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IR Notes 65 – Hin zu einer verstärkten Rechenschaftspflicht von multinationalen Unternehmen

  IR Notes 65 – 7 Dezember 2016
www.irshare.eu
 
 
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IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


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  Interview
Christine Aumayr-Pintar, leitende Programmbeauftragte für die Europäische Beobachtungsstelle für das Arbeitsleben (EurWORK)

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeits-bedingungen (Eurofound) hat kürzlich eine Studie über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt veröffentlicht. Wie lauten die wichtigsten Erkenntnisse?
Die Lebensbedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen sind oft nicht dazu geeignet, Menschen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Berichtet wird von Überfüllung, schlechten Wohnbedingungen und von zu wenig Unterbringungsmöglichkeiten. Externe Dienstleistungen stehen oft nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung, und die Koordinierung dieser Dienste kann schwierig sein. Auch wenn es Pläne für die geografische Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge gibt, so kann die Nähe zu Arbeitsplätzen nicht als ein entscheidender Faktor betrachtet werden, weil es an ausreichendem Wohnraum fehlt. In vielen Ländern wird Asyl infolge der Krise nur noch vorübergehend gewährt. Eine vorübergehende Asylgewährung schwächt jedoch die Stellung von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt, denn es hält die Arbeitgeber möglicherweise davon ab, Flüchtlinge einzustellen, ihnen längerfristige Arbeitsverträge anzubieten oder in ihre Aus- und Weiterbildung zu investieren. Asylbewerber haben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, sich selbständig zu machen, in erster Linie wegen ihres unsicheren Status. Beschäftigungspolitische Erwägungen sind wichtig, wenn es um die geografische Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in einem Land geht. Aber wenn es an Wohnraum fehlt, spielt die Integration in den Arbeitsmarkt oft nur eine untergeordnete Rolle. Wenn Möglichkeiten für die Schaffung von neuem Wohnraum geprüft werden, sollte daher die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen mitberücksichtigt werden.



Die Stiftung veranstaltete am 29. November in Berlin ein Seminar mit Vertretern aus mehreren Ländern, bei dem es um die Frage der Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ging. Nach dem Austausch bewährter Verfahren – welche Empfehlungen würden Sie den Mitgliedstaaten geben?
Regierungen und Sozialpartner in den am meisten betroffenen Ländern mussten schnell auf diese Situation reagieren und einige haben dies auf recht „kreative“ Weise getan: Sie haben neue Ansätze erprobt und im Laufe der Zeit immer gezielter auf die Anforderungen abgestimmt. Ein gutes Beispiel dafür ist das Vorgehen des schwedischen Gewerkschaftsdachverbands für Angestellte TCO, der ein „Turbo“-Programm für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt eingeführt hat. Angestrebt wird eine Optimierung der Qualifikationsmöglichkeiten für Flüchtlinge – ohne dabei Kompromisse beim erforderlichen Qualifikationsniveau zu machen. Dies beginnt mit einer frühzeitigen Beurteilung ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen (in ihrer jeweiligen Landesprache), anschließend können sie die ersten Ausbildungsphasen in ihrer Landesprache absolvieren, bis sie die erforderlichen Schwedischkenntnisse erworben haben.


Haben die Sozialpartner eine besondere Verantwortung für die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt?
Die Sozialpartner spielen in den meisten Zielländern eine aktive Rolle: Sie kümmern sich um wichtige Themen wie Schul- und Berufsausbildung, beschleunigter Eintritt in den Arbeitsmarkt und Anwerbung von Flüchtlingen. In gemeinsamen Erklärungen betonen die Sozialpartner immer wieder, wie wünschenswert eine nachhaltige und schnelle Integration der Flüchtlinge und Asylbewerber in den Arbeitsmarkt ist. Während die Gewerkschaften eher den Schwerpunkt auf eine nachhaltige Integration legen, damit gewährleistet ist, dass Flüchtlinge und Asylbewerber über einen langen Zeitraum im Land leben und arbeiten können, ist für die Arbeitgeber eine schnelle Integration entscheidender, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die effiziente Nutzung der neuen Ressourcen erhöhen können. Andererseits wird die Bedeutung der Sozialpartner für die Integration in den Arbeitsmarkt in zahlreichen Ländern nicht hinreichend erkannt. Denn nicht nur ihre praktische Erfahrung  wäre von Nutzen, auch könnte eine bessere Koordinierung mit ihnen als Akteure (zusammen mit anderen wichtigen Akteuren) zu einer effizienteren Umsetzung des Integrationsprozesses führen.

 
  Agenda

8.- 9. Dezember
Brüssel
Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“. Vorgelegt wird ein Bericht über die Fortschritte bei der Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern.


8. Dezember
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Die Funktionsweise der EBRs verbessern”, ausgerichtet von Astrees und IR Share.
Tel.: : 06 81 41 53 95.


16. Dezember
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über berufsbedingten Krebs in Europa.


30. – 31. Januar
Hamburg
Fachtagung, organisiert von der EWC Academy über EBRs – die aktuellen Trends und Auswirkungen des Brexit (siehe Programm).

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Hin zu einer verstärkten Rechenschaftspflicht von multinationalen Unternehmen

Die französische Nationalversammlung hat am 29. November für einen Gesetzentwurf zur Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und Generalunternehmen gestimmt (siehe auch den verabschiedeten Gesetzestext vom 29. November im Wortlaut). Dieser Entwurf wurde nach der Katastrophe von Rana Plaza, bei der 2013 über 1000 Textilarbeiterinnen in Bangladesh ums Leben kamen, mit Unterstützung von NROs eingebracht. Wie sich herausstellte, arbeiteten die Beschäftigten an Bestellungen, die von weltweit agierenden Textilkonzernen oder Einzelhandelsgruppen an Unterauftragnehmer vergeben worden waren. Der Entwurf muss zunächst noch zur zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat (der ihn erneut ablehnen dürfte), bevor die Nationalversammlung ihn in letzter Lesung schließlich annehmen wird. „Es geht darum, die transnationalen Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, um Tragödien in Frankreich und im Ausland zu verhindern und bei Schäden aus der Verletzung von Menschenrechten oder Umweltschäden eine Wiedergutmachung für die Opfer zu gewährleisten“, heißt es in dem Entwurf. Die großen Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten in Frankreich (oder 10.000, wenn sie auch Tochtergesellschaften im Ausland haben) sollen verpflichtet werden, einen Wachsamkeitsplan aufzustellen und umzusetzen um zu verhindern, dass durch die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens Menschenrechte und Grundfreiheiten schwer verletzt oder die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder die Umwelt ernsthaft geschädigt werden. Diese Verpflichtung soll aber auch auf die von den multinationalen Konzernen kontrollierten Unternehmen ausgedehnt werden, sowie auf die Geschäftstätigkeiten ihrer Unterauftragnehmer oder Lieferanten. Bei Verletzung dieser Verpflichtung ist eine Strafe in abschreckender Höhe (bis zu 10 Mio. Euro) vorgesehen. Falls es bei einem Unterauftragnehmer zu einem Unfall kommt, kann zudem der multinationale Konzern, der die Bestellung in Auftrag gegeben hat, zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Kläger nachweisen kann, dass der Schaden im Zusammenhang mit einem fehlenden oder unzureichend umgesetzten Wachsamkeitsplan steht. In einem solchen Fall könnte ein Richter eine Strafe von bis zu 30 Mio. Euro verhängen. Dieser Gesetzentwurf, der gute Chancen hat, angenommen zu werden, wird vom internationalen Gewerkschafts-verband IndustriAll Global Union begrüßt, der sich für die Entschädigung der Opfer von Rana Plaza sehr aktiv einsetzt (Mitteilung von IndustriAll). Die größte Arbeitgeberorganisation Medef dagegen kritisiert in einer Erklärung das „innerfranzösische Gesetz“, das „Pflichten in einem zu umfassenden und zu vagen Bereich einführt“ (siehe Mitteilung). Diese Initiative erinnert an den Text, der von den Verhandlungsführern des Rats, der Kommission und des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde, um die sogenannten Konflikt- oder Blut-Mineralien vom EU-Markt auszuschließen. Dieser Regelung zufolge dürfen ab 2021 nur noch solche Mineralien und Metalle – wie Tantal, Wolfram, Zinn und Gold, die für die Herstellung von Mobiltelefonen unverzichtbar sind –  in der EU verwendet werden, deren Verkauf nicht dazu dient, Milizen zu bewaffnen oder Menschenrechtsverletzungen in Konfliktgebieten zu unterstützen. Das Parlament hat den Vorschlag der Kommission beträchtlich verschärft, die zunächst ein freiwilliges Kontrollsystem auf der Grundlage eines Labels für verantwortliche Importeure vorgeschlagen hatte (siehe Pressemitteilung vom Juni 2016 und Link zur Pressekonferenz des Parlaments).


1. Europäische Union
Richtlinienentwurf

Aktuelle soziale Themen

  • Europäische Unterstützung für die im Einzelhandel entlassenen Beschäftigten in den Niederlanden: Die Europäische Kommission hat am 29. November auf Antrag der Niederlande vorgeschlagen, 1,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung zu stellen, um 800 der 1096 von sechs Einzelhandelsunternehmen entlassenen Arbeitnehmer bei der Suche nach neuen Arbeitsstellen zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).


Sektoraler sozialer Dialog

Gemeinsame Position zur Digitali-sierung in der chemischen Industrie: Die europäischen Chemie-Sozialpartner haben am 22. November eine gemeinsame Position zur Digitalisierung und den sozial- und beschäftigungs-politischen Aspekten angenommen. „Eine Reihe von Tätigkeiten wird durch die Digitalisierung überflüssig  oder durch die Einführung neuer digitaler Technologien vollkommen umgekrempelt“, heißt es darin, und weiter „während andere, neu geschaffene Jobs spezifische und neue Kompetenzprofile erfordern“. Die Unterzeichner betonen die Bedeutung einer Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte und sind davon überzeugt, dass die Sozialpartner auf allen Ebenen, insbesondere in den Betriebsräten und in den Unternehmen, „durch Sensibilisierung und Austausch bewährter Verfahren positiv dazu beitragen können, die Auswirkungen von Prozessen des digitalen Wandels abzufedern“.


Rechtsprechung

  • Definition des Begriffs „Arbeitnehmer“ im Sinn der Richtlinie über Leiharbeit: Der Gerichtshof präzisiert den Arbeitnehmerbegriff im Sinn der Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit (EuGH, 17.11.2016,Rs C-216/15, Betriebsrat der Ruhrlandklinik). Eine zu enge Auslegung des Begriffs „Leiharbeitnehmer“ würde es den Mitgliedstaaten oder den Leiharbeitsunternehmen ermöglichen, so das Gericht, „nach ihrem Belieben bestimmten Personengruppen den mit der Richtlinie angestrebten Schutz […] zu verwehren“. Dem Gericht zufolge steht der Begriff „Arbeitnehmer“ im Sinne der Richtlinie 2008/104 für jede Person, „die eine Arbeitsleistung erbringt, d. h., die während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, und die aufgrund dieser Arbeitsleistung in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt ist, wobei die rechtliche Einordnung ihres Beschäftigungs-verhältnisses nach nationalem Recht, die Art der zwischen den beiden Personen bestehenden Rechtsbeziehung und die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses unerheblich sind“.

  • Nichtzahlung der Altersversorgungsbeiträge und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers: Der Gerichtshof hat ein Urteil in einer Rechtssache (EuGH, 24.11.2016, Rs C-454/15, Webb-Sämann) gefällt, bei der es um einen Arbeitnehmer ging, dessen zahlungsunfähiger Arbeitgeber mehrere Monate lang die Altersversorgungsbeträge vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten hatte, ohne sie jedoch auf das Versorgungskonto des Arbeitnehmers einzuzahlen. Aufgrund dieser Unterlassung verringern sich die Rentenansprüche des Arbeitnehmers um 5 – 7 Euro pro Monat. Die Frage lautete, ob diese Beträge durch die Richtlinie 2008/94 vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschützt waren. Gemäß Art. 8 dieser Richtlinie fallen „die vom Lohn eines ehemaligen Arbeitnehmers einbehaltenen und in Altersversorgungsbeiträge umgewandelten Beträge” unter die Lohnbestandteile (die „Insolvenzmasse“), die dem Gerichtshof zufolge von der Richtlinie garantiert sein müssen.


2. Mitgliedstaaten
Griechenland

Größere Verantwortung der Beschäf-tigten bei Verkehrsunfällen: Das oberste griechische Gericht hat zwei Urteile erlassen, die Arbeitgebern den Weg frei machen, Entschädigungen von ihren Beschäftigten zu verlangen, wenn diese an Verkehrsunfällen beteiligt sind, bei denen ihre Arbeitgeber geschädigt werden. Im ersten Fall verlor ein griechischer Fernkraftfahrer in Italien die Kontrolle über sein Fahrzeug, wobei das Fahrzeug und die Fracht zerstört wurden. Er wurde für den Unfall verantwortlich erklärt, und der Arbeitgeber war berechtigt, von ihm Schadenersatz zu verlangen. Im zweiten Fall kam ein Kraftfahrer in den Bergen von der Straße ab und starb in einer Schlucht. Seine Familie klagte gegen den Arbeitgeber, mit der Begründung, der Unfall sei durch Müdigkeit verursacht worden, da er Überstunden gemacht und keine Ruhezeiten gehabt habe. Das zunächst angerufene Gericht stellte fest, dass er nicht angeschnallt war und gab ihm an dem Unfall eine Mitschuld von 40 %. Das Oberste Gericht stellte zum Unfall hingegen fest, dass der Fahrer an den vier Tagen vor dem Unfalltag nicht gearbeitet hatte und am Unfalltag selbst nur wenige Stunden am Steuer gesessen hatte. Dem Fahrer wurde daher die Schuld an dem Unfall zugesprochen, und der Arbeitgeber ist berechtigt, Schadenersatz zu fordern.


Polen

Gewerkschaften widersetzen sich der bevorstehenden Reform des Schul-systems: Mit großer Besorgnis erwarten die Lehrer im öffentlichen Dienst die anstehende grundlegende Reform des Schulsystems (das dreistufige System soll durch ein zweistufiges ersetzt werden, d.h. die mittlere Schulstufe fällt weg), weil sie den Verlust von vielen Arbeitsplätzen befürchten. Zu Beginn des Schuljahres waren die Einzelheiten der Reform noch nicht bekannt. Im Herbst kündigte die Polnische Lehrergewerkschaft (ZNP), die größte Organisation der Branche, ihren aktiven Kampf gegen die bevorstehenden Veränderungen an. Im Oktober organisierte die ZNP eine Reihe von Kundgebungen im ganzen Land aus Protest gegen die Reform und die gleichgültige Haltung  der Regierung gegenüber kritischen Stimmen. Den Organisatoren zufolge nahmen über 25.000 Menschen an den Kundgebungen teil (siehe Pressemitteilung). Am Tag der ersten Lesung des Gesetzentwurfs Ende November zog eine von der ZNP angeführte Demonstration – die Schätzungen der Teilnehmerzahl variieren zwischen mehreren tausend bis hin zu 50.000 Demonstranten nach Angaben der Organisatoren – durch Warschau zum Parlament (siehe Presseartikel).


Schweden

  • Vorschlag zur Reglementierung der Arbeit auf den digitalen Plattformen: Der schwedische Gewerkschafts-verband Unionen schlägt vor, eine neue Agentur zur Reglementierung von digitalen Plattformen wie Uber, Airbnb, Foodora oder TaskRunner einzurichten. Dieser Vorschlag soll Bestandteil der nationalen Tarifverhandlungen für 2017 sein. Laut Unionen sollten Plattformen wie Uber und Airbnb bei dieser Stelle eine Zertifizierung beantragen. Wichtigstes Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen Rahmens für die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, für die nationalen Ratingsysteme und eine bessere Verwaltung personenbezogener Daten, die zu den Bereichen zählen, die Unionen als problematisch ansieht.


Spanien

  • Einigung über eine Erhöhung des Mindestlohns: Im Parlament einigte man sich auf eine Erhöhung des Mindestlohns um 8 %. Somit wird der spanische Mindestlohn 2017 für einen Vollzeitbeschäftigten bei ca. 825 Euro pro Monat (12 Monats-zahlungen im Jahr) liegen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Schreiber Foods: Das amerikanische Molkereiunternehmen (7.000 Beschäftigte, davon 1.452 in der EU) hat am 23. November eine Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR (auf Spanisch) unterzeichnet. Der Konzern beschäftigt Arbeitskräfte in Deutschland, Bulgarien, Spanien (734 Beschäftigte), Portugal, in der Tschechischen Republik und der Slowakei. „Die Vereinbarung geht weit über die Normen der EBR-Richtlinie hinaus“, so Enrico Somaglia, der beim europäischen Gewerkschaftsverband EFFAT zuständig für Unternehmenspolitik ist (siehe Pressemitteilung von EFFAT).
    > Siehe auch die von der Erwin Hymer Group unterzeichnete Vereinbarung.


Betriebsvereinbarungen

Orange: Die Unternehmensleitung des Telekommunikationskonzerns Orange (154.000 Beschäftigte, davon 96.000 in Frankreich) hat am 27. September eine Vereinbarung über Maßnahmen zur Begleitung des digitalen Wandels im Unternehmen unterzeichnet. Es handelt sich um die erste Vereinbarung, die von einem der 40 an der Pariser Börse notierten Unternehmen unterzeichnet wird und sich ausschließlich dem digitalen Wandel widmet. In einem Teil geht es um die Wahrung des Gleichgewichts zwischen Privat- und Berufsleben und der Gewährleistung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit. Orange „empfiehlt den Arbeitskräften nachdrücklich, ihre elektronischen Nachrichtensysteme oder andere Kommunikationsmittel während der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und im Urlaub nicht zu benutzen, um die Ruhezeiten einzuhalten“. Hier hat die Geschäftsführung die Pflicht, bei der Nutzung der digitalen Endgeräte beispielgebend zu sein und „die Einhaltung dieses Rechts zu gewährleisten“.




  • Volkswagen: Die Zukunft des Konzerns und seiner Arbeits-kräfte weltweit wurde durch eine Vereinbarung zwischen dem Vorstand des deutschen Automobilherstellers, IG Metall und Vertretern des Weltkonzernbetriebsrats besiegelt. Mit diesem „Zukunftspakt“, wie die Vereinbarung heißt, will Volkswagen bis 2025 30.000 Arbeitsplätze abbauen, davon 23.000 in Deutschland, und zwar ohne betriebsbedingte Kündigungen, sondern ausschließlich über Altersteilzeit (siehe Mitteilung von IndustriALL, und  IG Metall). Im Rahmen der Qualifi-zierungsreihe des Weltkonzernbetriebsrats besuchten Vertreter der Betriebsräte aus Brasilien, Spanien und Portugal Wolfsburg und tauschten sich mit Vertretern der IG Metall über gewerkschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten aus (siehe Pressemitteilung der IG Metall).


Gewerkschaften

  • Saint-Gobain: IndustriAll Global Union hat am 23. und 24. November das zweite Treffen des globalen Gewerkschafts-netzwerks des Industriekonzerns Saint-Gobain (170.000 Beschäftigte) organisiert. Die Diskussionen konzentrierten sich vor allem auf prekäre Arbeitsverhältnisse sowie auf Gesundheit und Sicherheit. Die Teilnehmer nahmen ein Arbeitsprogramm für die nächsten zwölf Monate an (siehe Mitteilung von IndustriALL).

  • BAE Systems: Das globale Gewerkschaftsnetzwerk, das 2014 in dem britischen Luftfahrt- und Verteidigungskonzern eingerichtet wurde, tagte am 9. und 10. November, um einen neuen Aktionsplan anzunehmen (siehe Mitteilung von IndustriAll).


4. Studien und Berichte

Kollektivverhandlungen über neue Rechte für LGBT-Beschäftigte in Italien: Die Stiftung Fondazione Di Vittorio (FDV) hat in Zusammenarbeit mit dem Gewerkschaftsverband CGIL und seiner Landesgewerkschaft für Handel und Dienst-leistungen FILCAMS eine Studie (auf Englisch oder Italienisch) herausgebracht über die Rolle der Kollektivverhandlungen zur Verbesserung der Rechte für LGBT-Beschäftigte. Grundlage der Studie ist die Analyse der neuesten, vor allem auf Unternehmensebene ausgehandelten Kollektivverein-barungen, die spezielle Maßnahmen zugunsten dieser Gruppe von Arbeitskräften enthalten. Die wichtigsten Klauseln sind in einer Tabelle zusammenfassend dargestellt.

 


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  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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