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IR Notes 58 – 13 Juli 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr
über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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Nachruf
Jean-Jacques Paris
„Er fand Wege, wo es keine gab“,
sagte Alain Supiot über ihn, sein Professor für
Arbeitsrecht, der ihn ermutigte, seine Heimatregion, die Bretagne,
zu verlassen um am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz bei
Brian Bercusson, einem anderen verstorbenen
Architekten des europäischen Arbeitsrechts zu promovieren. Denn
ebenso wie das soziale Europa seine Gründungsväter hat, so hat es
auch seine Architekten, die nicht so sehr im Vordergrund stehen,
aber nicht weniger ihre ganze Energie einsetzen, um Europa
voranzubringen. Jean-Jacques Paris war einer von ihnen. Er ist am
29. Juni gestorben. Deshalb möchten wir an dieser Stelle, an der Sie
normalerweise unser Interview lesen, diesen Mann würdigen und das,
wofür er sich bei den Akteuren des sozialen Dialogs in
transnationalen Unternehmen unermüdlich eingesetzt hat. Er war einer
der Ersten, der die Schulung von Mitgliedern der Europäischen
Betriebsräte unterstützte und sich auch in die Verhandlungen zur
Errichtung dieser Instanzen einbrachte, stets in dem Versuch,
Schritt für Schritt die Konflikte und Missverständnisse aufzulösen,
um schließlich zu einer Übereinkunft im Sinne des Unternehmens und
natürlich all seiner Bestandteile zu gelangen, ohne dabei den Geist
der Richtlinie und die Werte der Europäischen Union zu verleugnen.
Bevor Jean-Jacques sich dafür einsetzte,
das soziale Europa in diesen Gremien voranzubringen, war er mehrere
Jahre in der Generaldirektion „Beschäftigung und Soziales“ der
Europäischen Kommission tätig. Unter der Leitung von Odile
Quintin arbeitete er zusammen mit Fernando
Vasquez an zahlreichen sozialen Fragen, zu einer Zeit,
in der es noch den Willen gab „durch Handeln ein soziales Europa
aufzubauen“, wie Marie-Ange Moreau es
formuliert. Aber auch damals schon musste er gegen die Strömung des
Liberalismus ankämpfen, die in erster Linie von Großbritannien
ausging. Er erkämpfte vor allem Kompromisse bei der – zurzeit so
umstrittenen – Entsenderichtlinie, um den Schutz der Arbeitnehmer zu
sichern. Er setzte sich für einen Rechtsrahmen ein, um die
Verhandlungen zu länderübergreifenden Vereinbarungen zu
unterstützen. „Er war auch daran beteiligt, die Kommission mit
der Forschung zu verbinden“, berichtet Alain
Supiot, der bereits damals der Arbeitsweise der Union
ausgesprochen kritisch gegenüberstand, sich 1999 aber von
Jean-Jacques überzeugen ließ, in einem Bericht an die Kommission die
Zukunft des Arbeitsrechts zu skizzieren. „In all den Jahren hat
er dank seiner Denkanstöße, seines unabhängigen Geistes und
seiner Fähigkeiten zur Umsetzung von Ideen der Kommission
wertvolle Dienste erwiesen“, erinnert sich Odile
Quintin.
Als Berater der Alpha Gruppe entwickelte er
Initiativen, um den Konzern für Arbeitsbeziehungen auf europäischer
Ebene zu öffnen, wobei er Europäische Betriebsräte unterstützte.
Sein juristisches Wissen und seine Kenntnisse über die
Unternehmenspraxis setzte er ein, um mit Marie-Ange
Moreau den bedeutenden Bericht AgirE zu verfassen, der
eine Initiative der Kommission zu Antizipation und Management von
Umstrukturierungen unterstützen sollte. „Es war ein Segen, dass
er seine Doktorarbeit nicht abgeschlossen hat, denn er war der
geborene Vermittler. Sein Interesse galt den Menschen“, so
Alain Supiot. Zahlreiche Mitglieder von
Europäischen Betriebsräten und Unternehmensleitungen durften sein
großes Talent als Mediator erleben, einen Dialog aufrechtzuerhalten,
die richtigen Personen auszuwählen, die fähig waren, die Qualitäten
zu bündeln, die für einen Europäischen Betriebsrat unverzichtbar
sind, oder auch mit Diplomatie Auswege aus einer Krise zu finden,
ohne jemals die Akteure bloßzustellen. Mit großer Menschlichkeit,
ohne Dogmatismus und Starrsinn hat er Wege gefunden, wertvolle
Beiträge zu leisten und vor allem andere Europäer zu ermutigen,
Haltungen einzunehmen, die in einer komplexen Welt von essentieller
Bedeutung sind. Er gehörte auch zu den „guten Feen“, die an der
Wiege von IR Notes standen. Wir möchten seiner Ehefrau, seinem Sohn
und seinen zahlreichen Freunden unser tiefstes Mitgefühl
ausdrücken.
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Agenda
6.
Oktober Paris Veranstaltung
des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Eine europäische Säule
sozialer Rechte?“, organisiert von Astrees und IR Share, zur
Vorbereitung eines Beitrags zu der von der Europäischen Kommission
eingeleiteten Konsultation. Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.
14.
Oktober Paris Konferenz des
französischen Arbeitsrechtsverbands zur „Reform des Arbeitsgerichts“
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Info für unsere Leserinnen und Leser
IR Notes geht in die Sommerpause!
Am 15. September melden wir uns mit IR
Notes 59 zurück. Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame
Urlaubszeit. Erinnern wir uns daran, dass der Anspruch auf bezahlten
Jahresurlaub laut Gerichtshof der Europäischen Union „als ein
besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft
anzusehen“ ist. Natürlich bleiben wir auch in der Zeit, in der kein
Newsletter erscheint, für Sie erreichbar: contact@irshare.eu + 33 (0) 6 81 41 53 95.
Schöne Urlaubstage!
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Leitfaden
für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Europäischen Betriebsrat
Ein Leitfaden für Manager, die für einen EBR zuständig sind, aber auch für Vertreter
europäischer Arbeitnehmer: So lautete das Projekt einer Arbeitsgemeinschaft
bestehend aus dem niederländischen Zentrum für Schulungen und Expertenwissen SBI
Formaat, dem Verband Astrees und IR Share (Anm. d. Red.: Herausgeber von IR Notes),
das im Auftrag des europäischen Arbeit-geberverbands CEEP und mit finanzieller
Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführt wurde. In das Projekt sind
die Erkenntnisse des Austauschs im Rahmen von drei Seminaren eingeflossen, an denen
Manager unterschiedlicher Nationalitäten teilnahmen und die 2015 und 2016 abgehalten
wurden. Im März 2016 fand in Lissabon eine abschließende Konferenz teil, zu der
neben den Seminarteilnehmern auch Arbeitnehmervertreter eingeladen waren, um die
Empfehlungen zu den drei großen Themenbereichen zu prüfen, die bei Europäischen
Betriebsräten häufig zu Reibungen führen: 1. Bestimmung des länderübergreifenden
Charakters einer Maßnahme. 2. Durchführung des Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahrens des EBR in Verbindung mit den nationalen
Arbeitnehmervertretungen. 3. Handhabung vertraulicher Informationen. Bei diesen drei
Themen stellten die Projektträger bei ihren Untersuchungen fest, dass die
gesetzlichen Vorschriften nicht ausreichten, um den Akteuren klare Handlungslinien
vorzugeben. Inzwischen liegt der Leitfaden als Ergebnis dieser Arbeiten vor. Er kann
auf
der Website von IR Share oder von einer eigens dafür eingerichteten
Seite heruntergeladen werden. Ein Schlüsselergebnis dieser gemeinsamen
Überlegungen war, dass Lösungen aus der Sicht der Akteure nur auf der Grundlage
eines Vertrauensverhältnisses zwischen Unternehmensleitung und
Arbeitnehmervertretern entwickelt werden können. Der Leitfaden bietet keine
Patentrezepte, sondern zeigt den Akteuren Wege auf, wie sie dieses unverzichtbare
Vertrauen aufbauen können – das Fundament für die Effizienz Europäischer
Betriebsräte. Für jeden Bereich nennen die Projektpartner drei Vorschläge, die von
Managern und Personalvertretern unterschiedlicher Kulturen bestätigt wurden, wie zum
Beispiel die Einrichtung eines Workshops mit dem engeren Ausschuss des EBR und der
Unternehmensleitung, um Fragen der „Grauzone“ zu diskutieren, d. h. Fragen, bei
denen es nicht leicht ist festzustellen, ob sie länderübergreifend sind, oder auch
Verhandlungen über die Handhabung vertraulicher Informationen mit den
EBR-Mitgliedern.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Das Parlament plant Schutz für
Whistleblower: Am 6. Juli debattierten
die europäischen Abgeordneten zusammen mit Vertretern des Rats und der
Europäischen Kommission über einen verbesserten Rechtsschutz von Personen, die
illegale oder sittenwidrige Aktivitäten im privaten oder öffentlichen Sektor
aufdecken. Wenige Tage nach der Verurteilung von zwei ehemaligen Mitarbeitern
von PricewaterhouseCoopers wegen der Enthüllung von Dokumenten, die die
Luxleaks-Affäre ins Rollen brachten, vertrat die Mehrheit der europäischen
Abgeordneten die Ansicht, dass Hinweisgeber, die Informationen im öffentlichen
Interesse offenlegen, für die Demokratie von zentraler Bedeutung seien und
besser vor Verfolgung, Repressalien und Drohungen geschützt werden müssten
(siehe Pressemitteilung).
- Das Europäische Parlament stellt soziale
Anforde-rungen: In einer Entschließung
vom 6. Juli, die mit 417 gegen 209 Stimmen bei 78 Stimmenthaltungen angenommen
wurde, hat das Parlament seine Empfehlungen für das Arbeitsprogramm der
Kommission für 2017 dargelegt. Im sozialen Bereich sind die Abgeordneten der
Auffassung, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und
den Sozialpartnern „den europäischen sozialen Dialog stärken sollte, damit die
Arbeitsmärkte und die Anforderungen des Sozialschutzes besser aufeinander
abgestimmt werden, sodass die sozialen Ungleichheiten und die Herausforderungen
im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit bewältigt werden“ (siehe Pressemitteilung).
Die Abgeordneten erwarten viel von der europäischen „Säule“ sozialer Rechte,
damit sich alle Bürger der EU „auf grundlegende Standards mit Blick auf faire
Arbeitsbedingungen“ verlassen können, um, beispielsweise, „die Herausforderungen
im Bereich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und das
geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle anzugehen”.
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Europäischer
Sozialdialog
- Eine Erklärung zur Stärkung des sozialen
Dialogs: Die Europäische Kommission, die niederländische
Ratspräsi-dentschaft und die europäischen Sozialpartner – der Europäische
Gewerkschaftsbund und die Arbeitgeberverbände Business-Europe, CEEP und UEAPME –
haben am 27. Juni eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Neubeginn
für den sozialen Dialog” unterzeichnet. Es ist die erste Initiative
dieser Art zur Stärkung des europäischen sozialen Dialogs und gleichzeitig zur
Unterstützung der Funktionsweise des sozialen Dialogs in den Mitgliedstaaten, in
denen er nur schwach ausgeprägt ist. Der Text regelt auch die Beziehungen
zwischen den Sozialpartnern einerseits und dem Rat und der Kommission
andererseits. Die europäischen Sozialpartner werden demzufolge die Kommission am
Anfang aller Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung oder ein Rahmenwerk von
Maßnahmen informieren. Ferner werden sie den Rat vor jeder Verhandlung einer
europäischen Vereinbarung informieren, für die sie eine Anwendung durch
Ratsbeschluss vereinbart haben. Die Kommission muss zudem die Besonderheiten von
europäischen Vereinbarungen berücksichtigen, um die Sozialpartner bei den
Verhandlungen auf deren Anfrage hin mit fachlichen und juristischen
Informationen zu unterstützen. Die Kommission wird die Sozialpartner auch in den
europäischen Gesetz-gebungsprozess einbinden, insbesondere durch Konsultationen
zu wichtigen Initiativen, – selbst wenn diese in Bereiche fallen, für die eine
Anhörung der europäischen Sozialpartner nicht vorgeschrieben ist – sofern sich
diese auf EU-Ebene wesentlich auf Beschäftigung und Soziales auswirken.
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Sektoraler
sozialer Dialog
Vereinbarung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz im Friseurhand-werk: Die
europäischen Sozialpartner haben endlich ihre Rahmenvereinbarung
über Sicherheit und Gesundheitsschutz für Friseure unterzeichnet.
Eine entsprechende Vereinbarung war bereits 2012 unter-zeichnet worden, der Rat
hatte aber stets die Aufforderung zur Umsetzung dieser Vorgaben durch eine
Richtlinie blockiert, weil die unterzeichnenden Organisationen seiner Auffassung
nach nicht repräsentativ waren und die Schutzvorschriften zu weit gingen. Nach einer
aufwendigen Überarbeitung, die unter Einbindung von Kommission und Rat erfolgte,
konnten sich die Verhandlungsführer auf eine neue Vereinbarung einigen, die erst
nach dem Brexit veröffentlicht wurde, um den Brexit-Anhängern keine neuen Argumente
gegen Vorschriften „aus Brüssel“ zu liefern, die den Friseurinnen das Tragen von
Schmuck und Schuhen mit Absätzen verbieten… (siehe Vereinbarung
von UNI Europa). Aber es ist noch nicht zu Ende: Bevor diese Vereinbarung gemäß der
Forderung der unterzeichnenden Parteien in Form einer Richtlinie umgesetzt werden
kann, muss diese zunächst einer neuen Marotte der Kommission zufolge eine „Prüfung
der Verhältnismäßigkeit“ bestehen. Erst dann kann die Kommission den Rat um grünes
Licht bitten.
- Rahmenbedingungen für Praktika in der
Elektri-zitätswirtschaft: Die europäischen Sozialpartner
in der Elektrizitätswirtschaft haben am 27. Juni eine Rahmen-vereinbarung
über die Mindeststandards für die Beschäftigung von Praktikanten
unterzeichnet. Festgelegt wurden Mindest-standards für Arbeitsbedingungen,
Bildungsziel, Rolle des Ausbilders, Praktikumsdauer (höchstens sechs Monate mit
der Möglichkeit zur Verlängerung, wenn diese gerechtfertigt ist und nach
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter), „Vergütung“ (ohne
Festlegung eines Mindestbetrags) und für die Anerkennung und Nutzung von Wissen
und Fähigkeiten. Diese nicht bindende Vereinbarung soll den nationalen
Mitgliedsorganisationen der Unterzeichner bei den Verhandlungen auf Branchen-
oder Unternehmensebene als Leitfaden dienen.
- 10 Jahre europäisches multisektorales
Abkommen über den Quarzfeinstaub: Die Gewerkschafts- und
Arbeitgeber-verbände, die an der Vereinbarung NEPSI zur Verhütung der Exposition
von Arbeitnehmern gegenüber kristallinem Siliziumoxid beteiligt waren,
veranstalteten eine Konferenz,
die anlässlich des Abschlusses der ersten europäischen multisektoralen
Vereinbarung vor 10 Jahren stattfand. Die Vereinbarung, die am 25. April 2006
unterzeichnet wurde, enthält Empfehlungen und Instrumente zur Kontrolle der
Exposition gegenüber dem Feinstaub, zur Überwachung der Gesundheit der
Beschäftigten und zur Gewährleistung von Ausbildung und Forschung. Sie deckt
eine große Anzahl an Industriesektoren ab, jedoch nicht den Bausektor, in dem 70
% der gegenüber Quarzfeinstaub exponierten Personen beschäftigt sind. Ein
weiterer Schwachpunkt: Bislang wurde in keiner Studie nachgewiesen, dass die
Exposition seit Unterzeichnung der Vereinbarung wirklich zurückgegangen ist. Die
Vereinbarung sollte seitens der Arbeitgeber vor allem dazu dienen, die
Festlegung eines Expositionsgrenzwerts durch die Europäische Kommission zu
vermeiden. So wird im kürzlich vorgelegten Richtlinienvorschlag der Kommission
zu Karzinogenen (siehe IR Notes xx) ein solcher Wert festgelegt – dies kann man
auch als Beweis für das Scheitern einer Regelung durch den sozialen Dialog
deuten.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Tarifabschluss in der
Chemiebranche: Die Chemie-Sozialpartner haben am 23.
Juni für die 550.000 Beschäftigten der Branche eine Entgelterhöhung
beschlossen. Die Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden in zwei Stufen
insgesamt um 5,3 % angehoben: 3 % zwischen dem 1. August und 1. Oktober, wobei
der Start von der einzelnen Region abhängt, nach 13 Monaten erfolgt eine weitere
Erhöhung um 2,3 % bei einer Gesamtlaufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten.
Für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist eine Verschiebung der
Entgelterhöhungen jeweils um zwei Monate möglich. Die Tarifpartner haben auch
ein neues Projekt unter dem Titel „Pre-Start“ zur Integration junger Menschen
mit erheblichen sprachlichen oder schulischen Defiziten in die Arbeitswelt
aufgelegt.
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Frankreich
- Tatsächliche Kosten für entsendete
Arbeitnehmer: Das Finanzministerium hat eine Mitteilung
veröffentlicht, um den Gewinn zu verdeutlichen, der bei der Entsendung von
Arbeitnehmern nach Frankreich zu erwarten ist. Bei einer mit dem gesetzlichen
Mindestlohn (SMIC) vergüteten Erwerbstätigkeit entsprechen die Arbeitskosten für
einen „Arbeitnehmer, der im gesetzlich zulässigen Rahmen von einem Unternehmen
mit Sitz in Portugal, Rumänien, Polen oder Spanien nach Frankreich entsendet
wird, denselben Kosten, die für einen Arbeitnehmer anfallen, der von einer in
Frankreich ansässigen Firma beschäftigt wird”, unter Berücksichtigung der
Ausgaben für die Entsendung, die sich lediglich auf 100 Euro pro Monat belaufen.
Die stetig steigende Zahl von entsendeten Arbeitnehmern sei daher eher auf die
Zunahme von betrügerischen Praktiken zurückzuführen, als auf einen Vorteil bei
den Lohnkosten, sofern die bei Entsendung geltenden Rechtsbestimmungen
eingehalten würden.
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Litauen
- Umstrittene Arbeitsrechtsreform:
Die europäische Gewerkschaftsbewegung verurteilt das von der Regierung
getragene Projekt zur Reformierung des Arbeitsrechts (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
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3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarung
Eni: Die zentrale Leitung des
italienischen Energiekonzerns Eni (33.000 Beschäftigte) hat am 6. Juli seine globale
Rahmen-vereinbarung mit dem globalen Gewerk-schaftsverband IndustriAll und
seinen italienischen Mitgliedern FILCTEM-CGIL, FEMCA-CISL et UILTEC-UIL verlängert.
Die ursprüngliche Vereinbarung aus dem Jahre 2002 war bereits 2004 und 2009
verlängert worden. Die neue globale Rahmenvereinbarung sieht ein jährliches Treffen
des Weltkonzernbetriebsrats vor, der sich aus Vertretern von IndustriAll und seinen
italienischen Mitgliedsgewerkschaften, fünf Mitgliedern des engeren Ausschusses des
EBR und fünf weiteren Vertretern von Ländern außerhalb der EU zusammensetzen wird.
Letztere werden jedes Jahr von IndustriAll nach einem Länderrotationsprinzip
ausgewählt, damit alle regelmäßig vertreten sind. IndustriAll wird außerdem einen
Koordinator benennen, um die ordnungsgemäße Anwendung der Vereinbarung zu
gewährleisten (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll, auf Englisch).
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Europäische
Betriebsräte
- General Electric/Alstom:
Anfang Juni endete das Unter-richtungs- und Anhörungsverfahren des
provisorischen Europäischen Betriebsrats („Interim Representative Structure –
IRS“) der ehemaligen Alstom Energiesparte zum Umstruk-turierungsplan, der den
Abbau von 6.500 Arbeitsplätzen vorsieht, nach 45 Sitzungen mit einer negativen
Stellungnahme des IRS. In seiner ausführlichen, nach Geschäftsbereichen
aufgegliederten Stellungnahme
lehnt der IRS „den umfangreichen Arbeitsplatzabbau und die Standortschließungen
ab, die ausschließlich das Ergebnis einer Kostensenkungsstrategie sind“, wie der
europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Trade Union Europe in einer Pressemitteilung
deutlich macht. Der IRS verlangt für jeden betroffenen Geschäftsbereich und
Unterbereich 1. Informationen über das eingeleitete Anhörungsverfahren auf
lokaler Ebene sowie über die damit verbundenen Verhandlungen und daraus
resultierenden Entscheidungen, 2. Informationen über die Umsetzung des
Umstrukturierungsplans auf nationaler Ebene, 3. Informationen über die laufende
Integration und 4. Informationen über die weiteren Geschäftspläne und
Strategien. „Diese Informationen sollen in einer ordentlichen Art und Weise
gegeben und in mindestens vierteljährlichen IRS-Vollversammlungen erörtert
werden“, so die europäische Instanz.
> Siehe
auch: Pressemitteilung
des EBR der Safran-Gruppe zur Unterstützung der Forderung nach der Einleitung
eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens für die im Sicherheitsbereich
spezialisierte Konzerntochter Morpho.
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4. Studien
und Berichte
Analyse der europäischen „Säule“ sozialer
Rechte: Die Europäische Kommission hat das Vorhaben zur
Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte (siehe IR
Notes 49) mit dem Ziel eingeleitet, die Grundsätze des europäischen
Sozialmodells zu überprüfen und festzustellen, ob diese auch im 21. Jahrhundert noch
relevant sind. Es geht um die Einrichtung der Säule sozialer Rechte für die
EU-Mitglieder der Wirtschafts- und Währungsunion. Dieses Vorhaben, dass in einer
Mitteilung vom 8. März 2016 vorgestellt wurde, ist Gegenstand einer rechtlichen
Analyse (auf Englisch) des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, die von Klaus
Lörcher und Isabelle Schömann durchgeführt wurde. Das Dokument analysiert den
Inhalt der Mitteilung sowie die darin genannten 20 Anwendungsbereiche der Säule
(Geschlechtergleichstellung, sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
etc.) Zum Schluss behandelt der Bericht die von der Kommission vergessenen Rechte,
die aber durchaus von der Säule abgedeckt werden sollten, wie das Recht auf Schutz
personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis, das Recht auf angemessene
Arbeitszeiten oder auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, wozu auch das Recht
zur Aufdeckung von Missständen gehört. Zur Erinnerung: Die Kommission hat eine öffentliche
Konsultation zu ihrem Projekt eingeleitet, zu dem Beiträge bis zum Ende des
Jahres eingereicht werden können. Dieses Dokument kann hilfreich für die Akteure bei
der Formulierung ihres eigenen Betrags sein.
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