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IR Notes 64 – Die Europäische Union dürfte 2017 die Auswirkungen der Krise von 2008 überwunden haben

  IR Notes 64 – 23 November 2016
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Agnès Parent-Thirion, Forschungsleiterin der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

Eurofound hat die sechste Europäische Erhebung über die Arbeits-bedingungen veröffentlicht, die auf persönlichen Interviews mit 43.850 Beschäftigten in 35 europäischen Ländern basiert. Zeigt die Befragung eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen?
Diese Frage ist extrem schwierig, da wir sie noch nicht präzise und umfassend beantworten können. Die Ungleichheiten scheinen zugenommen zu haben – das ist eine der wenigen allgemeinen Feststellungen, die wir machen können. Auf der Grundlage unserer sieben Indizes für die Arbeitsplatzqualität (physische Umwelt, Arbeitsintensität, Arbeitszeitqualität, soziales Umfeld, Kompetenzen und Entscheidungsfreiheit, Perspektiven und Verdienst) können wir Verbesserungen feststellen. Manchmal muss ein positives Ergebnis jedoch zusammen mit einem anderen Index gesehen werden, was das scheinbar gute Ergebnis relativieren kann. Anhand von weiterführenden Analysen können wir dann erkennen, inwiefern die Änderungen aufgrund von Veränderungen bei der erwerbstätigen Bevölkerung oder der Arbeitsbedingungen selbst stattgefunden haben.


Welche Verbesserungen ergeben sich aus der Erhebung?
Es gibt Risiken, die stark zurückgegangen sind, wie Tabakrauch-Exposition am Arbeitsplatz durch die Verallgemeinerung der Vorschriften zur Eindämmung des Tabakkonsums in Europa. Eine Feststellung, die zeigt, dass Legislativinstrumente zur Bekämpfung bestimmter Gefahren durchaus geeignet sind. Auch andere physische Risiken gehen zurück. Der Zugang zu Bildungsangeboten in den letzten zwölf Monaten nimmt zu, ist aber noch zu uneinheitlich. Die Arbeitsautonomie hat sich verbessert, wobei diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Arbeitsintensität betrachtet werden muss, die sehr hoch sein kann. Außerdem nimmt der Anteil der Personen ab, die mehr als 48 Stunden arbeiten, was positiv ist. In Bezug auf die Arbeitsplatzqualität ist die Arbeitsdauer jedoch nicht der einzige ausschlaggebende Faktor: Arbeit, die sehr kurzfristig auszuführen ist, führt ebenfalls zu einer Verschlechterung. Beispielsweise arbeiten 12 % der Befragten mit Rufbereitschaft und werden regelmäßig angerufen, damit sie sofort zur Arbeit kommen, 13 % der Befragten werden oft erst am Vorabend über Änderungen ihres Arbeitsplans für den nächsten Tag informiert.  22 % der Befragten erkären auch, in ihrer Freizeit zu arbeiten.


Sind Verschlechterungen festzustellen?
Die Erhebung zeigt, dass die Exposition gegenüber Chemikalien und ansteckenden Substanzen gestiegen ist, sehr wahrscheinlich aufgrund der erhöhten Beschäftigung im Gesundheitssektor, vielleicht aber auch, weil bestimmte Personen immer schneller arbeiten müssen und dabei möglicherweise die angemessene Schutzausrüstung nicht benutzen. Die Entwicklung der Arbeit auf Abruf wird auch als eine Verschlechterung gesehen, da sie eine große Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten voraussetzt. Gewalt am Arbeitsplatz bleibt auf einem hohen Niveau. Gleiches gilt für die Sicherheit in Bezug auf den Arbeitsplatz: 16 % der Beschäftigten fürchten, ihren Arbeitsplatz innerhalb der nächsten sechs Monate zu verlieren – der gleiche Satz wie mitten in der Wirtschaftskrise 2010. Bei Verlust des Arbeitsplatzes hingegen sind mehr Befragte der Ansicht, dass sie wieder eine Arbeit mit gleichem Lohnniveau finden werden.


> Die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen ist auf Englisch erhältlich. In mehreren Sprachen gibt es einen Bericht über die Ersten Ergebnisse, eine Zusammenfassung und eine animierte Karte, mit der die Antworten auf jede Frage pro Land angezeigt werden.

 
  Agenda

24. November
Brüssel
EU-Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen empfängt Vertreter des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll und des EBR von Caterpillar.


25. November
Brüssel
Vorstellung des Buches „Labour and Social Transformation in Central and Eastern Europe“ über den sozialen Wandel in Mittel- und Osteuropa im Europäischen Gewerkschaftsinstitut. (EN)


29. November
Berlin
Seminar zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt, organisiert von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, mit Experten aus sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Österreich).


16. Dezember
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über berufsbedingten Krebs in Europa..

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Europäische Union dürfte 2017 die Auswirkungen der Krise von 2008 überwunden haben

Am 16. November läutete die Europäische Kommission den neuen Zyklus des „Euro-päischen Semesters“ ein, in dessen Verlauf den einzelnen 28 Mitgliedstaaten im kom-menden Frühjahr länderspezifische Empfehlungen unterbreitet werden, um das Wachstum in der EU zu fördern. In der ersten Phase legt die Kommission eine Reihe von Mitteilungen mit einer Bestandsaufnahme der finanziellen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in der EU vor. Hierbei handelt es sich zunächst um den „Jahreswachstumsbericht 2017“, in dem die „dringendsten wirtschafts- und sozialpolitischen Prioritäten, auf die sich die Europäische Union und die Mitgliedstaaten in den kommenden Monaten konzentrieren müssen, dargelegt“ werden.  Begleitet wird dieser Bericht von einer Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, einer Mitteilung „hin zu einem positiven fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet“ sowie einer sorgfältigen Analyse des Arbeitsmarkts und der wirtschafts- und sozialpolitischen Entwicklungen („Gemein-samer Beschäftigungsbericht“). In Bezug auf die beschäftigungs-politische Lage besteht die Kommission in ihrer Mitteilung zum Jahreswachstumsbericht  auf der Notwendigkeit, die Arbeitsmarkt-beteiligung durch die Entwicklung politischer Maßnahmen zu fördern.  Diese Maßnahmen reichen von der Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben über einen besseren Zugang zu Kinderbetreuung, Wohnungen und Langzeitpflege bis hin zur Bekämpfung von Diskriminierung. Die Kommission fordert die Staaten ferner dazu auf, Strategien zur Integration der Migranten und Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt umzusetzen. „Die wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Auswirkungen“  dieses Bevölkerungszustroms sind zwar „nicht von der Hand zu weisen, jedoch können diese aus makroökonomischer Sicht bewältigt und eingedämmt werden“. Weitere Prioritäten sind die Integration von jungen Menschen und Investitionen in die Ausbildung, „da Prognosen auf einen künftigen Mangel an Arbeitnehmern mit Berufsabschluss hindeuten“. Die Kommission will einen wirksamen sozialen Dialog „für eine gut funktionierende soziale Marktwirtschaft“. Das ist „von entscheidender Bedeutung“.  Aber sie fordert die Mitgliedstaaten auf, „zusammen mit den Sozialpartnern“ sicherzustellen, dass „ihre Lohnfestsetzungssysteme sowohl im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen als auch auf die Erhöhung der Reallöhne Wirkung zeigen und sich so besser an im Laufe der Zeit eintretende Produktivitätsänderungen anpassen“ – eine Empfehlung, die erneut als Einmischung in die Autonomie der Sozialpartner aufgefasst werden könnte. Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt hingegen den Aufruf der EU-Kommissarin Thyssen zu einer Lohnfestlegung, die zu realen Lohnsteigerungen führt. „Lohnerhöhungen sind für die Ankurbelung der Binnennachfrage entscheidend. Wenn die Arbeitnehmer nicht mehr Geld in der Tasche haben, kann Europa kein nachhaltiges Wachstum entwickeln”, betont der EGB (siehe Pressemitteilung). Die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht genannten Daten weisen darauf hin, dass eine gewisse Anzahl an Indikatoren wieder das Niveau vor der Krise 2008 erreicht hat und sich damit das Ende der Krise abzeichnet, auch wenn weiterhin nur ein schwaches – und wie die Kommission zugibt, instabiles – Wachstum zu verzeichnen ist. Zu diesen Erkenntnissen werden jetzt in den nationalen Parlamenten Diskussionen stattfinden, zu denen die Sozialpartner immer häufiger konsultiert werden, wie aus einer Studie hervorgeht, die von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Kürze veröffentlicht wird. Und auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird die Kommission auch ihre politischen Maßnahmen erarbeiten und die Empfehlungen an die Mitgliedstaaten formulieren, die der Rat im kommenden Frühjahr validieren wird.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Mittel aus dem Europäischen Anpassungsfonds: Die Europäische Kommission hat am 8. November vorgeschlagen, Spanien 856.800 Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um 250 ehemaligen Mitarbeitern der Autoindustrie zu helfen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Sie waren von 29 Betrieben in der autonomen Region Valencia in Folge eines „enormen Verlusts an Marktanteilen der europäischen Automobilbranche im letzten Jahrzehnt“ entlassen worden (siehe Pressemitteilung).

  • EU-weite Stahl-Demo: Schätzungsweise 15.000 Stahlarbeiter aus ganz Europa nahmen am 9. November an einem Aktionstag der Gewerkschaften in Brüssel teil, um für eine stärkere europäische Stahlpolitik und gegen den unfairen Wettbewerb durch Stahl aus China oder Russland zu demonstrieren (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).

  • Zukunft der Arbeit: Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) haben an zwei Tagen einen hochrangigen Dialog über die Zukunft der Arbeit eingeleitet, an dem mehr als 300 Vertreter von zivil-gesellschaftlichen Organisationen und europäischen Sozial-partnern teilnahmen. Bei diesem Dialog sollen die Haupt-antriebskräfte für den Wandel von Wirtschaft und Beschäftigung in Europa herausgearbeitet werden (siehe Programm).


Europäischer Sozialdialog

  • Rahmenvereinbarung zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz nur selten umgesetzt: Die Europäische Kom-mission hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die 2007 geschlossene Rahmenvereinbarung zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz bewertet wird. Die Sozialpartner haben rechtsverbindliche Instrumente in nur sechs Ländern eingeführt. Insgesamt haben 12 Länder das Ziel verfehlt, diese Vereinbarung umzusetzen.
    > siehe auch Kommentar des Europäischen Gewerkschafts-instituts.


Rechtsprechung

Zugang zu Ausbildung und Diskri-minierung wegen des Alters: Einer niederländischen Rechtsvorschrift zufolge sind Personen unter 30 Jahren berechtigt, ihre Ausbildungskosten in vollem Umfang steuerlich abzusetzen. Dagegen dürfen Personen, die dieses Alter erreicht haben, ihre Kosten nur bis zu einem Betrag von 15.000 Euro pro Jahr absetzen. Nach Abschluss seiner Pilotenausbildung, bei der Kosten in Höhe von 44.057 Euro anfielen, hat ein 32 Jahre alter Niederländer diesen Betrag bei seiner Erklärung zur Einkommenssteuer und zu den Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen. Aufgrund seines Alters verweigerte die Steuerverwaltung den Abzug des gesamten Betrags und gewährte dem Betroffenen lediglich den pauschalen Steuerabzug. Gefragt, ob diese Bestimmung nicht eine Diskriminierung wegen des Alters darstelle, die nach Richtlinie 2000/78 vom 27. November 2000 (Gleichbehandlungsgrundsatz) untersagt sei,  ist der Europäische Gerichtshof der Ansicht, dass eine Verletzung der Richtlinie nicht vorliege, „soweit diese Regelung durch ein legitimes Ziel“, nämlich die Eingliederung von jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern,  „objektiv und angemessen gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind“ (EuGH 10.11.2016, Rs C-548/15, de Lange).



  • Einstellung durch Auswahlverfahren und Diskrimi-nierung wegen des Alters: Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil (EuGH 15.11.2016, Rs C-258/15, Sorondo) in einer Rechtssache gefällt, bei der es um eine altersbedingte Beschränkung zur Teilnahme am Auswahlverfahren für den Eintritt in die Polizei der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlands ging. In seinem Urteil ist der Gerichtshof nicht der Auffassung, dass die Richtlinie 2000/78 vom 27. November 2000 (Gleichbehandlungsgrundsatz) einer Vorschrift entgegensteht, die das Höchstalter für die Einstellung von Polizeibeamten auf 35 Jahre festlegt, in dem Maße, in dem diese Altersgrenze für die Erhaltung einer Altersstruktur erforderlich ist, die die Einsatzbereitschaft und das ordnungsgemäße Funktionieren der örtlichen Polizei gefährdet. Das Gericht stellt klar: „Da die sich aus dieser Regelung ergebende Ungleichbehandlung wegen des Alters […] keine Diskriminierung darstellt, ist nicht zu prüfen, ob sie […] gerechtfertigt sein könnte”.


2. Mitgliedsländer
Deutschland

  • Anhebung des Mindestlohns: Die Regierung hat am 26. Oktober beschlossen, den Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro je Zeitstunde anzuheben (siehe Pressemitteilung).


Frankreich

  • Arbeitszeitreform tritt in Kraft: Die Dekrete zur Reformierung der Arbeitszeit wurden im Amtsblatt vom 19. November veröffentlicht, was die Anwendung der neuen Bestimmungen des „Arbeitsgesetzes“ ab dem 1. Januar 2017 ermöglicht. Die Dekrete Nr. 2016-1553 und 2016-1551 vom 18. November setzen Artikel 8 des Gesetzes um, der die Vorschriften zur Abeitszeit in drei Ebenen gliedert: die erste Ebene legt die Bestimmungen der öffentlichen Ordnung fest, die für das Arbeitsverhältnis zwingend gelten; die zweite Ebene bestimmt den Bereich, der den Tarifverhandlungen in der Branche oder im Unternehmen eingeräumt wird, und die dritte legt die zusätzlichen Bestimmungen fest, die gelten, wenn es keinen Tarifvertrag gibt. Es gilt der – von manchen Gewerkschaften angefochtene – Grundsatz, der Betriebsvereinbarung für die meisten Arbeitszeitbestimmungen den Vorrang vor dem Branchentarifvertrag einzuräumen. Die Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und der oder den vertretenen Gewerkschaften geschlossen, die bei den Betriebswahlen die Mehrheit der Arbeitnehmer des Unternehmens gewinnen konnten. So wird es im Rahmen einer Betriebsvereinbarung künftig möglich sein, für Überstunden lediglich einen Zuschlag von 10 % (gesetzlicher Mindestsatz) zu zahlen, auch wenn der Branchentarifvertrag einen Satz von 25 % vorsieht.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Thales: Die Unternehmensleitung hat am 17. November vor dem Europäischen Betriebsrat ihren Plan vorgestellt, den Geschäftsbereich Fahrkarten und Fahrpreiserhebung für den öffentlichen Transport sowie Maut- und Parkplatzverwaltung zu verkaufen. In diesem Geschäftsbereich sind 850 Personen beschäftigt, davon 370 in Frankreich. In der EU betrifft dieses Vorhaben auch Arbeitnehmer in Dänemark, Italien und den Niederlanden.


Transnationale Vereinbarungen

ThyssenKrupp: Anlässlich des Betriebs-räteTags, der jedes Jahr vom Arbeits-ministerium und den Gewerkschaften organisiert wird, erhielt die globale Rahmenvereinbarung, die 2015 bei Thyssen-Krupp von der Unternehmens-leitung, dem Betriebsrat und dem internationalen Gewerkschaftsverband IndustriAll unterzeichnet wurde, die Silbermedaille (siehe Pressemitteilung von IndustriAll). Ausgezeichnet wurden die besten Initiativen der Betriebsräte. Besondere Anerkennung erhielt das Online-Beschwerdeverfahren bei Verletzung grundlegender sozialer Rechte und Bestimmungen der Vereinbarung (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).



  • Scor: Das französische Rückversicherungsunternehmen Scor (2.581 Beschäftigte) hat eine globale Charta zur beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen unterzeichnet, die die Verpflichtungen der europäischen Charta, die 2015 mit dem gemeinsamen Betriebsrat der europäischen Konzern-gesellschaften unterzeichnet wurde, auf globale Ebene ausweitet (siehe Pressemitteilung von Scor). Im Gegensatz zur europäischen Charta enthält die neue Charta keinen Kasten, in dem die zu erreichenden Ziele genannt sind.


Gewerkschaften

  • Caterpillar: Alle europäischen Mitgliedsgewerkschaften des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll haben sich am 18. November vor dem europäischen Sitz des Konzerns Caterpillar in Genf (Schweiz) versammelt und die Einstellung der Restrukturierungen, einen echten sozialen Dialog „mit den Entscheidungsträgern bei Caterpillar“ sowie die Berücksichtigung alternativer Vorschläge für eine nachhaltige Entwicklung gefordert (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).

  • McDonald’s: Vertreter der Gewerkschaften aus Belgien (ABVV Horval), Großbritannien (BFAWU) und Frankreich (CGT) werden am 29. November im Europäischen Parlament vom Petitionsausschuss gehört. Sie werden den europäischen Abgeordneten die Arbeitsbedingungen schildern, die McDonald’s seinen Beschäftigten bietet. Diese Gewerkschaften haben eine Online-Petition gestartet, um den Konzern aufzufordern, die „Null-Stunden-Verträge“ in Großbritannien aufzugeben, die Gesetzeslücken in Belgien zur Teilzeitbeschäftigung nicht auszunutzen und die Einrichtung von Betriebsräten in Frankreich nicht zu blockieren.


4. Studien und Berichte

Lebensarbeitszeit steigt: Wie aus einer Eurostat-Studie hervorgeht lag die voraussichtliche Lebensarbeitszeit in der EU 2015 bei durchschnittlich 35,4 Jahren und war damit 1,9 Jahre länger als im Jahr 2005. Konkret stieg die Lebensarbeitszeit innerhalb dieser zehn Jahre bei den Frauen stärker (32,8 Jahre 2015 gegenüber 30,2 Jahren 2005 bzw. +2,6 Jahre) als bei den Männern (37,9 Jahre 2015 gegenüber 36,7 Jahren 2005 bzw. +1,2 Jahre).



  • Rentensysteme auf einen Blick: Das französische Renten-aufsichtsgremium (Conseil d’orientation des retraites) hat französische und andere Rentensysteme vorgestellt. Das Dokument ist nach Themen und Ländern gegliedert.

  • Von Armut bedrohte Kinder in der EU: 2015 waren rund 25 Mio. Kinder bzw. 26,9 % der Bevölkerung von 0 bis 17 Jahren in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dies geht aus einer Eurostat-Studie hervor. Seit 2010 ist der Anteil der betroffenen Kinder von 27,5 % im Jahre 2010 auf 26,9 % im Jahre 2015 leicht zurückgegangen. In folgenden Ländern konnte dagegen ein hoher Anstieg beobachtet werden: Griechenland (von 28,7% im Jahre 2010 auf 37,8% im Jahre 2015, das sind +9,1 Prozentpunkte) und Zypern (+7,1 Pp. auf 28,9 %).


 

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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