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IR Notes 64 – 23 November 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über
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Interview
Agnès Parent-Thirion, Forschungsleiterin der Europäischen Stiftung zur
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)
Eurofound hat die sechste
Europäische Erhebung über die Arbeits-bedingungen
veröffentlicht, die auf persönlichen Interviews mit 43.850
Beschäftigten in 35 europäischen Ländern basiert. Zeigt die
Befragung eine Verbesserung der
Arbeitsbedingungen? Diese Frage ist
extrem schwierig, da wir sie noch nicht präzise und umfassend
beantworten können. Die Ungleichheiten scheinen zugenommen zu haben
– das ist eine der wenigen allgemeinen Feststellungen, die wir
machen können. Auf der Grundlage unserer sieben Indizes für die
Arbeitsplatzqualität (physische Umwelt, Arbeitsintensität,
Arbeitszeitqualität, soziales Umfeld, Kompetenzen und
Entscheidungsfreiheit, Perspektiven und Verdienst) können wir
Verbesserungen feststellen. Manchmal muss ein positives Ergebnis
jedoch zusammen mit einem anderen Index gesehen werden, was das
scheinbar gute Ergebnis relativieren kann. Anhand von
weiterführenden Analysen können wir dann erkennen, inwiefern die
Änderungen aufgrund von Veränderungen bei der erwerbstätigen
Bevölkerung oder der Arbeitsbedingungen selbst stattgefunden
haben.
Welche Verbesserungen ergeben sich
aus der Erhebung? Es gibt Risiken, die
stark zurückgegangen sind, wie Tabakrauch-Exposition am Arbeitsplatz
durch die Verallgemeinerung der Vorschriften zur Eindämmung des
Tabakkonsums in Europa. Eine Feststellung, die zeigt, dass
Legislativinstrumente zur Bekämpfung bestimmter Gefahren durchaus
geeignet sind. Auch andere physische Risiken gehen zurück. Der
Zugang zu Bildungsangeboten in den letzten zwölf Monaten nimmt zu,
ist aber noch zu uneinheitlich. Die Arbeitsautonomie hat sich
verbessert, wobei diese Entwicklung im Zusammenhang mit der
Arbeitsintensität betrachtet werden muss, die sehr hoch sein kann.
Außerdem nimmt der Anteil der Personen ab, die mehr als 48 Stunden
arbeiten, was positiv ist. In Bezug auf die Arbeitsplatzqualität ist
die Arbeitsdauer jedoch nicht der einzige ausschlaggebende Faktor:
Arbeit, die sehr kurzfristig auszuführen ist, führt ebenfalls zu
einer Verschlechterung. Beispielsweise arbeiten 12 % der Befragten
mit Rufbereitschaft und werden regelmäßig angerufen, damit sie
sofort zur Arbeit kommen, 13 % der Befragten werden oft erst am
Vorabend über Änderungen ihres Arbeitsplans für den nächsten Tag
informiert. 22 % der Befragten erkären auch, in ihrer Freizeit zu
arbeiten.
Sind
Verschlechterungen festzustellen? Die
Erhebung zeigt, dass die Exposition gegenüber Chemikalien und
ansteckenden Substanzen gestiegen ist, sehr wahrscheinlich aufgrund
der erhöhten Beschäftigung im Gesundheitssektor, vielleicht aber
auch, weil bestimmte Personen immer schneller arbeiten müssen und
dabei möglicherweise die angemessene Schutzausrüstung nicht
benutzen. Die Entwicklung der Arbeit auf Abruf wird auch als eine
Verschlechterung gesehen, da sie eine große Anpassungsfähigkeit der
Beschäftigten voraussetzt. Gewalt am Arbeitsplatz bleibt auf einem
hohen Niveau. Gleiches gilt für die Sicherheit in Bezug auf den
Arbeitsplatz: 16 % der Beschäftigten fürchten, ihren Arbeitsplatz
innerhalb der nächsten sechs Monate zu verlieren – der gleiche Satz
wie mitten in der Wirtschaftskrise 2010. Bei Verlust des
Arbeitsplatzes hingegen sind mehr Befragte der Ansicht, dass sie
wieder eine Arbeit mit gleichem Lohnniveau finden werden.
> Die
Europäische
Erhebung über die
Arbeitsbedingungen ist
auf Englisch erhältlich. In mehreren Sprachen gibt es einen Bericht
über die Ersten Ergebnisse,
eine Zusammenfassung
und eine animierte Karte, mit der die Antworten auf jede Frage pro
Land angezeigt werden.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Europäische Union dürfte 2017 die Auswirkungen der Krise von 2008 überwunden
haben
Am 16. November läutete die Europäische Kommission den neuen Zyklus des
„Euro-päischen Semesters“ ein, in dessen Verlauf den einzelnen 28 Mitgliedstaaten im
kom-menden Frühjahr länderspezifische Empfehlungen unterbreitet werden, um das
Wachstum in der EU zu fördern. In der ersten Phase legt die Kommission eine Reihe
von Mitteilungen mit einer Bestandsaufnahme der finanziellen, wirtschaftlichen und
sozialen Bedingungen in der EU vor. Hierbei handelt es sich zunächst um den „Jahreswachstumsbericht
2017“, in dem die „dringendsten wirtschafts- und sozialpolitischen
Prioritäten, auf die sich die Europäische Union und die Mitgliedstaaten in den
kommenden Monaten konzentrieren müssen, dargelegt“ werden. Begleitet wird dieser
Bericht von einer Empfehlung
zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, einer Mitteilung „hin zu einem positiven
fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet“ sowie einer
sorgfältigen Analyse des Arbeitsmarkts und der wirtschafts- und sozialpolitischen
Entwicklungen („Gemein-samer
Beschäftigungsbericht“). In Bezug auf die beschäftigungs-politische Lage
besteht die Kommission in ihrer Mitteilung zum Jahreswachstumsbericht auf der
Notwendigkeit, die Arbeitsmarkt-beteiligung durch die Entwicklung politischer
Maßnahmen zu fördern. Diese Maßnahmen reichen von der Verbesserung der
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben über einen besseren Zugang zu
Kinderbetreuung, Wohnungen und Langzeitpflege bis hin zur Bekämpfung von
Diskriminierung. Die Kommission fordert die Staaten ferner dazu auf, Strategien zur
Integration der Migranten und Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt umzusetzen. „Die
wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Auswirkungen“ dieses Bevölkerungszustroms
sind zwar „nicht von der Hand zu weisen, jedoch können diese aus makroökonomischer
Sicht bewältigt und eingedämmt werden“. Weitere Prioritäten sind die Integration von
jungen Menschen und Investitionen in die Ausbildung, „da Prognosen auf einen
künftigen Mangel an Arbeitnehmern mit Berufsabschluss hindeuten“. Die Kommission
will einen wirksamen sozialen Dialog „für eine gut funktionierende soziale
Marktwirtschaft“. Das ist „von entscheidender Bedeutung“. Aber sie fordert die
Mitgliedstaaten auf, „zusammen mit den Sozialpartnern“ sicherzustellen, dass „ihre
Lohnfestsetzungssysteme sowohl im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen als
auch auf die Erhöhung der Reallöhne Wirkung zeigen und sich so besser an im Laufe
der Zeit eintretende Produktivitätsänderungen anpassen“ – eine Empfehlung, die
erneut als Einmischung in die Autonomie der Sozialpartner aufgefasst werden könnte.
Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt hingegen den Aufruf der EU-Kommissarin
Thyssen zu einer Lohnfestlegung, die zu realen Lohnsteigerungen führt.
„Lohnerhöhungen sind für die Ankurbelung der Binnennachfrage entscheidend. Wenn die
Arbeitnehmer nicht mehr Geld in der Tasche haben, kann Europa kein nachhaltiges
Wachstum entwickeln”, betont der EGB (siehe Pressemitteilung).
Die im Gemeinsamen
Beschäftigungsbericht genannten Daten weisen darauf hin, dass eine gewisse
Anzahl an Indikatoren wieder das Niveau vor der Krise 2008 erreicht hat und sich
damit das Ende der Krise abzeichnet, auch wenn weiterhin nur ein schwaches – und wie
die Kommission zugibt, instabiles – Wachstum zu verzeichnen ist. Zu diesen
Erkenntnissen werden jetzt in den nationalen Parlamenten Diskussionen stattfinden,
zu denen die Sozialpartner immer häufiger konsultiert werden, wie aus einer Studie
hervorgeht, die von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Kürze veröffentlicht wird. Und auf der Grundlage dieser
Erkenntnisse wird die Kommission auch ihre politischen Maßnahmen erarbeiten und die
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten formulieren, die der Rat im kommenden Frühjahr
validieren wird.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Mittel aus dem Europäischen
Anpassungsfonds: Die Europäische Kommission hat am 8.
November vorgeschlagen, Spanien 856.800 Euro aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um 250
ehemaligen Mitarbeitern der Autoindustrie zu helfen, eine neue Arbeitsstelle zu
finden. Sie waren von 29 Betrieben in der autonomen Region Valencia in Folge
eines „enormen Verlusts an Marktanteilen der europäischen Automobilbranche im
letzten Jahrzehnt“ entlassen worden (siehe Pressemitteilung).
- EU-weite Stahl-Demo:
Schätzungsweise 15.000 Stahlarbeiter aus ganz Europa nahmen
am 9. November an einem Aktionstag der Gewerkschaften in Brüssel teil, um für
eine stärkere europäische Stahlpolitik und gegen den unfairen Wettbewerb durch
Stahl aus China oder Russland zu demonstrieren (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
- Zukunft der Arbeit: Der
Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und die Internationale
Arbeitsorganisation (ILO) haben an zwei Tagen einen hochrangigen Dialog über die
Zukunft der Arbeit eingeleitet, an dem mehr als 300 Vertreter von
zivil-gesellschaftlichen Organisationen und europäischen Sozial-partnern
teilnahmen. Bei diesem Dialog sollen die Haupt-antriebskräfte für den Wandel von
Wirtschaft und Beschäftigung in Europa herausgearbeitet werden (siehe Programm).
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Europäischer
Sozialdialog
- Rahmenvereinbarung zu Belästigung und
Gewalt am Arbeitsplatz nur selten umgesetzt: Die
Europäische Kom-mission hat einen Bericht
veröffentlicht, in dem die 2007 geschlossene Rahmenvereinbarung zu Belästigung
und Gewalt am Arbeitsplatz bewertet wird. Die Sozialpartner haben
rechtsverbindliche Instrumente in nur sechs Ländern eingeführt. Insgesamt haben
12 Länder das Ziel verfehlt, diese Vereinbarung umzusetzen.
> siehe auch Kommentar
des Europäischen Gewerkschafts-instituts.
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Rechtsprechung
Zugang zu Ausbildung und Diskri-minierung wegen
des Alters: Einer niederländischen Rechtsvorschrift zufolge
sind Personen unter 30 Jahren berechtigt, ihre Ausbildungskosten in vollem Umfang
steuerlich abzusetzen. Dagegen dürfen Personen, die dieses Alter erreicht haben,
ihre Kosten nur bis zu einem Betrag von 15.000 Euro pro Jahr absetzen. Nach
Abschluss seiner Pilotenausbildung, bei der Kosten in Höhe von 44.057 Euro anfielen,
hat ein 32 Jahre alter Niederländer diesen Betrag bei seiner Erklärung zur
Einkommenssteuer und zu den Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen. Aufgrund seines
Alters verweigerte die Steuerverwaltung den Abzug des gesamten Betrags und gewährte
dem Betroffenen lediglich den pauschalen Steuerabzug. Gefragt, ob diese Bestimmung
nicht eine Diskriminierung wegen des Alters darstelle, die nach Richtlinie 2000/78
vom 27. November 2000 (Gleichbehandlungsgrundsatz) untersagt sei, ist der
Europäische Gerichtshof der Ansicht, dass eine Verletzung der Richtlinie nicht
vorliege, „soweit diese Regelung durch ein legitimes Ziel“, nämlich die
Eingliederung von jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, „objektiv und
angemessen gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen
und erforderlich sind“ (EuGH
10.11.2016, Rs C-548/15, de Lange).
- Einstellung durch Auswahlverfahren und
Diskrimi-nierung wegen des Alters: Der Europäische
Gerichtshof hat ein Urteil (EuGH
15.11.2016, Rs C-258/15, Sorondo) in einer Rechtssache gefällt, bei der
es um eine altersbedingte Beschränkung zur Teilnahme am Auswahlverfahren für den
Eintritt in die Polizei der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlands ging. In
seinem Urteil ist der Gerichtshof nicht der Auffassung, dass die Richtlinie
2000/78 vom 27. November 2000 (Gleichbehandlungsgrundsatz) einer Vorschrift
entgegensteht, die das Höchstalter für die Einstellung von Polizeibeamten auf 35
Jahre festlegt, in dem Maße, in dem diese Altersgrenze für die Erhaltung einer
Altersstruktur erforderlich ist, die die Einsatzbereitschaft und das
ordnungsgemäße Funktionieren der örtlichen Polizei gefährdet. Das Gericht stellt
klar: „Da die sich aus dieser Regelung ergebende Ungleichbehandlung wegen des
Alters […] keine Diskriminierung darstellt, ist nicht zu prüfen, ob sie […]
gerechtfertigt sein könnte”.
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2.
Mitgliedsländer
Deutschland
- Anhebung des Mindestlohns:
Die Regierung hat am 26. Oktober beschlossen, den
Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro je Zeitstunde anzuheben
(siehe Pressemitteilung).
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Frankreich
- Arbeitszeitreform tritt in Kraft:
Die Dekrete zur Reformierung der Arbeitszeit wurden im
Amtsblatt vom 19. November veröffentlicht, was die Anwendung der neuen
Bestimmungen des „Arbeitsgesetzes“ ab dem 1. Januar 2017 ermöglicht. Die Dekrete
Nr. 2016-1553
und 2016-1551
vom 18. November setzen Artikel 8 des Gesetzes um, der die Vorschriften zur
Abeitszeit in drei Ebenen gliedert: die erste Ebene legt die Bestimmungen der
öffentlichen Ordnung fest, die für das Arbeitsverhältnis zwingend gelten; die
zweite Ebene bestimmt den Bereich, der den Tarifverhandlungen in der Branche
oder im Unternehmen eingeräumt wird, und die dritte legt die zusätzlichen
Bestimmungen fest, die gelten, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Es gilt der –
von manchen Gewerkschaften angefochtene – Grundsatz, der Betriebsvereinbarung
für die meisten Arbeitszeitbestimmungen den Vorrang vor dem Branchentarifvertrag
einzuräumen. Die Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und der oder
den vertretenen Gewerkschaften geschlossen, die bei den Betriebswahlen die
Mehrheit der Arbeitnehmer des Unternehmens gewinnen konnten. So wird es im
Rahmen einer Betriebsvereinbarung künftig möglich sein, für Überstunden
lediglich einen Zuschlag von 10 % (gesetzlicher Mindestsatz) zu zahlen, auch
wenn der Branchentarifvertrag einen Satz von 25 % vorsieht.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Thales: Die
Unternehmensleitung hat am 17. November vor dem Europäischen Betriebsrat ihren
Plan vorgestellt, den Geschäftsbereich Fahrkarten und Fahrpreiserhebung für den
öffentlichen Transport sowie Maut- und Parkplatzverwaltung zu verkaufen. In
diesem Geschäftsbereich sind 850 Personen beschäftigt, davon 370 in Frankreich.
In der EU betrifft dieses Vorhaben auch Arbeitnehmer in Dänemark, Italien und
den Niederlanden.
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Transnationale Vereinbarungen
ThyssenKrupp: Anlässlich des
Betriebs-räteTags, der jedes Jahr vom Arbeits-ministerium und den Gewerkschaften
organisiert wird, erhielt die globale Rahmenvereinbarung, die 2015 bei Thyssen-Krupp
von der Unternehmens-leitung, dem Betriebsrat und dem internationalen
Gewerkschaftsverband IndustriAll unterzeichnet wurde, die Silbermedaille
(siehe Pressemitteilung
von IndustriAll). Ausgezeichnet wurden die besten Initiativen der Betriebsräte.
Besondere Anerkennung erhielt das Online-Beschwerdeverfahren bei Verletzung
grundlegender sozialer Rechte und Bestimmungen der Vereinbarung (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
- Scor: Das französische
Rückversicherungsunternehmen Scor (2.581 Beschäftigte) hat eine globale
Charta zur beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen
unterzeichnet, die die Verpflichtungen der europäischen Charta, die 2015 mit dem
gemeinsamen Betriebsrat der europäischen Konzern-gesellschaften unterzeichnet
wurde, auf globale Ebene ausweitet (siehe Pressemitteilung
von Scor). Im Gegensatz zur europäischen Charta enthält die neue Charta keinen
Kasten, in dem die zu erreichenden Ziele genannt sind.
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Gewerkschaften
- Caterpillar: Alle
europäischen Mitgliedsgewerkschaften des europäischen Gewerkschaftsverbands
IndustriAll haben sich am 18. November vor dem europäischen Sitz des Konzerns
Caterpillar in Genf (Schweiz) versammelt und die Einstellung der
Restrukturierungen, einen echten sozialen Dialog „mit den Entscheidungsträgern
bei Caterpillar“ sowie die Berücksichtigung alternativer Vorschläge für eine
nachhaltige Entwicklung gefordert (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
- McDonald’s: Vertreter der
Gewerkschaften aus Belgien (ABVV Horval), Großbritannien (BFAWU) und Frankreich
(CGT) werden am 29. November im Europäischen Parlament vom Petitionsausschuss
gehört. Sie werden den europäischen Abgeordneten die Arbeitsbedingungen
schildern, die McDonald’s seinen Beschäftigten bietet. Diese Gewerkschaften
haben eine Online-Petition
gestartet, um den Konzern aufzufordern, die „Null-Stunden-Verträge“ in
Großbritannien aufzugeben, die Gesetzeslücken in Belgien zur
Teilzeitbeschäftigung nicht auszunutzen und die Einrichtung von Betriebsräten in
Frankreich nicht zu blockieren.
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4. Studien
und Berichte
Lebensarbeitszeit steigt: Wie
aus einer Eurostat-Studie
hervorgeht lag die voraussichtliche Lebensarbeitszeit in der EU 2015 bei
durchschnittlich 35,4 Jahren und war damit 1,9 Jahre länger als im Jahr 2005.
Konkret stieg die Lebensarbeitszeit innerhalb dieser zehn Jahre bei den Frauen
stärker (32,8 Jahre 2015 gegenüber 30,2 Jahren 2005 bzw. +2,6 Jahre) als bei den
Männern (37,9 Jahre 2015 gegenüber 36,7 Jahren 2005 bzw. +1,2 Jahre).
- Rentensysteme auf einen Blick:
Das französische Renten-aufsichtsgremium (Conseil
d’orientation des retraites) hat französische und andere Rentensysteme
vorgestellt. Das Dokument ist nach
Themen und Ländern gegliedert.
- Von Armut bedrohte Kinder in der EU:
2015 waren rund 25 Mio. Kinder bzw. 26,9 % der Bevölkerung
von 0 bis 17 Jahren in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dies
geht aus einer Eurostat-Studie hervor. Seit 2010
ist der Anteil der betroffenen Kinder von 27,5 % im Jahre 2010 auf 26,9 % im
Jahre 2015 leicht zurückgegangen. In folgenden Ländern konnte dagegen ein hoher
Anstieg beobachtet werden: Griechenland (von 28,7% im Jahre 2010 auf 37,8% im
Jahre 2015, das sind +9,1 Prozentpunkte) und Zypern (+7,1 Pp. auf 28,9 %).
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