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IR Notes 65 – 7 Dezember 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share bietet Zugriff auf
Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und
Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen,
Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem
Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Francisco
Gomez Abelleira, Jan Czarzasty, Alain Lefebvre und Frédéric Turlan.
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Interview
Christine Aumayr-Pintar, leitende Programmbeauftragte für die Europäische
Beobachtungsstelle für das Arbeitsleben (EurWORK)
Die
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeits-bedingungen (Eurofound) hat kürzlich eine Studie
über die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
veröffentlicht.
Wie lauten
die wichtigsten Erkenntnisse? Die
Lebensbedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen sind oft nicht dazu
geeignet, Menschen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Berichtet
wird von Überfüllung, schlechten Wohnbedingungen und von zu wenig
Unterbringungsmöglichkeiten. Externe Dienstleistungen stehen oft
nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung, und die Koordinierung
dieser Dienste kann schwierig sein. Auch wenn es Pläne für die
geografische Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge gibt, so
kann die Nähe zu Arbeitsplätzen nicht als ein entscheidender Faktor
betrachtet werden, weil es an ausreichendem Wohnraum fehlt. In
vielen Ländern wird Asyl infolge der Krise nur noch vorübergehend
gewährt. Eine vorübergehende Asylgewährung schwächt jedoch die
Stellung von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt, denn es hält die
Arbeitgeber möglicherweise davon ab, Flüchtlinge einzustellen, ihnen
längerfristige Arbeitsverträge anzubieten oder in ihre Aus- und
Weiterbildung zu investieren. Asylbewerber haben nur sehr
eingeschränkte Möglichkeiten, sich selbständig zu machen, in erster
Linie wegen ihres unsicheren Status. Beschäftigungspolitische
Erwägungen sind wichtig, wenn es um die geografische Verteilung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern in einem Land geht. Aber wenn es an
Wohnraum fehlt, spielt die Integration in den Arbeitsmarkt oft nur
eine untergeordnete Rolle. Wenn Möglichkeiten für die Schaffung von
neuem Wohnraum geprüft werden, sollte daher die Verfügbarkeit von
Arbeitsplätzen mitberücksichtigt werden.
Die
Stiftung veranstaltete am 29. November in Berlin ein Seminar
mit Vertretern aus mehreren Ländern, bei dem es um die Frage
der Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ging.
Nach dem Austausch bewährter Verfahren – welche Empfehlungen
würden Sie den Mitgliedstaaten
geben? Regierungen und Sozialpartner in
den am meisten betroffenen Ländern mussten schnell auf diese
Situation reagieren und einige haben dies auf recht „kreative“ Weise
getan: Sie haben neue Ansätze erprobt und im Laufe der Zeit immer
gezielter auf die Anforderungen abgestimmt. Ein gutes Beispiel dafür
ist das Vorgehen des schwedischen Gewerkschaftsdachverbands für
Angestellte TCO, der ein „Turbo“-Programm für die Integration von
Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt eingeführt hat. Angestrebt wird
eine Optimierung der Qualifikationsmöglichkeiten für Flüchtlinge –
ohne dabei Kompromisse beim erforderlichen Qualifikationsniveau zu
machen. Dies beginnt mit einer frühzeitigen Beurteilung ihrer
Fähigkeiten und Qualifikationen (in ihrer jeweiligen Landesprache),
anschließend können sie die ersten Ausbildungsphasen in ihrer
Landesprache absolvieren, bis sie die erforderlichen
Schwedischkenntnisse erworben haben.
Haben
die Sozialpartner eine besondere Verantwortung für die
Integration der Flüchtlinge in den
Arbeitsmarkt? Die Sozialpartner spielen
in den meisten Zielländern eine aktive Rolle: Sie kümmern sich um
wichtige Themen wie Schul- und Berufsausbildung, beschleunigter
Eintritt in den Arbeitsmarkt und Anwerbung von Flüchtlingen. In
gemeinsamen Erklärungen betonen die Sozialpartner immer wieder, wie
wünschenswert eine nachhaltige und schnelle Integration der
Flüchtlinge und Asylbewerber in den Arbeitsmarkt ist. Während die
Gewerkschaften eher den Schwerpunkt auf eine nachhaltige Integration
legen, damit gewährleistet ist, dass Flüchtlinge und Asylbewerber
über einen langen Zeitraum im Land leben und arbeiten können, ist
für die Arbeitgeber eine schnelle Integration entscheidender, damit
sie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die effiziente Nutzung der neuen
Ressourcen erhöhen können. Andererseits wird die Bedeutung der
Sozialpartner für die Integration in den Arbeitsmarkt in zahlreichen
Ländern nicht hinreichend erkannt. Denn nicht nur ihre praktische
Erfahrung wäre von Nutzen, auch könnte eine bessere Koordinierung
mit ihnen als Akteure (zusammen mit anderen wichtigen Akteuren) zu
einer effizienteren Umsetzung des Integrationsprozesses
führen.
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Agenda
8.- 9.
Dezember Brüssel Tagung
des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz“. Vorgelegt wird ein Bericht über die Fortschritte bei
der Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern.
8. Dezember
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zum Thema „Die
Funktionsweise der EBRs verbessern”, ausgerichtet von Astrees und IR
Share. Tel.: : 06 81 41 53 95.
16.
Dezember Brüssel Monatliches
Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über berufsbedingten
Krebs in Europa.
30. –
31. Januar Hamburg
Fachtagung, organisiert von der EWC Academy über EBRs – die aktuellen
Trends und Auswirkungen des Brexit (siehe Programm).
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert
werden. IR Share
ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes
Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und
darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009
die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung
(Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Hin zu einer
verstärkten Rechenschaftspflicht von multinationalen Unternehmen
Die französische Nationalversammlung hat am 29. November für einen Gesetzentwurf
zur Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und
Generalunternehmen gestimmt (siehe auch den verabschiedeten Gesetzestext
vom 29. November im Wortlaut). Dieser Entwurf wurde nach der Katastrophe von Rana
Plaza, bei der 2013 über 1000 Textilarbeiterinnen in Bangladesh ums Leben kamen, mit
Unterstützung von NROs eingebracht. Wie sich herausstellte, arbeiteten die
Beschäftigten an Bestellungen, die von weltweit agierenden Textilkonzernen oder
Einzelhandelsgruppen an Unterauftragnehmer vergeben worden waren. Der Entwurf muss
zunächst noch zur zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat (der ihn erneut ablehnen
dürfte), bevor die Nationalversammlung ihn in letzter Lesung schließlich annehmen
wird. „Es geht darum, die transnationalen Unternehmen in die Verantwortung zu
nehmen, um Tragödien in Frankreich und im Ausland zu verhindern und bei Schäden aus
der Verletzung von Menschenrechten oder Umweltschäden eine Wiedergutmachung für die
Opfer zu gewährleisten“, heißt es in dem Entwurf. Die großen Unternehmen mit mehr
als 5.000 Beschäftigten in Frankreich (oder 10.000, wenn sie auch
Tochtergesellschaften im Ausland haben) sollen verpflichtet werden, einen
Wachsamkeitsplan aufzustellen und umzusetzen um zu verhindern, dass durch die
Geschäftstätigkeiten des Unternehmens Menschenrechte und Grundfreiheiten schwer
verletzt oder die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder die Umwelt ernsthaft
geschädigt werden. Diese Verpflichtung soll aber auch auf die von den
multinationalen Konzernen kontrollierten Unternehmen ausgedehnt werden, sowie auf
die Geschäftstätigkeiten ihrer Unterauftragnehmer oder Lieferanten. Bei Verletzung
dieser Verpflichtung ist eine Strafe in abschreckender Höhe (bis zu 10 Mio. Euro)
vorgesehen. Falls es bei einem Unterauftragnehmer zu einem Unfall kommt, kann zudem
der multinationale Konzern, der die Bestellung in Auftrag gegeben hat, zur
Rechenschaft gezogen werden, wenn der Kläger nachweisen kann, dass der Schaden im
Zusammenhang mit einem fehlenden oder unzureichend umgesetzten Wachsamkeitsplan
steht. In einem solchen Fall könnte ein Richter eine Strafe von bis zu 30 Mio. Euro
verhängen. Dieser Gesetzentwurf, der gute Chancen hat, angenommen zu werden, wird
vom internationalen Gewerkschafts-verband IndustriAll Global Union begrüßt, der sich
für die Entschädigung der Opfer von Rana Plaza sehr aktiv einsetzt (Mitteilung
von IndustriAll). Die größte Arbeitgeberorganisation Medef dagegen kritisiert in
einer Erklärung das „innerfranzösische Gesetz“, das „Pflichten in einem zu
umfassenden und zu vagen Bereich einführt“ (siehe Mitteilung).
Diese Initiative erinnert an den Text, der von den Verhandlungsführern des
Rats, der Kommission und des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde, um die
sogenannten Konflikt- oder Blut-Mineralien vom EU-Markt auszuschließen. Dieser Regelung
zufolge dürfen ab 2021 nur noch solche Mineralien und Metalle – wie Tantal, Wolfram,
Zinn und Gold, die für die Herstellung von Mobiltelefonen unverzichtbar sind – in
der EU verwendet werden, deren Verkauf nicht dazu dient, Milizen zu bewaffnen oder
Menschenrechtsverletzungen in Konfliktgebieten zu unterstützen. Das Parlament hat
den Vorschlag der Kommission beträchtlich verschärft, die zunächst ein freiwilliges
Kontrollsystem auf der Grundlage eines Labels für verantwortliche Importeure
vorgeschlagen hatte (siehe Pressemitteilung
vom Juni 2016 und Link zur Pressekonferenz des Parlaments).
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1.
Europäische Union
Richtlinienentwurf
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Aktuelle
soziale Themen
- Europäische Unterstützung für die im
Einzelhandel entlassenen Beschäftigten in den Niederlanden:
Die Europäische Kommission hat
am 29. November auf Antrag der Niederlande vorgeschlagen, 1,8 Mio. Euro aus
dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Verfügung
zu stellen, um 800 der 1096 von sechs Einzelhandelsunternehmen entlassenen
Arbeitnehmer bei der Suche nach neuen Arbeitsstellen zu unterstützen (siehe
Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Gemeinsame Position zur Digitali-sierung in der
chemischen Industrie: Die europäischen Chemie-Sozialpartner
haben am 22. November eine gemeinsame
Position zur Digitalisierung und den sozial- und beschäftigungs-politischen
Aspekten angenommen. „Eine Reihe von Tätigkeiten wird durch die
Digitalisierung überflüssig oder durch die Einführung neuer digitaler Technologien
vollkommen umgekrempelt“, heißt es darin, und weiter „während andere, neu
geschaffene Jobs spezifische und neue Kompetenzprofile erfordern“. Die Unterzeichner
betonen die Bedeutung einer Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte und sind davon
überzeugt, dass die Sozialpartner auf allen Ebenen, insbesondere in den
Betriebsräten und in den Unternehmen, „durch Sensibilisierung und Austausch
bewährter Verfahren positiv dazu beitragen können, die Auswirkungen von Prozessen
des digitalen Wandels abzufedern“.
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Rechtsprechung
- Definition des
Begriffs „Arbeitnehmer“ im Sinn der Richtlinie über Leiharbeit:
Der Gerichtshof präzisiert den Arbeitnehmerbegriff im Sinn
der Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit (EuGH,
17.11.2016,Rs C-216/15, Betriebsrat der Ruhrlandklinik). Eine zu enge
Auslegung des Begriffs „Leiharbeitnehmer“ würde es den Mitgliedstaaten oder den
Leiharbeitsunternehmen ermöglichen, so das Gericht, „nach ihrem Belieben
bestimmten Personengruppen den mit der Richtlinie angestrebten Schutz […] zu
verwehren“. Dem Gericht zufolge steht der Begriff „Arbeitnehmer“ im Sinne der
Richtlinie 2008/104 für jede Person, „die eine Arbeitsleistung erbringt, d. h.,
die während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung
Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, und
die aufgrund dieser Arbeitsleistung in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt
ist, wobei die rechtliche Einordnung ihres Beschäftigungs-verhältnisses nach
nationalem Recht, die Art der zwischen den beiden Personen bestehenden
Rechtsbeziehung und die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses
unerheblich sind“.
- Nichtzahlung der Altersversorgungsbeiträge
und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers: Der
Gerichtshof hat ein Urteil in einer Rechtssache (EuGH,
24.11.2016, Rs C-454/15, Webb-Sämann) gefällt, bei der es um einen
Arbeitnehmer ging, dessen zahlungsunfähiger Arbeitgeber mehrere Monate lang die
Altersversorgungsbeträge vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten hatte, ohne sie
jedoch auf das Versorgungskonto des Arbeitnehmers einzuzahlen. Aufgrund dieser
Unterlassung verringern sich die Rentenansprüche des Arbeitnehmers um 5 – 7 Euro
pro Monat. Die Frage lautete, ob diese Beträge durch die Richtlinie 2008/94 vom
22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des
Arbeitgebers geschützt waren. Gemäß Art. 8 dieser Richtlinie fallen „die vom
Lohn eines ehemaligen Arbeitnehmers einbehaltenen und in
Altersversorgungsbeiträge umgewandelten Beträge” unter die Lohnbestandteile (die
„Insolvenzmasse“), die dem Gerichtshof zufolge von der Richtlinie garantiert
sein müssen.
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2.
Mitgliedstaaten
Griechenland
Größere Verantwortung der Beschäf-tigten bei
Verkehrsunfällen: Das oberste griechische Gericht hat zwei
Urteile erlassen, die Arbeitgebern den Weg frei machen, Entschädigungen von ihren
Beschäftigten zu verlangen, wenn diese an Verkehrsunfällen beteiligt sind, bei denen
ihre Arbeitgeber geschädigt werden. Im ersten Fall verlor ein griechischer
Fernkraftfahrer in Italien die Kontrolle über sein Fahrzeug, wobei das Fahrzeug und
die Fracht zerstört wurden. Er wurde für den Unfall verantwortlich erklärt, und der
Arbeitgeber war berechtigt, von ihm Schadenersatz zu verlangen. Im zweiten Fall kam
ein Kraftfahrer in den Bergen von der Straße ab und starb in einer Schlucht. Seine
Familie klagte gegen den Arbeitgeber, mit der Begründung, der Unfall sei durch
Müdigkeit verursacht worden, da er Überstunden gemacht und keine Ruhezeiten gehabt
habe. Das zunächst angerufene Gericht stellte fest, dass er nicht angeschnallt war
und gab ihm an dem Unfall eine Mitschuld von 40 %. Das Oberste Gericht stellte zum
Unfall hingegen fest, dass der Fahrer an den vier Tagen vor dem Unfalltag nicht
gearbeitet hatte und am Unfalltag selbst nur wenige Stunden am Steuer gesessen
hatte. Dem Fahrer wurde daher die Schuld an dem Unfall zugesprochen, und der
Arbeitgeber ist berechtigt, Schadenersatz zu fordern.
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Polen
Gewerkschaften widersetzen sich der
bevorstehenden Reform des Schul-systems: Mit großer
Besorgnis erwarten die Lehrer im öffentlichen Dienst die anstehende grundlegende
Reform des Schulsystems (das dreistufige System soll durch ein zweistufiges ersetzt
werden, d.h. die mittlere Schulstufe fällt weg), weil sie den Verlust von vielen
Arbeitsplätzen befürchten. Zu Beginn des Schuljahres waren die Einzelheiten der
Reform noch nicht bekannt. Im Herbst kündigte die Polnische Lehrergewerkschaft
(ZNP), die größte Organisation der Branche, ihren aktiven Kampf gegen die
bevorstehenden Veränderungen an. Im Oktober organisierte die ZNP eine Reihe von
Kundgebungen im ganzen Land aus Protest gegen die Reform und die gleichgültige
Haltung der Regierung gegenüber kritischen Stimmen. Den Organisatoren zufolge
nahmen über 25.000 Menschen an den Kundgebungen teil (siehe Pressemitteilung).
Am Tag der ersten Lesung des Gesetzentwurfs Ende November zog eine von der ZNP
angeführte Demonstration – die Schätzungen der Teilnehmerzahl variieren zwischen
mehreren tausend bis hin zu 50.000 Demonstranten nach Angaben der Organisatoren –
durch Warschau zum Parlament (siehe Presseartikel).
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Schweden
- Vorschlag zur Reglementierung der Arbeit
auf den digitalen Plattformen: Der schwedische Gewerkschafts-verband Unionen
schlägt vor, eine neue Agentur zur Reglementierung von digitalen Plattformen
wie Uber, Airbnb, Foodora oder TaskRunner einzurichten. Dieser Vorschlag
soll Bestandteil der nationalen Tarifverhandlungen für 2017 sein. Laut
Unionen sollten Plattformen wie Uber und Airbnb bei dieser Stelle eine
Zertifizierung beantragen. Wichtigstes Ziel ist die Entwicklung eines
gemeinsamen Rahmens für die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, für die
nationalen Ratingsysteme und eine bessere Verwaltung personenbezogener
Daten, die zu den Bereichen zählen, die Unionen als problematisch
ansieht.
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Spanien
- Einigung über eine Erhöhung des
Mindestlohns: Im Parlament einigte man sich auf eine
Erhöhung des Mindestlohns um 8 %. Somit wird der spanische Mindestlohn 2017 für
einen Vollzeitbeschäftigten bei ca. 825 Euro pro Monat (12 Monats-zahlungen im
Jahr) liegen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Schreiber Foods: Das
amerikanische Molkereiunternehmen (7.000 Beschäftigte, davon 1.452 in der EU)
hat am 23. November eine Vereinbarung zur Einrichtung eines
EBR (auf Spanisch) unterzeichnet. Der Konzern beschäftigt
Arbeitskräfte in Deutschland, Bulgarien, Spanien (734 Beschäftigte), Portugal,
in der Tschechischen Republik und der Slowakei. „Die Vereinbarung geht weit über
die Normen der EBR-Richtlinie hinaus“, so Enrico Somaglia, der beim europäischen
Gewerkschaftsverband EFFAT zuständig für Unternehmenspolitik ist (siehe Pressemitteilung von
EFFAT).
> Siehe auch die von der Erwin
Hymer Group unterzeichnete Vereinbarung.
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Betriebsvereinbarungen
Orange: Die Unternehmensleitung
des Telekommunikationskonzerns Orange (154.000 Beschäftigte, davon 96.000 in
Frankreich) hat am 27. September eine Vereinbarung
über Maßnahmen zur Begleitung des digitalen Wandels im Unternehmen
unterzeichnet. Es handelt sich um die erste Vereinbarung, die von einem der 40 an
der Pariser Börse notierten Unternehmen unterzeichnet wird und sich ausschließlich
dem digitalen Wandel widmet. In einem Teil geht es um die Wahrung des Gleichgewichts
zwischen Privat- und Berufsleben und der Gewährleistung eines Rechts auf
Nichterreichbarkeit. Orange „empfiehlt den Arbeitskräften nachdrücklich, ihre
elektronischen Nachrichtensysteme oder andere Kommunikationsmittel während der
täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten und im Urlaub nicht zu benutzen, um die
Ruhezeiten einzuhalten“. Hier hat die Geschäftsführung die Pflicht, bei der Nutzung
der digitalen Endgeräte beispielgebend zu sein und „die Einhaltung dieses Rechts zu
gewährleisten“.
- Volkswagen: Die Zukunft
des Konzerns und seiner Arbeits-kräfte weltweit wurde durch eine Vereinbarung
zwischen dem Vorstand des deutschen Automobilherstellers, IG Metall und
Vertretern des Weltkonzernbetriebsrats besiegelt. Mit diesem „Zukunftspakt“, wie
die Vereinbarung heißt, will Volkswagen bis 2025 30.000 Arbeitsplätze abbauen,
davon 23.000 in Deutschland, und zwar ohne betriebsbedingte Kündigungen, sondern
ausschließlich über Altersteilzeit (siehe Mitteilung
von IndustriALL, und IG
Metall). Im Rahmen der Qualifi-zierungsreihe des Weltkonzernbetriebsrats
besuchten Vertreter der Betriebsräte aus Brasilien, Spanien und Portugal
Wolfsburg und tauschten sich mit Vertretern der IG Metall über gewerkschaftliche
Gestaltungsmöglichkeiten aus (siehe Pressemitteilung der IG
Metall).
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Gewerkschaften
- Saint-Gobain: IndustriAll
Global Union hat am 23. und 24. November das zweite Treffen des globalen
Gewerkschafts-netzwerks des Industriekonzerns Saint-Gobain (170.000
Beschäftigte) organisiert. Die Diskussionen konzentrierten sich vor allem auf
prekäre Arbeitsverhältnisse sowie auf Gesundheit und Sicherheit. Die Teilnehmer
nahmen ein Arbeitsprogramm für die nächsten zwölf Monate an (siehe Mitteilung
von IndustriALL).
- BAE Systems: Das globale
Gewerkschaftsnetzwerk, das 2014 in dem britischen Luftfahrt- und
Verteidigungskonzern eingerichtet wurde, tagte am 9. und 10. November, um einen
neuen Aktionsplan anzunehmen (siehe Mitteilung
von IndustriAll).
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4. Studien
und Berichte
Kollektivverhandlungen über neue Rechte für
LGBT-Beschäftigte in Italien: Die Stiftung Fondazione Di
Vittorio (FDV) hat in Zusammenarbeit mit dem Gewerkschaftsverband CGIL und seiner
Landesgewerkschaft für Handel und Dienst-leistungen FILCAMS eine Studie
(auf Englisch oder Italienisch)
herausgebracht über die Rolle der Kollektivverhandlungen zur Verbesserung der Rechte
für LGBT-Beschäftigte. Grundlage der Studie ist die Analyse der neuesten, vor allem
auf Unternehmensebene ausgehandelten Kollektivverein-barungen, die spezielle
Maßnahmen zugunsten dieser Gruppe von Arbeitskräften enthalten. Die wichtigsten
Klauseln sind in einer Tabelle zusammenfassend dargestellt.
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