerpause!

Am 15. September melden wir uns mit IR Notes 59 zurück. Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Erinnern wir uns daran, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub laut Gerichtshof der Europäischen Union „als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen“ ist. Natürlich bleiben wir auch in der Zeit, in der kein Newsletter erscheint, für Sie erreichbar:
contact@irshare.eu
+ 33 (0) 6 81 41 53 95.


Schöne Urlaubstage!

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Leitfaden für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Europäischen Betriebsrat

Ein Leitfaden für Manager, die für einen EBR zuständig sind, aber auch für Vertreter europäischer Arbeitnehmer: So lautete das Projekt einer Arbeitsgemeinschaft bestehend aus dem niederländischen Zentrum für Schulungen und Expertenwissen SBI Formaat, dem Verband Astrees und IR Share (Anm. d. Red.:  Herausgeber von IR Notes), das im Auftrag des europäischen Arbeit-geberverbands CEEP und mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführt wurde. In das Projekt sind die Erkenntnisse des Austauschs im Rahmen von drei Seminaren eingeflossen, an denen Manager unterschiedlicher Nationalitäten teilnahmen und die 2015 und 2016 abgehalten wurden. Im März 2016 fand in Lissabon eine abschließende Konferenz teil, zu der neben den Seminarteilnehmern auch Arbeitnehmervertreter eingeladen waren, um die Empfehlungen zu den drei großen Themenbereichen zu prüfen, die bei Europäischen Betriebsräten häufig zu Reibungen führen: 1. Bestimmung des länderübergreifenden Charakters einer Maßnahme. 2. Durchführung des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens des EBR in Verbindung mit den nationalen Arbeitnehmervertretungen. 3. Handhabung vertraulicher Informationen. Bei diesen drei Themen stellten die Projektträger bei ihren Untersuchungen fest, dass die gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichten, um den Akteuren klare Handlungslinien vorzugeben. Inzwischen liegt der Leitfaden als Ergebnis dieser Arbeiten vor. Er kann auf der Website von IR Share oder von einer eigens dafür eingerichteten Seite heruntergeladen werden. Ein Schlüsselergebnis dieser gemeinsamen Überlegungen war, dass Lösungen aus der Sicht der Akteure nur auf der Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern entwickelt werden können. Der Leitfaden bietet keine Patentrezepte, sondern zeigt den Akteuren Wege auf, wie sie dieses unverzichtbare Vertrauen aufbauen können – das Fundament für die Effizienz Europäischer Betriebsräte. Für jeden Bereich nennen die Projektpartner drei Vorschläge, die von Managern und Personalvertretern unterschiedlicher Kulturen bestätigt wurden, wie zum Beispiel die Einrichtung eines Workshops mit dem engeren Ausschuss des EBR und der Unternehmensleitung, um Fragen der „Grauzone“ zu diskutieren, d. h. Fragen, bei denen es nicht leicht ist festzustellen, ob sie länderübergreifend sind, oder auch Verhandlungen über die Handhabung vertraulicher Informationen mit den EBR-Mitgliedern.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Das Parlament plant Schutz für Whistleblower: Am 6. Juli debattierten die europäischen Abgeordneten zusammen mit Vertretern des Rats und der Europäischen Kommission über einen verbesserten Rechtsschutz von Personen, die illegale oder sittenwidrige Aktivitäten im privaten oder öffentlichen Sektor aufdecken. Wenige Tage nach der Verurteilung von zwei ehemaligen Mitarbeitern von PricewaterhouseCoopers wegen der Enthüllung von Dokumenten, die die Luxleaks-Affäre ins Rollen brachten, vertrat die Mehrheit der europäischen Abgeordneten die Ansicht, dass Hinweisgeber, die Informationen im öffentlichen Interesse offenlegen, für die Demokratie von zentraler Bedeutung seien und besser vor Verfolgung, Repressalien und Drohungen geschützt werden müssten (siehe Pressemitteilung).

  • Das Europäische Parlament stellt soziale Anforde-rungen: In einer Entschließung vom 6. Juli, die mit 417 gegen 209 Stimmen bei 78 Stimmenthaltungen angenommen wurde, hat das Parlament seine Empfehlungen für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 dargelegt. Im sozialen Bereich sind die Abgeordneten der Auffassung, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern „den europäischen sozialen Dialog stärken sollte, damit die Arbeitsmärkte und die Anforderungen des Sozialschutzes besser aufeinander abgestimmt werden, sodass die sozialen Ungleichheiten und die Herausforderungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit bewältigt werden“ (siehe Pressemitteilung). Die Abgeordneten erwarten viel von der europäischen „Säule“ sozialer Rechte, damit sich alle Bürger der EU „auf grundlegende Standards mit Blick auf faire Arbeitsbedingungen“ verlassen können, um, beispielsweise, „die Herausforderungen im Bereich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle anzugehen”.


Europäischer Sozialdialog

  • Eine Erklärung zur Stärkung des sozialen Dialogs: Die Europäische Kommission, die niederländische Ratspräsi-dentschaft und die europäischen Sozialpartner – der Europäische Gewerkschaftsbund und die Arbeitgeberverbände Business-Europe, CEEP und UEAPME – haben am 27. Juni eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Neubeginn für den sozialen Dialog” unterzeichnet. Es ist die erste Initiative dieser Art zur Stärkung des europäischen sozialen Dialogs und gleichzeitig zur Unterstützung der Funktionsweise des sozialen Dialogs in den Mitgliedstaaten, in denen er nur schwach ausgeprägt ist. Der Text regelt auch die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern einerseits und dem Rat und der Kommission andererseits. Die europäischen Sozialpartner werden demzufolge die Kommission am Anfang aller Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung oder ein Rahmenwerk von Maßnahmen informieren. Ferner werden sie den Rat vor jeder Verhandlung einer europäischen Vereinbarung informieren, für die sie eine Anwendung durch Ratsbeschluss vereinbart haben. Die Kommission muss zudem die Besonderheiten von europäischen Vereinbarungen berücksichtigen, um die Sozialpartner bei den Verhandlungen auf deren Anfrage hin mit fachlichen und juristischen Informationen zu unterstützen. Die Kommission wird die Sozialpartner auch in den europäischen Gesetz-gebungsprozess einbinden, insbesondere durch Konsultationen zu wichtigen Initiativen, – selbst wenn diese in Bereiche fallen, für die eine Anhörung der europäischen Sozialpartner nicht vorgeschrieben ist – sofern sich diese auf EU-Ebene wesentlich auf Beschäftigung und Soziales auswirken.


Sektoraler sozialer Dialog

Vereinbarung über Sicherheit und Gesundheitsschutz im Friseurhand-werk: Die europäischen Sozialpartner haben endlich ihre Rahmenvereinbarung über Sicherheit und Gesundheitsschutz für Friseure unterzeichnet. Eine entsprechende Vereinbarung war bereits 2012 unter-zeichnet worden, der Rat hatte aber stets die Aufforderung zur Umsetzung dieser Vorgaben durch eine Richtlinie blockiert, weil die unterzeichnenden Organisationen seiner Auffassung nach nicht repräsentativ waren und die Schutzvorschriften zu weit gingen. Nach einer aufwendigen Überarbeitung, die unter Einbindung von Kommission und Rat erfolgte, konnten sich die Verhandlungsführer auf eine neue Vereinbarung einigen, die erst nach dem Brexit veröffentlicht wurde, um den Brexit-Anhängern keine neuen Argumente gegen Vorschriften „aus Brüssel“ zu liefern, die den Friseurinnen das Tragen von Schmuck und Schuhen mit Absätzen verbieten… (siehe Vereinbarung von UNI Europa). Aber es ist noch nicht zu Ende: Bevor diese Vereinbarung gemäß der Forderung der unterzeichnenden Parteien in Form einer Richtlinie umgesetzt werden kann, muss diese zunächst einer neuen Marotte der Kommission zufolge eine „Prüfung der Verhältnismäßigkeit“ bestehen. Erst dann kann die Kommission den Rat um grünes Licht bitten.



  • Rahmenbedingungen für Praktika in der Elektri-zitätswirtschaft: Die europäischen Sozialpartner in der Elektrizitätswirtschaft haben am 27. Juni eine Rahmen-vereinbarung über die Mindeststandards für die Beschäftigung von Praktikanten unterzeichnet. Festgelegt wurden Mindest-standards für Arbeitsbedingungen, Bildungsziel, Rolle des Ausbilders, Praktikumsdauer (höchstens sechs Monate mit der Möglichkeit zur Verlängerung, wenn diese gerechtfertigt ist und nach Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter), „Vergütung“ (ohne Festlegung eines Mindestbetrags) und für die Anerkennung und Nutzung von Wissen und Fähigkeiten. Diese nicht bindende Vereinbarung soll den nationalen Mitgliedsorganisationen der Unterzeichner bei den Verhandlungen auf Branchen- oder Unternehmensebene als Leitfaden dienen.

  • 10 Jahre europäisches multisektorales Abkommen über den Quarzfeinstaub: Die Gewerkschafts- und Arbeitgeber-verbände, die an der Vereinbarung NEPSI zur Verhütung der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber kristallinem Siliziumoxid beteiligt waren, veranstalteten eine Konferenz, die anlässlich des Abschlusses der ersten europäischen multisektoralen Vereinbarung vor 10 Jahren stattfand. Die Vereinbarung, die am 25. April 2006 unterzeichnet wurde, enthält Empfehlungen und Instrumente zur Kontrolle der Exposition gegenüber dem Feinstaub, zur Überwachung der Gesundheit der Beschäftigten und zur Gewährleistung von Ausbildung und Forschung. Sie deckt eine große Anzahl an Industriesektoren ab, jedoch nicht den Bausektor, in dem 70 % der gegenüber Quarzfeinstaub exponierten Personen beschäftigt sind. Ein weiterer Schwachpunkt: Bislang wurde in keiner Studie nachgewiesen, dass die Exposition seit Unterzeichnung der Vereinbarung wirklich zurückgegangen ist. Die Vereinbarung sollte seitens der Arbeitgeber vor allem dazu dienen, die Festlegung eines Expositionsgrenzwerts durch die Europäische Kommission zu vermeiden. So wird im kürzlich vorgelegten Richtlinienvorschlag der Kommission zu Karzinogenen (siehe IR Notes xx) ein solcher Wert festgelegt – dies kann man auch als Beweis für das Scheitern einer Regelung durch den sozialen Dialog deuten.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Tarifabschluss in der Chemiebranche: Die Chemie-Sozialpartner haben am 23. Juni für die 550.000 Beschäftigten der Branche eine Entgelterhöhung beschlossen. Die Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden in zwei Stufen insgesamt um 5,3 % angehoben: 3 % zwischen dem 1. August und 1. Oktober, wobei der Start von der einzelnen Region abhängt, nach 13 Monaten erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,3 % bei einer Gesamtlaufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten.  Für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist eine Verschiebung der Entgelterhöhungen jeweils um zwei Monate möglich. Die Tarifpartner haben auch ein neues Projekt unter dem Titel „Pre-Start“ zur Integration junger Menschen mit erheblichen sprachlichen oder schulischen Defiziten in die Arbeitswelt aufgelegt.


Frankreich

  • Tatsächliche Kosten für entsendete Arbeitnehmer: Das Finanzministerium hat eine Mitteilung veröffentlicht, um den Gewinn zu verdeutlichen, der bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich zu erwarten ist. Bei einer mit dem gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) vergüteten Erwerbstätigkeit entsprechen die Arbeitskosten für einen „Arbeitnehmer, der im gesetzlich zulässigen Rahmen von einem Unternehmen mit Sitz in Portugal, Rumänien, Polen oder Spanien nach Frankreich entsendet wird, denselben Kosten, die für einen Arbeitnehmer anfallen, der von einer in Frankreich ansässigen Firma beschäftigt wird”, unter Berücksichtigung der Ausgaben für die Entsendung, die sich lediglich auf 100 Euro pro Monat belaufen. Die stetig steigende Zahl von entsendeten Arbeitnehmern sei daher eher auf die Zunahme von betrügerischen Praktiken zurückzuführen, als auf einen Vorteil bei den Lohnkosten, sofern die bei Entsendung geltenden Rechtsbestimmungen eingehalten würden.


Litauen

  • Umstrittene Arbeitsrechtsreform: Die europäische Gewerkschaftsbewegung verurteilt das von der Regierung getragene Projekt zur Reformierung des Arbeitsrechts (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).


3. Unternehmen
Transnationale Vereinbarung

Eni: Die zentrale Leitung des italienischen Energiekonzerns Eni (33.000 Beschäftigte) hat am 6. Juli seine globale Rahmen-vereinbarung mit dem globalen Gewerk-schaftsverband IndustriAll und seinen italienischen Mitgliedern FILCTEM-CGIL, FEMCA-CISL et UILTEC-UIL verlängert. Die ursprüngliche Vereinbarung aus dem Jahre 2002 war bereits 2004 und 2009 verlängert worden. Die neue globale Rahmenvereinbarung sieht ein jährliches Treffen des Weltkonzernbetriebsrats vor, der sich aus Vertretern von IndustriAll und seinen italienischen Mitgliedsgewerkschaften, fünf Mitgliedern des engeren Ausschusses des EBR und fünf weiteren Vertretern von Ländern außerhalb der EU zusammensetzen wird. Letztere werden jedes Jahr von IndustriAll nach einem Länderrotationsprinzip ausgewählt, damit alle regelmäßig vertreten sind. IndustriAll wird außerdem einen Koordinator benennen, um die ordnungsgemäße Anwendung der Vereinbarung zu gewährleisten (siehe Pressemitteilung von IndustriAll, auf Englisch).


Europäische Betriebsräte

  • General Electric/Alstom: Anfang Juni endete das Unter-richtungs- und Anhörungsverfahren des provisorischen Europäischen Betriebsrats („Interim Representative Structure – IRS“) der ehemaligen Alstom Energiesparte zum Umstruk-turierungsplan, der den Abbau von 6.500 Arbeitsplätzen vorsieht, nach 45 Sitzungen mit einer negativen Stellungnahme des IRS. In seiner ausführlichen, nach Geschäftsbereichen aufgegliederten Stellungnahme lehnt der IRS „den umfangreichen Arbeitsplatzabbau und die Standortschließungen ab, die ausschließlich das Ergebnis einer Kostensenkungsstrategie sind“, wie der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Trade Union Europe in einer Pressemitteilung deutlich macht. Der IRS verlangt für jeden betroffenen Geschäftsbereich und Unterbereich 1. Informationen über das eingeleitete Anhörungsverfahren auf lokaler Ebene sowie über die damit verbundenen Verhandlungen und daraus resultierenden Entscheidungen, 2. Informationen über die Umsetzung des Umstrukturierungsplans auf nationaler Ebene, 3. Informationen über die laufende Integration und 4. Informationen über die weiteren Geschäftspläne und Strategien. „Diese Informationen sollen in einer ordentlichen Art und Weise gegeben und in mindestens vierteljährlichen IRS-Vollversammlungen erörtert werden“, so die europäische Instanz.
    > Siehe auch: Pressemitteilung des EBR der Safran-Gruppe zur Unterstützung der Forderung nach der Einleitung eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens für die im Sicherheitsbereich spezialisierte Konzerntochter Morpho.


4. Studien und Berichte

Analyse der europäischen „Säule“ sozialer Rechte: Die Europäische Kommission hat das Vorhaben zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte (siehe IR Notes 49) mit dem Ziel eingeleitet, die Grundsätze des europäischen Sozialmodells zu überprüfen und festzustellen, ob diese auch im 21. Jahrhundert noch relevant sind. Es geht um die Einrichtung der Säule sozialer Rechte für die EU-Mitglieder der Wirtschafts- und Währungsunion. Dieses Vorhaben, dass in einer Mitteilung vom 8. März 2016 vorgestellt wurde, ist Gegenstand einer rechtlichen Analyse (auf Englisch) des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, die von Klaus Lörcher und Isabelle Schömann durchgeführt wurde.  Das Dokument analysiert den Inhalt der Mitteilung sowie die darin genannten 20 Anwendungsbereiche der Säule (Geschlechtergleichstellung, sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten etc.) Zum Schluss behandelt der Bericht die von der Kommission vergessenen Rechte, die aber durchaus von der Säule abgedeckt werden sollten, wie das Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis, das Recht auf angemessene Arbeitszeiten oder auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, wozu auch das Recht zur Aufdeckung von Missständen gehört. Zur Erinnerung: Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem Projekt eingeleitet, zu dem Beiträge bis zum Ende des Jahres eingereicht werden können. Dieses Dokument kann hilfreich für die Akteure bei der Formulierung ihres eigenen Betrags sein.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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